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Politique sociale
Population et travail
Avec 5,3% fin décembre, le taux de chômage a atteint un nouveau record. - Les salaires ont connu un accroissement réel de 0,5%. - La révision de la loi sur le travail, qui voulait assouplir les dispositions relatives au travail de nuit et dominical, a été rejetée en votation populaire.
Bevölkerungsentwicklung
Gleich drei neue Publikationen zur Bevölkerungsentwicklung stellte das Bundesamt für Statistik (BFS) im Berichtsjahr vor. Alle drei Untersuchungen bestätigten die bereits früher festgestellten grossen demographischen Trends in der Schweiz. Im Vordergrund stand dabei - gerade auch im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Diskussion um die Zukunft der Sozialwerke - die Fortsetzung der demographischen Alterung. Gemäss BFS erfährt das Bevölkerungswachstum im laufenden Jahrzehnt den stärksten Anstieg der nächsten 40 Jahre. Unter Einbezug der verschiedenen Einflussfaktoren, wie z.B. die Beziehungen zu Europa, die Entwicklungen im Ausländer- und Asylbereich und die allgemeine Wirtschaftsentwicklung, dürfte die Zahl der ständigen Einwohner in 10 bis 15 Jahren mit rund 7,5 Millionen einen Höhepunkt erreichen und anschliessend konstant bleiben oder leicht zurückgehen. Das Bevölkerungswachstum wird fast ausschliesslich in der Altersgruppe über 50, vor allem aber bei den über 65jährigen erfolgen. Erst nach 2035 könnte es zu einer Stabilisierung - allerdings auf hohem Niveau - kommen. Das BFS betonte aber, dass die Schweiz bei all dem kein extrem überaltertes Land ist, sondern im Durchschnitt der übrigen europäischen Länder liegt, was auf die Zuwanderung von jungen Ausländerinnen und Ausländern zurückzuführen ist.
Die beschleunigte demographische Alterung ist eine Folge der weiteren Zunahme der Lebenserwartung und der tiefen Geburtenhäufigkeit, mit der die Zahl der Kinder, der Heranwachsenden und der jungen Erwachsenen sinkt. Gleichzeitig mit diesen beiden Entwicklungen kommt auch noch die Baby-Boom-Generation ins Rentenalter. Auswirkungen dürften sich vor allem bei den Ausgaben für die soziale Sicherung, beim Arbeitsmarkt und bei der Bildung zeigen. Insbesondere die Zukunft der Sozialversicherungen wie AHV, IV oder ALV hängt wegen des Umlageverfahrens ausgeprägt von der demographischen Entwicklung ab. Die entsprechenden politischen Diskussionen erhielten im Berichtsjahr durch die Publikation des IDA-FiSo-Berichtes (siehe unten, Teil I, 7c, Grundsatzfragen) zusätzlichen Zündstoff. Die Arbeiten des BFS bestätigten die diesem Bericht zugrundeliegenden demographischen Annahmen. Das Verhältnis von Personen im erwerbsfähigen Alter zu Personen im Rentenalter von heute 4:1 wird sich in den kommenden 40 Jahren auf gegen 2:1 verändern.
Massgebend für die Finanzierung der AHV ist nicht allein die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, sondern auch die Erwerbsquote, also wie viele Leute tatsächlich und in welchem Umfang einer bezahlten Beschäftigung nachgehen. Dabei wird vor allem das künftige Verhalten der Frauen eine Rolle spielen. Gemäss dem Trend der Vergangenheit wird sich die Erwerbsneigung der Frauen sehr wahrscheinlich weiter leicht erhöhen. Dem stehen aber längere Ausbildungszeiten und die Möglichkeiten der Frühpensionierung gegenüber, weshalb nicht mit einer markanten Veränderung der Erwerbsquote gerechnet wird. Entsprechend ist bis etwa 2005 nicht mit einem demographisch bedingten Rückgang der Arbeitslosigkeit zu rechnen.
Wie bereits in früheren Szenarien dargestellt, sind es in erster Linie die zugewanderten Ausländerinnen und Ausländer, welche die Bevölkerung der Schweiz in Vergangenheit und Gegenwart statistisch relativ jung erhalten haben. Ihr Durchschnittsalter liegt sieben Jahre unter dem der Schweizerinnen und Schweizer. Allerdings wird nicht damit gerechnet, dass die Einwanderung die demographische Alterung weiterhin massgebend abschwächen wird. Das BFS erwartet, dass der Ausländeranteil zwar noch auf 22% zunehmen, anschliessend aber konstant bleiben wird. Dabei dürfte nach Ansicht des BFS das Wachstum der ausländischen Wohnbevölkerung grösstenteils bei den Nicht-EU-Bürgern erfolgen, wie dies schon aufgrund der Volkszählung von 1990 festzustellen war. Insofern spielt im demographischen Bereich auch die Integrationsfrage eine untergeordnete Rolle. Diese Aussage wird gestützt durch die Erfahrungen anderer Staaten, bei denen ein EU-Beitritt den Ausländeranteil kaum verändert hat. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass sich die Migrationsströme globalisiert haben  [1].
Für Vorstösse zur Neuausrichtung der eidgenössischen Volkszählungen und zu den Forderungen nach besserer statistischer Erfassung der Bevölkerung oder einzelner Gruppen, siehe oben, Teil I, 1b (Datenschutz und Statistik).
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Arbeitswelt
Jeder zweite Erwerbstätige mit Berufsausbildung übt heute einen anderen als den erlernten Beruf aus. Der Berufswechsel findet in der Regel vor dem 35. Lebensjahr statt. Dies geht aus einer Studie hervor, die im Auftrag des BFS erarbeitet wurde. Laut dieser Untersuchung gaben anlässlich der Volkszählung von 1990 50,8% aller Personen mit Berufsausbildung an, den ursprünglich erlernten Berufs aufgegeben zu haben. Der Berufswechsel ist bei den Männern ausgeprägter als bei den Frauen, und bei den Schweizern grösser als bei den Ausländern (43,5%). In einem Vergleich der Ergebnisse 1990 mit jenen von 1970 zeigte sich, dass der Anteil der Berufsabgänger innert 20 Jahren um fast 7% zugenommen hat. Auffällig ist auch, dass der Wechsel schon früh stattfindet. 1990 waren 30,9% der Arbeitnehmer der Altersklasse der 15- bis 24jährigen bereits ausserhalb des erlernten Berufes tätig. Nur 1,3% der Personen, die sich beruflich neu orientierten, war älter als 34 Jahre [2].
Gemäss einer anderen Studie des BFS haben 15,7% der Erwerbspersonen in der Schweiz eine Ausbildung auf Tertiärstufe absolviert (höhere Berufsausbildung, Fachhochschule, Hochschule, Universität). In der Deutschschweiz sind es geringfügig und in der italienischen Schweiz deutlich weniger (15,2% bzw. 13,2%), in der Westschweiz dagegen spürbar mehr (18%). Nimmt man nur die Akademikeranteile, so zeigt sich ein etwas anderes Bild: Zwar liegt auch hier die französische Schweiz klar an der Spitze (8,7%), aber die Quote ist in der italienischen Schweiz etwas höher als in der Deutschschweiz (5,8% bzw. 5,2%). Andererseits weist die Deutschschweiz bei den übrigen Ausbildungsbereichen der Tertiärstufe den grössten Anteil auf. Der Anteil der Beschäftigten mit höherer Ausbildung ist bei den Männern mehr als doppelt so gross wie bei den Frauen. Allerdings sind die Unterschiede in der jüngeren Generation kleiner [3].
Zu Fragen der Berufsbildung sowie der beruflichen Weiterbildung siehe unten, Teil I, 8a (Formation professionnelle).
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Ende Juni sorgte Arbeitgeber-Präsident Guido Richterich für Aufregung. Anlässlich der Mitgliederversammlung des Zentralverbandes schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen rief er einmal mehr zu einem "Stopp beim Sozialausbau" auf und wandte sich gegen die Aufnahme von Sozialzielen in die revidierte Bundesverfassung und gegen die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta. Bedeutend mehr aufhorchen als dieser fast schon stereotype Positionsbezug liess seine deutliche Absage an die Sozialpartnerschaft: Angesichts der mit den Auffassungen der Arbeitgeber unvereinbaren Forderungen der SP und der Gewerkschaften könne es - ausser allenfalls auf Betriebs- oder Branchenebene - keine gemeinsamen Lösungen geben [4].
Richterich musste sich daraufhin nicht nur von den Sozialdemokraten und den Gewerkschaften den Vorwurf gefallen lassen, seine Vorstellungen seien letztlich wirtschaftsfeindlich, da sie über kurz oder lang einen den Haupttrümpfe der Schweizer Wirtschaft, nämlich den sozialen Frieden gefährden könnten. Auch Bundesrat Villiger mahnte - ohne Richterich namentlich zu erwähnen -, es sei immer eine Stärke der Schweiz gewesen, Differenzen im Geiste der Sozialpartnerschaft zu besprechen, wodurch meistens auch konsensfähige Lösungen gefunden worden seien. In einem Aufruf stützte der Gesamtbundesrat den Finanzminister und zeigte sich besorgt über die abnehmende Gesprächsbereitschaft der verschiedenen Gruppen des Landes. Die heutigen Probleme könnten nur über einen konstruktiven Dialog gelöst werden. Letztlich seien die politisch Verantwortlichen aller Stufen sowie die Sozialpartner gemeinsam für den Ausgleich und den Zusammenhalt in der Schweiz verantwortlich [5].
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Mit einem Gerichtsurteil möchte die GBI erreichen, dass die Bedingungen, unter denen Arbeitnehmervertreter bei Massenentlassungen in die Entscheidfindung einzubeziehen sind, präzisiert werden. Konkret ging es um die Liquidation eines Berner Bauunternehmens, bei welcher den Gewerkschaften nur gerade 24 Stunden eingeräumt worden waren, um sich zur Entlassung von rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu äussern. Die GBI erachtete diese Frist als Farce und reichte vor dem Appellationshof des Kantons Bern Klage ein, um so einen Musterprozess in bezug auf die Anwendung der Mitwirkungsrechte auszulösen. Das Berner Obergericht wies die Klage vollumfänglich ab. Es anerkannte, dass die Frist sehr kurz angesetzt worden sei, hielt dem Verwaltungsrat aber zugute, dass dieser aus zeitlichen Gründen gar keine andere Wahl gehabt habe [6].
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Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktsituation blieb schwierig. Der Beschäftigungsrückgang im Baugewerbe und im Industriesektor betrug 3,3%, wogegen der Dienstleistungsbereich ein leichtes Wachstum verzeichnete (1,1%). Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE), welche auch Anstellungen von weniger als 50% erfasst, erhöhte sich die Gesamtzahl der Erwerbstätigen um 0,5%. Dabei entfiel der Zuwachs ausschliesslich auf Arbeitnehmer mit einem Pensum von weniger als 50%; die Zahl der Teilzeitbeschäftigten mit höherem Anstellungsgrad bildete sich gemäss SAKE um 2,1% zurück und die Zahl der Vollzeiterwerbstätigen stagnierte [7].
Für die Ankurbelungsmassnahmen sowie die Umstrukturierungen und Fusionen auf den Arbeitsmarkt siehe oben, Teil I, 4a (Einleitung und Konjunkturpolitik).
Stillschweigend überwies der Nationalrat ein von 75 Mitunterzeichnern unterstütztes Postulat Jutzet (sp, FR), welches den Bundesrat bittet, das Problem der Schwarzarbeit eingehend zu untersuchen und Bericht zu erstatten, welche Massnahmen gegen Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft zu ergreifen sind [8].
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Ende Dezember waren bei den Arbeitsämtern 192 171 Arbeitslose registriert, womit der bisherige Rekordwert von 188 000 im Januar 1994 übertroffen wurde. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich damit auf 5,3%. Im Jahresdurchschnitt waren 168 630 Personen als arbeitslos registriert. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um 15 314 Personen oder 10,0%. Die Arbeitslosenquote betrug im Mittel 4,7% gegenüber 4,2% 1995. Nachdem in den Sommermonaten des Vorjahres der Rückgang der Arbeitslosigkeit ins Stocken geraten war und die Arbeitslosenquote fünf Monate lang bei 4,0% stagnierte, stiegen die Arbeitslosenzahlen im Winterquartal 1995/96 saisonal und konjunkturell bedingt rasch an. Zwischen Februar und Juni bildete sich die Arbeitslosigkeit nur um rund 6000 Personen zurück, und der steigende Trend setzte sich bereits im Juli und verstärkt ab Oktober wieder fort [9]. Bemerkenswert war auch, dass erstmals die Differenz zwischen Deutschschweiz und Romandie kleiner wurde: Die Westschweizer Kantone verharrten auf ihren hohen Arbeitslosenraten (6,7%), während die Arbeitslosigkeit in der deutschen Schweiz innert Jahresfrist von 3,3% auf 3,9% zunahm. Nach wie vor waren im Jahresdurchschnitt die Frauen (5,1%) relativ häufiger als die Männer (4,4%), und die Ausländer (9,3%) relativ stärker als die Schweizer (3,3%) von Erwerbslosigkeit betroffen. Die Jugendarbeitslosigkeit stieg innert Jahresfrist von 3,9% auf 4,3% [10].
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, d.h. jener Personen, die seit mehr als einem Jahr nicht mehr im regulären Erwerbsleben integriert sind, nahm im Jahresdurchschnitt auf 44 046 zu (1995: 43 951). Damit stellen sie, wie bereits im Vorjahr, 28,7% des Totals der Arbeitslosen. Mit 29,3% des Totals der Erwerbslosen waren die Frauen erneut stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als die Männer mit 28,3%. Ein markanter Anstieg von 29,7% (1995) auf 32,1% war bei den Ausländern zu verzeichnen. Bei den Jugendlichen nahm hingegen die Langzeitarbeitslosigkeit von 14,3% auf 13,8% ab [11].
Im Auftrag des Bundes klärte eine Studie ab, ob die Kurzarbeitsregelung den vom Gesetzgeber anvisierten Zweck erfüllt. Ziel dieser Regelung ist es, im Sinn einer Überbrückungshilfe längerfristig konkurrenzfähige, aber durch einen konjunkturellen Nachfragerückgang temporär gefährdete Arbeitsplätze zu erhalten. Dabei wurden die Rezessionen 1981/1983 und 1991/1993 miteinander verglichen. Gemäss der Studie war der Anteil der Firmen, die in der jüngsten Rezession zeitweilig Kurzarbeit einführten (47%), wesentlich höher als in den frühen achtziger Jahren (17%), wo die Anpassung der Beschäftigung an die Nachfrage meistens über Entlassungen vorgenommen worden war. Die Autoren der Studie unterschieden zwischen den "Abfederern", d.h. Firmen, welche die Kurzarbeit vorwiegend als eine Art Sozialplan bei strukturellen Umwandlungen einsetzen (59%), und den "Arbeitshortern" - rund ein Drittel aller kurzarbeitender Betriebe - welche die Kurzarbeit im eigentlichen Sinn des Gesetzgebers einsetzen. Angesichts der längeren Dauer der Rezession in den neunziger Jahren, könne die mangelhafte Zielkonformität aber durchaus sinnvoll sein, da die Abfederung des Beschäftigungsabbaus bis zu einem gewissen Grad unvermeidlich sei [12].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Strahm (sp, BE), welches den Bundesrat beauftragte, die Möglichkeiten zur Förderung eines zweiten, ergänzenden Arbeitsmarktes für dauerhaft arbeitslose und erwerbsbehinderte Personen zu prüfen und dabei insbesondere die bessere Koordination von Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und Invalidenversicherung zu prüfen [13].
Mehrere Motion von Mitgliedern des Nationalrates wollten den Bundesrat beauftragen, selber bei der Beschaffung von Arbeitsplätzen aktiv zu werden. Comby (fdp, VS) schlug vor, dass die Regiebetriebe des Bundes (SBB und PTT) rund 3000 Praktikantenstellen für Lehrabgänger schaffen sollten. Der Bundesrat fand diese Zahl bedeutend zu hoch, weshalb er mit Erfolg beantragte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Gar nichts wissen wollte die Landesregierung von einem Vorstoss Fasel (csp, FR), der verlangte, dass aus den Mitteln des Bundesamtes für Sozialversicherung und des BIGA in Zusammenarbeit mit interessierten Kantonen und Fachorganisationen Pilotprojekte zur wirtschaftlichen und sozialen Integration von längerfristig erwerbslosen, grundsätzlich aber erwerbsfähigen Personen initiiert werden. Der Bundesrat begründete seinen Antrag auf Ablehnung der Motion mit dem Hinweis auf die arbeitsmarktlichen Massnahmen im Rahmen des revidierten AVIG, die direkt auf die berufliche Wiedereingliederung der Arbeitslosen ziele. Fasel seinerseits erklärte, ihm gehe es in erster Linie um die Koordination der Leistungen von ALV und IV, welche nach heutigem Recht nacheinander zum Tragen kämen, währenddem ein verzahntes Vorgehen seiner Meinung nach sinnvoller sei. Das Plenum folgte seiner Argumentation und überwies die Motion mit 58 zu 45 Stimmen [14]. Abgelehnt wurde hingegen - ebenfalls auf Antrag des Bundesrates - eine Motion Roth (sp, GE), welche anregte, in der allgemeinen Bundesverwaltung solle ein Pilotversuch gestartet werden, bei dem Beamtinnen und Beamte während sechs Monaten einen Bildungsurlaub erhalten und dabei von Arbeitslosen ersetzt werden sollten. Der Bundesrat zeigte durchaus Verständnis für das Anliegen, äusserte aber seine Befürchtung, dass der Versuch zu grossen Schwierigkeiten im Vollzug führen würde, weshalb er den Rat bat, den Vorstoss nicht zu überweisen [15].
Für erste Schritte der SP zur Lancierung von einer oder mehrerer Volksinitiativen zum Thema Arbeitslosigkeit siehe unten, Teil IIIa (SP). Zu nationalen Konjunkturförderungsprogrammen sowie zu kantonalen Initiativen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit siehe oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik).
Die Befürchtung, dass sich als Folge der hohen Erwerbslosigkeit in den letzten Jahren in der Schweiz eine zunehmende Sockelarbeitslosigkeit bildet, lässt sich statistisch nicht erhärten. Das ging aus einer Untersuchung des BFS über die Dynamik auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt hervor. Die Sockelarbeitslosigkeit in der Schweiz liegt zwischen 60 000 und 90 000 Personen. Diese Zahl umfasst jene Erwerbslosen, die auch in einer Phase des konjunkturellen Aufschwungs ohne Arbeit bleiben dürften. Für Personen, die bereits mehrmals arbeitslos waren, ist die Gefahr besonders gross, dass sie in Dauerarbeitslosigkeit absinken [16].
Zum Zusammenschluss der grösseren Städte zu einer Städteinitiative "Ja zur sozialen Sicherung", welche ein Grundsatzpapier zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ihrer Folge verabschiedete, siehe unten, Teil I, 7b (Sozialhilfe).
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Löhne
Der Index der Nominallöhne stieg gemäss Bundesamt für Statistik 1996 um 1,3%. Nach Abzug der Teuerung von 0,8% ergab sich gegenüber dem Vorjahr ein Reallohnzuwachs um 0,5%. Damit ist die Reallohnabnahme von 0,5% im Jahr 1995 kompensiert worden. Seit 1993 ist das Lohnniveau insgesamt praktisch unverändert geblieben. Der Index der realen Löhne erhöhte sich 1996 für die Frauen um 0,6% und für die Männer um 0,4%. Während für das Büropersonal nur eine leichte Verbesserung der Saläre ermittelt wurde (+0,2%), stiegen die Löhne in den Bereichen Betrieb und Verkauf um je 0,7%. Bei gelerntem Personal verbesserte sich das Reallohnniveau etwas weniger stark (+0,4%) als bei den An- und Ungelernten (+0,6%). Nach Wirtschaftssektoren betrachtet erholten sich die Saläre im sekundären Sektor und im Dienstleistungssektor in etwa in dem Ausmass wie sie im Vorjahr gesunken waren [17].
Der 14. Juni stand dieses Jahr unter dem von den Gewerkschaften proklamierten Motto der Lohntransparenz. An zahlreichen Orten der Schweiz wurden hierzu Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt. Mit dem Tag der Lohntransparenz wollte der SGB am fünften Jahrestag des Frauenstreiks ein Tabu sprengen und einen weiteren Schritt hin zur Lohngleichheit tun. Der Manifestation war nur ein mässiger Erfolg beschieden, da offenbar immer noch eine Mehrheit der Erwerbstätigen nicht bereit ist, die Höhe des eigenen Lohnes publik zu machen [18].
Zum Auftakt der Lohnrunde für 1997 verlangten die Gewerkschaften mindestens eine Teuerungszulage von 1% und dort, wo der Betriebsertrag es ermöglicht, 0,5% Reallohnerhöhung. Hauptargument der Gewerkschaften war, dass Lohnerhöhungen unter 1,5% die Deflationstendenzen verstärken könnten. Arbeitgeberverbandsdirektor Hasler hielt eine Erhöhung der Lohnsumme von 1% zum Teuerungsausgleich zwar für realistisch, machte aber klar, dass es keine generellen, sondern nur noch individuelle, leistungsbezogene Lohnerhöhungen geben werde und auch Lohnsenkungen durchaus möglich seien [19].
Je länger der wirtschaftliche Aufschwung auf sich warten lässt, desto schwächer wird die Position der Gewerkschaften in den Lohnverhandlungen. Mit wenigen Ausnahmen standen bei der diesjährigen Lohnrunde branchenweite Abkommen nicht mehr zur Diskussion. Zum Teil wurde nicht einmal konzernweit verhandelt. Bei ABB Schweiz beispielsweise wurden die Löhne betriebsweise ausgehandelt, was zu über 40 voneinander losgelösten Lohnverhandlungen führte. Nach dem Scheitern der gewerkschaftlichen Forderung nach einer generellen Lohndiskussion sowohl für die Arbeiter wie die Angestellten in der Basler Chemie, verhandelten auch dort die Chefs nur mehr direkt mit den Betriebskommissionen. Ausgehandelt wurde dabei eine Erhöhung der Lohnsumme um 1,3%. Die Migros-Angestellten erhielten ebenfalls keinen generellen Teuerungsausgleich mehr, dafür standen den einzelnen Migros-Unternehmen maximal 1% ihrer Bruttolohnsumme für leistungsbezogene Lohnanpassungen zur Verfügung [20].
Immer öfter werden die Lohnforderungen auch mit der Erhaltung von Arbeitsplätzen verquickt. In der Bauwirtschaft, wo seit 1992 rund 60 000 Arbeitsplätze gestrichen wurden, schlossen die Gewerkschaften und die Unternehmer ein "Bündnis für die Arbeit". Der Pakt anerkennt den Grundsatz, dass die Kaufkraft erhalten und damit die Deflationsgefahr gebannt werden soll. Die Gewerkschaften stimmten zu, keine über den Teuerungsausgleich hinausgehende Forderungen zu stellen. Dafür sieht die Übereinkunft vor, mittels Arbeitszeitverkürzungen und vorzeitigen Pensionierungen Arbeitsplätze zu sichern. Wirtschaftspolitisch verlangte die gemeinsame Arbeitnehmer- und Arbeitgeberplattform, dass die grossen Infrastrukturbauten rasch angegangen werden [21]. In der chemischen Industrie verlangten die Gewerkschaften eine Lohnsteigerung von rund zwei Prozent, zeigten sich aber auch bereit, auf diesen Zuwachs zu verzichten, wenn mittels Arbeitszeitverkürzungen Stellen gesichert werden könnten. In drei Branchen der Metallverarbeitung einigten sich die Sozialpartner im Interesse der Arbeitsplatzerhaltung auf eine Lohn-Nullrunde; im Carosseriebereich wurde eine ähnliche Entscheidung getroffen [22].
Für die Löhne in der allgemeinen Bundesverwaltung sowie in den Regiebetrieben des Bundes siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung) und 6b (Chemins de fer).
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Arbeitszeit
Im Rahmen der Legislaturplanung reichte die Kommission des Nationalrates eine Motion ein, welche den Bundesrat auffordert, angesichts der hohen Arbeitslosigkeit einen Bericht zu erarbeiten, der die Auswirkungen neuer Arbeitszeitmodelle (Arbeitszeitverkürzung, Teilzeitarbeit, gleitende und vorzeitige Pensionierung), auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (insbesondere bezüglich Kosten) sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft aufzeigt. Auf Wunsch des Bundesrates wurde die Motion als Postulat überwiesen [23].
Der Nationalrat überwies ebenfalls ein Postulat Rennwald (sp, JU), welches den Bundesrat ersucht zu prüfen, mit welchen Mitteln die Statistik der Überstunden verbessert werden könnte, damit daraus nicht nur die Anzahl der Überstunden der grossen Wirtschaftssektoren ersichtlich ist, sondern auch diejenige jedes einzelnen Wirtschaftszweiges [24].
Eine McKinsey-Studie, welche in Zusammenarbeit mit Swissair und ABB sowie einer Privatbank entstand, sagte voraus, dass im kommenden Jahrhundert jeder zweite Schweizer Arbeitsplatz eine Teilzeitstelle sein wird. Gemäss der Untersuchung weist die Schweiz nach den Niederlanden heute den zweithöchsten Anteil an Teilzeitstellen auf. Dieser Anteil müsse weiter vergrössert werden, weil sowohl die Angestellten als auch die Unternehmen und der Staat davon profitieren könnten. Die von McKinsey begleiteten Pilotprojekte in ausgewählten Bereichen der drei Firmen umfassten rund 400 Arbeitsplätze. Von ihnen erwiesen sich 85 bis 90 Prozent als für individuelle Arbeitszeiten geeignet. Auf der anderen Seite bekundeten 30 bis 40%aller befragter Mitarbeiter ihr Interesse für ein neues Arbeitszeitmodell [25].
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In der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat erneut mit der letzten noch bestehenden Differenz bei der Revision des Arbeitsgesetzes, nämlich der Frage, ob für Nachtarbeit von Gesetzes wegen eine Kompensation vorgesehen werden solle oder nicht. Die Kommissionsmehrheit war nicht mehr bereit, wegen dieser einzigen Differenz die Verabschiedung der Vorlage weiter zu verzögern und schlug vor, sich der harten Linie im Ständerat anzuschliessen. Eine SP-Minderheit der Kommission beantragte Rückkehr zur Vorlage des Bundesrates (obligatorischer 10%iger Zeitzuschlag für Nachtarbeit), eine CVP-Minderheit Zustimmung zum ersten Entscheid des Nationalrates (10%ige Kompensation, falls der Betrieb nicht einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt ist). Bundespräsident Delamuraz mahnte erneut - aber wiederum vergeblich - den Kompromiss, den die Verbandsvertreter in einer Expertenkommission zu diesem Punkt erarbeitet hatten, nicht in einem Anfall von Deregulierungswut leichtfertig über Bord zu werfen. In der Eventualabstimmung unterlag der Antrag der SP mit 97 zu 67 Stimmen dem Vorschlag der CVP. In der Gesamtabstimmung obsiegte der Antrag der Kommissionsmehrheit, welche die fast einhellige Zustimmung der FDP und der SVP fand, mit 82 zu 50 Stimmen. Damit waren alle Kompensationen für Nacht- und Sonntagsarbeit im Gesetz gestrichen und die Übereinstimmung mit dem Ständerat erreicht. In der Schlussabstimmung wurde die Revision im Nationalrat mit 89 zu 80 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung mit 27 zu 6 Stimmen [26].
Schon im Vorfeld dieses Beschlusses kündigte der SGB das Referendum gegen das revidierte Gesetz an und fand dabei die Unterstützung von SP, GP, PdA, CNG und LFSA. Die EDU beschloss ihrerseits, wegen der "Entheiligung" des Sonntags auf den Referendumszug aufzuspringen. Aber auch welsche FDP-Politiker - unter ihnen der Vizepräsident der Partei, Peter Tschopp (GE) sowie die Nationalräte Christen (VD) und Dupraz (GE) - verhehlten nicht, dass sie für das Referendum gewisse Sympathien hegten. Diese drei Abgeordneten hatten denn in der Schlussabstimmung auch als einzige FDP-Vertreter gegen die Annahme der Vorlage gestimmt. Das Referendum kam schliesslich mit 165 467 Stimmen zustande [27].
Das Nein der Stimmberechtigten von drei Kantonen (St. Gallen, Freiburg und Solothurn) zu längeren Ladenöffnungszeiten noch vor der Einreichung des Referendums war ein erster Fingerzeig dafür, dass dieses an der Urne durchaus erfolgreich sein könnte. Der eigentliche Abstimmungskampf war stark emotional geprägt, indem beide Seiten auf die Betroffenheit des einzelnen Bürgers setzten. Die Vertreter der Arbeitgeberseite vertraten die Ansicht, eine Deregulierung der Arbeitszeit stärke den Wirtschaftsstandort Schweiz und sichere damit längerfristig Arbeitsplätze. Die Gegner der Vorlage geisselten diese als Quintessenz eines nur auf "shareholder value" ausgerichteten aggressiven Kapitalismus. In kirchlichen Kreisen stiess vor allem die partielle Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots auf massiven Widerstand [28].
Der Katholische und der Evangelische Frauenbund, der schweizerische Verband für Frauenrechte, Gewerkschafterinnen, Parlamentarierinnen der SP, der CVP und der Grünen sowie weitere Persönlichkeiten aus diesen Kreisen konstituierten sich im Oktober zu einem Frauenkomitee "Nein zum diskriminierenden Arbeitsgesetz". Sie kritisierten, die bloss formale Gleichbehandlung der Frauen mit den Männern, welche die Lebensrealität der mehrfach belasteten Frauen ausser acht lasse, diskriminiere recht eigentlich die Frauen. Aus einer veralteten Gleichstellungsoptik möge es positiv erscheinen, dass nun Frauen wie die Männer auch im Industriebereich nachts arbeiten dürften. Aus einer modernen und differenzierten Sicht der Dinge bringe das revidierte Gesetz aber nicht mehr Gleichstellung, sondern verschärfe die Unterschiede der Arbeitslast zwischen den Geschlechtern und müsse daher als Rückschritt in der Gleichstellungspolitik gewertet werden. Angesichts der tieferen Frauenlöhne werde die Wirtschaft zudem geradezu ermuntert, Frauen nachts und sonntags zu beschäftigen, als Teilzeitarbeiterinnen womöglich noch über prekäre Abrufverträge. Genau diese Kategorie von Frauen sei jedoch gewerkschaftlich schlecht bis kaum organisiert und könne sich damit nicht auf das Aushandeln einer Zeitkompensation durch die Sozialpartner verlassen [29]. Andererseits konstituierte sich auch ein bürgerliches Frauenkomitee zur Unterstützung des neuen Arbeitsgesetzes, da dieses berufstätigen Frauen dieselben Beschäftigungsmöglichkeiten einräume wie den Männern [30].
Zum zweiten Mal seit 1979 verzichtete der Bundesrat auf eine Empfehlung zuhanden der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Er begründete dies damit, dass das Parlament eine Vorlage verabschiedet habe, welche vorab bei der Kompensation der Nacht- und Sonntagsarbeit fundamental von den Vorschlägen der Landesregierung abgewichen sei. Im "Bundesbüchlein" und in seinen Auftritten werde sich der Bundesrat darauf beschränken, den Inhalt und die Auswirkungen des Gesetzes zu erläutern, ohne materiell dazu Stellung zu nehmen [31].
Mit fast 47% war die Stimmbeteiligung unüblich hoch, was wohl auch damit zusammenhing, dass an diesem Wochenende gleich über zwei emotional stark befrachtete Vorlagen (neben dem Arbeitsgesetz noch die Asylinitiative der SVP) abgestimmt wurde. In den letzten Tagen vor dem Urnengang waren dem Referendum generell gute Erfolgschancen zugemutet worden, aber der Nein-Stimmen-Anteil von 67% übertraf dann doch alle Erwartungen. Die Ablehnung erfolgte vor allem in jenen Kantonen, welche über- oder unterproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind: So lehnte die gesamte Romandie und das Tessin mit Nein-Stimmenanteilen von 68,6% (Genf) bis 86,6% (Jura) die Vorlage besonders deutlich ab, aber auch Uri und Obwalden sprachen sich mit 79,3 resp. 69,9% klar überdurchschnittlich gegen die Vorlage aus [32].
Teilrevision des Arbeitsgesetzes
Abstimmung vom 1. Dezember 1996

Beteiligung: 46,7%
Ja: 697 874 (33,0%)
Nein: 1 418 961 (67,0%)

Parolen:
- Ja: FDP, LP, SVP, FP; Vorort, Arbeitgeber, SBV, SGV; Hotelierverein, Tourismus-Verband.
- Nein: SP, CVP (12*), GP, PdA, LdU, EVP, KVP, SD, EDU; SGB, CNG, LFSA, Angestelltenverbände; Landeskirchen, Pro Familia.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Bundesrat Delamuraz konnte am Abend des Abstimmungssonntags seine Verärgerung über die Arbeitgeber und das Parlament nur mit Mühe unterdrücken. Er bezeichnete das massive Nein als das - leider - vorprogrammierte Ergebnis des mangelnden Konsenses in der Schweiz. Er habe das Parlament vergeblich davor gewarnt, die wirtschaftsfreundlichen Bestimmungen auszuweiten und alle arbeitnehmerfreundlichen Bestimmungen aus der Vorlage zu kippen. Für den Vorsteher des EVD sollte das Resultat zumindest den Nutzen haben, die Alarmglocken schrillen zu lassen. Das Volk habe einen eindeutigen Auftrag gegeben: Es wolle nicht einseitige, sondern zwischen den Sozialpartnern abgesprochene Lösungen sowie Solidarität. Der Bundesrat sei bereit, als Mittler zu wirken und die Sozialpartner zu einer neuen Lösung zu führen [33].
Die Vox-Analyse dieses Urnengangs zeigte, dass das recht deutliche Nein weniger als Ablehnung des Sozialabbaus denn als Bekenntnis zu einem arbeitsfreien Sonntag gewertet werden kann. 74% der Urnengänger sagten in der Nachbefragung, der Sonntag müsse ein gesetzlicher Feiertag für möglichst viele bleiben. Nur 49% der Stimmberechtigten erklärten sich hingegen mit dem Argument der SP einverstanden, dass mit dem Nein zum Arbeitsgesetz dem Trend zum Sozialabbau ein Riegel geschoben werden müsse [34].
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Der Bundesrat stellte - zumindest vorderhand - den Volkswillen über den Entscheid der Legislative und verlängerte seine 1994 erlassene Verordnung über den arbeitsfreien 1. August auf unbestimmte Zeit. Damit gilt bis auf weiteres die Lohnfortzahlungspflicht, gegen welche die Arbeitgeber im Parlament erfolgreich Sturm gelaufen waren. Im Vorjahr war deshalb ein eigenständiges Bundesfeiertagsgesetz vorab am Widerstand der bürgerlichen Mehrheit des Nationalrates gescheitert [35].
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Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Ein weiterer Versuch, in der Basler Chemie einen neuen GAV auzuhandeln, scheiterte anfangs Jahr. Über das von den Arbeitgebern vorgeschlagene Drei-Stufen-Modell kam keine Einigung zustande, weil sich die Gewerkschaften nicht damit einverstanden erklären konnten, in der ersten Verhandlungsstufe nicht dabei zu sein. Die Arbeitgeber ihrerseits wichen von ihrem Modell nicht ab, auch dann nicht, als 3000 Gewerkschafter aus der ganzen Schweiz in Basel gegen die Aushöhlung der GAV demonstrierten. Nachdem die Arbeitgeber gedroht hatten, zu Einzelverträgen überzugehen, waren es schliesslich die Gewerkschaften, die nachgeben und zugestehen mussten, dass die Lohnverhandlungen künftig in einem ersten Schritt unter Ausschluss der Gewerkschaften geführt werden [36].
Die auf den 30. Juni des Berichtsjahres erfolgte vorzeitige Kündigung des GAV im Gastgewerbe hatte für die Beschäftigten zum Teil einschneidende Folgen. Die Union Helvetia, welche mit diesem Schritt den 1992 vereinbarten, jedoch vielerorts nicht gewährten jährlichen Teuerungsausgleich durchsetzen wollte, musste sich den Vorwurf gefallen lassen, dem Gastgewerbepersonal damit einen Bärendienst erwiesen zu haben. Besonders strukturschwächere Gastronomiebetriebe nutzen den vertragslosen Zustand, um ihren Angestellten neue Verträge mit deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen aufzuzwingen, obgleich der Schweizer Hotelier-verein und der Arbeitgeberverband Gastrosuisse ihre Mitglieder ermahnt hatten, die Situation nicht über Gebühr auszunutzen.
Die "Swissfashion", der Arbeitgeberverband der Bekleidungsindustrie, kündigte auf Ende 1996 erstmals den seit 1946 bestehenden, immer wieder erneuerten GAV. Offensichtlicher Grund für die Kündigung war die Weigerung der Arbeitnehmervertreter, dem Gesuch der Tessiner Arbeitgeber um eine sofortige Vertragsverschlechterung zuzustimmen. Die Arbeitgeber hatten für alle Betriebe im Tessin den generellen Verzicht auf 50% des 13. Monatslohns, die Streichung von drei Tagen Ferien und keine Lohnanpassungen für 1997 verlangt [38].
Der neue GAV für das Kabinenpersonal brachte der Swissair 7 Mio Fr. Einsparungen und den Betroffenen sichere Löhne für drei Jahre. Der Grossteil der Einsparungen wird durch die Flexibilisierung der Einsatzbedingungen der Flight Attendants erreicht. Im Gegenzug zu diesen Zugeständnissen des Verbandes des Kabinenpersonals (Kapers) war die Swissair bereit, den neuen Vertrag trotz der angespannten Wirtschaftslage für drei Jahre von 1997 bis 1999 ohne Kündigungsmöglichkeit abzuschliessen. Damit sind das Lohnsystem und auch die Lohnhöhen für die zu 90% in der Kapers organisierten rund 3500 Flight Attendants garantiert [39].
Seit dem 1. April herrscht auch im Schreinergewerbe ein vertragsloser Zustand, da die Arbeitgeber den gewerkschaftlichen Kompromissvorschlag, die Teuerung ab 1. März mit 1,5% auszugleichen, ablehnten [40].
Zu einem erfolgreichen Ende kamen die Verhandlungen zwischen den Journalisten und den Verlegern. Der neue GAV bringt eine leichte, teuerungsorientierte Erhöhung aller Mindestansätze. Der automatische Teuerungsausgleich findet nicht mehr statt, er wird durch jährliche Verhandlungen ersetzt. Die Festsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit ist Sache der Unternehmungen. Den Tessiner Verlegern wurde die Kompetenz für Sonderregelungen eingeräumt, doch müssen diese den Rahmenbedingungen Rechnung tragen [41]. Ebenfalls unterzeichnet wurde ein neuer GAV in der Uhrenindustrie, der bis ins Jahr 2001 den Arbeitsfrieden in dieser Branche erhalten soll. Er bringt eine Erhöhung der Ferienzeit und das Recht auf eine schrittweise Pensionierung (Reduzierung der Arbeitszeit bis zu 20% zwei Jahre vor Erreichen des Pensionsalters). Weitere Neuerungen sind die Erhöhung der Familienzulagen, ein unbezahlter Weiterbildungsurlaub mit Anrecht auf Weiterbeschäftigung sowie der explizite Schutz gegen sexuelle Belästigungen [42].
Der "Krisenartikel" in der Maschinenindustrie bleibt bis 1998 in Kraft. Dies entschied das von der Gewerkschaft SMUV angerufene Schiedsgericht [43].
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Schutz der Arbeitnehmer
Wegen mehr oder weniger gewichtigen Differenzen zur nationalen Gesetzgebung verzichtete der Bundesrat darauf, dem Parlament die beiden ILO- Übereinkommen Nr. 174 zur Verhütung von industriellen Störfällen und Nr. 175 über die Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten zur Ratifikation vorzulegen. Das Parlament nahm lediglich den entsprechenden Bericht des Bundesrates zur Kenntnis. Die Zurückhaltung des Bundesrates beruhte in erster Linie auf dem Umstand, dass die schweizerische Gesetzgebung zwischen dem Schutz der Bevölkerung und jenem der Arbeitnehmenden vor Störfällen unterscheidet. Die Regelungen, welche die Schweiz in diesem Bereich getroffen hat, entsprechen im ersten Fall dem Übereinkommen (Störfallverordnung), nicht aber bezüglich des Schutzes der Arbeitnehmenden (Verordnung über die Unfallverhütung). Beim Übereinkommen Nr. 175 ist es vor allem der Koordinationsabzug bei der zweiten Säule, welcher dazu führt, dass Voll- und Teilzeitarbeitnehmende nicht vollumfänglich gleich behandelt werden können. Gemäss konstanter Praxis ratifiziert die Schweiz internationale Abkommen erst dann, wenn die Bestimmungen intern erfüllt sind. Ein Postulat der Kommission des Nationalrates mit der Bitte, die Verordnungen im Störfallbereich dahingehend zu ändern, dass die Konvention Nr. 174 ratifiziert werden kann, wurde - gegen den Antrag einer Kommissionsminderheit - vom Plenum knapp gutgeheissen [44].
Mit einer Motion wollte von Felten (sp, BS) den Bundesrat beauftragen, Arbeitsschutzbestimmungen für die Handhabung (Bearbeitung und Entsorgung) von gentechnisch veränderten Organismen zu erlassen, welche zumindest das Sicherheitsniveau der entsprechenden EU-Richtlinie aufweisen sollten. Der Vorstoss wurde von Randegger, CIBA-Werkleiter und Basler FDP-Nationalrat bekämpft und die Diskussion deshalb verschoben [45].
Eine Motion Thanei (sp, ZH), welche für gerichtliche Verfahren bei missbräuchlich erfolgter Kündigung die Einführung der Beweislastumkehr verlangte, wonach inskünftig der Kündigende und nicht mehr der Gekündigte die volle Beweislast für den geltendgemachten Kündigungsgrund zu tragen hätte, wurde auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Die Landesregierung verwies darauf, dass die entsprechenden OR-Bestimmungen erst seit sieben Jahren in Kraft seien. Seiner Auffassung nach soll der Gesetzgeber, vor allem bei neueren Gesetzen, nur zur Lösung gewichtiger Probleme, die von der Rechtssprechung nicht gelöst werden können, erneut eingreifen. Die von der Motion verlangten Änderungen der Bestimmungen des OR würden diesem Grundsatz und dem damit verbundenen Vertrauen in die Gerichte jedoch widersprechen [46].
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Weiterführende Literatur
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Poretti Suckow, D., "Salari", in Congiuntura ticinese, 1995/96, Bellinzona 1996.
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[1] Lit. Bundesamt für Statistik und Priester.1
[2] Lit. Sheldon.2
[3] Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 2, S. 49.3
[4] Presse vom 26.6.96; NZZ, 29.6.96; Schweizer Arbeitgeber, 4.7.96 (vollständiger Text der Ansprache Richterichs). Siehe dazu auch unten, Teil IIIb (Unternehmer).4
[5] Presse vom 27.6.95.5
[6] Bund, 20.3.96.6
[7] Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 3, S. 22*; SNB, Geschäftsbericht, 89/1996, S. 20 ff. Siehe auch oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage).7
[8] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1214. Zur Schwarzarbeit siehe SGT, 17.6.96 und SoZ, 7.7.96.8
[9] Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 2, S. 11*.9
[10] Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 5, S. 22*.10
[11] Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 5, S. 25*.11
[12] Lit. Auswirkungen.12
[13] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 2411.13
[14] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1380 ff.14
[15] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1553 ff.15
[16] NZZ, 7.6.96.16
[17] Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 5, S. 21. Siehe SPJ 1995, S. 219.17
[18] Presse vom 12.4., 14.6. und 15.6.96; WoZ, 10.5.96; Ww, 23.5. und 6.6.96. Für das Lohnniveau im Tessin siehe Lit. Poretti.18
[19] Presse vom 23.8. und 8.10.96; SoZ, 3.11. und 10.11.96; Bund und SZ, 6.11.96.19
[20] Presse vom 8.8. und 27.9.96; BaZ, 2.11.96; SHZ, 21.11.96; TA, 6.12.96.20
[21] NQ, 21.8.96.21
[22] Bund, 7.8.96; NZZ, 4.12.96.22
[23] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 763 ff., insbes. S. 764 f. , 783 f. und 788.23
[24] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1858 f.24
[25] Lit. Gemeinsam.25
[26] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 148 ff. und 636 f.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 281. Siehe SPJ 1995, S. 221 f.26
[27] BBl, 1996, III, S. 1225 f.; Amtl. Bull. NR, 1996, S. 637; Presse vom 30.1., 7.3., 28.3., 2.4., 15.4., 2.5. und 12.6.96.27
[28] Kantonale Abstimmungen: SGT, 12.6.96 sowie unten, Tei II, 3d. Für die Argumente der Befürworter und Gegner siehe stellvertretend: V. Spoerry, "Neues Arbeitsgesetz für den Werkplatz Schweiz", in NZZ, 14.5.96 und Ch. Luchsinger, "Ein besseres Arbeitsgesetz für die Schweiz", in NZZ, 21.6.96. Abstimmungskampf: Presse von anfangs Juli (Einreichung des Referendums) bis Ende November, insbesondere Presse vom 17.8. (Ja-Komitee), 28.8. und 7.9. (Landeskirchen). Das Engagement der Kirchen stiess auf Arbeitgeberseite auf grosse Kritik (TA, 12.11.96; Bund, 16.11.96; JdG, 27.11.96; BaZ, 29.11.96). Vgl auch NR Eggly (lp, GE), "Travail: les églises mélangent les genres", in JdG, 15.11.96.28
[29] Presse vom 10.10.96.29
[30] Presse vom 29.10.96; NZZ, 8.11.96.30
[31] SGT, 2.7.96; BZ, 5.7.96; Presse vom 21.8., 22.8. und 11.10.96. Der erste Fall, in dem der BR keine Empfehlung abgegeben hatte, war 1979 bei der Abstimmung (mit negativem Ausgang) über die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 Jahre gewesen. Damals hatte er seine Zurückhaltung mit der ablehnenden Haltung mehrerer Kantone begründet. Vgl. dazu auch oben, Teil I, 1c (Volksrechte).31
[32] BBl, 1997, I, S. 996 ff.32
[33] Presse vom 2.12.96. Bereits einen Tag nach der Abstimmung deponierte die CVP-Fraktion eine pa.Iv., welche verlangt, dass Arbeitnehmer, die regelmässig nachts arbeiten, einen Zeitzuschlag von 10% erhalten; für Personen, die nur ausnahmsweise nachts arbeiten, soll ein Lohnzuschlag von 25% ausbezahlt werden. Die Sonntagsarbeit soll wie bisher der behördlichen Bewilligung unterstehen (Verhandl. B.vers., 1996, IV, Teil I, S. 25). Die SP-Fraktion reichte eine Motion ein, mit der sie einen Zeitzuschlag für Nachtarbeit von 10% verlangte. Zudem forderte sie einen massiven Abbau der Überstunden, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen (Verhandl. B.vers., 1996, V, Teil II, S. 91). Die Arbeitgeber sprachen sich hingegen gegen eine rasche Neuauflage der Gesetzesrevision aus (Presse vom 3.12.96).33
[34] S. Hardmeier, Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 1. Dezember 1996. VOX Nr. 60, Zürich 1997.34
[35] Presse vom 4.6.96. Siehe SPJ 1994, S. 199 und 1995, S. 222 f.35
[36] Presse vom 25.1.96; TA, 27.1. und 29.1.96; Presse vom 9.2.96. Zur Vorgeschichte siehe SPJ 1995, S. 223 f. Für die immer geringer werdende Bedeutung der GAV siehe oben (Arbeitswelt) sowie TA, 3.2. und 14.8.96; BaZ, 22.2.96 (Interview Richterich); SHZ, 25.4. und 17.10.96.36
[38] NZZ, 16.8.96.38
[39] Presse vom 7.9.96. Beim Bodenpersonal und im technischen Bereich konnte hingegen keine Übereinstimmung erzielt werden (TA, 27.11.96).39
[40] NZZ, 4.3.96.40
[41] TA, 20.4.96.41
[42] NZZ, 14.12.96.42
[43] Presse vom 5.1., 7.10. und 6.12.96. Siehe SPJ 1995, S. 224.43
[44] BBl, 1996, III, S. 1178 ff.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 721 f.; Amtl. Bull. NR, 1996, S. 2245 ff. Zum generellen Verhalten der Schweiz gegenüber den Arbeiten der ILO siehe eine Interpellation der SP-Fraktion in Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1189 ff.44
[45] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1851 f.45
[46] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1341 ff.; TA, 6.3.96.46
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