Infrastructure, aménagement, environnement
Sol et logement
L’organisation écologiste Pro Natura a déposé son initiative populaire «De l'espace pour l'homme et la nature (initiative pour le paysage)» en août. – Le Conseil fédéral a mis en consultation son avant-projet de révision partielle de la loi sur l’aménagement du territoire. – Au Conseil national, la gauche et l’UDC se sont victorieusement opposés à la suppression de la Lex Koller. – Le Conseil fédéral a recommandé le rejet de l’initiative populaire contre la construction de résidences secondaires. – Le Conseil fédéral a exprimé le souhait de supprimer le lien entre loyers et taux hypothécaire. – Le Conseil des Etats a définitivement rejeté trois initiatives parlementaires en faveur d’une épargne-logement fiscalement déductible.
Raumplanung
Volk und Stände lehnten die Volksinitiative der Zürcher FDP für eine starke Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei grossen Bauprojekten deutlich ab (siehe dazu unten, Teil I, 6d, Protection des sites et de la nature). Anlässlich der Behandlung dieser Volksinitiative hiessen die beiden Parlamentskammern eine Motion der Rechtskommission des Nationalrats gut, welche eine
bessere Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz verlangt
[1].
Der Bundesrat empfahl die Ende 2007 von Helvetia Nostra eingereichte Volksinitiative gegen den Bau von umweltbelastenden Anlagen zur Ablehnung (siehe dazu unten, Teil I, 6d, Protection des sites et de la nature).
Grosses Aufsehen erregte namentlich in der Region Bern ein Entwurf des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) für ein zukünftiges Raumkonzept für die Schweiz. Dieses soll die strategische Grundlage für die Raumentwicklung der nächsten zwanzig Jahre bilden. Einen Beschluss über das Konzept und über den Grad seiner Verbindlichkeit wird der Bundesrat erst nach der für 2009 vorgesehenen Konsultation der Kantone fassen. Aufgrund von international definierten Kriterien, welche primär wirtschaftliche Aspekte abdecken, erklärte das ARE die Agglomerationen Zürich, Genf-Lausanne und Basel zu den drei
Metropolitanräumen der Schweiz. Die in Bezug auf Wirtschaftsleistung und Einwohnerzahl an vierter Stelle liegende Agglomeration Bern wurde eine Stufe tiefer, als so genannte Hauptstadtregion eingeordnet. Ursprünglich war der Raum Bern sogar bloss als „Städtenetz“ auf derselben Ebene wie die um ein Mehrfaches kleinere Region Aarau-Olten eingeteilt worden. Für die bernischen Behörden war dies ein ungerechtfertigter Prestigeverlust, der unter anderem die Agglomeration im internationalen Standortwettbewerb benachteiligt. Sie befürchteten insbesondere auch, bei national mitfinanzierten Infrastrukturprojekten beispielsweise für den öffentlichen Verkehr in Zukunft gegenüber den vier anderen schweizerischen Grossstädten benachteiligt zu werden. Dafür, dass diese Ängste nicht unbegründet sind, sorgte das ARE selbst, indem es postulierte, dass der Bund die Metropolitanräume Basel, Genf/Lausanne und Zürich bei der Entwicklung der Infrastrukturen bevorzugt behandelt und „die Entwicklungsdynamik … in erster Priorität in die metropolitanen Entwicklungsschwerpunkte gelenkt werden“ soll
[2].
Die Naturschutzorganisation Pro Natura reichte im August ihre
Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ mit rund 110 000 Unterschriften ein. Diese verlangt insbesondere, dass in den nächsten zwanzig Jahren per saldo keine zusätzlichen Bauzonen bestimmt werden dürfen. Eine Studie des ARE zeigte auf, dass die eingezonten Baulandreserven sehr gross sind und noch für 1,4 bis 2,1 Mio Einwohner Platz bieten. Negativ aus raumplanerischer Sicht beurteilt die Studie die Tatsache, dass der grösste Teil dieses Baulandes in ländlichen, vom öffentlichen Verkehr schlecht erschlossenen Regionen liegt
[3].
Der Bundesrat gab gegen Jahresende den
Vorentwurf für eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung. Inhaltliche Hauptzielrichtung ist die Bekämpfung einer ungebremsten Zersiedelung des Landes. Als Mittel schlägt der Bundesrat klarere Vorgaben für die Kantone für ihre Richtplanung vor. Letztere sollen in Zukunft die Gemeinden stärker zu einer ortsübergreifenden Planung und zu einem sparsamen Umgang mit dem Boden verpflichten. Dies könnte zum Beispiel durch die Förderung des verdichteten Bauens oder die Umnutzung von nicht mehr gebrauchten Industriearealen geschehen. Überdimensionierte Bauzonen in ländlichen Gebieten sollen ohne Entschädigungspflicht rückgezont werden dürfen. Dieses Land würde einer Reservebauzone zugewiesen und könnte später bei Bedarf wieder zu einer Bauzone werden. Auf der anderen Seite möchte der Bundesrat dort wo es erwünscht ist, also zum Beispiel in gut erschlossenen Bauzonen, die Landbesitzer verpflichten können, innerhalb einer bestimmten Frist zu bauen. Lassen sie diese Frist ungenutzt verstreichen, hätte die Gemeinde das Recht, das Land zwecks Überbauung zu kaufen. Das Vergrössern und Umbauen von Gebäuden ausserhalb von Bauzonen (zumeist Landwirtschaftsgebäude) soll erleichtert werden. Ist damit aber eine Umnutzung verbunden indem das Haus in eine Wohnung für Nichtlandwirte umgebaut wird, wäre eine Abgabe zu bezahlen. Für das Problem der schlecht genutzten Zweitwohnungen in Tourismusgebieten machte der Bundesrat keine Vorschläge, welche über das hinausgehen, was er als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller vorgeschlagen hat (siehe dazu unten): Die Verpflichtung der Kantone, sich der Problematik dieser „kalten Betten“ in ihren Richtplänen anzunehmen. Der Bundesrat will diese Teilrevision des RPG auch als indirekten Gegenvorschlag zu der oben erwähnten „Landschaftsinitiative“ verstanden wissen
[4].
Der Ständerat hielt an seinem Beschluss des Vorjahres fest, eine raumplanerische
Standesinitiative des Kantons Luzern als erfüllt abzuschreiben. Diese fordert eine Revision des Raumplanungsgesetzes mit dem Ziel, auch gewerbliche Aktivitäten von Bauern in den Landwirtschaftszonen zu erlauben und die Vergrösserung von bestehenden Wohnbauten ausserhalb von Wohnbauzonen zuzulassen. Da die erste Forderung umgesetzt ist und die zweite mit der eingeleiteten neuen Revision des Raumplanungsgesetzes (siehe oben) realisiert werden soll, benötige es diese Initiative nicht mehr. Auf Antrag der Kantonsregierung beschloss das St. Galler Parlament die Einreichung einer Standesinitiative, welche ebenfalls Erleichterungen für den Ausbau von Wohngebäuden in Landwirtschaftszonen verlangt
[5].
Bodenrecht
Der Nationalrat befasste sich als erster mit dem Vorschlag des Bundesrats, die Beschränkung des Grundstückerwerbs durch nicht in der Schweiz wohnende Personen (Lex Koller) aufzuheben und im Gegenzug flankierende Massnahmen dazu zu erlassen. Grundsätzlich hatte die vorberatende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) nichts gegen die Aufhebung der Lex Koller einzuwenden. Auf diese könne verzichtet werden, da das ursprüngliche Gesetz mit vier Teilrevisionen schon stark durchlöchert worden sei. Heute ist lediglich noch der Erwerb von Ferienwohnungen und von nicht selbst genutztem Wohneigentum durch Personen mit Wohnsitz im Ausland bewilligungspflichtig. Dabei werden mit Ausnahme des Kantons Wallis die zur Verfügung stehenden Kontingente in der Regel nicht ausgeschöpft. Eintreten auf das Geschäft war deshalb nicht umstritten. Die Mehrheit der UREK beantragte aber die Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, die Begleitmassnahmen viel strenger und verpflichtender auszugestalten. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass der Schweizer Boden nicht uneingeschränkt zu einem Spekulationsobjekt ausländischer Immobiliengesellschaften wird. Daneben sollen auch Vorkehrungen getroffen werden zur Einschränkung des Baus von Ferienwohnungen in Tourismusorten, die nur wenige Wochen im Jahr genutzt werden (so genannte kalte Betten; vgl. dazu auch unten). Schliesslich soll sich der Bundesrat überlegen, ob für den bewilligungsfreien Grundstückerwerb nicht eine Mindestwohnsitzdauer in der Schweiz verlangt werden soll (dies käme sogar einer Verschärfung der bisherigen Regelung gleich).
Im Nationalrat sprachen sich die SP, die GP und die SVP für die Rückweisung aus. Dabei deckten sich ihre Motive nicht ganz. Für die SP galt es primär, den Marktzutritt für international tätige, im Ausland ansässige Immobilienhändler zu verhindern, da sie davon eine Steigerung der Preise für Liegenschaften und vor allem der Mietzinse befürchtet. Die SVP und die GP stellten in ihrer Argumentation das Problem der schlecht genutzten Zweitwohnungen in den Tourismusregionen in den Vordergrund. Bei der Aufhebung der Lex Koller hatten die FDP und die CVP, welche gegen eine Rückweisung waren, gegen diese Allianz keine Chance. Der Nationalrat wies die Vorlage mit 115 zu 67 Stimmen an den Bundesrat zurück. Bei den flankierenden Massnahmen im Raumplanungsgesetz sprach sich hingegen eine knappe Mehrheit von 93 zu 92 gegen die Rückweisung aus. Ausschlaggebend war die SVP, bei der sich nur eine Minderheit an den entsprechenden Fraktionsbeschluss hielt. Damit gingen die vom Bundesrat vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen an die Kommission zur Detailberatung zurück.
Im
Ständerat, wo die CVP und die FDP über eine klare Mehrheit verfügen, war das weitere Vorgehen sehr umstritten. Das von der Kommissionsmehrheit beantragte Eintreten und Verzicht auf die Rückweisung hätte eine Verzögerung zur Folge gehabt, da damit das Geschäft wieder an den Nationalrat zurück gegangen wäre. Um dies zu vermeiden schloss sich die kleine Kammer mit Stichentscheid des Präsidenten dem Rückweisungsbeschluss des Nationalrats an
[6].
Der Bundesrat empfahl die Ende 2007 von der Stiftung Helvetia Nostra eingereichte
Volksinitiative für die Einschränkung des Baus von Ferien- und anderen Zweitwohnungen („
Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“) zur Ablehnung. Die Forderung, dass in keiner Gemeinde der Anteil von Ferienwohnungen mehr als 20% der Gesamtfläche des Wohnungsbestandes betragen darf, sei für die Tourismusregionen viel zu restriktiv. Sie würde für einen Grossteil der auf den Fremdenverkehr ausgerichteten Gemeinden praktisch einem Baustopp gleichkommen und damit die Bauwirtschaft ruinieren. Heute fällt die Kompetenz zur Regulierung des Ferienwohnungsbestandes in die Kompetenz der Gemeinden. Einige Kantone ermächtigen ihre Gemeinden ausdrücklich, im Sinne des haushälterischen Umgangs mit dem Boden entsprechende Vorschriften zu erlassen. Gemäss der eidgenössischen Volkszählung von 2000 betrug der Anteil der Zweit- oder Ferienwohnungen 11,8% des schweizerischen Wohnungsbestandes. Dieser Wert variiert jedoch regional sehr stark und liegt in den Tourismuskantonen Graubünden und Wallis bei 35%. In knapp einem Viertel aller schweizerischen Gemeinden (rund 650) übertrifft er die 20%-Marke; diese befinden sich vorwiegend in den touristisch geprägten Gebieten der Kantone Graubünden, Wallis, Tessin, Bern und Waadt. Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme zur Initiative zwar, dass es raumplanerische Probleme im Zusammenhang mit dem kaum eingeschränkten Bau von Zweitwohnungen gibt. Konkrete Massnahmen möchte er aber wie bisher den Kantonen überlassen, welche besser in der Lage seien, den lokalen Verhältnissen angepasste Lösungen zu finden. Der Bund soll diese lediglich dazu verpflichten, sich der Problematik anzunehmen und in ihren Richtplänen diejenigen Gebiete zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen notwendig sind, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Eine entsprechende Teilrevision des Raumplanungsgesetzes hatte er als flankierende Massnahme zur Aufhebung der „Lex Koller“ vorgeschlagen (siehe dazu oben)
[7].
Vor dem ungebremsten Bau von Zweitwohnungen in den Berggebieten warnten auch Vertreter der
Tourismusbranche. Die intakte und möglichst wenig überbaute Natur sei ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität einer Ferienregion. Der Direktor des Interessenverbandes Schweiz Tourismus, Jürg Schmid, forderte die Kantone deshalb zum Handeln auf, da die Gemeinden nicht in der Lage seien, das Problem selbst zu lösen
[8].
Mietwesen
Der Bundesrat gab den Vorentwurf für eine Teilrevision des Mietrechts in die Vernehmlassung. Ziel der Vorlage ist es, die
Abhängigkeit der Entwicklung der Mietzinsen von derjenigen der Hypothekarzinsen
aufzuheben. Neu wäre als Berechnungsgrundlage für zulässige Mietzinssteigerungen der Teuerungsindex der Konsumentenpreise massgebend. Dieses System erlaubt es insbesondere den Mietern, die zu erwartende Entwicklung der Mietkosten genauer abzuschätzen als dies beim sich oft erratisch bewegenden Hypothekarzins der Fall ist. Das Modell entsprach einer Vereinbarung von Mieter- und Hauseigentümerverbänden, die Ende 2007 unter Federführung des Bundesamtes für Wohnungswesen zustande gekommen war. Die Übereinkunft sah vor, dass die Teuerung vollständig berücksichtigt wird. Dies stiess aber bei den welschen Mieterverbänden und später auch bei den deutschschweizerischen Organisationen und der SP auf Kritik: Da die Mietkostensteigerung im Teuerungsindex enthalten ist, dürfe nur 80% der Teuerung angerechnet werden. Anderenfalls würde bei sonst stabilen Preisen ein genereller Mietkostenanstieg allein eine weitere individuelle Erhöhung der Miete rechtfertigen. Die Hauseigentümer verteidigten die 100%-Anrechnung mit dem Argument, dass sie mit dem Einverständnis zum Verbot einer Mietzinserhöhung bei einem Eigentümerwechsel bereits ein Opfer gebracht hätten. In der Vernehmlassung sprachen sich der Hauseigentümerverband, die Interessenorganisationen der Mieter und alle Parteien mit Ausnahme der SVP und der GP grundsätzlich für den Systemwechsel aus. Die GP hätte eine reine Kostenmiete vorgezogen und die SVP sprach sich prinzipiell gegen staatliche Eingriffe in den Mietmarkt aus. Im Herbst beauftragte der Bundesrat das EVD mit der Ausarbeitung eines definitiven Entwurfs für die Revision des Mietrechts
[9].
Die
vom Bundesrat im Dezember präsentierte Vorlage stiess bei den Hauseigentümern auf grossen Protest. Sie kündigten an, diese Revision mit einem Referendum bekämpfen zu wollen, wenn sie nicht vom Parlament in ihrem Sinne abgeändert werde. Der Auslöser des Ärgers war der Entscheid der Landesregierung, bei der massgeblichen Inflationsrate die Mietkosten- und die Energiepreisentwicklung auszuklammern, da diese von den Mietern über die Mietzinse und die Nebenkosten bereits vollständig getragen würden
[10].
Die im Vorjahr vom Ständerat überwiesene
Motion Frick (cvp, SZ) zur Entkoppelung von Miet- und Hypothekarzins gelangte im Berichtsjahr in den Nationalrat. Dieser beschloss im Sommer, die Behandlung zu sistieren und damit bis zur Vorlage der vom Bundesrat angekündigten Botschaft für eine entsprechende Revision des Mietrechts abzuwarten
[11].
Die SP wollte die
internationale
Finanzkrise nutzen, um den staatlichen Einfluss auf den Wohnungsmarkt auszubauen. Mit einer Motion verlangte sie, mittels Vorschriften über Refinanzierungsmargen der Banken die Entwicklung der Hypothekarzinsen zu beeinflussen. Mit einer zweiten Motion forderte sie die Bereitstellung von Finanzmitteln, um Hauseigentümer und Mieter zu unterstützen, die in einer sich anbahnenden Wirtschaftskrise ihre Hypotheken resp. ihre Mietzinsen nicht mehr bezahlen können. Auf Empfehlung des Bundesrates lehnte der Nationalrat beide Motionen diskussionslos ab
[12].
Wohnungsbau und -eigentum
Nachdem im Vorjahr der Ständerat die drei parlamentarischen Initiativen zur
Förderung des steuerlich begünstigten Bausparens zum zweiten Mal abgelehnt hatte, befasste sich in der Frühjahrssession wieder der Nationalrat damit. Die drei Vorstösse der SVP-Fraktion, von Gysin (fdp, BL) resp. von Jermann (cvp, BL) aus dem Jahr 2004 verlangten, dass das Steuerharmonisierungsgesetz so zu ändern ist, dass die Kantone das steuerprivilegierte Bausparen nach dem Modell des Kantons Basel-Land einführen resp. beibehalten dürfen. Gegen den Widerstand der SP und der GP, welche die Vorlage weiterhin als eine Steuerprivilegierung der Reichen bezeichneten, entschied sich der Nationalrat noch einmal dafür, diesen parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Mit relativ knappen Mehrheiten lehnte sie der Ständerat aber auch ein drittes Mal und damit endgültig ab
[13].
Im September reichte die Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens die Volksinitiative „für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (
Bauspar-Initiative)“ mit 142 000 Unterschriften ein
[14].
Gegen den Widerstand der Linken stimmte der Nationalrat der
Abschaffung der so genannten Dumont-Praxis zu. Auslöser war eine parlamentarische Initiative Müller (fdp, AG) aus dem Jahr 2004 gewesen, welcher die Wirtschaftskommissionen beider Räte Folge gegeben hatten. Diese Dumont-Praxis geht auf ein Bundesgerichtsurteil von 1973 zurück und schreibt vor, dass Käufer von vernachlässigten Liegenschaften die Renovationsarbeiten während der ersten fünf Jahre nicht als Unterhaltsaufwand vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen dürfen. Während Müller noch eine Reduktion der Frist auf zwei Jahre verlangt hatte, beantragte die WAK-NR eine gänzliche Aufhebung der Bestimmungen auf Bundesebene. Den Kantonen sollte es frei gestellt sein, ob sie die Dumont-Praxis weiter führen wollen. Der Bundesrat opponierte in seiner Stellungnahme gegen diese Wahlfreiheit der Kantone, da sie die Bestrebungen der Steuerharmonisierung unterlaufe. Die WAK übernahm dieses Argument und beantragte, die Dumont-Praxis ganz abzuschaffen. Wohnbaupolitisch spreche insbesondere dafür, dass nötige Renovierungsarbeiten und energiepolitische Sanierungen nicht aus Steuergründen hinaus gezögert würden. Gegen den Widerstand der SP und der GP, die darin primär ein Steueroptimierungsinstrument für Reiche sahen, stimmte der Nationalrat dieser Aufhebung mit 127 zu 56 Stimmen zu. In der Schlussabstimmung sprachen sich auch die Grünen für die Aufhebung aus, da sie schliesslich den Aspekt der Erleichterung von Renovationen mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz höher bewerteten als die von ihnen ursprünglich bekämpften steuerpolitischen Auswirkungen. Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid einstimmig bei drei Enthaltungen an
[15].
Weiterführende Literatur
Bassand, Michel, Cités, villes, métropoles : le changement irréversible de la ville, Lausanne 2008.
Bundesamt für Raumentwicklung, Bauzonenstatistik Schweiz, Bern 2008.
Frey, René L., Starke Zentren – Starke Alpen: Wie sich die Städte und ländliche Räume der Schweiz entwickeln können, Zürich 2008.
Jaeger, Jochen, Landschaftszersiedelung Schweiz – Quantitative Analyse 1935 bis 2002 und Folgerungen für die Raumplanung (NFP 54), Zürich 2008.
Leipert, Stephan, Erhalt der Alpinen Kulturlandschaft: regionale Bergbauernförderung in einem Dreiländervergleich (Graubünden - Bayern - Tirol), Düsseldorf 2008.
Ruch, Alexander e.a. (Hg.), Raumplanungsrecht in der Krise: Ursachen, Auswege, Perspektiven, Zürich 2008.
Stadt Zürich und Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW, Sektion Zürich, Wohnen morgen: Standortbestimmung und Perspektiven des gemeinnützigen Wohnungsbaus, Zürich 2008.
[1]
AB NR, 2008, S. 292;
AB SR, 2008, S. 522 f. Das Parlament hatte bereits 2006 eine Motion der Rechtskommission des SR mit der gleichen Zielrichtung überwiesen (
SPJ 2006, S. 159 f.).
[2]
BZ, 22.8., 23.8., 27.8. (Position ARE), 29.8. (ursprüngliche Einstufung), 6.9. und 6.12.08;
BaZ, 27.8.08. Siehe auch Bundesamt für Raumentwicklung,
Forum Raumentwicklung – Informationsheft, Nr. 3, Bern 2008. Vgl. auch die Antwort des BR auf Interpellationen Wasserfallen (fdp, BE) und Luginbühl (bdp, BE) in
AB NR, 2008, Beilagen V, S. 229 f. resp.
AB SR, 2008, Beilagen V, S. 187 f. NR Joder (svp, BE) reichte zu diesem Thema eine Motion ein (Mo. 08.3478).
[3]
BBl, 2008, S. 7557 f.;
NZZ und
SGT, 15.8.08 (Initiative);
BaZ, 24.10.08 (Bauland). Siehe
SPJ 2007, S. 187. Siehe auch
Lit. Landschaftszersiedelung sowie das Interview mit dem zurücktretenden Direktor des ARE, Pierre-Alain Rumley, in
Bund, 24.10.08.
[4]
Bund und
NZZ, 20.12.08.
[5]
AB SR, 2008, S. 528 f.;
NZZ, 15.4.08 (SG). Siehe
SPJ 2007, S. 188.
[6]
AB NR, 2008, S. 249 ff.;
AB SR, 2008, S. 421 f. und 507 ff.;
Bund, 13.3.08;
NZZ, 12.6.08. Eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie kam zum Schluss, dass die Aufhebung der Lex Koller den Immobilienmarkt kaum beeinflussen würde (
TA, 17.4.08). Siehe
SPJ 2007, S. 188.
[7]
BBl, 2008, S. 8757 ff.;
SGT, 30.10.08. Vgl. auch
Die Volkswirtschaft, Nr, 5, 2008, S. 51-58. Siehe
SPJ 2007, S. 188. Zur gleichzeitig von Helvetia Nostra eingereichten Volksinitiative gegen den Bau von umweltbelastenden Anlagen siehe unten, Teil I, 6d (Protection des sites et de la nature).
[9]
SHZ, 5.2.08 (Übereinkunft);
Bund und
Lib., 28.2.08 (Vernehmlassung);
NZZ, 31.5. und 20.9. (Ende Vernehmlassung und BR) sowie 19.12.08;
TA, 13.12.08. Siehe
SPJ 2007, S. 189.
[10]
BBl, 2009, S. 347 ff.; Presse vom 13.12.08;
NZZ, 19.12.08 (zum Ausschluss der Miet- und Nebenkosten aus dem Index).
[11]
AB NR, 2008, S. 844 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 189.
[12]
AB NR, 2008, S. 1754.
[13]
AB NR, 2008, S. 233 ff.;
AB SR, 2008, 479 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 190.
[14]
BBl, 2008, S. 8701 f.;
BaZ, 1.10.08. Die Bauspar-Initiative des Hauseigentümerverbandes ist im Berichtsjahr noch nicht eingereicht worden. Siehe
SPJ 2006, S. 164 und
2007, S. 190.
[15]
BBl, 2008, S. 7993 ff. und 8009 ff. (BR);
AB NR, 2008, S. 446 ff. und 1572;
AB SR, 2008, S. 683 ff. und 827;
BBl, 2008, S. 8247 f.;
Bund, 22.3.08;
SHZ, 23.6.08;
NZZ, 24.9.08.