Année politique Suisse 2005 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
 
Kulturpolitik
print
Allgemeine Kulturpolitik des Bundes
Im Sommer gab der Bundesrat den Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) und die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes [1] in die Vernehmlassung. Mit dem KFG, das den seit 2000 geltenden „Kulturartikel“ der BV praktisch umsetzt, will der Bund die Partnerschaften mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und Privaten stärken, Schwerpunkte für die Kulturförderung bilden sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Bundesakteure entflechten. So obliegt die Durchführung von bedeutenden Kulturanlässen im Ausland (Veranstaltungskosten ab 10 000 Fr.) künftig Pro Helvetia und nicht mehr dem EDA. Dieses zeichnet hingegen für kulturelle Anlässe der diplomatischen Vertretungen im Ausland verantwortlich. Umgekehrt wirken das Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia bei der Ausbildung der Kulturattachés mit. Zentrales Lenkungsinstrument der bundespolitischen Kulturpolitik bilden die Vierjahrespläne: Der Bundesrat legt dem Parlament in diesem Rhythmus Rechenschaft über seine Tätigkeit als Kulturförderer ab, und das Parlament entscheidet anschliessend darüber, welche Schwerpunkte es in den darauf folgenden vier Jahren setzen will; dabei stehen alle Bereiche der Kultur zur Disposition. Die grösste inhaltliche Änderung des KFG bildet die gezielte Förderung der Breitenkultur. Der Bund verzichtet hingegen auf die Unterstützung kultureller „Leuchttürme“ (Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung) wie das Zürcher Opernhaus oder das Paul-Klee-Zentrum in Bern, welche weiterhin von den Kantonen und Gemeinden finanziert werden müssen [2].
Mit Ausnahme der SVP begrüssten die Parteien mehrheitlich die Stossrichtung des KFG, übten aber in einzelnen Punkten massive Kritik: So forderte die CVP die Bündelung der bundesstaatlichen Kulturförderung in einem unabhängigen Kompetenzzentrum nach dem Modell des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und damit die faktische Abschaffung von Pro Helvetia. FDP und die Linke hingegen wollten die Autonomie der Kulturstiftung ausbauen. SP und Grüne verlangten – wie der Dachverband Suisseculture – ein verbindlicheres Engagement des Bundes und eine bessere soziale Absicherung für Kulturschaffende. Die Mehrheit der Kulturverbände befürchtete, dass die alle vier Jahre zu verabschiedenden Schwerpunktprogramme sowie deren Evaluation zu mehr Bürokratie führten. Die Kulturbeauftragten der Kantone und Städte bedauerten die fehlende Unterstützung der „Leuchttürme“ [3].
In seiner Antwort auf eine Interpellation Widmer (sp, LU) erklärte der Bundesrat, dass das BFS aufgrund der Aufgabenverzichtsplanung ab 2006 nur noch die Filmstatistik sowie, in reduzierter Form, die Bibliotheksstatistik und die Statistik über das Kulturverhalten und den Kulturkonsum weiterführe. Den Sparmassnahmen zum Opfer fielen die Statistiken zur öffentlichen Kulturfinanzierung durch Gemeinden, Kantone und Bund sowie die Statistiken zur privaten Kulturfinanzierung und zu den Kulturstiftungen. Wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit dem KFG wie geplant vorankämen und die Finanzierung für diese Statistiken gesichert sei, könne das BFS die Erhebungen jedoch spätestens in zwei Jahren wieder aufnehmen [4].
Im Vorjahr hatte das Parlament eine Motion für eine klarere gesetzliche Grundlage für den Verein Memoriav überwiesen; Hauptziel von Memoriav ist die Verbesserung der Sicherung, Erschliessung und Vermittlung audiovisueller Dokumente der Schweiz, die akut gefährdet sind. Im Frühjahr präsentierte der Bundesrat eine entsprechende Vorlage, welche die Räte im Winter zusammen mit einem Zahlungsrahmen für Finanzhilfen für die Jahre 2006-2009 in der Höhe von 11,7 Mio Fr. verabschiedeten [5].
top
 
print
Kulturgüterschutz
Am 1. Juni traten das neue Kulturgütertransfergesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft, welche die Unesco-Konvention von 1970 zum weltweiten Schutz des Kulturerbes in schweizerisches Recht umsetzen. In der Verordnung war der Bundesrat den Sammler-, Kunsthandels- und Wirtschaftsverbänden sowie der SVP entgegen gekommen, indem er den Handel von Kulturgütern im Wert von unter 5000 Fr. von der Sorgfaltspflicht befreit hatte. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für archäologische und paläontologische Objekte – also für antike und aussereuropäische traditionelle Kunst, sakrale Gegenstände, Fossilien und Teile von geschichtlichen Denkmälern [6].
top
 
print
Pro Helvetia
Zusammen mit dem Entwurf zum neuen Kulturförderungsgesetz gab der Bundesrat auch die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes in die Vernehmlassung. Hauptziel ist die Modernisierung der Organisationsstrukturen der Stiftung. So soll der überdimensionierte Stiftungsrat von 25-35 Mitgliedern auf 9 Personen verkleinert werden und sich auf die strategische Leitung konzentrieren. Die Geschäftsstelle unter der Führung eines Direktors oder einer Direktorin erhält als operativ leitendes Organ hingegen mehr Handlungsspielraum; sie ist für die Umsetzung der vom Stiftungsrat beschlossenen Strategien verantwortlich und entscheidet über alle Gesuche und stiftungseigenen Vorhaben [7].
Pro Helvetia zeigte sich mit der neuen Gesetzesvorlage zufrieden. Sie regle die Strukturen besser und garantiere die Unabhängigkeit der Projekte; der Einfluss der Politik in Personalfragen sei der Preis für das Engagement des Bundes. An ihrer Jahresmedienkonferenz teilte die Stiftung mit, sie habe 24,1 Mio Fr., also 4% mehr an Kulturbeiträgen ausbezahlt als 2004. Die in der letzten Budgetdebatte aufgrund der Hirschhorn-Affäre verordneten Einsparungen von 1 Mio Fr. habe sie je hälftig bei den Betriebskosten und bei der Kulturförderung vorgenommen [8].
Im Herbst ernannte der Bundesrat den Berner Erziehungsdirektor Mario Annoni (fdp), der nicht mehr für eine neue Legislaturperiode kandidierte, zum neuen Präsidenten von Pro Helvetia und Nachfolger von Yvette Jaggi (sp, VD). Annoni ist Mitglied mehrerer Stiftungsräte im Bereich Kultur und tritt sein Amt Anfang 2006 an. Die Kulturschaffenden begrüssten seine Wahl [9].
top
 
print
Filmförderung
Die SRG und sechs schweizerische Filmvereine unterschrieben ein viertes audiovisuelles Abkommen. Darin verpflichtete sich die SRG, die Zusammenarbeit mit den schweizerischen Filmschaffenden zu verstärken und 57,9 Mio Fr. an die Filmförderung zu zahlen, was einer Erhöhung des Beitrags um rund 15% entspricht [10].
Nicolas Bideau, Leiter des Kompetenzzentrums für Kulturaussenpolitik im EDA, ersetzte Marc Wehrlin als Chef der Sektion Film im BAK, nachdem dieser zum vollamtlichen Stellvertreter des neuen BAK-Direktors Jauslin berufen worden war. Bideau beabsichtigt, die Qualität der Schweizer Spielfilme und ihren Marktanteil zu verbessern. Zu diesem Zweck will er einen Expertenpool schaffen, der die Filmprojekte u.a. auf ihre Erfolgschancen bei der Kinoauswertung hin untersucht. Das neue Fördersystem, das Mitte 2006 in Kraft treten soll, sieht zudem eine Auslagerung der Kurz- und Fernsehfilme vor [11].
Der Neuenburger Frédéric Maire trat die Nachfolge von Irene Bignardi als Direktor des Filmfestivals von Locarno an. Alt-Ständerätin Monika Weber (ehemals ldu, ZH) übernahm die Leitung der Eidg. Filmkommission von Alt-Ständerat Andreas Iten (fdp, ZG) [12].
top
 
print
Musik
Die Schweizer Musikschaffenden lancierten eine Petition, welche eine angemessene Berücksichtigung der Musik, der Musiker und der Produzenten im Kulturförderungsgesetz fordert. Konkret verlangen sie, dass Tonträger gleich wie Bücher und Zeitschriften einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen sowie die Abschaffung der so genannten 3%-Regel in Art. 60 des Urheberrechtsgesetzes, welche die Entschädigung für Musiker und Produzenten auf maximal 3% beschränkt. Bei dieser Regel handelt es sich um ein helvetisches Unikum, da kein einziges EU-Land eine vergleichbare staatliche Beschränkung kennt [13].
top
 
print
Museen
Im Sommer kündigte der neue Direktor des BAK, Jean-Frédéric Jauslin, eine Überprüfung der Museumspolitik der Eidgenossenschaft an. Von den 943 Museen der Schweiz verwalte der Bund 16 in eigener Regie, 6-10 unterstütze er regelmässig und 50 erhielten punktuelle Beihilfen. Ziel sei es, einen genauen Überblick über das Engagement des Bundes zu erhalten. Im Zentrum der Evaluation stehe die historisch gewachsene Musée Suisse Gruppe, zu der neben dem Schweizerischen Landesmuseum sieben weitere, so unterschiedliche Museen wie das Zollmuseum in Gandria (TI), das Musikautomatenmuseum in Seewen (SO) und das Schloss Wildegg (AG) gehören. Die geplante Erweiterung des Landesmuseums in Zürich, gegen die Heimatschutzverbände Rekurs eingereicht hatten, soll bis 2015 verschoben werden, Priorität habe die Sanierung und Modernisierung des jetzigen Gebäudes am Platzspitz [14].
Mit 20:15 Stimmen wies der Ständerat im Einverständnis mit Bundesrat Couchepin eine Vorlage betreffend die Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum an die Regierung zurück mit dem Auftrag, dem Parlament bis 2007 eine überarbeitete Botschaft vorzulegen, die der künftigen neuen Museumspolitik Rechnung trägt. Vor drei Jahren hatte der Bundesrat den Räten beantragt, die Musée Suisse Gruppe aus der Bundesverwaltung auszugliedern und in eine selbständige Stiftung überzuführen. Ziel war es, den Museen mehr Autonomie zu verschaffen, auch finanziell, beispielsweise durch Sponsoring. Diese Zielsetzung war in der kleinen Kammer unbestritten. Bezüglich Führung und Strategie seien jedoch zu viele Fragen offen, die der Stiftung gleichsam weitervererbt würden. Die Zusammensetzung der Museums-Gruppe und ihre Rechtsform könnten erst bestimmt werden, wenn der Bund die neue Museumspolitik festgelegt habe; Einrichtungen wie das Verkehrshaus in Luzern, das nicht zur Gruppe gehört und nahezu ohne Finanzhilfe des Bundes auskommen muss, fühlten sich benachteiligt. Unbestritten war die Renovation des Landesmuseums; Zürcher Ständevertreter befürchteten jedoch, der Rückweisungsentscheid wirke sich negativ auf den Erweiterungsbau aus, indem er die Suche nach privaten Sponsoren erschwere, weil das Museum noch nicht über volle Autonomie verfüge [15].
Im Mai beschloss der Bundesrat, die rund 50 Mio Fr. teure Sanierung und Erweiterung des Verkehrshauses in Luzern, des meistbesuchten Museums der Schweiz, mit 10 Mio Fr. zu unterstützen. Das Parlament muss den Kredit noch absegnen [16].
Der Gemeinderat (Exekutive) der Stadt Bern stimmte nach dem Schweizerischen Alpenclub, dem Bund und dem Kanton Bern einer Übergangsfinanzierung für das Schweizerische Alpine Museum zu, welche es dem Museum ermöglicht, sich neu als „Bergwelt-Zentrum“ zu positionieren [17].
top
 
print
Urheberrecht
Der vom Bundesrat in Konsultation gegebene Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz (URG), das die Urheberrechte dem digitalen Zeitalter anpassen will, stiess, ausser bei der SP, weitgehend auf Ablehnung. Hauptkritikpunkte bildeten die geplante Geräteabgabe zur Abgeltung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke sowie die Art der Vergütung für die Nutzung von Musiktiteln, Filmen und Software. Während die Stiftung für Konsumentenschutz das Recht auf Eigengebrauch zu sehr eingeschränkt sah, gingen den Branchen- und Wirtschaftsverbänden die privaten Kopiermöglichkeiten zu weit. Konsumentenschützer und SP bevorzugten die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene kollektive Vergütung der Inhaber der Urheberrechte gegenüber einer individuellen Vergütung, dem so genannten Digital Rights Management System (DRM); mit letzterem könnten Anbieter den Nutzern ihr Verhalten vorschreiben und den Zugang zu Wissen stark beeinflussen. CVP, FDP, Economiesuisse sowie der Gewerbeverband befürworteten indes das DRM-System, weil damit individuelle Angebote für verschiedene Nutzungstypen erstellt werden könnten. Im Sommer gab der Bundesrat bekannt, auf eine Geräteabgabe zu verzichten. Für Online-Musikgeschäfte wie beispielsweise iTunes sehe das neue Gesetz ein umfassendes Umgehungsverbot vor. Das Kopieren von digitalen Medien für den Privatgebrauch soll auch in Zukunft erlaubt sein, nicht jedoch das zur Verfügung stellen von Harddisks zum Download von Musik oder Filmen für Benützer einer Internet-Tauschbörse [18].
In der Herbstsession lehnte der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Thanei (sp, ZH) betreffend Geräteabgabe auf Kopien urheberrechtlich geschützter Werke ab. Die Geräteabgabe sei ungerecht, weil sie auch von jenen Personen zu bezahlen sei, welche die Geräte nicht für die Nutzung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke benutzen. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss seinerzeit zugestimmt, weil er dasselbe verlangt hatte wie der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates zum URG [19].
top
 
print
Buchmarkt
Nachdem das Bundesgericht 2002 einen Rekurs des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes betreffend Aufhebung der Buchpreisbindung teilweise gutgeheissen und an die Wettbewerbskommission (WEKO) zur Neubeurteilung zurückgewiesen hatte, erklärte die WEKO im Frühjahr 2005 zum zweiten Mal nach 1999 die flächendeckende Preisbindung für deutschsprachige Bücher für unzulässig. Nach Ansicht der Verleger und Buchhändler verstärkt die Abschaffung der Preisbindung jedoch die Konzentration auf dem Buchmarkt und wird 30-40% der Läden zum Aufgeben zwingen. Im Sommer stimmte, nach der WAK-NR im vergangenen September, auch die ständerätliche WAK einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Nationalrats Maitre (cvp, GE) zu und gab damit grünes Licht zur Ausarbeitung gesetzlicher Grundlagen für eine Regulierung der Bücherpreise. Im Winter präsentierte Preisüberwacher Rudolf Strahm, unterstützt von mehreren Buchhändlern, einen Kompromissvorschlag zwischen vollständiger Preisbindung und vollständiger Liberalisierung. Dieser würde es dem einzelnen Händler erlauben, die Buchpreise bis auf das Niveau des deutschen Ladenpreises zu senken, welcher durchschnittlich 16% unter dem schweizerischen liegt [20].
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Müller-Hemmi (sp, ZH), das vom Bundesrat einen Bericht zur Entwicklung des Verlagswesen verlangt. Dieser soll insbesondere die Folgen für die Veröffentlichung von schweizerischen Werken darlegen, welche sich aus der Übernahme renommierter Schweizer Verlage durch ausländische Unternehmen ergeben [21].
top
 
print
Kulturpolitik der Kantone und Städte
Im Sommer scheiterte eine in der Schweiz einmalige interkantonale Vereinbarung für kulturelle Abgeltungen am Widerstand des Zuger Kantonsrats. Vorgesehen war, dass Schwyz und Zug sich an den Defiziten der überregionalen Kulturzentren Zürichs (Opernhaus, Schauspielhaus und Tonhalle) und Luzerns (Theater, Symphonieorchester sowie Kultur- und Kongresszentrum) beteiligen. Vor sieben Jahren hatte Zug eine in den Medien als vorbildlich gepriesene Pionierrolle gespielt, als es sich bereit erklärte, freiwillig 1 Mio Fr. für die Kulturhäuser in Luzern und Zürich zu zahlen. Diesen Betrag will der Kanton weiterhin zur Verfügung stellen, ihn aber nicht, wie in der Vereinbarung vorgesehen, erhöhen. Im November kündigten Uri, Nidwalden und Obwalden an, sich am Lastenausgleich zu beteiligen [22].
Die Stadtberner Stimmbevölkerung hiess den Leistungsvertrag mit dem alternativen Kulturraum Reitschule gut. Damit soll der Betrieb definitiv in ruhigere Bahnen geleitet werden. Ein rechtsbürgerliches Komitee hatte dagegen eine Initiative lanciert mit dem Ziel, die Vereinbarung rückgängig zu machen resp. mit einer Reihe von Auflagen zu verschärfen [23].
Im Juni öffnete das Zentrum Paul Klee in Bern seine Tore. Das Museum, das der italienische Architekt Renzo Piano in Form von drei Wellen entworfen hatte und das zu einem neuen Wahrzeichen der Stadt wurde, beherbergt rund 4000 Klee-Bilder [24].
 
[1] Siehe unten.
[2] BBl, 2005, S. 3955; Presse vom 11.6.05; vgl. SPJ 2004, S. 234. Zur Kulturaussenpolitik siehe auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Rutschmann (svp, ZH) und Markwalder (fdp, BE) in AB NR, 2005, Beilagen III, S. 209 ff. und 214 ff.; NZZ am Sonntag, 13.2.05; TA, 19.2.05; TG, 8.6.05; Lib. und LT, 11.6.05.
[3] Presse vom 16.-17.9.05 (Tagung zum KFG in Aarau); AZ, 24.9.05; NZZ, 14.10.05; TA, 27.10. und 4.11.05; SN, 27.10.05; SZ, 29.10.05. Siehe auch die Beiträge von Hermann Bürgi (svp, TG), Robert Nef, Rainer Peikert, Anita Fetz (sp, BS)/Hans Furer, Iris Bischof, Benno Schubiger sowie Pro-Helvetia-Direktor Pius Knüsel in NZZ, 25.1., 11.2., 29.3., 15.6., 19.9., 31.10. und 16.11.05. Zur sozialen Absicherung Kulturschaffender siehe auch die Anfrage Müller-Hemmi (sp, ZH) in AB NR, 2005, Beilagen III, S. 152.
[4] AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 376 f.; TA, 29.11.05.
[5] BBl, 2005, S. 3307 ff.; AB SR, 2005, S. 724 ff. und 1223; AB NR, 2005, S. 1579 ff. und 2002; BBl, 2006, S. 3937; vgl. SPJ 2004, S. 235. Siehe auch die Absichtserklärung von BAK-Direktor Jauslin zur „Memopolitik“ in der Presse vom 29.6.05; Lib., 19.7.05.
[6] Presse vom 14.4. und 4.6.05; NZZ, 7.6.05; siehe auch die Beiträge von Simone Bratschi sowie Boris Grell und Mathias Plutschow in NZZ, 28.4. und 30.5.05; vgl. SPJ 2003, S. 279 ff. Siehe auch die Antwort des BR auf eine Anfrage Müller-Hemmi (sp, ZH) in AB NR, 2005, Beilagen II, S. 349 f.
[7] Presse vom 11.6.05. Zum Kulturförderungsgesetz siehe oben.
[8] Presse vom 9.4. (Einsparungen) und 22.6.05; vgl. SPJ 2004, S. 236.
[9] Presse vom 10.10. und 20.10.05.
[10] NF, 9.8.05.
[11] Presse vom 7.7. und 12.7.05; TG, 6.8.05; LT, 10.10.05; TA, 28.12.05.
[12] Presse vom 15.8.05 (Locarno); NZZ, 13.12.05; NLZ, 31.12.05.
[13] AZ, 23.5.05.
[14] Presse vom 29.6.05. Zur Museumspolitik allgemein siehe auch die Beiträge von Claudio Beccarelli und Kilian T. Elsasser in NZZ, 3.3. und 7.4.05; zum Rekurs gegen die Erweiterung des Landesmuseums siehe Presse vom 28.1.05; TA, 16.12.05.
[15] AB SR, 2005, S. 1206 ff.; siehe auch die Antwort des BR auf die Fragen Müller-Hemmi (sp, ZH), Fehr (svp, ZH), Vischer (gp, ZH), Janiak (sp, BL) und Genner (gp, ZH) in AB NR, 2005, S. 1139 ff.; Presse vom 15.11.05; NZZ, 16.12.05; vgl. SPJ 2002, S. 274 f. und 2003, S. 282; siehe auch Lit. EDI.
[16] NZZ, 19.5.05.
[17] NZZ, 3.5. und 4.6.05; vgl. SPJ 2002, S. 275.
[18] LT, 5.1. und 2.2.05; NZZ, 17.1., 20.1., 4.2. und 7.2.05; SN, 22.1.05; SGT, 17.2.05; Presse vom 11.6.05.
[19] AB SR, 2005, S. 835 f.; vgl. SPJ 2004, S. 236 f. Der SR verlängerte die Frist zur Behandlung der pa. Iv. Lombardi (cvp, TI), welche eine Änderung des URG in Bezug auf die Vervielfältigung von Tonträgern zum Zweck der Sendung in Radio und Fernsehen verlangt (AB SR, 2005, S. 643; vgl. SPJ 2003, S. 283 f.).
[20] Siehe die in den Räten noch nicht behandelte pa. Iv. 04.430 Maitre (cvp, GE); Presse vom 31.3.05 (WEKO); NZZ, 24.5. und 18.6.05; TA, 24.5. (WAK) und 7.12.05 (Strahm); vgl. SPJ 1999, S. 331 und 2002, S. 275 f.
[21] AB NR, 2005, S. 453 und Beilagen I, S. 351 f.; zur Situation der Verlage in der Romandie siehe 24h, 15.4.05.
[22] Presse vom 8.7.05; NLZ, 22.11.05; vgl. SPJ 2004, S. 237.
[23] Bund und BZ, 28.11.05; vgl. SPJ 2004, S. 237.
[24] Presse vom 20.6.05; vgl. SPJ 2002, S. 277.