Année politique Suisse 1999 : Chronique générale
Finances publiques
La demande des socialistes pour une harmonisation des taux fiscaux a été refusée par le Conseil national. – Les radicaux ont lancé une initiative populaire pour un moratoire fiscal sur sept ans. – La taxe sur les transactions pour les investisseurs étrangers a été acceptée par les deux Chambres. – La loi sur la TVA, la révision de la loi sur le budget ainsi que le programme de stabilisation 1998 ont pu être adoptés après des négociations difficiles aux Chambres. – Le Conseil fédéral a mis en consultation le projet de nouvelle péréquation financière. Certaines organisations sociales et l’USS s’y sont opposées. – Les comptes d’Etat 1999 se sont soldés par un déficit de 2,6 milliards de francs; l’ensemble de la dette de l’Etat s’est établie à 102 milliards de francs. – Le budget 2000 est resté en dessous des limites fixées par la Constitution avec un excédent de dépenses de 1,8 milliards de francs.
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b.
Das Wahljahr bot
verschiedene
Schaukämpfe um das Thema Steuern. Die FDP lancierte eine Steuerstopp-Initiative, die CVP präsentierte ihr Steuerreform-Konzept und die SVP forderte die Senkung der direkten Bundessteuer um 10% bis 2001 bei gleichzeitiger Reduktion der Bundesausgaben
[1].
Eine Motion Schmid (svp, BE) forderte die
Verlagerung von maximal 20% des Ertrages
der direkten Bundessteuer auf die Mehrwertsteuer (MWSt). Dabei sollte die MWSt um maximal 1,5% ansteigen, die am steilsten verlaufenden Progressionsstufen gemildert werden, die Soziallasten eine bessere Berücksichtigung finden sowie die Belastung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren ausgeglichen und der absolute Effekt des Finanzausgleichs beibehalten werden. Widrig (cvp, SG) unterstützte die Motion, der er eine mittelstandsfreundliche Tarifstruktur zuschrieb. Auch Cavadini (fdp, TI) sprach sich für eine Annahme aus, weil seiner Ansicht nach in der Schweiz immer noch eine zu hohe Belastung durch direkte Steuern herrsche. Jans (sp, ZG) wehrte sich gegen eine Überweisung; die Motion sei ein Surrogat zur Initiative für eine Abschaffung der direkten Bundessteuer. Eine Zurücknahme der direkten Bundessteuer würde ausserdem vor allem oberen Einkommensschichten dienen. Die unteren Steuerklassen würden dagegen durch erhöhte indirekte Steuern zur Kasse gebeten. Für Bundesrat Villiger war die Motion mit ihren klaren Vorgaben zu bindend, er hätte sie deshalb gerne als Postulat überweisen lassen. Gegen den bundesrätlichen Antrag wurde die Motion mit 75 zu 67 gutgeheissen. Im
Ständerat wurde die Motion während der Herbstsession ebenfalls gutgeheissen. Der Passus über die Milderung der steilsten Progressionsstufen aber herausgelöst und nur als Postulat überwiesen. Nach Auffassung der WAK-StR hätte dieser Passus vor allem zu Steuerermässigungen bei hohen Einkommen geführt. Eine parlamentarische Initiative der WAK-StR mit demselben Ziel wurde auf Antrag der Kommission selbst abgeschrieben
[2].
Die Freisinnigen lancierten eine Volksinitiative für einen Steuerstopp, welche die Fiskalquote (als Anteil der Steuereinnahmen am Bruttoinlandprodukt) einschränken will und zu diesem Zweck die Einführung eines Steuermoratoriums auf sieben Jahre vorsieht. Die FDP befürchtete, dass in Zukunft zu viele einzelne Steuerprojekte an die Urne kommen, deren Auswirkungen auf das Steuersystem insgesamt nicht genügend berücksichtigt würden. Früher als angekündigt wurde die Initiative am Parteitag im August lanciert
[3].
Der Nationalrat überwies in seiner Sommersession ein Postulat Vallender (fdp, AR) zur
Gesamtbelastung der Bürger und Unternehmungen durch Steuern und Abgaben. Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht neben den Bundessteuern auch die kantonalen und Gemeindesteuern zu berücksichtigen. In der Begründung des Postulats wurde vorgebracht, dass heute zuverlässige Angaben über die Gesamtbelastung für private Personen und für Unternehmen fehlten. Gerade bei der Anwendung des Verursacherprinzips drohe eine weitere Zunahme der Belastung. In der gleichen Sitzung überwies der Rat ein ähnlich lautendes Postulat der FDP-Fraktion. Der Bundesrat soll bis Ende Jahr in einem Bericht darlegen, wie und nach welchem Zeitplan er die Vielzahl an fiskalischen Projekten behandeln will, in welchen neue Steuern und Abgaben verlangt oder eine Erhöhung derselben verfolgt würden. Ausserdem soll der Bundesrat offen legen, welche Konsequenzen er in Bezug auf die steuerliche Konkurrenzfähigkeit der Schweiz gegenüber dem Ausland, auf das Wirtschaftswachstum und die Arbeitsplätze erwarte, und welche Möglichkeiten zur
Vereinfachung des Steuersystems er in Betracht ziehe. In der Begründung führte die Fraktion an, dass die Fiskalquote in der Schweiz in der Zeit von 1985 bis 1997 von 30,8% auf 34,6% angestiegen ist, während andere Staaten wie die Niederlande, Grossbritannien oder die USA ihre Fiskalquote senken konnten. In derselben Session wurde im Ständerat ein gleichlautendes Postulat Schiesser (fdp, GL) ebenfalls überwiesen
[4]. Der Nationalrat überwies ein Postulat Schaller (ldu, ZH), welches den Bundesrat ebenfalls beauftragt, einen
Bericht über die Gesamtwirkung des Steuer-, Abgaben- und Gebührensystems vorzulegen
[5].
Eine Motion der Liberalen Fraktion, die
bei jeder weiteren Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes eine
gleichzeitige Reduktion der direkten Steuern forderte, wurde vom Nationalrat mit 95 zu 48 Stimmen als Postulat überwiesen. Das Ziel der Vorlage ist es, das Verhältnis zwischen direkter und indirekter Besteuerung (CH: 1:4) auf das europäische Niveau (1:3 oder 1:2) zu bringen. Die SP-Fraktion hatte sich gegen die Überweisung gewehrt, weil eine Veränderung des Verhältnisses vor allem den oberen Einkommensschichten zugute kommen würde
[6].
Das Parlament behandelte in seiner Herbstsession eine Reihe von Vorstössen, die auf ein
Splitting bei der Familienbesteuerung zielten. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrätin Vallender (fdp, AR), dass für das Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer in Zukunft der Steuersatz des halben steuerbaren Einkommens angewendet wird. In ihren Augen ist es nicht gerechtfertigt, dass mit der Heirat eine kostspielige steuerliche Mehrbelastung verbunden ist. Goll (sp, ZH) wandte sich mit einer Minderheit der WAK-NR gegen das Begehren mit der Begründung, Einverdienerehepaare mit hohem Einkommen würden dadurch gegenüber Alleinstehenden und Konkubinatspaaren bevorzugt. Für die WAK-Mehrheit empfahlen Cavadini (fdp, TI) und Widrig (cvp, SG), der Initiative Folge zu geben. Mit 70 zu 59 Stimmen folgte das Plenum diesem Antrag
[7]. Im
Ständerat forderte Simmen (cvp, SO) mit einer erfolgreichen Motion die Erhöhung der Kinderabzüge sowie Abzüge für die Kinderbetreuung durch Dritte bei der direkten Bundessteuer. Ebenfalls angenommen wurde ein Postulat Spoerry (fdp, ZH), welches den Bundesrat einlud, bei der Weiterbearbeitung der Vorschläge zur Familienbesteuerung durch die Expertenkommission Locher auch eine Senkung der direkten Bundessteuer bei gleichzeitiger Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ins Auge zu fassen
[8].
Eine Motion der SP-Fraktion, welche die
Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen
vom Wohnsitz in den Kanton des Arbeitsorts verlagern wollte, wurde vom Nationalrat auch als Postulat mit 75 zu 51 Stimmen abgelehnt. Die SP wies in ihrer Begründung darauf hin, dass die Zentrumslasten zentraler Orte durch diese Verlagerung ausgeglichen werden könnten. Eine angemessene Rückerstattung an den Wohnsitzkanton wurde dabei in Aussicht gestellt. Ruey (lp, VD) und Bundesrat Villiger waren jedoch der Meinung, dass das
Problem der Zentrumslasten nicht durch eine Verlagerung der Besteuerung sondern durch den Finanzausgleich angegangen werden sollte. Diese Thematik war im Berichtsjahr vor allem in der Westschweiz aktuell geworden. Das Bundesgericht hatte im Oktober dem Kanton Genf untersagt, bei Pendlern aus der Waadt Steuern einzufordern. Der Kanton Genf hatte im November 1998 einzelnen gut verdienenden Pendlern schriftlich eine Steuerpflicht in Aussicht gestellt, nachdem der Kanton Waadt es mehrmals abgelehnt hatte, sich an den Zentrumslasten des Stadtkantons Genf zu beteiligen. Das Bundesgericht verwies in seinem Urteil auf das Verbot einer Doppelbesteuerung
[9].
Nationalrat Strahm (sp, BE) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative eine
materielle
Harmonisierung der direkten Steuern und eventuell auch der Erbschafts- und Schenkungssteuern zwischen den Kantonen. Seiner Ansicht nach zerstört die Steuerkluft zwischen den Ständen den nationalen Zusammenhalt. Auch der Neue Finanzausgleich (siehe unten) werde die wachsenden Disparitäten nicht ausgleichen können. Mit der Globalisierung der Wirtschaft und der Konzentration in Holding- und Sitzgesellschaften würden diese Disparitäten weiterhin anwachsen. Cavadini (fdp, TI) und Schmid (svp, BE) bekämpften die Initiative im Namen der Kommissionsmehrheit. Sie wollten die Steuerautonomie der Kantone nicht beschneiden und befürchteten von der Umsetzung der Initiative allgemein höhere Steuern. Der Steuerwettbewerb trägt ihrer Meinung nach zu sparsameren Haushalten bei. Mit 85 zu 56 Stimmen folgte das Plenum dem Mehrheitsantrag und wies die Initiative zurück
[10]. Mit den gleichen Argumenten lehnte der Nationalrat auch eine praktisch identische Motion der SP-Fraktion ab
[11].
Zur Besteuerung von Wohneigentum siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).
Die Idee einer allgemeinen
Steueramnestie hatte im Ständerat vor zwei Jahren keine Mehrheit gefunden. Dessen Rechtskommission schritt anschliessend an die Ausarbeitung einer Vorlage, die eine individuelle Steueramnestie nach dem
Prinzip der straflosen Selbstanzeige verfolgt. Die Kommission übergab ihren Entwurf im Berichtsjahr dem Bundesrat zur Vernehmlassung. Der Steuererklärung soll zukünftig eine Spalte zur Deklarierung bisher verschwiegener Einkommen und Vermögen beigefügt werden. Private würden bei Selbstanzeige von einer Strafverfolgung verschont, müssten allerdings die Nachsteuern inkl. Verzugszinsen begleichen. Unternehmen hingegen bliebe ein gerichtliches Verfahren nicht erspart. Trotz den Einwänden kantonaler Finanzdirektoren hielt die Kommissionsmehrheit an ihrer Position fest, Erben nicht für die
Steuerhinterziehung des Erblassers zu bestrafen
[12]. Dieses Anliegen lag auch der Motion Pelli (fdp, TI) zugrunde, die gefordert hatte, bei Vorlage eines vollständigen Inventars der Erbmasse auf Nachsteuer und Busse zu verzichten. Der Nationalrat überwies die Motion als Postulat
[13].
In einer Motion forderte Nationalrat Grobet (-, GE), Steuerhinterziehungen über einer Deliktsumme von 10 000 Fr. strafrechtlich zu ahnden. Aus der Sicht des Motionärs sind die gesetzlichen Möglichkeiten, Steuerhinterziehung zu bestrafen, im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ungenügend. Zudem hätte die
Steuerhinterziehung in der Schweiz gerade in den Krisenjahren der Rezession ein unannehmbares Mass erreicht. Mit der Verwirklichung dieser Motion, wären ausländische Gelder, die auf Schweizer Banken dem Fiskus im Herkunftsland entzogen würden, nicht länger durch das Bankgeheimnis gedeckt. Der Bundesrat erklärte in seiner Stellungnahme, dass Steuerhinterziehung nach geltendem Recht bereits eine Geldstrafe in der Höhe des vierfachen hinterzogenen Betrages zur Folge haben könne und zudem bei Urkundenfälschung eine nochmalige Bestrafung wegen Steuerbetrugs vorgesehen sei. Die Umsetzung der Motion würde bedeuten, dass bei Hinterziehungen über 10 000 Fr. Einkommen oder Gewinn eine zweite Gefängnisstrafe laut Strafgesetzbuch ausgesprochen werden könnte. Die Hinterziehung würde demnach einmal von der Steuerbehörde mit Busse bestraft, zusätzlich vom Strafrichter mit einer Freiheitsstrafe. Sollte dies der Fall sein, dürfte ein klarer Fall von Doppelbestrafung vorliegen. Die Motion wurde vom Nationalrat in der Wintersession in Form eines Postulats überwiesen
[14]. Hingegen wurde eine
Motion der SP-Fraktion, die eine Steuerhinterziehung nicht mehr als Übertretung sondern als Vergehen bestrafen wollte, auf Antrag des Bundesrates mit 80 gegen 59 Stimmen abgelehnt
[15].
Zum Bundesbeschluss über die Risikokapitalanlagen siehe oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
Eine Motion Eberhard (cvp, SZ) forderte die
Steuerbefreiung für Kapitalgewinne bei Betriebsaufgaben oder -übernahmen in Landwirtschaft und Gewerbe, solange diese zur Finanzierung der beruflichen Vorsorge verwendet werden. Damit soll der Strukturwandel in diesen Bereichen abgefedert werden. Der Bundesrat wollte in seiner Stellungnahme lediglich im Falle einer Betriebsaufgabe mit gleichzeitigem Übertritt in den Ruhestand und fehlender beruflicher Vorsorge ein Steuerprivileg prüfen lassen. Im Einverständnis mit dem Motionär wurde der Vorstoss auf Antrag des Bundesrates als Postulat überwiesen
[16].
Eine Motion der WAK-NR zur
steuerlichen Vereinheitlichung von selbständiger und unselbständiger Erwerbsarbeit sowie zu deren Gleichbehandlung im Sozialversicherungs-Abgaberecht wurde von beiden Räten auf Antrag des Bundesrates überwiesen. Dieser wurde mit der Ausarbeitung eines Berichtes mit Anträgen beauftragt. Begriffe und Status der Erwerbsarbeit sollen für alle Abgabearten einheitlich und kohärent geregelt und der Tendenz zu Mischformen Rechnung getragen werden
[17].
Raggenbass (cvp, TG) zog seine parlamentarische Initiative, mit der er
einheitliche Regeln bei der zeitlichen Bemessung von Steuern einführen wollte, zurück. Laut Initiant könne in vielen Kantonen aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten bemessenen Gemeinde- und Kantonssteuern eine Steuerlücke durch Wohnsitzverlegung ausgenutzt werden. Die WAK-NR hatte das Anliegen in einer Motion übernommen und diese erfolgreich im Rat durchgebracht. Überdies hatten in der Zwischenzeit 23 von 26 Kantonen die
einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbemessung eingeführt, womit die Dringlichkeit der Initiative nicht mehr gegeben war
[18].
Indirekte Steuern
Der Nationalrat überwies eine Motion der FDP-Fraktion, die vom Bundesrat ein Konzept für eine künftige Inanspruchnahme der Mehrwertsteuer zur
Mitfinanzierung der Sozialversicherungswerke und weiterer Bundesaufgaben verlangte, als Postulat
[19].
Im Dezember gab der Bundesrat bekannt, dass er die 1998 zur
Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuersätze linear um 0,1 Prozentpunkte (auf 2,4 resp. 7,6%) auf den 1.1.2001 in Kraft setzen wird
[20].
Der Ständerat beriet in seiner Frühjahressession als Erstrat den im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagenen
Dringlichen Bundesbeschluss im Bereich der Umsatzabgabe im Finanzmarkt. Eintreten und Anträge der Kommission waren unbestritten. Da im Nationalrat auch SP und GP mit der Vorlage einverstanden waren – mit dem Vorbehalt, dass sie eine weitere Steuerbefreiung der Börsengeschäfte nicht gutheissen werden – wurde der Entwurf auch im Nationalrat deutlich verabschiedet
[21].
Beide Räte überwiesen noch in der Frühjahressession Motionen ihrer WA-Kommissionen mit deutlichem Mehr. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, eine
Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe vorzubereiten und einen Entwurf für die
Änderung des Stempelsteuergesetzes vorzulegen. Mit einem möglichst geringen Einnahmenausfall soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes im Bereich des Umsatzstempels sichergestellt werden
[22].
In seiner Frühjahressession befasste sich der Nationalrat erneut mit den Differenzen zum Ständerat beim Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSt); rund 40 waren noch übriggeblieben. Strahm (sp, BE) wandte sich im Namen einer Kommissionsminderheit gegen die Steuerausnahme für die Zollfreigebiete Samnaun und Sampuoir (GR). Jans (sp, ZG) forderte, dass die beiden Talschaften wenigstens die Steuerausfälle vollständig kompensieren sollten, falls an der Befreiung festgehalten würde. Das Plenum folgte dem Mehrheitsantrag seiner WAK und hiess den Ständeratsentscheid gut. Zudem folgte der Rat einem Antrag von Baumberger (cvp, ZH), wonach die periodische Indexierung der im Gesetz genannten Frankenbeträge bereits dann anzupassen ist, wenn der Landesindex 15% statt 30% ansteigt. In Bezug auf die Humanmedizin forderten Gysin (sp, BS), Raggenbass (cvp, TG), Vallender (fdp, AR), Wiederkehr (ldu, ZH) sowie die Grüne Fraktion mit Erfolg, die Naturärzte bei der Besteuerung den Schulmedizinern gleichzustellen und sie von der MWSt zu befreien. Rechsteiner (sp, BS) setzte sich vergeblich gegen eine Steuerbefreiung privater Alters- und Pflegeheime zur Wehr. Die vom Ständerat beschlossene Steuerbefreiung der im Rahmen gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen durchgeführten Kultur- und Bildungsförderung fand auch im Nationalrat Zustimmung.
Kühne (cvp, SG) und Speck (svp, AG) forderten sodann mit einer Kommissionsminderheit, dass die
Vermietung und Verpachtung von Sportanlagen zur Förderung des Breitensports von der MWSt befreit werde. Der Rat folgte dem Antrag mit 92 zu 45 Stimmen. Ein von Gros (lp, GE) vorgetragener Minderheitsantrag zur Steuerbefreiung internationaler Flüge wurde dagegen abgewiesen. Bundesrat Villiger führte an, dass grundsätzlich alle Transportleistungen versteuert werden sollten. Da jedoch die EU die
internationalen Flüge nicht besteuert, sei es für die Schweiz unmöglich, die Besteuerung im Alleingang vorzunehmen. Der Bundesrat begrüsste deshalb die ständerätliche Version, welche die Entscheidung über eine Besteuerung von Transportdienstleistungen dem Bundesrat überlassen will. In der Abstimmung wies das Plenum den Antrag Gros zurück und schloss sich der kleinen Kammer an. Schliesslich verlangte Columberg (cvp, GR), dass gemäss dem Entscheid im Ständerat auf die Besteuerung der Kurtaxe verzichtet werden solle. Bundesrat Villiger stellte indes klar, dass nicht die Kurtaxe an sich besteuert werde, sondern nur touristische Leistungen, die aus den Einkünften der Kurtaxe bezahlt werden. Das Plenum folgte dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit und hielt damit die Differenz zum Ständerat aufrecht
[23].
Im weiteren wies der Rat den Antrag Zwygart (evp, BE) zurück, der verlangt hatte, Beiträge der öffentlichen Hand an Ausbildungsstätten von anerkannten Berufen oder
Fachhochschulen und Universitäten als Subventionen zu betrachten und somit von der MWSt zu befreien. Mit 90 zu 86 Stimmen akzeptierte der Rat hingegen den von der Kommissionsminderheit vorgeschlagenen
Sondersatz für die Hotellerie bis Ende 2003. Damit wurde der Sondersatz von 3,5% entsprechend dem Ständeratsbeschluss um zwei Jahre erstreckt. Bezzola (fdp, GR) wies darauf hin, dass auch die ausländischen Konkurrenten im Tourismus einen solchen Sondersatz kennen. Ob dieser Frage verlief der Graben mitten durch die bürgerlichen Fraktionen. Die Kommissionsmehrheit begründete die Streichung mit dem Argument, die MWSt sei der falsche Ort für eine Strukturpolitik im Tourismus. Entgegen den Warnungen von Bundesrat Villiger vor Steuerausfällen in der Höhe von 40 Mio Fr. stimmte das Plenum dem Minderheitsantrag Widrig (cvp, SG) und damit dem vollen Vorsteuerabzug für Kultur- und Sportverbände zu. Entgegen anderslautender Anträge votierte das Plenum ausserdem gemäss Ständeratsbeschluss für die Grenzwerte von 3 Mio Fr. steuerbarem Umsatz und 60 000 Fr. effektiver Steuerlast bei der Saldosteuer
[24].
Obwohl die ständerätliche WAK die Differenzen zum Nationalrat in der Aprilsession abbauen wollte, hielt die kleine Kammer an zahlreichen Beschlüssen fest. So stützte sich das Plenum bei der
Besteuerung von Heilbehandlungen weiterhin auf die kantonale Zulassung der Gesundheitspersonen ab. Auch hielt es mit 17 zu 17 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten am Steuersatz von 4,6% für Sportverbände fest. Hingegen folgte der Ständerat in der Gruppenbesteuerung dem Beschluss des Nationalrates. Auch bei der Steuerbefreiungsliste für das
Fundraising gemeinnütziger Organisationen kam er dem Nationalratsbeschluss ein Stück weit entgegen
[25].
Die letzten Differenzen mussten in der
Einigungskonferenz gelöst werden. Beide Räte stimmten in der Sommersession der Steuerbefreiung aller Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin zu, wobei der Bundesrat die Details festlegen muss. Behandlungen, die der Schönheit oder dem Wohlbefinden dienen, unterliegen allerdings der MWSt. Auch bei der Steuerbefreiung der Kur- und Verkehrsvereine setzte sich der Ständerat durch. Hingegen folgte die Einigungskonferenzen bei den Kultur- und Sportvereinen, die freiwillig für eine Unterstellungen unter die MWSt optieren, dem Steuersatz des Nationalrates von 2,3%
[26].
Der Nationalrat überwies stillschweigend eine Motion Vallender (fdp, AR) als Postulat, die vom Bundesrat eine Verfassungsänderung forderte, die als Rechtsgrundlage für eine
ökologisch ausgerichtete Steuerreform dienen soll
[27].
Zum Grundsatzentscheid in Richtung Ökologische Steuerreform siehe unten, Teil I, 6a (Politique énergétique).
Nachdem der Bundesrat im vergangenen Jahr dem
Internationalen Olympischen Komitee (IOK) die Mehrwertsteuer bis zum Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes erlassen hatte, wurde er von zahlreichen Parlamentariern und von den Medien harsch kritisiert. Vielfach wurde der Steuererlass mit der Kandidatur von Sion für die Olympischen Winterspiele 2006 in Zusammenhang gebracht. Bundesrat Ogi wollte diesen Vorwurf nicht so stehen lassen, der Entscheid des Bundesrates diene dazu, die Attraktivität der Schweiz als Sitz für internationale Organisationen zu bewahren. Auch die WAK-NR empfahl ihrer Kammer, den Beschluss gutzuheissen. Laut einer Zusammenstellung des Finanzdepartementes existierten 1997 mit rund 50 internationalen Organisationen, darunter 21 UNO-Unterorganisationen und sieben NGO's besondere Steuerabkommen resp. wurden Verhandlungen darüber geführt
[28].
Im Nationalrat forderten ein Postulat der Grünen Fraktion und ein Postulat Weber (sp, AG), vom Bundesrat, den Beschluss rückgängig zu machen. Allerdings hatte der Ständerat die bundesrätliche Vorlage im vergangenen Jahr mit 22 zu 8 Stimmen bereits akzeptiert.
Das IOK verzichtete dann überraschend
vor der Behandlung im Nationalrat
auf das Mehrwertsteuergeschenk. Hingegen hielt es an der ausgehandelten allgemeinen Steuerbefreiung fest; damit bereitete es auch dem Seilziehen um den Sitz des IOK ein Ende. Verschiedene europäische Städte hatten um den zukünftigen Sitz des IOK gebuhlt und Steuergeschenke in Aussicht gestellt. Die Grünen sowie Weber zogen daraufhin ihre Vorstösse wieder zurück
[29].
Mit einer parlamentarischen Initiative wollte daraufhin Gysin (sp, BS) die seit einem Bundesbeschluss von 1955 geltende
unbegrenzte Kompetenz des Bundesrates zum Erlass von Steuerbefreiungen einschränken und durch eine klare Regelung mit Beurteilungs- und Entscheidungskriterien ersetzen. Nach der Meinung von Gysin pflegt der Bundesrat, die ihm erteilte Kompetenz zu extensiv auszulegen. Ausserdem sei der geltende Bundesbeschluss veraltet und rechtsstaatlich höchst bedenklich, wie das Gerangel um den Mehrwertsteuererlass für das IOK unter Beweis gestellt habe. Im Namen einer Minderheit der WAK-NR empfahl Fässler (sp, SG) den Vorstoss zur Annahme. Speck (svp, AG) argumentierte dagegen im Namen der Kommissionsmehrheit, die Initiative sei aufgrund der laufenden Revisionsarbeiten am entsprechenden Bundesbeschluss überflüssig und deshalb abzulehnen. Mit 103 zu 52 folgte das Plenum diesem Mehrheitsantrag
[30].
Finanzkontrolle
Im Vorjahr hatte sich der Nationalrat als Erstrat mit der
Revision des Finanzkontrollgesetzes befasst. Im Berichtsjahr empfahl nun auch die Finanzkommission des Ständerates die Vorlage unter einigen Abweichungen zur Annahme. Der Ständerat hielt an der Unabhängigkeit der Finanzkontrolle fest und wies den Beschluss des Nationalrates, die
Wählbarkeit des Direktors der EFK von drei auf zwei Amtsperioden von jeweils sechs Jahren zu beschränken, zurück. Vielmehr hielt er eine unbeschränkte Amtsdauer für die angemessenere Lösung. Ausserdem beschloss er im Sinne der Gewaltentrennung auf Antrag von Schmid (cvp, AI) gegen den Entwurf des Bundesrates, das Parlament an der Wiederwahl oder Abwahl des Direktors der EFK zu beteiligen. Der Nationalrat hielt jedoch knapp mit 60 zu 57 Stimmen an der einmaligen Wiederwahl des Direktors fest. Nach erneuter Differenzbereinigung stimmten beide Räte mit 171 zu 1 respektive 44 zu 0 Stimmen der Revision in der Version des Ständerates zu
[31].
Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Revision des Finanzhaushaltgesetzes bezüglich der Aufnahme von
Bundesanleihen oppositionslos gut
[32].
Ausgabenordnung
Der Ständerat nahm den
zweiten Teil des Subventionsberichts des Bundesrates als Erstrat zur Kenntnis. Die Landesregierung ist auf Grund des Subventionsgesetzes verpflichtet, die spezialgesetzlichen Subventionsbestimmungen periodisch auf die Übereinstimmung mit den Grundsätzen dieses Erlasses zu prüfen. Dem Informationsteil des Berichtes lag eine Subventionsdatenbank zugrunde. Für den zweiten Bericht wurden 200 Subventionsrubriken ausgewertet, darunter die Beiträge an internationale Organisationen, an die Sozialwerke, an die Ausgaben im Asylbereich, an die Entwicklungshilfe und an die Landwirtschaft (insbesondere Direktzahlungen). Die Finanzkommission des Ständerates lobte die Anstrengungen des Finanzdepartementes, welches Massnahmen zur Einsparung von jährlich rund 100 Mio Fr. vorgeschlagen hatte
[33].
Ständerat Loretan (fdp, AG) verlangte in einer Motion, dass der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur
Aufhebung von Bagatellsubventionen unterbreite. Gerade bei Kleinsubventionen sei die Wirkung marginal, der Verwaltungsaufwand hingegen zu gross. Loretan wehrte sich in den Verhandlungen gegen den Antrag des Bundesrates, die Motion als Postulat zu überweisen. Gegen das Begehren überhaupt sprach sich Maissen (cvp, GR) aus. Das quantitative Kriterium der Motion (Subventionen bis 30 000 oder 50 000 Fr.) sei zu grobschlächtig. Fraktionskollegin Simmen (cvp, SO) hatte grundsätzlich gegen eine kritische Überprüfung von Kleinsubventionen nichts einzuwenden. Weil aber auch Kleinsubventionen ihre Berechtigung hätten und in vielen Fällen einiges bewirken könnten, sprach sie sich ebenfalls gegen das Begehren aus. Onken (sp, TG) wollte viel eher bei grösseren Subventionen anpacken, wo wirkliches Sparpotential bestünde. Bundesrat Villiger bedauerte, dass der Motionär an der Form der Motion festhielt und empfahl sie zur Ablehnung. Gerade im Kulturbereich, würden auch kleine Bundesbeiträge positive Wirkungen erzielen. Der Rat lehnte das Begehren mit 15 zu 12 Stimmen ab
[34].
Der Nationalrat überwies eine Motion Christen (fdp, VD) diskussionslos als Postulat. Das Begehren verlangte, dass in Zukunft
Beiträge der öffentlichen Hand an Kulturinstitutionen bei der Festlegung der Entschädigungen für Urheber- und verwandte Schutzrechte nicht mitgerechnet werden sollen. Dazu wäre eine Änderung des Bundesgesetzes über das Urheberrecht (URG) notwendig geworden
[35].
Sanierungsmassnahmen
Im Oktober präsentierte der Bundesrat sein
Finanzleitbild (FLB), welches bei politischen Entscheiden der Zukunft als Referenz für eine nachhaltige Finanzpolitik dienen soll. Laut dem Bundesrat stehen der Schweizer Finanzpolitik im neuen Jahrhundert grundlegende Herausforderungen bevor. Das FLB thematisiert die Stabilisierung des Bundeshaushalts, den Neuen Finanzausgleich, die Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen, die Sicherung der Finanzierung der Sozialwerke und die Folgen eines allfälligen EU-Beitritts. Prioritäres Ziel ist die
Gewährleistung von wirtschaftlicher Stabilität und Wirtschaftswachstum. Innerhalb der OECD soll die Schweiz eine der tiefsten Fiskal- und Staatsquoten aufweisen. Im weiteren wird die Erhaltung gesunder öffentlicher Finanzen als Oberziel definiert, insbesondere das strukturelle Defizit soll beseitigt und die Verschuldungsquote verringert werden. Das Haushaltsziel 2001 soll durch eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse abgelöst werden. Neue Staatsaufgaben sollten nur noch kostenneutral übernommen werden. Die Steuern seien so zu gestalten, dass die Standortattraktivität erhalten und gestärkt werden kann. Schliesslich will der Bundesrat neue Instrumente für eine wirkungsvolle Verwaltungsführung schaffen. An einer Pressekonferenz Ende Oktober gab Bundesrat Villiger die Pläne der Landesregierung für die
Neue Finanzordnung bekannt, welche im Jahr 2007 die bestehende ablösen soll. Einmal mehr wird der Bundesrat dabei versuchen, die verfassungsmässige Befristung der Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten und indirekten Steuern abzuschaffen. Hingegen will er an der verfassungsmässigen Verankerung der Höchstsätze nicht rütteln. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement zudem beauftragt, sämtliche Zweckbindungen aufzulisten und deren Lockerung oder Aufhebung zu prüfen
[36].
In der Frühjahressession wurde das
Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 1998 vom Parlament mit 139 zu 15 Stimmen bei 21 Enthaltungen (Nationalrat) und 41 zu 0 Stimmen (Ständerat) verabschiedet. Das Programm dient zum Erreichen des vom Volk im Vorjahr angenommenen Haushaltsziels. Der
Ständerat behandelte die Vorlage als Zweitrat und übernahm weitgehend die Beschlüsse des Nationalrats aus dem Vorjahr. In der Eintretensdebatte gab der Thurgauer Sozialdemokrat Onken zu bedenken, dass das am „Runden Tisch“ von Bundesrat, Kantonen, Parteien und Sozialpartnern ausgehandelte Paket einen wohl austarierten Kompromiss darstelle und dass eine Bekämpfung einzelner Bausteine die Stabilität des Ganzen gefährden könne. Ein nationalrätliches Anschlussprogramm in Form von vier Motionen der WAK-NR, die Einsparungen im Sozialversicherungsbereich und im Asylwesen forderten, fand ebenfalls Zustimmung
[37].
Staatsrechnung 1999
Nach dem 1998 dank dem Börsengang der Swisscom erzielten Überschuss von 484 Mio Fr. schloss die
Staatsrechnung 1999 mit einem Defizit von 2,6 Mia Fr. Dabei fiel das Rechnungsergebnis positiver als erwartet aus, budgetiert war ein Ausgabenüberschuss von 3,9 Mia Fr. Entgegen dem Voranschlag konnten eine Ausgabenreduktion und konjunkturbedingte Mehreinnahmen erzielt werden.
Gegenüber 1998 sanken die Ausgaben um 2,0% oder 934 Mio Fr. Die Darlehen an die ALV konnten im Berichtsjahr aufgrund der guten Wirtschaftslage zurückbehalten werden. Mehrausgaben verursachten indes die Passivzinsen, die Milchwirtschaft, die Entwicklungshilfe und die Fachhochschulen. Das Ausgabenbudget wurde im Berichtsjahr um 630 Mio Fr. unterboten. Namentlich in den Bereichen Verkehr, Landesverteidigung und bei den Beiträgen an die Kantone wurden insgesamt 3,4% der bewilligten Kredite nicht aufgebraucht. Die Nachtragskredite, die zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit der Balkankrise genehmigt worden waren, erreichten 963 Mio Fr.
Die Einnahmen fielen mit insgesamt 43,0 Mia Fr. im Vergleich zu 1998 um 4,1 Mia oder 8,6% geringer aus. Brachte der Börsengang der Swisscom dem Bund im vergangenen Jahr 2,9 Mia Fr. Mehreinnahmen ein, so führte die Änderung der Verbuchungspraxis bei der Verrechnungssteuer in diesem Jahr zu einem Einnahmeausfall von 2,9 Mia Fr. Hingegen verzeichneten die Einnahmen der Mehrwertsteuer dank dem auf den 1. Januar 1999 heraufgesetzten Steuersatz eine Zunahme von 1,8 Mia Fr. oder 13,6%. Infolge der guten Konjunkturlage erzielte der Bund ausserdem bei der direkten Bundessteuer einen Zuwachs von 824 Mio Fr. oder 8,5%. Die anziehende Konjunktur verschaffte dem Bund schliesslich bei den Zöllen, bei der Mineralölsteuer und der Tabaksteuer unerwartete Einkünfte. Insgesamt übertrafen die Steuereinnahmen den budgetierten Betrag um 129 Mio Fr. oder 0,3%. Bei den übrigen Einnahmen wurden die Erwartungen um 524 Mio Fr. übertroffen. Insbesondere umfangreiche Rückzahlungen von Darlehen, die der Bund der Exportrisikogarantie und der ALV gewährt hatte, sowie die Dividendenzahlungen der Swisscom fielen dabei ins Gewicht. Die Bundesfinanzen befanden sich mit dem erzielten Ergebnis besser als erwartet auf dem Kurs in Richtung Haushaltziel 2001
[38].
Die
Erfolgsrechnung schloss bei einem
Gesamtaufwand von 47,8 Mia Fr. und einem
Gesamtertrag von 43,4 Mia Fr. mit einem Aufwandüberschuss von 4,4 Mia Fr. Das Ergebnis überbot den Ausgabenüberschuss der Finanzrechnung um 1,8 Mia Fr. Diese Differenz entsprach in etwa den Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen (2,4 Mia Fr.) abzüglich der frei werdenden Wertberichtigungen. Investitionen wurden durch die unerwartet hohen Rückflüsse aus Darlehen und Beteiligungen weitgehend ausgeglichen. Die Bilanz wies bei einer Bilanzsumme von 124,6 Mia Fr. einen Fehlbetrag von 72 Mia Fr. auf. Aufgrund der im Berichtsjahr verbuchten Restfinanzierungslast der SBB von 14,6 Mia Fr. und des erzielten Ausgabenüberschusses von 4,4 Mia Fr. erhöhte sich der Bilanzfehlbetrag des Bundes innerhalb eines Jahres um 19 Mia Fr. Hingegen ermässigten sich die
Gesamtschulden des Bundes aufgrund verschiedener Finanzierungsaktionen um 14 Mia Fr. und
beliefen sich Ende 1999 auf insgesamt 102 Mia Fr. Nach einem kontinuierlichen Anstieg der Bundesschuld in den 90er Jahren wurde dieser Trend 1999 gebrochen. Die Verschuldungsquote des Bundes betrugt 26,3%
[39].
Voranschlag 2000
Das von den eidgenössischen Räten im Dezember verabschiedete
Budget 2000 sieht bei Ausgaben von 47,5 Mia. Fr. und Einnahmen von 45,6 Mia Fr.
einen
Ausgabenüberschuss von 1,8 Mia Fr. vor. Damit wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe des Haushaltsziels 2001 für den Ausgabenüberschuss im Jahre 2000 um 660 Mio. Fr. unterschritten. Die veranschlagten Ausgaben übertrafen das Budget des Vorjahres um 1,1 Mia Fr. oder 2,4%, wobei die Posten Soziale Wohlfahrt und Verkehr am meisten zu diesem Überschuss beitrugen. Insbesondere wurde ein Mehraufwand für die Flüchtlingshilfe, die AHV/IV und den sozialen Wohnungsbau erwartet. Beim Verkehr wurden Mehrausgaben für die Eisenbahngrossprojekte vorgesehen. Hingegen wurde das Budget im Vergleich zum Vorjahr bei der Landesverteidigung, der Landwirtschaft und den Zinszahlungen gekürzt. Bei den Einnahmen wurde eine Zunahme von 3,2 Mia. Fr. oder 7,6% erwartet. Zusätzlich zu den wegen der guten Konjunkturlage erwarteten Mehreinnahmen ist dieser Zuwachs mit neuen Einnahmequellen verbunden. Höhere Zuflüsse aus der 1999 heraufgesetzten Mehrwertsteuer, aus der Verrechnungssteuer, aus der Einführung der Spielbankensteuer für die AHV, der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, der Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe und den steigenden Darlehensrückzahlungen des Ausgleichsfonds der ALV wurden erwartet
[40].
Die
Beratungen im Parlament verliefen ohne massive Kürzungen oder Aufstockungen. Während der Verhandlung stimmte der Ständerat gegen einen Nachtragskredit von 150 Mio Fr., den der Bundesrat der Expo.02 zur Verfügung stellen wollte, und genehmigte lediglich einen Kredit von 50 Mio Fr. Im weiteren hiess der Rat auf Antrag von Bundesrat Villiger die Gratisabgabe der Erfassungsgeräte für die Erhebung der LSVA an die Transportunternehmen gut und verzichtete damit auf weitere 50 Mio Fr. Einnahmen. Mit 32 zu 0 Stimmen verabschiedete der Ständerat den abgeänderten Voranschlag. Im
Nationalrat wollte eine Minderheit der Verkehrskommission vergeblich zur Gratisabgabe auch die Einbaukosten der LSVA-Geräte durch den Bund übernehmen lassen. Einen Minderheitsantrag der Finanzkommission zur Streichung von 100 Mio Fr. für das elektronische Aufklärungsgerät Satos für die Armee wurde vom Rat ebenfalls verworfen. Gegen den Beschluss des Ständerats hiess der Nationalrat die vom Bundesrat geforderte Kreditaufstockung für die Expo.02 um 150 Mio Fr. gut. Geringe Abstriche forderte der Nationalrat schliesslich bei der Förderung alternativer Energien und beim Buwal. Insgesamt hiess er den abgeänderten Voranschlag des Bundesrates mit 136 zu 2 Stimmen gut. Im Ständerat wurden anschliessend die Differenzen bereinigt. Der Expo.02-Kredit in der Höhe von 150 Mio Fr. wurde angenommen. Ebenso wurde der Beschluss des Nationalrates zur Kürzung des Budgetpostens Dienstleistungen Dritter beim Buwal gutgeheissen
[41].
Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2000
einen Ausgabenüberschuss von insgesamt 5,0 Mia. Fr. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Defizite damit um 2,2 Mia Fr. tiefer veranschlagt. Die gesamte Defizitquote wird damit im Jahr 2000 rund 0,5% unter dem Vorjahreswert auf 1,4% zu stehen kommen. Ebenfalls rückläufig ist die Verschuldungsquote, die per Ende 2000 rund 51% betragen dürfte. Nach einem massiven Anstieg sowohl bei der Defizitquote als auch der Verschuldungsquote in den 90er Jahren scheint die Trendwende nach 1999 nun auch im kommenden Jahr fortgesetzt zu werden
[42].
Finanzausgleich
Mitte April präsentierte Bundesrat Villiger den Schlussbericht zum Neuen Finanzausgleich (NFA), der von einer gemischten Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone ausgearbeitet worden war. Als wichtigstes Ziel der Finanzreform nannte der Bericht die Entwirrung des Dickichts in den hoch kompliziert gewordenen Beziehungen zwischen Bund und Kantonen. Die Finanzströme sollen vereinfacht, transparent und steuerbar umgestaltet werden; falsche Anreize im Subventionswesen sollen aufgehoben werden. Im Rahmen der Aufgabenentflechtung nach dem Subsidiaritätsprinzip gehen 15 Bereiche vollumfänglich (beispielsweise Sonderschulen und Berufsberatung) und 17 teilweise (beispielsweise Zivilschutz und Denkmalpflege) in die Verantwortung der Kantone über. Für weitere sechs Aufgabenbereiche soll nur noch der Bund verantwortlich sein (beispielsweise Nationalstrassenbau, Ausrüstung der Armee und individuelle AHV- und IV-Leistungen). Einige Aufgaben sollen von den Kantonen zwingend gemeinsam mit einem Lastenausgleich erfüllt werden (z.B. Agglomerationsverkehr). Gerade kleinere Kantone könnten in der interkantonalen Zusammenarbeit, beispielsweise in der Denkmalpflege, gegenüber dem Alleingang Kosten sparen. Andererseits soll damit auch die Beteiligung aller nutzniessenden Kantone an den Zentrumslasten gesichert werden. Schliesslich soll auch ein Ressourcenausgleich zwischen finanzstarken und -schwachen Kantonen eingeführt werden. Die gesamte Neuordnung soll unter dem Strich kostenneutral sein. Es werden aber Effizienzgewinne von gut 2 Mia Fr. erwartet.
In ersten
Reaktionen stellten sich die Regierungsparteien hinter die Pläne des Bundesrates. Allerdings vermisste die SP die von ihr bereits mehrmals geforderte materielle Steuerharmonisierung. Der SBG beklagte sich über die Kantonalisierung der Wohnbauförderung und der kollektiven Leistungen der AHV/IV sowie der Berufsbildung. Der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr (Litra) befürchtete eine Verschiebung der Finanzierungsanteile beim Regionalverkehr zulasten der Kantone und beklagte den faktischen Rückzug des Bundesrates aus dem öffentlichen Agglomerationsverkehr
[43].
Im Rahmen der
Vernehmlassung liefen verschiedene Sozialorganisationen gegen den NFA Sturm. Pro Infirmis, Pro Senectute, Spitex und Behindertenorganisationen befürchteten einen Rückgang der Subventionen dort, wo neu die Kantone anstelle des Bundes zuständig sind. Beim Ablauf der Vernehmlassungsfrist Ende November forderten zahlreiche Organisationen eine Fristverlängerung. Die kantonalen Finanzdirektoren hatten mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung ihre Zustimmung zum Bericht des Bundesrates beschlossen. Der Kanton Zug meldete in bezug auf den Ressourcenausgleich und insbesondere im soziodemographischen Belastungsausgleich Opposition an und Neuenburg wollte das Projekt in der vorliegenden Form überhaupt nicht akzeptieren. Die Sozialdemokraten lehnten alle Massnahmen, insbesondere bei der Neuschaffung kantonaler Kompetenzen, ab, die zu einem Leistungsabbau führen könnten. Umweltverbände warnten vor der geplanten Kantonalisierung von Aufgaben im Umweltbereich
[44].
Die paritätische Arbeitsgemeinschaft Kantone-Städte-Agglomerationen (AG KSA) führte seit dem vergangenen Jahr einen Dialog, auf den im Berichtsjahr zahlreiche Massnahmenvorschläge folgten. In einem Bericht wies sie darauf hin, dass sich die
Schuldenlast der fünf grössten Städte zwischen 1991 und 1996 um 38% erhöht hatte. Sie forderte, dass Vertreter der grossen Städte in allen kantonalen Direktorenkonferenzen Einsitz nehmen sollten, wo städtische Aufgaben und Zuständigkeiten beraten werden. Zudem erhoffen sich die Sozialvorstände von 37 Städten von Bund und Kantonen eine stärkere Berücksichtigung ihrer sozialpolitischen Lage im Lastenausgleich
[45].
Zu zwei Vorstössen zur besseren Berücksichtigung der Städte beim NFA siehe oben, Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen).
Finanzhaushalt der Kantone
Die 26
Kantone schrieben 1999 insgesamt zum ersten Mal seit zehn Jahren wieder schwarze Zahlen. Der Finanzierungsüberschuss betrug 807 Mio Fr., der Saldo der laufenden Rechnungen wies ein Plus von 526 Mio Fr. aus. Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen lag im Schnitt bei 123%. 16 Kantone wiesen einen Finanzierungsüberschuss aus (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Bei den übrigen Kantonen lag der Finanzierungsgrad zwischen 2% (VD) und 97% (OW). Das grösste Defizit (VD) lag bei 199 Mio Franken. Als Gründe für die markante Aufhellung der Kantonsfinanzen gab die Fachgruppe für kantonale Finanzierungsfragen (FkF) einerseits die verbesserte Wirtschaftslage an, die sich in einem starken Rückgang der Arbeitslosigkeit und einem erfreulichen Anstieg der Einnahmen aus Steuern und Bundesquellen niederschlug. Andererseits wirkten sich die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Sparmassnahmen und Reformprojekte aus
[46].
Die
budgetierten
Ausgaben der Kantone für 2000 beliefen sich auf 59,7 Mia Fr. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einem Zuwachs von 1,7 Mia Fr. oder 2,9%. Die Einnahmen wurden mit 58,2 Mia Fr. veranschlagt, was im Vergleich zum Budget 1999 einer Zunahme um 2,0 Mia Fr. oder 3,6% entspricht. Damit belief sich das budgetierte Defizit für das Jahr 2000 auf 1,5 Mia Fr. (1999: 1,8 Mia Fr.). Die budgetierte Ausgabenzunahme ergab sich hauptsächlich aus erwarteten Mehrausgaben bei den Beiträgen, beim Sachaufwand und beim Personalaufwand. Kaum verändert haben sich die veranschlagten Investitionsausgaben. Dank der wirtschaftlichen Erholung und der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt wurden Mehreinnahmen erwartet. Der durchschnittlich budgetierte Selbstfinanzierungsgrad, der aus dem Anteil der eigenen Mittel am Nettoinvestitionsvolumen errechnet wird, fiel mit 57% um drei Prozentpunkte höher aus als im Vorjahr, wobei die Kantone Luzern, Schwyz, Appenzell-Ausserrhoden und Thurgau einen Selbstfinanzierungsgrad von über 100 % erwarten. Deutlich unter dem gesamtschweizerischen Schnitt befanden sich die Kantone Tessin, Uri und Genf mit 29% resp. 20% und 5%. Der Kanton Waadt wird im Jahr 2000 sogar einen Teil seiner laufenden Ausgaben über den Kapitalmarkt finanzieren lassen
[47].
Weiterführende Literatur
Berset, Valerie et al., Familienbesteuerung: die 3 Reformmodelle, Bern (Zentralstelle für Familienfragen) 1999.
Feld, Lars P., Steuerwettbewerb und seine Auswirkungen auf Allokation und Distribution: eine empirische Analyse für die Schweiz, St. Gallen (Diss.) 1999.
Kirchgässner, Gebhard, Eine moderne Steuer- und Abgabenordnung für die Schweiz: Vorüberlegungen und Grundzüge, Chur 1999.
Eidgenössische Kommission Familienbesteuerung, Bericht der Expertenkommission zur Überprüfung des schweizerischen Systems der Familienbesteuerung, Bern 1998.
Schweizerischer Handels- und Industrie-Verein (Vorort), Energiesteuern und ökologische Steuerreform: kritische Haltung der Wirtschaft, Zürich 1998.
Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen, zweiter Teil, (Subventionsbericht, 2. Teil) vom 14. April 1999, Bern 1999.
Delalay, Edouard, Publicains et républicains: pour une gestion démocratique des finances publiques, Chêne-Bourg/Genève 1999.
Der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen : Konkretisierung der Grundzüge vom 1. Februar 1996 : Schlussbericht der vom Eidg. Finanzdepartement (EFD) und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) gemeinsam getragenen Projektorganisation, Bern 1999.
Pfammatter, Andreas, „Staatsrechnung 1999. Auf Zielkurs“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 5, S. 26-31.
Wettstein, Gérard, „Der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Hohes staatspolitisches Innovationspotential zur Neuordnung des Bundesstaates Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 1999, Nr. 10, S. 10-17.
Witschard, Jean-Pierre, „Die Voranschläge von Bund, Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2000“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 2, S. 34-37.
Glatthard, Alexander et al., Finanzierung von Gemeinden, Schriftenreihe Finanzen der öffentlichen Hand, Band 10, Bern 1999.
PAGE PAGE
[1]
BZ, 23.8.99; Presse vom 24.8., 25.8. und 30.8.99. Steuerstopp-Initiative: siehe unten (Andere Steuerfragen). Wahlkampf: siehe oben, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen, Wahlkampfthemen).1
[2]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 825 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 875 f. (Mo.) und 876 ff. (pa.Iv.);
Bund, 5.10.99.2
[3]
BZ, 9.2.99;
SGT und
NZZ, 10.2.99;
BZ und
NZZ, 5.5.99;
TA, 4.8.99; Presse vom 30.8.99.3
[4]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1325 f.;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 393 f.4
[5]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2202 f.5
[6]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2593 f.6
[7]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1959 ff.;
NZZ, 5.10.99.7
[8]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 874 f. (Po.) und 879 ff. (Mo.). Das Postulat Spoerry zielte auf die Berücksichtigung einer pa.Iv. der WAK-StR zu dieser Thematik aus dem Jahre 1995, welche gleichentags vom StR als erfüllt abgeschrieben wurde (
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 876 ff.).8
[9]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2544 f.;
AZ und
24h, 28.10.99.9
[10]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1129 ff.;
Bund und
BaZ, 16.6.99. Im November wies der Vorstand der kantonalen Finanzdirektoren eine Aufforderung BR Villigers zurück, dem BR Vorschläge zu einer Harmonisierung der Erbschafts- und Schenkungssteuern zu unterbreiten (
SHZ, 10.11.99). Der bundesrätliche Versuch, die Erbschaftssteuern zu harmonisieren wurde schliesslich Ende November durch die Abschaffung derselben im Kanton Zürich zusätzlich in Frage gestellt. 10
[11]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2547 ff. 11
[12]
TA, 11.1.99;
NZZ, 12.1.99;
SPJ
1997, S. 145 f. 12
[13]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 367 f. 13
[14]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2552 f. 14
[15]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2546 f. 15
[16]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 372 f. 16
[17]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 358 f.;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 365 f. 17
[18]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 501 ff. (Mo.) und 978 ff. (pa.Iv.). 18
[19]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1256 ff. 19
[20]
BBl, 2000, S. 1134 f.; Medienmitteilung der Eidg. Steuerverwaltung vom 23.12.99. 20
[21]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 65 ff., 187 und 285 f.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 307 ff., 347 und 585 f.;
BBl, 1999, S. 7969. Vgl.
SPJ
1998, S. 151. 21
[22]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 312 f.;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 67 f. 22
[23]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 313 ff.; Presse vom 16.3.99. Siehe
SPJ
1997, S. 151 f. und
1998, S. 148 f. 23
[24]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 337 ff., 348 ff. und 814 ff.;
NZZ, 17.3. und 1.6.99. 24
[25]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 355 ff. und 408 ff.;
NZZ, 23.4. und 3.6.99. 25
[26]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1107 f. und 1603;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 539 f. und 714;
BBl, 1999, S. 7479 ff. Zu den wichtigsten Neuerungen bei der MWSt unter dem Aspekt der EU-Kompatibilität vgl.
NZZ, 30.12.99. 26
[27]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 374 ff. 27
[28]
BaZ, 26.1.99;
TA, 26.1. und 24.2.99;
AZ, 1.2.99;
NZZ, 13.2.99. Vgl.
SPJ
1998, S. 148 f. 28
[29]
Verhandl. B.vers., 1999, I, Teil II, S. 119 (Grüne);
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 823 f. (Weber); Presse vom 18.2.99. Im Juni entschied der BR, das IOK ab 1.7.99 in das MWSt-Register einzutragen; für die vergangenen vier Jahre wurde ihm die Steuer erlassen (
NZZ, 25.6.99). 29
[30]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2581 ff. 30
[31]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 68 ff., 213 f. und 284;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 260 ff., 406 f. und 584;
BBl, 1999, S. 2567 ff. Vgl.
SPJ
1998, S. 152. 31
[32]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 360 ff., 1106 und 1404;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 391 ff. und 598;
BBl, 1999, S. 5109. Vgl.
SPJ 1998, S. 152. 32
[33]
BBl, 1999, S. 8013;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 497 ff.; Presse vom 7.6.99. Zum ersten Subventionsbericht siehe
SPJ
1997, S. 154 f. und
1998, S. 152 f. 33
[34]
Amtl. Bull. StR,
1999, S. 501 ff.;
AZ, 11.3.99. 34
[35]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 2671. 35
[36] Presse vom 12.10. und 28.10.99. Zum Hintergrund:
SoZ, 26.9.99. 36
[37]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 226 ff., 333 ff., 346 f. und 584 f.;
Amtl. Bull. StR,
1999, S. 17 ff., 45 ff., 63 f., 138 ff. 187 und 284;
BBl, 1999, S. 2570 ff. (Bundesgesetz) und S. 2584 (dringlicher Bundesbeschluss);
AZ, 4.4.99. Vgl.
SPJ 1997, S. 160 f. und
1998, S. 155 ff. Zum Anschlussprogramm des NR im Sozialversicherungsbereich siehe unten, Teil I, 7c (Alters- und Hinterlassenenversicherung; Arbeitslosenversicherung), sowie unten, Teil I, 7d (Flüchtlingspolitik). Das Anschlussprogramm umfasste folgende Motionen der WAK-NR: "Ausgaben im Asylbereich", "Rentenanpassungen der AHV-Renten", "Sanierung der Arbeitslosenversicherung" und "Reduktion der Verwaltungskosten der Arbeitslosenversicherung". 37
[38] Eidg. Finanzverwaltung,
Botschaft zur Staatsrechnung 99, Bern 2000; Presse vom 17.2. und 27.4.00. Zum Nachtrag I zum Voranschlag 1999 vgl.
BBl, 1999, 5186;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 389 f.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1109 ff.. Zum Nachtrag II zum Voranschlag 1999 vgl.
BBl, 2000, S. 135;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1019 ff. und 1175 f.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2508 ff., 2537 und 2626 f. 38
[39] EFV,
Botschaft zur Staatsrechnung 99, Bern 2000;
Lit. Pfammatter. Die Rechnung der Eidg. Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1998/1999 wurde im Dezember von beiden Räten genehmigt (
BBl, 2000, S. 140;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2508 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1012 ff.). 39
[40] Eidg. Finanzverwaltung,
Botschaft zum Voranschlag 2000, Bern 1999; Presse vom 13.8.99;
Lit. Witschard. 40
[41]
BBl, 2000, S. 136 ff.; Eidg. Finanzverwaltung,
Bundesbeschlüsse über den Voranschlag 2000, Bern 2000;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1019 ff. und 1176 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2508 ff. und 2532 ff.; Presse vom 8.12., 15.12. und 17.12.99. Zum Nachtragskredit Expo.02 siehe oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen). Bereits im Juni hatten die Räte den Voranschlag der Eidg. Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1999/2000 genehmigt (
BBl, 1999, S. 5188;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1126 f.;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 391). 41
[43] Presse vom 16.4.99. 43
[44]
NZZ, 13.8.99;
TA, 17.9.99;
BaZ, 8.11.99; Presse vom 2.12.99 und 18.12.99.44
[45]
BZ, 3.7.99; Presse vom 18.12.99. 45
[46] Presse vom 23.5.00. 46
[47]
Lit. Witschard; Medienmitteilung der FkF vom 22.5.00. 47
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