Année politique Suisse 1998 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires
Regierung
Am 14. Januar gab Bundesrat
Jean-Pascal Delamuraz seinen Rücktritt auf Ende März bekannt. Der amtsälteste Bundesrat, der sich in den letzten Jahren mehrerer Operationen hatte unterziehen müssen, machte für seinen Entschluss gesundheitliche Gründe geltend. Der für seine Vitalität und seinen Charme vor allem in der französischsprachigen Schweiz hoch geschätzte Politiker hatte seit 1987 dem Volkswirtschaftsdepartement vorgestanden. In Würdigungen wurden seine Verdienste um die Einleitung der Landwirtschaftsreform, die Revision des Wettbewerbsrechts und den Beitritt zum WTO hervorgehoben. Sein Einsatz für einen sozialen Ausgleich hatte ihm gerade in der von der Wirtschaftskrise der neunziger Jahre gebeutelten Westschweiz zusätzliche Beliebtheit verschafft, war hingegen vom wirtschaftsliberalen Flügel der FDP nicht immer geschätzt worden. Nach weiteren notwendig gewordenen Operationen verstarb Jean-Pascal Delamuraz am 4. Oktober im Alter von 62 Jahren
[6].
Dass für Delamuraz’ Nachfolge nur jemand aus dem französischen Sprachraum in Frage kommen konnte war ebenso unbestritten wie der Sitzanspruch der FDP. Als Kronfavorit stand von Anfang an der 56jährige Walliser
Pascal Couchepin fest, der seit 1979 dem Nationalrat angehört und von 1989 bis 1996 die FDP-Fraktion präsidiert hatte. Neben dem von seiner Kantonalpartei nominierten Couchepin meldete auch der Kanton Neuenburg seine Ansprüche an. Die FDP präsentierte den eher am rechten Rand des Freisinns einzuordnenden Nationalrat
Claude Frey als Kandidaten. Aus Kreisen des linken Flügels der welschen Freisinnigen und der Christlichdemokraten wurde zudem der Name des ehemaligen Genfer Ständerates
Gilles Petitpierre ins Spiel gebracht. Dieser hätte allerdings, um wählbar zu sein, sein Wohndomizil vor dem Wahltag in seinen Geburtskanton Neuenburg verlegen müssen, da der Kanton Genf mit Ruth Dreifuss bereits über einen Sitz verfügt. Petitpierre lehnte dies zunächst ab, meldete seine Kandidatur aber trotzdem bei der FDP und der Bundeskanzlei an. Erst unmittelbar vor der Kandidatennominierung durch die FDP-Fraktion erklärte er sich zu einem Domizilwechsel bereit, welchen er dann auch eine Woche vor dem Wahltag vollzog. Nachdem Nationalrat Pidoux (fdp, VD), dem als erfahrenem Parlamentarier auf nationaler Ebene und ehemaligem Regierungsrat einige Wahlchancen zugesprochen worden waren, auf eine Kandidatur verzichtet hatte, zeichnet sich ab, dass es für die
Waadtländer Freisinnigen schwierig sein würde, ihren traditionellen Bundesratssitz zu halten
[7].
Der bei den Bundesratswahlen der neueren Zeit regelmässig auftauchende Ruf nach einer besseren Vertretung der
Frauen war an sich schwer einlösbar, waren doch die welschen Freisinnigen nur gerade mit zwei Frauen in der Bundesversammlung vertreten: die als Genferin nicht wählbare Françoise Saudan und die erst seit Herbst 1995 dem Nationalrat angehörende Waadtländerin
Christiane Langenberger. Langenberger erklärte, dass sie nicht kandidieren wolle, da sie weder von der Kantonalpartei noch von der FDP-Fraktion im Bundeshaus voll unterstützt werde. Im Laufe der Wahlvorbereitungen ertönte die Forderung von Frauen in Parteien (zuerst aus der SP und der GP, dann auch aus bürgerlichen) und anderen Organisationen immer lauter, dass unbedingt eine Frau kandidieren müsse. Gut einen Monat nach ihrer Verzichterklärung kam Christiane Langenberger auf ihren Entscheid zurück und liess sich von der Waadtländer FDP und von den FDP-Frauen als Kandidatin anmelden
[8].
Der Delegiertenrat der FDP gab zuhanden der Fraktion keine besondere Empfehlung für eine der drei von den Kantonalsektionen eingereichten Kandidaturen ab, wünschte aber einen Doppelvorschlag, womöglich mit einer Frau; auf die Bewerbung des nicht von einer Kantonalsektion vorgeschlagenen und vor einem Wohnsitzwechsel auch nicht wählbaren Petitpierre ging sie nicht ein. Die
Fraktion hielt sich an diese Empfehlung und
nominierte am 3. März
Pascal Couchepin und
Christiane Langenberger
[9].
Die Bundesversammlung nahm die
Ersatzwahl am 11. März vor. Die Fraktionen der SP und der CVP legten sich nicht fest und gaben ihre Unterstützung für beide von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Personen bekannt. Die Fraktion der Grünen teilte mit, dass eine Mehrheit für Christiane Langenberger stimmen werde, eine Minderheit schlug den dank seines Wohnsitzwechsels in letzter Minute wählbar gewordenen Gilles Petitpierre vor. Im ersten Wahlgang lagen Langenberger und Couchepin mit je 66 Stimmen gemeinsam an der Spitze, gefolgt von Claude Frey (61) und Gilles Petitpierre (40). Im zweiten Wahlgang übernahm Couchepin mit 80 Stimmen die Spitze vor Langenberger (67), Frey und Petitpierre. An dieser Reihenfolge änderte sich auch in den Wahlgängen drei und vier nichts, wobei reglementsgemäss jeweils der Letztklassierte ausschied. Deren Stimmen teilten sich in den anschliessenden Wahlgängen etwa im Verhältnis zwei zu eins auf Couchepin und Langenberger auf. Im entscheidenden fünften Wahlgang wurde der Walliser
Pascal Couchepin mit 146 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 120 Stimmen
gewählt; auf Christiane Langenberger entfielen 92 Stimmen
[10]. Bei der Departementsverteilung ergaben sich keine Rochaden: kein Bisheriger meldete Veränderungswünsche an und Couchepin übernahm von seinem Vorgänger das Volkswirtschaftsdepartement
[11].
Die Vereinigte Bundesversammlung wählte am 9. Dezember
Ruth Dreifuss mit 158 Stimmen (bei einem Mehr von 106) zur
Bundespräsidentin für 1999; sie ist die erste Frau, die dieses Amt ausübt. Zum Vizepräsidenten wurde Adolf Ogi bestimmt
[12].
Das Parlament beschloss im Berichtsjahr die
Beseitigung der sogenannten
Kantonsklausel für die Zusammensetzung der Landesregierung. Der Nationalrat strich zuerst im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die Kantonsklausel. Der Ständerat lehnte dies jedoch ab, da diese Neuerung über die angestrebte Verfassungsnachführung hinausgehen würde
[13]. Der Nationalrat beschloss daraufhin, seine parlamentarische Initiative aus dem Jahr 1993 (ersatzlose Streichung der Kantonsklausel), für welche der Ständerat 1995 Nichteintreten beschlossen hatte, wieder zu reaktivieren. Der Ständerat konnte sich allerdings mit einer ersatzlosen Streichung der Kantonsklausel nicht einverstanden erklären. Er lehnte zwar den Nichteintretensantrag seiner Kommissionsmehrheit, welche die Frage erst im Rahmen der Staatsleitungsreform behandelt sehen wollte, deutlich ab. Er beschloss aber, dass die Bundesversammlung bei der Wahl auf
die „angemessene“ Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen Rücksicht zu nehmen habe. Die von der Kommissionsmehrheit zusätzlich vorgeschlagene und namentlich von welschen Sprechern verteidigte Norm, dass die Bundesräte aus mindestens fünf verschiedenen Kantonen stammen müssen, fand hingegen vor dem Plenum keine Gnade. Der Nationalrat akzeptierte die neue Formel und lehnte einen Antrag Fankhauser (sp, BL), der darin auch noch die Geschlechter erwähnt haben wollte, mit 91:75 Stimmen ab; in der kleinen Kammer war zuvor ein identischer Antrag Brunner (sp, GE) mit 31:8 Stimmen ebenfalls abgelehnt worden. In der Schlussabstimmung fand der neue Verfassungsartikel im Nationalrat mit 144 gegen 37 (bürgerliche) Stimmen Zustimmung, im Ständerat mit 35:1 Stimmen
[14].
Für den Fall, dass diese Verfassungsänderung von Volk und Ständen abgelehnt würde, forderte der Nationalrat den Bundesrat mit einem von Lauper (cvp, FR) eingereichten Postulat auf, die Definition des Begriffs Kantonszugehörigkeit auch für Personen, die keine eidgenössischen oder kantonalen Mandate ausüben, gesetzlich präzis zu definieren. Damit soll vermieden werden, dass Personen dank kurzfristigen Wohnsitzänderungen wählbar werden
[15].
Nationalrat Weyeneth (svp, BE) unternahm einen neuen Versuch, das
Wahlsystem für die wiederkandidierenden Bundesräte zu verändern und die bestehende Abfolge von einzelnen Wahlgängen durch eine gleichzeitig für alle vorzunehmende Einzelwahl zu ersetzen. Nur so wäre es nach Ansicht des Initianten möglich, die Leistung der Bundesräte ohne taktische Rücksichtnahmen (sprich Angst vor Retourkutschen) ehrlich zu beurteilen. Eine erste entsprechende Motion war 1996 von der grossen Kammer überwiesen, vom Ständerat aber abgelehnt worden. Das Büro des Nationalrats lehnte die Stossrichtung der neuen Motion Weyeneths ab, da das vorgeschlagene Verfahren zu überraschenden Abwahlen führen könnte und keine Gewähr für die Einhaltung der diversen Quoten (parteipolitisch, sprachlich, regional) bieten würde. Da aber ohnehin die Staatsleitungsreform anstehe, anlässlich derer man sich grundsätzlich mit der Funktion und Konstituierung der Regierung auseinandersetzen werde, empfahl das Büro trotz seiner ablehnenden Stellungnahme die Überweisung der Motion in Postulatsform, was denn auch geschah
[16].
Der Zürcher Nationalrat Blocher (svp) lancierte im Januar die Idee, die
Bundesräte nicht mehr vom Parlament, sondern
direkt vom Volk wählen zu lassen. Als Begründung für diese Forderung gab er an, dass die Regierung dann verpflichtet wäre, den „Volkswillen“ nicht mehr zu missachten. Diese Forderung war bisher mehrmals von jeweiligen Nichtregierungsparteien (SP, später Grüne und LdU) vorgebracht worden und vom Parlament (letztmals eine parlamentarische Initiative Robert, gp, BE, 1994) oder vom Volk (Volksinitiative der SP 1942) deutlich abgelehnt worden. Die Zürcher SVP übernahm Blochers Vorschlag, eine Volksinitiative für die Volkswahl des Bundesrates zu lancieren. Die Delegiertenversammlung der nationalen SVP befasste sich am 4. Juli mit dem Anliegen. Dieses wurde namentlich von Abgeordneten der Berner und der welschen Kantonalsektionen, aber auch von prominenten SVP-Politikern aus anderen Kantonen als populistisch und zudem als gefährlich für den Zusammenhalt der Schweiz bekämpft, da ohne komplizierte Quotenregelungen keine angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachgruppen erreicht werden könnte. Der Antrag der Kritiker, auf eine Initiative zu verzichten, wurde zwar knapp abgelehnt. Die Delegierten traten aber auch auf die sofortige Lancierung einer Volksinitiative nicht ein, sondern beschlossen auf Antrag der Parteileitung, zuerst einmal abzuklären, ob das Anliegen auch im Rahmen der Staatsleitungsreform durchsetzbar sei
[17].
Der Bundesrat kündigte im Nationalrat anlässlich der Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung an, dass er noch vor den Sommerferien Grundsatzentscheide zur Regierungsreform fassen werde
[18]. Im Februar gab er bekannt, dass er der von ihm eingesetzten interdepartementalen Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt habe, zwei Modelle auszuarbeiten: eines, das die
Stellung des Bundespräsidenten verstärkt und eventuell die Zahl der Bundesräte erhöht, und eines, das die Regierung als
zweistufiges Gremium konzipiert, das aus einem Kollegium von Bundesräten und einem Kabinett aus Fachministern besteht. Im Juni befasste er sich an einer Klausurtagung mit diesen beiden Modellen, konnte sich aber für keines entscheiden. Anfangs November gab er beide in die Vernehmlassung. Das erste Modell sieht einen auf zwei Jahre gewählten Präsidenten vor, der von der Leitung eines Departementes befreit wäre. Seine wichtigsten Aufgaben wären die Sicherstellung der Planung und Koordination sowie die Repräsentation nach aussen, wo er insbesondere im diplomatischen Verkehr als Regierungschef auftreten würde. Ein Weisungsrecht gegenüber seinen Bundesratskollegen hätte er aber im Gegensatz zu ausländischen Ministerpräsidenten nicht, und die Regierungspolitik würde weiterhin vom Kollegialgremium, das eventuell um ein bis zwei Mitglieder aufgestockt würde, mit Mehrheitsbeschlüssen bestimmt. Das zweite Modell sieht ein eventuell auf fünf Mitglieder reduziertes Regierungsgremium vor, das ebenfalls nach denselben Entscheidungsregeln funktioniert (Mehrheitsbeschlüsse und Kollegialprinzip) und bei dem die Bundesräte Departemente führen würden. Ihm wären aber ein gutes Dutzend Fachminister unterstellt, welche vom Bundesrat gewählt und von Parlament bestätigt würden. Diese könnten ohne Stimmrecht an Bundesratssitzungen teilnehmen und die Schweiz als Regierungsmitglieder im Ausland vertreten
[19].
Der
Ständerat beriet unter dem
Sammeltitel Regierungsreform drei parlamentarische Vorstösse: eine parlamentarische Initiative Rhinow (fdp, BL) und zwei im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motionen der Staatspolitischen Kommission resp. des Freisinnigen Bonny (BE). Die Initiative verlangte, die Reform der Staatsleitung als zusätzliches Paket in die laufende Verfassungstotalrevision einzubauen. Dabei soll nicht nur die Struktur der Regierung neu konzipiert werden, sondern auch deren Beziehung zum Parlament. Die für die Ausarbeitung zuständige Parlamentskommission hätte dieses Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und der von ihm 1997 eingesetzten Expertengruppe voranzutreiben. Die Motion der SPK des Nationalrates sah hingegen vor, diese Arbeit nicht selbst zu leisten, sondern dem Bundesrat einen entsprechenden Auftrag zu erteilen, mit der Auflage, die Vorschläge bis Ende 1998 vorzulegen. Die Motion Bonny schliesslich beschränkte sich auf die Forderung an den Bundesrat, unverzüglich Vorschläge für
eine Verbesserung der Stellung und der Kompetenzen des Bundespräsidenten zu machen. Die SPK des Ständerats empfahl, der Initiative Folge zu geben, allerdings nicht mit der Intention, die vom Bundesrat bereits eingeleitete Arbeit zu konkurrenzieren, sondern sie kritisch zu begleiten. Bei der Motion der SPK-NR beurteilte sie den vorgeschlagenen Termin als unrealistisch und beantragte deshalb die Umwandlung in ein Postulat. Mit dem Wortlaut der Motion Bonny erklärte sie sich einverstanden und empfahl deshalb deren Überweisung. Sie distanzierte sich allerdings von Bonnys Begründung, dieses Vorhaben sei losgelöst von der Staatsleitungsreform als Sofortmassnahme durchzuführen. Nachdem Bundeskanzler Couchepin die weitgehende Übereinstimmung des Bundesrates mit den Argumenten der Kommission erklärt hatte, folgte der Rat einstimmig den Anträgen seiner SPK
[20].
Der Ständerat stimmte einer im Vorjahr vom Nationalrat überwiesenen Motion zu, welche verlangt, dass für die
Informationstätigkeit in Krisenlagen die gesetzlichen Grundlagen für eine Zentralisierung der Kompetenzen beim Bundespräsidenten geschaffen werden
[21]. Die Verbesserung der Informationsaktivitäten der Bundesbehörden soll sich aber nicht auf Ausnahmesituationen beschränken. Der Ständerat hiess deshalb auch eine Motion Respini (cvp, TI) gut, die vom Bundesrat die Ausarbeitung eines umfassenden Konzeptes für die Kommunikation der Regierung und der Verwaltung mit dem Parlament, den Medien und der Öffentlichkeit verlangt
[22].
[6] Presse vom 15.1. und 16.1.98 (Rücktritt); Presse vom 5.10.98. Siehe auch
Lit. Margot.6
[7] Presse vom 15.1.-11.3.98. Couchepin:
NZZ, 13.2.98. Petitpierre:
Bund, 18.2.98;
Lib., 19.2.98;
JdG, 28.2.98 (Kandidatur);
NZZ und
BZ, 4.3.98;
Express, 5.3.98 (Wohnsitzwechsel). Frey:
LT, 19.2.98. FDP-VD:
24 Heures, 20.1.98;
NZZ, 21.1.98.7
[8] Presse vom 15.1. und 16.1.98;
AZ, 19.1.98 (Frauen);
JdG, 23.1.98 (Verzicht Langenbergers);
24 Heures, 10.2.98 und
BZ, 19.2.98 (Forderung nach Frauenkandidatur); Presse vom 27.2.98 (Kandidatur).8
[9] Presse vom 28.2. (Delegiertenrat) und 4.3.98 (Fraktion).9
[10]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 842 ff.; Presse vom 12.3.98.10
[11] Presse vom 17.3.98.11
[12]
Amtl. Bull NR, 1998, S. 3011 f.; Presse vom 7.-11.12.98.12
[13]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 138 ff. und 1438 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 510 ff. Vgl.
SPJ 1997, S. 38.13
[14]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1193 f., 2021 ff. und 2294;
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 869 ff., 946 ff. und 1143;
BBl, 1998, S. 4800. Vgl.
SPJ 1995, S. 33.14
[15]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1512 f.15
[16]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2843 f. Siehe
SPJ 1996, S. 33.16
[17]
NLZ, 17.1.98;
TA, 19.1.98;
SPJ 1994, S. 36 (Robert);
TA, 3.7.98;
Blick, 4.7.98; Presse vom 6.7.98 (DV). Für die Geschichte der Volkswahlforderung siehe
BaZ, 6.2.98 und U. Altermatt, „Volkswahl des Bundesrates – ein Protestinstrument“, in
NZZ, 25.2.98.17
[18]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 79.18
[19]
NZZ, 9.2.98; Presse vom 19.2.98 (Arbeitsgruppe);
NZZ, 8.5.98 (Klausurtagung);
NZZ, 5.11.98 und Presse vom 12.11.98 (Modelle und Vernehmlassung). Vgl. zur Regierungsreform auch
NZZ, 29.5.98.19
[20]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 349 ff. Siehe auch
SPJ 1997, S. 38 (FN9) und 40.20
[21]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 726 ff. Vgl.
SPJ 1997, S. 41.21
[22]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 728 ff.22
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