Année politique Suisse 1995 : Enseignement, culture et médias / Médias
 
Radio und Fernsehen
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SRG
Die SRG strebt nach einer aktiveren Rolle im Schweizer Medienmarkt. In ihrem neuen Leitbild versteht sie sich zwar weiterhin als "service public", postuliert aber den Markterfolg als Programmauftrag. Zielgruppenspezifische Komplementärprogramme wie werbefinanzierte Spartenradios und gewinnorientierte Pay-TV-Programme sollen gefördert werden. Um in der rasanten technologischen Entwicklung der elektronischen Medien den Anschluss nicht zu verpassen, forderte die SRG ausserdem eine Selbstbestimmung über ihre Verbreitungswege. Im TV-Bereich strebt sie die Satellitenausstrahlung ihrer Programme an [23].
Der DRS-Publikumsrat nahm in einem Positionspapier Stellung zur "Kulturdebatte" rund um die SRG, die im Vorjahr auch den Ständerat beschäftigt hatte. Der Publikumsrat attestierte Radio und Fernsehen DRS, dass sie ihrem kulturellen Auftrag in hohem Masse gerecht werden. Nach Ansicht des Gremiums setzt die SRG den Kulturauftrag publikumsorientiert um und versucht, einem breiten Publikum den Zugang zur Kultur zu öffnen. Eine andere Meinung vertrat die Urheberrechtsgemeinschaft "Suisseculture": Die SRG nehme ihren kulturellen Leistungsauftrag nur ungenügend wahr und ordne die Kulturvermittlung betriebswirtschaftlichen und werbestrategischen Überlegungen unter. "Suisseculture" forderte eine Programmquote für schweizerische Kultur an Radio und Fernsehen und schlug vor, dass die SRG einen bestimmten Teil der Konzessionsgebühren nur mit der Auflage erhalte, diese Gelder zur Förderung des unabhängigen Kulturschaffens zu verwenden. Weiter forderte sie die Einsetzung unabhängiger Kulturbeiräte [24].
Der Bundesrat sprach sich gegen eine Motion Zisyadis (pda, VD) aus, die eine 40prozentige Mindestquote für regionale Musik am Schweizer Radio fordert. Das einheimische Musikschaffen solle vielmehr durch finanzielle Anreize im Rahmen des Gebührensplittings gefördert werden [25].
Die SRG-Radioprogramme haben 1995 Marktanteile verloren. Ihr Anteil sank von 55% auf 51%. Von den eingebüssten Prozenten gingen zwei an die Lokalradios (neu 37%) und zwei an die ausländischen Sender (neu 13%). Auch mit der Programmreform "Radio 95" gelang es demnach nicht, den Erosionsprozess der SRG-Programme zu stoppen. Die Kulturkette DRS 2, deren Budget im Rahmen der Reform stark gekürzt wurde, konnte ihre Hörerzahlen aber halten [26].
Der erfolglose vierte SRG-Kanal "S plus" wurde nach nur rund siebzehn Monaten am 1. März durch "Schweiz 4/Suisse 4/Svizzera 4" ersetzt. Der neue Sender ist als Komplementärangebot zu den drei sprachregionalen Kanälen konzipiert und hat ein Jahresbudget von rund 40 Mio Fr. zur Verfügung. Deutschschweizer und Westschweizer erhalten dank der Möglichkeit, das weitgehend über Kabel verbreitete Schweiz 4 sprachregional zu splitten, ein unterschiedliches Ergänzungsprogramm. Im Tessin übernimmt Svizzera 4 vorwiegend das Programm der deutschsprachigen Schweiz. Mit Schweiz 4 wurde die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Anbietern institutionalisiert: Während Schweiz 4 nur in wenigen Fällen selbst als Veranstalterin auftritt, bilden die Produktionen der privaten Anbieter, die als "Presse TV" zusammengeschlossen sind - ihr gehören Ringier, die NZZ und die deutsch-japanische DCTP an - einen Schwerpunkt. Mit einem Anteil von 20% trat im Berichtsjahr auch die Gruppe Basler Zeitung der "Presse TV" bei. In der Region Genf lancierten das Westschweizer Fernsehen TSR und der französische Sender France 3 auf Suisse 4 das in der Schweiz erste gemeinsame, grenzüberschreitende Regionalmagazin. Ab April 1996 will TSR auch ein Neuenburger Regionalprogramm ausstrahlen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Sportübertragungen, die neu weitgehend auf Schweiz 4 ausgestrahlt werden. Damit ist das Ärgernis der zuvor oft unterbrochenen sprachregionalen Programme bereinigt worden; die Sportkette wurde abgeschafft. Ärgern mussten sich aber die rund 7% Schweizer Haushalte, die Schweiz 4 zu Sendebeginn nicht empfangen konnten. Im Kanton Jura zum Beispiel konnten nur gerade 30% der Haushalte den neuen Sender empfangen. Bundesrat Ogi verlangte für den neuen Fernsehkanal von der PTT bis Ende Jahr einen Versorgungsgrad von 99%, der auch erreicht wurde. In verschiedenen Gebieten wird Schweiz 4 nun allerdings auf der Frequenz von TSI oder TSR ausgestrahlt [27].
Nach zähem Feilschen hat der Bundesrat der Alphavision AG auf Schweiz 4 eine Konzession für ein religiöses Fernsehprogramm bis Ende 1997 erteilt. Die Alphavision steht den evangelikalen Freikirchen nahe, weshalb sich die Landeskirchen gegen eine Konzessionierung für das sonntägliche und halbstündige "Fenster vom Sonntag" stellten. Um den Einwänden Rechnung zu tragen, setzte der Bundesrat eine Expertengruppe ein, die das Programm kritisch beobachten wird [28].
Im Berichtsjahr musste das Schweizer Fernsehen DRS einen Marktanteilverlust sowohl im Ganztagesvergleich als auch in der Hauptsendezeit um je einen Prozentpunkt auf 29% resp. 37% hinnehmen. Die Verluste von SF DRS wurden aber auf dem Ergänzungskanal Schweiz 4 mehr als kompensiert: Schweiz 4 erzielte einen Marktanteil von 4%. Die Hälfte dieses Marktanteils entfällt auf die Übertragungen der Sportkette, ein weiteres Drittel geht auf Sendungen von SF DRS zurück. Nur rund 20% der Sendungen auf Schweiz 4 entfallen auf Eigenproduktionen und die Presse-TV [29].
Die Rechnung 1995 der SRG schloss mit einem Ertragsüberschuss von 49 Mio Fr. ab (1994: 29 Mio) [30].
Das BAKOM und die Kartellkommission überprüften die SRG-Aktivitäten im Printbereich. Anlass dazu war die Verbindung der Konsumentensendung "Kassensturz" und der Begleitzeitschrift "K-Tip". Während sich das BAKOM vor allem mit der Frage befasste, inwiefern sich die SRG in Hinsicht auf das 1992 in Kraft getretenen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) auch im Printgeschäft engagieren darf, untersuchte die Kartellkommission den Vorwurf der Quersubventionierung des "K-Tip" durch Gebührengelder. Das BAKOM nahm noch im Berichtsjahr Stellung. Danach stellt die Zusammenarbeit des "Kassensturz" und des "K-Tip" keine Verletzung des RTVG dar. Die Leistungen der SRG für den "K-Tip" würden finanziell voll abgegolten [31].
Die SRG hat die Mehrheit der Schweizerischen Teletext AG übernommen und ist nun mit 75% (vorher 50%) beteiligt. Ausserdem hat sie einen Kooperationsvertrag mit dem deutsch-französischen Kultur-TV-Kanal "Arte" unterzeichnet, mit welchem die bisherige Zusammenarbeit verstärkt werden soll. Die SRG hat sich verpflichtet, sich vorerst für ein Jahr mit mindestens einer Million Franken an Koproduktionen des Kulturkanals zu beteiligen [32].
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Regionalfernsehen
In der Deutschschweiz kam es im Bereich Regionalfernsehen zu einem eigentlichen Medienfrühling. Am 6. Januar ging mit dem Aargauer "Tele M1" das zweite Schweizer Regionalfernsehen auf Sendung. Bereits letztes Jahr war "TeleZüri" gestartet. Tele M1 ist der professionelle Nachfolger des Badener Lokalsenders "Rüsler TV" und erreicht rund 270 000 Haushalte. Hauptbeteiligte am Sender ist die Badener Tagblatt Wanner AG [33].
Auf Sendung ging am 1. März auch das Regionalfernsehen "TeleBärn", das in den Kantonen Bern und Solothurn sowie dem deutschen Teil des Kantons Freiburg von rund 400 000 Haushalten empfangen werden kann. Die Konzession schreibt vor, dass der Sender innerhalb eines Jahres für den zweisprachigen Raum Biel ein Programmfenster in französischer Sprache öffnen muss. "TeleBärn"-Initiantin ist die "Berner Zeitung", Hauptaktionäre sind die Berner Tagblatt Medien, die Verlegerin der "Solothurner Zeitung", Vogt-Schild, und die Rediffusion. Für die Werbeakquisition haben sich TeleBärn, TeleZüri und Tele M1 zum Telepool zusammengeschlossen, der rund 1,2 Millionen Haushalte abdeckt [34].
Im Sendegebiet Zürich erhielt das erste Schweizer Regionalfernsehen "TeleZüri" im April Konkurrenz von "Züri 1", das bisher als "Forum Züri" bestand. "TeleZüri"-Direktor Roger Schawinski hatte zuvor vergeblich versucht, mit Auflageforderungen den Sendebeginn von "Züri 1" zu verzögern. Insgesamt 13 Magazine wie Eden-TV oder Taxi-TV, die von unabhängigen Firmen produziert werden, sind unter dem Züri 1-Dach zusammengefasst. Züri 1 setzte im ersten halben Jahr ganz auf Unterhaltung und baute erst im Herbst auch einen Nachrichtenblock ein; Besitzer sind Rediffusion, "ZüriWoche" und Radio Z [35].
Der Zentralschweizer Lokalfernsehkanal Regio Text benannte sich in "TeleTell" um. Expansionsversuche über die bisher erreichten rund 140 000 Haushalte hinaus stiessen unter anderem beim Nachbarsender Tele M1 auf Widerstand. Der Basler "Stadtkanal" erhielt eine auf zehn Jahre befristete Konzession. Das auf die Nordwestschweiz erweiterte Sendegebiet wird rund 220 000 Haushalte erreichen. In Genf wurde die TV Léman SA gegründet, die mit TV Léman im Sommer 1996 auf Sendung gehen will [36].
Um im hartumkämpften Markt besser bestehen zu können, forderten die sechs TV-Veranstalter TeleZüri, TeleBärn, Tele M1, TeleTell, Hasli-TV und Stadtkanal Basel vom Bundesrat bessere Rahmenbedingungen und "gleich lange Spiesse wie die SRG". Insbesondere sollen gemäss den Regional-Veranstaltern die technischen Verbreitungskosten wie für die SRG-Programme über Gebühren abgegolten werden. Weiter verlangten sie die Lockerung von Werberichtlinien und die Aufhebung des Verbots von Alkohol- und Tabakwerbung sowie von politischer Werbung. Gleichzeitig wandten sich die Regionalfernsehen gegen neue Konkurrenz: So sollen Werbefenster ausländischer TV-Sender und regionale Werbefenster der SRG verboten werden. Der Einfluss der Kabelnetzbetreiber soll beschnitten werden, indem kabelgebundene und terrestrisch verbreitete Programme gleich behandelt werden [37].
Auch eine von 41 Ratsmitgliedern unterschriebene Interpellation Reimann (svp, AG) zur Förderung der privaten Regionalfernsehprogramme nahm die Forderung der Chancengleichheit mit der SRG auf. Ausserdem verlangte der Interpellant ein verbessertes Gebührensplitting zugunsten privater TV-Betreiber, die einen "service public" anbieten. In seiner Antwort schrieb der Bundesrat, dass das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) die Unterstützung von Lokal- und Regionalfernsehprogrammen zwar nicht ausschliesse, dass der Bund aber sehr zurückhaltend sein werde. Bei einem geplanten neuen Verteilungsmodus des Gebührensplittings stünden die Lokalradios im Vordergrund, nicht die regionalen TV-Sender, da das Gebührensplitting für Lokalradios in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten geschaffen worden sei [38].
Ein Versuch von Tele M1, politische Diskussionen vor den Nationalratswahlen von Parteien sponsern zu lassen, schlug fehl. Das BAKOM verbot dem Sender das Politsponsoring, da es gegen das RTVG verstosse [39].
Verschiedene Schweizer Regionalfernsehen gründeten den Dachverband "Telesuisse". Dieser soll sich künftig für die medienpolitische, rechtliche und wirtschaftliche Stärkung des Regionalfernsehens einsetzen und "zweite Kraft" neben der SRG werden [40].
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Spartenfernsehen
Der Bundesrat erteilte "Star TV", einem Fernsehprogramm mit Informationen über Kinofilme, eine Konzession und bewilligte damit das erste reine Spartenfernsehen in der Schweiz. Der Sender, der seit Ende August aufgeschaltet ist und rund 900 000 Kabelhaushalte erreicht, muss innerhalb von 18 Monaten auch ein französischsprachiges Programm anbieten. Am Aktienkapital der Star TV AG sind die Initiantin Reflection Film AG (51%) und die Rediffusion AG (49%) beteiligt [41].
Ein weiteres Konzessionsgesuch hat "Car TV" eingereicht, ein ebenfalls nationales Spartenprogramm zum Thema Auto und Verkehr, dessen Realisierung die Rediffusion AG unter anderem zusammen mit dem ACS anstrebt [42].
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Satellitenfernsehen
Der Bundesrat erteilte dem einzigen Schweizer Pay-TV "Teleclub" eine Konzession für die nächsten zehn Jahre [43].
DW-tv, Deutschlands weltweit empfangbares Auslandfernsehen, hat im Juli ein Schweizer Fenster geöffnet. Das Programmfenster, das von SF DRS gestaltet wird, richtet sich an Auslandschweizer und Touristen und soll der Schweiz im Ausland zusätzliche Präsenz bringen [44].
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Schweizer Radio International (SRI)
Im Rahmen der linearen Subventionskürzungen strich der Bundesrat die Beiträge an SRI um 10%. SRI hat deshalb das Projekt "SRI Futura" sistiert und den Start eines deutschsprachigen Programms über den Astra-Satelliten bis auf weiteres verschoben [45].
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Lokal- und Spartenradios
Das EVED erteilte in der Nord-, West- und Südschweiz insgesamt 23 Lokalradios definitive Konzessionen für die nächsten zehn Jahre. Zu vergeben waren 24 Bewilligungen für 22 Sendegebiete, wofür sich 41 Lokalradios bewarben, darunter 20 neue Projekte. Vier Radiostationen wurden neu konzessioniert: Als dritter, nichtkommerzieller Sender der Agglomeration Bern erhielt "Radio RaBe" eine Konzession. Im Raum Genf/Rolle wurde "World Radio Geneva" konzessioniert, ein von der SRG und der englischen Nachrichtenagentur Reuters getragenes französisch-englischsprachiges, primär wirtschaftlich ausgerichtetes Programm, das Genf als Sitz internationaler Organisationen stärken soll. Die SRG-Beteiligung wurde vom Verband Schweizer Privatradios (VSP) kritisiert. Weiter erhielt in der Region Genf der Jugendsender "No Radio" eine Konzession. In Locarno geht "Radio Ticino" neu auf Sendung. Als einziger bisheriger Veranstalter erhielt der Nordtessiner Sender "90,6 La Voce del Bellinzonese" keine definitive Konzession; er legte Rekurs ein [46].
In einer zweiten Etappe wird der Bundesrat die Lokalradiokonzessionen für die Zentral- und Ostschweiz festlegen. In einem ersten Entwurf schlug das BAKOM vor, in der Region Zürich das Sendegebiet der zwei grössten Lokalsender Radio 24 und Radio Z um rund 14% einzuschränken, da diese bisher dank dem Sendestandort Üetliberg bevorteilt worden seien. Neu sollen die beiden Sender sowie Radio LoRA vom tiefer gelegenen Zürichberg ausgestrahlt werden, womit angrenzende Radioregionen weniger beeinträchtigt und die Chancengleichheit hergestellt würde. Gleichzeitig sollte gemäss BAKOM zwei weiteren, kleineren Stadtsendern eine Zulassung erteilt werden. Radio 24 und Radio Z bekämpften die Vorschläge heftig und erhielten dabei Sukkurs von den Exekutiven sowohl der Stadt als auch des Kantons Zürich. Auch die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden kritisierte die vorgeschlagene Neuordnung für die Lokalradioversorgung scharf, da kein Versorgungsgebiet Appenzellerland ausgeschieden worden sei [47].
Bundesrat Ogi bestätigte, dass in der Region Basel künftig drei Privatradios senden könnten, wenn die Basler Regierung dies wünsche. Damit würde das alternative Jugend- und Kulturradio "Radio X" die Chance für eine Konzession erhalten. Das Baselbieter Lokalradio "Raurach" benannte sich im Berichtsjahr in Radio "Edelweiss" um [48].
Im Streit um die weitere Ausstrahlung von DRS-Programmteilen gaben nach einer Strafklage von Radio DRS zuletzt auch die drei Lokalradios Gonzen, Schwyz und Munot nach. DRS hatte zehn Lokalradios den bisherigen Vorzugspreis für DRS-Nachrichten auf Ende 1994 gestrichen und von ihnen verlangt, täglich acht Stunden aus dem DRS-Angebot zu übernehmen. Verschiedene Lokalradios bauten nun eine neue Nachrichtenredaktion auf. Nach Radio DRS kündigte auch Radio Suisse Romande (RSR) die Verträge mit verschiedenen Westschweizer Lokalradios zur Übernahme von RSR-Programmen auf Ende 1995. Gleichzeitig bot sie Radio-Fribourg und Radio-Rhône an, sich am Aktienkapital zu beteiligen. Die Frage der Zulässigkeit ist jedoch offen. Die SRG-Beteiligung am Aktienkapital von World Radio Geneva stellt gemäss BAKOM eine Ausnahme dar [49].
Ab 1996 wird es unter den Lokalradios zu neuen Werbeallianzen kommen. Im "City Pool" wird Radio 24 neu gemeinsam mit den Sendern Radio Basilisk und extraBern werben, die bisher an Radio Z gebunden waren. Gleichzeitig verlor Radio 24 die bisherigen Partner Argovia und Sunshine, die neu mit Radio Z das Kernstück der Konkurrenz "Pool 2000" bilden. Dem Pool 2000 gehören noch sechs weitere Stationen an, der damit stärkster Radiopool wird. Der CH-Pool, der es auch kleineren Stationen ermöglichte, nationale Werbespots zu senden, ist aufgelöst worden [50].
Neben den Regionalfernsehen möchten auch verschiedene Lokalradios das Verbot politischer Werbung aufheben. Um die Diskussion darüber zu entfachen, offerierten Radio Argovia und das Zuger Radio Sunshine vor den eidgenössischen Wahlen den Parteien in ihrem Sendegebiet gratis Werbezeit. In seiner Antwort auf eine Interpellation Reimann (svp, AG) hielt der Bundesrat am Verbot für politische Werbung an Radio und Fernsehen fest: Dieses garantiere die Unabhängigkeit der Medien und schütze die Bildung der politischen Meinung vor wirtschaftlichem Einfluss [51].
Entgegen den Wünschen der SRG hat der Bundesrat für ein Privatradio eine Mittelwellenfrequenz ausgeschrieben, die von der SRG nicht mehr genutzt wird. Gute Chancen hat der Volksmusiksender Eviva, der seit drei Jahren nur über Satellit und über Kabelnetze zu empfangen ist [52].
Mit Radio Piz Corvatsch wurde erstmals ein Privatsender in seinem Empfangsgebiet für den Telefonrundspruch zugelassen. Das Bundesgericht wies eine Verwaltungsbeschwerde der SRG ab, die auf eine Exklusiv-Konzession pochte. An der Abschaffung des Telefonrundspruchs Ende 1997 wird der Entscheid aber nichts ändern [53].
Eine vom EVED in Auftrag gegebene Studie bestätigte, dass der Kurzwellensender Schwarzenburg, welcher die Programme von Radio Schweiz International ausstrahlt, höchstwahrscheinliche Ursache der in der Umgebung des Senders gehäuft auftretenden Schlafstörungen und von anderen Beschwerden ist. Bundesrat Ogi stellte eine Sanierung des Senders in Aussicht, die Anwohner drängen mit einer Aktion "Schwarzenburg ohne Kurzwellensender" neben einem absoluten Nachtsendeverbot aber auf die Stillegung der altersschwachen Anlage bis zum Jahr 2000 [54].
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Unabhängige Beschwerdeinstanz
Der Bundesrat wählte die bisherige Vizepräsidentin Ursula Nordmann (sp) zur neuen Präsidentin der Unabhängigen Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI). Damit steht dieser erstmals eine Frau vor. Nordmann löst den Baselbieter alt Nationalrat Felix Auer (fdp) ab [55].
Die Beschwerden bei der Ombudsstelle sowie bei der UBI nahmen 1995 zu. Die Ombudsstelle wurde mit 137 Beanstandungen konfrontiert, rund 20% mehr als im Vorjahr. 87% betrafen SF DRS oder SRG-Sendungen auf Schweiz 4, darunter vor allem Informationssendungen; 13% richteten sich gegen Radio DRS. Bei einem guten Drittel der 1995 behandelten 136 (109) Fälle erteilte Ombudsmann Arthur Hänsenberger den Medienschaffenden eine Rüge. 23 Fälle (1994: 9) oder 17% der erledigten Beanstandungen wurden an die UBI weitergezogen; dies ist der höchste Wert seit Einrichtung der Ombudsstelle 1992. Damit wurde eine Motion Miesch (fdp, BL) obsolet, welche angesichts der wenigen Beschwerdefälle die Abschaffung der UBI forderte, und die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen wurde [56].
Ein Antrag der UBI, der vom EVED eine Änderung der SRG-Konzession verlangte, damit die SRG über einen UBI-Entscheid künftig nur noch informieren, diesen aber zumindest auf ihren eigenen Kanälen nicht mehr kommentieren darf, stiess bei der SRG auf Protest. Ein Kommentierungsverbot verstösst ihrer Meinung nach gegen die Informations- und Meinungsfreiheit [57].
 
[23] TA, 1.6.95; Presse vom 29.6.95.23
[24] Presserat: NZZ, 2.2.95;. Siehe auch NZZ, 8.3. und 15.3.95. Suisseculture: BaZ, 15.11.95; NZZ, 17.11.95. Vgl. SPJ 1994, S. 277.24
[25] Verhandl. B.vers., 1995, I/II, S. 150; NZZ, 28.2.95. Auch StR A. Iten (fdp, ZG) reichte Ende Jahr eine Motion ein, welche die besondere Berücksichtigung des schweizerischen Musikschaffens gesetzlich verankern will, jedoch ohne Angabe einer Quote (Verhandl. B.vers., 1995, V, Teil II, S. 104).25
[26] Presse vom 17.4.96. Zur Programmreform siehe SPJ 1994, S. 277.26
[27] Presse vom 25.1. und 1.3.95; Ww, 2.3.95; NZZ, 25.3., 23.8. und 8.12.95; TA, 5.4.95; Presse vom 22.4.95; CdT, 7.7.95.27
[28] TA, 11.5.95; BaZ und NZZ, 16.9.95.28
[29] Presse vom 16.1.96.29
[30] Presse vom 2.3.96.30
[31] BaZ, 18.5.95; Bund, 30.9.95; Ww, 26.10.95.31
[32] Teletext: NZZ, 26.4.95. Arte: BaZ, 7.7.95.32
[33] AT, 5.1.95; LNN, 6.1.95. Zum Medienfrühling siehe "Helvetisches Patchwork. Lokalfernsehsender - arm aber zahlreich", in NZZ, 31.3.95 sowie "Ein neues Medium profiliert sich", in Bund, 18.5.95.33
[34] BZ, 2.3. und 9.6.95. Telepool: NZZ, 28.2.95. Vgl. SPJ 1994, S. 279 f.34
[35] TA, 9.2. und 29.3.95; BaZ, 3.4.95. Im Januar 1996 musste "Züri1" den Betrieb aus finanziellen Gründen einstellen (Presse vom 31.1.96).35
[36] TeleTell: LZ, 18.2. und 21.6.95; AT, 24.6.95. Basler Stadtkanal: BaZ, 28.10.95.36
[37] TA, 14.8.95; NZZ, 16.8.95.37
[38] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1658 f.38
[39] AT, 10.8.95; Link, Magazin des Publikumsrates DRS, 1995, Nr. 9, S. 10 f.39
[40] NZZ, 24.11.95.40
[41] BBl, 1995, III, S. 582 ff.; TA, 4.5.95; NZZ, 24.8.95.41
[42] NZZ, 24.8.95.42
[43] BBl, 1995, II, S. 962 ff.43
[44] NZZ, 16.6.95; TA, 25.8.95.44
[45] TA, 23.9.95. Vgl. SPJ 1994, S. 280.45
[46] SHZ, 23.2.95; Presse vom 27.9.95. World Radio Geneva: LZ, 15.4.95. Radio 90.6: CdT, 30.10.95. Siehe auch SPJ 1994, S. 280 f.46
[47] Presse vom 17.5.95; Ww, 18.5.95; NZZ, 1.6.95; SGT, 24.6.95.47
[48] Radio X: BaZ, 11.7. und 15.11.95. Edelweiss: BaZ, 3.11.95.48
[49] DRS: BüZ, 25.4.95. RSR: Lib. und BaZ, 1.12.95. Vgl. SPJ 1994, S. 281.49
[50] TA und LZ, 23.6.95.50
[51] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2246 f.; TA, 30.6.95.51
[52] TA, 19.9.95.52
[53] TA, 1.4.95.53
[54] Bund und BZ, 26.8. und 23.11.95; WoZ, 1.9.95; Bund, 6.11.95.54
[55] Presse vom 16.11.95.55
[56] Presse vom 22.3.96; Link, Monatsmagazin des Publikumsrates DRS, 1996, Nr. 1, S. 4. Motion Miesch: Verhandl. B.vers., 1995, V, S. 76; 24 Heures, 6.9.95.56
[57] Bund, NZZ und TA, 25.2.95; Klartext, 1995, Nr. 2, S. 36.57