Année politique Suisse 2008 : / La législation dans les cantons
1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
GENEVE : A 79,3%, les citoyens genevois ont accepté le principe d’une révision de la Constitution cantonale. Une Assemblée constituante sera mise en place, afin de rédiger un projet qui devra être soumis en votation dans les quatre ans qui suivent (TG, 25.2 ; voir supra, partie I, 1a, Révision totale de constitutions cantonales).
LUZERN: Anpassungen diverser Gesetze an die neue Verfassung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die fast 20 Gesetzesänderungen passieren die Abstimmungen diskussionslos und mit ganz klaren Mehrheiten. Einzig das Gemeindegesetz stösst auf den Widerstand der SVP. Sie fordert, dass es für Gemeindefusionen weiterhin ein eigenes Gesetz braucht und diese damit dem (fakultativen) Referendum unterstehen. Das geänderte Gesetz sieht jedoch nur noch einen einfachen Kantonsbeschluss vor. Das vom SVP-nahen Komitee „Gegen Gross-Luzern“ ergriffene Referendum kommt zustande (NLZ, 4.3., 29.4., 6.5., 4.7.; vgl. SPJ 2007, S. 293; zur gleichzeitig lancierten Volksinitiative, siehe unten, i) Gemeinden, Korporationen, Regionalorganisation).
BASEL-STADT: Senkung des aktiven Wahl- und Stimmrechts auf 16 Jahre (Änderung der Verfassung und des Wahlgesetzes). Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 13.11.; www.bs.ch).
BERN: 1) Volksinitiative „zäme läbe – zäme schtimme“. Ausländer, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz und seit fünf Jahren im Kanton Bern wohnen, sollen in Gemeindeangelegenheiten mitstimmen können. Das Ausländerstimm- und -wahlrecht würde allerdings nicht flächendeckend eingeführt, sondern nur dann, wenn eine Gemeinde dies beschliesst. Das von den Gewerkschaften, der SP und den Grünen lancierte Volksbegehren wird eingereicht (Bund, 12.1., 11.7., 12.8.). – 2) Der Regierungsrat beantragt eine Verfassungsänderung für die Senkung des Wahlrechtsalters auf 16 Jahre (Bund, 13.12.).
URI: Volksinitiative zur Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre. Jugendliche sollen ab 16 Jahren an Abstimmungen, Wahlen und Gemeindeversammlungen teilnehmen können. Das von den Juso lancierte Volksbegehren wird eingereicht. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen (NLZ, 29.12.).
AARGAU: Einführungsgesetz zum Ausländerrecht. Mit dem neuen Erlass wird eine Integrationskommission geschaffen. Zudem leistet der Kanton künftig eine finanzielle Unterstützung für Integrationsmassnahmen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 24.9., 26.11.).
APPENZELL INNERRHODEN: Gesetz über die Einführung der Integrationsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (www.ai.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Neu dürfen die Einbürgerungsgebühren nicht mehr als 2000 Fr. betragen (bisher waren Gebühren in der Höhe von bis zu einem Zwölftel des steuerbaren Jahreseinkommens möglich). Auch bei negativen Einbürgerungsentscheiden können Gebühren erhoben werden. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 24.1., 22.2.).
BASEL-STADT: Volksinitiative für eine faire Einbürgerung. Ausländer sollen nur noch eingebürgert werden können, wenn sie ein Sprachzertifikat auf dem europäisch zertifizierten Niveau B2 abgelegt haben. Das Volksbegehren wird von der SVP lanciert (BaZ, 15.8.).
BERN: Einführungsgesetz zum Ausländer und Asylgesetz. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (www.be.ch).
FRIBOURG : Les citoyens fribourgeois ont rejeté à 59,5% le référendum de l’UDC à l’encontre de la nouvelle loi cantonale sur le droit de cité (participation : 41,3%). Ainsi, le droit de cité communal sera désormais octroyé par les exécutifs communaux et non plus par les parlements communaux (Lib. et LT, 2.6 ; voir APS 2007, p. 294).
GLARUS: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Vom Landrat verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 4.5. gutgeheissen (www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Einführungsgesetz zum Ausländer- und Asylgesetz. Anpassung an das neue Ausländergesetz und das teilrevierte Asylgesetz des Bundes. Durch den neuen Erlass werden im Wesentlichen die Zuständigkeiten angepasst sowie neue Grundlagen für Integrationsförderung und Zwangsmassnahmen geschaffen. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 10.12., 11.12.).
NIDWALDEN: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sowie zum Asylgesetz. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
SCHWYZ: 1) Volksinitiative „Einbürgerungen ins Amtsblatt“. Einbürgerungsgesuche sollen künftig im Amtsblatt publiziert werden. Das von der CVP lancierte Volksbegehren wird eingereicht (NLZ, 11.1., 9.7.). – 2) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 28.9. mit 67,6% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 32,8% (www.sz.ch).
ZUG: Änderung der Verfassung und des Bürgerrechtsgesetzes. Umwandlung der Kompetenzordnung bei Einbürgerungen. Während gegenwärtig noch die Bürgergemeindeversammlungen und der Kantonsrat über Einbürgerungsgesuche entscheiden, wird dies künftig Aufgabe des Bürgerrats respektive der Regierung sein. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (NLZ, 28.11.; www.zg.ch).
AARGAU: 1) Gesetz über die Umsetzung der neuen Bundesgesetzgebung im Straf- und Strafprozessrecht. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (AZ, 19.3.; vgl. SPJ 2007, S. 294). – 2) Register- und Meldegesetz. Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 25.6., 19.11.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Revision des Datenschutzgesetzes. Vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (www.ar.ch; vgl. SPJ 2007, S. 294).
APPENZELL INNERRHODEN: 1) Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung beraten; in der Schlussabstimmung zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet (www.ai.ch). – 2) Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Anpassung an das neue Bundesrecht. Vom Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch). – 3) Revision des Gesetzes über die Zivilprozessordnung. Anpassung an das neue Bundesrecht. Vom Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch). – 4) Gerichtsorganisationsgesetz. An der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch; vgl. SPJ 2007, S. 294). – 5) Revision des Verwaltungsgerichtsgesetzes. Künftig können vor dem Verwaltungsgericht keine neuen Rechtsbegehren mehr gestellt werden; neue Tatsachenbehauptungen oder neue Beweismittel sind nur noch zulässig, wenn der Entscheid der Vorinstanz dazu Anlass gibt. An der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch). – 6) Revision des Polizeigesetzes. Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs gestattet neu die notfallmässige Personensuche bei Vermisstmeldungen, Bergunfällen etc. Den Kantonen verbleibt die Aufgabe, eine zuständige Behörde zu bezeichnen. Mit der Gesetzesrevision wird die Kantonspolizei als zuständige Behörde bestimmt. Vom Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch). – 7) Revision des Datenschutzgesetzes. An der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch; vgl. SPJ 2007, S. 295).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Teilrevision der Verwaltungsprozessordnung. Die SVP lehnt die Revision ab, weil sie die Möglichkeit eröffnet, gegen ein abgewiesenes Einbürgerungsgesuch beim Kantonsgericht Beschwerde einzureichen Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Da die Vierfünftelmehrheit nicht erreicht wird, findet eine obligatorische Volksabstimmung statt. In der Volksabstimmung vom 1.6. mit 78,6% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 42% (BaZ, 25.1., 1.6.; www.bl.ch). – 2) Kantonales Statistikgesetz. Mit dem Erlass wird eine Rechtsgrundlage für die Erhebung statistischer Daten durch den Kanton geschaffen. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.bl.ch). – 3) Anmeldungs- und Registergesetz. Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 20.6.; www.bl.ch).
BASEL-STADT: 1) Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Anpassung an das neue Bundesrecht. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (www.bs.ch). – 2) Revision des Polizeigesetzes. Schaffung eines Wegweisungsartikels, welcher der Polizei erlaubt, Störer der öffentlichen Ordnung während maximal 72 Stunden, in schlimmen Fällen bis zu einem Monat von einem öffentlichen Platz zu verweisen. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt. Das von BastA! ergriffene Referendum kommt zustande (BaZ, 16.10., 22.10., 2.12.; www.bs.ch). – 3) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Um die Unabhängigkeit des Datenschützers zu garantieren, wird dieser künftig vom Parlament gewählt und organisatorisch direkt dem Büro des Grossen Rats unterstellt. Entscheide des Datenschutzbeauftragten werden nicht mehr durch die Regierung, sondern direkt durch ein Gericht beurteilt. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 17.4.; www.bs.ch).
BERN: 1) Revision des Polizeigesetzes. Gemeinden dürfen neuralgische Orte neu mit Videokameras überwachen. Sie müssen dazu vorgängig die Zustimmung der Kantonspolizei einholen. Weiter kann die Kantonspolizei künftig Dritte, wie z.B. die Securitas mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragen. Vom Grossen Rat in 1. und einziger Lesung verabschiedet (Bund, 5.9.). – 2) Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. Bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten ist neu das Verwaltungsgericht die letzte kantonale Instanz. Ein Antrag, der die Beschwerdemöglichkeit der Bürger auf Realakte ausdehnen wollte, wird angesichts der breiten Gegnerschaft zurückgezogen. Vom Grossen Rat in 1. und einziger Lesung verabschiedet (Bund, 11.4.). – 3) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Der Datenschutzbeauftragte wird künftig nicht mehr vom Regierungsrat ernannt, sondern durch den Grossen Rat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Neu ins Gesetz aufgenommen wird die Bedingung, dass der Datenschutzbeauftragte beide Amtssprachen (französisch und deutsch) beherrschen muss. Vom Grossen Rat in 1. und einziger Lesung verabschiedet (Bund, 1.4.).
FRIBOURG : 1) Le Grand Conseil a approuvé le projet de loi d’application de la loi fédérale sur l’aide aux victimes d’infractions (Lib., 5.12). – 2) Les députés ont adopté la modification de la loi sur la police cantonale, qui prévoit la mise en place d’une police de proximité dans tout le canton, alors qu’elle n’avait été mise en œuvre jusqu’alors à titre expérimental que dans l’agglomération fribourgeoise depuis 2004. Contre l’avis du gouvernement, les députés ont prévu que l’Etat assumera l’entier de cette charge supplémentaire (Lib. et LT, 19.6). – 3) Le Grand Conseil a adopté un projet de loi qui étend légèrement l’accès à une autorité judiciaire en matière de droit public. Il s’agissait de se conformer à la législation cantonale et à la nouvelle Constitution cantonale (Lib., 10.10).
GENEVE : 1) Le Grand Conseil a adopté une nouvelle loi sur la protection des données personnelles, qui a notamment suscité de vifs débats sur la question de la vidéosurveillance. La gauche a échoué à imposer une interdiction des caméras sur le domaine public (LT, 11.10). – 2) Les députés ont adopté la réforme de l’organisation judiciaire. Celle-ci, qui traite des litiges entre l’Etat et les particuliers, visait d’une part à assurer l’accès au juge lors de tout contentieux et, d’autre part, à simplifier le système (TG, 19.9).
GLARUS: 1) Einführung der Rechtsweggarantie. Änderung der Verfassung und Anpassung von 24 Gesetzen. An der Landsgemeinde vom 4.5. gutgeheissen (www.gl.ch). – 2) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Vom Landrat verabschiedet und an der Landgemeinde vom 4.5. gutgeheissen (www.gl.ch).
JURA : 1) Les députés ont adopté une modification légale qui permettra désormais aux gardes-frontière de percevoir des amendes d’ordre sans faire appel à une patrouille de police (QJ, 20.12). – 2) Le Parlement a adopté la révision de la Constitution cantonale en vue de l’harmonisation du pouvoir judiciaire avec les nouvelles procédures pénale et civile fédérales. Cette réforme judiciaire prévoit notamment qu’il n’y aura plus de juges d’instruction dans le canton, au profit du Ministère public. Les citoyens ont adopté cette réforme à 89,3% (participation : 48,4%) (LT, 1.12).
LUZERN: 1) Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege. Umsetzung der Rechtsweggarantie. Kommunale Einbürgerungsentscheide können künftig beim Regierungsrat angefochten werden; die Beschwerdeentscheide der Regierung können anschliessend ans Verwaltungsgericht weiter gezogen werden. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 4.3.; www.lu.ch). – 2) Revision des Polizeigesetzes. Personen die andere belästigen können künftig während maximal einem Monat von öffentlichem Grund wegweisen werden. Gleichzeitig werden auch die Massnahmen gegen das Wegwerfen von Abfällen auf öffentlichem Grund (Littering) sowie gegen das wilde Plakatieren verschärft. Vom Kantonsrat verabschiedet. Das vom Komitee „Luzern für alle“ ergriffene Referendum kommt zustande (NLZ, 29.4., 1.7.).
NEUCHATEL : Les députés ont adopté la nouvelle loi sur la protection des données (Exp., 1.10).
NIDWALDEN: 1) Gesetz zur Änderung der Prozesskostenverordnung. Im Wesentlichen werden die Gebühren für die Verfahren vor den Strafverfolgungsorganen und dem Verwaltungsgericht sowie die Honoraransätze der Rechtsanwälte aktualisiert. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch). – 2) Teilrevision des Polizeigesetzes. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch). – 3) Gesetz zum Schutz der Persönlichkeit. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch). – 4) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch). – 5) Archivgesetz. Die Aktenführung und Archivierung von Kanton und Gemeinden wird mit dem Erlass auf eine solide rechtliche Basis gestellt. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
OBWALDEN: 1) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Vom Kantonsrat verabschiedet (www.ow.ch). – 2) Registerharmonisierungsgesetz. Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: 1) Justizreform. Die Arbeitsgerichte werden abgeschafft und durch Schlichtungsstellen ersetzt. Das vom Gewerkschaftsbund ergriffene Referendum kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 1.6. wird die Justizreform mit 64,3% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 36% (SGT, 15.1., 22.1., 2.6.; vgl. SPJ 2007, S. 314). – 2) Änderung des Polizeigesetzes. Mit der Einführung eines Vermummungsverbots soll verhindert werden, dass gewaltbereite Demonstranten und randalierende Fans unerkannt Straftaten begehen können. Zudem wird die Polizei ermächtigt, Personen, die sich auf öffentlichen Plätzen unflätig benehmen, Passanten beschimpfen, bedrohen oder anpöbeln, für maximal 30 Tage wegzuweisen oder fernzuhalten. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 3.6., 23.9., 25.9.). – 3) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 23.9., 25.11., 26.11.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 84% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 60,2% (NZZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 296). – 2) Änderung des Gemeindegesetzes (Registerharmonisierung). Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SN, 23.9., 28.10.).
SCHWYZ: 1) Teilrevision des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 76,1% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 37% (www.sz.ch; vgl. SPJ 2007, S. 296). – 2) Revision der Gerichtsordnung. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 59% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 37% (NZZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 296). – 3) Änderung des Gesetzes über den kantonalen Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg. Mit der Vorlage wird dem Regierungsrat ein Verpflichtungskredit von 1,55 Mio Fr. für den Ausbau eines interaktiven polizeitaktischen Schiesssystems eingeräumt. Vom Kantonsrat verabschiedet (www.sz.ch).
– 4) Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 73,3% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 37% (NZZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 296).
SOLOTHURN: 1) Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. Umsetzung der Rechtsweggarantie. Sämtliche Beschwerden können künftig über das Departement an das Verwaltungsgericht – und nicht mehr an den Regierungsrat weitergezogen werden. Vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 30.10.). – 2) Teilrevision des Informations- und Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Der Datenschutzexperte wird zwecks völliger Unabhängigkeit vom Kantonsrat auf vier Jahre gewählt und verfügt neu über ein eigenes Budget. Im Rahmen so genannter Vorabkontrollen wird der Datenschutzexperte dazu verpflichtet, Projekte mit heiklen Personendaten vor ihrer Inbetriebnahme zu überprüfen. Er erhält ferner die Kompetenz, gerichtlich gegen Datenschutzverstösse vorzugehen. Vom Kantonsrat ohne Gegenstimme verabschiedet (SZ, 14.5.).
TESSIN: Verfassungsänderung. Anpassung an die neue schweizerische Strafprozessordnung. Eine Übergangsbestimmung erlaubt die Anpassung der zuständigen Wahlbehörden und der Amtsdauer der Richter an die neuen Vorgaben. In der Volksabstimmung vom 1.6. mit 75% Ja-Stimmen angenommen; Beteiligung: 49% (CdT, 2.6.).
THURGAU: Revision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege. Umsetzung der Rechtsweggarantie. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 28.8., 11.9.).
URI: 1) Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Die Nachtruhestörung, die im bisherigen Erlass als verkapptes Antragsdelikt verstanden werden konnte, wird klar als Offizialdelikt formuliert. Vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit 77,7% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 36,8% (www.ur.ch).
– 2) Gesetz über die Einführung der neuen Bundesrechtspflege. Vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 1.6. mit 67,4% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 35,2% (www.ur.ch).
– 3) Neues Polizeigesetz. Neuralgische Orte im öffentlichen und im halböffentlichen Raum dürfen künftig mittels Bild- und Tonaufnahmen überwacht werden. Zudem wird die Polizei ermächtigt, an Ort und Stelle Ordnungsbussen von bis zu 300 Fr. auszusprechen. Vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit 76,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 37,1% (NLZ, 7.8., 4.9.; www.ur.ch).
– 4) Volksinitiative „Schutz der Rütliwiese“. Für 1.-August-Veranstaltungen auf dem Rütli soll keine Bewilligung mehr erteilt werden. Das von der SVP lancierte Volksbegehren wird eingereicht (www.svp-uri.ch).
– 5) Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register. Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes. Vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit 74,2% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 36,6% (www.ur.ch).
VALAIS : Harmonisation du pouvoir judiciaire avec les nouvelles procédures pénale et civile fédérales. Les juges d’instruction pénale seront remplacés par un Ministère public et un juge de condamnation. Le parlement a décidé d’entrer en matière et a accepté la loi sur la justice en 1re lecture (NF, 8.10 et 11.10).
VAUD : 1) Les députés ont adopté en première lecture une loi d’application de l’article du Code civil suisse permettant d’expulser immédiatement un auteur de violences. Désormais, l’auteur de violences domestiques sera expulsé immédiatement du logement commun, la durée de cette expulsion ne pouvant toutefois pas excéder 14 jours. Le tribunal est ensuite saisi d’office (LT, 17.9). – 2) La Cour constitutionnelle a rejeté le recours en invalidation présenté par les deux associations de communes du canton à l’encontre de l’initiative « Pour une police unique », déposée en juin 2007 et validée par le Grand Conseil (24h, 1.9 ; voir APS 2007, p. 297).
– 3)
Les citoyens vaudois ont accepté à 90,6% (participation : 49,5%) la modification de l'article 131 de la Constitution cantonale relatif à la désignation des juges assesseurs de la Cour des assurances sociales (vd.ch).
ZUG: 1) Anpassung kantonaler Gesetze an das Bundesgesetz über das Bundesgericht. Umsetzung der Rechtsweggarantie. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch). – 2) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch). – 3) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).
ZÜRICH: 1) Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Der Haftrichter des Bezirksgerichts Zürich ist künftig für die gerichtliche Überprüfung von Rayonverboten, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam nach dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit zuständig. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zh.ch). – 2) Neues Polizeigesetz. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 74,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 35,3% (NZZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 297).
AARGAU: 1) Totalrevision des Verantwortlichkeitsgesetzes. Neu erfolgt die Staatshaftung nach dem Prinzip der Kausalhaftung und nicht mehr nach demjenigen der Verschuldenshaftung. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 29.10.). – 2) Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes. Die Grossratsmitglieder erhalten künftig eine Jahrespauschale von 5000 Fr. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 12.11.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Volksinitiative für die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann. In der Volksabstimmung vom 1.6. mit einem Nein-Stimmenanteil von 62,8% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 42% (BaZ, 1.6.; vgl. SPJ 2007, S. 297). – 2) Änderung des Verwaltungsorganisationsgesetzes. Zur Entlastung der Regierungsräte können die Dienststellen in der Kantonsverwaltung künftig zu so genannten Bereichen zusammengefasst werden. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 26.9.; www.bl.ch).
BASEL-STADT: 1) Änderungen des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rats. Unter anderem werden die Verfahren zur Einreichung einer Standesinitiative oder einer parlamentarischen Erklärung detaillierter geregelt. Die Redezeit der Regierung für die mündliche Beantwortung einer Interpellation wird von 5 auf 10 Minuten erhöht. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (www.bs.ch). – 2) Anpassung diverser Gesetze an die neue Regierungs- und Verwaltungsorganisation. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 11.12.; www.bs.ch). – 3) Änderung des Gesetzes betreffend Einreihung und Entlöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt. Der Regierungsrat entscheidet künftig endgültig über ad personam-Einreihungen sowie über Einsprachen bezüglich ad personam-Einreihungen. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (www.bs.ch).
BERN: 1) Revision des Personalgesetzes. Um die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber zu sichern, kann das Lohnmaximum von derzeit 230 300 Fr. künftig in Ausnahmefällen durchbrochen werden. Zur Motivation des Kantonspersonals wird zudem ein Teil der Lohnsumme für Vergünstigungen wie Reka-Checks, Halbtax-Abos oder Beiträge an Weihnachtsessen verwendet. Vom Grossen Rat in 1. und einziger Lesung verabschiedet (Bund, 3.4.). – 2) Gesetz über den Grossen Rat. Durch punktuelle formelle und materielle Änderungen soll die Aufgabenerfüllung des Parlaments verbessert werden. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (www.be.ch).
GENEVE :
1) Les députés se sont prononcés en faveur d’un projet de loi empêchant les conseillers d’Etat genevois de cumuler leur mandat avec un siège au parlement fédéral (LT, 29.8). – 2)
Lors de la votation du 1er juin, les citoyens genevois ont refusé à 58% (participation : 52,6%) les trois objets qui leur étaient soumis et qui visaient à réduire et à dépolitiser les instances dirigeantes des Transports publics genevois (TPG), des Services industriels (SIG) et des Hôpitaux universitaires de Genève (HUG) (TG, 2.6).
GLARUS: Memorialsantrag zur Verkleinerung des Landrats von 80 auf 60 Mitglieder. Vom Landrat zur Ablehnung empfohlen, jedoch an der der Landsgemeinde vom 4.5. knapp gutgeheissen (BüZ, 5.5.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Volksinitiative „80 sind genug“. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit einem Nein-Stimmenanteil von 50,9% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 35,6% (BüZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 298).
JURA : Le projet de modification de la loi sur les communes visant à permettre aux communes de se regrouper dans une agglomération a été mis en consultation (QJ, 15.5).
NEUCHATEL : Les députés ont adopté le projet de loi sur l’autonomisation du Service cantonal des automobiles et de la navigation (SCAN). Ce service devient un établissement autonome de droit public (LT et Exp., 25.6).
NIDWALDEN: 1) Totalrevision des Entschädigungsgesetzes. Die Löhne der Regierungsräte werden erhöht und nach Amtsjahren abgestuft (202 600 Fr. im ersten Amtsjahr bis 218 000 Fr. ab dem achten Amtsjahr). Die Landräte kommen ebenfalls in den Genuss einer höheren Entschädigung. Sie erhalten neu eine Jahrespauschale von 5000 Fr. (bisher 3320 Fr.) und ein Sitzungsgeld von 100 Fr. (bisher 65 Fr.). Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 23.10.; www.nw.ch).
– 2) Pensionskassengesetz. Anpassung an das neue Bundesrecht und Senkung des Umwandlungssatzes für die Altersrente. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
OBWALDEN: 1) Teilrevision des Behördengesetzes. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit einem Nein-Stimmenanteil von 73% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 44,1% (NZZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 298). – 2) Nachtrag zum Behördengesetz. Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs für kantonale Angestellte und Lehrer von einem auf fünf Tage. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 12.9.; www.ow.ch).
SANKT GALLEN: 1) Volksinitiative „fünf statt sieben Regierungsmitglieder“. Die nötigen Unterschriften kommen nicht zustande (SGT, 16.1.; vgl. SPJ 2007, S. 298). – 2) Revision des Staatsverwaltungsgesetzes. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 17.4.; www.sg.ch). – 3) Kredit für den Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes am Oberen Graben in Sankt Gallen (58 Mio Fr.). In der Volksabstimmung vom 1.6. mit 71% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 36% (SGT, 2.6.).
SCHAFFHAUSEN: Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrats. Hintergrund der Anpassungen bildet die Verkleinerung des Parlaments. Vom Kantonsrat verabschiedet (www.sh.ch).
THURGAU: Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Rats. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (www.tg.ch).
URI: Änderung der Geschäftsordnung des Landrats. Unter anderem werden die Mitglieder der Kommissionen künftig vom Büro des Landrats und nicht mehr wie bisher vom Regierungsrat gewählt. Vom Landrat verabschiedet (www.ur.ch).
VALAIS : 1) Les députés sont entrés en matière sur un projet de loi sur l’information, dans lequel le principe du secret est remplacé par celui de la transparence. Tout citoyen pourra ainsi accéder aux documents officiels sans devoir justifier son intérêt. La loi sur l’information du public a été adoptée en 1re et en 2e lectures (LT, 11.6 ; NF, 13.6 et 8.10). – 2) Les députés ont accepté l’entrée en matière sur la modification de la loi sur les procédures et la juridiction administratives, afin de remédier à certains problèmes de mise en application de celle-ci, et notamment le fait que l’aboutissement d’une procédure puisse être ralenti alors même que l’urgence d’un cas d’espèce demande d’agir avec célérité. Les députés ont adopté cette modification en première lecture, la deuxième ayant en effet été annulée malgré l’avis contraire des socialistes, des radicaux et de l’UDC (NF, 12 et 14.3).
– 3) Modification de la loi sur les droits politiques. Seule modification : le report du délai pour la présentation des candidats pour la présidence et la vice-présidence des conseils communaux (NF, 5.5 et 6.5).
– 4)
Les députés sont entrés en matière sur la révision de la loi sur l’organisation des conseils, qui prévoit une réduction du nombre de sessions de 10 actuellement à 6 à l’avenir (LT, 8.10).
VAUD : 1) Les députés ont doté le canton d’une seule loi de procédure administrative, modifiant au passage pas moins de 59 lois (24h, 1.10).
– 2) Les députés ont prolongé de deux ans, soit jusqu’en 2015, la prime financière pour les communes décidant de fusionner (24h, 1.10).
ZUG: 1) Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder. Vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch; vgl. SPJ 2007, S. 298).
– 2) Änderung des Organisationsgesetzes. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).
– 3) Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats. Das Regierungsratsmandat wird zu einer Vollzeitstelle aufgewertet und künftig mit einem Grundgehalt von 240 392 Fr. entschädigt. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.zg.ch). – 4) Änderung des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals. Um den Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Kaderleuten zu begegnen, werden die Reallöhne des Staatspersonals künftig gestaffelt erhöht (1% für die Lohnklassen 4 bis 21, 2,5% für die Lohnklassen 22 und 23 und 5,0% für die Lohnklassen 24 bis 26). Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).
ZÜRICH: 1) Volksinitiative „Schluss mit goldenen Fallschirmen für Regierungsräte“. Regierungsräte sollen künftig nicht mehr eine Rente von 40 bis 60% des versicherten Lohnes erhalten. Der Regierungsrat lehnt das von der Jungen SVP lancierte Volksbegehren ab und verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (NZZ, 15.2.).
– 2) Revision des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung. Hintergrund der Änderung bildet die Schaffung eines neuen Amts für Liegenschaften. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 23.9.; www.zh.ch).
JURA : L’initiative populaire « 40 députés ça suffit », lancée par des membres du PDC, du PRD et du PCSI, a été déposée au mois de septembre. Cette initiative propose de faire passer le nombre des membres du Parlement de 90 à 40 et de supprimer les suppléants (Exp., 30.9).
THURGAU: Änderung der Unvereinbarkeitsregeln (Verfassungsrevision). Ehegatten, Eltern und ihre Kinder sowie Personen in eingetragener Partnerschaft sollen künftig gleichzeitig im Grossen Rat oder in den Gemeindeparlamenten sitzen dürfen. In den Exekutiven (Stadt- und Gemeinderäte sowie Regierungsrat) bleibt die gleichzeitige Amtsträgerschaft von Geschwistern, Ehepaaren oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen weiterhin ausgeschlossen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 12.6., 14.8.).
AARGAU: 1) Verteilung der Grossratssitze nach dem System des „doppelten Pukelsheim“ (Revision der Verfassung und des Grossratswahlgesetzes). In der Volksabstimmung vom 24.2. werden die Verfassungsänderung mit 78,6% und die Gesetzesänderung mit 76,1% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 32,7% (AZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 299).
–
2) Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte. Die Stellungnahme der Urheberkomitees von Volksinitiativen und fakultativen Referenden im Abstimmungsbüchlein wird neu geregelt. Bei Verhältniswahlen darf künftig schon am Tag vor dem Urnengang mit dem Auszählen der Stimmen begonnen werden. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 27.2., 2.7.; www.ag.ch).
APPENZELL AUSSERRHODEN: 1) Volksinitiative zur Wiedereinführung der Landsgemeinde. Das Volksbegehren kommt zustande (SGT, 24.1.; vgl. SPJ 2007, S. 299). – 2) Volksinitiative „für ein faires Wahlverfahren – Proporz für den Kantonsrat“. Der Kantonsrat empfiehlt den Stimmbürgern das Volksbegehren zur Ablehnung und verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. In der Volksabstimmung vom 1.6. mit einem Nein-Stimmenanteil von 53% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 42% (SGT, 19.2., 2.6.; www.ar.ch).
BASEL-STADT: Teilrevision des Wahlgesetzes. Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die elektronische Stimmabgabe (Wählen und Abstimmen per Internet). Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 18.12.; www.bs.ch).
BERN: 1) Wahlkreisreform (Änderung der Verfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte). Anpassung an die neuen Verwaltungsregionen. Neu bestehen die neun Wahlkreise Berner Jura (12 Mandate), Biel-Seeland (25), Oberaargau (12), Emmental (15), Mittelland-Nord (22), Stadt Bern (20), Mittelland-Süd (20), Thun (17) und Oberland (17). Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.11. wird die Verfassungsänderung mit 82,7% und die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte mit 79,7% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 36,4% (Bund, 4.6., 1.12.; www.be.ch).
– 2) Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte. Die Verwendung ausseramtlicher Wahlzettel mit vorgedruckten Namen ist bei Regierungs- und Ständeratswahlen nicht mehr zulässig. Vom Grossen Rat in 1. und einziger Lesung verabschiedet (Bund, 18.11.).
GLARUS: Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen an der Urne. Als Folge der Gemeindestrukturreform wird die Zahl der Wahlkreise von 15 auf 3 vermindert. An der Landsgemeinde vom 4.5. gutgeheissen (NZZ, 5.5.; www.gl.ch).
SCHAFFHAUSEN: Anpassung des Wahlsystems (Revision der Verfassung und des Grossratswahlgesetzes). In der Volksabstimmung vom 24.2. wird die Verfassungsänderung mit 62,8% und die Gesetzesänderung mit 61,6% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 60% (NZZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 299).
THURGAU: Wahlgesetz. Neu wird klar geregelt, dass gewählte Grossratsmitglieder ihr Mandat auch dann behalten können, wenn sie während der Legislaturperiode von einem Bezirk in einen anderen umziehen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 11.9.).
URI: Volksinitiative für ein Verbot der Informations- und Propagandatätigkeit der Regierung vor Abstimmungen. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit einem Nein-Stimmenanteil von 66,1% abgelehnt; Stimmbeteiligung 32,4%
(NZZ, 25.2.).
AARGAU: 1) Verfassungs- und Gesetzesänderungen zur Gemeindereform. Der Grosse Rat darf Gemeindefusionen künftig zwangsweise anordnen. Der Grundbedarf im Finanz- und Lastenausgleich, der bisher den Gemeindezusammenschlüssen durch finanzielle Fehlanreize entgegengewirkt hat, wird aufgehoben. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 5.11.). – 2) Änderung des Gesetzes über die Bezirks- und Kreiseinteilung. Hintergrund der Revision ist der Bezirkswechsel der Gemeinde Hottwil von Brugg nach Laufenburg im Zusammenhang mit der Gemeindefusion im Mettauertal. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 10.12.).
GLARUS: Anpassung der Verfassung, des Gemeindegesetzes, des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald. Kernstück der Vorlage ist die umfangreiche Änderung des Gemeindegesetzes, welche die Leitplanken für die Umsetzung der Gemeindestrukturreform vorgibt. An der Landsgemeinde vom 4.5. gutgeheissen (www.gl.ch; vgl. SPJ 2007, S. 293).
LUZERN: 1) Volksinitiative zu den Gemeindefusionen. Bei Zusammenschlüssen soll neu obligatorisch eine kantonale Abstimmung stattfinden, wenn mehr als 10 000 Personen in den betroffenen Gemeinden leben oder wenn sie mit einem Kantonswechsel verbunden sind. Das Volksbegehren wird vom SVP-nahen Komitee „Gegen Gross Luzern“ lanciert (NLZ, 6.5.; zum gleichzeitig ergriffenen Referendum gegen eine Änderung im Gemeindegesetz, siehe oben, a) Neugliederung der Kantone, Totalrevision der Kantonsverfassungen, Gesetzgebung). – 2) Gesetz über die Aufhebung der rechtlichen Grundlagen der Bürgergemeinden. Seit der Vereinigung der Bürger- und Einwohnergemeinde Ufhusen im Jahr 2005 gibt es im Kanton keine Bürgergemeinden mehr. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 4.3., 29.4.; www.lu.ch).
SANKT GALLEN: Neues Gemeindegesetz. Die Gemeindeordnungen werden zu eigentlichen Führungsinstrumenten der kommunalen Exekutiven. Zudem müssen die Gemeinden dem Kanton künftig nur noch ihre Gemeindeordnung und Vereinbarungen über Zweck- und Gemeindeverbände zur Genehmigung vorlegen, nicht auch die allgemeinverbindlichen Vereinbarungen. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (SGT, 24.9.).
ZÜRICH: Bevölkerungsschutzgesetz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 22.1., 5.2.).
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