Année politique Suisse 1989 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport
Gesundheitspolitik
Die Gesundheitsstatistik ist in der Schweiz im Vergleich zu anderen Industrieländern wenig ausgebaut. Nun soll erstmals eine
umfassende Studie über den Gesundheitszustand der Bevölkerung Auskunft geben. Die Gesundheitsdirektionen der Kantone Bern, Genf, Tessin, Waadt und Zürich, die Bundesämter für Statistik (BfS) und für Gesundheitswesen (BAG) sowie das Schweizerische Institut für Gesundheits- und Krankenhauswesen (SKI) schlossen sich in einem interkantonalen Gesundheitsindikatorenprojekt (IGIP) zusammen, welches u.a. die Schaffung einer zentralen Datenbank vorsieht
[1].
Dies soll auch im Hinblick darauf geschehen, die galoppierende Entwicklung der Gesundheitskosten besser in den Griff zu bekommen
[2]. Da auf den Spitalsektor annähernd 50% des Gesamtaufwandes für das Gesundheitswesen entfallen, wurden vor allem hier Alternativen gesucht. Dabei standen die Bestrebungen um den
Ausbau der Spitex-Leistungen im Vordergrund, deren Uneinheitlichkeit und unsichere Finanzierung Anlass zu zahlreichen Diskussionen gab
[3]. Der Nationalrat überwies ein Postulat Fischer (cvp, LU), welches den Bundesrat ersucht, zu prüfen, ob nicht über die Invalidenversicherung angemessene Taggelder ausbezahlt werden könnten, da die spitalexterne Pflege von den Angehörigen grosse materielle Opfer verlangt
[4]. Von frauenpolitischer Seite wurde befürchtet, Spitex werde das traditionelle Frauenbild weiter zementieren und zu bedenklichen Lücken in der Altersvorsorge derjenigen Frauen führen, die für die Pflege ihrer Angehörigen einen Erwerbsunterbruch in Kauf nehmen
[5].
Der Preisüberwacher Odilo Guntern nahm die
Ärztehonorare unter die Lupe. Seiner Ansicht nach bildet eine blosse Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise noch kein taugliches Kriterium zur Bestimmung einer allfälligen Preisanpassung bei den Arztkosten. Er folgte damit der Haltung des Bundesrates, der bereits 1 982 die Ärzteschaft in ihren — seiner Meinung nach ungerechtfertigten — Forderungen zurückband
[6].
Zur Eindämmung der Gesundheitskosten wird auch der
Prävention immer grössere Bedeutung beigemessen. Ende November rief die schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) die Schweizerische Stiftung für Gesundheitsförderung ins Leben, welche landesweit Aktionen der Gesundheitsförderung und der Krankheitsvorbeugung mitfinanzieren, fachtechnisch unterstützen und koordinieren will. Die Kantone lösten damit ein Versprechen ein, da sie anfangs der achtziger Jahre die Schaffung eines Bundesgesetzes über Prävention mit der Begründung abgelehnt hatten, für diesen Bereich seien die Kantone zuständig
[7].
Die starke Betonung der Prävention auf allen Ebenen ging einher mit einem wachsenden Unbehagen an der Schulmedizin, deren Zielsetzungen und Massnahmen vermehrt hinterfragt wurden. In einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat Hafner (gp, BE), dass die Bundesbehörden ihre Unterstützung der gesamtschweizerischen Impfkampagne gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sofort einstellen sollten, da dadurch ein faktischer Impfzwang geschaffen werde, der die freiheitlichen Grundrechte verletze
[8]. Das allgemein grosse Interesse für alternative Heilmethoden kam in einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Hafner zum Ausdruck, welches die Berücksichtigung der Erfahrungsmedizin insbesondere in der Arzneimittelkommission anregte, und das von 100 Parlamentarierinnen und Parlamentariern mitunterzeichnet worden war
[9].
Die Annahme des
Bundesgesetzes über die Pharmakopöe war in beiden Kammern des Parlaments unbestritten. Damit wurde eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für den Erlass des amtlichen Arzneibuches geschaffen und eine störende Gesetzeslücke geschlossen. Die kantonalen Vorschriften über die Heilmittelkontrolle bleiben bestehen, dürfen die Anforderungen der Pharmakopöe jedoch nicht unterschreiten
[10].
Die Preisgestaltung der Medikamente geriet ebenfalls wieder in Bewegung. Die Kartellkommission hielt an ihrer bereits 1988 geäusserten — und von der Pharmaindustrie aufs heftigste bestrittenen — Auffassung fest, die
Generika würden durch die bestehende Marktordnung benachteiligt, und sie drohte, eine Untersuchung des Arzneimittelmarktes einzuleiten. Die Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik (SGGP) führte eine Tagung zu diesem Thema durch, in deren Verlauf die Meinungen ziemlich heftig aufeinanderprallten
[11].
Die Eidgenössische Kommission für Aids-Fragen und das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) legten im April ihren
Bericht "Aids in der Schweiz" vor. Gemäss dieser Studie wurden bis Ende 1988 in der Schweiz 10 279 HIV-positive Tests gemeldet; bei 702 Patienten war die Krankheit bereits ausgebrochen
[12]. Der Bericht schätzt die Anzahl der in der Schweiz lebenden HIV-Positiven auf 20 000 bis 30 000 und rechnet bis 1991 mit 3500 Erkrankungen. Mit 7,62 Erkrankungen pro 100 000 Einwohner ist die Schweiz im europäischen Vergleich nach wie vor das am stärksten betroffene Land. Besonders gefährdet sind junge Erwachsene zwischen 20 und 35 Jahren. Während in früheren Jahren die Homosexuellen die Bevölkerungsgruppe mit der höchsten Aidsrate bildeten, nimmt seit 1986 die Atisbreitung bei den intravenös Drogensüchtigen enorm zu
[13].
Davon ausgehend, dass am Anfang der Prävention die
Information steht, wurde im März in Bern unter der Ägide des BAG das Informationszentrum "Aids Info-Docu Schweiz" gegründet, welches Unterlagen vermitteln und die Aktivitäten der verschiedenen Amtsstellen koordinieren soll
[14]. Daneben führten das BAG und die "Aids-Hilfe Schweiz" mit neuen Plakatslogans und -sujets ihre landesweite "Stop Aids"-Kampagne weiter, deren Bedeutung für die Prävention durch einen Evaluationsbericht des Lausanner Universitätsinstituts für Sozial- und Präventionsmedizin wissenschaftlich untermauert wurde
[15].
In diesem Klima der allgemeinen Sensibilisierung für die Aids-Problematik wurde mit Erstaunen und Bedauern zur Kenntnis genommen, dass Regierung und Parlament es weiterhin ablehnten, die für die angewandte klinische Forschung bestimmten Bundesbeiträge von jährlich drei auf acht Mio Fr. zu erhöhen, obgleich dies im Ende 1988 abgegebenen, allerdings unveröffentlichten Bericht der 1987 ins Leben gerufenen Eidgenössische Kommission zur Kontrolle der Aids-Forschung gefordert worden war
[16].
Mit der Veröffentlichung ihres Aids-Konzepts gab sich die Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) eine gewisse "unité de doctrine". Die FMH sprach sich gegen HIV-Tests ohne Einwilligung der Patienten, aber für eine bessere epidemiologische Erfassung durch breitangelegte anonyme Testverfahren aus
[17].
Einer weit verbreiteten Unsicherheit begegnete das BAG mit der Herausgabe einer Broschüre zum Thema "Aids und Arbeitsplatz", welche daran erinnerte, dass eine Aidserkrankung oder ein positiver Test an sich kein Kündigungsgrund sein dürfen, und welche die Arbeitnehmer aufforderte, von Stellenbewerbern oder Arbeitnehmern keinen HIV-Test zu verlangen
[18]. Dieser Haltung schlossen sich die Arbeitgeber und der Schweizerische Gewerkschaftsbund an
[19].
Die rechtlichen Aspekte der Infektion mit dem HIV-Virus wurden im Herbst an einer gemeinsamen Tagung von Arzten und Juristen, zu welcher das BAG und das Bundesamt für Justiz eingeladen hatten, ausgiebig erörtert. Die Tagungsteilnehmer sprachen sich dabei deutlich gegen eine repressive Politik im Sinn der im Epidemiengesetz vorgesehen Massnahmen aus, wie dies gewisse, dem privaten Verein "Aids-Aufklärung Schweiz" nahestehende Kreise angeregt hatten
[20].
Die Eidg. Kommission für Aids-Fragen und das BAG veröffentlichten erstmals Zahlen über die volkswirtschaftliche Bedeutung von Aids. Dabei wiesen sie nach, dass Aids auf Jahre hinaus noch kein wesentlicher Faktor für die Kostenexplosion im Gesundheitswesen sein wird. Die indirekten Kosten (Arbeits-, respektive Produktionsausfall etc.) belaufen sich aber auf ein Mehrfaches
[21].
Nachdem der Bundesrat im Oktober 1988 beschlossen hatte, der "Beobachter"-Initiative "gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen" einen direkten Gegenvorschlag entgegenzustellen, verabschiedete er am 18. September die entsprechende Botschaft. Darin erklärt er sich mit dem Grundanliegen der Initianten und deren meisten konkreten Forderungen einverstanden, wollte den zukünftigen Art. 24octies der Verfassung aber umfassender und präziser formuliert wissen. So erschien es ihm problematisch, die Regelung auf den Humanbereich zu beschränken und den Begriff der Menschenwürde nur gerade im Zusammenhang mit der Gentechnologie in der Verfassung zu verankern. Er schlug deshalb einen Verfassungstext vor, der auch die Tier- und Pflanzenwelt einbezieht. Den Begriff der Menschenwürde wünschte er einer generellen Grundrechtsnorm vorzubehalten, wie sie in den Entwürfen zur Totalrevision der Bundesverfassung vorgesehen ist.
Den beiden ersten Punkten der Initiative stellte der Bundesrat einen Text entgegen, der Zielnorm und Gesetzgebungskompetenz definiert, aber keine ethische Würdigung enthält. Den Verbotskatalog in Absatz 3 der Initiative erachtete er als zu imperativ, und er meldete seine Bedenken an, die Gesetzgebung bereits auf Verfassungsstufe derart zu präjudizieren. Er schlug deshalb einen Regelungskatalog vor, der sich — gleich wie der Initiativtext — auf die Fortpflanzungsmedizin beschränkt, der aber die Frage nach eventuellen Verboten offen lässt. Dem Vorwurf, durch den Verzicht auf klare Vorgaben werde der Gesetzgebungsprozess — gerade auch in Anbetracht der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorstellungen der verschiedenen politischen Parteien — lang und schwierig, begegnete er im voraus mit dem Hinweis auf die schon bestehende oder vorgesehene Gesetzgebung des Bundes in diesem Gebiet
[22].
Der "Beobachter" war der Ansicht, der Vorschlag lasse dem Parlament einen zu grossen Ermessensspielraum, und beschloss, seine Initiative nicht zurückzuziehen
[23]. Von Frauenseite wurde sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag mehrheitlich abgelehnt und verlangt, in der Fortpflanzungsmedizin sei der Selbstbestimmung der Frauen vermehrt Rechnung zu tragen und auf Embryonenschutzgesetze klar zu verzichten
[24].
Von den bundesrätlichen gesetzgeberischen Vorhaben war zum Zeitpunkt der Botschaft bereits ein Vorschlag zu einer Neuregelung des Patentschutzes in der Biotechnologie verabschiedet. Wie an anderer Stelle ausgeführt, soll damit insbesondere der Schutz des Verfahrenspatents auch auf die durch Vermehrung von Lebewesen entstandenen Erzeugnisse ausgedehnt werden
[25].
Aber auch
im Parlament war die Gentechnologie Gegenstand verschiedener Vorstösse. Die Standesinitiative des Kantons St. Gallen, welche den Bund einlädt, unverzüglich Vorschriften über die DNSRekombinationstechniken in Medizin, Landwirtschaft und Industrie zu erlassen, wurde von der zuständigen Nationalratskommission angenommen, welche dagegen eine parlamentarische Initiative der Basler Nationalrätin Anita Fetz (poch), die ein mindestens zehn Jahre dauerndes Moratorium im Bereich der Gentechnologie gefordert hatte, mit dem Hinweis' auf die Stellung der Schweiz in der internationalen Forschung ablehnte
[26]. Die Kommission verabschiedete dagegen zwei Postulate, mit welchen der Bundesrat aufgefordert wurde, die Risiken und Auswirkungen der Gentechnologie in allen Bereichen zu prüfen und eine pluralistisch zusammengesetzte Kommission einzusetzen, die u.a. ein Inventar über gentechnische Forschung und Anwendung zu führen hätte. Beide Postulate wurden vom Nationalrat überwiesen, während eine Motion Fetz, welche den Bundesrat 'unter anderem beauftragen wollte, die Freisetzung von gentechnisch manipulierten Lebewesen in der Schweiz zu verhindern, vom Rat – weil seit zwei Jahren hängig – abgeschrieben wurde. In der Herbstsession reichte die Solothurner Nationalrätin Ursula Ulrich (sp) eine parlamentarische Initiative ein, welche die Schaffung eines Genomanalysen-Gesetzes verlangt
[27].
In Ermangelung einer bundesrechtlichen Regelung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin kam dem
Entscheid des Bundesgerichts, den beiden staatsrechtlichen Beschwerden gegen die restriktive Politik des Kantons St. Gallen stattzugeben, wegweisende Bedeutung zu. Das Bundesgericht bejahte zwar die Kompetenz der Kantone, bis zu einer allfälligen Bundesgesetzgebung Übergangsregelungen zu treffen. Im Inhalt waren dem Bundesgericht die St. Galler Vorschriften jedoch zu eng. Insbesondere die Beschränkung der künstlichen Insemination auf die Samen des Ehemannes widersprach nach mehrheitlicher Auffassung der Richter dem ungeschriebenen Verfassungsrecht der persönlichen Freiheit, doch wollten sie die heterologe Insemination nur bei Ehepaaren, nicht aber bei Konkubinatspaaren oder alleinstehenden Frauen akzeptieren. Auch im zweiten Hauptpunkt, der Frage der In-Vitro-Fertilisation (IVF), brachte das Bundesgericht Korrekturen an der St: Galler Regelung an. Es erachtete das generelle Verbot als unverhältnismässig und als Verstoss gegen die Freiheitsrechte. Die Richter wollten es aber weiterhin den Kantonen überlassen, wieweit die IVF eingeschränkt wird und ob sowohl homologe wie heterologe Insemination erlaubt sein sollen. Das Bundesgericht erachtete zudem die Bestimmungen, die künstliche Insemination allein dem Kantonsspital vorzubehalten, das Verbot von Samenbanken, von Forschung an Keimzellen und der Anwendung neuer Verfahren zur Behandlung der menschlichen Unfruchtbarkeit als unverhältnismässig
[28]. Dieser Entscheid bewog diejenigen Kantone, die ebenfalls im Sinn gehabt hatten, in diesem Bereich regelnd einzugreifen, so etwa Basel-Stadt, Solothurn und Graubünden, ihre Arbeiten vorderhand zu sistieren
[29].
[1] SKI Pressedienst, 12.5.89; BZ, 20.5.89. Die Berichte der ersten Tagungen der IGIP wurden im Sammelband, La santé des Suisses en l'an 2000: vers une réorientation des politiques sanitaires cantonales (Aarau 1989) veröffentlicht. In einem Bericht zuhanden der Weltgesundheitsorganisation (WHO) listete das BAG die heute bereits bekannten Daten über den Gesundheitszustand der Schweizerinnen und Schweizer auf (Nationale Berichterstattung der Schweiz zur Evaluation der Strategie "Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000 ", Aarau 1988). Das subjektive Befinden der Bevölkerung zeigte eine Univox-Umfrage auf (SZ, 28.2.89).
[2] BA für Sozialversicherung, Statistik über die Krankenversicherung: Einnahmen, Ausgaben und Krankenpflegekosten 1966-1987, Bern 1988; Gesch.ber. 1989, S. 130 f.; Lit. Gygi / Frei; A. Frei, "Entwicklung der Gesundheitskosten im Überblick", in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 3, S. 16 ff. Zum abnehmenden Grenznutzen in unserem Gesundheitswesen siehe: G. Kocher, "Perspektiven unseres Krankheitswesens: Gesundheitspolitische Reformen oder blosse Rhetorik?", in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 3, S. 10 ff.
[3] Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission und sprach sich dafür aus, die Spitex-Petition des 1. Schweizerischen Spitexkongresses, die u.a. die versicherungsmässige Gleichstellung von Spitex- und Spitalpatienten fordert, an die mit der Revision der Krankenversicherung beauftragte Kommission weiterzuleiten (Amtl. Bull. NR, 1989, S. 2131 f.). "Lobby für Spitex schaffen", in Traktandum Magazin, 1989, Nr. 2, S. 49 ff.: Siehe dazu auch Lit. Sommer und SPJ 1988, S. 194.
[4] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 600 f. Durch eine Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) können ab 1.1.90 über die IV "angemessene Entschädigungen" ausgerichtet werden (AS, 1989, S. 1236 f. und ZAK, 1989, S. 296 f.).
[5] TW, 12.8.89. Auf diesen Umstand und die Tatsache, dass in diesem Gebiet viel zu wenig Daten bekannt sind, wiesen auch A. Fetz / E. Freivogel / S. Grossenbacher, Strukturwandel der Gesellschaft und Veränderung der Frauenrolle, Bern 1988, hin. Im Rahmen der 10. AHV-Revision gibt es deshalb auch Stimmen, die vorschlagen, Betreuungsgutschriften nicht nur für die Kindererziehung, sondern auch für die Betreuung pflegebedürftiger und alter Angehöriger einzuführen (Bund, 26.8.89).
[6] TA, 30.3.89. Dem Preisüberwacher wurden von acht Kantonen Tarifanpassungsanträge vorgelegt. Bei ZH, SO, NE, OW sowie UR lehnte er die Erhöhungen als nicht gerechtfertigt ab. Einzig Zürich folgte dieser Empfehlung nicht (Bund, 21.4.90).
[8] Verhandl. B.vers., 1989, IV, S. 24; BZ, 25.2.89; Presse vom 30.3.89; Ww, 4.5.89.
[9] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1724 f. Siehe dazu auch die Artikelserie zur Alternativmedizin in Traktandum Magazin, 1989, Nr. 2, S. 35 ff. Dem Trend folgend, bieten neuerdings einige Krankenkassen Zusatzversicherungen für alternative Behandlungsmethoden an (Bund, 19.1.89).
[10] Amtl. Bull. StR, 1989, S. 171 ff. und 622; Amtl. Bull. NR, 1989, S. 460, 1378 und 1804; BBl, 1989, III, S. 911 ff. Siehe auch SPJ 1988, S. 195.
[11] BZ, 6.3.89. Zu den Generika und dieser Tagung: Lit. Kocher; Bund, 6.6.89; BZ, 7.6.89; NZZ, 9.6.89; TAM 46, 17.11.89.
[12] Im Herbst wurde die eintausendste Aids-Erkrankung gemeldet, und bis Ende Jahr stieg die Anzahl auf 1159 registrierte Fälle. Gegenwärtig verdoppelt sich die Zahl der ausgebrochenen Krankheiten alle 16 Monate (Gesch.ber. 1989, S. 116).
[13] Presse vom 6.4. und 24.10.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 193.
[14] Presse vom 13.3.89. Das Zentrum gibt zweimonatlich die Broschüre Aids-Infothek heraus. Ab Sommer erschien neu auch das Magazin Stop der Aids-Hilfe Schweiz.
[15] NZZ, 11.4.89; Presse vom 3.5.89.
[16] SGT, 1.12.89. In der Wintersession wurde bei der Budgetberatung ein entsprechender Antrag Günter (Idu, BE) deutlich abgelehnt (Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1919 ff.). Der StR genehmigte den Voranschlag, ohne diese Frage überhaupt aufzuwerfen (Amtl. Bull. StR, 1989, S. 639 ff. und 812ff.).
[17] Presse vom 21.11.89.
[18] Aids und Arbeitsplatz: medizinische und rechtliche Aspekte, Bern 1989; Presse vom 25.4.89.
[19] SAZ, 26, 29.6.89; Gewerkschaftliche Rundschau, 81/1989, S. 108 ff.; Presse vom 17.5.89.
[20] NZZ, 16.5. ("Aids-Aufklärung Schweiz") und 18.10.89 (Tagung).
[21] "Wirtschaftliche Aspekte der Immunschwäche-Krankheit AIDS", in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 3, S. 25 ff.
[22] BBl, 1989, III, S. 989 ff. Presse vom 19.9.89; DP, 16.11.89. Zur Haltung der Parteien siehe SPJ 1988, S. 197; SGT, 19.9.89; Presse vom 30.1.89 (Berichterstattung über die DV der FDP zum Thema Fortpflanzungsmedizin).
[24] Presse vom 14.11.89. Zur 1988 gegründeten Frauenorganisation Nogerete (siehe SPJ 1988, S. 198) gesellte sich der im Juni als Verein gegründete und mehrheitlich von Frauen getragene "Basler Appell" (Lit. Basler Appell; Emanzipation, 1989, Nr. 10, S. 8 f.).
[25] BBl, 1989, III, S. 232 ff. Für eine ausführlichere Darstellung siehe oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[27] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1721 (Postulate); Verhandl. B.rers., 1989, IV, S. 27 (Ulrich) und 68 (Fetz).
[28] Presse vom 16.3.89; Bund, 2.10.89; NZZ, 23.11.89. Zur Vorgeschichte siehe SPJ 1988, S. 196. In seiner Botschaft zur "Beobachter"-Initiative anerkannte der BR ebenfalls die vorläufige Kompetenz der Kantone (BBl, 1989, III, S. 1010 ff.). Im Dezember hiess das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde eines Konkubinatspaares gut, dem der Waadtländer Staatsrat aufgrund von reinen Verwaltungsrichtlinien die IVF verweigert hatte (Presse vom 18.12.89).
[29] BaZ, 16.-18.3.89; BüZ, 17.3.89; SZ, 12.8.89.
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