Année politique Suisse 2001 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport
Gesundheitspolitik
Erstmals erhielten drei Schweizer Ortschaften vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) finanzielle und fachliche Unterstützung für Programme, die
Gesundheit und Umwelt miteinander verknüpfen. Aarau (AG, Wohnen), Thal (SO, Natur) und Crans-Montana (VS, Mobilität) wurden aus 15 Bewerbungen ausgewählt. Hier übernimmt der Bund während der nächsten fünf Jahre die Hälfte der Projektkosten (jährlich maximal 200 000 Fr.)
[1].
Im Dezember nahm das Schweizerische
Gesundheitsobservatorium in Neuenburg seine Arbeit auf. Es wird Gesundheitsdaten sammeln und auswerten. Damit dient es dem Bund und den Kantonen als wichtiges Steuerungsinstrument der Gesundheitspolitik
[2].
Im Vorjahr hatte sich der Bundesrat gegen die aktive
Sterbehilfe ausgesprochen und seine Absicht bekundet, lediglich die heute weitgehend akzeptierte passive und indirekt aktive Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Diese restriktive Haltung hatte den Tessiner Krebsarzt und SP-Nationalrat Cavalli auf den Plan gerufen. Mit einer parlamentarischen Initiative forderte er eine Euthanasie-Regelung nach niederländischem Recht: Bei einer „Mitleidtötung“, vorgenommen an einer todkranken Person mit
unerträglichem und unheilbarem Leiden, sollte gemäss Opportunitätsprinzip von einer Strafverfolgung abgesehen werden – trotz weiterhin geltender Rechtswidrigkeit der Tat. Die Haltung des Bundesrates übernahm in gewisser Hinsicht eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Vallender (fdp, AR), welche die vielerorts geduldete indirekt aktive Beihilfe zur Selbsttötung an gesetzlich verankerte Bedingungen knüpfen wollte; sie sollte nur straffrei bleiben, wenn sie von einer Person aus dem engsten persönlichen Umfeld geleistet wird, nicht aber, wenn ein Arzt oder der Pflegedienst sie praktizieren
[3]. Da der Bundesrat auf klare Vorgaben des Gesetzgebers in diesem Bereich drängte, fand in der Wintersession die Plenumsdiskussion über die beiden Initiativen in einem über das übliche Verfahren hinausgehenden breiteren Rahmen statt. Obgleich mit einer Annahme der Initiative Cavalli noch kein definitiver Entscheid über die direkte aktive Sterbehilfe gefällt worden wäre, wollte der Nationalrat das Tabu nicht brechen und lehnte sie mit 120 zu 56 Stimmen ab; ebenso deutlich wurde auch die Initiative Vallender verworfen. Breite Zustimmung fand hingegen eine Motion Zäch (cvp, AG), die den Bundesrat auffordert,
Gesetzeslücken bei der passiven und der indirekt aktiven Sterbehilfe gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zu
schliessen; zusätzlich soll die
Palliativmedizin speziell gefördert werden. Der Bundesrat hatte sich gegen die Überweisung des Vorstosses in der verbindlichen Form gewehrt, da seiner Auffassung nach noch nicht genügend Entscheidgrundlagen für eine gesetzliche Regelung vorliegen
[4].
Eine Expertenkommission des Bundes schlug vor, die Sicherheit der Patienten
mit einem nationalen Programm zu verbessern. Aus Rücksicht auf den Föderalismus im Gesundheitswesen soll aber nicht eine zentrale Sicherheitsbehörde eingesetzt werden, sondern analog zum Büro für Flugunfälle ein nationales Zentrum für
Patientensicherheit, das Meldungen über medizinische Zwischenfälle registriert und analysiert
[5]. Die FMH beschloss ihrerseits, für ihre Mitglieder eine Datenbank einzurichten, in welche Ärzte und Ärztinnen (auf Wunsch auch anonym) Fehlermeldungen eingeben können; die gesammelten Daten sollen in einem späteren Zeitpunkt auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden
[6].
Dass es mit dem
Datenschutz im Gesundheitswesen nicht zum besten steht, bestätigte ein Bericht der Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung. Gemäss Art. 321bis StGB dürfen medizinische Daten nur mit Einwilligung des Patienten für die Forschung verwendet werden. Wenn die Einwilligung nicht möglich ist, die Forschungsinteressen schwerer wiegen als die Geheimhaltung und Daten mit Namensnennung nötig sind, braucht es eine Bewilligung der Kommission. Diese stellte in den Jahren 1998-2000 zahlreiche Verstösse gegen die rechtlichen Bestimmungen fest
[7]. Eine gewisse Beunruhigung lösten die im Rahmen der TarMed-Verhandlungen (siehe unten, Medizinalpersonen) vereinbarten ICD-
Diagnosecodes aus, die künftig auf den Arztrechnungen erscheinen sollen. Sie werden ohne kausalen Zusammenhang mit einer Krankheit Aufschluss über die allgemeinen Lebensbedingungen der Patienten geben (familiäre Belastungen, Risikoverhalten usw.). Von Nationalrätin und Konsumentenschützerin Sommaruga (sp, BE) mit einer Interpellation darauf angesprochen, erklärte der Bundesrat, Art. 42 KVG verpflichte die Leistungserbringer schon heute, eine genaue Diagnose zu stellen; er sei nicht Partner von TarMed, werde aber – wie der Datenschutzbeauftragte, der bereits bei den interessierten Kreisen vorstellig geworden sei – die Angelegenheit im Auge behalten
[8].
Auf Grund scharfer Proteste von Behindertenorganisationen revidierte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) ihre im Vorjahr publizierte Empfehlung zur
Sterilisation nicht Urteilsfähiger. Sie hatte ihre Haltung mit dem Recht auf gelebte Sexualität begründet, weshalb es naheliegend sei, nicht mehr länger auf die Urteilsfähigkeit als einzig massgebliches Kriterium für die Zulässigkeit einer Sterilisation abzustellen; diese sollte auch dann erlaubt sein, wenn eine Person deren Tragweite nicht voll begreifen kann. In Erwartung der anstehenden Revision des Vormundschaftsgesetzes beschloss die SAMW, wieder zu ihren Richtlinien von 1981 zurückzukehren. Danach dürfen keine Sterilisationen von urteilsunfähigen Personen vorgenommen werden. Bei urteilsfähigen geistig Behinderten wird die Sterilisation als Ultima Ratio angesehen. Voraussetzung für den Eingriff soll ein Gutachten eines Facharztes und das klare Einverständnis der Betroffenen sein
[9].
Bei
Katastrophen und Unfällen grösseren Ausmasses ist die psychologische Betreuung der Betroffenen (Opfer und Angehörige) wichtig. Nach privaten Initiativen (z.B. Swissair) startete der Bund im Berichtsjahr eine Ausbildungsoffensive in diesem Bereich. Der vom VBS angebotene Kurs richtet sich ausdrücklich an Laien; das Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit ausgebildeten Psychologinnen und Psychologen erstellt
[10].
Nach dem Nationalrat lehnte auch die kleine Kammer die 1997 eingereichte
Volksinitiative „Für eine freie Arzt- und Spitalwahl“, die eine uneingeschränkte Wahl des Leistungserbringers für die Kranken- und Unfallversicherten in der ganzen Schweiz verlangte, mit 28 zu 0 Stimmen klar ab. Da mit der 2. Teilrevision des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung ein Hauptanliegen der Initianten (gleich lange Spiesse für öffentliche Spitäler und private Kliniken) weitgehend Berücksichtigung fand, wurde das Begehren im Sommer
zurückgezogen [11].
Anlässlich der Beratung der 2. Teilrevision KVG folgte der Ständerat bei der
Spitalfinanzierung in den wesentlichen Punkten dem Bundesrat. Demnach müssen sich
Kantone und Versicherer in Zukunft
hälftig in die Kosten für die Behandlung aller Spitalpatienten (unabhängig von deren Versicherungsdeckung) sowohl inner- wie ausserkantonal sowie in die Finanzierung der Investitionskosten der Spitäler
teilen. Es werden nicht mehr Institutionen subventioniert, sondern Leistungen abgegolten. Für die Kantone entstehen jährlich Mehrkosten von – je nach Schätzung – 600 Mio bis 1,2 Mia Fr., wobei zur Schonung der Kantone auf Antrag Stadler (cvp, UR) eine vierjährige Übergangsregelung mit steigender Kantonsbeteiligung stipuliert wurde. Die Einigung über die Kostenaufteilung bis zu diesem Zeitpunkt wollte die kleine Kammer den Verhandlungen zwischen den Kantonen und den Versicherern überlassen
[12]. Die Politik wurde hier aber erneut vom
Eidg. Versicherungsgericht (EVG) eingeholt. Nachdem das vom BSV vermittelte Stillhalteabkommen zwischen den Kantonen und den Versicherern Ende 2000 ausgelaufen war, hatten sich mehrere Kassen an die Gerichte gewandt, um ihre Forderungen auf diesem Weg durchzusetzen. Das EVG entschied Ende Jahr, dass auch bei der innerkantonalen Hospitalisation der Sockelbeitrag zu Gunsten der halbprivat und privat versicherten Spitalpatienten ab 2001 geschuldet ist. Da das EVG-Urteil keine Übergangsfrist vorsah, setzte sich die interkantonale Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) beim Parlament für einen dringlichen Bundesbeschluss ein, um zumindest eine Etappierung und Abfederung der Zusatzbelastung zu erreichen
[13].
Eine eigenständige und weitreichende Weichenstellung nahm der Ständerat bei der mittelfristigen Zukunft der Spitalfinanzierung vor. In einer neuen Übergangsbestimmung zum KVG verpflichtete er den Bundesrat, innerhalb von fünf Jahren eine Vorlage zu präsentieren, die ein
monistisches Finanzierungssystem einführt. Danach sollen die Kantone nicht länger direkt für Investitionen und Defizite der Spitäler aufkommen. Sie müssten den Krankenkassen aber die Hälfte der von diesen zu übernehmenden Gesamtkosten ersetzen – in Form von Subventionen (beispielsweise für die Bildung eines Grossrisikopools), Beiträgen zur Prämienverbilligung oder als Risikoausgleich. Damit würde bei den Kosten endlich Transparenz geschaffen, begründete die vorberatende Kommission ihren Vorschlag zu diesem grundlegenden Systemwechsel; gleichzeitig würde erreicht, dass öffentliche und private Spitäler nicht länger ungleich behandelt werden. Santésuisse (ehemals KSK) als Dachverband der Krankenversicherer begrüsste diese Marschrichtung, die Kantone, die ihre Entmachtung befürchten, zeigten sich skeptisch
[14].
Was die beiden Parlamentskammern im Vorjahr vorgespurt hatten, setzte der Ständerat bei der Beratung der 2. Teilrevision des KVG um, indem er beschloss, den
Vertragszwang
zwischen den Kassen und den Leistungserbringern
im ambulanten Bereich grundsätzlich aufzuheben, sofern die medizinische Versorgung sichergestellt ist; der Bundesrat hatte dies lediglich für die über 65-jährigen Ärzte vorgeschlagen. Bundesrätin Dreifuss zeigte sich nicht überzeugt von der positiven Wirkung der Massnahme, die sie als Gefährdung der Solidarität in der Grundversicherung erachtet, da der
Verlust der freien Arztwahl zu mehr Zusatzversicherungen und somit zu einer Zweiklassenmedizin führen könne; sie vermochte sich mit ihren Argumenten aber nicht durchzusetzen. Am meisten zu Diskussionen Anlass gaben die Kriterien, nach denen die Auswahl jener Ärzte vorgenommen werden soll, die nach wie vor zu Lasten der Grundversicherung praktizieren dürfen. Man einigte sich schliesslich auf die Formulierung, diese müssten ihre Leistungen wirtschaftlich effizient und wissenschaftlich begründet anbieten. Da Konflikte zwischen den Kassen und der Ärzteschaft vorprogrammiert sind, will der Ständerat in diesen Fällen tripartite
Kommissionen (Kassen, Ärzte und Kantonsvertreter) zur Schlichtung einsetzen; er vehehlte aber nicht, dass ihm sein Modell noch nicht in allen Punkten ausgegoren scheint, weshalb er auf die Beratung durch den Nationalrat setzt, um die Kriterien stringenter zu formulieren
[15].
Gegen den Willen des Bundesrates, der vor den unabsehbaren Folgen eines derartigen Systemwechsels warnte, nahm der Nationalrat knapp eine Motion Sommaruga (sp, BE) an, die den Bundesrat verpflichten wollte, im KVG die obligatorische und flächendeckende Einführung des
Hausarztmodells (oder ähnlicher Strukturen wie HMO bzw. Ärztenetze) vorzusehen. Von der „Gatekeeper“-Funktion dieser ersten medizinischen Anlaufstelle versprach sich die Motionärin Einsparungen von 10-15% der Kosten in der Grundversicherung. Die Zustimmung zur Motion kam vor allem dank der Unterstützung durch die FDP zustande. Der Ständerat nahm den Vorstoss hingegen nur als Postulat an
[16].
Nach langen Vorarbeiten schienen sich die Tarifpartner (Konkordat der Krankenversicherer, FMH, Spitäler und Sozialversicherungen) auf ein
einheitliches Tarifssystem (
TarMed 01) zur Abgeltung der ärztlichen Leistungen einigen zu können, obgleich innerhalb der FMH nach wie vor starke Querelen in Gang waren. Insbesondere die Untervereinigung der invasis und operativ tätigen Ärzteschaft (FMS) befürchtete massive Einkommenseinbussen, da die Tarifrevision einerseits die diagnostische und beratende Funktion der Ärzte aufwerten, andererseits kostenneutral ausgestaltet sein soll. Die FMH zögerte deshalb ihre definitive Zustimmung zu den Detailbestimmungen immer wieder hinaus. Im Mai stimmte sie dem TarMed für den Bereich der obligatorischen Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung zwar zu, verlangte aber für den Krankheitsbereich, der rund 95% aller Ausgaben betrifft, Zusatzverhandlungen. Am 30. August, dem allerletzten vom EDI fixierten Termin, unterschrieb die FMH das Vertragswerk. Das EDI bekundete wenig Begeisterung, da seiner Meinung nach die Frage der Kostenneutralität nur ungenügend transparent gemacht worden sei. Im Dezember stimmte auch die Ärztekammer grundsätzlich zu, beschloss aber, in den ersten Monaten von 2002 eine Urabstimmung unter den knapp 30 000 FMH-Mitgliedern durchzuführen. Die FMS drohte mit Austritt aus der Verbindung
[17].
Mit dem komfortablen Mehr von 109 zu 62 Stimmen – und im Einverständnis mit dem Bundesrat – gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) auch in der zweiten Phase Folge und unterstellte die
Assistenzärzte dem
Arbeitsgesetz, von dem sie bisher ausgenommen waren, da davon ausgegangen worden war, die Assistenzzeit in den Spitälern sei Teil der Ausbildung. Innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten soll die wöchentliche Arbeitsbelastung auf maximal 50 Stunden gesenkt werden. Für diese Ausdehnung der Arbeitsgesetzgebung, die primär im Namen der Patientensicherheit erfolgte, stimmten geschlossen SP und Grüne, dagegen (aus finanziellen Gründen) eine Mehrheit von SVP und FDP sowie eine CVP-Minderheit
[18].
Nach den Medikamenten nahm der Preisüberwacher die Tarife der rund 3500
Zahnärzte unter die Lupe. Er verlangte eine Offenlegung, wogegen sich die Schweizerische Zahnärztegesellschaft (SSO) vehement wehrte. Die Preisüberwachung war durch eine internationale Studie hellhörig geworden, die aufzeigte, dass in der Schweiz Zahnbehandlungen bis zu viermal teurer sind als in Deutschland. Stossend sei auch der Umstand, dass die SUVA von den Privatpatienten quersubventioniert wird, da der Sozialversicherungstarif lediglich 60% des durchschnittlichen Normaltarifs beträgt
[19].
Einstimmig verabschiedete der Ständerat eine Motion Wicki (cvp, LU), welche verlangt, dass der Bundesrat die qualifizierten
psychologischen Berufe auf eidgenössischer Ebene adäquat und transparent regelt. Wicki machte geltend, die psychische Gesundheit sei ein zu schützendes Gut, weshalb es anerkannte Qualitätsnormen brauche, um Missbräuchen und Schädigungen entgegenzuwirken. Bundesrätin Dreifuss verwies auf bereits laufende gesetzgeberische Arbeiten und war bereit, die Motion entgegen zu nehmen. Der Nationalrat überwies sowohl diese wie auch eine analoge Motion Triponez (fdp, BE)
[20].
Mit einer Motion forderte der Berner SVP-Nationalrat Joder, durch eine Teilrevision des KVG die
Krankenpflege als eigenständige Leistung zu definieren und die Spitäler und Heime zu verpflichten, den Nachweis einer quantitativ und qualitativ genügenden Pflege zu erbringen. Joder reagierte so auf das in den letzten Jahren immer offensichtlicher gewordene Malaise im Pflegebereich und auf den Umstand, dass schweizweit 1300 bis 2000 qualifizierte Pflegestellen unbesetzt sind. Mit dieser Anerkennung soll der Berufsstand wieder attraktiver gemacht werden. Gegen den Willen des Bundesrates, der auf die kantonalen Prärogativen im Bereich der Pflege verwies, wurde der Vorstoss mit 91 zu 59 Stimmen in der verbindlichen Form angenommen
[21].
Am 4. März gelangte die 1997 vom Grosshandeldetaillisten Denner eingereichte und im Vorjahr vom Parlament zur Ablehnung empfohlene
Volksinitiative „für tiefere Arzneimittelpreise“ zur Abstimmung. Sie verlangte, dass alle in den Nachbarländern zugelassenen Medikamente auch in der Schweiz verkauft werden dürfen; Ärzte, Apotheken und Krankenkassen sollten verpflichtet werden, soweit vorhanden Generika beziehungsweise das preisgünstigste Präparat zu verschreiben, abzugeben oder zu vergüten. Die bürgerlichen Parteien sprachen sich geschlossen gegen die Initiative aus. Ihrer Ansicht nach hätte das Begehren die Therapiefreiheit der Ärzteschaft beschnitten, die Patientensicherheit gefährdet und den Pharmastandort Schweiz geschwächt. Die SP zeigte sich gespalten, weshalb sie schliesslich Stimmfreigabe beschloss. Eine Minderheit um die beiden Nationalräte Strahm und Sommaruga (beide BE) konnte der Initiative als Signal gegen die „Hochpreispolitik der Pharmamultis“ durchaus positive Seiten abgewinnen; sie waren der Ansicht, die Mängel des relativ unklar formulierten Begehrens könnten in der ausführenden Gesetzgebung behoben werden
[22]. Dass die Initiative, die von keiner namhaften Partei unterstützt wurde, über 30% Ja-Stimmen auf sich vereinte, wurde von Beobachtern als Zeichen dafür gewertet, dass sie den Finger auf einen wunden Punkt gelegt hatte
[23].
Volksinitiative „für tiefere Arzneimittelpreise“
Abstimmung vom 4. März 2001
Beteiligung: 55,0%
Ja: 791 589 (30,9%) / 0 Stände
Nein: 2 565 718 (69,1%) / 20 6/2 Stände
Parolen:
– Ja: Lega; Schweiz. Stiftung f. Konsumentenschutz
– Nein: FDP, SVP, CVP, CSP, GP(2*), LP, SD, EVP, EDU, PdA; Economiesuisse, SAGV, SGV, SBV, SGB, KSK, SGCI, Apothekervereinigung, Schweiz. Konsumentinnenforum, Schweiz. Patientenorganisation
– Stimmfreigabe: SP (4*); CNG
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die Kritik an der Höhe der Medikamentenpreise verstummte denn auch nicht. Gleich nach der Ablehnung der Denner-Initiative forderte das
Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) die Einberufung eines „Runden Tisches“, um mit allen Beteiligten Massnahmen zur Stabilisierung der Medikamentenkosten zu beraten. Die Konferenz fand Anfangs Juli statt, brachte aber kaum Neues. Es wurde vereinbart, auf allen Ebenen den Einsatz von Generika zu fördern; die Pharmaindustrie wurde zudem aufgefordert, kleinere Packungen anzubieten, um der Verschwendung von Arzneimitteln entgegen zu wirken
[24]. Der
Preisüberwacher intervenierte ebenfalls erneut und verlangte eine Ausdehnung des Ländervergleichs auf alle Nachbarstaaten, auch jene mit deutlich niedrigerem Preisniveau (Italien und Frankreich), eine Anregung, die ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Robbiani (cvp, TI) übernahm. Die
SP möchte die steigenden Gesundheitskosten in den nächsten Jahren vordringlich mit Massnahmen im Medikamentenbereich bekämpfen
[25].
Die mit der 1. KVG-Revision beschlossenen Neuerungen im Medikamentenbereich traten schrittweise in Kraft. Bereits ab Anfang Jahr wurde es den Apotheken freigestellt, ohne ausdrücklichem Vermerk auf der Verschreibung statt eines Originalprodukts ein kostengünstigeres
Generikum abzugeben. Damit dies auch vermehrt geschieht, wurde auf den 1. Juli die
leistungsorientierte Abgeltung (LOA) eingeführt, die den Anreiz zum Verkauf von besonders teuren Medikamenten abbaut. Neu übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Leistungen der Apotheken unabhängig vom Produktepreis; durch diesen Pauschalzuschlag entfällt ein Teil der bisherigen Margen für Beratung, Vertrieb und Lagerhaltung. Der neue Abgeltungsmodus stiess in der Bevölkerung vorerst auf Unverständnis, da er dazu führte, dass bis anhin kostengünstige Medikamente teurer wurden. Aber auch einzelne Krankenkassen und der Konsumentenschutz verlangten eine Neuverhandlung der Tarifverträge mit den Apotheken
[26].
Auf Antrag von Beerli (fdp, BE) beschloss der Ständerat eine Ergänzung der Gen-Lex in dem Sinn, dass eine Person, die mit ihrer Einwilligung
gentechnisch-veränderte Medikamente einnimmt, auch im Fall von unerwünschten Nebenwirkungen weder die Produktionsfirma noch den dispensierenden Arzt auf Schadensersatz verklagen kann. Die kleine Kammer wollte damit den Imponderabilien der neuesten Entwicklungen Rechnung tragen, die in allen Bereichen der Experimentalmedizin zum Tragen kommen
[27].
Mitte September verabschiedete der Bundesrat seinen Gesetzesentwurf für ein
Transplantationsgesetz, den er unter die Stichworte „Gerechtigkeit und Transparenz“ stellte. Strikt verboten wird der Handel mit menschlichen Organen, Geweben und Zellen; die Spende menschlicher Organe muss unentgeltlich erfolgen. Für die Organentnahme bei hirntoten Personen soll die sogenannte
erweiterte Zustimmungslösung gelten (Einwilligung des Spenders resp. der nächsten Angehörigen). Die Zuteilung der Organe soll zentral vorgenommen werden. Die Xenotransplantation wird gemäss dem Bundesbeschluss von 1999 geregelt. Da die Lebendspende im Gesetzesentwurf generell (und nicht nur subsidiär) sowie auch zwischen nicht verwandten Personen zugelassen wird, führt dies zu Vorbehalten gegenüber der
Biomedizin-Konvention des Europarates, welche der Bundesrat dem Parlament parallel dazu zur Ratifikation zuleitete. Dabei handelt es sich um eines der bedeutendsten Übereinkommen des Europarates; es stellt Grundsätze zum Schutz des Menschen vor den Gefahren der modernen Medizin und Biotechnologie auf. In einem Zusatzprotokoll, das der Bundesrat ebenfalls ratifizieren will, wird das Klonen von Menschen verboten; dieses Verbot ist in der Bundesverfassung (Art. 119 Abs. 2 Lit. a) bereits verankert
[28].
Im Berichtsjahr erhitzte die Frage der
Forschung an embryonalen Stammzellen die Gemüter. Dabei werden die bei einer In-vitro-Fertilisation anfallenden überzähligen Embryonen zur Züchtung von menschlichem Gewebe verwendet. Gemäss Verfassung (Art. 119 Abs. 2) und dem neuen Fortpflanzungsmedizingesetz, das auf den 1.1.2001 in Kraft trat, ist die Gewinnung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken verboten, ebenso Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen, eine beschränkte therapeutische Forschung hingegen möglich. Ein wissenschaftliches Team der Universität Genf reichte beim
Schweizerischen Nationalfonds (SNF) ein Gesuch für die Finanzierung eines Versuchs mit importierten Stammzellen ein. Unterstützung fand es bei der Ethikkommission des Universitätsspitals Genf und bei der Zentralen Ethikkommission der SAMW sowie in einem Rechtsgutachten, das den Import von Stammzellen als mit dem Gesetz vereinbar erachtete. Der Forschungsrat des SNF diskutierte das Gesuch sehr kontrovers und leitete es schliesslich an den vom Glarner FDP-Ständerat Schiesser präsidierten Stiftungsrat weiter, um gewissermassen eine politische Entscheidung zu erwirken. Ende September entschied dieses Gremium, das Genfer Forschungsprojekt finanziell zu unterstützen. An einer Medienkonferenz äusserte sich Schiesser grundsätzlich positiv zur Stammzellenforschung, forderte aber den Gesetzgeber auf, rasch die noch fehlenden Grundlagen für diese Arbeiten zu schaffen
[29]. Anders sah dies die im Fortpflanzungsmedizingesetz vorgeschriebene
nationale Ethikkommission für den humanen Bereich (NEK), die der Bundesrat Mitte Jahr eingesetzt hatte. Ohne sich im Grundsatz für oder gegen die Stammzellenforschung auszusprechen, empfahl sie, das Genfer Gesuch abzulehnen, da die ethischen und rechtlichen Fragen noch ungenügend geklärt seien
[30].
1999/2000 war der Bundesrat mit einer von beiden Kammern überwiesenen Motion Plattner (sp, BS) verpflichtet worden, ein Rahmengesetz über die medizinische Forschung am Menschen vorzulegen. Als Reaktion auf die Kontroverse um das Genfer Gesuch beschloss er, die Regelung der Forschung an menschlichen Embryonen in einem
eigenen Bundesgesetz vorzuziehen und dieses später in das Gesetz über die Forschung am Menschen zu integrieren. Das Vorgehen des SNF bezeichnete das EDI als „legal“, da es keine klare Regelung für den Import von Stammzellen gebe
[31]. Die Parteien hielten sich in dieser Frage relativ bedeckt. SVP und FDP erklärten, sich noch kaum mit der Materie beschäftigt zu haben; die FDP begrüsste allerdings den Entscheid des Nationalfonds. Die SP gründete eine Fachkommission, fasste aber keine Beschlüsse. Für die CVP verlangte Nationalrätin Dormann (LU) ein vorläufiges Verbot der verbrauchenden Forschung und strenge Regelungen für den Import embryonaler Stammzellen. Die GP sprach sich für ein umfassendes Verbot aus
[32].
[1] Presse vom 17.8.01. Eine Motion Gadient (svp, GR) zur Förderung der Asthma- und Allergieforschung in der Schweiz wurde auf Antrag des BR als Postulat überwiesen (
AB NR, 2001, S. 1988).1
[3] Die Rechtskommission des NR folgte den Empfehlungen einer vom Bund eingesetzten Expertengruppe und stimmte der pa.Iv. Cavalli mehrheitlich zu. Der Vorstoss von Vallender wurde von der Kommission als hinter die geltende Praxis zurückgehend knapp abgelehnt (
NZZ, 6.7.01).
Siehe
SPJ 1999, S. 243 f. und
2000, 195 f. In seiner Antwort auf eine Einfache Frage Vallender bezeichnete der BR den auf den 1.1. 2001 wirksam gewordenen Entscheid der Stadtzürcher Exekutive, Beihilfe zum Selbstmord in den städtischen Heimen zuzulassen, als rechtlich korrekt; strafbar mache sich nur jemand, der aus selbstsüchtigen Motiven jemandem zum Freitod verleite oder ihm dazu Hilfe leiste (
AB NR, 2001, I, Beilagen, S. 102 f.). Siehe dazu auch seine Antwort auf eine Interpellation Bortoluzzi, svp, ZH (
a.a.O., S. 372 f.).3
[4]
AB NR, 2001, S. 1819 ff.; Presse vom 12.12.01. Zur Unterversorgung der Schweiz mit Palliativpflegeplätzen siehe
BaZ, 2.2.01. Vgl. auch
SPJ 2000, S. 196.4
[5] Presse vom 10.4.01. Siehe
SPJ 2000, S. 197.5
[6] Presse vom 26.1.01. Im gleichen Bestreben gründete die Schweiz. Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation eine Stiftung für Patientensicherheit (Presse vom 16.2.01).6
[7]
Lit. Hürlimann;
CHSS, 2001, S. 99;
NLZ, 18.10.01. Vgl.
SPJ 2000, S. 216. Zur möglichen Einführung eines Gesundheitspasses für die gesamte Bevölkerung und den damit verbundenen Fragen zum Datenschutz siehe auch: Rey, Jean-Claude, „Eine Gesundheitskarte für die Schweiz“, in
CHSS, 2001, S. 341 ff.7
[8]
AB NR, 2001, VI, Beilagen, S. 512 ff.;
SoZ, 21.10.01.8
[9] Die Empfehlung hätte auch im Widerspruch zur Bioethik-Konvention des Europarates gestanden, die Eingriffe an Einwilligungsunfähigen nur dann zulässt, wenn diese zu deren unmittelbarem Nutzen erfolgen:
NLZ, 28.2.01;
TA, 6.3.01. Siehe
SPJ 2000, S. 196 f.9
[11]
AB SR, 2001, S.
208 f. und 472;
AB NR, 2001, S. 952;
BBl, 2001, S. 3411.11
[12]
AB SR, 2001, S. 628 ff., 650 ff. und 804 ff. Siehe
SPJ 2000, S. 199 f.12
[13]
TA, 30.5. und 25.6.01. Presse vom 10.12.-14.12.01.13
[14]
AB SR, 2001, S. 669 ff. Der NR überwies ein Postulat Zäch (cvp, AG) für einen Bericht über die Einführung der monistischen Spitalfinanzierung (
AB NR, 2001, S. 1993). Siehe auch die Antwort des BR auf eine Anfrage Zäch (
a.a.O., III, Beilagen, S. 229 f.).14
[15]
AB SR, 2001, S. 628 ff, 650 ff, und 804 ff. Wie in der Antwort auf eine Interpellation Rossini (sp, VS) ausgeführt, setzte das EDI eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, genaue Zahlen zur Ärztedichte in der Schweiz zu eruieren und Vergleiche mit den Nachbarländern anzustellen (
AB NR, 2001, III, Beilagen, S. 457 f.). Siehe dazu auch: Gilliand, Pierre, „Perspektiven der künftigen Entwicklung der Zahl der Ärzte in der Schweiz“, in
CHSS, 2001, S. 150 ff.15
[16]
AB NR, 2001, S. 492 ff.;
AB SR, 2001, S. 675.16
[17] Weissenburger, Andreas, „Der neue Arzttarif TARMED“, in
CHSS, 2001, S. 61 f.; Presse vom 7.5., 31.8., 4.9. und 14.12.01. Siehe dazu auch zwei Interpellationen Guisan (fdp, VD) und Leuthard (cvp, AG) im NR (
AB NR, 2001, S. 665 ff.). Vgl.
SPJ 2000, S. 202. In Beantwortung einer Einfachen Anfrage Berberat (sp, NE) bekräftigte der BR erneut seine Entschlossenheit, im Fall eines Scheiterns von TarMed von Amtes wegen eine Tarifstruktur zu verordnen (
AB NR, 2001, IV, Beilagen, S. 180).17
[18]
AB NR, 2001, S. 835 ff. Vgl.
SPJ 1999, S. 249. Zu Lösungen auf kantonaler Ebene siehe
TG, 20.6.01.18
[19]
TA, 23.7. und 4.12.01;
NZZ, 8.8.01.19
[20]
AB SR, 2001, S. 111 f.;
AB NR, 2001, S. 1536 f.20
[21]
AB NR, 2001, S. 1645 ff. Siehe dazu auch eine Interpellation Hollenstein (gp, SG) in
AB NR, 2001, 1651 ff. und III, Beilagen, S. 334 f. Vgl.
SPJ 2000, S. 203. Der Schweizerische Spitalverband H+ stelle sich als Arbeitgeber hinter die Forderungen des Spitalpersonals und verlangte mehr Mittel und mehr qualifizierte Mitarbeitende (
NZZ, 21.6.01). Mitte November fanden in der ganzen Schweiz Kundgebungen des Pflegepersonals statt, an denen insgesamt rund 15 000 Personen teilnahmen (Presse vom 15.11.01).21
[22] Die Abstimmungskampagne gestaltete sich teilweise recht gehässig. Die Befürworter stiessen sich daran, dass im „Bundesbüchlein“ von den „billigsten“ anstatt den „preisgünstigsten“ Medikamenten die Rede war (Presse vom 13.1.-3.3.01). Siehe
SPJ 2000, S. 204.22
[23]
BBl, 2001, S. 2075 ff.; Presse vom 5.3.01. Die 1999 von den Apothekern, Drogisten und Ärzten eingereichte Volksinitiative „für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung“ wurde zurückgezogen, da die Initianten der Ansicht waren, mit dem 2000 verabschiedeten neuen Heilmittelgesetz und mit der 1. Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes sei ihrem Anliegen Genüge getan (
BBl, 2001, S. 191; Presse vom 18.1.01. Siehe
SPJ 2000, S. 204 ff.).23
[24] Presse vom 6.3.01;
NZZ, 3.7.01. In den letzten Jahren stiegen die Medikamentenkosten in der Grundversicherung meistens zweistellig; rund ein Fünftel der Prämien wird mittlerweile für Arzneimittel eingesetzt (Presse vom 10.7.01). Siehe auch
CHSS, 2001, Nr. 5 (Schwerpunktthema Medikamentenkosten). Eine Motion Gysin (fdp, BL), die verlangte, die Vergünstigungen, die Spitäler und Ärzte beim Direktbezug von Medikamenten erhalten, seien vollumfänglich an die Patienten weiterzugeben, wurde auf Antrag des BR als Postulat angenommen (
AB NR, 2001, S. 486).24
[25]
AB NR, 2001, S. 937;
NZZ, 28.8.01;
NLZ, 12.10.01. Ein von der Preisüberwachung 2000 angestellter Vergleich ergab, dass die Preise in der Schweiz knapp 20% über jenen in Deutschland – wie die Schweiz ein Hochpreisland – liegen; bei den nicht-kassenpflichtigen Arzneimitteln betrug die Differenz 33,3% (Presse vom 24.2.01). SP: Presse vom 8.9.01.25
[26] Marcuard, Dominique, „Preisbildung bei Arzneimitteln“, in
CHSS, 2001, S. 69 ff.;
BaZ, 30.5.01;
TA, 11.6.01; Presse vom 30.6.01;
LT, 3.7. und 16.8.01;
Ww, 9.8.01;
Lib., 17.8.01;
NZZ, 25.9.01. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR zu einer Frage Gutzwiller (fdp, ZH) in
AB NR, 2001, S. 761. Verglichen zum Ausland fristen die Generika in der Schweiz nach wie vor ein Schattendasein; ihr Anteil am Markt betrug 2000 lediglich rund 3% (Presse vom 17.5.01).26
[27]
AB SR, 2001, S. 579 f.;
TA, 28.8.01. Siehe dazu NR Gross (sp, TG) in
NZZ, 21.8.01. Zur Gen-Lex vgl. unten, Teil I, 8a (Forschung).27
[28]
BBl, 2002, S. 29 ff.; Presse vom 13.9.01. Siehe
SPJ 1999, S. 251 ff. Die Regelung über die Xenotransplantation trat auf den 1.7.2001 in Kraft. Gemäss einer Studie des Zentrums für Technologienfolgen-Abschätzung sind die Vorbehalte gegenüber dieser Medizinaltechnologie berechtigt, da sie unsicher, ethisch umstritten und möglicherweise in einigen Jahren bereits überholt sei (
NZZ, 26.7.01).28
[29]
Ww, 14.6.01;
TG, 31.8.01; Presse vom 29.9.01.29
[30] Presse vom 4.7. und 27.9.01;
Bund, 10.8.01;
LT, 22.8.01;
TA, 30.8.01;
24h, 11.9.01.30
[31] Presse vom 22.11.01. Vgl. auch die Stellungnahme des BR zu zwei Interpellationen (GP-Fraktion und Gutzwiller, fdp, ZH) in
AB NR, 2001, IV, Beilagen, S. 307 ff. und 432 f. Siehe
SPJ 2000, S. 207. Der NR wollte sich ebenfalls nicht festlegen und lehnte eine pa.Iv. Schmied (svp, BE) ab, die ein absolutes Verbot der Embryonenforschung verlangte (
AB NR, 2001, S. 268 f.).31
[32]
NZZ, 19.9. und 4.10.01. Siehe dazu auch unten, Teil I, 8a (Forschung).32
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