Année politique Suisse 2002 : Economie
Politique économique générale
La conjoncture économique a continué à se dégrader. – Le Conseil fédéral a soumis au parlement un programme de soutien au secteur touristique. – Le Conseil national a accepté un renforcement de la loi sur les cartels. – Le parlement a soutenu des propositions obligeant les sociétés cotées en bourse à publier les salaires ainsi que les indemnités de leurs principaux dirigeants et membres des conseils d’administration.
Wirtschaftsordnung
Die sowohl im Ausland als auch in der Schweiz bei einigen grossen Konzernen aufgedeckten Unregelmässigkeiten in der Buchhaltung und noch fast mehr die als exorbitant empfundenen Bezüge und Entschädigungen für aktive und für freigestellte Verwaltungsräte und Spitzenmanager trugen wenig zur Förderung des Vertrauens breiter Bevölkerungsschichten in die Effizienz und Gerechtigkeit der liberalen
marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung bei
[1]. Über politische Vorstösse in diesem Zusammenhang berichten wir an anderer Stelle
[2].
Der Nationalrat überwies eine Motion der FDP-Fraktion, welche den Bundesrat auffordert, das
Wirtschaftswachstum in das Zentrum seiner Politik zu stellen und dabei insbesondere die staatlichen Rahmenbedingungen zu verbessern
[3]. Mit ihrem Sieg in der Volksabstimmung über das neue Elektrizitätsmarktgesetz vom 22. September demonstrierte die Linke, welche dagegen das Referendum ergriffen hatte, einmal mehr, dass ihr
Kampf gegen Liberalisierung
und
Globalisierung in der Öffentlichkeit breite Unterstützung geniesst. Dabei reichte die Front der Opposition bis weit ins bürgerliche Lager hinein: am deutlichsten abgelehnt wurde die Deregulierung des Elektrizitätsmarktes nicht etwa von den Anhängern der politischen Linken, sondern von den Sympathisanten der SVP
[4].
Als Reaktion auf den Zusammenbruch der Fluggesellschaft Swissair im Herbst 2001 hatte die GPK des Ständerats Empfehlungen und ein Postulat zur Verbesserung der Fähigkeit der politischen Instanzen zur
Früherkennung von wirtschaftlichen und anderen für die Politik relevanten Problemen ausgearbeitet. Der Bundesrat war bereit, diese Anregungen entgegenzunehmen, hielt aber fest, dass die Früherkennung von Problemen und Krisen eine Daueraufgabe der Verwaltung sei. Dabei könne die Koordination noch verbessert werden; er denke aber nicht daran, eigene, speziell damit befasste Institutionen ins Leben zu rufen
[5].
Konjunkturlage und -politik
Die nach dem weltweiten Konjunktureinbruch des Vorjahres erhoffte Wiederbelebung trat nicht ein. Nachdem bis zu den Sommermonaten noch einige positive Anzeichen ausgemacht werden konnten, verlor die Wirtschaftsentwicklung in der zweiten Jahreshälfte wieder an Schwung. Beigetragen haben dazu die aufgedeckten Unregelmässigkeiten in der Rechnungsführung grosser Unternehmen und die dadurch ausgelösten massiven Kurseinbrüche an der Börse. Daneben führte die Verschlechterung der weltpolitischen Lage mit der sich abzeichnenden Intervention der USA im Irak einerseits zu einer Verunsicherung der Investoren und der Konsumenten und andererseits zu einer massiven Verteuerung der Erdölpreise.
Nicht alle Regionen waren im gleichen Masse von dieser flauen Konjunkturentwicklung betroffen. So lagen die Wachstumsraten der USA und – nach dem massiven Einbruch im Vorjahr – auch der meisten Industrie- und Schwellenstaaten Asiens (mit Ausnahme Japans) über dem weltweiten Durchschnitt; die Mehrzahl der europäischen Volkswirtschaften erreichten hingegen nicht einmal die schwachen Zuwachsraten des Vorjahres. Das reale Bruttoinlandprodukt stieg in den USA um 2,3%, in Grossbritannien um 1,5% und im Euro-Raum um 0,8% an; besonders schwach fiel das Wachstum in Deutschland und in Italien mit 0,4% resp. 0,3% aus. Eine ähnlich bescheidene Zunahme verzeichnete Japan mit 0,3%. In Lateinamerika verschärfte sich die Wirtschaftskrise in Argentinien, während die Entwicklung in den anderen Staaten uneinheitlich verlief.
Die
Teuerung auf Konsumentenstufe bildete sich in den meisten Industriestaaten zurück: massiv in den USA (von 2,8% auf 1,6%) hingegen nur schwach im Euro-Raum (von 2,5% auf 2,4%) und in Grossbritannien (von 2,1% auf 2,0). In Japan verzeichnete man zum vierten Mal hintereinander ein rückläufiges Preisniveau. Das Ausbleiben einer wirtschaftlichen Erholung wirkte sich negativ auf die
Beschäftigung aus. Die Arbeitslosenquote stieg im Jahresmittel sowohl in den USA (auf 5,8%) als auch im Euro-Raum (8,3%), im Vereinigten Königreich (5,2%) und in Japan (5,5%) an
[6].
Die schweizerische Konjunktur bewegte sich im Gleichschritt mit derjenigen des Euro-Raumes. Die im ersten Halbjahr gehegte Hoffnung auf einen Wiederaufschwung verflüchtigte sich vom Sommer an. Das reale Brutto-Inlandprodukt stagnierte nach ersten Schätzungen mit einer Zuwachsrate von 0,1% beinahe (2001: 0,9%). Die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung hatte eine weitere Schrumpfung der Ausrüstungsinvestitionen zur Folge (-10,7%), und die im Vorjahr stark angewachsenen Exporte von Waren und Dienstleistungen nahmen nur noch um 0,4% zu. Die Exportwirtschaft litt stark unter der eingebrochenen Nachfrage aus dem Euro-Raum und dabei insbesondere aus dem wirtschaftlich stagnierenden Deutschland. Noch stärker als die Ausfuhren gingen allerdings die realen Importe zurück (-2,6%). Als Konjunkturstützen wirkten weiterhin der private und der öffentliche Konsum (+0,9% resp. 1,9%), wobei deren Zuwachsraten deutlich unter dem Vorjahreswert blieben. Die Handelsbilanz schloss mit einem geschätzten Überschuss von 4,5 Mia Fr. ab. Gemäss ersten Schätzungen erreichte der Aktivsaldo der Dienstleistungsbilanz 24,9 Mia Fr. und der Überschuss in der Ertragsbilanz stieg auf 49,6 Mia Fr. (2001: 38 Mia Fr.).
Die anhaltende Konjunkturflaute verschärfte die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Der Stellenabbau, welcher im dritten Quartal 2001 eingesetzt hatte, hielt weiter an. Die Zahl der Beschäftigten schrumpfte im Jahresmittel um 0,4%. Hart davon betroffen war die verarbeitende Industrie (-2,5%), während der Dienstleistungssektor eine im Vergleich zum Vorjahr zwar kleinere, aber immerhin noch positive Wachstumsrate auswies (0,4%). Die Zahl der registrierten Arbeitslosen stieg kontinuierlich an, um im Dezember den Höchststand von 129 000 zu erreichen (Ende 2001: 79 500). Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote erhöhte sich im Jahresmittel auf 2,8% (2001: 1,9%); im Dezember betrug sie 3,3% (Dezember 2001: 2,2%). Da vor allem im Kanton Zürich eine starke Zunahme der Arbeitslosigkeit registriert wurde, glichen sich die Unterschiede zwischen den Sprachregionen etwas aus. Die Quoten waren mit 4,6% resp. 4,8% im Dezember in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin aber immer noch deutlich höher als in der Deutschschweiz (3,2%). Bei den ausländischen Erwerbstätigen war sie mehr als doppelt so hoch als bei den schweizerischen. In dieser Zahl sind die in Weiterbildungs- und Arbeitsprogrammen integrierten Arbeitslosen nicht enthalten. Die für internationale Vergleiche konzipierte Sake-Erhebung, welche diese Personen auch berücksichtigt, wies für das 2. Quartal 2002 eine Arbeitslosenquote von 2,9% aus.
Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene
Teuerung nahm 2002 im Jahresmittel
um 0,6% zu und war damit tiefer als im Vorjahr, wo sie 1,0% betragen hatte. Erneut hatten ausschliesslich die Preise der inländischen Waren und Dienstleistungen zur Inflation beigetragen (+1,4%), der Konsumentenpreisindex für Importgüter bildete sich nicht zuletzt wegen des gestiegenen Frankenkurses um weitere 1,7% zurück. Der Index der Produzenten- und Importpreise sank um durchschnittlich 1,2%. Das BfS publizierte im Dezember zum ersten Mal Indexzahlen, welche dem
unterschiedlichen Konsumverhalten einzelner sozialer Gruppen (Rentner, Alleinerziehende, Familien mit Kindern etc.) Rechnung tragen. Ein derartiger differenzierter Teuerungsindex war im Jahr 2000 vom Parlament mit der Überweisung einer Motion Cottier (cvp, FR) gefordert worden. Obwohl bei der Zusammensetzung des Warenkorbs zwischen den einzelnen sozialen Gruppen durchaus Differenzen bestehen, blieben die Auswirkungen auf die Entwicklung des Teuerungsindexes gering
[7].
Das Ausbleiben einer konjunkturellen Belebung, aber auch der anhaltende Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken und das Absinken der Inflationsrate unter die Einprozentmarke veranlasste die Nationalbank, ihre
expansive Geldpolitik weiter zu führen. Sie reduzierte in zwei Schritten (Mai und Juli) das Zielleitband für den Dreimonats-Libor von 1,25%-2,25% auf 0,25%-1,25%
[8].
Trotz der wirtschaftlichen Stagnation und den steigenden Arbeitslosenzahlen blieben im Berichtsjahr die Rufe nach staatlichen
Konjunkturförderungsmassnahmen fast gänzlich aus. Als sich abzeichnete, dass die auf den Herbst angesagte konjunkturelle Erholung nicht eintreten würde, reichte die SP-Fraktion im Herbst im Nationalrat zwar einige Vorstösse für eine Wiederankurbelung der Wirtschaft ein. Gemessen an den Vorankündigungen in den Medien blieben die Forderungen allerdings bescheiden und wurden ohne besonderen Nachdruck formuliert. Konkret regte die SP mit Postulaten ein Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Umschulung, die Einberufung einer Gesprächsrunde mit Vertretern von Kantonen und Gemeinden zur Vorbereitung eines Impulsprogramms für den Wohnungsbau sowie die Verlängerung der Bezugsdauer der Entschädigung für Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate an. Letztere Forderung wurde vom Bundesrat kurz nach der Einreichung des entsprechenden Postulats erfüllt. Im Oktober gab zudem das EVD die von den Unternehmen freiwillig angelegten
steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven frei. Rund 1000 Unternehmen wurden damit ermächtigt, angesparte Mittel im Umfang von insgesamt 350 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen
[9].
Strukturpolitik
Das 1999 beschlossene neue Bundesgesetz über
Risikokapitalgesellschaften hat nur wenig Wirkung erzielt. Das Seco leitete deshalb eine Evaluation ein und gab seine Absicht bekannt, zusammen mit Experten einen Revisionsvorschlag auszuarbeiten
[10].
Im September veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebots des schweizerischen Tourismus. Er entsprach damit auch einer Forderung, welche das Parlament im Jahr 2000 mit der Überweisung einer Motion der WAK-NR erhoben hatte. Der Bundesrat ging in seinem Antrag davon aus, dass die Anpassung der schweizerischen touristischen Infrastrukturen an die Anforderungen dieses weitgehend globalisierten Marktes in erster Linie im Verantwortungsbereich der privaten Wirtschaft liegt. Wegen der strukturellen Eigenheit des schweizerischen Tourismus, welcher schwergewichtig in peripheren Regionen (Berggebiete) angesiedelt ist und dort oft die einzige wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeit darstellt, sind aber nach Ansicht der Regierung flankierende Stützungsmassnahmen des Staates sinnvoll. Ziel des vorgeschlagenen und auf die Jahre 2003-2007 befristeten Tourismusprogramms ist es, sowohl innovative Veränderungen als auch die Qualität von touristischen Angeboten und Strukturen zu fördern.
Konkret beantragte die Regierung eine Verlängerung des Bundesbeschlusses von 1997 über die
Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (InnoTour)
[11]. Die dazu zur Verfügung stehenden Mittel sollen von jährlich 3,6 Mio Fr. auf 5 Mio Fr. aufgestockt werden; sie dürfen neu auch für Forschungsprojekte eingesetzt werden. Gestützt auf Art. 2d dieses Gesetzes sollen zusätzlich 2 Mio Fr. pro Jahr für Massnahmen zur
Aufwertung touristischer Berufe zur Verfügung stehen. Als dritte Massnahme schlug die Regierung eine
Totalrevision des Bundesgesetzes über den Hotel- und Kurortkredit vor. Mit einem zinslosen und nicht amortisierbaren Darlehen von jährlich 20 Mio Fr. wird die Gesellschaft für Hotelkredit unterstützt. Die Aufgabe dieser vor allem von der öffentlichen Hand und den Kantonal- und Grossbanken getragenen Genossenschaft ist es, die Struktur von überlebensfähigen kleingewerblichen Beherbergungsbetrieben zu verbessern. Als Instrumente dazu dienen ihr Darlehen für die Finanzierung von Investitionen und für Kapitalumstrukturierungen. Ein weiteres Ziel des von der Regierung vorgestellten Tourismusprogramms ist die
Restrukturierung der touristischen Zwecken dienenden Seilbahnen. Konkrete Massnahmen dazu sind jedoch in der Botschaft nicht enthalten, da der Bundesrat nach Absprache mit den Kantonen entschied, diesen Prozess weiterhin im Rahmen des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete zu unterstützen. Ende Jahr gab er ergänzend bekannt, dass diese Bundeshilfe in Zukunft vom Vorliegen eines kantonalen Konzepts zur Entwicklung der Seilbahnen abhängig sein wird
[12]. Das Förderungspaket für den Tourismus gab im
Ständerat zu keinen Diskussionen Anlass und wurde ohne Gegenstimme
verabschiedet [13].
Die WAK des Ständerats beantragte mit einer parlamentarischen Initiative, den Ende 2003 auslaufenden reduzierten
Sondersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen von 3,6% (statt 7,6%) um weitere drei Jahre zu verlängern. In ihrer Begründung hielt die WAK unter anderem fest, dass erstens rund 60% der Leistungen dieser Branche an im Ausland ansässige Personen verkauft (also eigentlich exportiert) werden, dass zweitens die 1996 erfolgte Einführung des reduzierten Satzes die Nachfrage belebt habe und dass drittens auch eine Mehrheit der EU-Staaten Sondersteuersätze für den Tourismus kennen würden. Der Bundesrat sprach sich in seiner Stellungnahme grundsätzlich gegen diesen Sondersatz aus, der als unspezifische Massnahme auch einer Politik der gezielten Branchenförderung widerspreche. Das Argument der internationalen Wettbewerbsfähigkeit liess er nicht gelten, da der schweizerische Normalsteuersatz immer noch günstiger sei als die meisten der reduzierten Sätze in den EU-Staaten. Trotz dieser Einwände erklärte er sich mit einer – seiner Ansicht nach allerdings definitiv letzten – Verlängerung bis Ende 2006 als Übergangsmassnahme einverstanden. Der Ständerat hiess die Verlängerung des Sondersteuersatzes ohne Gegenstimme gut
[14].
Im Sommer nahm in Luzern das erste der sieben
Spielcasinos der Klasse A den Spielbetrieb auf. Damit konnten in der Schweiz zum ersten Mal seit dem Verbot vor 125 Jahren wieder Glücksspiele mit grossem Einsatz gewagt werden
[15].
Wettbewerb
Als Erstrat nahm der Nationalrat in der Herbstsession die Beratungen über die im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des Kartellgesetzes auf. In der Eintretensdebatte zog eine aus Vertretern der SVP gebildete Kommissionsminderheit ihren ursprünglichen Nichteintretensantrag zurück und erklärte, dass sie die ihr nicht genehmen Elemente (vor allem das Verbot von vertikalen Kartellen) in der Detailberatung bekämpfen werde.
In dieser Detailberatung setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit durch, bei patentgeschützten
[16] Gütern (z.B. Medikamente)
Parallelimporte nicht zuzulassen, aber diese Marktsegmente der Beurteilung durch das Wettbewerbsrecht zu unterstellen, um ein Ausnützen der Monopolsituation zu verhindern. Die SVP hatte gegen diese Unterstellung, welche im ursprünglichen Entwurf des Bundesrats noch nicht enthalten war, vergeblich opponiert. Heftig umstritten war im weiteren die Schärfe der Bestimmungen bei der Beurteilung von
vertikalen Absprachen. Bei derartigen Verpflichtungen zwischen Produzent und Händler wird neu automatisch eine unzulässige Wettbewerbsbehinderung vermutet, wenn sie sich auf Preise und Absatzgebiete beziehen
[17]. Eine aus FDP- und SVP-Abgeordneten gebildete knappe Mehrheit konnte verhindern, dass auch Absprachen über exklusive Vertriebssysteme gleich streng beurteilt werden. Weniger erfolgreich war die Linke mit ihrem Versuch, vertikale Absprachen im Büchermarkt (Buchpreisbindung) explizit für zulässig zu erklären, da sie der Erhaltung der kulturellen Vielfalt dienten und damit im öffentlichen Interesse liegen würden
[18]. Da das Echo in der Vernehmlassung vorwiegend negativ ausgefallen war, hatte der Bundesrat auf die ursprüngliche Absicht verzichtet, die
Wettbewerbskommission ausschliesslich aus unabhängigen Experten zusammenzusetzen. Der Nationalrat beschloss immerhin, dass Mitglieder der Weko ihre Interessenbindungen in einem Register publizieren müssen. Ein von der Linken eingebrachter Antrag, dass diese während ihrer Amtsdauer keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben dürfen, welche ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte, fand hingegen keine Mehrheit. Bei den
Strafbestimmungen, welche als Neuerung die Verhängung von Strafen ohne vorangehende Verwarnung bringen, lehnte der Rat von der SVP-Fraktion und einer Minderheit der FDP unterstützte Anträge für weniger hohe Bussen und für den Verzicht auf eine Kronzeugen- resp. Bonusregelung (Strafmilderung oder -erlass für Kartellmitglieder, welche an der Aufdeckung mitgewirkt haben) ab. Die Gegner dieser im schweizerischen Recht neuen Kronzeugenregelung hatten gewarnt, dass damit ein Klima der Denunziation geschaffen werde. Aber auch ein Antrag der Linken, dass nicht nur fehlbare Unternehmen, sondern auch die Mitglieder ihrer Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen persönlich bestraft werden, fand keine Mehrheit. In der Gesamtabstimmung
verabschiedete der Nationalrat die Gesetzesrevision mit 104:42 Stimmen; die Gegenstimmen kamen von der geschlossenen SVP-Fraktion, welche das Gesetz als Angriff auf die KMU bezeichnete, und einigen wenigen Abgeordneten der FDP und der LP
[19].
Bei der Auslegung des zur Zeit noch gültigen Kartellgesetzes beschloss die Wettbewerbskommission eine strengere Praxis, welche Elemente der sich in der Beratung befindenden Gesetzesrevision vorausnahm. Sie teilte mit, dass sie in Zukunft
vertikale Abreden (also Absprachen zwischen Produzenten/Lieferanten und Händlern) grundsätzlich als erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs erachten wird, wenn sie sich auf Preise oder auf eine geografische Begrenzung des Verkaufsgebiets beziehen. Erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen sind vom Gesetz verboten, wenn sie sich nicht durch eine Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen
[20].
Der Ständerat fand wenig Gefallen an den beiden Motionen, welche der Nationalrat im Vorjahr zum Zweck einer effektiveren Umsetzung des
Binnenmarktgesetzes verabschiedet hatte. Er teilte zwar die Kritik am Ungenügen der geltenden Bestimmungen, beurteilte aber in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die beiden sich auf Verfahrensregeln beschränkenden Motionen als ungenügend. Diejenige, welche der Wettbewerbskommission ein Beschwerderecht gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide beim Bundesgericht einräumte, überwies er als Postulat; diejenige, welche das Bundesgericht in allen Fällen zur Anhörung der Weko verpflichtet, lehnte er als unzulässige Einmischung in die Arbeitsweise des Gerichts ab
[21].
Die im Vorjahr vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission für ein neues
Lotteriegesetz legte zu Jahresende ihren Vorentwurf vor. Im Zentrum steht darin nicht mehr wie ursprünglich angekündigt die Liberalisierung, sondern ein verbesserter Schutz für spielsüchtige Menschen. Alle Veranstalter sollen zu diesem Zweck 0,5% des Bruttospielertrags in einen Fonds überweisen müssen. Die Reinerträge aus den Spielen sollen weiterhin gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken zukommen, wobei die Kantone über deren Verteilung entscheiden. Als Neuerung sollen einige neue Spielformen, wie etwa die Buchmacherwette auf Sportresultate zugelassen werden
[22].
Die vom Nationalrat 2001 überwiesene Motion Sommaruga (sp, BE) für rechtliche Massnahmen gegen
irreführende oder falsche Gewinnversprechen fand auch im Ständerat Zustimmung
[23].
Mit einer Motion verlangte Nationalrat Grobet (alliance de gauche, GE), dass bei Bekleidungsprodukten einerseits das
Produktionsland deklariert werden muss und andererseits anzugeben ist, ob das Produkt gemäss den Regeln der „
Clean Clothes Campaign“ (eine private Übereinkunft über faire Anstellungsbedingungen, minimale Löhne, Höchstarbeitszeiten etc.) hergestellt worden ist. Der Bundesrat lehnte diese Forderung ab, da sie wegen technischer und handelsrechtlicher Probleme (Produkte, die in mehreren Ländern angefertigt werden, WTO-Regeln über technische Handelshindernisse etc.) nicht umsetzbar sei. Der Nationalrat überwies den Vorstoss in Postulatsform, obwohl sich die Regierung auch gegen diese abgeschwächte Form ausgesprochen hatte
[24]. Ebenfalls gegen den Willen des Bundesrates – er hatte die Umwandlung in ein Postulat vorgeschlagen – überwies der Nationalrat eine auch von Landwirtschaftsvertretern unterstützte Motion der Konsumentenschützerin Sommaruga (sp, BE) für mehr Transparenz über die
Produktionsmethoden bei importierten Nahrungsmitteln. Gemäss Landwirtschaftsgesetz kann der Bundesrat eine Deklaration von Erzeugnissen vorschreiben, die mit in der Schweiz nicht zugelassenen Methoden produziert worden sind. Er hat dies für einige Produkte getan (Fleisch mit Hormonzugaben bei der Fütterung oder Eier von Hühnern in Käfighaltung). Sommaruga hatte einerseits gefordert, dass dieser Hinweis auf die Produktionsmethoden zwingend für alle Agrarprodukte verlangt wird, und dass andererseits auch im Inland hergestellte oder importierte Lebensmittel, welche solche Produkte verarbeiten (z.B. Teigwaren mit Eiern aus Käfighaltung), davon betroffen sein sollen. Der Ständerat wandelte die Motion in ein Postulat um
[25].
Mit einer Motion verlangte Nationalrat Weigelt (fdp, SG) die Ersetzung der im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verankerten Brutto- durch die
Nettopreisanschreibepflicht. Die Vorschrift, dass die Bruttopreise angegeben werden müssen, führe zu einem Wettbewerbsnachteil schweizerischer Anbieter bei Preisvergleichen im Internet sowie zu grossem Aufwand bei Veränderungen der MWST, und sie mache zudem den Konsumenten nicht bewusst, wie gross der Anteil der indirekten Steuern am Preis einer Ware sei. Obwohl Vollmer (sp, BE) darauf hinwies, dass auch in der EU die Bruttopreisanschreibepflicht gilt und deshalb für eine Ablehnung plädierte, überwies die bürgerliche Ratsmehrheit den Vorstoss in Postulatsform
[26].
Mit einer als Postulat überwiesenen Motion Stähelin (cvp, TG) forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, in Zukunft Organisationen, welche mit Qualitätslabels und andern Mitteln für die
Lauterkeit von gemeinnützigen Spenden sorgen (z.B. Zewo), im Rahmen des Konsumenteninformationsgesetzes zu unterstützen
[27].
Gesellschaftsrecht
Im Parlament und in der Öffentlichkeit fand die Diskussion über die Regeln der
Verantwortlichkeit in Verwaltungsräten und über als zu hoch und nicht leistungsgerecht empfundene Löhne von Spitzenmanagern ihre Fortsetzung
[28]. Der Nationalrat lehnte in der Frühjahrssession eine parlamentarische Initiative Maspoli (lega, TI) und eine Motion einer von Chiffelle (sp, VD) angeführten Minderheit der Kommission für Rechtsfragen ab, welche eine Publikation der Bezüge der Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften verlangt hatten. Er stimmte jedoch einer als Alternative dazu eingereichten parlamentarischen Initiative Chiffelle zu, welche diese Offenlegungspflicht lediglich bei den börsenkotierten Gesellschaften einführen will. Gleichzeitig überwies der Rat auch eine Motion Leutenegger (sp, BL), welche zusätzlich zu den Verwaltungsratsentschädigungen auch die Löhne der Spitzenmanager publiziert haben will. Betroffen wären davon nicht nur börsenkotierte Aktiengesellschaften, sondern auch die spezialgesetzlich geregelten Unternehmen des Bundes (z.B. Post, SBB). Diese Motion war in der Abstimmung von den geschlossenen Fraktionen der SP, der SVP und der GP, hingegen nur von Minderheiten der FDP und der CVP unterstützt worden. Ebenfalls dank einer Koalition zwischen der Linken und der SVP gutgeheissen hat der Nationalrat eine Motion Leutenegger (sp, BL) für einen besseren
Schutz der Minderheitsaktionäre (ohne den Teil über ein Klagerecht für Interessenvertretungen der Kleinaktionäre). Der Ständerat war bei den beiden
Motionen Leutenegger zurückhaltender. Die vorberatende Kommission hatte sich zwar mit der allgemeinen Zielrichtung einverstanden erklärt; da die Formulierungen zum Teil zu weit gingen und zum Teil widersprüchlich und unpräzis seien, beantragte sie die Umwandlung in Postulate, was das Ratsplenum dann auch tat
[29].
Noch nicht vom Parlament behandelt worden ist eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, welche die Stellung der Kleinaktionäre gegenüber dem Verwaltungsrat dadurch stärken will, dass das
Depotstimmrecht der Banken nur noch mit expliziter Genehmigung des Aktieninhabers ausgeübt werden darf. Eine Motion Gross (sp, TG), die das OR in dem Sinne ergänzen wollte, dass in Aktiengesellschaften nicht nur die Verwaltungsräte haften, sondern subsidiär auch die Gesellschaften, welche sie vertreten (z.B. Banken oder Eigentümer von grossen Aktienpaketen), fand hingegen keine Zustimmung
[30].
Nationalrat Walker (cvp, SG), verlangte mit einem überwiesenen Postulat eine
Verbesserung der Revisionstätigkeit mit Hilfe von Garantien für Unabhängigkeit und Vorschriften über die Qualitätssicherung. Ähnliches forderte im Rahmen seiner Debatte über den Zusammenbruch der Swissair auch der Ständerat. Er hiess eine Motion seiner GPK gut, welche die Bestimmungen des OR über die Rechnungslegung und Unternehmenskontrolle verschärfen will
[31]. Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Walker für einen Bericht des Bundesrates über Vorschriften zur strengeren Trennung zwischen strategischer und operationeller Führung bei Aktiengesellschaften wurde vom Ständerat aus formellen Gründen in ein Postulat umgewandelt
[32].
Das im Vorjahr vom Ständerat gutgeheissene neue Gesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung von Gesellschaften (
Fusionsgesetz) kam noch nicht vor das Plenum des Nationalrats
[33].
Weiterführende Literatur
Mach, André (Hg.), Globalisation, néo-libéralisme et politiques publiques dans la Suisse des années 1990, Zurich 1999.
Ruch, Alexander, „Informalisierung und Deregulierung nach schweizerischem Verfassungsrecht“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2002, S. 505-28.
Trüeb, Hans Rudolf, „Der so genannte Service Public“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2002, S. 225-43.
Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) (Hg.), Der Wachstumsbericht: Determinanten des schweizerischen Wirtschaftswachstums und Anhaltspunkte für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, Bern 2002.
Wagschal, Uwe / Ganser, Daniele / Rentsch, Hans, Der Alleingang: Die Schweiz 10 Jahre nach dem EWR-Nein, Zürich 2002.
Boisseaux, Stéphane / Leresche, Jean-Philippe, „Dynamiques régionales et globalisation: le cas de la politique des AOC-IGP en Suisse“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2002, Nr. 3/4, S. 35-60.
„Die neue Tourismuspolitik des Bundes“, in Die Volkswirtschaft, Nr. 6, S. 4-31 (diverse Aufsätze).
Hotz-Hart, Beat / Küchler, Carsten, „Blick auf eine Innovationspolitik der Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 12, S. 17-20.
Mühlinghaus, Sabine, Eigenständige Regionalentwicklung im Schweizer Berggebiet: Umsetzungsprozesse, Erfolgsaussichten und Förderansätze, St. Gallen (Diss. Zürich) 2002.
Nyffenegger, Res, Rechtliche Aspekte der kantonalen Wirtschaftsförderung, Bern 2002.
Eidg. Parlamentsdienste (Hg.), Die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens in der Schweiz. Schlussbericht, Bern 2002.
[1] Vgl. dazu etwa Claude Longchamp e.a.,
Wirtschaftsskepsis bestimmt die heutigen Sorgen. Schlussbericht zum ‚Sorgenbarometer 2002’ für das Bulletin der CS, Bern (GfS) 2002, S. 3 f.
[2] Siehe unten, Gesellschaftsrecht sowie oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[3]
AB NR, 2002, S. 745 ff. Die SP-Fraktion hatte dagegen gestimmt, da sie den Vorstoss nur als Postulat unterstützen wollte. Vgl. zur Frage des wirtschaftlichen Wachstums und der Steuerungsmöglichkeiten des Staates auch die Antwort des BR auf eine entsprechende Interpellation der SP-Fraktion in
AB NR, 2002, IV, Beilagen, S. 336 ff. Siehe auch
Lit. Staatssekretariat.
[4] Vgl. dazu unten, Teil I, 6a (Politique énergétique). Zu den Auswirkungen der Globalisierung der Wirtschaft auf die Schweiz siehe auch die diversen Beiträge unter dem Titel „Internationalisierung der Wirtschaft: Auswirkungen auf die Schweiz“ in
Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 9, S. 4-24.
[5]
AB SR, 2002, S. 1267 ff. Zu Swissair und dem Eingreifen des Bundes siehe
SPJ 2001, S. 146 ff.
[6] Schweizerische Nationalbank,
95. Geschäftsbericht 2002, S. 7 ff.
[7] Schweizerische Nationalbank,
95. Geschäftsbericht 2002, S. 21 ff. Zum Arbeitsmarkt siehe auch unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt). Differenzierter Preisindex des BfS:
24h, 1.12.02 sowie
SPJ 2000, S. 94.
[8] Schweizerische Nationalbank,
95. Geschäftsbericht 2002, S. 42 ff.
[9]
Bund, 27.9.02;
AB NR, 2002, S. 2162 (Kurzarbeit; das Postulat wurde in der Wintersession abgeschrieben). Noch nicht behandelte Postulate: 02.3509 (Wohnungsbau) resp. 02.3512 (Weiterbildung). Arbeitsbeschaffungsreserven:
TA, 15.9.02; Pressemitteilung des Seco vom 15.10.02.
[10] Antwort des BR auf eine Interpellation Favre (fdp, VD) in
AB NR, 2002, III, Beilagen, S. 301 f. Vgl.
SPJ 1999, S. 126 f.
[11] Da die neue BV das Instrument des allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses nicht mehr kennt, muss ein Bundesgesetz geschaffen werden. Um das Innovationsförderungsprogramm nicht automatisch zur Daueraufgabe zu machen, wurde für die Unterstützung durch den Bund die „kann“-Formulierung gewählt.
[12]
BBl, 2002, S. 7155 ff.; Presse vom 10.1.02;
NF, 25.11.02 (Bergbahnkozept); siehe auch
Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 6, S. 4 ff. Zur Motion WAK siehe
SPJ 2000, S. 96, zum letzten Tourismusprogramm siehe
SPJ 1999, S. 127 f.; zu Innotour auch
SPJ 1997, S. 114; zur verbesserten Berufsbildung siehe
NZZ, 23.1.02.
[13]
AB SR, 2002, S. 1279 ff.
[14]
BBl, 2002, S. 7312 ff. und 7323 ff. (BR);
AB SR, 2002, S. 679 f. Vgl.
SPJ 1996, S. 112 und 1999, S. 158 sowie Carsten Colombier, „Gefährdet die Aufhebung des MWST-Sondersatzes die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie?“, in
Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 3, S. 35-39.
[15]
TA, 14.6.02. Für den Text der 2001 erteilten 21 Konzessionen für A- und B-Casinos siehe
BBl, 2003, S. 2213. Zu der umstrittenen Nichtberücksichtigung des Genfer Casinos der Loterie romande siehe
AB NR, 2002, I, Beilagen, S. 507 ff. sowie
TG, 25.2.02. Vgl.
SPJ 2001, S. 80.
[16] Bei bloss marken- oder urheberrechtlich geschützten Gütern sind in der Schweiz Parallelimporte erlaubt (vgl.
NZZ, 11.2.02;
TA, 6.7.02). In einem Bericht zuhanden der WAK-NR hielt der BR fest, dass er nicht vorhabe, den Parallelimport von patentrechtlich geschützten Gütern zuzulassen (
SGT, 30.11.02). Zu den Beratungen der NR-Kommission siehe auch
TA, 4.9.02.
[17] Die Weko hatte zuvor beschlossen, bereits das geltende Gesetz in diesem Sinn zu interpretieren (vgl. dazu unten).
[18] Das Bundesgericht bestätigte in einem Rekursentscheid die bisherige rechtliche Zulässigkeit der Buchpreisbindung (
NZZ, 1.11.02; siehe auch unten, Teil I, 8b, Kulturpolitik).
[19]
AB NR, 2002, S.1289 ff. und 1428 ff. Vgl.
SPJ 2001, S. 80. In einer Zusatzbotschaft beantragte der BR zudem noch die Aufnahme einiger Änderungen, welche sich aus dem mit der EU im Rahmen der bilateralen Verträge 1999 abgeschlossenen Luftverkehrsabkommen aufdrängen. Sie betreffen vor allem die Modalitäten und Zuständigkeiten bei wettbewerbsrechtlichen Verfahren (
BBl, 2002, S. 5506 ff.).
[20]
BBl, 2002, S. 3895 ff.;
Bund, 11.1.02;
NZZ, 11.1., 20.2. und 7.4.02.
[21]
AB SR, 2002, S. 182 ff. Siehe
SPJ 2001, S. 81 sowie
Lit. Eidg. Parlamentsdienste.
[22]
NZZ und
SGT, 10.12.02. Vgl.
SPJ 2001, S. 81.
[23]
AB SR, 2002, S. 308. Vgl.
SPJ 2001, S. 81. Vgl. zum Stand der schweizerischen Konsumentenschutzpolitik auch die Interpellation Berberat (sp, NE) in
AB NR, 2002, S. 233 f. und I, Beilagen, S. 357 ff.
[24]
AB NR, 2002, S. 235.
[25]
AB NR, 2002, S. 235 ff.;
AB SR, 2002, S. 279.
[26]
AB NR, 2002, S. 230 ff.
[27]
AB SR, 2002, S. 643 f.
[28] Vgl. dazu etwa
NZZ, 20.2. (Arbeitgeberverbandspräsident Peter Hasler) und 14.3.02;
SGT, 21.2.02;
LT, 23.2.02. In der Boulevardpresse wurde in diesem Zusammenhang der Begriff „Abzocker“ lanciert, der in den übrigen Medien und bei Politikern rasch Verbreitung fand (siehe etwa
Blick, 25.2.02). Vgl.
SPJ 2001, S. 82.
[29]
AB NR, 2002, S. 176 ff. und 186 f. (Leutenegger);
AB SR, 2002, S. 309 ff. und 323 ff. Vgl. dazu auch die abgelehnte Motion Studer (evp, AG) in
AB NR, 2002, S. 378 ff. Die SVP-Fraktion hat zudem eine parlamentarische Initiative mit ähnlichem Inhalt wie die Motion Leutenegger eingereicht (Pa.Iv. 02.406;
NZZ, 23.2.02). Zu den Forderungen nach Lohntransparenz bei den bundesnahen Unternehmen siehe auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[30] SVP: Pa.Iv. 02.407. Motion Gross:
AB NR, 2002, S. 380 f.
[31]
AB NR, 2002, S. 1128;
AB SR, 2002, S. 1299.
[32]
AB SR, 2002, S. 309 ff. und 323 ff. Siehe zur Revisionstätigkeit auch die Interpellation Lauri (svp, BE) in
AB SR, 2002, S. 330 f. Vgl.
SPJ 2001, S. 82.
[33] Vgl.
SPJ 2001, S. 82.
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