Année politique Suisse 1996 : Enseignement, culture et médias
Culture, langues, églises
Le Conseil fédéral a décidé de parapher la Convention Unidroit concernant la restitution des bien culturels volés ou illégalement exportés. - L'article constitutionnel révisé sur les langues nationales a été adopté en votation fédérale aussi bien par le peuple que par les cantons. - Le Conseil d'Etat des Grisons a désigné le Rumantsch grischun comme troisième langue officielle du canton aux côtés de l'Allemand et de l'Italien. - La Conférence des évêques catholiques de Suisse a, pour la première fois, pris officiellement ses distances par rapport à l'évèque de Coire, Wolfgang Haas.
Kulturpolitik
An den im Berichtsjahr ins Leben gerufenen St. Galler Kulturmanagement-Tagen machten sich Leiter von Theatern und Museen, Vorsteher von Kulturämtern, private sowie öffentliche Kulturförderer, Sponsoren, Geschäftsleiter von Marketing- sowie Kulturagenturen und Kulturschaffende unter anderem Gedanken darüber, in welcher Form die
Finanzierung kultureller Aktivitäten erfolgen könnte. Bei der Kulturförderung durch Mittel der öffentlichen Hand standen zwei Ansätze im Raum, nämlich erstens die Behauptung, dass die Kulturförderung nur in einem generellen Kosten-/Nutzenverhältnis sinnvoll sei, dass sich also öffentliche Kulturförderung nur dort vertreten lasse, wo die externen Effekte (beispielsweise auf die Hotellerie oder die Standortattraktivität einer Stadt) die Primärkosten aufwiegen. Einen mehr politisch-pragmatischen Ansatz vertrat demgegenüber die These, dass die öffentliche Hand vor allem kleine, unscheinbare Kulturprojekte finanzieren solle, welche privaten Geldgebern nicht als Vorzeigeobjekte dienen könnten; dadurch soll aber ein kulturelles Umfeld geschaffen werden, das den grossen gesponserten Kulturereignissen erst zu ihrer eigentlichen Ausstrahlung verhilft. Allgemein waren sich die Tagungsteilnehmer darin einig, dass die Möglichkeiten privater Finanzierung und Trägerschaft im Kulturbereich bisher unterschätzt wurden, dass aber umgekehrt der Kulturbereich auch zulassen müsse, bei seinen Anstrengungen den ökonomischen Aspekt nicht ausser Acht zu lassen
[1].
Ende Jahr wurde bekannt, dass das BAK im Zuge der allgemeinen Sparbemühungen der öffentlichen Hand ab 1997 seinen Beitrag für kulturelle Organisationen um 500 000 Fr. auf 3,3 Mio Fr. kürzen wird. 1997 erfolgt die Kürzung linear, ab 1998 wird der Kredit nach neuen Kriterien bewirtschaftet. Die betroffenen Organisationen übten heftige Kritik an dieser Massnahme, insbesondere auch, weil sie sehr spät darüber informiert wurden
[2].
Nach anfänglich zögerlicher Haltung zeigte die Schweiz doch ihre Bereitschaft, im Jubiläumsjahr 1998 an der Buchmesse Frankfurt als Schwerpunktland Flagge zu zeigen. Mitte März sagte BAK-Direktor Streiff der Frankfurter Messeleitung grundsätzlich zu, allerdings unter dem Vorbehalt, dass sowohl der Bundesrat wie die eidgenössischen Räte dem dafür notwendigen finanziellen Beitrag der Eidgenossenschaft zustimmen. Kurz vor den Sommerferien sprach die Landesregierung einen Kredit von 3 Mio Fr. für die Aktion. Die vorberatenden Kommissionen beider Kammern unterstützten das Projekt ebenfalls deutlich.
Die Jubiläumsfeiern im Jahr 1998, für welche das BAK die Federführung innehat, werden oben, Teil I, 1a behandelt.
Mit einem überwiesenen Postulat Loeb (fdp, BE) wurde der Bundesrat ersucht zu prüfen, ob neben den in der deutschen Schweiz von der UNESCO bereits anerkannten
Weltkulturgütern (St. Galler Stift, Kloster Müstair (GR) und Berner Altstadt) nicht auch Baudenkmäler der französischen und italienischen Schweiz zur Anerkennung bei der Unesco angemeldet werden könnten
[4].
Der Bundesrat wertete das Ergebnis der Vernehmlassung zur Ratifikation der Unesco-Konvention aus dem Jahre 1970 mit dem Ziel einer gesetzlichen
Regelung des Handels und Verkehrs mit Kulturgütern als Aufforderung, auf diesem Gebiet tätig zu werden. Konkret geht es in diesem Abkommen darum, einen fairen und transparenten Austausch von Kulturgütern zu gewährleisten und Kulturgüter von nationaler Bedeutung vor illegaler Ausfuhr zu schützen. 1995 hat das
Unesco-Übereinkommen durch die im privatrechtlichen Bereich angesiedelte
Unidroit-Konvention über die Rückführung von gestohlenem oder illegal exportiertem Kulturgut eine Ergänzung erhalten. Anders als die Unesco-Konvention ist sie
unmittelbar anwendbar ("self-executing") und bedarf somit keiner innerstaatlichen Gesetzgebung. Im Sinne eines abgestimmten Vorgehens möchte der Bundesrat den gesamten Themenbereich gleichzeitig regeln. Zur Beruhigung der Gemüter vorab in Kunsthändlerkreisen legte er einen weiteren Zwischenschritt ein. Einerseits wurde mit einem Gutachten die heutige verfassungsrechtliche Situation abgeklärt und geprüft, ob die Bundesbehörden aufgrund der bestehenden Verfassung bereits eine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich haben. Andererseits führte das EDI ein Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation der Unidroit-Konvention durch. Wie beim entsprechenden Unesco-Abkommen sprachen sich FDP, SVP, Gewerbeverband und Kunsthändler gegen einen Beitritt aus, während die SP und (neu) die CVP, die in der Entwicklungszusammenarbeit engagierten Kreise sowie die meisten Kantonsregierungen und Museen dafür plädierten
[5].
Aufgrund der mehrheitlich zustimmenden Antworten beschloss der Bundesrat, die
Unidroit-Konvention zu unterzeichnen und dem Parlament zur Ratifikation zuzuleiten. Gleichzeitig setzte er eine vom EDI geleitetet interdepartementale Arbeitsgruppe ein, welche sich noch vertieft mit den rechtlichen Fragen zur Unesco-Konvention und zum Unidroit-Abkommen auseinandersetzen sowie die Folgearbeiten zu einem Gesamtpaket koordinieren soll. Einer der Gründe für den Entscheid des Bundesrates, welcher dem Vernehmen nach nur mit knapper Mehrheit zustande kam, ist die Befürchtung, dass die Schweiz wegen ihrer liberalen Rechtsordnung Gefahr läuft, als attraktives Transitgebiet für den illegalen Kulturgütertransfer missbraucht zu werden
[6].
Anlässlich des Filmfestivals von Locarno beklagte die Eidg. Filmkommission, dass der Schweizer Film in
Europa mit immer grösseren Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Seit dem EWR-Nein der Schweiz und dem damit verbundenen Ausscheiden aus den EU-Förderprogrammen erwachsen dem einheimischen Filmschaffen zahlreiche Wettbewerbsnachteile. Die Schweiz als Produktionsstandort hat für die europäische Filmindustrie an Attraktivität verloren, und es ist schwieriger geworden, für Schweizer Filme Partnergesellschaften im europäischen Ausland zu finden
[7].
Um diese Problematik etwas zu entschärfen, wird ab 1997 - vorerst in einem fünfjährigen Versuch - als "zweite Säule" neben der selektiven Förderung des Bundes die erfolgsabhängige Filmförderung eingeführt. Ihr Ziel ist ein kontinuierliches Filmschaffen und mehr Kinopräsenz von Schweizer Filmen, da mit diesem Finanzierungsmodell, welches im Ausland bereits seit längerem erfolgreich umgesetzt wird, Filmschaffende sowie Produzenten ein Startkapital für einen weiteren Film erhalten und die Verleiher resp. die Kinobesitzer ermuntert werden, vermehrt Schweizer Filme in ihr Programm aufzunehmen. Spielfilme erhalten 10 Fr. pro Eintritt als Guthaben, Dokumentarfilme Fr. 12.50. Um die Bedenken vor allem der Filmschaffenden auszuräumen, dass damit inskünftig Filme vermehrt nach kommerziellen denn nach künstlerischen Gesichtspunkten hergestellt würden, wurde die beitragsberechtigte Höchstgrenze auf 100 000 Eintritte beschränkt.
Das BAK bezifferte die jährlichen Kosten der erfolgsabhängigen Filmförderung auf 3,5 bis 3,6 Mio Fr. Weil die Kredite für die selektive Filmförderung im europäischen Vergleich bereits heute klein sind und die neue Massnahme als zusätzliche Investitionsspritze gedacht ist, soll das Geld nicht von der bisherigen Filmförderung abgezogen werden. Der Bund, die SRG, die Kulturstiftung der Verwertungsgesellschaft Suissimage, der Pay-TV-Sender Teleclub und Procinema, der Dachverband der Kinos und Filmverleiher, schlossen sich deshalb zu einem Trägerschaftsverein (
"Succès cinéma") zusammen. Eidgenossenschaft, SRG und Suissimage werden jährlich je eine Mio Fr. beisteuern, der Teleclub 300 000 Fr., während sich Procinema verpflichtet hat, die Administration und einen Teil der dadurch anfallenden Kosten zu übernehmen
[8].
Unter dem Titel
"Pacte de l'audiovisuel" schlossen sich zudem die SRG und die Verbände der Schweizer Filmbranche zusammen, um sowohl die einheimischen Filmschaffenden wie die unabhängigen TV-Produzenten zu unterstützen. Die neue Regelung trägt dem Trend Rechnung, dass es inländische Produktionen auf dem internationalen Kinomarkt oft schwer haben, auf dem Fernsehmarkt aber begehrt sind. In diesem Rahmenabkommen verpflichtet sich die SRG, ab 1997 jährlich 9,3 Mio Fr. (bisher 6,2 Mio Fr.) ins unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. 4,5 SRG-Millionen fliessen in die Kinoproduktion, 2,5 Mio Fr. in unabhängige TV-Produktionen; mit 1,3 Mio Fr. soll nach erfolgsorientierten Kriterien die Ausstrahlung von Kinofilmen im Fernsehen abgegolten werden, und eine Million geht, wie schon erwähnt, in die erfolgsabhängige Filmförderung
[9].
Nach einer generell positiv ausgefallenen Vernehmlassung erteilte der Bundesrat dem EDI den Auftrag, ein
neues Archivierungsgesetz auszuarbeiten, welches das Archivreglement von 1966 ersetzen soll. Das Gesetz wird eine solide Rechtsgrundlage für die Archivierungspflicht schaffen. Diese bildet gemäss Bundesrat eine unabdingbare Voraussetzung für die Rechtsstaatlichkeit und für eine demokratische Verwaltungskontrolle sowie die Basis für die Aufarbeitung der Geschichte der Schweiz
[10].
Ende Oktober fand in Budapest die 8. Konferenz der europäischen Kulturminister statt. Mit grosser Mehrheit wurde dabei ein Entwurf für eine
europäische Konvention zum Schutz des audiovisuellen Erbes verabschiedet. Die Konvention würde die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, das in ihrem Besitz befindliche Filmmaterial zu konservieren und zu archivieren. Sie erstreckt sich aber auch auf kinematographische Erzeugnisse, die in anderen Medien (Fernsehen, CD-ROM) realisiert sind
[11].
Das
Verkehrshaus in Luzern, das meistbesuchte Museum der Schweiz, steht erneut vor einer strukturellen Finanzkrise. Die anstehenden Unterhaltskosten sind durch den Museumsbetrieb nicht mehr zu erwirtschaften. Ohne substantielle Unterstützung durch die öffentliche Hand - Bund, Stadt und Kanton Luzern - werden die drei Dienstleistungssektoren (Museum, Archiv und Bibliothek) kaum dauerhaft aufrecht erhalten werden können
[12].
Im Rahmen des Budgets 1997 für die Bundesbauten genehmigte das Parlament einen Kredit von 6,5 Mio Fr. für die Sanierung der
Villa am Römerholz in Winterthur, welche die vom 1965 verstorbenen Mäzen Oskar Reinhart gesammelten und der Eidgenossenschaft vermachten Werke beherbergt. Mit dem Umbau der Villa soll unter anderem die Sicherheit der rund 200 Kunstwerke verbessert werden, die mit einem geschätzten Wert von 3 Mia Fr. den kostbarsten Kunstbesitz der Schweiz darstellen. Gleichzeitig billigte das Parlament oppositionslos 6,45 Mio Fr. für die Modernisierung des
Vela-Museums in Ligornetto (TI), welches 1896 durch Schenkung in den Besitz der Eidgenossenschaft gelangt ist
[13].
Stillschweigend und mit Einverständnis des Bundesrates überwies der Ständerat ein Postulat Reimann (svp, AG), zur Rettung des
Schweizerischen Sportmuseums in Basel. Der Bundesrat wird darin gebeten, seine guten Dienste zur Erhaltung des sich in einer existentiellen Krise befindlichen Sportmuseums anzubieten. Dank privater Spenden sowie einem namhaften Betrag des Sport-Toto-Ausschusses des Schweizerischen Landesverbandes für Sport konnte der Betrieb für ein weiteres Jahr gesichert werden, doch ist die Zukunft höchst ungewiss
[14].
Ende Jahr leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft für die Weiterführung der Finanzhilfe an das
Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) in den Jahren 1998-2001 zu. Er begründete dies damit, dass das Museum, welches unter anderem das konstante Engagement der Schweiz im humanitären Bereich widerspiegelt, ohne diese Unterstützung wohl über kurz oder lang seine Tore schliessen müsste. Die Finanzhilfe soll in Form eines Zahlungsrahmens im Maximalbetrag von 3,663 Mio Fr. gewährt und an die Bedingung geknüpft werden, dass sich der Kanton Genf und das IKRK ebenfalls weiterhin an der Finanzierung des Museums beteiligen
[15].
Gemeinsam mit Schweiz Tourismus und dem Verband der Museen der Schweiz schuf das BAK einen
Museums-Pass, der die Freude und das Interesse an der einheimischen Kultur fördern und die Schwellenangst vor den Museen abbauen will. Der Pass kostet pro Jahr 90 Fr. und berechtigt zum Gratiseintritt in vorerst 180 Museen lokaler, regionaler oder nationaler Bedeutung. Allerdings sind so prestigeträchtige Institute wie das Zürcher Kunsthaus oder Berns Kunstmuseum und Kunsthalle der Initiative noch nicht beigetreten
[16].
Zu einem erbitterten Streit unter den Erben und Freunden von
Jean Tinguely kam es kurz nach der Einweihung des vom Pharmakonzern Hoffmann-LaRoche finanzierten und vom Tessiner Architekten Mario Botta konzipierten Museums in Basel, welches mit rund 70 plastischen Arbeiten und über 100 Zeichnungen einen reichen Querschnitt durch Werk und Leben Tinguelys vermittelt. Gemäss einem nur wenige Tage nach der Museumseröffnung unerwartet aufgetauchten Testament wollte der Künstler seine Maschinen als Ganzes in einem "anti-musée" in seinem Atelier in La Verrerie (FR) aufgestellt sehen
[17].
Nachdem Ende 1994 das komplizierte System zur Berechnung der
Kopiergebühren nach dem neuen Urheberrechtsgesetz bereinigt worden war, begann die Pro Litteris mit deren Einzug. Erwartet werden Einnahmen von jährlich 10 Mio Fr, die nach Abzug der Kosten für Verwaltung (20%) und Fürsorgestiftung (10%) an die Urheber und Verleger ausgeschüttet werden
[18].
Für Verbesserungen beim Markenrecht vgl. oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
Die Regierungen beider Basel steckten je 200 000 Fr. in ein PR- und Lobbykonzept, um sowohl bei der hiesigen Bevölkerung als auch in der Europäischen Gemeinschaft Verständnis und Unterstützung für die Kandidatur der
Region Basel als "Kulturstadt Europas 2001" zu wecken
[19].
Sie einigten sich zudem auf einen neuen
Abgeltungsmodus für die kulturelle Zentrumsfunktion der Stadt Basel. Nachdem die Regierung von Basel-Land kurzfristig die Erhebung einer Sondersteuer zugunsten des darbenden Basler Theaterbetriebs in Erwägung gezogen hatte, beschloss sie, auf die alte Idee des Kulturprozents zu setzen, wodurch die kulturellen Institutionen von Basel-Stadt mit einer Verdoppelung der bisherigen Leistung auf 7 bis 8 Mio Fr. rechnen können
[20].
Der Gemeinderat (Exekutive) der Stadt
Bern stellte die Kulturförderung in der Bundesstadt auf eine neue Basis: 17 bestehende Kulturinstitutionen erhalten
langfristige Subventionsverträge mit jährlichen Betriebsmitteln von insgesamt 22,5 Mio Fr. Im Gegenzug müssen Veranstalter und Künstler vertraglich vereinbarte Leistungen erbringen. Zehn Prozent des Gesamtbetrags sind für zeitgenössische Kulturprojekte bestimmt; den Hauptteil erhalten die traditionsreichen Institutionen wie Stadttheater, Orchesterensembles und Museen
[21].
Das im Raum Luzern geplante
Kulturwissenschaftliche Institut Zentralschweiz (KIZ), das sich interdisziplinär mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Innerschweiz auseinandersetzen will, nahm eine weitere Hürde auf dem Weg zu seiner Realisierung. In einer ersten Vernehmlassung stimmten mit Ausnahme von Schwyz alle angefragten Innerschweizer Kantone dem Projekt zu und erklärten sich bereit, ihren Anteil an die Kosten zu leisten
[22].
In der Stadt
Luzern stimmten die Stimmberechtigten mit 80,5% der abgegebenen Stimmen einem Kredit von 19,35 Mio Fr. zu, mit welchem das Kulturraum-Konzept aus dem Jahr 1988 zum Abschluss gebracht werden kann. Mit dem Geld soll das Gebäude, welches das
Bourbaki-Panorama beherbergt, saniert und weiteren Nutzungen zugänglich gemacht werden. Zur Sanierung gehört auch die Notkonservierung - nicht aber die eigentliche Restauration - des berühmten Bourbaki-Panoramas mit Bildern des Genfer Malers Edouard Castres
[23].
Sprachen
Die Vorsteherin des federführenden EDI, Bundesrätin Dreifuss, eröffnete Mitte Januar die Abstimmungskampagne für den von den eidgenössischen Räten nach langem Hin und Her in der Herbstsession des Vorjahres verabschiedeten revidierten
Sprachenartikel der Bundesverfassung (Art. 116 BV). Als Kernpunkte der Vorlage nannte sie das explizite Bekenntnis zu den vier Landessprachen, die Förderung von Verständigung und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften, die Pflicht des Bundes zur Unterstützung der Kantone Graubünden und Tessin bei der Spracherhaltung sowie die Aufwertung des Rätoromanischen zur Teilamtssprache. Zur konkreten Umsetzung des revidierten Verfassungsartikels stellte Dreifuss ein Amtssprachen- und ein Verständigungsgesetz in Aussicht, welche noch in der laufenden Legislatur dem Parlament vorgelegt werden sollen
[24].
Angesichts der überaus neutralen Formulierung des neuen Sprachenartikels, der auf die beiden Reizworte "Sprachenfreiheit" und "Territorialitätsprinzip" schliesslich verzichtet hatte, ergab sich im Vorfeld der Abstimmung
keine nennenswerte Opposition. Einzig die Delegierten der FP meinten, es sei unnötig, für die rätoromanische Sprache Bundesgelder einzusetzen; dies sei allein Sache des Kantons Graubünden. Die SD ihrerseits vermissten im neuen Sprachenartikel die klare Festschreibung des Territorialitätsprinzips. Alle anderen Parteien gaben - mit Ausnahme einiger weniger Kantonalsektionen - klar die Ja-Parole aus
[25].
Sprachenartikel (Art. 116 BV)
Abstimmung vom 10. März 1996
Beteiligung: 30,0%
Ja: 1 052 052 (76,2%) / 20 6/2 Stände
Nein: 329 153 (23,8%) / 0 Stände
Parolen:
- Ja: FDP (1*), CVP, SVP (2*), SP, GP, LP (1*), LdU, EVP, PdA, EDU; SGB, SGV, Redressement national; Lia Rumantscha, Pro Grigioni Italiani, Walservereinigung Graubündens.
- Nein: FP (1*), SD (1*), KVP.
- Stimmfreigabe: Lega
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Dass sich Bundesrätin Dreifuss beim Auftakt zur
Abstimmungskampagne dahingehend äusserte, die Einführung einer einheitlichen romanischen Schriftsprache erscheine ihr angesichts der Erhebung zur Teilamtssprache als ein Gebot der Vernunft, wurde mancherorts als ein Bekenntnis zum Rumantsch grischun gewertet, welches die Bundesbehörden seit 1986 bei der Übersetzung wichtiger Texte ins Romanische verwenden
[26]. Ende Februar wurde denn auch ein
bündnerisches Gegenkomitee ins Leben gerufen, welches den Sprachenartikel als "Mogelpackung" und "tückische Mausefalle" bezeichnete, mit welcher die traditionellen Bündner Idiome durch Rumantsch Grischun ("diese Sprache ohne Volk und Seele") ersetzt werden sollten
[27]. Diese Verquickung der Diskussion über den revidierten Sprachenartikel mit dem seit Jahren innerhalb der Romantschia schwelenden Streit um die Stellung der Standardsprache Rumantsch grischun hat offensichtlich mit dazu beigetragen, dass der neue Verfassungsartikel in Graubünden mit 68,3% Ja-Stimmen weniger Zustimmung fand als im schweizerischen Durchschnitt. Allerdings fiel auch auf, dass die deutschsprachigen Bündner Gemeinden oft nur ganz knapp zustimmten oder sogar im Lager der Gegner zu finden waren
[28].
Obgleich der Sprachenartikel in allen Kantonen
mit deutlichem Mehr angenommen wurde - der höchste Ja-Anteil (86,1%) fand sich im Kanton Genf, der niedrigste (64,9%) im Kanton Uri -, bewahrheitete sich doch eine der Befürchtungen von Bundesrätin Dreifuss, nämlich das allgemeine Desinteresse an dieser Frage. Mit rund 30% war die Stimmbeteiligung die geringste seit 1975 und die viertschlechteste aller Zeiten, wobei zu sagen ist, dass die übrigen an diesem Wochenende zur Abstimmung anstehenden Fragen eher von sekundärer Bedeutung waren. 42% der im Rahmen der
Vox-Analyse befragten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erklärten sich denn auch ausdrücklich mit der Aussage einverstanden, dass es unnötig sei, das Volk für so unwichtige Vorlagen an die Urne zu rufen. Hauptargument der Ja-Stimmenden, welche sich aus allen politischen Parteien und sozialen Gruppen rekrutierten, war der Schutz der kulturellen Vielfalt im allgemeinen und der rätoromanischen Sprache im speziellen. Befürworter wie Gegner waren sich aber darin einig, dass es an den Bürgerinnen und Bürgern und nicht am Bund liege, die Ziele des Sprachenartikels zu erreichen
[29].
Im Spannungsverhältnis zwischen
Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip gewichtete das Bundesgericht in einem konkreten Anwendungsfall die individuelle Sprachenfreiheit höher als das Interesse einer Gemeinde an einer homogenen Sprachenlandschaft und rügte die Erziehungsdirektion des Kantons Bern, die einem in einer deutschsprachigen Gemeinde an der Sprachengrenze wohnhaften Kind untersagt hatte, auf Kosten der Eltern eine französischsprachige Primarschule in der Stadt Biel zu besuchen. In ihrem Grundsatzurteil beschieden die Lausanner Richter, eine offensichtliche Beschränkung der Sprachenfreiheit sei nur zulässig, wenn sie auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und sich als verhältnismässig erweist
[30].
Ende Jahr verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft über die
Ratifizierung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen, wie sie 1992 vom Europarat verabschiedet und 1993 von der Schweiz unterzeichnet worden war. Seit der Annahme des neuen Sprachenartikels in der Bundesverfassung und dem Inkrafttreten der revidierten gesetzlichen Grundlage für die Ausrichtung finanzieller Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung ihrer rätoromanischen und italienischen Sprache erfüllt die Schweiz alle Anforderungen der Charta. Diese ist weder von Personen noch Institutionen direkt anwendbar und hat keine finanziellen Auswirkungen. Sie gilt für Regional- und Minderheitensprachen, jedoch nicht für sprachliche Minderheiten. So können sich zum Beispiel spanische oder jugoslawische Volksgruppen in der Schweiz nicht auf die Charta berufen. Hingegen ist es möglich, nicht territorial gebundene, aber im Lande verwurzelte Sprachen, wie das Jiddische und die Zigeunersprachen, zu schützen
[31].
Im Einvernehmen mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren liess der Bundesrat am 1. Juli in Wien die formelle Absichtserklärung über die
Rechtschreibereform der deutschen Sprache unterzeichnen, welche ebenfalls von Deutschland, Österreich und Liechtenstein paraphiert wurde. Damit treten die neuen Rechtschreiberegeln am 1. August 1998 in Kraft - bis 2005 gilt die alte Schreibweise aber noch nicht als falsch. Für den Bundesrat war in diesem Zusammenhang wichtig, dass die Reform keine strikte Eindeutschung von Wörtern aus anderen Sprachen verlangt, sondern Varianten anbietet. Die unveränderten Bezeichnungen seien wichtig für ein Land mit verschiedenen Sprachgemeinschaften und hätten eine Brückenfunktion. Die Reform bringe vielerlei Erleichterungen, werde aber das vertraute Schriftbild nicht wesentlich verändern. Dank der Übergangsfrist entstehen vor allem keine Kosten für die Anpassungen der Schul- und Lehrbücher, da diese innerhalb der nächsten sieben Jahre ohnehin im normalen Rhythmus erneuert werden. Während der Übergangsfrist müssen die Lehrer die alte Schreibweise zwar als "veraltet" korrigieren, dürfen diese aber nicht als Fehler zählen, führte die Bundeskanzlei aus
[32].
Die Schweiz trat anfangs April der "Agence de coopération culturelle et technique" bei, dem Herzstück der 50 Länder umfassenden Organisation der frankophonen Staaten
[33].
Vertreter der welschen Mehrheit im Kanton
Freiburg, welche sich seit Jahren für die konkrete Umsetzung des 1990 in die Staatsverfassung aufgenommenen Territorialitätsprinzips einsetzen, publizierten ein "Manifeste de Marly", in welchem sie die definitive und unverrückbare Festsetzung der Sprachgrenzen verlangten; Kompromisse, wie sie in Marly praktiziert werden, wo die deutschsprachigen Kinder auf Kosten der Gemeinde die deutschsprachige Schule im nahegelegenen Freiburg besuchen können, dürften nicht mehr vorkommen
[34].
Für die Gründung der Università della Svizzera italiana siehe oben, Teil I, 8a (Hautes Ecoles).
Eine von den Bundesämtern für Statistik und Kultur gemeinsam in Auftrag gegebene
Studie zeigte, dass - allen Unkenrufen zum Trotz - die rätoromanische Sprache noch immer lebendig ist, dass sie nach wie vor an die jüngeren Generationen tradiert wird und dass sie noch erhalten werden kann, wenn die notwendigen Bedingungen geschaffen werden. Zwischen 1880 und 1990 ging zwar der Anteil jener Personen, die Rätoromanisch als Muttersprache bezeichnen, von 1,36% auf 0,8% der Gesamtbevölkerung zurück, doch spricht in den rätoromanischen Stammlanden nach wie vor die Hälfte der dort lebenden Bevölkerung zu Hause rätoromanisch. In den Gemeinden, wo das Rätoromanische teilweise Unterrichtssprache und in Behördensachen offizielle Sprache ist, wird das Rätoromanisch noch weitgehend an die Kinder weitergegeben, weshalb der Fortbestand in der heranwachsenden Generation als gesichert betrachtet werden kann
[35].
Die Annahme des Sprachenartikels in der Bundesverfassung, mit welchem das Rätoromanische zur Teilamtssprache und damit zur Umgangssprache zwischen dem Bund und den Bürgerinnen und Bürgern rätoromanischer Zunge erhoben wurde, heizte die Diskussionen um die Standardsprache
Rumantsch Grischun erneut an. Die Ankündigung, dass der Bund seinen Beamten Kurse in Rumantsch Grischun anbieten werde, erhitzte die Gemüter zusätzlich
[36]. Aber auch die Lia Rumantscha drängte nun auf eine rasche Anerkennung des Rumantsch Grischun als Einheitssprache, wurde aber von der Bündner Regierung vorerst zur Zurückhaltung aufgefordert, da die Abstimmung über den Sprachenartikel gezeigt habe, dass diese Frage nach wie vor sehr emotional gehandhabt werde
[37].
Trotz der erwähnten Animosität gegenüber der Standardsprache beschloss die Bündner Kantonsregierung im Sommer, diese zur
dritten Amtssprache neben Deutsch und Italienisch zu ernennen; bisher hatten die beiden romanischen Hauptidiome Sursilvan und Ladin den Status von Amtssprachen. Der Kanton wird sich des Rumantsch grischun aber nur bedienen, wenn er sich an die gesamte romanische Bevölkerung wendet. Sind dagegen Sprachregionen, Gemeinden oder einzelne Bürgerinnen und Bürger die Adressaten von amtlichen Mitteilungen, so können diese auch in deren Dialekt verfasst werden. Nach Ansicht der Kantonsregierung wird die Stellung der Idiome als tragende Basis der romanischen Sprache durch die neue Amtssprachenregelung nicht beeinträchtigt. Rumantsch grischun stelle nicht eine Alternative zu den Regionalsprachen, sondern lediglich eine Ergänzung dar, und zwar ausschliesslich in der schriftlichen Form
[38].
Während der Abstimmungskampagne zum Sprachenartikel sicherte Bundesrätin Dreifuss die
Hilfe des Bundes beim Aufbau der geplanten "Agentura da novitads rumantscha" zu. Gesetzliche Grundlage für das Engagement des Bundes ist das im Vorjahr zusammen mit dem Sprachenartikel revidierte Gesetz über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung ihrer Sprache und Kultur
[39]. Für den Aufbau der romanischen Nachrichtenagentur bzw. einer Tageszeitung in "Rumantsch grischun" siehe unten, Teil I, 8c (Presse).
Die Bündner Kantonsregierung schlug dem Grossen Rat ein neues
Kulturförderungsgesetz vor, welches auch die Sprachenförderung explizit aufnimmt. Für die Beiträge an die Lia Rumantscha und die Pro Grigioni Italiani fehlte bisher eine eindeutige gesetzliche Grundlage. Diese ist umso notwendiger, als das im Vorjahr angenommene eidgenössische Finanzhilfegesetz die Bundesleistungen von kantonalen Eigenleistungen abhängig macht. Für die Sprachenförderung sind aus den ordentlichen Mitteln 0,8 Mio Fr. vorgesehen; den wesentlichen Beitrag leistet hier mit 4,75 Mio Fr. der Bund
[40].
In Graubünden soll gemäss einem Vorschlag der Kantonsregierung auch in den deutschsprachigen
Primarschulen der Unterricht in einer im Kanton gesprochenen Zweitsprache (Italienisch oder Romanisch) als Obligatorium eingeführt werden. Bisher war eine Fremdsprache (Deutsch) im dreisprachigen Kanton einzig für Unterschüler romanischer oder italienischer Muttersprache Pflichtfach. Der Bündner Grosse Rat stimmte diesem Konzept zu, so dass es im Schuljahr 1999/2000 erstmals zur Anwendung gelangen wird
[41].
Kirchen
Im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung entbrannte die Kontroverse um den sogenannten
Bistumsartikel (Art. 50 Abs. 4 BV) erneut, welcher die Errichtung von katholischen Bistümern auf schweizerischem Gebiet der Genehmigung des Bundes unterstellt. Der Entwurf des EJPD sah vor, diese explizite Schranke der Glaubens- und Gewissensfreiheit im Interesse des konfessionellen Friedens weiterhin aufrecht zu erhalten. Gegen diese als Diskriminierung empfundene Bestimmung wehrten sich, angeführt von der Schweizerischen Bischofskonferenz, viele Katholiken, aber auch namhafte Staatsrechtler sowie der Ständerat, der im Vorjahr knapp einer parlamentarischen Initiative auf Abschaffung von Art. 50 Abs. 4 BV zugestimmt hatte. Die Forderung nach völliger Organisationsfreiheit rief aber auch wieder Opposition auf den Plan, nicht nur in protestantischen Kreisen, sondern auch bei katholischen Organisationen (so etwa bei der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz), die befürchteten, mit der Streichung des Bistumsartikels in der Bundesverfassung gebe man ein Stück demokratischer Mitsprachemöglichkeit bei der Besetzung der Bistümer aus der Hand, weil damit die implizierte Garantie der religionsrechtlichen Kompetenz der Kantone und indirekt auch der Konkordate einzelner Kantone mit dem Apostolischen Stuhl dahinfallen würden
[42].
Bis im März des Berichtsjahres verhandelte das BIGA mit der Schweizerischen ökumenischen
Arbeitsgruppe Zivildienst über ein Schulungskonzept für die Mitglieder der neu zu ernennenden Zulassungskommission Zivildienst. Das Schulungsteam war bereits zusammengestellt und das Konzept bereinigt, als das BIGA unerwartet beschloss, die Kommission verwaltungsintern auf ihre Aufgabe vorzubereiten. Das BIGA begründete seinen Rückzieher damit, dass die Landeskirchen, welche sich seit Jahren für einen Zivildienst engagiert hatten, in der Bevölkerung als zu wenig ideologisch neutral angesehen würden und deshalb in diesem heiklen Bereich nicht mit der Schulung betraut werden könnten. Die Kirchen werteten die Meinungsänderung des BIGA als Misstrauensvotum gegenüber ihrer Kompetenz im sozialethischen sowie erwachsenenbildnerischen Bereich und letztlich als generelle Absage an die Zusammenarbeit von Kirche und Staat
[43].
Ins Kreuzfeuer der Kritik gerieten die Landeskirchen auch mit ihrem offenen Einsatz gegen das revidierte Arbeitsgesetz. Sie lehnten sowohl die Ausdehnung der Sonntagsarbeit als auch die erweiterten Ladenöffnungszeiten ab.
In ungewöhnlich undiplomatischer Weise distanzierten sich wichtige katholische Würdenträger von der Person von Bischof Wolfgang Haas und den Entwicklungen im
Bistum Chur. Den Reigen der kritischen Äusserungen eröffnete der päpstliche Nuntius, Erzbischof Karl Rauber. In einer Sendung des Tessiner Fernsehens bezeichnete er den "Fall Haas" als nach wie vor aktuell, weshalb baldmöglichst eine Lösung gefunden werden müsse. Weihbischof Paul Vollmar griff zu noch deutlicheren Worten. In einem Interview bezeichnete er Haas als eine "Fehlbesetzung", weshalb ein Neubeginn im Bistum Chur nur ohne ihn denkbar sei. Sowohl der Priesterrat des Bistums Chur wie auch die 1994 gegründete Tagsatzung der Bündner Katholiken stützten diese Einschätzung und drängten auf die baldige Ablösung von Haas. Zur allgemeinen Überraschung bezog schliesslich auch die Schweizer Bischofskonferenz einstimmig Position gegen Haas und liess verlauten, sie teile die Einschätzung von Weihbischof Vollmar voll und ganz. Der Umstand, dass damit alle wichtigen Gremien auf Distanz zu ihm gegangen waren, beeindruckte Bischof Haas keineswegs. Er liess erklären, er sehe in der Stellungnahme seiner bischöflichen Kollegen keinen Grund zum Rücktritt
[45].
Mit einer Feier im Nationalratssaal konnte die
Christlich-Jüdische Arbeitsgemeinschaft der Schweiz ihres 50jährigen Bestehens gedenken. Mit dem Ziel, Antisemitismus in jeglicher Form entgegen zu treten, war die Arbeitsgemeinschaft 1946 als Reaktion auf den Holocaust von betroffenen Juden und Christen gegründet worden. Seither nahm sie durch aufklärende Arbeit und gegenseitiges respektvolles Kennenlernen ihre Aufgabe wahr, kulturelle und religiöse Vorurteile abzubauen
[46].
Zur Debatte über die Haltung der Schweiz gegenüber den Juden vor, während und nach dem 2. Weltkrieg siehe oben, Teil I, 1a (Aufarbeitung der Kriegsjahre) sowie 4b (Banken).
Den beiden
jüdischen Kultusgemeinden im Kanton Bern (Bern und Biel) wurde vom Grossen Rat der öffentlich-rechtliche Status zuerkannt, womit sie den drei bernischen Landeskirchen gleichgestellt werden. Mit diesem Parlamentsbeschluss ist Bern nach Basel-Stadt und Freiburg der dritte Schweizer Kanton, der Christentum und Judentum juristisch gleichstellt
[47].
Gegenüber dem
Islam und seinen politischen Ausprägungen bestehen nach wie vor viele Vorurteile. Deshalb organisierte die Zentralstelle für Gesamtverteidigung zusammen mit anderen Organisationen ein viel beachtetes Seminar, um falsche Vorstellungen und Unsicherheiten zu relativieren. Die Experten waren sich darin einig, dass der Islam die westlichen Kulturen nicht bedroht, weshalb sie mehr Offenheit zum Dialog mit der muslimischen Welt forderten
[48].
Weiterführende Literatur
Fechner, F. / Oppermann, Th. / Prott L. V., (Hg.), Prinzipien des Kulturgüterschutzes. Ansätze im deutschen, europäischen und internationalen Recht, Berlin 1996.
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Zollinger, H. (Hg.), Wieviel Kultur braucht der Mensch? Eine kritische Auseinandersetzung mit der Kulturnation Schweiz, Zürich 1996.
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Rehbinder, M., Schweizerisches Urheberrecht, Bern 1996.
Altermatt, U., "Vor neuen Herausforderungen. Irritationen in der Sprachenlandschaft der Schweiz", in NZZ, 18.11.96.
Dürmüller, U., Mehrsprachigkeit im Wandel. Von der viersprachigen zur vielsprachigen Schweiz, Zürich 1996.
Furer, J.-J., Le romanche en péril? Evolution et perspectives, Berne (OFS) 1996.
Kriesi, H. et al., Le clivage linguistique: problèmes de compréhension entre les communautés lingusitiques suisses, Berne (OFS) 1996.
Petralli, A., Sul nuovo articolo linguistico della Costituzione svizzera: straordinaria storia di ordinaria democrazia elvetica, Canobbio 1996.
Bauhofer, St. et al. (Hg.), Sekten, Okkultismus: Kriminologische Aspekte, Chur 1996.
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Hofer, F., "Trennung von Kirche und Staat: Anspruch und Wirklichkeit", in Basler Juristische Mitteilungen, 1996, S. 225 ff.
Kocher, H., Rationierte Menschlichkeit. Schweizerischer Protestantismus im Spannungsfeld von Flüchtlingsnot und öffentlicher Flüchtlingspolitik in der Schweiz 1933-1948, Zürich 1996.
[1]
SGT, 1.3.96;
NZZ, 5.3. und 18.10.96;
JdG, 26.9.96. Mitte März wurde die "Schweizerische Vereinigung Wirtschaft für Kultur" ins Leben gerufen, welche die Schweizer Wirtschaft beim "European Committee for Business, Art and Culture" vertritt. Die Vereinigung informiert über Formen, Instrumente und Möglichkeiten privater Kulturförderung (
NZZ, 16.3.96). Siehe auch
Lit., Herger.1
[2]
BZ und
TA, 23.12.96.2
[4]
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1202.4
[5]
TA, 12.1.96; Presse vom 18.1., 9.3. und 18.5.96;
SHZ, 22.2.96;
NZZ, 10.4., 19.4. (Leserbriefe), 14.5. und 15.6.96;
BaZ, 19.4. und 24.4.96;
JdG, 7.6.96;
TA, 10.7. und 17.7.96;
TW, 13.12.96. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 613 ff. Vgl.
SPJ 1994, S. 262 und
1995, S. 290 f.5
[6]
NZZ, 10.4., 19.4., 15.6. und 14.11.96; Presse vom 19.6.96;
TW, 13.12.96. Im Spätsommer wurde von einzelnen britischen Medien der Vorwurf erhoben, private Kunstsammler und Museen in der Schweiz hätten sich aufgrund einer unklaren Gesetzesgrundlage während des 2. Weltkriegs durch den Kauf von Bildern aus jüdischen Sammlerkreisen oder von "entarteter Kunst" unrechtmässig bereichert (
NZZ, 23.9. und 30.10.96;
NQ, 25.9.96,
Ww, 3.10.96;
TA, 16.10.96;
SoZ, 20.10. und 27.10.96;
BüZ, 24.10.96). Für die gesamte Kontroverse über die Haltung der Schweiz während und nach dem 2. Weltkrieg vgl. oben, Teil I, 1a (Aufarbeitung der Kriegsjahre) und 4b (Banken). Zum Stand des Schutzes einheimischer Kulturgüter in der Schweiz siehe A. Valda, "Der Lehrer als fleissiger Kulturschützer. Kulturgüterschutz in der Schweiz: Zwischen Dilettantismus und Verantwortung", in
TA, 6.9.96.6
[7]
CdT, 6.8.96; Presse vom 14.8.96;
Bund, 2.11.96. Siehe dazu auch die Äusserungen von BR Dreifuss in
Giornale di Locarno, 10.8.96. Für die Stellung der Schweiz im Filmfonds des Europarates ("Eurimages") vgl. Presse vom 25.9.96.7
[8] Presse vom 3.7.96;
JdG, 21.12.96. Vgl. auch
SPJ 1995, S. 291 f.8
[9]
Facts, 14.3.96;
Bund, 12.8.96;
CdT, 13.8.96;
BZ, 15.8.96; Presse vom 17.8.86.9
[10] Presse vom 22.8.96.10
[12]
NLZ, 23.10., 25.10. und 28.12.96;
Presse vom 1.11.96;
NZZ, 28.12.96;
SoZ, 29.12.96.12
[13]
BBl, 1996, III, S. 945 ff., insbes. S. 980 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1516 ff.;
Amtl, Bull. StR, 1996, S. 949 ff.;
BBl, 1997, I, S. 822 f.;
CdT, 11.6. und 27.9.96.13
[14]
Amtl. Bull. StR, 1996, S. 1181 ff.;
BaZ, 13.12. und 14.12.96.14
[15]
BBl, 1997, II, S. 353 ff.15
[16]
TA, 26.7.96;
NQ, 21.8.96; Presse vom 16.10.96.16
[17] Presse vom 28.9. und 4.10.96;
Lib., 5.10.96;
Bund, 4.11.96;
BaZ, 18.11.96.17
[18]
NZZ, 15.2.96;
SHZ, 7.3.96. Zur Tätigkeit der Pro Litteris siehe auch die Ausführungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1299 f.18
[19]
BaZ, 17.2. und 14.5.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 294.19
[20]
NLZ, 1.7.96;
BaZ, 21.2., 9.3., 29.5., 18.6., 27.6., 3.7., 6.7., 23.8., 6.12. und 20.12.96. In BS kam eine Volksinitiative zustande, welche die im Vorjahr erfolgte Schliessung von zwei städtischen Museen rückgängig machen will (
BaZ, 11.1., 2.2., 27.3., 29.3., 15.4., 16.4. und 27.7.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 294). Auch im Kanton BE gilt seit dem 1. Juni ein neues Kulturförderungsgesetz, das die Agglomerationsgemeinden zur Mitfinanzierung von städtischen Kulturleistungen verpflichtet (
Bund, 19.6.96).20
[21]
Bund und
BZ, 19.6.96. Zur Vorgeschichte siehe
SPJ 1993, S. 259.21
[22]
NLZ, 27.6.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 294.22
[23]
NLZ, 23.2., 2.3. und 11.3.96;
BaZ Mag., 9.3.96;
JdG, 28.8.96. Siehe
SPJ 1995, S. 294 f.23
[24] Abstimmungskampagne: Presse vom 10.1. bis 8.3.96. Siehe
SPJ 1995, S. 295 f.24
[25]
NZZ, 12.2. und 15.2.96. Auch der Vorstand der Bündner FP lehnte den Sprachenartikel ab (
BüZ, 23.2.96).25
[26]
BüZ, 10.1. und 11.1.96. In die Einheitssprache übersetzt wurden insbesondere die BV, das OR und das ZGB (
NZZ, 6.7.96).26
[27]
BüZ, 26.2. und 27.2.96. Bei einem Auftritt in Chur hatte Dreifuss demgegenüber erklärt, dass mit der Abstimmung nicht über die Verwendung von Rumantsch grischun als Publikationssprache entschieden werde (Presse vom 12.2.96).27
[28]
BBl, 1996, II, S. 1056 ff. Presse vom 11.3.96. Im Vorfeld der Abstimmung hoffte die Bündner Regierung noch auf eine massive Zustimmung der Bevölkerung; mit Pressecommuniqués forderte sie die Stimmberechtigten auf, ein uneingeschränktes Ja in die Urne zu legen (
BüZ, 20.2. und 22.2.96). 28
[29]
BBl, 1996, II, S. 1056 ff.; M. Delgrande / W. Linder,
Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 10. März 1996. VOX-Analyse Nr. 58, Bern 1996. Als direkte Konsequenz des neuen Sprachenartikels wurde erstmals ein Urteil des Bundesgerichtes in romanischer Sprache - und zwar in Rumantsch grischun - verfasst (Presse vom 11.6.96).29
[30]
Bund, 18.9.96;
NZZ, 25.9.96.30
[31]
BBl, 1997, I, S. 1165 ff.31
[32]
BBl, 1996, V, S. 69 ff.; Presse vom 9.5.96;
NZZ, 3.6. und 11.10.96;
Bund, 26.6. und 19.9.96;
SGT, 15.10. und 19.10.96;
SHZ, 19.12.96. Eine ähnliche Vereinheitlichung und Vereinfachung der Orthographie kommt auch in der Frankophonie zur Anwendung (
Express, 5.9. und 14.10.96;
24 Heures, 4.7.96).32
[33]
BBl, 1996, I, S. 259;
NQ, 29.3.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 297.33
[34]
Lib., 23.1. und 14.3.96;
TA, 26.1.96;
NLZ, 31.1.96;
JdG, 1.2.96;
Bund, 2.2.96;
Hebdo, 8.2.96;
BüZ, 19.2.96;
NQ, 15.3.96. Siehe
SPJ 1993, S. 262.34
[36]
SZ, 6.1.96;
BüZ, 11.1.96.36
[37]
BüZ, 7.2. und 12.3.96.37
[38] Presse vom 6.7.96. Für die Zukunft der romanischen Sprache mit oder ohne Rumantsch grischun siehe
BüZ, 31.1., 5.2., 16.2., 22.2., 23.2. und 27.2.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 297. Bundesbern begrüsste den Entscheid der Bündner Regierung, da damit die Ausarbeitung eines Amtssprachengesetzes erleichtert werde (
BüZ, 9.7.96).38
[39] Presse vom 12.2.96. Siehe
SPJ 1995, S. 296.39
[41]
BüZ, 6.6. und 19.9.96;
CdT, 8.10.96.41
[42]
SGT, 3.1.96;
NLZ, 5.1. und 13.1.96; Presse vom 8.3.96;
NZZ, 9.3.96;
Bund, 18.5.96. Siehe
SPJ 1995, S. 298. Zur Aufhebung des ebenfalls aus dem Kulturkampf stammenden Verbots der kirchlichen Eheschliessung vor der Ziviltrauung siehe oben, Teil I, 7d (Familienpolitik).42
[45] Presse vom 6.4., 29.10., 6.11., 28.11., 6.12. und 7.12.96;
BüZ, 9.4., 23.4., 25.5., 30.10. und 7.11.96;
NLZ, 16.4.96;
SoZ, 21.4.96. Zur Tagsatzung siehe
SPJ 1994, S. 271. Auch der Nuntius und Weihbischof Vollmar stellten sich erstmals klar hinter die Tagsatzung, die Vollmar als einen Selbstvollzug der Kirche und ein gerechtfertigtes Unternehmen bezeichnete (
BüZ, 6.5., 11.11. und 13.11.96;
TA, 12.11.96). Nachdem sich Haas bereit erklärt hatte, sich aus der Schulleitung zurückzuziehen, beschloss die Bündner Regierung, die Theologische Hochschule Chur entgegen der letztjährigen Drohung weiter anzuerkennen (
BüZ, 3.7.96).45
[46] Presse vom 6.9.96.46
[47]
Bund, 22.3.96;
BZ, 11.9.96. Vgl. auch
SPJ 1990, S. 270. Zu ähnlichen Bestrebungen im Kanton ZH siehe
NZZ, 22.1., 20.4. und 6.6.96.47
[48]
Bund, 21.10.96. Zu der für 1997 geplanten Einrichtung eines eigenen muslimischen Friedhofs im Zürich siehe
TA, 5.1., 1.4., 4.4., 20.4., 4.6., 6.6., 7.6., 28.6., 22.8., 5.9. und 20.12.96.48
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