Année politique Suisse 1999 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
Kulturpolitik
Im Sommer präsentierte das Bundesamt für Kultur (BAK) seinen
Kulturbericht 1999 mit dem Titel „Zahlen, bitte!“, welcher – analog zum Clottu-Bericht von 1974 – eine Auslegeordnung der Bedürfnisse der Kulturschaffenden vornahm. Dabei wurde festgestellt, dass die staatliche Kulturförderung allgemein einen guten Ruf geniesst, dass sich die Kulturschaffenden aber eine klarer definierte Rolle des Bundes bezüglich Koordination, Vernetzung und Information wünschen. Ein besonderer Abschnitt war den Absichten von BAK und Pro Helvetia zur Abstimmung ihrer Tätigkeiten in den kommenden Jahren gewidmet; dieses eigentliche Kern-Kapitel soll die Basis für einen intensiven Dialog über die schweizerische Kulturpolitik bilden. Effiziente Kulturförderung – so die Meinung der Verantwortlichen des BAK – könne nur im Rahmen von Staat, Kantonen, Städten mit grossen kulturellen Leistungen und privaten Mäzenen vonstatten gehen; um diesen Gedanken umzusetzen ist eine „Plattform Kulturförderung“ geplant, welche Private und öffentliche Hand zusammenführen soll
[1].
Im Mai unterzeichnete die Schweiz das zweite Protokoll zum Haager Abkommen über den
Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten. Gemäss dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten sieht dieses Zusatzprotokoll einen vollständigen Mechanismus für eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit und eine Rechtssprechungskompetenz vor; überdies schützt es die Kulturgüter auch in bewaffneten Konflikten, die keinen zwischenstaatlichen Charakter haben (Bürgerkrieg usw.)
[2].
In der Aufbruchstimmung, welche durch die Aufnahme eines Kulturartikels in die neue Bundesverfassung (Art. 69) entstand, war auch die Pro Helvetia bereit, ihre nach 60 Jahren Betrieb doch etwas verkrusteten
Strukturen zu bereinigen. An seiner Plenarversammlung anfangs Juli beschloss der Stiftungsrat, die Pro Helvetia solle sich in Zukunft vermehrt der Kunstförderung zuwenden und somit ihre Tätigkeit konzentrieren. In diesem Rahmen soll auch die Aufgabenteilung zwischen dem BAK, der Kultursektion des EDA und der Stiftung neu geregelt werden
[3].
Für die Periode 1996-1999 hatte die Pro Helvetia mit Beiträgen des Bundes auskommen müssen, die auf dem Niveau von 1992 eingefroren und später im Rahmen der allgemeinen Sparübungen erst noch gekürzt worden waren. Von den 1995 beschlossenen Subventionen von 118 Mio Fr. wurden schliesslich nur 114,5 Mio Fr. ausbezahlt. Für die Periode 2000-2003 beantragte die Stiftung nun Beiträge in der Höhe von 163,4 Mio Fr., um ihren Aufgaben im In- und Ausland nachkommen zu können. Der Bundesrat anerkannte zwar, dass die Stiftung in der letzten Beitragsperiode mangels ausreichender Finanzen ihre gesetzlichen Aufgaben nicht immer habe wahrnehmen können, beantragte dem Parlament aber dennoch, dem Subventionsbegehren der Pro Helvetia nicht in vollem Umfang zu entsprechen. Seiner Ansicht nach sollte der Beitrag des Bundes auf
120 Mio Fr. angehoben und weitere 8 Mio Fr. zweckgebunden ausgerichtet werden (2,5 Mio Fr. für den kulturellen Austausch im Inland, 5,5, Mio Fr. zur Verstärkung der Auslandsaktivitäten)
[4].
Seit Beginn der 90er Jahre konnte die Pro Helvetia dank der vom Parlament gesprochenen ersten beiden Osteuropakredite
kulturpolitische „Antennen“ in
Budapest (Ungarn),
Prag (Tschechien),
Bratislava (Slowakei) und
Krakau (Polen) betreiben. Diese Kredite liefen nun aus, weshalb die Pro Helvetia vor die Wahl gestellt war, die Büros zu schliessen oder deren Betrieb aus eigenen Mitteln weiter zu führen (siehe unten). Der im Berichtsjahr vom Parlament genehmigte 3. Rahmenkredit für Osteuropa konzentriert sich auf den Balkan und die Ukraine. In diesem Rahmen wurde die Stiftung beauftragt,
Aussenstellen in
Bukarest (Rumänien),
Sofia (Bulgarien),
Skopje (Mazedonien),
Tirana (Albanien) und
Kiew (Ukraine) aufzubauen
[5].
Um das Weiterbestehen der „Antennen“ in Mittel- und Osteuropa angesichts des vom Bundesrat zurückgestutzten Kreditrahmens nicht zu gefährden, beschloss der
Ständerat auf Antrag seiner Kommission für Weiterbildung und Kultur einstimmig, die Subventionen an die Stiftung
um weitere 2 Mio Fr. auf 130 Mio Fr. zu erhöhen. Bundespräsidentin Dreifuss opponierte nicht gegen diese Aufstockung und meinte, die 2 Mio Fr. seien gut eingesetztes Geld
[6].
Im
Nationalrat wurde die Finanzierung der Pro Helvetia in der Wintersession als erstes Sachgeschäft der neuen Legislatur behandelt. Kommissionssprecher Bezzola (fdp, GR) sah dies als leisen Wink für die Arbeit der eidgenössischen Räte in den nächsten vier Jahren, als ein Auftrag, den Dialog zwischen den Sprachgruppen und Kulturen der Schweiz zu fördern, aber auch den Begegnungen zwischen Zentrum und Peripherie, zwischen Bewährtem und Gewagtem, zwischen Arriviertem und Neuem in der Schweiz und im Kontakt zum Ausland genügend Beachtung zu schenken. In der Detailberatung
stimmte die grosse Kammer auf Antrag der Kommissionsmehrheit
dem Ständerat zu und erhöhte damit die Finanzhilfe an die Pro Helvetia auf
130 Mio Fr. für die nächsten vier Jahre. Dabei unterlagen zwei Minderheitsanträge, die aus völlig gegenläufiger Richtung kamen. Föhn (svp, SZ) wollte den Subventionsbeitrag bei den vom Bundesrat vorgeschlagenen 128 Mio Fr. belassen und den Bereich der Volksmusik besser honoriert sehen. Müller-Hemmi (sp, ZH) verlangte angesichts des Rückzugs privater Sponsoren aus dem Kulturbetrieb – so etwa der Bank UBS beim Willisauer Jazzfestival – eine Aufstockung um weitere 2 Mio Fr. In Übereinstimmung mit Bundespräsidentin Dreifuss lehnte der Rat beide Minderheitsanträge ziemlich deutlich ab
[7].
In der Wintersession überwies die kleine Kammer eine Motion von alt Ständerat Danioth (cvp, UR) zur Musikausbildung als Postulat. Der Text verlangte, in Ausführung von Art. 69 Abs. 2 der neuen Bundesverfassung gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um eine landesweite und ganzheitliche Förderung der Musikausbildung zu ermöglichen, insbesondere durch eine gezielte Pflege des Singens in den Schulen sowie durch eine gesamtschweizerisch harmonisierte Ausbildung der Lehrkräfte in Musik
[8].
Ende April wurde der Entwurf zum neuen
Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur präsentiert und in die
Vernehmlassung gegeben. Damit soll Artikel 71 der neuen Bundesverfassung umgesetzt und die Filmförderung auf moderne gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Insbesondere geht es darum, die im Versuchsbetrieb laufende erfolgsabhängige Filmförderung (siehe unten) in die reguläre Gesetzgebung zu überführen. Der Entwurf schlägt weiter die Einrichtung eines Fonds für die Finanzierung der Filmförderung vor, der durch einen jährlichen Bundesbeitrag sowie Lenkungs- und Konzessionsabgaben gemäss Radio- und Fernsehgesetz zu speisen wäre. Mit diesem Übergang von Jahressubventionen zu einem
Fonds mit eigenem Vermögen soll dem BAK die zweckmässige Verwendung der Mittel erleichtert werden, da sich die einheimische Filmproduktion nicht nach Kalenderjahren richten kann, sondern mehrjährigen saisonalen Schwankungen unterliegt. Zudem soll eine Lenkungsabgabe auf Grossproduktionen eingeführt werden (der sogenannte „Hollywood-Rappen“), dessen Ertrag in die Verleih- und Vertriebsförderung fliessen wird
[9].
Am Rand des Filmfestivals von Locarno schloss das Schweizer Fernsehen (SRG) mit der Filmbranche den
2. „Pacte de l’audiovisuel“ab. Gegenüber der ersten Vereinbarung von 1996 sieht der neue Vertrag mehr als eine Verdoppelung der jährlichen Beiträge von 7,2 Mio auf 16,5 Mio vor. Insgesamt stehen für die nächsten drei Jahre 49,5 Mio Fr. für die Realisierung von Schweizer Filmen und deren Ausstrahlung im Fernsehen zur Verfügung
[10].
Für das Kinojahr 1999 konnte
„Succès cinéma“, die erfolgsabhängige Filmförderung,
3 Mio Fr. an den Schweizer Film vergeben, dessen Markanteil auf 2,5% stieg (Vorjahr 2,1%). Gesamthaft verzeichneten die Produktionen aus einheimischem Schaffen 379 000 Eintritte. Erfolgreichster Schweizer Film war mit 118 000 Eintritten Daniel Schmids „Beresina oder Die letzten Tage der Schweiz“. Gut 6% aller Eintritte vereinten die Kurzfilme auf sich, was eine Verdreifachung des kommerziellen Auswertungsergebnisses vom Vorjahr bedeutete. An Präsenz büsste dagegen der Dokumentarfilm ein, der 50% weniger Eintritte als im Vorjahr realisierte
[11].
Ein Postulat Widmer (sp, LU), welches ein
nationales Museumskonzept anregt, war 1997 an der Opposition von Nationalrat Hess (cvp, ZG) gescheitert; im Berichtsjahr wurde es mit 41 zu 32 Stimmen angenommen
[12].
Mit einer Motion wollte Widmer den Bundesrat beauftragen, dem Parlament einen Gesetzesvorschlag für eine dauernde
Subventionierung des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern vorzulegen. Der Vorstoss wurde auf Antrag der Regierung, die auf entsprechende Vorarbeiten verweisen konnte, lediglich als Postulat überwiesen
[13].
Die Stiftung
Schweizerische Volksbibliothek (SVB), welche vom Bund seit 1921 finanziell unterstützt wird, unterzog sich im Rahmen der Überprüfung der Bundessubventionen hinsichtlich ihrer Struktur, ihrer Funktionsweise sowie ihres Nutzens einer Evaluation. Die Ergebnisse der Untersuchung fielen durchwegs positiv aus. Die SVB wurde als zweckmässig eingerichteter, professionell geführter und leistungsfähiger Betrieb dargestellt, der es verstanden habe, sich den veränderten Bedürfnissen im Bibliothekswesen anzupassen. Allerdings dränge sich eine klare, leistungsbezogene Kostenaufteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden auf. Insbesondere will der Bund in
Zukunft nur noch die nationalen Aufgaben der SVB unterstützen und nicht mehr auch deren Leistungen zugunsten der Schulen, welche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Entsprechende Absprachen fanden zwischen dem BAK und der Erziehungsdirektorenkonferenz statt. Dementsprechend wird der Anteil des Bundes am Gesamtbudget der SVB von momentan rund 60% auf etwas mehr als 50% gesenkt werden können. Anders als bisher wurden der SVB nicht mehr jährlich gleichbleibende Finanzhilfen zugesprochen. Für die Periode
2000-2003 beantragte der Bundesrat dem Parlament einen
Rahmenkredit von maximal 8 Mio Fr. Damit erhält die SVB eine gewisse Flexibilität beim Einsatz ihrer Mittel. Beide Kammern stimmten diesem Vorgehen ohne Opposition zu
[14].
Die
Wettbewerbskommission (Weko) will den Buchhändlern und Verlegern in der Schweiz die Anwendung der
kollektiven Preisbindung für deutschsprachige Bücher verbieten, welche ebenfalls in Deutschland und in Österreich besteht, allerdings auch dort Anlass zu Diskussionen gibt. Auf Grund ihrer Untersuchungen kam die Weko zur Ansicht, es bestehe im Buchmarkt ein hartes Kartell, das den Wettbewerb beseitigt, da es keine Differenzierungen über Preise und Rabatte zulässt. Die Verfügung der Weko erntete umgehend scharfe Kritik von den betroffenen Kreisen, aber auch von der Pro Helvetia, den Gewerkschaften und den Autoren. Der Entscheid wurde als „kulturblind“ bezeichnet, da Untersuchungen in Ländern ohne Preisbindung gezeigt hätten, dass dort die Buchpreise tendenziell höher seien; zudem werde diese Massnahme zu einer Konzentration im Schweizer Buchhandel führen, dessen Leidtragende in erster Linie die Leserinnen und Leser ausserhalb der grossen städtischen Agglomerationen sein dürften. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband erklärte, er werde den Beschluss der Weko unter Ausschöpfung aller rechtlicher Möglichkeiten anfechten
[15].
Pro Helvetia und Migros-Kulturprozent beschlossen, ihre Unterstützung der Schweizer Literatur zu koordinieren. Mit dem gemeinsamen Projekt
„Verlagsprämien“, das jährlich mit 300 000 Fr. dotiert ist, soll Schweizer Verlagen die Möglichkeit gegeben werden, eine effiziente Werbe- und Vertriebsstruktur im gleichsprachigen Ausland aufzubauen. In den Genuss der ersten Auszahlung kamen zu gleichen Teilen drei Westschweizer Verlage
[16].
In einem von der Urheberrechtsgesellschaft Pro Litteris angestrengten Pilotprozess entschied das Bundesgericht, dass
jeder Betreiber eines Photokopiergeräts, das unter einen urheberrechtlichen Pauschaltarif fällt, auch dann eine
Gebühr bezahlen muss, wenn er gar keine urheberrechtlich geschützten Werke kopiert. Im konkreten Fall ging es um die Weigerung eines Treuhandbüros, die für einen Betrieb mit einem Angestellten vorgesehene Urheberrechtsgebühr von 30 Fr. pro Jahr zu bezahlen. Die Lausanner Richter befanden, es lasse sich mit vertretbarem Aufwand gar nicht erfassen, ob und wie oft der Betreiber eines Photokopierers geschützte Werke vervielfältige, weshalb eine auf Tarife gestützte schematische Festlegung der Vergütungsansprüche rechtens sei
[17] .
Dieses Problem nahm auch eine Motion Widrig (cvp, SG) auf, welche eine Änderung der Erhebung der Pro Litteris-Gebühren in dem Sinn verlangte, dass staatliche Stellen und Unternehmen der Privatwirtschaft, welche keine oder nur geringe Mengen an geschützten Werken kopieren, von der Abgabe ausgenommen werden. Der Bundesrat erklärte dazu, die Tarife der Pro Litteris seien sehr differenziert ausgehandelt worden, weshalb es nicht angezeigt scheine, vor Auslaufen des geltenden Tarifs (2001) korrigierend einzugreifen. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss nur als Postulat angenommen
[18]. Nationalrat Imhof (cvp, BL) verlangte ebenfalls mit einer Motion, dass nur die
effektive Nutzung von Rechten
vergütungspflichtig sei. Der Bundesrat verwies erneut auf die Schwierigkeit, die Schutzrechte individuell zu erheben, weshalb die Tarifgestaltung zwar generell, aber für die Nutzer doch sehr schonend erfolgt sei. Auch diese Motion wurde auf seinen Antrag in ein Postulat umgewandelt
[19].
Was vor zwei Jahren als kulturhistorisches Geplänkel anfing, eskalierte in der Zwischenzeit zu einem ausgewachsenen Rechtshändel: der Kanton
St. Gallen bekundete seine Bereitschaft, notfalls bis vor Bundesgericht zu gehen, um die ihm im Zweiten Villmergerkrieg von 1712 von den Berner und Zürcher Truppen entwendeten Bibliotheksschätze zurück zu erhalten. Während Bern das Raubgut bereits 1719 wieder nach St. Gallen überführt hat, lagern gewisse Objekte nach wie vor in Zürich, so etwa ein einmaliger Erd- und Himmelsglobus, der um 1570 angefertigt wurde, und der heute als Zürcher Leihgabe im Landesmuseum in Zürich ausgestellt ist
[20].
In der Stadt
Bern sorgte die Zukunft des
autonomen Kulturzentrums Reitschule erneut für heisse Köpfe. Der Gemeinderat erklärte die im Vorjahr eingereichte
Initiative „Reitschule für alle“, welche das Objekt in ein Einkaufszentrum mit kultureller Nebennutzung umwandeln möchte, wegen des erwarteten hohen Verkehrsaufkommens aus Umweltschutzgründen für ungültig. Er beantragte dem Stadtparlament einen Kreditrahmen von 7,74 Mio Fr. für die
Sanierung der Dächer und Fassaden des Kulturzentrums. Gegen den Willen der FDP, der SVP und der Rechtsbürgerlichen wurde dieser Antrag mit 47 zu 20 Stimmen deutlich angenommen, worauf der Gemeinderat die Volksabstimmung darüber auf Mitte Juni festsetzte. Wenige Tage später erklärte der Regierungsstatthalter die vom Gemeinderat abgeschmetterte Initiative jedoch für zumindest teilweise genehmigungsfähig. Nach Auffassung der Initianten bedeutete dieser Entscheid, dass der Kredit bis zur Abstimmung über ihr Begehren sistiert werden müsse, weshalb sie beim Statthalteramt erneut Beschwerde einreichten, diesmal gegen den vom Gemeinderat vorgesehenen Abstimmungstermin. Dieses befand, eine rasche Sanierung sei – ungeachtet der künftigen Nutzung – für den jetzigen Betrieb der Reitschule aus Sicherheitsgründen unabdingbar und liess die rechtsbürgerlichen Initianten diesmal abblitzen. Die Berner Bevölkerung
nahm die Sanierungsinitiative an, allerdings mit dem hauchdünnen Vorsprung von 85 Stimmen
[21].
[1]
Lit. Reichenau / Schindler; Presse vom 29.6.99;
BaZ, 4.10.99;
NZZ, 2.11.99. Der Abgrenzung der verschiedenen Tätigkeitsfelder zwischen BAK und Pro Helvetia ist auch ein Unterkapitel in der Botschaft zur Finanzierung der Pro Helvetia gewidmet (
BBl, 1999, S. 7805 ff., insb. S. 7822 f.). Der Frage der verschiedenen Ebenen der Kulturförderung ging eine zweitägige Arbeitstagung im Gottlieb-Duttweiler-Institut in Rüschlikon nach, an der BAK, Pro Helvetia und Migros-Kulturprozent prominent vertreten waren (
NZZ, 31.8. und 2.9.99;
BaZ, 4.9.99).1
[2]
Lit. Hänni;
NZZ, 18.5.99. Das Haager Abkommen entstand 1954 als Reaktion auf die massive Zerstörung von Kulturgut im 2. Weltkrieg.2
[3]
TA, 24.2.99;
LT, 22.5.99;
NLZ und
NZZ, 26.5.99; Presse vom 3.7.99. Eine etwas zu forsche Modernisierungsgangart schlug die Pro Helvetia damit ein, dass sie ihr neues Bulletin „Newsletter“ nennen wollte; nach geharnischter Kritik erschien dieses ab der Juninummer unter dem Titel „Transversal“ (
NZZ, 13.7.99).3
[4]
BBl, 1999, S. 7805 ff.; Presse vom 14.5.99.4
[5]
LT, 27.3., 27.5. und 21.9.99;
NZZ, 29.3.99. Zum dritten Osteueropakredit siehe oben, Teil I, 2 (Autres institutions européennes).5
[6]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 852 ff.;
NZZ, 25.8.99;
LT, 28.9.99.6
[7]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2376 ff.7
[8]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1191 f.8
[9] Presse vom 28.4.99;
AZ, 3.11.99;
NZZ, 26.11.99.9
[10]
NZZ, 10.8.99. Siehe
SPJ 1996, S. 308.10
[12]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 157. Siehe
SPJ 1997, S. 323.12
[13]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 156 f. Siehe
SPJ 1998, S. 325.13
[14]
BBl, 1999, S. 1887 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 288 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 513 f. und 597. In der Schlussabstimung im NR stimmten lediglich Blocher (svp, ZH), Moser (fp, AG) und Steinemann (fp, SG) gegen die Vorlage (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1399). Die jährliche Bundessubvention an die SVB hatte für die Periode 1996-1999 je 1,8 Mio Fr. betragen (
SPJ 1995, S. 292 f.).14
[15]
BBl, 1999, S. 7777 ff. Siehe auch die Ausführungen des Präsidenten der Weko in
Die Volkswirtschaft, 1999, Nr. 10, S. 22-25;
SGT, 7.1.99;
SHZ, 3.3.99;
TA, 21.6.99; Presse vom 15.7. und 8.9.99.15
[17]
NZZ, 8.3.99. Siehe
SPJ 1998, S. 325. Um ihre Rechte (gerade auch im Hinblick auf die Entwicklungen des Internet) besser wahrnehmen zu können und Administrativkosten zu senken, schlossen sich die vier Verwertungsgesellschaften der Schweiz (Pro Litteris, Suisa, Suissimage und Société Suisse des Auteurs) unter dem Namen „Swiss Multimedia Copyright Clearing Center“ zu einer Zweckgemeinschaft zusammen (
NZZ, 19.3. und 20.8.99).17
[18]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 667 ff.18
[19]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2163 f.19
[20] Presse vom 8.3.99. Siehe
SPJ 1997, S. 322.20
[21]
Bund und
BZ, 13.3., 9.4., 15.4., 19.4., 29.4., 4.5., 5.5., 2.6., 14.6., 22.6. und 8.10.99.21
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