Année politique Suisse 1992 : Enseignement, culture et médias / Médias
 
Radio und Fernsehen
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Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG)
Der Bundesrat hat die Verordnung zum RTVG, welches auf den 1. April in Kraft getreten ist, kurz vorher verabschiedet. Aufgrund dieses neuen Vollzugsinstruments (RTVV) kann das Schweizer Fernsehen statt wie bisher während 28 Minuten neu während 8% der täglichen Sendezeit, was ungefähr 50 Minuten entspricht, Werbung ausstrahlen. Diese Regelung wurde vom Bundesrat mit Rücksicht auf die Printmedien, welche durch die Einbussen der Inseratenerträge in Folge der Rezession ohnehin schon in Schwierigkeiten geraten sind, getroffen; in Angleichung an europäische Normen waren ursprünglich für die SRG ein Anteil von 15% Werbung vorgesehen [27].
Einige Sozial- und Präventivmediziner äusserten sich beunruhigt über die teilweise Liberalisierung der Werbung für Medikamente. Obwóhl das RTVG Werbung für Medikamente an Radio und Fernsehen verbietet, erlaubt die neue Verordnung Werbespots für sogenannte risikoarme, freiverkäufliche Medikamente [28]. Verkaufssendungen wie Teleshopping sind jetzt erlaubt, jedoch höchstens während einer Stunde pro Tag. Das bisher geltende Verbot der Sonntagswerbung wurde aufgehoben; ausgenommen davon sind nur sechs Feiertage. Neu ist auch die Zulassung des Sponsoring von Sendungen; dabei müssen die Sponsoren am Anfang und am Ende der Sendung als solche kenntlich gemacht werden. Alle bisherigen Veranstalter sollen in den Genuss der neuen Regelung kommen, müssen jedoch eine neue Konzession beantragen [29].
Der Bundesrat hat im übrigen gleichzeitig mit den auf den 1. Februar 1993 in Kraft tretenden Gebührenerhöhungen der vorzeitigen Einführung des Gebührensplittings zugestimmt; gemäss der neuen Verordnung sollen lokale Veranstalter einen Anteil der SRG-Gebühren in der Höhe von maximal einem Viertel ihrer Betriebskosten erhalten, sofern ihr Versorgungsgebiet weniger als 150 000 Einwohner ab 15 Jahren zählt und damit keine ausreichenden Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden sind; gleichzeitig muss das Programm einen hohen Anteil von Eigenleistungen aufweisen und von besonderem öffentlichem Interesse sein [30].
Im Rahmen der Anpassung des neuen RTVG an die Erfordernisse des EWR-Vertrages (Eurolex-Vorlage) wurden nur wenige Anderungen eher formalen Charakters vorgenommen, weil dieses Gesetz schon eurokompatibel gestaltet worden war. Die wichtigste – infolge der Ablehnung des EWR-Vertrags aber nicht in Kraft getretene – Neuerung hätte in der Möglichkeit bestanden, eine Veranstalter-Konzession auch Bewerbern erteilen zu können, die von Personen aus EWR-Staaten beherrscht werden [31].
Das EVED bewilligte die Einspeisung von 16 digitalen Radioprogrammen und vier neuen Satellitenfernsehprogrammen (je ein luxemburgisches, türkisches und britisch-arabisches Programm sowie den niederländischen Informatiksender " Computer Europe Channel") in die Kabelnetze. Mit Inkrafttreten des neuen RTVG ab dem 1. April wurde die Bewilligungspflicht für die Einspeisung von ausländischen Satellitenprogrammen in Kabelnetze abgeschafft [32].
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SRG
Die Strukturreform der SRG nahm auch auf regionaler Ebene konkrete Formen an. In der Deutschschweiz arbeitete der DRS-Vorstand neue Statuten für die Regionalgesellschaft DRS aus. Neues oberstes Organ der Regionalgesellschaft DRS soll der 23köpfige Regionalrat sein, der im wesentlichen die Funktionen übernimmt, die bisher der Delegiertenversammlung übertragen waren. Ein siebenköpfiger Ausschuss soll das neue exekutive Leitungsorgan, den Regionalratsausschuss, bilden, in dem auch der SRG-Generaldirektor Einsitz nimmt. Ohne Gegenstimme verabschiedete die DRS-Delegiertenversammlung die neuen Statuten und wählte die fünf Mitglieder des Regionalrates (der Präsident des DRS-Regionalvorstands gehört dem Ausschuss ex officio an) [33].
Auch beim Westschweizer Radio und Fernsehen (RTSR) wurde die Regional-Organisation der SRG-Strukturreform angepasst. Direktionspräsident wurde Jean-Jacques Demartines. Der Regionalrat setzt sich neu aus 28 Mitgliedern zusammen; ein neu geschaffener Programmrat, bestehend aus 25 Mitgliedern der verschiedenen kantonalen Gesellschaften, stellt die Verbindung zwischen Verwaltung und Programmschaffenden sicher [34].
Die Mitgliederversammlung der Radio- und Fernsehgenossenschaft der italienischen Schweiz (CORSI) hiess die Statutenreform im Zuge der Anpassung an die SRG-Organisationsreform ebenfalls gut. Nur wenig veränderte, aber neu benannte Organe der CORSI sind der Regional- und der Publikumsrat mit je 17 Mitgliedern, die den bisherigen Ausschuss der Genossenschaft und die Programmkommission ersetzen [35].
Der Bundesrat wählte Eric Lehmann, ehemaliger Chefredaktor der Genfer Tageszeitung "La Suisse" sowie Direktor und Delegierter des Verlegers der "Tribune de Genève", zum Präsidenten des neu geschaffenen SRG-Zentralrates; dieser ersetzt Yann Richter, der unter der alten Organisationsstruktur den SRG-Zentralvorstand präsidiert hatte [36].
Die SRG konnte sich aus Spargründen vorläufig nicht zu einer Beteiligung am öffentlichrechtlichen französisch-deutschen Kulturprogramm "Arte" entschliessen. Auch über eine Beteiligung am mehrsprachigen Informationssender "Euronews" mit Sitz in Lyon — Programmchef ist im übrigen der Tessiner alt-Nationalrat Dario Robbiani (sp) — wurde vorerst noch nicht entschieden. Das 1990 und 1991 eingesetzte Sparprogramm der SRG zeitigte schon positive Folgen; für das Rechnungsjahr 1992 wurde ein Ertragsüberschuss von 20 Mio Fr. erwartet, das Budget 1993 rechnet mit einem Überschuss von über 50 Mio Fr. Der Marktanteil des Fernsehens DRS sank um drei Prozentpunkte auf 29%, in der Romandie konnte TSR seinen Anteil von 31% halten, und im Tessin verbesserte TSI den seinen von 26% auf 28% [37].
Im Bericht "SRG und Kultur" verteidigten die Autoren die kulturellen Funktionen des "service public"; das Kriterium der Einschaltquoten gewinne laut dem Bericht unter dem Konkurrenzdruck der ausländischen Privatsender ohne entsprechenden Kulturauftrag ständig an Bedeutung und gefährde damit die Existenz der schweizerischen Fernsehketten, die unter anderem durch die Kulturvermittlung und das Kulturschaffen, für welche sie 1991 265 Mio Fr. ausgegeben haben, auch einen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt leisten [38].
Der Nationalrat überwies ein Postulat der SVP-Fraktion, wonach bei der Neuformulierung der SRG-Konzession der Leistungsauftrag so zu modifizieren sei, dass durch vermehrten und koordinierten sprachregionalen Programmaustausch die nationale Klammerfunktion der SRG deutlich verstärkt wird [39].
Rechtsbürgerliche Kreise lancierten eine Volksinitiative "für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole", die eine eigentliche Privatisierung von Radio- und Fernsehanstalten zum Ziel hat. Sämtliche Veranstalter sollten freien Marktzutritt erhalten und einander gleichgestellt werden. Laut SRG-Generaldirektor Riva würde eine derartige Medienordnung die regionalen Vollprogramme der Romandie und der italienischsprachigen Schweiz in Frage stellen und die Preise für die Übertragungsrechte von Sportveranstaltungen und Spielfilmen in die Höhe treiben. Der Zeitungsverlegerverband reagierte seinerseits abweisend auf die lancierte Initiative, weil der Text die Streichung des Artikels 55bis, Absatz 4 BV, zur Folge hätte; dieser verlangt, dass auf Stellung und Aufgabe anderer Kommunikationsmittel, insbesondere der Presse, Rücksicht zu nehmen sei [40].
Der Bundesrat erteilte der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) eine neue Konzession, worin er sie ermächtigte, ab 1993 zusammen mit privaten Anbietern einen vierten Kanal mit dem Namen "S +" zu realisieren. Für "S +" soll eine autonome Programmdirektion eingeführt werden, welche der SRG-Generaldirektion untersteht und den Interessen der Sprachregionen sowie der privaten Veranstalter Rechnung tragen soll. Sowohl das sogenannte Vertragsmodell als auch die Möglichkeit der unabhängigen Veranstaltung sollen realisiert werden können. Die Vorrangstellung der SRG wird jedoch weiterhin garantiert, was im übrigen von der Schweizerischen Fernseh- und Radiovereinigung (SF RV) sofort kritisiert wurde. Entgegen dem Willen der SRG hat der Bundesrat die Idee des Kultur- und Bildungsauftrages explizit in der Konzession formuliert; darin ist auch der Gebrauch der Hochsprache für das deutschschweizerische Fernsehen in Nachrichten- und Informationssendungen verankert. Die Medienunternehmen Jean Frey AG und Ringier hatten bisher Interesse für eine Zusammenarbeit bekundet. Erstere kündigte an, ein Wirtschaftsmagazin namens "Bilanz-TV" ausstrahlen zu wollen, letztere plante, das Magazin "Cash-TV" über die vierte Senderkette zu verbreiten. Gemäss den Erwartungen des BAKOM werden die privaten Anbieter die Programmkapazität von "S +" nur teilweise ausschöpfen; für die übrige Programmzeit könnten somit Wiederholungen aus dem SRG-Programm angesetzt werden [41].
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Schweizer Radio International (SRI)
Im Berichtsjahr übernahm François Gross, ehemaliger Chefredaktor der freiburgischen Teitung "Liberté" und zuletzt als Kolumnist für verschiedene Westschweizer Zeitungen in Zürich tätig, die Chefredaktion von SRI und ersetzte damit die in den Ruhestand getretene Elsbeth Danzeisen [42].
Das Programm von SRI wurde im Berichtsjahr vor allem für ein europäisches Publikum erstmals über Satellit übertragen; Pläne der PTT zur Installierung von neuen Kurzwellensendern wurden damit aufgegeben. Per Satellit erreicht das Programm in Europa 34 bis 40 Mio Haushalte. Eine neue Programmstruktur, welche Rücksicht auf zwei verschiedene Zielpublikumsgruppen, einerseits Auslandschweizer, andererseits ein internationales Publikum, nimmt, würde in die Tat umgesetzt [43].
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Satelliten- und Privatfernsehen
Im Berichtsjahr flammte erneut ein Streit um die Urheberrechtsgebühren auf, welche die Kabelfernsehgesellschaften zugunsten. der sogenannten Verwertungsgesellschaften wie Suissimage, Suisa und Pro Litteris über die Abonnementsgebühren einziehen müssen. Die Vereinigung schweizerischer Gemeinschaftsantennen-Betriebe (VSGB) beschwerte sich darüber, dass nur die verkabelten Haushalte eine Abgabe entrichten müssen, nicht aber jene Haushalte, welche die Programme über eine Parabol-Antenne empfangen [44].
Die Zürcher ZTV AG, an welcher die Tages-Anzeiger-Gruppe eine Mehrheitsbeteiligung hält, hat beim BAKOM ein Konzessionsgesuch für ein privates Zweites Schweizer Fernsehen eingereicht. Vorgesehen ist der Betrieb eines Schweizer Programms von täglich einer bis anderthalb Stunden im Rahmen des über Satelliten und Kabelnetz verbreiteten deutschen Spielfilmkanals "Pro 7". Das Schweizerische Programmfenster sieht Informations-, Magazin- und Unterhaltungselemente vor. Auch die "Neue Zürcher Zeitung" gab Pläne zur Zusammenarbeit mit einem deutschen Privatsender bekannt; sie will ein Nachrichtenmagazin beim 1993 den Betrieb aufnehmenden Sender "Vox" plazieren [45].
Margrit Trappe, welche sich schon als Promotorin eines erfolglosen Projekts "Schweizer Fernsehen International" einen Namen gemacht hatte, reichte ein Konzessionsgesuch für ein "Tell-TV" ein, welches vor allem nationale und regionale Information und Unterhaltung im Programm vorsieht. Der Bundesrat konzessionierte "Tell-TV" als erstes Privatfernsehen gegen Ende des Berichtsjahres [46].
Die Pläne von schweizerischen Kabelnetzbetreibern, auf dem Kanal des deutschen Privatsenders "RTL plus" Werbung für das schweizerische Publikum zu plazieren, mussten vorn BAKOM, gestützt auf das Europarat-Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen, toleriert werden. Ein schweizerisches Programmfenster, welches von "RTL plus" langfristig als Ziel angestrebt wird, kann allerdings ohne eigene Konzession weder von den deutschen noch von den Schweizer Behörden akzeptiert werden [47].
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Lokal- und Satellitenradios
Der Bundesrat hat vor Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) dem von Roger Schawinski über Satelliten betriebenen Klassiksender "Opus Radio" die Moderation in Dialekt bis Ende 1993 erlaubt. Das Gesuch für eine terrestrische Frequenz wurde vom BAKOM jedoch abgelehnt, worauf der Sender seinen Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen einstellen musste. Das von "Radio Z" initiierte Volksmusikradio "Eviva", dessen Moderation teilweise in der Sprache der Musikherkunft erfolgt, erhielt die Sendebewilligung und konnte im Herbst seinen Betrieb aufnehmen [48].
Laut den Ergebnissen des SRG-Forschungsdienstes konnten die Lokalradios ihren Höreranteil weiterhin auf Kosten der SRG um 3% erhöhen. Allerdings bestünden in den Agglomerationen Zürich und Basel leicht rückläufige Tendenzen in der Radiohörerschaft, in Bern hingegen sei die Tendenz sowohl für die SRG als auch für die Privaten steigend [49].
Die Planung der Neuaufteilung der UKW-Frequenzen wurde durch eine Serie von Vorschlägen der von Bundesrat Ogi eingesetzten "Studiengruppe UKW 92" unterstützt, nachdem die aktuelle und geplante Nutzung der UKW-Frequenzen im Vernehmlassungsverfahren zu verschiedenen Varianten für die künftige UKW-Radioversorgung bei Teilen der Öffentlichkeit auf Unverständnis und Skepsis gestossen war. Mit vierzehn technischen und organisatorischen Massnahmen könnte gemäss dem Bericht der Studiengruppe der Mangel an UKW-Frequenzen im Mittelland erheblich entschärft werden: Insbesondere könnten durch eine Neudefinition der Versorgungsgebiete mit Prioritätsordnung, was die Stereo- oder Monoqualität anbelangt, die Verwendung eines Teils der für den Kriegs- und Katastrophenfall reservierten Frequenzen, die Eliminierung von Mehrfachversorgungen sowie durch rein monophone Ausstrahlung die meisten Wünsche der Lokalradios in bezug auf ihr Sendegebiet erfüllt werden. Die Empfehlungen sollen in die Planungsgrundlagen der durch die PTT zu erstellenden Sendernetzpläne einfliessen, die ihrerseits die Voraussetzung für die Ausschreibung der Konzessionen für private Radioveranstalter bilden [50].
Mit dem Inkrafttreten des RTVG wurde die Grundlage für die ersten Lokalradioprojekte, die Verordnung vom 7. Juni 1982 über lokale Rundfunkversuche (RVO), formell abgelöst. Gleichzeitig kündigte die SRG den 19 Lokalradios, welche bisher Programmteile der SRG, insbesondere die Nachrichtenblöcke, zu symbolischen Preisen übernommen hatten, die entsprechenden Verträge per Ende 1 992. Nach heftigem Protest seitens der Lokalradios erstreckte die SRG die Frist bis Ende 1993 [51].
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Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI)
Mit einem Bericht über den Zürcher Stadtrat Wagner (fdp), der im Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen, verwaltungsinternen Dokumenten unter Anklage stand, hatte das Fernsehmagazin "Rundschau" im Dezember 1989 laut UBI-Entscheid die Konzession verletzt, weil in der Darstellung zusätzlich zu der vom Gericht festgestellten Amtsgeheimnisverletzung noch der Eindruck der Begünstigung von Dritten unterstellt worden war. Chefredaktor Peter Studer verteidigte die betroffenen Journalisten und wies das UBI-Urteil als subjektiv zurück, verzichtete aber auf einen Weiterzug vor Bundesgericht. Eine Beschwerde gegen die Sendung "Fragment" des Fernsehens DRS zum Thema "Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis" (VPM) wurde hingegen nicht gutgeheissen. Der Vorwurf der fehlenden Vielfalt der Ansichten und Unsachgemässheit könne laut UBI nicht geltend gemacht werden, da der VPM keinen Gesprächspartner zur Sendung geschickt hatte [52].
Gegen die Verantwortlichen des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" leitete die Bezirksanwaltschaft Zürich eine Strafuntersuchung ein, nachdem in der Informationssendung im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Zürcher Porno-Videohändlers Ausschnitte aus einem jener gehandelten Filme mit besonders grausamen Gewaltszenen gegen Frauen ohne besondere Ankündigung und ohne angemessenen Rahmen vor über 400 000 Zuschauern gezeigt worden waren. Nach eingehender Prüfung haben die Zürcher Justizbehörden das Verfahren jedoch eingestellt, weil die Voraussetzungen für die Verletzung der medien- und sexualstrafrechtlichen Artikel nicht gegeben waren. Darauf beschwerten sich 69 Einzelpersonen und gelangten an die UBI, welche ihrerseits eine Verletzung der Konzession feststellte. Gemäss ihrer Beurteilung sei durch die unreflektiert boulevardisierende Weise der Darstellung von gedemütigten und gequälten Frauen die Menschenwürde verletzt worden [53].
Der Bundesrat hat den freisinnigen Baselbieter alt-Nationalrat Felix Auer, welcher auch als Journalist und Wirtschaftsfachmann tätig gewesen war, als Nachfolger von Bernard Béguin zum neuen Präsidenten der UBI für die Amtszeit 1993-1995 gewählt [54].
Die Ombudsstelle, welche gemäss neuem Radio- und Fernsehgesetz der UBI vorgeschaltet ist, wurde für die deutsche Schweiz mit alt-Ständerat Hänsenberger (fdp, BE) besetzt. Dieser bearbeitete 62 Beanstandungen (28% Radio, 72% TV); im Berichtsjahr wurden von 52 abgeschlossenen Fällen zehn in der Form einer Klage auf Konzessionsverletzung an die UBI weitergezogen [55].
 
[27] Schätzungen gehen davon aus, dass die TV-Werbung zusätzlich 20 Mio Fr. an Werbegeldern vom Print-Bereich abzweigen wird; siehe dazu LNN, 14.8.92.
[28] LNN, 18.4.92. Vgl. auch die im Dezember 1991 eingereichte Interpellation Zwygart (evp, BE) in Verbandl. B. vers., 1992, VI, S. 131. Siehe auch oben. Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
[29] 1992. S. 601 ff. und 680 ff.; Presse vom 17.3.92. Vgl. SPJ 1991,S. 286 f. Auf europäischer Ebene hat das Fernsehen erstmalig die Printmedien an Inserateeinnahmen übertroffen. Anteile der elektronischen Medien an der gesamten Werbung im europäischen Vergleich: Deutschland 16%, Frankreich 33%, Italien 55% (JdG, 3.2.92). Zum Sponsoring siehe auch wf, Radio-TV-Spiegel, 1992, Nr. 14 und 42.
[30] NZZ und SGT, 19.1 1.92.
[31] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1972 ff., 2218 ff. und 2229; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 658 f., 1070 und 1077.
[32] BBl, 1992, II, S. 619 f.; SGT, 18.3.92.
[33] NZZ, 11.2.92; NQ, 17.3.92; Presse vom 2.1.3.92. Vgl. auch SPJ 1991, S. 287 f.
[34] 24 Heures, 1.4.92. Zum neuen Organisationsorganigramm siehe 24 Heures, 15.9.92 sowie wf, Radio-/TV-Spiegel, 1992, Nr. 51/52.
[35] CdT, 18.5. und 21.9.92; NZZ, 19.5.92.
[36] Lib. und TA, 17.3.92; Klartext, 1992, Nr. 2. Vgl. auch die Kritik an der Wahl durch die SP (BZ, 27.3.92). Zur Wahl der vom Bundesrat ernannten Zentralratsmitglieder: NZZ, 7.5. und 3.7.92.
[37] Arte: NQ, 25.4.92; 24 Heures, 1.5.92; vgl. auch Bund, 5.5.92. Euronews: JdG, 23.12.92; NQ, 31.12.92. Budget: NZZ, 18.12.92. Marktanteile: BZ und 24 Heures, 1.5.92.
[38] Lit. Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG; SGT, 30.9.92. Siehe auch Interpellation Loeb (fdp, BE) zu Sparmassnahmen bei DRS 2/Espace 2/Rete 2 in Amtl. Bull. NR, 1992, S. 284 ff.
[39] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2178.
[40] BBl, 1992, III, S. 1683 ff.; Presse vom 19.8.92; wf, Radio-/TV-Spiegel, 1992, Nr. 34/35; NZZ, 20.8.92 (Zeitungsverleger). Zur Monopolstellung der SRG siehe auch die zwei Interpellationen Mühlemann (fdp, TG) resp. Fischer (svp, AG) in Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2215 f.
[41] BBl, 1992, VI, S. 567 ff.; NZZ, 29.8. und 2.10.92; Presse vom 19.11.92; wf, Radio-/TV-Spiegel, 1992, Nr. 48; Bund, 29.10.92 (Ringier-SRG). Vgl. auch Gesch.ber. 1992, 2. Teil, S. 327 sowie SPJ 1991, S. 289 f.
[42] JdG, 8.1.92.
[43] NZZ, 3.4.92; Bund, 19.6.92; 24 Heures, 4.7.92; wf, Radio-/TV-Spiegel, 1992, Nr. 23. Vgl. auch SPJ 1991, S. 288 f.
[44] NZZ, 28.3.92; TA, 30.3.92. Vgl. auch SPJ 1991, S. 275 f.
[45] ZTV: NZZ, 8.10.92; TA, 9.10.92. Vox: Blick, 12.11.92.
[46] TA, 28.4.92; NZZ, 8.9. und 31.10.92; SHZ, 5.11.92; Klartext, 1992, Nr. 3. Konzession: BBl, 1993, I, S. 156 ff.; TA, 24.12.92.
[47] AT, 7.8.92; NZZ, 10.10.92; Presse vom 16.10.92.
[48] Opus: BBl, 1992, II, S. 1339; NZZ, 27.2.92; Presse vom 18.9.92. Eviva: BBl, 1992, II, S. 1334 ff.; TA, 13.3 und 25.9.92.
[49] Presse vorn 1.5.92 (Hörerschaft). Vgl. auch Bund, 22.12.92 (Umsatz).
[50] AT, 4.2.92 (Vernehmlassung); NZZ, 27.10.92; vgl. auch SPJ 1991, S. 291. Siehe auch die Interpellation Stamm (fdp, AG) zu Radiofrequenzen (Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2199 f.) sowie die parlamentarische Initiative Borel (sp, NE) "Drei Landessprachen im Radio für alle" (Verhandl. B.vers., 1992, VI, S. 36).
[51] Presse vom 26.6 und 21.7.92.
[52] BZ und TA, 22.2. und 13.3.92 (Wagner). BaZ, 24.4.92 (VPM).
[53] Presse vom 21.1.92; NZZ, 20.5.92; Presse vom 22.8.92 (UBI-Entscheid); Klartext, 1992, Nr. 1. Siehe auch Lit. Dumermuth.
[54] Presse vom 22.9.92.
[55] SZ, 5.5.92; TA, 13.7.92; Link (Monatsmagazin des Publikumsrates DRS), 1993, Nr. 3. Siehe dazu auch Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1280 f.