Année politique Suisse 2002 : Chronique générale / Finances publiques
 
Indirekte Steuern
Zur Erhöhung der Tabaksteuer und zum Demographie-Prozent bei der 11. AHV-Revision siehe unten, Teil I, 7b (Suchtmittel) resp. 7c (AHV).
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Umsatzabgabe
Im Gegensatz zum Nationalrat sprach sich der Ständerat wegen der schwierigen Finanzlage des Bundes für die Beibehaltung der Stempelabgaben für die Pensionskassen und die schweizerischen Lebensversicherer aus. Er überwies aber gegen den Antrag des Bundesrates ein Postulat Saudan (fdp, GE), das die Regierung auffordert, dem Risiko Rechnung zu tragen, dass schweizerische Pensionskassen gegenüber jenen aus der EU benachteiligt werden, weil sie der Stempelsteuer unterstellt sind. Bei den sogenannten Corporates (Firmenkunden mit Domizil im Ausland resp. ausländische Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind) unterstützte der Rat den Antrag Spoerry (fdp, ZH), der die Fassung des Nationalrates präzisiert und die Steuerausfälle deutlich beschränkt, um einer Abwanderung ins Ausland entgegenzuwirken. Gegen den Willen des Bundesrates, aber im Einklang mit dem Nationalrat stimmte er ausserdem einer Erhöhung der Freigrenze für die Emissionsabgabe von 250 000 auf 1 Mio Fr. zu, um die KMU zu entlasten  AB SR, 2002, S. 661 ff. und 6691 f.. In der Differenzbereinigung schwenkte die grosse Kammer auf die Version des Ständerates ein und verzichtete darauf, die Pensionskassen und die schweizerischen Lebensversicherer zu entlasten  AB NR, 2002, S. 1851 ff. (insbesondere S. 1875 ff.). .
Da die Bestimmungen zur Umsatzabgabe wegen Verzögerungen beim Steuerpaket 2001 nicht rechtzeitig ins ordentliche Recht übergeführt werden können, stimmte das Parlament einer Verlängerung der dringlichen Massnahmen bis Ende 2005 zu  BBl, 2002, S. 3597 ff.; AB SR, 2002, S. 316 f. und 553 f.; AB NR, 2002, S. 753 und 1139; BBl, 2002, S. 4459 ff.; 24h, 26.1.02; TG, 20.9.02. Vgl. SPJ 1999, S. 157, 2000, S. 123 f. und 2001, S. 102..
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Zollgesetz
Der Vorentwurf zum neuen Zollgesetz stiess in der Vernehmlassung weitgehend auf Zustimmung. Begrüsst wurden insbesondere die EU-kompatiblen Verfahren. Umstritten war jedoch, dass das Grenzwachkorps auch Kontrollen im Landesinnern durchführen soll und zwar in einem Raum von 30 km, was in vielen Grenzkantonen einen Grossteil des Gebiets ausmacht. Zahlreiche Kantone sahen deshalb ihre Polizeihoheit in Gefahr. Aus diesem Grund schlug der Bundesrat vor, das Einsatzgebiet und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Grenzraum wie bisher mit Einzelabkommen zu regeln  SGT, 3.4.02; vgl. SPJ 2001, S. 102..
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Zinsbesteuerung
Im Juni verabschiedeten die EU-Aussenminister die verbleibenden Mandate für die zweite Runde der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Eine Einigung bei der Zinsbesteuerung kam im Berichtsjahr noch nicht zustande  Siehe oben, Teil I, 4b (Banken). Vgl. auch die Frage Fässler (sp, SG) und die Interpellation der SP-Fraktion (AB NR, 2002, S. 150 und I, Beilagen, S. 743 sowie V, Beilagen, S. 135 ff.).. In seiner Antwort auf eine Interpellation Gysin (sp, BS) schloss der Bundesrat eine allfällige Ausweitung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU auf Entwicklungsländer aus. Die laufenden Verhandlungen mit der EU stellten eine grosse Konzession der Schweiz dar, die nur vor dem Hintergrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen zu verstehen seien. Anders als in der internationalen Handelspolitik gebe es im internationalen Steuerrecht keine Meistbegünstigungsklausel; somit würden EU-Nichtmitgliedstaaten und Entwicklungsländer auch nicht diskriminiert  AB NR, 2002, V, Beilagen, S. 313 f..
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Mehrwertsteuer-Gesetz
Der Ständerat hiess einstimmig eine parlamentarische Initiative seiner WAK gut, welche die Verlängerung des Sondersteuersatzes für die Hotellerie von 3,6% bis Ende 2006 ermöglicht; im Rahmen der Neuen Finanzordnung sieht der Bundesrat eine Befristung des Sondersteuersatzes bis Ende 2006 vor  BBl, 2002, S. 7312 ff.; AB SR, 2002, S. 679 f.; vgl. dazu oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik). Zur Neuen Finanzordnung siehe oben.. Hingegen sprach sich die Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation Cina (cvp, VS) gegen einen Sondersteuersatz für Bergbahnen aus; Steuervergünstigungen im Rahmen der Mehrwertsteuer seien nicht der richtige Weg, um die Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu fördern, da dies einer indirekten Subventionierung gleichkäme  AB NR, 2002, S. 1693 und IV, Beilagen, S. 458 f.; NF, 12.9.02.. Ferner lehnte es der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Berberat (sp, NE) ab, die Bestattungskosten von der Mehrwertsteuer auszunehmen oder dem tieferen Satz von 2,4% zu unterstellen; weitere Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer auszunehmen, würde das Prinzip der Umsatzsteuer aushöhlen  AB NR, 2002, III, Beilagen, S. 217 f.; TG, 30.5.02; WoZ, 13.6.02..
Mit 92:73 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, BS) ab, die eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf erneuerbaren Energien forderte. Da Strom aus erneuerbaren Energien fünfmal mehr koste als konventioneller Strom, soll er nicht noch durch Steuern belastet werden. Die vorberatende Kommission hatte das Anliegen grundsätzlich begrüsst, wollte mit der MWSt jedoch keine Lenkungsziele verfolgen; zudem solle die Wettbewerbsneutralität gewahrt bleiben  AB NR, 2002, S. 273 ff. . Eine Motion Weigelt (fdp, SG), die schweizweit ermässigte Motorfahrzeugsteuern für verbrauchsarme Fahrzeuge verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates abgeschrieben; der Bund empfahl den Kantonen, die kantonalen Motorfahrzeugsteuern anzupassen  AB NR, 2002, S. 1688.. Diskussionslos überwies der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der Aargauerin Stump (sp), die verlangte, dass die Verteilung von Forschungsgeldern auf im Rahmen eines Projektes beteiligte Partnerinnen und Partner im universitären und ausseruniversitären Bereich von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Befreiung soll sich auch auf Leistungen erstrecken, die zwischen den Forschungsbeteiligten erbracht werden  AB NR, 2002, S. 1466..
Die beiden bündnerischen Gemeinden Samnaun und Tschlin sollen dem Bund künftig Kompensationszahlungen auf entgangene Mehrwertsteuer-Einnahmen entrichten. Da sie aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen sind, gilt das Mehrwertsteuergesetz nur für Dienstleistungen und für Leistungen des Hotel- und Gastgewerbes, nicht aber für Lieferungen von Waren  BüZ, 27.6.02..