Année politique Suisse 2005 : Politique sociale
Groupes sociaux
Le parlement a approuvé la nouvelle loi sur les étrangers et la révision de la loi sur l’asile; la gauche a lancé le référendum contre les deux projets. – Les chambres fédérales ont débattu des allocations pour enfant. – La loi sur le partenariat enregistré, qui améliore la situation juridique des couples de même sexe, a été adoptée en votation populaire.
Ausländerpolitik
Nach der Zusammenlegung des Bundesamts für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) und des Bundesamts für Flüchtlinge (BFF) zum Bundesamt für Migration (BFM) im vergangenen August beauftragte Bundesrat Blocher den Direktor des BFM, Eduard Gnesa, die
Fusion der Eidg. Ausländerkommission und der Eidg. Flüchtlingskommission zu prüfen
[1].
Im Jahr 2005 ist die Zahl der dauerhaft
in der Schweiz lebenden Ausländer (Asylsuchende, Kurzaufenthalter und internationale Funktionäre nicht mitgerechnet) um 1,1% auf total etwas mehr als 1,5 Millionen Personen angestiegen, was 20,3% der Gesamtbevölkerung entspricht (Vorjahr: 20,2%). Rund 40% der Zunahme betraf den Familiennachzug. Der Zuwachs ist zum grössten Teil auf die Zuwanderung aus EU-Ländern zurückzuführen und ist eine Folge der bilateralen Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU. Während die Zahl der EU-Staatsangehörigen um 2,1% zunahm, ging jene der Ausländer aus Ländern ausserhalb der auf 25 Staaten erweiterten EU sowie der EFTA um 0,2% zurück. Am stärksten gewachsen ist erneut die Zahl der Deutschen und der Portugiesen; die Bevölkerungszahl von Staatsangehörigen aus Italien, Serbien-Montenegro, Spanien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien war rückläufig, was dem Trend der letzten drei Jahre entspricht. Gestiegen ist die Zahl der Einbürgerungen (um 2796 auf 39 753)
[2].
Im Frühjahr befasste sich der
Ständerat als Zweitrat mit dem
neuen Ausländergesetz (AuG), welches das aus dem Jahr 1931 stammende ANAG ersetzen soll. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung wehrte sich die Linke erfolglos gegen die von Bundesrat, Nationalrat und Kommissionsmehrheit gewünschten Verschärfungen. Die kleine Kammer bekräftigte das Prinzip des dualen Zulassungssystems für ausländische Arbeitskräfte, nach dem Angehörige von EU- und EFTA-Staaten Vorrang haben sollen; Drittstaatenangehörigen wird die Einreise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nur erlaubt, wenn sie qualifizierte Arbeitskräfte sind: Sie strich die vom Nationalrat beschlossene Ausnahme für die Zulassung unqualifizierter Arbeitskräfte aufgrund saisonaler oder branchenspezifischer Bedürfnisse und wollte Personen mit einem in der Schweiz abgeschlossenen Studium nur dann die Ausübung der Erwerbstätigkeit erleichtern, wenn eine Nachfrage der Wirtschaft besteht. Im Gegensatz zum Nationalrat hielt die kleine Kammer auf Antrag einer Minderheit Leuenberger (sp, SO) an der Möglichkeit fest, die Erteilung von Arbeitsbewilligungen mit der Schaffung von Ausbildungsplätzen zu verknüpfen, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Betrieben, die bereits ausgebildetes Personal hauptsächlich aus dem Ausland rekrutieren und Firmen, die im Inland Jugendliche ausbilden, zu begegnen. Um den Handlungsspielraum der Kantone aufrecht zu erhalten, lehnte es der Ständerat gegen den Willen von Bundesrat und Nationalrat ab, Ausländerinnen und Ausländern nach mindestens zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz einen Rechtsanspruch auf Niederlassung zuzugestehen; die Behörden können die Erteilung der Niederlassungsbewilligung zudem von der Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen abhängig machen. Verschärft wurden auch die Bedingungen für den Kindernachzug, welcher im Interesse einer frühen Einschulung möglichst rasch geschehen soll. So sollen die in die Schweiz eingewanderten Eltern ihre Kinder spätestens innerhalb von fünf Jahren nach der Einreise nachziehen. Der Nationalrat hatte beschlossen, dass dieser Nachzug für Kinder ab dem 14. Altersjahr noch rascher, das heisst innerhalb eines Jahres erfolgen muss; der Ständerat senkte diese Altersgrenze auf 12 Jahre. Mit 26:9 Stimmen strich der Ständerat schliesslich die von der grossen Kammer beschlossene Sans-Papiers-Regelung, nach der Bewilligungsgesuche von Personen, die sich seit mehr als vier Jahren illegal in der Schweiz aufhalten, vertieft geprüft werden sollen. Der Rat stimmte auch einem Antrag Forster (fdp, SG) zu, der die Einführung eines neuen Straftatbestands der Zwangsheirat vorsieht, welcher mit Gefängnis zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft wird. Das neue Ausländergesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 31:8 Stimmen bei 2 Enthaltungen
[3].
In zweiter Lesung schloss sich der Nationalrat in den meisten Punkten dem Ständerat an. Er wollte jedoch die Erteilung von Arbeitsbewilligungen nicht mit der Schaffung von Ausbildungsplätzen verknüpfen. Und um Scheinehen zu bekämpfen, sollen ausländische Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern nur noch Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung haben, wenn sie mit diesen zusammen wohnen. Zudem müssen sie ihre Kinder, damit diese automatisch in den Besitz einer Niederlassungsbewilligung gelangen, bereits im Alter von höchstens 12 statt 14 Jahren nachziehen. Bezüglich Zwangsheiraten folgte die grosse Kammer nicht dem Entwurf des Ständerates, sondern überwies ein Postulat ihrer SPK, welches die Überprüfung von entsprechenden straf- und zivilrechtlichen Sanktionen verlangt. Bei den Artikeln betreffend die Teilrevision des Asylgesetzes (Nothilfe und Zwangsmassnahmen) scheiterte die Linke mit ihren Anträgen, nochmals eine Differenz zu schaffen
[4]. Im restlichen
Differenzbereinigungsverfahren billigte der Ständerat meist diskussionslos die Fassung der grossen Kammer. Das neue Ausländergesetz passierte die Schlussabstimmung im Nationalrat mit 106:66 Stimmen bei 10 Enthaltungen und im Ständerat mit 33:8 Stimmen bei 4 Enthaltungen
[5].
SP und Grüne lehnten es aufgrund der ihrer Ansicht nach realitätsfremden Bestimmungen über den Familiennachzug, der hohen Hürden für nicht EU- resp. EFTA-Bürgerinnen und -Bürger, der Besserstellung von EU-Angehörigen gegenüber binationalen Schweizer Paaren und der fehlenden Regelung für Papierlose ab und kündigten an, es zusammen mit Solidarité sans frontières und dem Forum für die Integration der Migrantinnen und Migranten mit dem
Referendum zu bekämpfen
[6].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Laubacher (svp, LU) ab, welche eine Kürzung der Aufwendungen für die
Ausländerintegration verlangt hatte. Bundesrat Blocher wies darauf hin, dass wegen der beiden Entlastungsprogramme die Mittel für die Förderung der Integration nicht im ursprünglich vorgesehenen Masse aufgestockt werden konnten. Er kündigte jedoch konkrete Projekte an, um die in grossem Mass von der Sozialhilfe abhängigen anerkannten Flüchtlinge besser in die Arbeitswelt zu integrieren
[7].
Auf 1. Februar 2006 setzte der Bundesrat eine
Verordnungsrevision in Kraft, gemäss der Ausländerinnen und Ausländer zu ihrer Integration beizutragen haben, indem sie die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Prinzipien respektieren, eine Landessprache erlernen und den Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zur Bildung bekunden. Die Neuregelung erlaubt es den Behörden, für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung den Besuch von Sprach- und Integrationskursen zu verlangen (für religiöse Betreuungspersonen oder Lehrkräfte für heimatlichen Sprach- und Kulturunterricht bereits vor deren Einreise in die Schweiz). Im Gegenzug können erfolgreich integrierte Jahresaufenthalter bereits nach fünf Jahren in den Besitz einer Niederlassungsbewilligung gelangen
[8].
Diskussionslos lehnte der Nationalrat ein Postulat Pfister (cvp, ZG) ab, das einen Bericht über sich illegal in der Schweiz aufhaltende Ausländer verlangt hatte. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, eine im Frühjahr im Auftrag des Bundesamts für Migration veröffentlichte Studie schätze die Zahl der
Sans-Papiers auf 80-100 000 – weniger als erwartet. Wo sich diese Personen aufhielten, sei abhängig vom Urbanisierungsgrad einer Region, der Dichte der ausländischen Bevölkerung und der Wirtschaftskonjunktur. Die Papierlosen kämen aus unterschiedlichen Herkunftsstaaten (insbesondere Lateinamerika, Ost- und Südosteuropa), seien mehrheitlich zwischen 20 und 40 Jahre alt, lebten meistens ohne Familie in „anonymen“ städtischen Gebieten und arbeiteten in Haushaltungen, dem Gast-, Bau- und dem Reinigungsgewerbe, aber auch in der Landwirtschaft zu tiefen Löhnen (1000-2000 Fr. monatlich) und mit langen Arbeitszeiten. Sans-Papiers würden kaum kriminell, um ihren ohnehin prekären Aufenthalt nicht zusätzlich zu gefährden
[9].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Freysinger (svp, VS) ab, welche die Abschaffung
der
Visumspflicht für Taiwan-Chinesen verlangt hatte, überwies aber gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Darbellay (cvp, VS) zur erleichterten Einreise für chinesische Touristen mit einem Schengen-Visum. Im Ständerat obsiegten Sicherheitsüberlegungen gegenüber den Interessen des Tourismusgewerbes: Schengen-Visa würden oft gefälscht, ganze Reisegruppen tauchten in der EU unter, die Schweiz habe mit China keine Rückübernahmeabkommen geschlossen und solange sie dem Schengen-Raum nicht angehöre, seien EU-Einreisesperren für die Schweizer Behörden gar nicht erkennbar
[10].
Flüchtlingspolitik
Gemäss einem Bericht des UNHCR hat sich die
Zahl der Asylgesuche seit 2001
in den Industriestaaten
halbiert. Mit 336 000 Asylanfragen im Jahr 2005 in 38 Industriestaaten, für die Daten über längere Erfassungszeiträume zur Verfügung stehen, wurde der niedrigste Stand seit 1987 ermittelt
[11]. In der Schweiz ging die Zahl der neuen Asylgesuche mit 10 061 Neuzugängen im Vergleich zum Vorjahr stark zurück, und zwar um 29,4%. Die meisten Gesuche stellten Staatsangehörige aus Serbien und Montenegro, gefolgt von jenen aus der Türkei, Somalia, Irak und Bulgarien. Der Bestand der Personen im Asylprozess (Personen im Verfahrens- oder Vollzugsprozess und vorläufig Aufgenommene) betrug Ende Dezember rund 48 000 Personen (-12,5%). Die Anerkennungsquote lag bei 13,6% (Vorjahr 9,2%). 13 879 Personen verliessen den Asylbereich, 3836 nach einem Nichteintretensentscheid. 1745 sind freiwillig ausgereist, 1281 wurden in ihren Heimat- bzw. einen Drittstaat zurückgeführt, 6000 Personen tauchten unter
[12].
Gemäss einem Bericht des BFM trage das schweizerische Asylverfahren der speziellen Situation von Frauen Rechnung. Deren Anerkennungsquote liege deutlich höher als im Durchschnitt; so erhielten 2004 15% der asylsuchenden Frauen Asyl, aber nur 5% der Männer. Weibliche Asylsuchende würden zudem häufiger vorläufig aufgenommen. Zu den
frauenspezifischen Fluchtgründen gehören die Verfolgung von Frauen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Verwandten, staatliche Massnahmen zur Durchsetzung von Moralvorstellungen, die schwerwiegende geschlechtsspezifische Diskriminierung und sexuelle Übergriffe staatlicher Machtträger
[13]. Die Asylrekurskommission entschied, dass abgewiesene Asylbewerberinnen nicht in ein Land ausgewiesen werden dürfen, wo ihnen eine Genitalverstümmelung (Beschneidung) droht
[14]. Eine 2004 von Unicef zusammen mit dem Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern durchgeführte Umfrage bei Medizinalpersonen und Sozialstellen ergab, dass in der Schweiz 475 Hebammen, Frauen- und Kinderärztinnen und -ärzte (rund 30% der Personen, die sich an der Umfrage beteiligten) schon einmal mit einer im Genitalbereich verstümmelten Frau konfrontiert waren. Rund ein Zehntel der Umfrageteilnehmenden wurde schon gefragt, wo in der Schweiz eine Beschneidung möglich sei und fast die Hälfte hatte schon von Fällen gehört, bei denen ein Mädchen in der Schweiz im Genitalbereich verstümmelt worden war. Ein Viertel der Frauenärztinnen und -ärzte, die an der Umfrage teilnahmen, wurden gebeten, eine Frau nach der Niederkunft wieder zuzunähen. Ein von Unicef in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die Verstümmelung der Genitalien eine schwere Körperverletzung darstellt. Strafbar macht sich in erster Linie die Person, die den Eingriff ausführt; Drittpersonen, namentlich die Eltern, können aber als Anstifter, Mittäter oder Gehilfen ebenfalls strafbar sein
[15].
In der Frühlingssession behandelte der
Ständerat als Zweitrat die
Revision des Asylgesetzes. Namens der vorberatenden SPK stellte Heberlein (fdp, ZH) klar, dass die Beratung der Vorlage erschwert werde, da der Bundesrat nach der Beratung im Nationalrat eine Reihe von Änderungen vorgenommen habe. Kernpunkte der Verschärfungen bildeten strengere Zwangsmassnahmen (Einführung der Durchsetzungshaft und Erhöhung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft), ein neues Konzept für die humanitäre Aufnahme, der Sozialhilfestopp nicht nur für Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid, sondern für alle Personen mit einem negativen Asylentscheid sowie die mögliche Kürzung oder Streichung der Nothilfe bei unkooperativem Verhalten. In der Eintretensdebatte zeigten sich die Ständeräte ausgesprochen verärgert über die mangelhafte Dokumentation; das Fehlen einer aktualisierten Botschaft erschwere insbesondere Nicht-Kommissions-Mitgliedern die Meinungsbildung. Sie lehnten einen Antrag Sommaruga (sp, BE), die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, deren Völkerrechts- und Verfassungskonformität sowie EU-Kompatibilität zu prüfen, mit 30:10 Stimmen ab. In der Detailberatung scheiterte die Linke und einzelne sie unterstützende Bürgerliche mit ihren Anliegen, die beantragten Verschärfungen des Gesetzes abzuschwächen. So ersetzte die kleine Kammer die vom Nationalrat beschlossene humanitäre und provisorische Aufnahme durch eine einheitlich geregelte vorläufige Aufnahme. Als Gründe für die Aufnahme gelten weiterhin Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit und Unmöglichkeit der Wegweisung, weiter eine (durch den Kanton zu beurteilende) schwere persönliche Notlage. Im Gegensatz zur humanitären Aufnahme ist in diesen Fällen der Familiennachzug jedoch erst nach drei Jahren möglich, verbessert wird hingegen der Zugang zum Arbeitsmarkt, der unter gewissen Bedingungen unabhängig von der Konjunkturlage offen ist. Um Missbräuche zu vermindern, beschloss der Rat, dass auf Gesuche von Asylsuchenden, die den Behörden keine gültigen Identitätspapiere vorweisen, nicht eingetreten wird, ausser, es liegen entschuldbare Gründe vor. Er weitete den seit April 2004 für Personen mit Nichteintretensentscheid geltenden Sozialhilfestopp auf alle Personen mit negativem Asylentscheid aus. Diese illegal anwesenden Ausländer könnten jedoch, falls sie in eine Notlage gerieten, um Nothilfe ersuchen. Gemäss einem Antrag Inderkum (cvp, UR) kann die Nothilfe eingeschränkt oder verweigert werden, wenn die Wegweisung rechtskräftig verfügt wurde und die betroffene Person die Ausreise verweigert, obwohl diese zumutbar ist. Mit ihrer Zustimmung zu dieser von nationalen und internationalen Flüchtlingsorganisationen heftig kritisierten Bestimmung ging es der Ständekammer darum, dass der Nationalrat die Einschränkung der Nothilfe in Kenntnis eines diesbezüglichen, noch ausstehenden Urteils des Bundesgerichts nochmals beraten kann. Bei den Zwangsmassnahmen im Rahmen des Ausländergesetzes verdoppelte der Rat die maximale Haftdauer auf insgesamt zwei Jahre: Er verlängerte die Vorbereitungshaft auf sechs und die Ausschaffungshaft auf 18 Monate, zudem kann gegen Personen, die sich weigern, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, eine Durchsetzungshaft von bis zu 18 Monaten verhängt werden. Schliesslich verschärfte der Rat die vom Bundesrat beantragten Änderungen im Krankenversicherungsgesetz, welche für Asylsuchende bereits eine Einschränkung bei der Wahl der Krankenversicherer erlaubten, dahingehend, dass auch die Leistungen der Grundversicherungen eingeschränkt werden können. Die Notfallversorgung soll allerdings weiterhin gewährleistet sein. Das Asylgesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 27:11, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit 26:5 und das Alters- und Hinterlassenengesetz (AHVG) diskussionslos mit 29:0 Stimmen
[16].
Im Laufe des Sommers äusserten sich der Kommissar für Menschenrechte des Europarats, Alvaro Gil-Robles, die Schweizerische Flüchtlingshilfe und die Eidg. Kommission gegen Rassismus
besorgt über die Verschärfungen des Asylrechts. In Bern fand eine nationale Demonstration mit 5000 Teilnehmenden zu diesem Thema statt
[17].
Ein Ende August von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates veröffentlichter Bericht zeigte, dass die
Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht nur von
beschränkter Wirkung sind. Der auf einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in den Kantonen Basel-Landschaft, Genf, Schaffhausen, Wallis und Zürich in den Jahren 2001-2003 basierende Report kam zum Schluss, dass die Kantone die Ausschaffungshaft als bedeutendste Zwangsmassnahme sehr unterschiedlich anwenden: Während Genf primär auf Rückkehrberatung setze und auf eine freiwillige Ausreise (allenfalls mit polizeilicher Begleitung zum Flughafen) hinarbeite, greife Zürich gezielt und konsequent auf das Mittel der Ausschaffungshaft zurück. Am erfolgreichsten erweise sich die Ausschaffungshaft bei relativ kurzen Haftfällen. So entscheide sich meist in den ersten drei Monaten, ob sich eine inhaftierte Person zur Mithilfe bei der Identitätsfindung, der Papierbeschaffung und zur Ausreise entschliesse. Die GPK-NR wies darauf hin, dass eine verlängerte Ausschaffungshaft den Charakter einer Beugehaft annehmen könne, was nicht dem Zweck dieser Bestimmung entspreche. Bezüglich der Delinquenz von Asylsuchenden und illegal anwesenden Ausländern zeigte die Untersuchung, dass Ein- und Ausgrenzungen eine präventivere Wirkung entfalteten als die Ausschaffungshaft
[18].
Im Herbst verwarf der
Nationalrat in zweiter Lesung die Anträge der Ratslinken und der Liberalen, die weitere Behandlung der Vorlage auszusetzen, bis der Bundesrat eine Zusatzbotschaft zu seinen im Laufe des parlamentarischen Verfahrens eingebrachten Änderungen vorgelegt habe resp. eine ausführliche statt der in diesem Stadium der Beratung üblichen verkürzten Debatte abzuhalten. In der Detailberatung schloss sich die grosse Kammer weitgehend den von Bundesrat und Ständerat vorgeschlagenen Verschärfungen des Asylrechts an und billigte auch die von ihrer GPK kritisch beleuchteten Zwangsmassnahmen. Entgegen ihrem Beschluss vom Mai 2004 sprach sie sich zugunsten der vorläufigen (und gegen die humanitäre) Aufnahme aus. Dabei berücksichtigte sie die Einwände des Menschenrechtsexperten Prof. Kälin, indem nicht mehr eine „existentielle“, sondern eine „konkrete“ Gefährdung im Heimatstaat vorliegen muss. Bezüglich des Sozialhilfestopps sollen die Kantone für jede Person, für die ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid vorliegt und welche die Schweiz aber noch nicht verlassen hat, eine einmalige Pauschale von 15 000 Fr. (gegenüber 5000 Fr. in der Version des Ständerates) zur Finanzierung der Nothilfe erhalten. Anders als von der kleinen Kammer vorgesehen darf die Nothilfe jedoch bei nicht kooperationswilligen Personen nicht eingeschränkt werden. Mit dieser Bestimmung trug der Nationalrat einem Bundesgerichtsentscheid Rechnung, welcher ein entsprechendes Vorgehen des Kantons Solothurn als verfassungswidrig beurteilt hatte. Gegen den Willen von Bundesrat Blocher und der SVP verpflichtete der Rat die Kantone, Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, vertieft zu prüfen, wobei die Integration, die familiären Verhältnisse und die Zumutbarkeit der Rückkehr in das Herkunftsland zu berücksichtigen seien. Beim KVG lehnte der Nationalrat den Beschluss der kleinen Kammer ab, die Pflichtleistungen der Krankenversicherung für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung einzuschränken
[19].
Im Laufe des restlichen
Differenzbereinigungsverfahrens einigten sich die Räte
darauf, dass eine Person bei der Ermittlung der Voraussetzungen für die Nothilfe mitzuwirken habe, für den Bezug von Leistungen ihre Notlage jedoch nicht glaubhaft machen müsse. Bei der Frage, wann die Weg- oder Ausweisung unzumutbar ist, optierten sie für die Formulierung des Nationalrats „konkret gefährdet“ (statt „in seiner Existenz gefährdet“), um den Schutz von Folteropfern sicherzustellen. Die Asylgesetzrevision passierte die Schlussabstimmung im Nationalrat mit 108:69 Stimmen bei 12 Enthaltungen, im Ständerat mit 33:12 Stimmen, das KVG mit 119:64 Stimmen bei 5 Enthaltungen (NR) und 42:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen (SR), das AHVG mit 117:63 Stimmen bei 6 Enthaltungen (NR) resp. 43:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen (SR)
[20].
SP und Grüne erklärten, die Vorlage zusammen mit Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen sowie kirchlichen Verbänden mit dem
Referendum zu bekämpfen: Die Nichteintretensentscheide bei Papierlosen verletzten die Flüchtlingskonvention, die Weitergabe von Personendaten gefährdeten Verwandte von Asylsuchenden im Heimatland, die Verschiebung der Entscheidkompetenz vom Bund zu den Kantonen führe zu Willkür bei Härtefällen, der Sozialhilfestopp treffe auch besonders verletzliche Personen wie Minderjährige und die Zwangsmassnahmen seien unverhältnismässig
[21].
Im Berichtsjahr lancierte das BFM
Rückkehrhilfeprogramme für Asylsuchende aus Nigeria, Sierra Leone, Guinea, Burkina Faso und Mali (für die Balkanstaaten, die Demokratische Republik Kongo und für Angola laufen bereits entsprechende Programme). Um die Reintegration zu fördern, zahlt das BFM Erwachsenen und Minderjährigen 2000 Fr. resp. 1000 Fr. (Nigeria) aus, für Rückkehrwillige in die anderen Staaten die Hälfte dieser Beträge. Zusätzlich finanziert der Bund bei Bedarf Kleinprojekte oder Ausbildungsmassnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung mit
[22].
Im September gab das EJPD eine
Teilrevision der Asylverordnung in die Vernehmlassung. Damit beabsichtigt der Bundesrat, vorläufig aufgenommene Asylsuchende stellensuchenden Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung gleichzustellen und ihnen so den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, damit sie weniger Sozialhilfe beanspruchen; 90% der vorläufig Aufgenommenen blieben in der Schweiz, doch liege ihre Erwerbsquote nur bei 34%. Aufgrund der sinkenden Asylgesuchszahlen will die Regierung zudem den pauschalen Beitrag des Bundes an die Betreuungskosten der Kantone für Asylsuchende von rund 67 Mio auf 40,2 Mio Fr. reduzieren. Schliesslich sollen die Asylverfahren beschleunigt und die Empfangszentren besser ausgelastet werden, indem zumindest in einfacheren Fällen die Asylentscheide wenn möglich schon in den Empfangsstellen gefällt werden, weshalb die Höchstdauer für den dortigen Aufenthalt von 30 auf 60 Tage verlängert werden soll
[23].
Nach heftigen Protesten der Kantone einigten sich die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren Ende Jahr mit Bundesrat Blocher beim umstrittenen
Kostenschlüssel für das Asylwesen auf einen Kompromiss. Ursprünglich hatte Blocher den Kantonen die Kosten nach dem Bestand der betreuten Personen ausrichten und gleichzeitig den Sockelbeitrag zur Erhaltung einer gewissen Reserve an Betreuungsstrukturen und die bisherige Verzögerung der Reduktion bei sinkenden Asylzahlen aufheben wollen, um 26,8 Mio Fr. pro Jahr einzusparen. Nun bleibt es bei den bisherigen Pauschalen. Mit der Erhöhung der Nothilfepauschale von lediglich 600 auf 1800 Fr. sind die Kosten der Kantone jedoch nicht voll gedeckt; die Konferenz der Justizdirektoren hatte eine Erhöhung auf 4200 Fr. gefordert. Das EJPD anerkannte ausdrücklich, dass auch Unterkunfts- und Personalkosten anfallen. Deshalb wollen die Kantone und das EJPD bis zum Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes voraussichtlich am 1.1.2007 ein neues Berechnungsmodell mit einer Globalpauschale (Betreuungs- und Sozialhilfekosten) ausarbeiten
[24].
Jenische
Im Sommer gab das EDI den Vorentwurf des Bundesratsberichtes über die
Situation der Fahrenden in der Schweiz in die Vernehmlassung, der auch die Handlungsmöglichkeiten des Bundes zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen auslotet. Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, ausgediente Armeeliegenschaften als Plätze für Fahrende zu verwenden
[25].
Frauen
Termingerecht zum internationalen Tag der Frau publizierte das Bundesamt für Statistik zwei Studien zur
Geschlechtergleichstellung in den letzten dreissig Jahren. Der grösste Fortschritt sei bei der Ausbildung junger Frauen festzustellen, die Berufswahl verlaufe aber weiterhin in traditionellen Bahnen. Gemäss einer Untersuchung des Weltwirtschaftsforums, die 30 OECD-Staaten und 28 Entwicklungsländer anhand der Kriterien wirtschaftliche Teilhabe, wirtschaftliche Möglichkeiten, politische Einflussnahme und Beteiligung, Bildungsgrad sowie Gesundheit und Wohlergehen miteinander verglich, sind die Schweizer Frauen jedoch weit von der Gleichberechtigung entfernt, was die wirtschaftlichen Möglichkeiten und die Bildung betrifft. Am besten schnitten die skandinavischen Länder ab; die Schweiz belegte Rang 34
[26].
Auf Antrag seiner SPK beschloss der Nationalrat mit 84:74 Stimmen, der parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion für eine neue Verfassungsbestimmung, welche
jedem Geschlecht mindestens drei Sitze im Bundesrat zusichert, keine Folge zu geben. Die SPK begründete ihren Ablehnungsantrag vor allem damit, dass eine solche Vorschrift die Auswahlmöglichkeiten zu stark einschränken würde. Dies sei umso mehr der Fall, als auf die bestehenden und von der Kommissionsmehrheit als wichtiger erachteten Verfassungsvorgaben über die sprachliche und regionale Ausgewogenheit nicht verzichtet werden soll
[27].
Gesamtschweizerisch belegten die Frauen Ende 2005
22,8% (36 von 158) der
kantonalen Regierungssitze (2004: 23,4%). Gemessen am Gesamttotal ihrer Regierungssitze (31) stellen die Sozialdemokraten mit 13 Exekutivmitgliedern den höchsten Frauenanteil (41,9%), gefolgt von der FDP mit 29,5% (13 von 44 Regierungsmitgliedern), den Liberalen mit 25% (1 von 4 Mandaten), der SVP mit 21,1% (4 von 19 Sitzen) und den Grünen mit 14,3% (1 von 7 Mandaten). Bei den Bundesratsparteien ist der Frauenanteil bei der CVP mit 8,9% (4 von 45 Sitzen) am kleinsten. Von einem reinen Männergremium regiert werden sechs Kantone (AG, AI, GE, SZ, TG, VS). Der durchschnittliche Frauenanteil in den
Kantonsparlamenten betrug Ende 2005
25,8% (2004: 25,1%). Gesamtschweizerisch am meisten Parlamentarierinnen delegiert der Aargau (36,4%), am wenigsten Glarus (10,0%)
[28].
Mit Stichentscheid des Präsidenten unterstützte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Haering (sp, ZH), welche
mehr Frauen in den Verwaltungsräten von Unternehmungen des Bundes oder Betrieben mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung fordert. Die Rechtskommission, welche sich ebenfalls hinter den Vorstoss gestellt hatte, argumentierte, die verlangte Minimalquote von 30% sei nicht nur wegen des Verfassungsauftrags der Geschlechtergleichstellung angebracht, sondern würde sich auch für die anvisierten Gesellschaften positiv auswirken
[29].
Das EDA gab ein
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) in die Vernehmlassung. Es sieht unter anderem ein individuelles Mitteilungsverfahren vor, das Einzelpersonen oder Personengruppen erlaubt, nach Durchlaufen des nationalen Instanzenzuges an den zuständigen UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu gelangen
[30].
Basierend auf dem neuen Berufsbildungsgesetz lancierte der Bund Schweizer Frauenorganisationen, „alliance f“, ein
flexibles Modell für die berufliche Weiterbildung, das auch vom BBT unterstützt wird. Es ermöglicht, das Lerntempo den Lebensumständen anzupassen. Das heisst, dass jeder Lehrgang jederzeit unterbrochen und innerhalb von einem oder zwei Jahren wieder aufgenommen werden kann. Die Ausbildungen werden vermehrt in Modulen angeboten und sollen insbesondere Frauen mit Kindern die berufliche Weiterbildung erleichtern. Abgeschlossen werden die neuen Weiterbildungslehrgänge mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom. Im Berichtsjahr boten erstmals einige Ausbildungsstätten Lehrgänge nach diesem Modell an
[31].
In seiner Antwort auf eine Interpellation Markwalder (fdp, BE) hielt der Bundesrat fest, dass eine
Aufnahme der Prostitution ins Berufsverzeichnis die Probleme der Prostituierten nicht reduzieren würde, da dieser Eintrag keine rechtlichen Auswirkungen, insbesondere betreffend Sozialversicherungen, habe. Ausserdem sei fraglich, welchen Mehrwert die geschützte Berufsbezeichnung „Sexworkerin/Sexworker“ für die Betroffenen hätte
[32].
Familienpolitik
Der Nationalrat stimmte einer Änderung des Zivilgesetzbuches zu, mit der die
Opfer von Gewalt, Drohungen und Nachstellungen im Familien- und Bekanntenkreis besser geschützt werden sollen. Die Vorlage, die auf eine parlamentarische Initiative Vermot (sp, BE) zurückgeht, sieht als Schutzmassnahmen unter anderem ein Kontakt- und Annäherungsverbot vor sowie die Ausweisung des Täters aus der gemeinsamen Wohnung
[33]. Der Nationalrat überwies den Teil eines Postulats Stump (sp, AG), der einen Bericht über die Ursachen von Gewalt gegen Frauen und Kinder in Familien verlangte; die Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Bekämpfung dieser Gewalttaten lehnte er hingegen mit finanziellen Argumenten ab
[34].
In seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Fehr (sp, ZH) erklärte der Bundesrat, die Integration der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe in das nationale Berufsbildungssystem sei in vollem Gange. Daraus resultierten neue Bildungsangebote und zusätzliche Berufsperspektiven, was sich positiv auf die Qualität der
ausserfamiliären Kinderbetreuung und die Entwicklung der familienergänzenden Angebote auswirke. Ausgehend von den Pilotprojekten „Soziale Lehre“ im Rahmen des Lehrstellenbeschlusses II werde momentan die Einführung der beruflichen Grundbildung „Fachfrau/Fachmann Betreuung“ vorbereitet mit Kinderbetreuung als Fachbereich
[35].
In Beantwortung einer Interpellation Rossini (sp, VS) wies der Bundesrat darauf hin, dass Untersuchungen in verschiedenen europäischen Staaten
keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Erwerbsbeteiligung von Frauen und den Kinderzahlen ergäben hätten. Zwar gehe eine vermehrte Erwerbsbeteiligung meist mit höheren Kinderzahlen einher, v.a. in den nordischen Staaten, und in denjenigen Ländern, in denen mehr Kinder unter drei Jahren eine Kindertagesstätte besuchten, seien die Geburtenzahlen höher als in übrigen Staaten. Gemäss Bundesrat sollten die politischen Bestrebungen der Schweiz darauf gerichtet sein, die Rahmenbedingungen für die Familien so zu verbessern, dass einerseits die gewünschten Kinder geboren werden können und dass sich andererseits die Frauenerwerbsquote erhöht. Dazu sei ein Wechsel von einer traditionellen zu einer nachhaltigen Familienpolitik nötig, welche die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie verbessert
[36].
Eine vom Seco präsentierte, hauptsächlich von der Wirtschaft getragene Studie bei zwanzig Firmen kam zum Schluss, dass sich eine
familienorientierte Unternehmenspolitik sowohl für die Volkswirtschaft als Ganzes als auch für den einzelnen Betrieb auszahle. Gemäss Bundesrat Deiss verursache das Fehlen von Massnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie etwa die Unterstützung bei der Kinderbetreuung, die Freistellung von Müttern, Job-Sharing, Teilzeitarbeit oder Telearbeitsplätze, der Gesamtgesellschaft Kosten
[37].
Im November gab der Bundesrat bekannt, den Rahmenkredit für die Anstossfinanzierung für
Kinderkrippen für die Periode 2007-2011 von 200 auf 60 Mio Fr. zu reduzieren, da statt der vorgesehenen 100 Mio höchstens 42 Mio Fr. für die Schaffung neuer Krippenplätze beansprucht worden waren; konkret stehen nur 5121 statt der erwarteten 12 000 neuen Krippenplätze zur Verfügung. Die Zürcher Nationalrätin Jacqueline Fehr (sp) sah den Grund dafür in der Zurückhaltung der Gemeinden, die keine neuen Begehrlichkeiten schaffen wollten, und in den strengen Vorgaben. Laut einer Nationalfondsstudie übersteigt der Bedarf an externer Kindertagesbetreuung das heutige Angebot bei weitem: Basierend auf einer Befragung von 750 Familien mit Kindern im Vorschulalter kam die Untersuchung zum Schluss, dass in der Schweiz rund 50 000 Betreuungsplätze für rund 120 000 Kinder fehlten; das derzeitige Angebot an Tagesfamilien und Kinderkrippen decke die Nachfrage nur zu 40%
[38].
Im Vorfeld der Beratung ihrer Volksinitiative „Für fairere Kinderzulagen“ im Parlament erklärte die Gewerkschaft
Travail.suisse, die von ihr geforderte monatliche Zulage von 450 Fr. pro Kind sei finanzierbar, wenn eine moderate Erbschaftssteuer eingeführt würde. Erbschaften sollten – bei einem Freibetrag von 500 000 Fr. – mit einem Steuersatz von 25% besteuert werden. Bei der derzeitigen Vererbungssumme von jährlich rund 25 Mia Fr. brächte dies Einnahmen von 2,75 Mia Fr., also etwa soviel, wie der Ausbau der Kinderzulagen kostete
[39].
Im Frühjahr nahm der
Nationalrat die Beratungen zur Volksinitiative der Gewerkschaft Travail.suisse „Für fairere
Kinderzulagen“ und den als indirekten Gegenentwurf konzipierten Gesetzesentwurf seiner SGK in Angriff. Das Volksbegehren verlangt eine Zulage von mindestens 450 Fr. monatlich pro Kind, der auf einer bereits 1991 eingereichten parlamentarischen Initiative der ehemaligen Nationalrätin Fankhauser (sp, BL) basierende Gegenentwurf sieht einen schweizweiten Mindestsatz von 200 Fr. für Kinder bis 16 Jahre und 250 Fr. für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre vor. Die SGK beantragte die Ablehnung der Volksinitiative und Zustimmung zum Gegenvorschlag. Nach ausführlichem Meinungsaustausch wies der Nationalrat einen Nichteintretensantrag der SVP mit 99:80 Stimmen ab. In der Detailberatung, in der die Entscheide in einem ähnlich knappen Stimmenverhältnis ausfielen, beschloss er, gemäss dem Vorschlag der SVP Zahlungen an Kinder im Ausland nach der Kaufkraft im betreffenden Staat zu bemessen. Bei der Höhe der Zulagen (200 Fr. resp. 250 Fr. für Kinder in Ausbildung) setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen verschiedene Minderheitsanträge durch, die Minimalsätze von 150 Fr. (tiefste gegenwärtig in einem Kanton ausgerichtete Zulage) bis 450 Fr. (Initiative) vorsahen; der Bundesrat hatte die Festlegung des Ansatzes den Kantonen überlassen wollen. Bezüglich der Finanzierung entschied der Rat, die Kantone sollten bestimmen, ob sie nur die Arbeitgeber oder auch die Arbeitnehmer belasten wollten resp. in welchem Ausmass. Falls der Finanzbedarf 1,5% der massgebenden Einkommen übersteige, soll der darüber liegende Bedarf gemäss einem Einzelantrag Lustenberger (cvp, LU) jedoch durch paritätische Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sichergestellt werden. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 100:79 Stimmen bei 8 Enthaltungen an; FDP und SVP lehnten sie grossmehrheitlich ab. Pierre Triponez (fpd, BE) kündigte namens des Gewerbeverbandes an, das Referendum zu ergreifen, falls der Ständerat keine Abstriche an der Vorlage vornehme. Sukkurs erhielt er vom Vizedirektor des Arbeitgeberverbandes
[40].
Nachdem der
Ständerat mit 22:21 Stimmen auf die Vorlage eingetreten war, entschlackte und vereinfachte er sie auf Wunsch der Kantone und Berufsverbände. Mit demselben knappen Stimmenverhältnis folgte er einem FDP-SVP-Minderheitsantrag und verzichtete entgegen dem Nationalrat darauf, eine Mindesthöhe für die Kinderzulagen festzulegen; die Kantone und nicht wie vom Nationalrat vorgesehen der Bundesrat sollten auch die Anpassung der Ansätze an die Teuerung vornehmen. Indem die kleine Kammer die Selbständigerwerbenden vom Anspruch auf Kinderzulagen ausschloss, brach sie mit dem Grundsatz „ein Kind – eine Zulage“; mit Stichentscheid des Präsidenten bestätigte sie jedoch den Anspruch von Nichterwerbstätigen bis zu einer Einkommensobergrenze von 30 000 Fr.; eine Minderheit hatte die Regelung dieser Frage ebenfalls den Kantonen überlassen wollen. Entgegen dem Bundesrat beschloss der Ständerat zudem, dass für die Höhe der Zulage der Ort des Geschäftssitzes des Unternehmens massgeblich sei und nicht wie gemäss nationalrätlicher Version der Niederlassungsort der Filiale. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 21:21 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten gutgeheissen
[41].
In
zweiter Lesung hielt der
Nationalrat mit 97:86 Stimmen an seinem früheren Beschluss für einen materiell harmonisierten Mindestbetrag von 200 Fr. für Kinder und von 250 Fr. für Jugendliche in Ausbildung fest; er wollte auch Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen Kinderzulagen zukommen lassen; stimmte aber der Festlegung einer Einkommensobergrenze durch die Kantone zu
[42].
Der Verein „Familie 3plus“ reichte seine in der Unterschriftensammlung gescheiterte Volksinitiative als Petition ein. Das Begehren wollte
kinderreiche Familien
steuerlich entlasten und verlangte konkret Steuerabzüge von 13 000 Fr. pro Kind und 15 000 Fr. für Familienarbeit
[43].
Nach ausführlicher Diskussion überwies der Nationalrat mit 136:44 Stimmen gegen den Widerstand eines Teils der Linken ein Postulat Wehrli (cvp, SZ), welches verlangt, dass unverheiratete und geschiedene Eltern in der Regel das
gemeinsame elterliche Sorgerecht für die Kinder erhalten sollen, auch wenn ein Elternteil nicht damit einverstanden ist. Gemäss geltender Praxis erhält bei einer Trennung meistens die Mutter das Sorgerecht zugesprochen, was laut Wehrli Männer bevorteile, die sich vor der Verantwortung für ihre Kinder drücken und die schlechte Beitragszahler sind. Einige SP- und grüne Nationalrätinnen und Nationalräte hatten gefordert, nicht nur von der elterlichen Sorge als Recht zu sprechen, sondern als verbindliche Pflicht, welche auf beide Elternteile gleich zu verteilen sei
[44].
Gemäss einem Bundesgerichtsurteil müssen Richterinnen und Richter
Scheidungskinder ab dem Alter von sechs Jahren anhören
[45].
Der Ständerat lehnte eine im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissene Motion der SPK-NR ab, welche den Bundesrat beauftragen wollte, Vorschläge zur Harmonisierung der Gesetzgebung betreffend
Alimentenbevorschussung und -inkasso auszuarbeiten, um die enormen Unterschiede zwischen den Kantonen auszugleichen. Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen, weil er die kantonale Gesetzgebung nicht konkurrenzieren wollte
[46].
Am 5. Juni billigten die Stimmberechtigten mit 58% Ja das
Partnerschaftsgesetz, gegen das die EVP und die EDU das Referendum ergriffen hatten. Die Kampagne vermochte keine grossen Wellen zu schlagen; die SVP hatte zwar die Nein-Parole ausgegeben, trat aber kaum in Erscheinung. Appenzell Innerrhoden, Jura, Schwyz, Tessin, Thurgau und das Wallis lehnten die Vorlage ab. Das neue Gesetz ermöglicht homosexuellen Paaren, ihre Partnerschaft beim Zivilstandesamt eintragen zu lassen. Damit erlangen sie versicherungs-, berufsvorsorge-, erb- und steuerrechtlich dieselbe Rechtsstellung wie heterosexuelle Paare, Adoption und Fortpflanzungsmedizin bleiben ihnen jedoch verwehrt. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft
[47] .
Partnerschaftsgesetz
Abstimmung vom 5. Juni 2005
Beteiligung: 56,5%
Ja: 1 559 848 (58,0%)
Nein: 1 127 520 (42,0%)
Parolen:
– Ja: CVP (4*), FDP (1*), SP, CSP, GP, LP, PdA; SGB, evang. Kirchenbund, kath. und evang. Frauenbund, Alliance F.
– Nein: SVP (*3), EVP, EDU, SD; Schweiz. Bischofskonferenz, Schweiz. Evang. Allianz.
– Stimmfreigabe: Lega.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Gemäss
Vox-Analyse nahmen jüngere Personen und solche, die weniger intensiv am religiösen Leben teilnehmen, die Vorlage eher an als ältere und stark religiöse Menschen, wobei die Konfession keine Rolle spielte. Einen Einfluss auf den Stimmentscheid hatte auch der gesellschaftliche Status und das Bildungsniveau: Hochschulabsolventinnen und -absolventen befürworteten das Partnerschaftsgesetz eher als Personen mit Grundschulausbildung. Die Mehrheit der Sympathisantinnen und Sympathisanten der SP (81%), der FDP (63%) und der CVP (55%) folgten der Ja-Parole ihrer Partei; bei der CVP hatten drei Sektionen (FR, TI und Unterwallis) die Nein-Parole herausgegeben und jene von Neuenburg hatte Stimmfreigabe beschlossen. Auch die Anhängerschaft der SVP beachtete trotz drei abweichenden Kantonalsektionen (BE, GR und ZG) zu 60% die Nein-Empfehlung der nationalen Partei. Die Analyse der Stimmmotive zeigte, dass die überwiegende Zahl der Stimmenden sich weniger mit den konkreten Bestimmungen der Vorlage auseinandergesetzt, sondern vielmehr einen grundsätzlichen Entscheid für oder gegen eine gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung homosexueller Paare gefällt hatte
[48].
Kinder- und Jugendpolitik
Per 1. Januar wurden der Dienst für Jugendfragen und das Sekretariat der Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen vom Bundesamt für Kultur ins Bundesamt für Sozialversicherungen transferiert und mit der dort angesiedelten Zentralstelle für Familienfragen zusammengeführt. Damit soll ein
Kompetenzzentrum für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik entstehen
[49]. Mit 96:76 Stimmen lehnte der Nationalrat eine Motion von Jacqueline Fehr (sp, ZH) ab, welche die Schaffung eines Bundesamts für Kinder, Jugendliche und Familien verlangt hatte. Gemäss Bundesrat genügten die bestehenden Strukturen, um einen verwaltungsinternen Austausch sowie die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den übrigen gesellschaftspolitischen Akteuren zu gewährleisten
[50].
Der Nationalrat stimmte einem Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention und der entsprechenden Anpassung der Strafrechtsnorm über Menschenhandel zu. Damit wird der
Kinderhandel generell unter Strafe gestellt. In der Debatte stellte die grosse Kammer fest, dass der Kinderhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Organentnahme, der Zwangsarbeit oder zum Einsatz als Kindersoldaten zu einem lukrativen Geschäft geworden ist, das beängstigende Ausmasse angenommen habe
[51].
Auf Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat eine Motion Vermot (sp, BE) als Postulat. Es verlangt von der Regierung, in Anwendung des Haager Übereinkommens über internationale
Kindsentführungen die betroffenen Kinder und ihre gefährdeten Elternteile effektiver zu schützen, insbesondere durch eine unentgeltliche Rechtsvertretung
[52].
Die grosse Kammer stimmte einem Postulat Hubmann (sp, ZH) zu, das einen Bericht über die
schweizerische Adoptionspraxis fordert
[53].
Mit 99:73 Stimmen abgelehnt wurde eine Motion von Nationalrätin Fehr (sp, ZH), welche die Aufarbeitung der Geschichte der ehemaligen
Verdingkinder verlangt hatte. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, dass das Thema unter dem allgemeinen Blickwinkel der Sozialpolitik zu betrachten sei, diese aber im Wesentlichen in die Kompetenz der Kantone und der Gemeinden falle. Im Februar hatte der Direktor des Staatssekretariats für Bildung und Forschung, Charles Kleiber, bekannt gegeben, eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben. Zwecks Erforschung der Biographien von bis in die sechziger Jahre in grossem Umfang in Pflegefamilien und Institutionen untergebrachten Kindern hatte der Bund die Kantone ersucht, die entsprechenden Dossiers zu öffnen. Um die Kantone von der Wichtigkeit der Aufarbeitung zu überzeugen, soll vorerst die Situation der zwangsweise fremdplatzierten Kinder im Kanton Waadt und in anderen Teilen der Romandie untersucht werden
[54].
Der Nationalrat verwarf eine Motion Leuenberger (gp, GE), welche die
Teilnahme an Jugendschiessen auf mindestens 17-Jährige beschränken wollte. Der Bundesrat hatte das Alter von 13 auf 10 Jahre herabgesetzt mit der Begründung, es handle sich um die Ausübung eines Sports und nicht um die militärische Handhabung einer Waffe
[55].
Diskussionslos überwies der Ständerat eine Motion Darbellay (cvp, VS) zur Verbesserung der
Sicherheit von Kindern insbesondere in Schulbussen. Abgelehnt wurde eine Motion Langenberger (fdp, VD) betreffend des im Rahmen der WHO-Ministerkonferenz beschlossenen „Aktionsplans zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit der Kinder“. Die Regierung stimmte den Zielen (Zugang zu sauberem Wasser, Reduktion des Übergewichts, Reduktion der Verschmutzung der Innenraumluft etc.) zu, hielt aber einen speziellen Aktionsplan nicht für notwendig; sie hatte diesen bereits im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung gestrichen
[56].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Allemann (sp, BE) zur Schaffung eines
virtuellen Jugendparlaments ab. Gemäss Bundesrat würde das virtuelle Jugendparlament die Jugendsession konkurrenzieren
[57].
Alterspolitik
Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Heim (sp, SO), welche eine nationale
Präventionskampagne zur Förderung der Gesundheit und der Autonomie im Alter verlangt
[58].
Behinderte
Im Herbst präsentierte der Bundesrat seine Botschaft betreffend die
Ausführungsgesetzgebung zu der vom Volk im Vorjahr gutgeheissenen neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (
NFA). Das Paket ist als „Mantelerlass“ konzipiert, der als Ganzes dem fakultativen Referendum untersteht und beinhaltet auch das totalrevidierte Gesetz zur Eingliederung von invaliden Personen. Die vorgeschlagenen Neuerungen wurden bereits anlässlich der Entscheide über die NFA intensiv diskutiert. In der zu Jahresbeginn durchgeführten Vernehmlassung hatte die Linke erneut verlangt, dass der Bund den Kantonen das Minimalniveau der in der Sozialpolitik zu erbringenden Leistungen (v.a. bei den Eingliederungsmassnahmen für Invalide) detailliert vorschreibt
[59].
An ihrer Jahreskonferenz verabschiedete die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren eine Erklärung, die in der Behindertenpolitik
vergleichbare Standards zwischen den Kantonen anstrebt. Anfang 2006 tritt die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen, der bisher 17 Kantone beigetreten sind, in Kraft. Sie regelt die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der gut 1400 Heime und Behinderteninstitutionen in der Schweiz
[60].
Der Ständerat überwies ein Postulat Ory (sp, NE), das vom Bundesrat finanzielle Anreize verlangt, damit Unternehmen, insbesondere KMU,
behinderte Personen weiterbeschäftigen [61].
Weiterführende Literatur
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D’Amato, Gianni / Gerber, Brigitta / Kamm, Martina, Menschenschmuggel und irreguläre Migration in der Schweiz, Neuenburg (Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien) 2005.
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Zschokke, Rahel, Frauenhandel in der Schweiz: business as usual?, Luzern 2005.
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Fux, Beat, Familiale Lebensformen im Wandel, Neuenburg (BFS) 2005.
Jaggi, Maia, „Neuer Entwurf für ein Bundesgesetz über die Familienzulagen“, in CHSS, 2005, S. 41-43.
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Schöbi, Dominik / Perrez, Meinrad, Bestrafungsverhalten von Erziehungsberechtigten in der Schweiz: vergleichende Analyse 1990/2004, Freiburg (Universität) 2005.
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Wyss, Kurt, Themenmonitoring – Gesundheit in der zweiten Lebenshälfte, Neuenburg 2005 (Arbeitsdokument 11, Schweizerisches Gesundheitsobservatorium).
[1]
QJ, 29.4.05; vgl.
SPJ 2004, S. 202.
[2]
NZZ, 2.3.05. Zur Einbürgerungspolitik siehe oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht und Stimmrecht).
[3]
AB SR, 2005, S. 285 ff., 288 ff. und 310 ff.; Presse vom 17.3.05; vgl.
SPJ 2004, S. 204 f. Zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheiraten siehe auch die Antwort des BR auf eine Anfrage Banga (sp, SO) in
AB NR, 2005, Beilagen I, S. 183 f.
[4] Siehe dazu unten (Flüchtlingspolitik).
[5]
AB NR, 2005, S. 1214 ff., 1218 ff., 1255 (Po.), 1769 und 1995 ff.;
AB SR, 2005, S. 975 ff., 1096 und 1218;
BBl, 2005, S. 7365 ff.; Presse vom 29.9.05.
[7]
AB NR, 2005, S. 771 ff.
[9]
AB NR, 2005, S. 952 und Beilagen II, S. 503 f.; Presse vom 27.4.05; zu den Rechten von Papierlosen siehe
NZZ, 12.7.05. Der Genfer Staatsrat bemühte sich vergeblich um die Legalisierung des Status der im Kanton wohnhaften Sans-Papiers, bei denen es sich v.a. um Hausangestellte handelt (Presse vom 20.1. und 7.4.05); zur Situation in der Waadt vgl.
SPJ 2004, S. 208 f.
[10]
AB NR, 2005, S. 774 f. und 775 f.;
AB SR, 2005, S. 836 ff.;
LT und
NF, 6.10.05; siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Brändli (svp, GR) in
AB SR, 2005, Beilagen III, S. 79 f.
[12] Asylstatistik des BFM; Presse vom 22.1.06.
[13] Die Asylrichter entschieden zudem, dass das Desertieren vom Militärdienst dann als asylrelevante Verfolgung gelten kann, wenn der Betroffene mit einer unverhältnismässig hohen Strafe rechnen muss. Ferner sind Schilderungen eines mutmasslichen Folteropfers nicht bereits deshalb als unglaubhaft zu betrachten, weil es Details zum Erlittenen in den Anhörungen zunächst aus Scham verschweigt (
NZZ, 27.10.05;
BaZ, 28.10.05).
[14]
LT und
NZZ, 15.3.05.
[16]
AB SR, 2005, S. 322 ff. und 345 ff.; Presse vom 5.2. (Kommission), 9.3. (Flüchtlingsorganisationen) und 18.3.05; vgl.
SPJ 2002, S. 234 f. und
2004, S. 205 ff. (die formal ins Ausländergesetz gehörenden Zwangsmassnahmen wurden im Rahmen der Revision des Asylgesetzes behandelt; zum Ausländergesetz siehe oben, Ausländerpolitik). Die vom NR im Vorjahr überwiesene Standesinitiative des Kantons Aargau betreffend Rückübernahmeabkommen und die Motion der Spezialkommission-NR betreffend Fürsorgestopp wurden als erfüllt abgeschrieben resp. abgelehnt (
AB SR, 2005, S. 38; vgl.
SPJ 2004, S. 207).
[17]
NZZ und
TA, 9.6.05; Presse vom 20.6. (Demonstration), 10.8. und 3.9.05;
Bund und
NZZ, 7.9.05.
[18]
BBl, 2006, S. 2579 ff.; Presse vom 31.8.05;
Lit. Parlamentsdienste. Der Bundesrat nahm erst im Februar 2006 zum Bericht Stellung.
[19]
AB NR, 2005, S. 1144 ff., 1185 ff. und 1255; Presse vom 27.-28.9.05; vgl.
SPJ 2004, S. 206. Zum Bundesgerichtsurteil siehe Presse vom 19.3.05;
AZ und
SGT, 20.4.05; sowie den Beitrag von Alt-Bundesrichter Karl Hartmann, „Das Menschenrecht auf Existenzsicherung“, in
NZZ, 5.4.05.
[20]
AB SR, 2005, S. 959 ff., 1095 f. und 1219;
AB NR, 2005, S. 1763 ff. und 1997 ff.;
BBl, 2005, S. 7425 ff. Die Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) betreffend Nichteintreten auf Asylgesuche wurde abgeschrieben (
AB NR, 2005, S. 1992).
[21] Presse vom 23.12.05.
[22]
NZZ, 12.1. und 10.6.05; vgl.
SPJ 2004, S. 208; siehe auch die Antworten des BR auf eine Interpellation Müller-Hemmi (sp, ZH) und eine Anfrage Roth-Bernasconi (sp, GE) in
AB NR, 2005, Beilagen I, S. 429 f. und Beilagen IV, S. 199 f.
[23] Presse vom 15.9.05. Wegen der sinkenden Zahl von Asylsuchenden wurden schweizweit zahlreiche Durchgangszentren und Heime geschlossen, was zur Aufhebung der Arbeitsstellen von rund 300 Personen führte (
NZZ und
QJ, 29.3.05; siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Rennwald (sp, JU) in
AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 343 f.).
[24]
LT und
NZZ, 23.12.05.
[25]
BBl, 2005, S. 4297;
Bund, 31.10.05;
LT und
NZZ, 2.11.05; vgl.
SPJ 2003, S. 250.
[26] Presse vom 8.3. und 17.-19.5.05;
Lit. Bühler/Heye und Leemann/Keck.
[27]
AB NR, 2005, S. 1493 f.; vgl.
SPJ 2004, S. 29.
[28] Zu den Details siehe oben, Teil I, 1e (Wahlen in kantonale Regierungen resp. Parlamente) sowie die entsprechenden Tabellen im Anhang.
[29]
AB NR, 2005, S. 44 ff.; vgl.
SPJ 2004, S. 211 f.; siehe auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Leutenegger (sp, BL) zum Stand der Gleichstellung in bundesnahen Unternehmen und Roth-Bernasconi (sp, GE) betreffend Lohnanstieg von Männern und Frauen in der Bundesverwaltung in
AB NR, 2005, Beilagen II, S. 216 f. und Beilagen IV, S. 415 f.
[30]
BBl, 2006, S. 1589; vgl. auch
SPJ 2004, S. 211.
[31]
NZZ und
TA, 10.6.05. Der NR verlängerte die Frist zur Behandlung einer Motion Fehr, Jacueline (sp, ZH) betreffend einen Massnahmenplan für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (
AB NR, 2005, S. 1990). Zur Berufsbildung siehe unten, Teil I, 8a (Berufsbildung).
[32]
AB NR, 2005, S. 404 f.
[33]
BBl, 2005, S. 6871 ff. und 6897 ff. (BR);
AB NR, 2005, S. 1958 ff.; vgl.
SPJ 2001, S. 211.
[34]
AB NR, 2005, S. 1975.
[35]
AB NR, 2005, Beilagen II, S. 178 ff.
[36]
AB NR, 2005, Beilagen I, S. 473 ff.
[37] Presse vom 1.11.05; zur Kritik einer Studie der Credit Suisse an der Familienpolitik des BR siehe Presse vom 24.8.05.
[38]
LT und
TA, 1.2.05 (Zahl der Krippenplätze); Presse vom 28.6. (Nationalfondsstudie) und 17.11.05 (BR).
[39]
NLZ und
SGT, 22.1.05;
Lib., 25.1.05.
[40]
AB NR, 2005, S. 264 ff., 288 ff., 321 ff. und 329 ff.;
AZ, 7.3.05 (Streitgespräch zwischen Nationalrätin Jacqueline Fehr (sp, ZH) und Arbeitgeberdirektor Peter Hasler);
SGT, 9.3.05;
LT, 10.3.05; Presse vom 11.3. und 16.3.05; vgl.
SPJ 2004, S. 213. Der Rat stimmte einer Fristverlängerung zur Behandlung der Volksinitiative zu, damit ihr die Gesetzesvorlage als Gegenvorschlag gegenübergestellt werden kann. Knapp abgelehnt wurden sowohl die Standesinitiative des Kantons SO für eine einheitliche Kinderzulage als auch das im vorangegangenen Jahr bereits vom SR verworfene Begehren von LU, das mittels gesamtschweizerisch einheitlichen Familienzulagen und ergänzenden Leistungen für bedürftige Familien und Kinder im Sinne des Modells der Eidg. Kommission für Familienfragen (EKFF) Familien, Alleinerziehende und Kinder unterstützen wollte (
AB NR, 2005, S. 338 f., 339 f. und 350 f.); vgl.
SPJ 2004, S. 213.
[41]
AB SR, 2005, S. 596 f., 597 f. (Fristverlängerung zur Behandlung der Volksinitiative) und 707 ff.; Presse vom 22.9.05.
[42]
AB NR, 2005, S. 1566 ff.; Presse vom 12.11. (Kommission) und 30.11.05. In der Sommersession hatte der NR die Behandlung der parlamentarischen Initiativen Fehr, Jacqueline (sp, ZH) und Meier-Schatz (cvp, SG) für Ergänzungsleistungen für Familien gemäss dem Tessiner Modell verlängert (
AB NR, 2005, S. 946; vgl.
SPJ 2004, S. 213 f.).
[43]
BBl, 2005, S. 2628;
LT und
NZZ, 21.6.05; vgl.
SPJ 2003, S. 132. Betreffend Betreuungsgutschriften siehe auch die Antwort des BR auf eine Anfrage Fehr, Jacqueline (sp, ZH) in
AB NR, 2005, Beilagen I, S. 155 f.
[44]
AB NR, 2005, S. 1495 ff.; Presse vom 26.2. und 8.10.05; siehe auch die Petition „verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter“ in
AB NR, 2005, S. 1505 und Beilagen III, S. 182.
[46]
AB SR, 2005, S. 281 ff.; vgl.
SPJ 2004, S. 214. In derselben Debatte nahm der SR Kenntnis von einer in die gleiche Richtung zielenden Petition des Schweizerischen Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, welche zudem ein existenzsicherndes Einkommen für jedes in einer Einelternfamilie lebende Kind verlangt hatte. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission hatte der Petition Folge geben und die Motion des Nationalrates annehmen wollen.
[47]
BBl, 2005, S. 2741 ff. und 5183 ff.; Presse vom 6.6.05; vgl.
SPJ 2004, S. 215. Abstimmungskampf: Presse vom 22.3. und 1.4.-3.6.05. Zum Inkrafttreten siehe die Antwort des BR auf eine Frage Fehr, Mario (sp, ZH) in
AB NR, 2005, S. 767.
[48] Engeli, Isabelle / Tresch, Anke,
Vox-Analyse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 5. Juni 2005, Institut für Politikwissenschaft der Universität Genf und gfs.bern, Bern 2005.
[49]
Lit. Volz/Nolde/Stricker. Seit 2003 läuft das NFP 52 „Kinder, Jugendliche und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel“, von dem erste Ergebnisse vorgestellt wurden (
Lit. Büchel/Steinmann).
[50]
AB NR, 2005, S. 1589 f.
[51]
BBl, 2005, S. 2807 ff.;
AB NR, 2005, S. 1829 ff.; zum UNO-Abkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, das auch den Kinderhandel betrifft, siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[52]
AB NR, 2005, S. 782 f.;
NZZ, 11.1.05;
TA, 20.1.05; siehe auch die Antworten des BR auf eine Frage derselben Parlamentarierin und eine Interpellation Hubmann (sp, ZH) in
AB NR, 2005, S. 639 und 782 f. sowie Beilagen II, S. 44 ff.; vgl.
SPJ 2003, S. 255.
[53]
AB NR, 2005, S. 952 und Beilagen II, S. 539 f.; siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation derselben Parlamentarierin in
AB NR, 2005, Beilagen I, S. 487 ff.
[54]
AB NR, 2005, S. 1594;
LT, 3.2. und 5.2.05;
NZZ, 8.2.05. Zur aktuellen Situation im Pflegekinderwesen siehe die Antwort des BR auf eine Frage derselben Parlamentarierin in
AB NR, 2005, S. 1797; vgl.
SPJ 2002, S. 248. Zur Aufhebung der Vormundschaftsbehörden siehe auch die Petition Champod in
AB NR, 2005, S. 1505 und Beilagen III, S. 181;
AB SR, 2005, S. 1216 und Beilagen IV, S. 58.
[55]
AB NR, 2005, S. 1561.
[56]
AB SR, 2005, S. 467 und 1215.
[57]
AB NR, 2005, S. 1596 f.; siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Savary (sp, VD) zur Staatsverdrossenheit der Jugend in
AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 274 f.
[58]
AB NR, 2005, S. 1506;
Lit. Wyss.
[59]
BBl, 2005, S. 6029 ff.;
TA, 16.2. und 26.5.05 (Vernehmlassung); siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Gross (sp, TG) in
AB NR, 2005, Beilagen I, S. 281 f. Zur NFA allgemein siehe oben, Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen ) resp. 5 (Finanzausgleich). Zur Volksabstimmung über die NFA vgl.
SPJ 2004, S. 39 f. und 117 f.
[61]
AB NR, 2005, S. 609 f.
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