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L'initiative uen faveur de la culture» aboutit — Controverses politiques à propos des prix culturels dispensés dans le canton de Zurich — Condamnation du «sprayer de Zurich» — La promotion cinématographique piétine — Les activités musicales non traditionnelles ne trouvent pas partout la compréhension des autorités — Des efforts sont tentés pour surmonter les antagonismes existants entre les régions linguistiques — Le Conseil fédéral est prêt à augmenter, par diverses mesures, ses contributions aux associations linguistiques des minorités grisonnes — Nouvelles discussions sur l'engagement politique de l'Eglise.
Kultur
Die Kulturpolitik [1] des Jahres 1981 gab verschiedentlich Anlass zur Diskussion des Verhältnisses der Kulturschaffenden zu Staat und Institutionen. Mit Ausnahme von einzelnen Vorstössen in kantonalen oder kommunalen Parlamenten blieb es dabei um die sogenannte alternative Kultur, im Gegensatz zum Vorjahr, eher still. Dies vor allem deshalb, weil viele Anhänger der Alternativkultur diese der vorhandenen entgegensetzen und das Einbringen ihrer Forderungen in den politischen Prozess mit seinen institutionellen Formen für unnötig halten. Dieser Verzicht auf formale Träger neuer Ideen führte dann zum Stagnieren der Bewegung, als das Alternative nicht stets von neuem propagiert werden konnte. Zudem stellte sich heraus, dass das Bunte, Phantasievolle und zum Teil Chaotische durchaus, und nicht im Sinne seiner Initianten, integriert und zum Beispiel für die Werbung vereinnahmt werden kann. Während sich die alternative Kultur der Integration möglichst entziehen will, sind sich andere kritische Kulturschaffende, die 'auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, den Gefahren dieser Integration offenbar bewusst.
Die im August nach langer Ungewissheit über das Zustandekommen schliesslich doch mit über 122 000 Unterschriften eingereichte «Eidgenössische Kulturinitiative» lässt Kulturbegriff und Kulturverständnis im Unbestimmten und legt nicht fest, wer welche Mittel wo einsetzen soll. Stein des Anstosses für die meisten Kritiker der im übrigen mit viel Sympathie aufgenommenen Initiative bildete die Festschreibung von einem Prozent der im Budget vorgesehenen Gesamtausgaben für Bundeskulturpolitik. Der von der Initiative postulierte neue Artikel 27septies der Bundesverfassung fordert aber auch, dass vor allem das aktuelle Kulturschaffeh gefördert und ermöglicht und dass eine Kulturgesetzgebung des Bundes erlassen wird. Um diese Anliegen zu retten und die Diskussion nicht den Finanzpolitikern zu überlassen, schlug die CVP die Ausarbeitung eines entsprechenden Gegenvorschlags vor. Diesem Vorgehen scheinen auch andere Parteien zustimmen zu wollen, während die FDP und der Gewerbeverband sich gegen die Initiative aussprachen. Allerdings wiesen Kritiker darauf hin, dass mit einem Artikel ohne Finanzbestimmung das Ganze im Sande des Verbalen verlaufen könnte [2].
Gesichert sind jedenfalls die erhöhten Beiträge an die Stiftung Pro Helvetia. Das entsprechend revidierte Bundesgesetz wurde vom Bundesrat auf den 1. Juli 1981 in Kraft gesetzt und gleichzeitig die Verordnung über die in diesem Erlass vorgesehene Rekurskommission verabschiedet. In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage versicherte die Landesregierung, dass die Beiträge von Pro Helvetia an Dachorganisationen und Zentralorgane der Erwachsenenbildung angemessen erhöht würden und dass dieser Bereich in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt in der Inlandtätigkeit der Stiftung darstellen soll [3].
Der auch für Pro Helvetia zuständige Bundesrat Hürlimann bemerkte in einer Rede vor dem Schweizerischen Kunstverein, der Staat dürfe, wenn er dem Künstler vermehrte soziale Sicherheit gewähre, die Freiheit des Kunstschaffenden nicht beeinträchtigen, sondern er habe den notwendigen Freiraum zu garantieren, was nicht nur vom Staat, sondern von jedem einzelnen Bürger Verständnis und Toleranz verlange. Verschiedene Vorfälle im Kanton Zürich schienen die Akzente anders zu setzen. Dem Psychoanalytiker und Schriftsteller Paul Parin wurde eine Ehrengabe aus dem kantonalen Literaturkredit aus politischen Gründen verweigert, weil der Regierungsrat auch kulturell Schaffende bei ihren öffentlichen politischen Ausserungen behaften will. Er erklärte sich aber gewillt, weiterhin kritische Kulturschaffende auszuzeichnen, die seine politischen Meinungen nicht teilen. Diese empfinden dennoch ein Unbehagen, wenn sie einen Preis persönlich aus den Händen Regierungsrat Gilgens empfangen. Als ein Schriftsteller bei der Verleihung des Kulturpreises des Kantons Zürich sich diesem Brauch durch Nichterscheinen entzog und die Zürcher Filmpreisträger einen Teil ihrer Preissumme an Filmschaffende aus der Bewegung weitergaben, wurden auch die Erwartungen des Steuerzahlers in die Auseinandersetzung miteinbezogen : Die Schriftstellerin Anne Cuneo verdankte ihre Auszeichnung ausdrücklich dem Steuerzahler, Regierungsrat Gilgen verurteilte das Vorgehen der Filmer als Arroganz gegenüber dem Steuerzahler und die SVP-Kantonsratsfraktion meinte, dem Steuerzahler könne die Unterstützung von Leuten nicht zugemutet werden, die sich bei den zuständigen Stellen nicht bedankten. Deshalb seien die kantonalen Beiträge an die Zürcher Filmpreise zu streichen [4].
Aber auch die Zürcher Justizbehörden gerieten ins Blickfeld einer aufmerksam gewordenen Kritik. Der in den Jahren 1977 bis 1979 aktive «Sprayer von Zürich», dessen Spraybilder von manchen Kunstsachverständigen durchaus anerkannt werden, wurde im Berufungsverfahren vor Obergericht wegen wiederholter und fortgesetzter Sachbeschädigung in 181 Fällen zu neun Monaten Gefängnis mit unbedingtem Strafvollzug verurteilt. Seinen Figuren wurde dabei künstlerischer Gehalt abgesprochen und gar mangelnde Qualität vorgeworfen. Im Gegensatz dazu enthielt sich das Bundesgericht bei der Behandlung einer Nichtigkeitsbeschwerde in dieser Angelegenheit eines Kunsturteils. Nach seinem Entscheid hat aber jeder Eigentümer ein Recht auf das von ihm gewünschte Mauerweiss (oder Betongrau) [5].
Politische Kriterien bei der Förderung des künstlerischen Schaffens beim Film sollen mit der bevorstehenden Revision des Filmgesetzes ausgeschlossen werden, indem die endgültige Entscheidungskompetenz über die Filmförderung vom Bundesrat an die Eidgenössische Filmkommission delegiert wird. Die entsprechende Botschaft kann laut Zwischenbericht über die Richtlinien vom Bundesrat im Jahre 1982 verabschiedet werden, während die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel im Rahmen der jährlichen Voranschläge erfolgen soll. Die Bundessubventionen zur Förderung des Filmwesens wurden 1981 nur um 5 statt um 10% gekürzt. Hingegen blieben Versuche des Bundesamts für Kulturpflege, vermehrt die private Wirtschaft für die Filmförderung zu gewinnen, einstweilen ohne Erfolg. Wegen der sehr hohen Produktionskosten stehen im Gegensatz zu früher die Bundesleistungen in der Regel am Anfang der Finanzierung eines Films, so dass private Geldgeber zögern, wenn ein Filmprojekt nicht durch Bundesunterstützung eine faktisch offizielle Beglaubigung erhalten hat. Da der neue Schweizer Film ohnehin mit negativen Vorurteilen belastet und dem Misstrauen der Politiker ausgesetzt ist, scheinen die Bundesstellen vor allem den Projekten von kritischen Filmschaffenden mit grosser Vorsicht und Zurückhaltung zu begegnen [6].
Bei der Musik wurde insbesondere eine Verbesserung der Situation der Strassenmusik, namentlich in den Städten Luzern, Basel und Bern, registriert [7]. Die Stadtzürcher Regierung beantwortete die im Vorjahr eingereichte Pop-Initiative der SP mit einem Projekt (9,2 Mio Fr.) für eine Pop-Halle und mit der Schaffung eines entsprechenden Verwaltungsressorts. Sie entsprach damit aber gerade nicht den Forderungen der nicht-klassischen Musikkultur, die keine Kulturkonsumpaläste, sondern Übungsräume, Unterstützung nichtkommerzieller Konzerte und Veranstaltungen sowie eine bessere Nutzung der «Roten Fabrik» anstrebt. Dieser Vorfall unterstrich einmal mehr die bestehenden Verständnisschwierigkeiten zwischen etablierter und nichtetablierter Kultur [8].
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Sprachgruppen
Verständnisschwierigkeiten bestehen weiterhin zwischen den Angehörigen verschiedener Sprache [9], wobei der Dialekt der Deutschschweizer die Kommunikationsmöglichkeiten zusätzlich beeinträchtigt. Nur zaghaft wird dagegen in Teilen der Westschweiz (Wallis, Jura) vermehrt Patois gesprochen [10]. Der vielzitierte Graben Deutsch-Welsch, dem das Deutschschweizer Fernsehen zu Jahresbeginn eine Sendereihe widmete, wird nach einer Umfrage vor allem von jungen Westschweizern besonders empfunden. Seine Überwindung scheint am ehesten mit konkreten Massnahmen wie dem seit einigen Jahren unter dem Patronat der Neuen Helvetischen Gesellschaft durchgeführten Schüleraustausch über die Sprachgrenzen möglich zu sein, der 1981 insbesondere unter den Kantonen Freiburg und Solothurn intensiviert wurde. Nationalrat Wyss (fdp, BS) möchte zudem den Integrationsfaktor der Armee auch zwischen den Sprachregionen nutzen und jeden vierten Wiederholungskurs in ein anderes Sprachgebiet verlegen [11].
Andere Kreise scheinen weniger das Verständnis zwischen den Sprachgruppen als das Schliessen der eigenen Reihen fördern zu wollen. Die für das reine Französisch kämpfende «Association romande de solidarité francophone» (ARSF) lancierte eine trikoloreähnliche Romandie-Fahne, die jedoch in der Westschweiz im allgemeinen sehr reserviert bis ablehnend aufgenommen wurde. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es in diesen föderalistisch gesinnten Kantonen eine einheitliche «identité romande» nicht gibt. Auch der Anspruch des Rassemblement jurassien (RJ), einen gemeinsamen Kampf aller Angehörigen der romanischen Sprachfamilie gegen die Bedrohung durch die deutsche Schweiz anführen zu wollen, wurde in der Westschweizer Presse sehr kritisch aufgenommen [12].
1981 war vor allem ein Jahr der vierten Landessprache. Das private «Institut de Cuors Retoromontschs» veröffentlichte eine Studie und erliess gleichzeitig einen alarmierenden Appell zur Rettung des Rätoromanischen. Seine Forderungen wie Anerkennung als vierte Amtssprache und die Einführung romanischer Massenmedien sowie einer romanischen Maturität und Universität wurden jedoch vielfach als übertrieben bezeichnet. Aber auch der Entwurf für ein bündnerisches Sprachengesetz erntete in der Vernehmlassung viel Skepsis und Ablehnung. Insbesondere die Einführung des sprachlichen Territorialprinzips und die Fixierung der Sprachgrenzen mit dem damit verbundenen Zentralismus und Dirigismus stiessen auf Widerstand. Die Sprachenrechtskommission gedenkt deshalb vor Ausarbeitung eines weiteren Entwurfs abzuklären, ob die Gemeindeautonomie vor dem Sprachenschutz Priorität haben soll [13].
Die Bündner Regierung leitete zu Jahresbeginn eine Eingabe von Lia Rumantscha/Ligia Romontscha (LR) und Pro Grigioni Italiano (PGI) an den Bundesrat weiter. Die beiden Dachverbände verlangen verschiedene Massnahmen zur Spracherhaltung (Übersetzung der wichtigsten amtlichen Erlasse, erweiterte Radio- und TV-Programme) und eine Erhöhung der Bundesbeiträge von bisher 450 000 auf 1,9 Mio Fr. für LR und von 190 000 auf 490 000 Fr. für PGI. Der Bundesrat entschied sich für ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen: Kurzfristig (1982–83) sollen durch Verzicht auf die zehnprozentige Subventionskürzung sowie durch Beiträge aus dem Prägegewinn von Sondermünzen und aus dem Verkaufserlös von Pro Patria-Marken die Bundesleistungen um 460 000 Fr. auf 1,04 Mio Fr. erhöht werden. Mittelfristig ist mit einer für 1982 in Aussicht gestellten Botschaft eine Erhöhung der ordentlichen Bundesbeiträge auf ca. 2,4 Mio Fr. geplant, und langfristig sollen im Rahmen der Aufgabenteilung für den wegfallenden Sprachenzuschlag bei den Primarschulsubventionen den Kantonen Graubünden und Tessin zwei zusätzliche Bundesmillionen zukommen. Ausserdem beantragte die Bündner Regierung eine fünfzigprozentige Erhöhung der kantonalen Beiträge an die beiden Dachorganisationen bis zur Neuregelung der Bundesleistungen [14].
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Kirchen
Die katholische wie die evangelische Kirche standen zu Jahresbeginn in Erwartung eines Pastoralbesuchs des Papstes, der aber wegen eines Attentats auf unbestimmte Zeit verschoben werden musste. Die Absicht des Bundesrats, den Papst als Staatsoberhaupt in corpore zu empfangen, stiess vielfach auf Kritik. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) hatte ein Memorandum verfasst, das den Standpunkt der reformierten Kirche zur ökumenischen Bewegung festhielt und auch bestehende Differenzen zum Ausdruck brachte. Die Schweizerische Bischofskonferenz bezeichnete dieses Papier als Dialoggrundlage und wichtigen Text in der Geschichte der schweizerischen Ökumene [15].
Ausgelöst durch das Engagement kirchlicher Kreise für die «Mitenand»-Initiative stand wiederum vermehrt die Diskussion um den politischen Auftrag der Kirche im Vordergrund, die durch einen Beschluss des Ökumenischen Rats der Kirchen (ORK, Weltkirchenrat) neue Nahrung erhielt. Dieser hatte seine Beziehungen zum Schweizerischen Bankverein und zur Schweizerischen Bankgesellschaft wegen deren Verbindungen zu Südafrika abgebrochen. Der SEK beurteilte diesen Beschluss als wenig sinnvoll und plädierte für den Dialog [16]. Mit der entsprechenden Methode war er aber im Bemühen um die Zusammenführung der weissen und schwarzen Kirche in Südafrika eben gescheitert. Die schwarzen Kirchenführer verzichteten auf weitere Gespräche, weil die weisse Kirche, die die Apartheid theologisch begründet, auf einen Dialog nur zum Zeitgewinn eingehe [17]. Gegen den ORK-Beschluss regte sich Widerstand vor allem in den Landeskirchen von Baselstadt und Zürich, wo jedoch ein Antrag des Kirchenrats, den Beitrag an den ORK nicht mehr aus den Kirchensteuergeldern zu entrichten, von der Synode abgelehnt wurde. Eine Kontroverse entstand auch um das «Atom-Denkwort» der von keiner amtskirchlichen Instanz beauftragten «Kirchlichen Arbeitsgruppe für Atomfragen», die die Kernenergie ablehnt [18].
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[1] Aufsätze allgemeiner Art zur Kulturpolitik: Alliance culturelle romande, Les pouvoirs publics et la culture, Pully 1981; A. Krättli, «Kulturpolitik — das grössere Defizit», in Schweizer Monatshefte, 61/1981, S. 75 ff.; Kellenberger, «Kunst oder Kultur? Bemerkungen zur Neuorientierung der Kulturpolitik», in Schweizer Monatshefte, 61/1981, S. 319 if.; N: Sombart, « Politik braucht neue Substanz — Warum "Kulturpolitik" heute (so) wichtig ist», in Civitas, 36/1980-81, S. 731 ff.
[2] BBl, 1981, III, S. 176 ff. ; 24 Heures, 79, 4.4.81; Bund, 124, 30.5.81; 162, 15.7.81; NZZ, 152, 4.7.81; 170, 25.7.81; LNN, 161, 15.7.81; BaZ, 163, 16.7.81; Vat., 174, 30.7.81; TA, 183, 11.8.81; Presse vom 12.8.81; SGZ, 34, 20.8.81; vgl. SPJ, 1980, S. 153.
[3] Beiträge 1981-1983: BBl, 1981, lI, S. 627. Gesetz und Verordnung: AS, 1981, S. 821 ff.; NZZ, 136, 16.6.81. Ernennung der Rekurskommission: Vat., 275, 26.11.81. Einfache Anfrage Schmid (sp, SG) : Amtl. Bull. NR, 1981, 1413 f ; Vat., 225, 29.9.81; vgl. SPJ , 1980, S. 152 f.
[4] Rede Hürlimanns: Vat., 248, 26.10.81. Fall Parin: Bund, 66, 20.3.81; NZZ, 66, 20.3.81. Kulturpreis: NZZ, 271, 21.11.81; TA, 271, 21.11.81. Filmpreis: NZZ, 284, 7.12.81; TA, 284, 7.12.81; 287, 10.12.81.
[5] NZZ, 25, 31.1.81; 34, 11.2.81; 140, 20.6.81; 259, 7.11.81; 282, 4.12.81; BaZ, 140, 19.6.81; 141, 20.6.81; 221, 22.9.81; TA, 140, 20.6.81; 282, 4.12.81; Bund, 142, 22.6.81; Ww, 26, 24.6.81; vgl. SPJ, 1979, S. 160. In einem zweiten Prozess wurde der Sprayer Harald Naegeli wegen nachträglicher Ausbesserung einer Figur zu weiteren zehn Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt; vgl. NZZ, 268, 18.11.81.
[6] Richtlinien: BBl, 1981, III, S. 700 f. Subvention 1981: AS, 1981, 5.1619 f.; TA, 197, 27.8.81. Gesetzesrevision, Finanzierung: Vat., 13, 17.1.81; Ww, 4, 21.1.81; Bund, 19, 24.1.81; NZZ, 105, 8.5.81; 265, 14.11.81; vgl. SPJ, 1980, S.154 f.
[7] BaZ, 14, 17.1.81; Vat., 105, 7.5.81; Bund, 109, 12.5.81; TW, 149, 30.6.81; LNN, 211, 12.9.81.
[8] NZZ, 223, 26.9.81; TA, 229, 3.10.81; vgl. SPJ, 1980, S. 153 f. Andernorts scheint das Problem der Probelokalitäten eher gelöst zu sein; so wurde namentlich Luzern als schweizerischer Modellfall dargestellt; vgl. Vat., 184, 11.8.81; 289, 14.12.81; LNN, 184, 11.8.81.
[9] Allgemein: Eidgenössisches Personalamt, Kolloquium. Die Mehrsprachigkeit in Staat und Verwaltung. Heute und Morgen, Bern 1981; R. Viletta, « Die Regelung der Beziehungen zwischen den schweizerischen Sprachgemeinschaften», in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung, 82/1981, S. 193 ff.; Jahrbuch der Neuen Helvetischen Gesellschaft, 52, 1981: Der Dialog zwischen Schweizern, Aarau 1981.
[10] 24 Heures, 142, 22.6.81; BaZ, 195, 22.8.81; TLM, 235, 23.8.81; 236, 24.8.81. F. Duboux-Genton, Dictionnaire du patois vaudois, Oron-la-Ville 1981; der Kanton Jura kennt sogar einen Patois-Schutzartikel in der Verfassung, vgl. BaZ, 196, 24.8.81.
[11] TV-Reihe: TA, 11, 15.1.81; 18, 23.1.81; 24 Heures, 11, 15.1.81. Schüleraustausch: NZZ, 107, 11.5.81; 196, 26.8.81. Postulat Wyss (fdp, BS): Verhandl. B.vers., 1981, IV, S. 68 (angenommen); BaZ, 224, 25.9.81.
[12] Fahne : BaZ, 9,12.1.81; 37, 13.2.81; 150, 1.7.81; 24 Heures, 145, 25.6.81; TA, 146, 27.6.81; TLM, 178, 27.6.81; Ww, 32, 5.8.81. RJ: NZZ, 212, 14.9.81; 24 Heures, 213, 14.9.81.
[13] Allgemein zur Situation des Rätoromanischen: Mitteilungen/Neue Helvetische Gesellschaft, 1982, S. 3 ff.; BaZ, 183, 184, 187, 189, 190, 8.-17.8.81; Bund, 192,19.8.81; 199, 27.8.81. Studie des Instituts: Presse vom 23.6.81; NZZ, 174, 30.7.81. Sprachengesetz: NZZ, 123, 30.5.81; BaZ, 183, 8.8.81; 187, 13.8.81; AT, 185, 11.8.81; SGT, 195, 22.8.81; vgl. SPJ, 1980, S. 156.
[14] Eingabe: NZZ, 17, 22.1.81; 67, 21.3.81; SGT, 47, 26.2.81; TA, 67, 21.3.81. Antwort und Beschlüsse des Bundesrats: NZZ, 161, 15.7.81; 197, 27.8.81; TW, 167, 21.7.81; Bund, 170, 24.7.81; 299, 22.12.81; SGT, 172, 27.7.81; BaZ, 299, 22.12.81; Vat., 296, 22.12.81; vgl. auch die bundesrätliche Antwort auf die in dieser Sache in beiden Räten eingereichten dringlichen Interpellationen Jost (fdp, GR) und Cavelty (cvp, GR): Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1258 ff und Amtl. Bull. StR, 1981, S. 430 ff. Aufhebung der Subventionskürzung: AS, 1981, 5.1619 f.; Bund, 199, 27.8.81; vgl. SPJ, 1980, S.153. Bündner Regierung: NZZ, 170, 25.7.81; 257, 5.11.81; CdT, 258, 10.11.81.
[15] Papstbesuch: Vat., 53, 5.3.81; 58, 11.3.81; NZZ, 58, 11.3.81; BaZ, 108, 11.5.81; Presse vom 14.5.81. Memorandum: NZZ, 70, 25.3.81; 111, 15.5.81; Vat., 112, 15.5.81; 210, 11.9.81; BaZ, 212, 11.9.81.
[16] NZZ, 103, 6.5.81; 214, 16.9.81; 215, 17.9.81; LNN, 214, 16.9.81; BaZ, 216, 16.9.81; TA, 216, 18.9.81.
[17] BaZ, 92, 21.4.81; vgl. SPJ, 1979, S. 163. Allgemein über die Haltung der Kirche zur Dritten Welt: T. Buss, «Les Eglises suisses sourdes au défi des pauvres?», in Les Cahiers protestants, 1981, Nr. 1, S. 31 ff.
[18] Baselstadt: BaZ, 224, 25.9.81. Zürich: NZZ, 222, 25.9.81; 264, 13.11.81; 292, 16.12.81; TA, 222, 25.9.81; 264, 13.11.81; 292, 16.12.81; Ww, 41, 7.10.81. «Atom-Denkwort»: BaZ, 270, 18.11.81; TA, 268, 18.11.81; Ww, 48, 25.11.81.
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