Eléments du système politique
Institutions et droits populaires
Avec l'élection de Simonetta Sommaruga à la présidence du Conseil fédéral, de Claude Hêche à la présidence du Conseil des Etats et de Stéphane Rossini à la présidence du Conseil national, en 2015, les trois plus hautes institutions politiques helvétiques sont dirigées par des membres du PS. - Différents scandales liés aux acquisitions des technologies informatiques dans l'administration fédérale ont menés à des examens pénaux ainsi qu'à des interventions politiques. - En 2014, pas moins de onze parlementaires fédéraux ont été assermentés. - Plusieurs affaires, dont notamment la démission de Christophe Blocher, ont lancé le débat sur un parlement de milice contre un parlement professionnel. - La révision de la loi sur les droits politiques n'a pas mené à une prolongation du délai de récolte des signatures pour le référendum. - L'UDC a activé le débat sur le rapport entre le droit international et le droit helvétique; les tentatives du parti agrarien se sont heurtées à des refus. - Des voix de la scène politique ont commencé à élever des critiques contre le E-voting.
Regierung
Wahlen
Am 3. Dezember 2014 wurde die amtierende Vizepräsidentin des Bundesrates, Simonetta Sommaruga, mit 181 Stimmen zur neuen
Bundespräsidentin gewählt. Die Stimmenzahl - von den 236 eingelangten Wahlzetteln waren 22 leer, vier ungültig und 29 mit anderen Namen versehen - wurde als solid bezeichnet. Es waren die meisten Stimmen, die eine Bundespräsidentin je erhalten hatte - Sommaruga war die fünfte Frau in diesem Amt. Die Stimmenzahl gilt jeweils als Gradmesser für die Zufriedenheit des Parlaments mit den jeweiligen Magistraten. Zu einer Strafaktion durch eine Fraktion, wie sie beispielsweise 2011 gegen Micheline Calmy-Rey geführt wurde, die damals lediglich 106 Stimmen erhielt, kam es 2014 nicht. Dies war auch bei der Wahl des Vizepräsidenten der Fall: Johann Schneider-Ammann erhielt zwar etwas weniger Stimmen als Sommaruga - von den 237 eingelangten Wahlzetteln waren 28 leer, 14 ungültig, 22 mit anderen Namen und 173 mit dem Namen Schneider-Ammann versehen - auch dieses Resultat gilt im langjährigen Schnitt aber als gut. Die leeren und ungültigen Stimmen dürften zu einem Teil aus der SP-Fraktion stammen, bei welcher der FDP-Bundesrat besonders in der Kritik stand. Zum ersten Mal in der Geschichte werden damit zwei Regierungsmitglieder aus dem gleichen Kanton (Bern) im Präsidium sitzen. Die Kantonsklausel, die dies untersagt hätte, war 1999 aus der Verfassung gestrichen worden.
Sommaruga, die aufgrund eines neuen Wahlprozederes (vgl. unten) vor der Bundesversammlung eine Rede halten durfte, betonte, dass das Jahr 2015 viele Reformen bringen werde, die sie auf der Basis funktionierenden Zusammenarbeitens angehen wolle. Zentral sei dabei die direkte Demokratie. In der Schweiz gebe es nicht nur ein Septett und ein 246-köpfiges Orchester, sondern auch einen Chor aus zweieinhalb Millionen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Die direkte Demokratie sei ein einzigartiges und faszinierendes System, auf das sie in ihrem Präsidialjahr einen Akzent legen wolle. Dieses System sei mit grosser Verantwortung und einer spezifischen politischen Kultur verbunden, die auf eine Abstimmung aller drei Teile aufeinander beruhe. Die Bereitschaft zum Kompromiss sei hier ein Ausdruck von Stärke und nicht von Schwäche. Mit der Wahl Sommarugas zur Bundesratspräsidentin standen drei SP-Mitglieder an der Spitze der Schweiz - auch Nationalratspräsident Stéphane Rossini (sp, VS) und Ständeratspräsident Claude Hêche (sp, JU) sind Genossen (vgl. unten).
Sommaruga löste den scheidenden Bundespräsidenten Didier Burkhalter ab. Dessen Präsidialjahr war unter dem Motto "Jugend, Arbeit und Öffnung" gestanden, was schon im Januar auf dem traditionellen Bundesratsfoto durch eine offene Türe im Bundesratszimmer symbolisiert worden war. Häufiges mediales Diskussionsthema im Jahr 2014 war die Doppelrolle Burkhalters, der neben dem Bundesrat auch der OSZE vorstand. Dies brachte ihm harsche Kritik von seinem Bundesratskollegen Ueli Maurer ein, der Burkhalter in einem Weltwoche-Interview Mitte März vorwarf, mit seinem Amt die Schweizer Neutralität zu verwedeln. Tags darauf krebste Maurer zwar wieder zurück und entschuldigte sich via VBS-Webseite, das Thema der Vereinbarkeit der beiden Ämter blieb jedoch eine Weile auf der Traktandenliste. Durch seine bescheidene und geschickte Art gelang es Burkhalter, in seinem Amt zu wachsen. Zupass kam ihm dabei die schwierige, aber im weltpolitischen Schaufenster beleuchtete Aufgabe als Vermittler in der Ukrainekrise. Der Parteipräsident gewann nicht nur im In-, sondern auch im Ausland an Beliebtheit und Grösse. Die Stimmen, die seine doppelte Präsidentschaft kritisierten, verstummten allerdings nicht. Eine in den Räten noch nicht behandelte Motion von Roland Borer (svp, SZ) fordert Vorkehrungen, damit ein amtierender Bundespräsident nicht gleichzeitig den Vorsitz einer internationalen Organisation ("z.B. OSZE") innehaben könne. Anfang November wurde Burkhalter von der Universität Neuenburg mit dem Ehrendoktortitel gewürdigt. Als OSZE-Vorsitzender war Burkhalter gefragter Gesprächspartner. Zusammen mit seinem Engagement als Aussenminister absolvierte Burkhalter so viele Auslandreisen wie kein Regierungspräsident vor ihm. Burkhalter selber zog ein gemischtes Fazit zu seinem Präsidialjahr. Die Sicherheitslage in Europa sei schlechter geworden, die Schweiz habe aber international an Goodwill gewonnen. Die Beziehungen der Schweiz zur EU hätten allerdings gelitten und müssten jetzt wieder gestärkt werden.
[1]
Wahlverfahren
Das
Prozedere bei der Wahl des Bundesratspräsidiums wurde auf einen Vorschlag von Andrea Caroni (fdp, AR) hin leicht modifiziert. Bis 2013 waren das neu gewählte Tandem aus Präsident und Vizepräsident bei der Bekanntgabe der Wahlresultate nicht im Ratssaal anwesend gewesen. Dies änderte sich mit der Wahl im Dezember 2014: Seit dann werden die Kandidierenden nach der Verkündigung der Resultate vom Ratspräsidium beglückwünscht und die neue Präsidentin oder der neue Präsident hält eine kurze Ansprache. Die Neuerung bedingte keine reglementarischen Änderungen. Die Wahl von Didier Burkhalter zum Bundespräsidenten im Dezember 2013 sei gewesen wie eine Hochzeit ohne Bräutigam, gab Caroni zu Protokoll. Sogar den Applaus der Bundesversammlung habe das damals gewählte Präsidium in Abwesenheit erhalten. Nicht nur dies änderte sich mit der neuen Regelung, der auch die dazu konsultierte Regierung zugestimmt hatte, sondern auch der Zeitpunkt der Wahl, die nicht mehr um acht sondern um elf Uhr stattfindet.
[2]
Regierungsreform
Die Debatte um eine
Erhöhung der Anzahl Bundesräte nahm - trotz Ablehnung einiger Vorstösse in den Vorjahren - auch 2014 nicht ab. Die SPK-SR begrüsste die im Vorjahr eingereichte parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission, mit der neun Mitglieder in der Exekutive gefordert werden. Ziel des Vorstosses war vor allem die angemessenere Vertretung der Sprachregionen in der Landesregierung. Insbesondere die italienisch sprechende Schweiz müsse adäquater repräsentiert werden. Die SPK-SR, die mit 6 zu 3 Stimmen grünes Licht gab für die Ausarbeitung eines Entwurfes, erhoffte sich auch positive Auswirkungen auf die Regierungspolitik, da die Last auf mehrere Schultern verteilt werden könne. In der Tat wurde die erste Forderung, den Kreis der Regierung zu erweitern, schon 1900 in Form einer Volksinitiative eingereicht, stiess aber seither mehrmals auf erfolgreichen Widerstand.
[3]
Am Schluss seiner Präsidialamtsperiode unterbereitete Didier Burkhalter in einem Interview in der Sonntagspresse einen Vorschlag für ein
zweites Vizepräsidium, das dauerhaft vom Aussenminister besetzt werden sollte. Das Rotationsprinzip solle nicht angetastet werden, aber mit dem Titel eines Vizepräsidenten hätte ein Aussenminister rascheren Zugang auf das stark protokollarisch organisierte internationale Parkett. Bei der zunehmenden Komplexität der internationalen Politik könne es nur von Vorteil sein, wenn ein Aussenminister auf Augenhöhe mit Regierungschefs sprechen kann. Im Interview machte sich Burkhalter auch noch einmal für die vom Parlament vor zwei Jahren abgelehnte Idee der zweijährigen Bundespräsidentschaft stark.
[4]
Regierungspolitik
Der
Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2013 wurde in der Sommersession in beiden Räten zur Kenntnis genommen. Die Bundesräte mussten in beiden Kammern Stellung nehmen zu Fragen, die sich aus der Präsentation der sieben Leitlinien (attraktiver und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort; regionale und globale Positionierung; Gewährleistung der Sicherheit; Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts; nachhaltige Nutzung von Energie und Ressourcen; Topqualität in Bildung und Forschung; Gleichstellungspolitik) ergaben. Die GPK beider Räte fokussierten allerdings weniger auf einzelne Leitlinien als vielmehr auf die bei allen Themen wichtigen öffentlichen Beschaffungen. In den Departementen wurden Erhebungen durchgeführt, mit denen laufende Verträge evaluiert wurden. Mit dem Bundesrat seien einzelne Problemfälle besprochen und ein verbessertes Controlling diskutiert worden (vgl. unten, Verwaltung).
[5]
Nachdem beide SPK 2013 drei nahezu identischen parlamentarischen Initiativen zur Beratung der
Legislaturplanung Folge gegeben hatten, legte die SPK-NR einen Bericht und einen Entwurf für eine Revision des Parlamentsgesetzes vor. Es ging vor allem darum, dass der Legislaturbericht nur noch zur Kenntnis genommen werden soll. Zuständig soll grundsätzlich wieder der Bundesrat sein, der dem Parlament lediglich einen Bericht in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zur Kenntnisnahme vorlegt, bei dem Eintreten obligatorisch ist. Die Botschaft definiert Leitlinien und Ziele und zeigt Massnahmen auf, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Das Parlament hat die Möglichkeit, Kommissionsanträge zu diskutieren und als Aufträge im Sinne von Ergänzungen und Änderungen der Legislaturplanung an den Bundesrat zu leiten. In der lebendigen Debatte im Nationalrat, in welchem die Vorlage der SPK-NR in der Wintersession zuerst diskutiert wurde, schieden sich die Geister am Umfang der Einflussmöglichkeiten, die dem Parlament überlassen werden sollten. Vor allem die Ratsrechte plädierte für eine Streichung der Kompetenzen. Das Parlament habe zahlreiche andere Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Die Änderungsmöglichkeiten belasteten nicht nur die Verwaltung - dies auch ein Argument des Bundesrates gegen die Vorlage - sondern führten auch zu langen und wenig produktiven Debatten. Die Mehrheit im Nationalrat befand jedoch, dass die Beratung des Legislaturprogramms auch eine Einflussnahme beinhalten müsse und hiess den Entwurf mit 99 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die 82 Gegenstimmen stammten aus der SVP- der FDP- und der BDP-Fraktion. Das Geschäft ging an den Ständerat, wo es erst für 2015 traktandiert war.
[6]
In der Frühjahrssession nahm sich der Ständerat dem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates an, die aufgrund zweier parlamentarischer Initiativen Binder (svp, ZH) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL), denen 2011 Folge gegeben worden war, einen Gesetzesentwurf für eine zweijährige
Karenzfrist für die Übernahme von Mandaten durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte vorgelegt hatte. Die Debatte hatte ihren Anfang in der Übernahme eines Verwaltungsmandates des ehemaligen Bundesrats Moritz Leuenberger bei der Baufirma Implenia kurz nach seinem Rücktritt genommen. Dies hatte damals zu einigem Unmut geführt, weil Implenia seinerzeit auch Bundesaufträge aus dem UVEK erhalten hatte, dem Leuenberger vorgestanden war. Der Nationalrat hatte den Entwurf 2013 angenommen. Die SPK des Ständerats empfahl allerdings Nichteintreten. Erstens dämpfe die zeitliche Distanz emotionale Überreaktionen. Zweitens sehe der Gesetzesentwurf keine Sanktionen bei Nichteinhaltung vor, was nicht wirklich glaubwürdig sei. Drittens seien zunehmend junge Politiker in Exekutivämtern, die man nicht zu Sesselklebern machen wolle. Nach ihrer Amtszeit sei es nicht mehr als normal, dass die junge Elite ihr politisches Wissen auch der Wirtschaft zur Verfügung stelle. Politische Moral sei nicht per Gesetz festsetzbar. Die Kommission verwies zudem auf das Aide-Mémoire des Bundesrates, das Bunderatsmitglieder nach dem Ausscheiden aus der Exekutive zur Sorgfalt bei der Wahl einer neuen Erwerbstätigkeit ermahnt. Die Ratsminderheit, die auf Eintreten plädierte, machte vergeblich geltend, dass es hier nicht um einen Einzelfall gehe, sondern um eine klare Regelung, die zudem nicht von der ausführenden, sondern von der gesetzgebenden Gewalt bestimmt werden müsse. Eine solche klare Regel würde zudem auch abtretende Bundesräte vor medialer Polemik schützen. Mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschied sich die kleine Kammer allerdings für Nichteintreten. Zurück im Nationalrat wurden noch einmal die zentralen Argumente für eine Karenzfrist debattiert: Eine solche Regelung sei auch in der Privatwirtschaft mit dem Konkurrenzverbot nicht unüblich, das öffentliche Interesse an der Glaubwürdigkeit in die Regierung müsse vorgehen, die Einschränkungen für ein zurücktretendes Regierungsmitglied seien auch in Anbetracht des Ruhegehaltes von CHF 200'000 gering und das Ansehen des Bundesrates würde generell gestärkt. Die grosse Kammer beharrte auf ihrem Entscheid, der mit 101 zu 74 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) gar noch deutlicher ausfiel als noch 2013. Weil aber auch der Ständerat diskussionslos an seinem Nichteintretensentscheid festhielt, wurde das Anliegen versenkt. Letztlich setzte sich also das Argument durch, dass man Anstand nicht verordnen könne und es für gewisse Dinge auch ein politisches Gespür brauche. Zudem helfe eine gewisse zeitliche Distanz auch, emotionale Überreaktionen zu dämpfen. Aufgrund eines Einzelfalles seien keine Gesetze zu erlassen.
[7]
Auch 2014 führte die Regierung eine
Bundesratssitzung ,extra muros' durch. Das war die insgesamt achte seit 2010, also seit der Entstehung der Idee, ausserhalb von Bern eine Sitzung abzuhalten und sich anschliessend mit der Bevölkerung und den jeweiligen Behörden zu treffen. Ziel sei es, die Verbundenheit mit den verschiedenen Regionen der Schweiz zu zeigen. Am 14. April begab sich der Bundesrat nach Schwyz.
[8]
Wie jedes Jahr trafen sich Mitglieder des Bundesrates mit den Spitzen der Regierungsparteien zu den
von-Wattenwyl-Gesprächen. Mitte Februar waren die Altersvorsorge und die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative die Themen. Über die internationalen finanzpolitischen Entwicklungen tauschten sich Bundesrat und Regierungsparteien Mitte Mai aus. Sowohl am 29. August als auch am 7. November stand erneut die Masseneinwanderungsinitiative auf der Traktandenliste. Zudem wurden die Vorschläge für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung und die Ebola-Epidemie in Westafrika diskutiert.
[9]
Zwar schien das
Bundesratskollegium so gut zu harmonieren wie lange nicht mehr - davon zeugten die Auftritte in den Medien im Rahmen der Bundesratssitzung extra muros, bei der traditionellen Bundesratsreise in den Kanton des Bundesratspräsidenten (Neuenburg) oder bei der Botschaftertagung im Kanton Tessin, wo man jeweils ziemlich demonstrativ als geeintes Team in Erscheinung trat. Allerdings eckte die Regierung nicht nur bei der Stimmbevölkerung an - bei drei der zwölf Abstimmungs-Vorlagen stimmten die Bürgerinnen und Bürger nicht wie vom Bundesrat empfohlen - sondern auch im Parlament. Im Vergleich zu früheren Legislaturen versenkten die Abgeordneten relativ viele Bundesratsvorlagen. Zwar passierte nach wie vor die grosse Mehrheit der Regierungsvorlagen mehr oder weniger angepasst die Räte, bis Oktober 2014 lehnten die Kammern in der laufenden Legislatur aber nicht weniger als 22 bundesrätliche Entwürfe ab - darunter etwa die IV-Revision, die Lex USA oder das Steuerabkommen mit Frankreich. Zum Vergleich: zwischen 1999 und 2003 wurde kein einziges Bundesratsgeschäft versenkt, in der 47. Legislatur (2003 bis 2007) waren es deren 10 und zwischen 2007 und 2011 ebenfalls total 22. Als Grund für die gewachsene Opposition wurde von einigen Parlamentariern der Umstand gesehen, dass sich die Bundesratsmitglieder zu stark auf ihre eigenen Departemente konzentrierten und sich zu wenig oft kritisch gegenüber anderen Vorschlägen äusserten. So seien Regierungsvorschläge häufig kein ausgewogenes Resultat des Gesamtgremiums, sondern stark departemental gefärbt. In der Bevölkerung zeigte sich aber in Umfragen gegen Ende Jahr eine starke Zunahme des Vertrauens in die Regierung, das so hoch war wie seit 1990 nicht mehr.
[10]
Vernehmlassung
2014 beugten sich die Räte über die
Revision des Vernehmlassungsgesetzes. Die punktuellen Veränderungen gingen auf Empfehlungen der GPK des Nationalrats zurück. Konkret soll neu auf die Unterscheidung zwischen Vernehmlassung und Anhörung verzichtet werden. Eine Vernehmlassung wird in Zukunft vom Bundesrat eröffnet; einzig bei unwichtigen Vorhaben kann auch ein Departement oder die Bundeskanzlei ein Verfahren anstossen. Damit soll sichergestellt werden, dass für alle Vernehmlassungsverfahren die gleichen Regeln gelten. Zudem sollen neu alle Ergebnisse einer Vernehmlassung transparent in einem Bericht aufgearbeitet werden. Die bis anhin geltende Mindestfrist von drei Monaten kann im Falle von Ferien- und Feiertagen oder je nach Umfang der Vorlage verlängert werden. Wird diese Frist gekürzt, so braucht dies neu eine schriftliche Begründung, die an die Vernehmlassungsteilnehmer zu richten ist.
Im Ständerat, der sich als Erstrat der Revision annahm, war Eintreten unbestritten. Die SPK der kleinen Kammer wollte jedoch den Kreis an möglichen Akteuren, die eine Vernehmlassung anstossen können, erweitern. Neben dem Bundesrat, den Departementen und der Bundeskanzlei sollte auch parlamentarischen Kommissionen sowie zentralen und dezentralen Einheiten der Bundesverwaltung die Befugnis erteilt werden. Zudem regte die SPK einige sprachliche Präzisierungen an. So sollten nicht einfach nur die Kantone, sondern explizit die Kantonsregierungen zu Stellungnahmen eingeladen werden. Schliesslich sollte eine Fristverkürzung lediglich "ausnahmsweise" möglich sein. Der Ständerat hiess die Revision mit diesen Änderungen mit 40 zu 0 Stimmen gut.
Auch im Nationalrat wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Die SVP wehrte sich vergeblich gegen die Erweiterung des Kreises an Akteuren, die ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen können. Das Argument, dass eine solche Erweiterung eine Flut an Vernehmlassungen bewirke, verfing nur in der eigenen Fraktion. Auch für die Forderung, Vernehmlassungsverfahren auch für Verhandlungsmandate für völkerrechtliche Verträge vorzuschalten, fand die SVP keine Unterstützung. Die grosse Kammer schuf dann allerdings doch eine Differenz zum Ständerat, indem sie vorschlug, Artikel 3a zu streichen, der einen Katalog von Ausnahmemöglichkeiten aufzählte, bei denen auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet werden kann. Sowohl dieser Punkt als auch die gesamte Revision wurden einstimmig gutgeheissen. Gleichzeitig wurden drei Postulate abgeschrieben.
Der Ständerat folgte dem Nationalrat in der Herbstsession teilweise, indem er nur Teile, aber nicht den gesamten Katalog gestrichen haben wollte. Keine Ausnahmeregel soll es geben, wenn ein Erlass oder die Ratifizierung eines völkerrechtlichen Vertrages keinen Aufschub duldet. In diesem Fall soll die Vernehmlassung gekürzt, aber nicht ganz weggelassen werden können. Auch bei neuen internationalen Verträgen, die gegenüber anderen Verträgen keine wesentlichen neuen Elemente enthalten, soll es nach wie vor eine Vernehmlassung geben. Bei den anderen Punkten zeigte sich der Ständerat aber einverstanden mit der Idee, dass es Ausnahmen geben kann und nicht immer Vernehmlassungen durchgeführt werden müssen.
Weil der Ständerat der grossen Kammer mindestens teilweise entgegengekommen war, lenkte auch der Nationalrat ein und übernahm die Vorschläge der Kantonsvertreter. Bei der Schlussabstimmung Ende der Herbstsession nahmen beide Kammern das neue Vernehmlassungsgesetz einstimmig an.
[11]
Die 2013 vom Nationalrat angenommene Motion der SVP-Fraktion war mit der Botschaft zur Revision des Vernehmlassungsgesetzes hinfällig geworden. Die vom SVP-Vorstoss geforderten Punkte, die auf den Empfehlungen der GPK-NR zur
Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis beruhten, waren in das revidierte Gesetz eingeflossen. Der Ständerat lehnte die Motion entsprechend ab.
[12]
Verwaltung
Organisation
Die
Reorganisation der DEZA (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit) erhielt schlechte Noten. Die Konzentration der Kommunikations-, Rechts- und Personaldienste im EDA seien schlecht umgesetzt worden, teilweise leide die Effizienz und die Mitarbeitenden seien unzufrieden, fasste eine Studie der KPMG-Wirtschaftsberatung zusammen. In der DEZA herrsche Misstrauen gegenüber dem EDA. Trotz der Kritik trieb Aussenminister Burkhalter die Zentralisierung voran und forderte eine Zusammenlegung der ausländischen DEZA-Büros mit den Botschaften. Die stärkere Einbindung der DEZA, die bereits unter Micheline Calmy-Rey begonnen hatte, sollte auch mit der Ernennung eines neuen Chefs weitergetrieben werden. Im April kam es zu einem Ämtertausch: Manuel Sager, der scheidende US-Botschafter, ersetzte Martin Dahinden, der seinerseits neu Botschafter in den USA wurde. Die Reorganisation ist auch politisch umstritten: Während Bürgerliche die effizientere Zusammenarbeit der verschiedenen Dienste und einen einheitlichen aussenpolitischen Auftritt begrüssen, befürchtet die Linke, dass damit die Entwicklungshilfe beschnitten oder in den Dienst wirtschaftlicher Interessen gestellt werde. Entwicklungszusammenarbeit müsse jedoch unabhängig sein.
[13]
Ende September entschloss sich der Bundesrat, das
Bundesamt für Migration zum Staatssekretariat aufzuwerten. Die wachsende Bedeutung des BfM und die nötigen und zunehmenden aussenpolitischen Funktionen seines Amtsdirektors bzw. neu Staatssekretärs Mario Gattiker seien Grund für die Änderung.
[14]
Zum ersten Mal steht ab 2014 dem
Bundesamt für Polizei (Fedpol) eine Frau vor. Anfang Mai wählte der Bundesrat Nicoletta della Valle zur Nachfolgerin von Jean-Luc Vez. Della Valle war bis 2012 bereits stellvertretende Direktorin im Fedpol. Das Fedpol war im Jahr 2000 durch eine Fusion der verschiedenen polizeilichen Dienste des Bundes enstanden. Es ist - weil das Polizeiwesen eigentlich kantonal organisiert ist - zuständig für überkantonale und internationale Ermittlungen.
[15]
In Frauenfeld soll ein neues
Rechenzentrum aufgebaut werden, das vom VBS und den zivilen Departementen gemeinsam genutzt werden soll. Mit der Genehmigung eines Verbundes von insgesamt vier Rechenzentren für die zentrale Bundesverwaltung soll die dezentrale und teilweise ineffiziente Rechenzentren-Landschaft des Bundes gebündelt, die Zahl an solchen Zentren gesenkt und die Bundesinformatik insgesamt kostengünstiger und umweltschonender werden. Dies beschloss der Bundesrat Anfang Juli.
[16]
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf entschied sich, die Nachfolgeorganisation der
Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in Delsberg anzusiedeln. Sie will so einen Beitrag zur regionalen Standortförderung leisten. Weil vorher noch die Zusammenführung der Organisationseinheit unter das Dach der Eidgenössischen Zollverwaltung vorgenommen werden soll, wird der Umzug allerdings frühestens 2017 stattfinden.
[17]
Neuer
Generalsekretär im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (
WBF) wurde Stefan Brupbacher. Der zurücktretende FDP-Generalsekretär wurde damit rechte Hand von Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann und Nachfolger von Monika Rühl, die neu das Direktorium des Wirtschaftsdachverbandes Economiesuisse übernahm (vgl. auch Kapitel IIIa und IIIb).
[18]
Für hohe mediale Aufmerksamkeit sorgte Ende Januar der
Korruptionsverdacht, unter den ein Ressortleiter des Staatssekretariats für Wirtschaft (
Seco) geriet. Vermutet wurde, dass der Angestellte verschiedenen IT-Firmen Aufträge zu überhöhten Konditionen verschafft habe, um im Gegenzug Geschenke anzunehmen. Bereits eine Woche bevor der Tages-Anzeiger den Verdacht publik machte, war eine Administrativuntersuchung eingeleitet worden. Der Verdächtige wurde freigestellt und eine Strafanzeige eingereicht - später wurden mehrere Personen verhaftet. Hauptproblem des Beschaffungswesens im IT-Bereich sei, dass es für die Behörden schwierig sei abzuschätzen, wie viel der Aufwand für die jeweiligen Leistungen betrage - so die Meinungen in den Kommentarspalten. Ende März gab die Bundesanwaltschaft bekannt, dem Verdacht auf Geldwäscherei, Urkundenfälschung, Bestechung und Vorteilsannahme nachzugehen.
Der Bericht der Administrativuntersuchung lag Mitte August vor. Er hielt neben dem Umstand, dass sich der Ressortleiter über Jahre systematisch bestechen liess, zahlreiche Verfehlungen fest und schlug Massnahmen vor, mit denen in Zukunft ähnliche Fälle vermieden werden sollen. Insbesondere müssten systematische Überprüfungen der Beschaffungsbeziehungen vorgenommen und das Controlling ausgebaut werden. Im Berichtjahr stand das Beschaffungswesen vor allem im IT Bereich stark im Fokus der politischen und öffentlichen Aufmerksamkeit (vgl. nachfolgend).
[19]
Anfang März wurde bekannt, dass auch bei der
zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), in der die AHV-Gelder verwaltet werden, systematisch
gegen das Beschaffungsrecht verstossen worden war. Weil sie teure Informatikprojekte freihändig an Unternehmen vergab, gescheiterte Projekte kaschierte und letztlich Millionenbeträge verschleudert habe, wurde die Direktorin der ZAS, Valérie Caveros freigestellt. Die Affäre reihte sich ein in eine Reihe von negativen Vorkommnissen hinsichtlich des Beschaffungswesens, vor allem im IT-Bereich.
[20]
Die Finanzkontrolle (EFK)
rügte in ihrem Bericht das
Bundesamt für Migration (BfM), weil Beschaffungen freihändig vergeben worden seien. Obwohl die 21 der 25 untersuchten Geschäfte hätten ausgeschrieben werden müssen, wurde die Vergabe unter der Hand vollzogen. Damit war nach dem Seco und der ZAS bereits das dritte Amt wegen mangelhafter Vergaben in die Kritik geraten.
[21]
Mit einer
aktuellen Debatte in der Frühjahrsession reagierte der Nationalrat auf die Vorkomnisse in den verschiedenen Ämtern (Seco, Zas, BfM; vgl. oben) und auf vergangene Skandale (Insieme; vgl. unten) bezüglich der
Beschaffung und Kontrolle von ICT-Projekten. Das Instrument der aktuellen Debatte war 2013 eingeführt worden. Wichtige Themen und dringende Vorstösse dazu können auf Antrag von 75 Mitgliedern des Nationalrates als aktuelle Debatte gleichzeitig diskutiert und behandelt werden, ohne dass damit auf das Mittel einer Sondersession zurückgegriffen werden müsste. Das Missbehagen im Nationalrat gegen die öffentlichen Beschaffungen im ICT-Bereich manifestierte sich in zahlreichen Vorstössen (nachfolgend).
[22]
Mit einer Motion wollte Thomas Maier (glp, ZH) die
IT-Sachkosten wieder ihrem ursprünglichen Zweck, nämlich dem Einkauf von IT-Lösungen, zuführen. Der Motionär machte geltend, dass im Rahmen von IT-Vorhaben seit einigen Jahren temporäre Arbeitskräfte im Personalverleih angestellt werden. Diese Personalkosten würden aber mit Sachkrediten bezahlt, was eine unzulässige Vermischung sei. Der Bundesrat machte geltend, dass beim Erstellen von IT-Lösungen vor allem bei kurzfristigen, wenig planbaren Aufgaben externe Expertinnen und Experten nötig seien. Bereits jetzt sei der Bund daran, im Rahmen der IKT-Strategien eigenes IT-Personal aufzubauen. Mit der Motion würde die Handlungsfähigkeit der Verwaltung eingeschränkt. Die Diskussion zur Motion wurde im Rahmen der aktuellen Debatte zum Beschaffungswesen bei ICT-Projekten in der Frühjahrsession geführt, in der die grosse Kammer auch ihrem Missbehagen gegen aktuelle Beschaffungsskandale Luft machte. Das Anliegen von Maier wurde - gleichzeitig mit einer Motion Noser, einem Postulat Amherd und einem Postulat FDP - in der Volkskammer denn auch deutlich mit 168 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Wie so oft bei nationalrätlichen Rundumschlägen zu aktuellen Themen zeigte sich der Ständerat besonnener, folgte dem Argument seiner Finanzkommission, dass es im IT-Bereich Flexibilität brauche, und lehnte die Motion in seiner Herbstsession ohne Diskussion ab.
[23]
Bei der aktuellen Debatte zum Beschaffungswesen hinsichtlich ICT-Projekten wurde auch die Motion Ruedi Noser (fdp, ZH) im Nationalrat mit 126 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Noser wollte den Bundesrat beauftragen, eine einheitliche Beschaffungsstrategie für Informatikprojekte zu entwickeln. Hier müsse insbesondere geklärt werden, ob Softwarelösungen selber innerhalb von Projekten, die Personalausschreibungen umfassen, entwickelt werden oder ob ein IT-Produkt fertig gekauft werden soll (
make or buy). Gegen die Motion stimmten die SP- und die BDP-Fraktion. Die SP prangerte eine Doppelbödigkeit bei den Bürgerlichen an: Es könne nicht sein, dass man jetzt mangelndes Know-How beklage, aber gleichzeitig den Personaletat für die Verwaltung kürze. Die BDP wollte wie die Genossen zuerst die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Insieme abwarten (vgl. unten). Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, weil das Anliegen bereits in der IKT-Strategie 2012-2015 verankert sei. Mit ebendiesem Argument beantragte auch die Finanzkommission des Ständerates die Ablehnung der Motion. Die kleine Kammer folgte diesem Antrag diskussionslos und versenkte den Vorstoss.
[24]
Auch das Postulat Viola Amherd (cvp, VS) wurde von der grossen Kammer im Rahmen der aktuellen Debatte zum Beschaffungswesen von ICT-Projekten überwiesen. Amherd forderte eine Prüfung von
griffigeren Massnahmen im Gesetz über die Finanzkontrolle. Beim Insieme-Debakel habe sich gezeigt, dass die Finanzkontrolle ermittlungsrelevante Sachverhalte erst nach Zustimmung des betroffenen Departementes an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben konnte. Dies sei zu ändern. Obwohl der Bundesrat in seiner Stellungnahme aufzuzeigen versuchte, dass diese Regelung im Finanzkontrollgesetz im Fall Insieme keine Probleme verursacht habe, nahm der Nationalrat das Postulat mit 130 zu 53 Stimmen an.
[25]
Auch das Postulat der FDP-Fraktion wurde im Rahmen der aktuellen Debatte zum Beschaffungswesen von ICT-Projekten überwiesen. Das Postulat fordert einen Bericht, der in mehreren Punkten die
Organisation, Führung und Kontrolle von IT-Projekten überprüfen soll. Um zukünftige IT-Debakel zu vermeiden, müsse ein Risikomanagement eingeführt werden und die Zusammenarbeit und der Wissenstransfer zwischen den Departementen müsse verbessert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates, das die grosse Kammer schliesslich stillschweigend passierte.
[26]
Ein Postulat Eder (fdp, ZG), das mit dem FDP-Postulat (oben) praktisch deckungsgleich war und ebenfalls einen Bericht verlangte mit dem das
Projektmanagement des Bundes bei IT-Projekten kritisch beleuchtet wird, wurde im Ständerat angenommen. Die Vertreter der Finanzkommission, der GPK und der Finanzdelegation machten in der Debatte deutlich, dass die Überprüfung der IT-Geschäfte am Laufen sei. Die GPK mache diese zum Gegenstand der Querschnittfragen anlässlich der Bundesratsgespräche und die Finanzdelegation sei daran, einen Katalog mit zentralen Anliegen zu erstellen.
[27]
Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Eder und FDP.Die Liberalen-Fraktion (oben) erschien bereits im Dezember 2014. Das beauftragte Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität St. Gallen beurteilte 15 IT-Grossprojekte, die in den letzten Jahren Schwierigkeiten verursacht hatten oder gar gescheitert waren. Im Bericht wurden 14 Massnahmen in drei Paketen empfohlen. Zuerst müssten die grundlegenden Rahmenbedingungen für grosse und komplexe IT-Projekte geschaffen werden. Erfolgversprechende Kontext- und Managementfaktoren wurden als Bedingung für die Lancierung von Grossprojekten genannt. Schliesslich wurden Massnahmen dargelegt, mit denen die
Steuerung und die Führung von grossen IT-Projekten verbessert werden kann. Der Bundesrat versprach, dass die vorgeschlagenen Massnahmen bereits in Umsetzung begriffen seien. Er verwies auf die Weisungen für die IKT-Schlüsselprojekte und für das IKT-Portfolio, die bis Ende April 2015 überarbeitet werden sollen.
[28]
Ende November legte die
Arbeitsgruppe Insieme ihren Bericht vor, von dem die Räte noch in der Wintersession Kenntnis nahmen. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Mitgliedern der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte zusammen. Die Gruppe kam zum Schluss, dass das Scheitern des Projektes, das ursprünglich eine Modernisierung der Informatiksysteme der Eidgenössischen Steuerverwaltung zum Ziel gehabt hatte, auf Mängel in Führung und Aufsicht zurückzuführen sei. Die Hauptschuld für das Scheitern liege bei der Steuerverwaltung, mitschuldig seien aber auch das EFD und der Gesamtbundesrat. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten seien unklar gewesen und Regeln teilweise bewusst umgangen worden. Die Arbeitsgruppe gab 22 Empfehlungen ab. Insbesondere brauche es klare Vorgaben hinsichtlich Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie eine wirksame Aufsicht auf Amts- und Departementsstufe. Während der Bericht im Ständerat diskussionslos zur Kenntnis genommen wurde - der Rat wollte eine Stellungnahme des Bundesrates und die geplanten Vorstösse der GPK abwarten -, gab es in der Grossen Kammer eine ausführliche Debatte. Von links bis rechts wurde die Hoffnung geäussert, dass der Bund die Empfehlungen beherzige und die aktuell laufenden Projekte aus dem Insieme-Debakel gelernt hätten. Gelobt wurde der aufwändige Bericht der Insieme-Arbeitsgruppe, der allerdings darauf hinwies, dass die Aktenlage chaotisch und die meisten Dokumente entweder nicht auffindbar oder unbrauchbar gewesen seien.
[29]
Verschiedentlich war in den letzten Jahren und aufgrund der aktuellen Korruptionsskandale (oben) das Beschaffungswesen der Bundesverwaltung in die Kritik geraten. Für hohe Wellen hatten nicht nur die unter dem Namen "Insieme" bekannte, geplante Revision der Informatiksysteme der Steuerverwaltung, sondern auch zahlreiche weitere gescheiterte Grossprojekte gesorgt, die entweder gar nicht oder nur mit hohen Kostenüberschreitungen vollendet werden konnten, was zum Teil gar auf Korruption zurückgeführt wurde. Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Kammern reichten deshalb im März 2014 jeweils eine gleichlautende Motion ein, mit der dringliche Kontrollmassnahmen durchgesetzt werden sollten. Die beiden GPK verlangten, dass alle Ämter bis zum 1. Januar 2015 das
elektronische Vertragsmanagement der Bundesverwaltung (VM BVerw) einführen, mit dessen Hilfe insbesondere das Controlling von der Vertragsvergabe bis zur Umsetzung verbessert werden könne. In der nationalrätlichen Debatte präsentierte der Kommissionssprecher Rudolf Joder (svp, BE) eindrückliche Zahlen, die aus der Prüfung des Beschaffungswesens resultierten, auf welche die GPK ihren Schwerpunkt gelegt hatte: In allen Departementen liefen gemäss dem Bericht 2'528 Verträge, die eine Beschaffung von mehr als CHF 150'000 vorsehen. Insgesamt betrage das Auftragsvolumen rund CHF 3,3 Mrd., wobei sich bei 118 Verträgen gezeigt habe, dass sie terminlich oder aber finanziell vermutlich nicht eingehalten und erfüllt werden können. Dies zeige deutlich, wie dringlich eine umfassende Kontrolle sei. Neben der Einführung des VM BVerw sollen Massnahmen ergriffen werden, die neue Probleme verhindern sowie zu gegebener Zeit die Massnahmen evaluiert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, wies aber darauf hin, dass eine Umsetzung der VM BVerw in weniger als einem Jahr nicht sehr realistisch sei und beantragte deshalb die Ablehnung dieses Punktes. Die GPK der beiden Räte stellten fest, dass diese Forderung bereits 2011 gestellt worden war. Man sei nicht bereit, weitere Verzögerungen hinzunehmen. Trotz der Beteuerung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, dass die Exekutive alles daran setze, das Beschaffungswesen des Bundes transparenter zu machen, eine derart rasche Umsetzung aber nicht in allen Departementen gelingen werde, nahm der Nationalrat die Motion in der Sommersession am 4. Juni 2014 mit 178 zu 2 Stimmen an. Im Ständerat wurde die gleichlautende Motion dreizehn Tage später mit 24 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen ebenfalls inklusive dem engen Zeitplan angenommen, womit beide konnexen Motionen überwiesen wurden. Noch im Mai war bekannt geworden, dass das Nachfolgerojekt von Insieme, Fiscal-IT, ebenfalls mit Umsetzungsschwierigkeiten kämpfe.
[30]
Eine von Edith Graf-Litscher (sp, TG) eingereichte Motion fordert den Bundesrat auf, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit alle
Beschaffungen gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), die mehr als CHF 50 000 Vertragsvolumen aufweisen, veröffentlicht werden. Die Sozialdemokratin erhoffte sich dabei mehr Transparenz und eine Verhinderung der weit verbreiteten, aber unrechtmässigen Aufteilung in kleine Aufträge, damit die WTO-Grenze von 230'000 Franken unterschritten werden und ein Auftrag dennoch ohne öffentliche Ausschreibung an die gleiche Firma vergeben werden kann. Der Bundesrat sprach sich für eine Annahme des Begehrens aus, das er im Rahmen der geplanten Revision des BöB aufnehmen wolle. Die Motion passierte beide Kammern in der Folge ohne Diskussion.
[31]
Dominique de Buman (cvp, FR) stiess sich am Umstand, dass
Aufträge des Bundes ungleich auf die Sprachregionen verteilt werden. Er machte die in den Ausschreibungsverfahren benutzte Sprache dafür verantwortlich. In der grossen Mehrheit sei diese Deutsch. Mit einer Motion forderte der CVP-Abgeordnete deshalb rechtsetzende Massnahmen, die dafür sorgen, dass Ausschreibungen konsequent in allen drei Amtssprachen verfasst und Angebote in allen drei Sprachen akzeptiert werden. Der Bundesrat anerkannte zwar das Anliegen, verwies aber auf bereits unternommene Schritte im Rahmen der laufenden Revision des Beschaffungsrechts und empfahl, das Begehren abzulehnen. Der Nationalrat überwies die Motion allerdings mit 149 zu 38 Stimmen. Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) schloss sich hingegen dem Argument der Regierung an und empfahl die Ablehnung der Motion. Der Ständerat selber nahm dann einen Ordnungsantrag von Jean-René Fournier (cvp, VS) an, mit dem die Motion nochmals an die WBK zurückgeschickt wird. Auch wenn schon einiges unternommen worden sei, sei es nicht tragbar, dass die Romandie systematisch weniger stark berücksichtigt werde. 2014 äusserte sich die WBK nicht mehr zum Anliegen.
[32]
Die
öffentlichen Beschaffungen waren im Fokus einer Motion Jacques Bourgeois (fdp, FR). Der im Juni 2012 eingereichte Vorstoss monierte, dass das Schweizer Baugewerbe immer stärker der Konkurrenz aus dem Ausland ausgesetzt sei. Die zuständigen Organe sollten deshalb bei der Vergabe öffentlicher Beschaffungen - unter Einhaltung geltenden Rechts - in erster Linie Schweizer Unternehmen berücksichtigen. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, weil die verfügbaren Statistiken erstens zeigten, dass die meisten Aufträge unter dem WTO-Schwellenwert an inländische Unternehmen vergeben werden. Zweitens sei der durch Abkommen erschlossene ausländische Markt für Schweizer Unternehmen wesentlich grösser als der Schweizer Markt für ausländische Anbieter. Mit dieser Motion würde zudem Strukturpolitik betrieben, die den Wettbewerb eher hemmen würde. Die grosse Kammer folgte der bundesrätlichen Argumentation und lehnte die Motion relativ knapp mit 82 zu 93 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Für den Vorstoss stimmte die geschlossene SVP, zwei Drittel der CVP und ein Drittel der FDP.
[33]
Die 2013 vom Nationalrat angenommene Motion Graf-Litscher (sp, TG), mit der ein Verzeichnis aller Datenbestände des Bundes, ein Portal zu diesen Daten und Förderungsmassnahmen zur Nutzung dieser Daten gefordert worden wäre, wurde in der Sommersession 2014 vom Ständerat wie auch von seiner vorberatenden Kommission abgelehnt. Die SPK machte geltend, dass sie die Motion nicht etwa deshalb ablehne, weil sie deren Ziele nicht unterstütze, sondern weil sie während der mittlerweile vergangenen Zeit - die Motion war bereits 2011 eingereicht worden - mehrheitlich erfüllt worden war. Bereits seit September 2013 war ein Pilotportal aufgeschaltet worden. Zudem hatte der Bundesrat im Frühjahr eine Strategie für eine Umsetzung von
Open Government Data verabschiedet. Die Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte folgte ihrer Kommission und verwarf die Motion mit 25 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
[34]
Mit einer in der Herbstsession in der grossen Kammer angenommenen Motion zielte die FDP-Liberale Fraktion auf eine frühe Positionierung der Schweiz als Standort für eine internationale Plattform für
Internet Governance ab. Der Vorstoss wurde im Rahmen der Bemühungen für eine Profilierung des Standortes Genf eingereicht (vgl. Kapitel 1a). Ein Bericht der "Groupe permanent conjoint Confédération-Canton sur les priorités de la Genève internationale" (GPC) schlug als Massnahme unter anderem vor, dass Genf eine führende Rolle bei der Ausarbeitung von Standards für eine neutrale und sichere Internetplattform übernehmen solle, auf der sich Regierungen, Wirtschaftsunternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen austauschen können. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, die im Nationalrat dann auch ohne Diskussion an den Ständerat weitergeleitet wurde.
[35]
In der Sondersession im Mai nahm sich der Nationalrat als Erstrat der Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und des Bundesblatts (
Publikationsgesetz) an. Die hauptsächliche Änderung betraf die elektronische Fassung amtlicher Veröffentlichungen, die neu rechtsverbindlich werden soll, was bisher nur für die Papierversion der Fall war. Die Vorlage war unbestritten und die Anpassung ans Internetzeitalter wurde auch in Anbetracht des Umstandes, dass amtliche Dokumente praktisch nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch konsultiert werden, als an der Zeit erachtet. Der Rat nahm lediglich kleine Änderungen vor: So sollten etwa Korrekturen von Erlassen nicht von der Bundeskanzlei, sondern von der parlamentarischen Redaktionskommission vorgenommen werden. Die Vorlage passierte oppositionslos mit 164 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Auch den Zweitrat passierte die leicht angepasste Vorlage in der Herbstsession ohne Gegenstimmen mit 39 zu 0. In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage im Nationalrat mit 197 zu 0 und im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen angenommen.
[36]
Ein im Nationalrat angenommenes Postulat fordert von der Regierung einen Bericht über die Umsetzung der Massnahmen für die 2005 veröffentlichte
Open-Source-Strategie der Bundesverwaltung. Rund 90% der Software in der Bundesverwaltung seien proprietär, obwohl es ebenbürtige Open-Source-Alternativen gäbe, begründete Edith Graf-Litscher (sp, TG) ihren Vorstoss. Auch werde noch zu wenig häufig mit Open Document gearbeitet, was die Bevölkerung zwinge, Microsoft-Programme zu beschaffen, um Behördenformulare bearbeiten zu können. Die in der Strategie geplante Evaluation solle jetzt durchgeführt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und entsprechend wurde es stillschweigend überwiesen.
[37]
Der Nationalrat beugte sich als Erstrat über das
Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB). Hauptziel des NFB ist eine Vereinheitlichung des bisher dualen Steuerungssystems der Verwaltung. Während einige Ämter noch nach der traditionellen Input-Steuerung geführt werden, sind andere bereits so genannte FLAG-Einheiten (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget). Das NFB will überall ziel- und leistungsorientierte Führungsmodelle einführen. Die Steuerung von Aufgaben und Finanzen soll durch mehr Transparenz der effektiv zu erbringenden Leistungen verbessert werden. So soll mehr Klarheit herrschen, wofür die Mittel überhaupt eingesetzt werden. Zudem soll die ergebnisorientierte Verwaltungsführung weiterentwickelt und insgesamt die Effizienz in der Bundesverwaltung gesteigert werden. Die wichtigste Neuerung stellt dar, dass der Voranschlag künftig mit dem Aufgaben- und Finanzplan verbunden und in einem Dokument vorgelegt wird. So sollen Budgetentscheide stärker faktenbasiert erfolgen können.
Der Antrag der SVP-Fraktion, auf das Geschäft nicht einzutreten, wurde mit 125 zu 44 Stimmen abgelehnt. Alle Fraktionen - mit Ausnahme der Volkspartei - hatten sich positiv über die Stossrichtung des NFB geäussert. Die hauptsächliche Sorge der SVP war ein Verlust an Steuerung durch das Parlament. Bei der Detailberatung versuchte sie deshalb, das NFB so anzupassen, dass die Oberaufsicht des Parlamentes nicht beschnitten werde. Im Prinzip hatte auch die Spezialkommission des Nationalrates, die für das NFB eingesetzt worden war, den Anspruch, die Steuerungsmöglichkeiten des Parlamentes noch zu verbessern. Dies sollte - in Abweichung des Vorschlags des Bundesrates - erreicht werden, indem der Finanzplan und der Entwurf für den Voranschlag gleichzeitig vorgelegt werden (und nicht erst der fertige Voranschlag). Der Finanzplan soll mit Änderungswünschen ergänzt werden können, die dann im nächsten Jahr vom Bundesrat ins Budget aufgenommen werden müssten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf unterstützte diesen Kommissionsantrag und die Grosse Kammer übernahm ihn gegen die Opposition von links-grün, wo unnötige Bürokratie befürchtet wurde: Der Finanzplan könne bereits heute mit Motionen abgeändert werden. Freilich sieht die neue Regelung raschere Änderungsmöglichkeiten vor. Der zweite erfolgreiche Änderungsantrag der Kommission zielte auf eine Präzisierung ab: Nachvollziehbar gemacht und transparent dargestellt werden sollen nicht nur die übergeordneten Ziele der Verwaltungseinheiten, sondern auch die detaillierter definierten Leistungs- und Wirkungsziele für die einzelnen Leistungsgruppen. Erfolgreich war ein Minderheitsantrag, der ein Management-Informationssystem fordert, mit dem die Steuerungsprozesse unterstützt werden. Vergeblich wies die Finanzministerin darauf hin, dass die Einführung eines solchen Systems ohnehin geplant sei und es dafür kein Gesetz brauche. Ebenfalls abgeändert wurde die Idee des Bundesrates, keine laufende Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen über Subventionen einzuführen, sondern diese wie bisher alle sechs Jahre durchzuführen. Zahlreiche weitere Minderheitsanträge wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung zeigte sich erneut nur Opposition aus der geschlossenen SVP-Fraktion. Das Geschäft ging mit 125 zu 46 Stimmen weiter an den Ständerat.
In der kleinen Kammer stiess das NFB in der Herbstsession auf keine nennenswerte Opposition. Zwar sei das Geschäft in der Kommission auf Skepsis gestossen, und man habe sich gefragt, ob das alte System so schlecht sei, dass wirklich etwas geändert werden müsse - so der Kommissionssprecher Altherr (fdp, AR). Letztlich habe in der Kommission aber das Argument obsiegt, dass das alte System auch nicht so gut sei, dass es beibehalten werden müsse. Der Ständerat folgte bis auf eine Ausnahme den Änderungswünschen des Nationalrates. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter erhörten die Finanzministerin und strichen die Forderung nach einem Informationssystem, da ein solches bereits aufgegleist sei. Mit 39 zu 2 Stimmen hiess der Ständerat den so überarbeiteten Entwurf gut.
Noch in der Herbstsession ging das Geschäft zurück an den Nationalrat, der die Vorschläge des Ständerates übernahm. Ohne Erfolg hatte die SVP einen Minderheitsantrag auf Beibehaltung der Verankerung der Idee einer Softwarelösung im Gesetz gestellt. In der Schlussabstimmung passierte das NFB mit 133 zu 61 Stimmen bei vier Enthaltungen im Nationalrat - zu den 57 SVP-Stimmen gesellten sich je eine Stimme aus der BDP- und der FDP-Fraktion sowie zwei Stimmen aus der GP-Fraktion - und mit 38 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung im Ständerat. Auch hier kamen die Gegenstimmen aus der SVP und der BDP.
[38]
Die Motion Vitali (fdp, LU), welche die
Einführung eines Personalplanes für den Voranschlag 2014 über alle Departemente gefordert hätte, wurde zurückgezogen. Der Motionär sah sein Anliegen mit dem neuen Führungsmodell der Bundesverwaltung (vgl. oben) als erfüllt an.
[39]
Eine Motion Schneider-Schneiter (cvp, BL), die vom Bundesrat verlangt hätte, dass die Bundesverwaltung zu regulären Festnetztarifen telefonisch erreichbar sein müsse, fand im Nationalrat keine Gnade. Der Vorstoss hat seinen Ursprung in der Umstellung der Verwaltung auf
058-Nummern, die für Abonnentinnen und Abonnenten unterschiedlicher Festnetz- und Mobilfunknetzanbietern unterschiedlich teuer war. Der Bund hatte allerdings in der Zwischenzeit einiges unternommen, um die Ungleichheiten auszumerzen.
[40]
Personal
Der Nationalrat überwies ein Postulat Romano (cvp, TI) und ein Postulat Cassis (fdp, TI), die beide eine Untersuchung der Sprachkompetenzen in den Führungsgremien der Bundesverwaltung forderten. Die
Mehrsprachigkeit der Schweiz müsse auch in der
Bundesverwaltung gewürdigt werden. Das vom Bundesrat anvisierte Ziel, dass Kaderpersonen des Bundes über aktive Kenntnisse in zwei Amtssprachen und passive Kenntnisse in einer dritten Amtssprache hätten, sei zwar begrüssenswert, es brauche aber damit erst recht eine Untersuchung der gegenwärtigen Sprachkenntnisse und eine Bedarfsanalyse. Der Bundesrat argumentierte vergeblich, dass die Förderung der Mehrsprachigkeit ein Gegenstand des vierjährlich erscheinenden Evaluationsberichtes des Eidgenössischen Personalamtes sei, der zwar nicht in der verlangten Detailliertheit berichte, mit dem sich aber Entwicklungen aufzeigen liessen. Die grosse Kammer nahm die Postulate mit 115 zu 69 (Romano) bzw. mit 123 zu 60 Stimmen (Cassis) an. Beide Male kam Opposition aus der SVP und der GLP. Bundesrätin Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass man im Zusammenhang mit der Sprachenverordnung beide Postulate bereits bearbeite.
[41]
Der Mitte März 2014 erschienene
Bericht zum
Personalmanagement des Bundes zeigte in der nationalen Verwaltung eine Zunahme der Teilzeitbeschäftigungen um 2,3 Prozentpunkte auf. Fast ein Viertel aller Bundesangestellten (23,4%) arbeiteten weniger als 90%. Zum Vergleich: In der gesamten Erwerbsbevölkerung beträgt dieser Anteil 32,1%. Beim Bund arbeiten vor allem Frauen Teilzeit (49,2%) während die männlichen Bundesangestellten ihren Job nur in 10,6% aller Fälle nicht als Vollzeit-Angestellte erledigen. Nach Möglichkeit werden beim Bund Stellen variabel mit 80 bis 100% ausgeschrieben. Dem Bericht war weiter zu entnehmen, dass der Frauenanteil im höheren Kader mit 30,2% erstmals den Sollwert von 30% überschritten habe.
[42]
Die GPK beider Räte legten einen 2012 in Auftrag gegebenen Bericht über die
Anzahl externer Mitarbeiter in der Verwaltung vor. Untersucht wurden neun Einheiten mit insgesamt 4'331 Vollzeitstellen. Jeder zehnte Mitarbeiter war extern, also bei einem privaten Arbeitgeber angestellt. Dies - so zeigte der Bericht weiter auf - verursache erstens Mehrkosten: Die rund 11% extern angestellten Mitarbeiter seien für 16% der Kosten verantwortlich. Zudem sei sehr konservativ geschätzt mehr als die Hälfte der externen Mitarbeiter unangemessen eingesetzt und rund 30% der extern besetzten Stellen seien nie öffentlich ausgeschrieben worden. Bundesrat und Parlament hätten über diese Stellen keine Informationen, weil diese in der Regel nicht über Personal-, sondern über Sachkosten verbucht worden seien. Zwar seien für den Bericht die neun Einheiten bewusst ausgewählt worden, weil dort besonders viele externe Mitarbeiter vermutet worden seien, und so sei keine Verallgemeinerung möglich. Der Bericht sei für die Verwaltung dennoch kein gutes Zeugnis. Allerdings könnte die Anstellung über Sachkosten auch eine Folge der Sparübungen bei den Personalkosten sein. Zudem seien externe Mitarbeiter - vor allem im IT-Bereich, aber auch bei kurzfristigen Engpässen oder Knappheit an Fachkräften - auch im Privatbereich keine Seltenheit, wurde in den Medien argumentiert. Die GPK beider Räte empfahlen dem Bundesrat, die Definition einer bis jetzt fehlenden Strategie im Umgang mit externen Mitarbeitern. Mit klaren Rechtsgrundlagen und einer Verbesserung der internen und externen Transparenz zum Personalbestand soll eine bessere Kontrolle und Steuerung angestrebt werden.
[43]
Ein Postulat Yvonne Feri (sp, AG), das einen Bericht über unterstützende Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter verlangte, um eine
Geschlechterquote von 40% in der Bundesverwaltung zu erreichen, wurde mit 94 (bürgerlichen) zu 73 (links-grünen) Stimmen abgelehnt. Die Ratsmehrheit folgte den Argumenten von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die das Postulat zur Ablehnung empfahl, weil die Forderung ohne den Bereich Verteidigung bereits erfüllt sei. 2013 hätte der Frauenanteil ohne VBS und Grenzwachtkorps 43,3% betragen. Der Sollwert liege bei 44 bis 48%. Diese Zahl strebe man auch in Kaderpositionen an, wo der Frauenanteil nach wie vor tiefer sei.
[44]
Der Nationalrat überwies eine Motion Gilli (gp, SG), die eine Revision der Regierungs- und Verwaltungsverordnung fordert. Angestrebt wird, dass auch
leitende Angestellte bei Anstalten des Bundes ihre
Interessenbindungen offenlegen müssen. Es sei nicht einsichtig - so die Motionärin - weshalb Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen ihre Bindungen offenlegen müssten, Mitglieder von Leitungsorganen von Anstalten des Bundes jedoch nicht. Zwar gäbe es einige Stellen, wo dies freiwillig geschehe, aus Gründen der Gleichbehandlung und um Vertrauen zu bilden, brauche es aber eine verbindliche Lösung für alle. Der Bundesrat anerkannte das Anliegen und empfahl die Motion zur Annahme. Er versprach, zu prüfen, welche rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden müssten. Im Nationalrat wurde die Motion stillschweigend überwiesen, der Ständerat nahm sich dem Anliegen 2014 nicht mehr an.
[45]
Markus Lehmann (cvp, BS) machte den drohenden Fachkräftemangel zum Argument für sein vom Nationalrat angenommenes Postulat. Der Wirtschaft werde die
Weiterbeschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften, auch nach deren Pensionierung, empfohlen. Diese Empfehlungen hätten mehr Gewicht, wenn der Bund mit gutem Beispiel vorangehe. Deshalb brauche es einen Bericht, der die bisher hinsichtlich Weiterbeschäftigung von Bundesangestellten nach Erreichen des Rentenalters getroffenen Massnahmen und deren Erfolge aufzeige.
[46]
Nachdem das Postulat Jürg Grossen (glp, BE) im Jahr 2013 vom Nationalrat angenommen wurde, zog der Berner Nationalrat seine praktisch gleich lautende Motion zurück. Die Regierung prüft aufgrund des Postulates, ob Anreize für die so genannte Telearbeit (
Home-Office) von Bundesangestellten geschaffen werden sollen. Mitte September legte der Bundesrat seinen Bericht zum Postulat Grossen (glp, BE) über
Home-Office vor. Er machte deutlich, dass die Möglichkeit für Telearbeit für alle Mitarbeitenden des Bundes bereits angeboten werde. Es bestünden bereits Mustervereinbarungen und es würden Anreize geschaffen, damit Home Office breiter genutzt werde. Es bestehe mit Artikel 33 der Verordnung EFD zur Bundespersonalverordnung auch eine Rechtsgrundlage für Telearbeit: Im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle kann Arbeit ganz oder teilweise ausserhalb des Arbeitsplatzes geleistet werden.
[47]
Die SVP interessierte sich für die
Entwicklung der Lohnkosten der obersten Kader und Leitungsorganen von Unternehmen des Bundes. Ein mit einem Postulat verlangter Bericht soll nicht nur Aufschluss geben über die Entwicklung der Löhne (inklusive aller weiteren Entschädigungen) zwischen 2004 und 2013, sondern auch über die Lohnstruktur in den einzelnen Betrieben. Damit soll gezeigt werden können, ob sich die Löhne der Kader anders entwickelten als die Löhne der Mitarbeiter eines Betriebes. Die SVP wollte mit dem vom Bundesrat zur Annahme empfohlenen und der grossen Kammer stillschweigend angenommenen Postulat Medienberichten nachgehen, die eine überproportionale Entwicklung von Kaderlöhnen in bundesnahen Betrieben aufgezeigt hatten.
[48]
Für medialen Wirbel - zumindest in den Boulevardmedien - sorgte die
Nackt-Selfie-Affäre, die freilich von der NZZ ins Rollen gebracht wurde. Eine Mitarbeiterin der Bundesverwaltung hatte Nacktbilder, die sie unter anderem in ihrem Bundeshaus-Büro geschossen hatte, auf ihren Twitter-Account geladen. Weil im Blick einige der Aufnahmen verpixelt gezeigt wurden, konnten die Parlamentsdienste als Arbeitsstelle eruiert werden, was diese veranlasste zu handeln, und die Angestellte per sofort freizustellen.
[49]
Parlament
2014 amtete Ruedi Lustenberger (cvp, LU) als
Nationalratspräsident. Traditionsgemäss fanden in der Wintersession die Wahlen für des neue Präsidium und die neuen Vizepräsidien statt, wobei es zwar jeweils Formsache ist, dass der amtierende erste Vizepräsident zum Präsidenten und der amtierende zweite Vizepräsident zum neuen ersten Vizepräsident erkoren werden. Ebenfalls Usus ist die rotierende Besetzung der Präsidien nach Parteifarbe. Interessant und medial aufbereitet ist freilich die Stimmenzahl, die ein neuer Präsident von der Grossen Kammer erhält. Der amtierende erste Vizepräsident Stéphan Rossini (sp, VS) wurde mit soliden 170 Stimmen zum neuen Nationalratspräsidenten gewählt. Von den 185 eingelangten Wahlzetteln waren neun leer, einer ungültig und fünf mit anderen Namen beschrieben. Rossini stellte in seiner Rede den nationalen Zusammenhalt und die Bedeutung von Innovation und Forschung in den Vordergrund. Es brauche eine offene Schweiz. Die Präsidentschaft des Walliser Sozialdemokraten fällt zusammen mit dem 200-jährigen Jubiläum der Zugehörigkeit des Kantons Wallis zur Schweiz. Zur ersten Vizepräsidentin wurde Christa Markwalder (fdp, BE) bestimmt. Bei der jungen Freisinnigen waren 21 der 189 eingelangten Wahlzettel leer, einer ungültig und 13 Diversen zugedacht. Sie wurde mit 154 Stimmen gewählt. Turnusgemäss steht der SVP das Präsidium im Jahr 2017 zu. Die SVP-Fraktion schlug Jürg Stahl (svp, ZH) vor, der mit 132 Stimmen gewählt wurde. Bei Stahl waren zwölf der 173 eingegangenen Wahlzettel leer, einer ungültig und je 14 Stimmen gingen an Rudolf Joder (svp, BE) bzw. an Diverse. Stahl hatte sich parteiintern gegen Felix Müri (spv, LU) und Yves Nidegger (svp, GE) durchgesetzt.
[50]
Zum
Ständeratspräsidenten wurde in der Wintersession Claude Hêche (sp, JU) gewählt. Der Genosse erhielt 44 Stimmen (1 leer, 1 Diverse). Hêche sprach bei seinem Amtsantritt von seinen widersprüchlichen Gefühlen. Auf der einen Seite mache ihn der Tod von This Jenny (svp, GL), der mehr als ein langjähriger Kollege gewesen sei, traurig, auf der anderen Seite freue er sich über seine anstehende Mission als Präsident der kleinen Kammer. Seine Bitte, mit dem Geschenk für den scheidenden Präsidenten Hannes Germann (svp, SH), nicht zu spielen, sorgte im Rat dann wieder für Heiterkeit. Germann kriegte einen von allen Ständerätinnen und -räten signierten Fussball. Zum Vizepräsidenten wurde erwartungsgemäss der junge Neuenburger Kantonsvertreter Raphaël Comte (fdp, NE) bestimmt. Er erhielt 43 Stimmen (1 leer, 2 Diverse). Turnusgemäss stellt die CVP den übernächsten Präsidenten, Ivo Bischofberger (cvp, AI) der ebenfalls mit 43 Stimmen (2 leer, 1 Diverse) ins Amt des zweiten Vizepräsidenten gewählt wurde. Zur Stimmenzählerin stieg Karin Keller-Sutter (fdp, SG) auf und zum Ersatzstimmenzähler wurde Jean-René Fournier (cvp, VS) bestimmt. Die beiden Ämter, die gleichzeitig Mitgliedschaft im Büro bedeuten, sind sozusagen die Vorstufen für die Vizepräsidien und schliesslich das Präsidium.
[51]
Die Zusammensetzung des Büros des Ständerates gab Anlass zu Diskussionen. Im Ständerat wird alljährlich neben dem Präsidenten, dem ersten und dem zweiten Vizepräsidenten, ein Stimmenzähler sowie ein Ersatzstimmenzähler gewählt. In der Regel - eine Wiederwahl bei den eidgenössischen Wahlen vorausgesetzt - rückt der Ersatzstimmenzähler nach fünf Jahren sukzessive und quasi automatisch zum Ständeratspräsidenten auf. Weil bisher in der kleinen Kammer vorwiegend die FDP und die CVP das Sagen hatten, wurden in der Regel vor allem Angehörige dieser beiden Parteien berufen. Seit 1919 stellten die FDP und die CVP je 41 Ständeratspräsidenten, die SP und die SVP jeweils sechs und die LP zwei. Mit den eidgenössischen Wahlen 2011 hatte sich das Gewicht in der kleinen Kammer allerdings verschoben. Die SP verfügt über gleich viele Sitze wie die FDP (je 11) und nur über zwei weniger als die CVP. Wenig verwunderlich also, dass die SP im Berichtjahr mehr
Proportionalität für das Ständerats-Büro forderte. Die informelle Regel im Ständerat lautete bisher, dass sich Freisinnige und Christlichdemokraten jeweils zwei Mal hintereinander abwechselten und erst dann die SP oder die SVP zum Zug kamen. Diese informelle Regel sollte mit einer Motion Roberto Zanetti (sp, SO) durchbrochen werden. Das Büro des Ständerates lehnte die Motion mit der Begründung ab, dass Proportionalität bei fünf Mitgliedern aufgrund von Rundungsschwierigkeiten nur bedingt möglich sei. Zudem seien die Regeln bereits nach den Wahlen 2011 festgelegt worden und Änderungen seien deshalb erst nach den Wahlen 2015 möglich. Nach den nächsten Wahlen solle diese Regel aber noch einmal mit den Gruppenchefs diskutiert werden. Nach kurzer Debatte zog Zanetti den Vorstoss wieder zurück.
[52]
Auch 2014 kam es im Parlament zu einigen
Mutationen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr elf neue Parlamentsmitglieder vereidigt. Tragisch war dies im Falle beider Ständeräte aus dem Kanton Glarus. Für den 2013 überraschend verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) und den 2014 zurückgetretenen und kurz darauf aufgrund seines Krebsleidens aus dem Leben geschiedenen This Jenny (svp, GL) wurden in Ersatzwahlen Thomas Hefti (fdp, GL) und Werner Hösli (svp, GL) als Nachfolger bestimmt (vgl. Kapitel 1e, Wahlen). Gleich vier Nationalräte rutschten aus dem Kanton Zürich nach: Christoph Blocher (svp, ZH) und Hans Kaufmann (svp, ZH) wollten eigentlich jüngeren SVP-Mitgliedern Platz machen, aber Ernst Schibli (svp, ZH; Jahrgang 1952), der 2011 nach 10 Jahren nicht mehr in den Nationalrat gewählt worden, aber erster Ersatz auf der SVP-Liste war, entschied sich für eine Rückkehr nach Bern. Für Blocher rutschte dann freilich der 15 Jahre jüngere Thomas Matter (svp, ZH) nach. Markus Hutter (fdp, ZH) trat zurück, weil er sich seinem Unternehmen widmen wollte. Für ihn kam Beat Walti (fdp, ZH) zum Handkuss. Der zweite neue Zürcher FDP-Vertreter war Hans-Peter Portmann (fdp, ZH). Er wurde Nachfolger von Filippo Leutenegger (fdp, ZH), der in die Zürcher Stadtexekutive gewählt wurde. Auch der ehemalige Präsident der FDP, Fulvio Pelli (fdp, TI) hatte seinen Rücktritt eingereicht und machte Platz für Giovanni Merlini (fdp, TI). Der fünfte Abgeordnetenaustausch für die FDP wurde zwischen Pierre-André Monnard (fdp, NE) und Laurent Favre (fdp, NE) getätigt. Favre war bei Ersatzwahlen in die Neuenburger Regierung gewählt worden. Neben Blocher, Jenny und Kaufmann trat für die SVP mit Caspar Baader (svp, BL) ein weiteres Schwergewicht zurück. Er wurde durch Christian Miesch (svp, BL) ersetzt. Die SP - Rebecca Ruiz (sp, VD) rutschte für Josiane Aubert (sp, VD) nach - und die BDP - mit Heinz Siegenthaler (bdp, BE) für Ursula Haller (bdp, BE) - hatten je eine Mutation vorzunehmen. Die 49. Legislatur war damit bis Ende 2014 bereits von 24 Wechseln geprägt. Fast jeder zehnte Sitz im nationalen Parlament wurde damit ausserhalb der regulären Wahlen getauscht.
[53]
Das von Sotomo auf der Grundlage von Abstimmungen durchgeführte
Nationalratsrating für das dritte Jahr der laufenden Legislatur zeigte eine Spannweite zwischen -9,4 - die Extremposition, die sich Carlo Sommaruga (sp, GE) und Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) teilen - und +9,9, gehalten von Pirmin Schwander (svp, SZ). Das Rating zeigt Unterschiede zwischen den Sprachregionen. Die mittlere Position aller französischsprechenden Nationalrätinnen und Nationalräte lag bei -1,4 während die Deutschschweizer Vertreterinnen und Vertreter im Schnitt bei 0,5 zu liegen kamen. Interessant war der seit ein paar Jahren anhaltende Rechtsrutsch der acht Nationalräte aus dem Kanton Tessin, welche die Deutschschweiz 2014 rechts überholten. Eine markante Entwicklung über die Zeit lässt sich auch hinsichtlich der Harmonisierung innerhalb der Parteien feststellen. Die mittleren Positionen verschoben sich zwar marginal - vor allem bei den Polparteien in Richtung Extreme - die Spannweite innerhalb der Parteien nahm aber seit 1996, also seit dem ersten derart bestimmten Rating stark ab. Die innerparteiliche Homogenität und die Abstimmungsdisziplin scheinen also stärker geworden zu sein.
[54]
Um dem sich im Jahr 2015 zum 200. Mal jährenden Beitritt der Kantone Genf, Wallis und Neuenburg zur Eidgenossenschaft gebührend zu gedenken, regte eine parlamentarische Initiative Cramer (gp, GE) eine
Session extra muros im Kanton Wallis an. Die Durchführung einer Parlamentssession in genanntem Bergkanton würde die Vielfalt der Schweiz in geographischer, kultureller und politischer Sicht unterstreichen - so der Genfer Grüne. Obwohl sich das Büro des Ständerates mit 3 zu 2 Stimmen gegen das Begehren aussprach, gab die kleine Kammer der Initiative mit 21 zu 17 Stimmen Folge. Das Büro hatte vergeblich geltend gemacht, dass eine Session ausserhalb von Bern eine absolute Ausnahme bleiben solle, da eine solche nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch einiges an Ressourcen verschlinge. Damit würde zudem ein Präjudiz geschaffen, das weitere Forderungen nach sich ziehen würde. Im Nationalrat wurde der Initiative dann allerdings keine Folge gegeben. Auch hier hatte sich das Büro gegen den Vorstoss ausgesprochen. Allerdings machte es nicht nur ähnliche grundsätzliche Gründe geltend wie das Schwester-Büro, sondern auch ganz praktische: In der Zwischenzeit hatte sich nämlich der vorgesehene Gastkanton geäussert. Weil 2015 bereits mehrere Grossanlässe stattfänden, sähe sich der Kanton Wallis nicht in der Lage, die notwendigen Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen und die Vorbereitungsarbeiten umzusetzen. Weil daraufhin der Minderheitsantrag zurückgezogen wurde, wurde der Initiative keine Folge gegeben. Ein Jahr zuvor hatten die Räte noch gegenteilig über eine parlamentarische Initiative Buttet (cvp, VS) entschieden, die ebenfalls eine Session extra muros im Wallis gefordert hätte - während der Nationalrat damals zugestimmt hatte, hatte der Ständerat dem Begehren keine Folge gegeben. Grund für den damaligen Vorstoss war die Annahme der Abstimmung zur Revision des Raumplanungsgesetzes gewesen, die im Kanton Wallis sehr deutlich abgelehnt worden war.
[55]
Instrumente
Die von unterschiedlichen Seiten immer wieder kritisierte und so bezeichnete ,Vorstossflut' wuchs auch 2014 weiter. Beklagt wurde dabei eine immer stärker zunehmende
Arbeitsbelastung, aber auch eine wachsende Flüchtigkeit bei der Gesetzgebung, die sich auf die Qualität der Gesetze nicht unbedingt positiv auswirke. Freilich sind die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht unschuldig am Arbeitsumfang. Werden alle von einem Ratsmitglied 2014 eingereichten parlamentarischen Geschäfte (parlamentarische Initiativen, Motionen, Postulate, Interpellationen, Anfragen und Fragen in der Fragestunde) addiert, so zeigen sich 2'174 Vorstösse, was einem Schnitt von 8,8 Vorstössen pro Parlamentsmitglied und Jahr entspricht. Damit ist zwar der Höchststand von 2009, als 9,4 Vorstösse pro Kopf verzeichnet wurden, nicht erreicht, die Zahl wuchs aber im Vergleich zum Vorjahr (im Schnitt: 8,6 Vorstösse) wieder an. Allerdings wurden im Vergleich zu 2013 weniger Geschäfte mit hohem Verbindlichkeits- und Aufwandsgrad eingereicht: Die Zahl eingereichter parlamentarischer Initiativen sank im Vergleich zum Vorjahr von 84 auf 77 und die eingereichten Motionen nahmen von 425 auf 380 ab. Mit 238 wurden nur unwesentlich mehr Postulate eingereicht als 2013 (232). Ein starkes Wachstum zeigt sich aber bei den einfachen Anfragen (119; 2013: 96) und insbesondere bei den Fragen in der Fragestunde (667; 2013: 617), die nur der Nationalrat kennt. Freilich verursachen diese Fragen vor allem Kosten in der Verwaltung und bedeuten keinen grossen Mehraufwand für das Parlament. Der Arbeitsaufwand verspricht in Zukunft sogar noch etwas geringer zu werden, da im Vergleich zu 2013 im Berichtjahr etwas weniger Bundesratsgeschäfte zur Behandlung vorgelegt wurden (90; 2013: 97), die Zahl der eingereichten Petitionen markant abnahm (29; 2013: 66) und auch weniger Wahlgeschäfte anstanden (24; 2013: 31). Allerdings waren die Kantone 2014 etwas aktiver als im Vorjahr, reichten sie doch 21 Standesinitiativen ein (2013: 15).
Die tatsächliche Arbeitsbelastung im Jahr 2014 lässt sich mit Hilfe der Anzahl erledigter Geschäfte eruieren. Diese Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr etwas zurück. Insgesamt wurden 2'197 Geschäfte erledigt (2013: 2'224), wobei auch hier die weniger aufwändigen und unverbindlichen Interpellationen (657; 2013: 580), die einfachen Anfragen (107; 2013: 112) und die Fragen in der Fragestunde (667; 2013: 617) den Hauptharst bildeten. Parlamentarische Initiativen (76; 2013: 102), Motionen (316; 2013: 434) und Postulate (196; 2013: 203) wurden weniger erledigt als noch ein Jahr zuvor. Dasselbe gilt für die Anzahl Standesinitiativen (12; 2013: 32). Hingegen konnten 2014 mehr Bundesratsgeschäfte erledigt werden (93) als noch im Vorjahr (76). Von den 316 erledigten Motionen wurden 68 überwiesen (22%), womit die Erfolgsquote gegenüber 2013 (15%) leicht anstieg. Auch bei den 2014 erledigten Postulaten lag die Annahmequote höher (66%) als noch 2013 (49%).
[56]
In der Frühjahrssession wurde die
elektronische Abstimmungsanlage im Ständerat in Betrieb genommen. Zum ersten Mal seit 1848 werden in der kleinen Kammer für Schluss- und Gesamtabstimmungen nicht mehr die Hände erhoben, sondern elektronisch abgestimmt. Die Stimmprotokolle weisen die Ständeräte und -rätinnen gemäss ihrer Kantons-, nicht aber gemäss ihrer Parteizugehörigkeit aus. Die Beschaffung und Einrichtung der Anlage kostete rund CHF 600'000 und benötigte ein Jahr. Der Wechsel von Hand- zu elektronischer Abstimmung ging auf mehrere Vorstösse und Pannen bei der Auszählung in der Chambre de réflexion zurück. Am Sessionsende zeigten sich die Mitglider der kleinen Kammer zufrieden mit der neuen Anlage. Die Angst der Gegner der Umstellung, dass sich aufgrund des sicht- und analysierbareren Abstimmungsverhaltens eher ein Blockverhalten zeigen würde, bewahrheitete sich nicht. Allerdings konnte eine höhere Präsenz bei Abstimmungen als früher beobachtet werden, wie einige Ständerätinnen und Ständeräte zu Protokoll gaben.
[57]
Die
Jugendsession war Gegenstand eines vom Nationalrat angenommenen Postulates von Mathias Reynard (sp, VS). Ein Bericht des Bundesrates soll aufzeigen, wie man den Anliegen der Jugendlichen, die jeweils in Form von Petitionen eingereicht werden, besser gerecht werden kann. In der Regel entfalten die Petitionen nämlich kaum politische Wirkung. Dies kann als Desinteresse ausgelegt werden, was die Einrichtung 'Jugendsession', die das politische Engagement Jugendlicher fördere, desavouiere. Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulates beantragt, in seiner Antwort aber auf seine Stellungnahme zu einer Interpellation Reynard verwiesen, wo er klar gemacht hatte, dass eine bevorzugte Behandlung der Petitionen aus der Jugendsession aus staatspolitischen Gründen nicht möglich sei, und dass hier vielmehr die parlamentarischen Kommissionen, welche die Petitionen behandelten, gefordert seien. Die Jugendsession 2014 fand Mitte November statt; die Jugendlichen diskutierten über die Position der Schweiz in Europa, über Rassismus und über Jugendarbeitslosigkeit.
[58]
Erst 2013 hatte das Parlament Änderungen des Parlamentsgesetzes beschlossen, mit denen auch das Geschäftsreglement des Nationalrates angepasst worden war. Eine dieser Anpassungen entpuppte sich als ineffizient, was Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) mit einer kurz nach dem damaligen Beschluss eingereichten parlamentarischen Initiative wieder ändern wollte. Konkret verlangte die SP-Nationalrätin die
Wiedereinführung des beschleunigten Verfahrens bei vom Bundesrat akzeptierten, aber bekämpften Vorstössen. Vor der Änderung wurden solche Vorstösse im Nationalrat am letzten Tag der darauffolgenden Session ohne Rederecht zur Abstimmung gebracht, was zu einer raschen Erledigung führte. Ein Anstoss der 2013 beschlossenen Änderungen war gewesen, dass sich der Ständerat gegen diskussionslos angenommene Motionen wehrte, weil es für die ständerätliche Folgedebatte schwierig sei, hier den Willen der grossen Kammer zu erkennen. Weil mit dem neuen Verfahren sowohl Urheberin als auch Bekämpfer des Vorstosses ein Rederecht erhalten und die Behandlung dieser Vorstösse via ordentliche Liste zu erfolgen hat, werden viele gar nicht behandelt, weil sie nach zwei Jahren abgeschrieben werden. Leutenegger Oberholzer plädierte für eine Kombination: dringliche Behandlung in der Folgesession und Einräumung des Rederechts. Das Büro des Nationalrats gab der Initiative Folge und schlug vor, bekämpfte Vorstösse wieder prioritär zu behandeln und zuoberst auf die Vorstossliste zu setzen. Der Entwurf wurde in der Wintersession in der Gesamtabstimmung einstimmig und in der Schlussabstimmung mit 192 zu 4 (SVP-)Stimmen angenommen.
[59]
Die SPK des Nationalrats kam bei der parlamentarischen Initiative Jacqueline Fehr (sp, ZH), die die
überparteiliche Zusammenarbeit fördern wollte, zum Schluss, dass deren Umsetzung unverhältnismässig wäre. Die ursprünglich von der Kommission gutgeheissene Forderung, dass Vorstösse von mehreren Mitgliedern unterschiedlicher Fraktionen gleichzeitig und nicht mehr parallel eingereicht werden können, würde nicht nur Kosten verursachen, sondern auch die Regelung zahlreicher Details bedingen, unter anderem etwa die Berechtigung des Rückzugs eines von mehreren Personen eingereichten Vorstosses oder die Vertretung des Vorstosses in den Räten. Die SPK-NR beantragte deshalb - nachdem sie einen Vorentwurf mit 13:11 Stimmen abgelehnt hatte - die Abschreibung der parlamentarischen Initiative. Das Argument der Kommissionsminderheit, dass ein gemeinsamer, parteiübergreifender Vorstoss nicht nur ein starkes Zeichen sei, sondern auch in den Kantonen praktiziert werde, vermochte den Rat nicht zu überzeugen. Die Initiative wurde mit 113 zu 78 Stimmen, die vorwiegend aus der SP-, der GP- und aus der CVP/EVP-Fraktion stammten, abgeschrieben.
[60]
Rund sechs Monate nach der Einreichung zog Christoph Mörgeli (svp, ZH) eine parlamentarische Initiative wieder zurück, die gefordert hätte, die
SRG in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu überführen und deren leitenden Instanzen (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Beschwerdeinstanz) von der Vereinigten Bundesversammlung nach Parteienproporz wählen zu lassen. Die durch Zwangssteuern finanzierte SRG verkomme zur Staatsanstalt und müsse entsprechend demokratisch legitimiert werden.
[61]
Parlamentsmandat
Der Nationalrat folgte mit 105 zu 63 Stimmen seiner SPK und gab der parlamentarischen Initiative Feri (sp, AG) keine Folge, die eine
Erhöhung des Sessionsrhythmus gefordert hätte, z.B. alle zwei Monate Session während zwei Wochen. Dies würde nicht nur der veränderten Zusammensetzung des Parlaments, in dem immer mehr auch Erziehende sitzen, sondern auch den beruflichen Verpflichtungen neben dem Parlamentsmandat besser Rechnung tragen - so die Begründung für den Vorstoss. Die SPK wollte dieser Argumentation nicht folgen. Das jetzige System mit vier dreiwöchigen Sitzungen hätte sich über Jahrhunderte bewährt. Es gäbe sehr unterschiedliche berufliche und familiäre Situationen, denen man so oder so nicht allen gerecht werden könne. Das Begehren erhielt zwar ausser aus der SVP- und der BDP-Fraktion aus allen Fraktionen einige Sympathiestimmen, nur die SP-Fraktion sprach sich aber geschlossen dafür aus.
[62]
Bei der Vorbereitung einer parlamentarischen Initiative stiess Yvonne Feri (sp, AG) auf Schwierigkeiten, weil systematische
Angaben über die Zusammensetzung der Bundesversammlung sowie Angaben zur zeitlichen Auslastung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier fehlen. Feri regte deshalb via Postulat einen Bericht an, der die gesellschaftliche Zusammensetzung der Bundesversammlung über die Zeit beleuchtet sowie das Zeitbudget und die Bedürfnisse der Parlamentsmitglieder erhebt. Der Nationalrat folgte allerdings seinem Büro und lehnte das Postulat ab. Solche Studien müssten von unabhängiger, wissenschaftlicher Seite indiziert werden und nicht von der Bundesversammlung. In der recht lebendigen Debatte wurden dabei auch die Vor- und Nachteile des Milizsystems im Vergleich zu einem Berufsparlament diskutiert, was sich letztlich auch im Links-Rechts-Graben bei der Ablehnung des Vorstosses zeigte, der nur bei der Ratslinken Unterstützung fand.
[63]
Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Barbara Schmid-Federer (cvp, ZH) das Geschäftsreglement des Nationalrates revidieren. Neu soll ein
Todesfall eines engen Familienmitgliedes eines Parlamentariers
als Entschuldigungsgrund dienen und im Protokoll entsprechend vermerkt werden. Das Büro des Nationalrates gab dem Begehren Mitte Februar 2014 Folge und legte bereits in der darauffolgenden Herbstsession eine Änderung vor, mit der die bisherigen Entschuldigungsgründe - Auftrag einer Delegation, Mutterschaft, Unfall oder Krankheit - entsprechend ergänzt werden. Das Büro wollte die Lücke im Reglement sofort schliessen. Der Nationalrat schloss sich dem sowohl bei der Gesamt- wie auch bei der Schlussabstimmung oppositionslos an.
[64]
Eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) stiess bei der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK) auf offene Ohren. Die Sozialdemokratin regte mit ihrem 2013 eingegebenen Vorstoss an, das Parlamentsressourcengesetz (PRG) so anzupassen, dass auch die
Spesenentschädigungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier als Personal- und Sachausgaben versteuert werden müssen. Es stosse bei der Bevölkerung auf Unverständnis, dass diese Ausgaben von momentan CHF 33'000 pro Jahr bisher nicht der Steuer unterliegen. Die SPK stimmte dem Argument, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier gegenüber der Gesellschaft nicht bevorzugt behandelt werden sollten, einstimmig zu.
[65]
Nachdem der Ständerat in der Herbstsession 2013 die Revision des Parlamentsressourcengesetzes gutgeheissen hatte, mit der die
Distanz- und Übernachtungsentschädigung neu geregelt werden sollte, gelangte das Geschäft in der Frühjahrssession 2014 in den Nationalrat. Die Revision ging auf eine parlamentarische Initiative des Büros SR zurück, die Entschädigungen für Übernachtungen nicht mehr aufgrund einer Kilometerdistanz, sondern aufgrund der Reisezeit vergeben wollte. Bisher waren Ratsmitglieder, die in einem Umkreis von 25 Kilometern zum Bundeshaus wohnen, nicht entschädigt worden, obwohl ihre Reisezeit allenfalls wesentlich länger war als für Ratsmitglieder, die zwar weiter weg wohnen, aber bessere Verkehrsanbindungen haben. Bei einem Schwellenwert von neu 30 Minuten würden aktuell 21 Ratsmitglieder keine Übernachtungsentschädigungen mehr erhalten. Allerdings könnten nach wie vor Entschädigungen geltend gemacht werden, wenn ein Ratsmitglied - etwa aufgrund sehr früh anberaumter Kommissionssitzungen - gezwungen ist, in Bern zu übernachten. Ohne grosse Diskussion hiess die grosse Kammer die Verordnung mit 107 zu 41 Stimmen bei 7 Enthaltungen gut. Die Nein-Stimmen kamen insbesondere aus den Lagern der SVP und der BDP. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft im Ständerat einstimmig (39:0 bei 2 Enthaltungen) und im Nationalrat mit 131 zu 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Wieder stammten die Nein-Stimmen aus den diesmal etwas besser besetzten Fraktionen der SVP und der BDP.
[66]
Weil die ständerätliche SPK im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission 2013 der parlamentarischen Initiative Moret (fdp, VD) keine Zustimmung gab, kam das Begehren in der Sommersession in den Nationalrat. Die Initiantin forderte mehr
Transparenz bezüglich der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Sie wollte, dass im Register der Interessenbindungen Tätigkeiten aufgeführt werden, die mit mehr als CHF 1'000 pro Jahr entschädigt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten hätten bewusst nicht deklariert werden müssen. Die SPK des Ständerates hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass die vorgesehene Lösung nicht befriedigend sei, da lediglich zwischen ehrenamtlichen und nicht-ehrenamtlichen Tätigkeiten unterschieden werden könne, über deren Umfang aber keine Klarheit herrschen würde. Zudem wurde die Praktikabilität der Lösung angezweifelt und volle Transparenz in diesem Bereich an und für sich hinterfragt. Die Mehrheit in der grossen Kammer folgte diesen Argumenten und gab der Initiative mit 109 zu 77 Stimmen keine Folge.
[67]
Erneut verschaffte sich die Internetplattform Politnetz mediale Aufmerksamkeit mit ihrer Auswertung zur
Präsenz der Nationalräte bei Abstimmungen. Ausgewertet wird der Anteil unentschuldigter Abwesenheit bei Gesamt- und Schlussabstimmungen auf der Basis der Abstimmungsprotokolle. Vergeblich wehren sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier jeweils mit dem berechtigten Hinweis, dass die Parlamentsarbeit vor allem in den Kommissionen und Fraktionen geschehe und die Abstimmung zu einem Thema nur noch das Resultat dieser Arbeit darstelle und man sich vor allem bei klaren Ausgangslagen durchaus auch erlauben dürfe, hier nicht anwesend zu sein. Die mediale Beachtung dieser Ranglisten ist trotz dieser Einwände gross. Für das Jahr 2013 mit insgesamt 1042 Abstimmungen wies Politnetz Christoph Blocher (svp, ZH; unentschuldigt abwesend bei 34,9% aller Abstimmungen), Oskar Freysinger (svp, VS; 32,9%) und Lorenzo Quadri (lega, TI; 31,1%) als "Schwänzer des Jahres" aus, wie die Schweiz am Sonntag titelte.
[68]
Die Diskussion um ein
Miliz- vs. Berufsparlament wurde im Berichtsjahr angeheizt durch Berechnungen der durchschnittlichen Entschädigung der Parlamentarier einerseits und durch die Resultate einer bereits 2010 erschienenen Studie zum Professionalisierungsgrad der Politikerinnen und Politiker im Bundeshaus andererseits. Im Schnitt erhält ein Mitglied der grossen Kammer CHF 138'108. In der kleinen Kammer beläuft sich die Entschädigung auf durchschnittlich CHF 155'571. Dies entspricht einem mittleren Kaderlohn und im Prinzip ist ein Parlamentarier nicht auf weitere Einkünfte angewiesen, die er etwa aufgrund seines Berufes, dem er als Milizpolitiker nachgeht, zusätzlich erhält. Die erwähnte Studie hatte bei den Parlamentariern den Arbeitsaufwand erfragt, den sie für ihr politisches Mandat erbringen. Wer mehr als zwei Drittel seiner Arbeitszeit für die Arbeit im National- oder Ständerat opfert, gilt dabei als Vollzeit- oder Berufspolitiker. Die Studie weist für das Jahr 2007 einen Anteil von 28,4% aller Nationalräte aus, die dieser Kategorie zugeordnet werden können. Im Ständerat beträgt der Anteil gar 57,6%. Die Studie spricht in der Folge von Scheinmiliz: die Arbeitspensen entsprechen zwar mehrheitlich einem Berufsparlament, die Strukturen sind aber nach wie vor auf ein Milizparlament ausgerichtet. Ein 2012 erschienener Beitrag der Universität Lausanne zeigt auf, dass die Professionalisierung im Schweizer Parlament in den letzten 100 Jahren zugenommen hat, dass das Milizsystem aber in den Köpfen nach wie vor sehr stark verankert ist. Noch einmal angeheizt wurde die Diskussion im Mai nach dem Rücktritt von Christoph Blocher (svp, ZH). Der ehemalige Bundesrat äusserte sich nicht nur abfällig über den Parlamentsbetrieb, sondern forderte auch eine drastische Kürzung der Entschädigungen, um den Milizcharakter des Parlaments wieder zu stärken. Die auf diese Forderung folgende Kritik von links machte darauf aufmerksam, dass es zutiefst undemokratisch sei, wenn nur noch Reiche ein Parlamentsmandat annehmen könnten, weil nur diese sich dies leisten könnten. Die SVP hielt die Idee allerdings bis zum Jahresende am Köcheln.
[69]
Weil die SPK des Ständerates der parlamentarischen Initiative Caroni (fdp, AR) ihre Zustimmung verweigert hatte, nachdem sich die nationalrätliche Schwesterkommission vorerst noch für Folge geben stark gemacht hatte, wurde das Begehren im Nationalrat debattiert. Die Initiative verlangt ein
Akkreditierungssystem für Lobbyistinnen und Lobbyisten. Caroni geisselte vor allem das bestehende Badge-System: jeder Parlamentarier darf zwei Personen Zutritt zum Parlament verschaffen. Die meisten so zutrittsberechtigten Personen sind Vertreter von Interessenorganisationen, aber auch private Mitarbeiter und Familienangehörige. Caroni sprach dabei von einem Badge-Basar, der nicht nur für die Interessenvertreterinnen und -vertreter unwürdig sei, sondern auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ins Zwielicht bringe. Mit einer Akkreditierung könnte nicht nur diesem Basar ein Ende bereitet werden, sondern es würde auch transparenter, wer in welcher Funktion im Bundeshaus ein- und ausgehe. In der Zwischenzeit hatte die SPK-NR knapp ihre Meinung geändert. In ihrem Bericht vom Mai 2014 machte sie geltend, dass ein Akkreditierungssystem zu kompliziert sei und kaum befriedigende Kriterien für Zugangsbewilligungen gefunden werden dürften. Die unbürokratische Badge-Regel, bei der die Verantwortung bei den Parlamentsmitgliedern verbleibe, sei vorzuziehen. Die Initiative hingegen würde nicht die Transparenz, sondern die Bürokratie erhöhen. Eine deutliche Minderheit der Kommission, die sich im zweiten Anlauf mit 10 zu 9 gegen Folge geben entschieden hatte, machte allerdings geltend, dass die wichtige Interessenvertretung, die zur Politik gehöre, in geordnete Bahnen gelenkt werden könne, wenn durch klare Kriterien festgelegt werde, wer Zugang zum Bundeshaus haben soll. Die Argumente des Initianten und der Kommissionsminderheit verfingen jedoch nicht: die Mehrheit der grossen Kammer lehnte das Begehren mit 113 zu 66 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab, wobei die Mehrzahl der befürwortenden Stimmen aus den Fraktionen der SP und der GP stammten. Das Thema Lobbyismus wurde von den Medien das ganze Jahr hindurch sporadisch diskutiert.
[70]
Die parlamentarische Initiative des Büros des Nationalrates, die eine Erweiterung der
Zugriffsrechte für die Ratsmitglieder auf Kommissionsprotokolle verlangt hätte, wurde 2014 zurückgezogen. Aufgrund der kritischen Haltung des Bundesrates, hatte sich das Büro entschieden, den Antrag zurückzuziehen und in einer neuen Form wieder einzureichen (vgl. nachfolgend).
[71]
Das Büro NR reichte im März 2013 eine parlamentarische Initiative ein, mit der die
Aufzeichnung und die Auswertung der elektronischen Zugriffsprotokolle der Ratsmitglieder geregelt werden sollen. Die Thematik hätte bereits mit der mittlerweile zurückgezogenen parlamentarischen Initiative für die Erweiterung der Zugriffsrechte geregelt werden sollen. Mit dem neuen Vorstoss ging es nun lediglich noch darum, zu definieren, wie mit so genannten Randdaten verfahren werden darf. Hierbei handelt es sich um Daten, die bei der Nutzung elektronischer Infrastruktur entstehen und die über Nutzerin oder Nutzer, Dauer und Pfade von Kommunikation, nicht aber über den Inhalt von Vorstössen Auskunft geben. Beide Büros beschlossen noch im Jahr 2014 Folge geben.
[72]
Gerichte
In der Herbstsession nahm die Vereinigte Bundesversammlung die
Wiederwahl der ordentlichen und nebenamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes vor. Die 35 zur Wiederwahl antretenden Bundesrichterinnen und Bundesrichter wurden zwar alle bestätigt, doch erhielten einzelne auffällig weniger Stimmen. Das Wahlprozedere sieht vor, dass nur die wieder amtierenden Personen auf einer Liste gewählt werden können. Diese Liste ist in globo abzugeben, wobei einzelne Namen gestrichen werden dürfen. Dies war in der Vergangenheit kaum jemals der Fall gewesen. Bei der Bestätigungswahl im Herbstsemester wurden allerdings zwei SP-, ein CVP- und ein GP-Richter von der SVP nicht gewählt, weil sie "ausländisches vor Schweizer Recht" stellten, wie Christoph Mörgeli (svp, ZH) zu Protokoll gab. Ein SVP-Richter wurde umgekehrt von der Linken abgestraft. Freilich erreichten alle fünf das absolute Mehr trotzdem. Darüber hinaus wurden 2014 drei ordentliche Mitglieder in einer Ergänzungswahl bestimmt. Stephan Haag (glp) und Monique Jametti (svp), die beide in der Herbstsession gewählt wurden, ersetzten die zurücktretenden deutschsprachigen Heinz Aemisegger (cvp) und Hans Mathys (svp). Für den ebenfalls zurücktretenden, französischsprachigen Bundesrichter Yves Kernen (svp) fand die Kommission zuerst keine Kandidierenden und die Nachfolge musste noch einmal ausgeschrieben werden. Schliesslich wurde in der Wintersession Margit Moser-Szeless (svp) zur neuen Bundesrichterin bestimmt. Mit der Wahl der beiden Richterinnen wurde das Geschlechterverhältnis verbessert. Neu waren 13 Frauen und 25 Männer als Bundesrichterinnen und Bundesrichter tätig. Zudem konnte der Parteienproporz verbessert werden; mit Haag wurde zum ersten Mal ein Mitglied der GLP Bundesrichter. Neu besetzt wurden zudem vier nebenamtliche Richterstellen. Gewählt wurden Bernard Albrecht (sp), Federica De Rossa Gisimundo (sp), Yvona Griesser (svp) und Beatrice van de Graaf (svp).
[73]
Nach den Neu- und Bestätigungswahlen setzte sich das
Bundesgericht parteipolitisch aus zehn SVP-Richtern (Anspruch 9,7), neun SP-Richtern (Anspruch 8,8), sieben CVP/EVP-Richtern (Anspruch 6,8), sechs FDP-Richtern (Anspruch 6,3), vier GP-Richtern (Anspruch 2,6) und je einem GLP- (Anspruch 2,2) und BDP-Richter (Anspruch 1,5) zusammen. Der Anspruch bestimmt sich aus der Fraktionsgrösse der jeweiligen Parteien bei total 38 Richterinnen und Richtern. Ende 2014 waren also die GP leicht über und die GLP leicht untervertreten.
[74]
In der Wintersession wurden der
Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes für die Amtszeit 2015/2016 bestätigt. Gilbert Kolly (cvp) erhielt 193 von 210 eingegangenen Stimmen, wobei 13 Wahlzettel leer eingelegt wurden. Ulrich Meyer (sp) wurde mit 200 Stimmen als Vizepräsident bestätigt. Bei ihm waren fünf der 210 eingelangten Stimmzettel leer.
[75]
In der Sommersession nahmen die Räte vom
Geschäftsbericht 2013 des Bundesgerichtes Kenntnis. Informiert wurde über die Geschäftslast, die zwar im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich angestiegen sei, aber dennoch mit 7'919 Fällen einen Höchststand erreicht habe (2012: 7'871). Im Vergleich zum Vorjahr konnten rund 200 Fälle mehr erledigt werden (1'878; 2012: 7'667). Auch die Pendenzen stiegen leicht an und erreichten einen Stand von 2'510 Fällen (2012: 2'469 Fälle). Besonders konfrontiert mit dem Anstieg der Beschwerden waren die strafrechtliche und die öffentlichrechtliche Abteilung. Während erstere die Folgen der neuen Strafprozessordnung zu spüren bekam, wurde zweitere insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Zweitwohnungsbestimmungen mit Beschwerden eingedeckt. Nach wie vor bestehe das Bedürfnis, sich weniger den Bagatellfällen als vielmehr den Grundsatzfragen zu widmen. Mit der Einsetzung einer Kommission will der Bundesrat Nachbesserungen für die Entlastung des Bundesgerichtes aufgleisen.
[76]
Der Ständerat wollte sich als Erstrat in der Wintersession 2014 nicht über die
Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht beugen und beschloss auf Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen (RK), die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Zwar würde mit der Vorlage eine Verbesserung des Rechtsschutzes angestrebt, was im Sinne der RK sei. Das Ziel des besseren Rechtsschutzes könne aber mit einer neu zu schaffenden Berufungsinstanz noch besser verfolgt werden. Weil eine solche Instanz ebenfalls eine Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht bedingt, soll der Bundesrat mit einer Überarbeitung des Entwurfs beauftragt werden. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies zwar darauf hin, dass der vorliegende Entwurf auf eine Motion Janiak (sp, BL) zurückgehe und eine solche Instanz dort nicht Gegenstand gewesen sei, sie zeigte sich aber mit der Rückweisung einverstanden. Im Nationalrat wurde das Geschäft 2014 nicht mehr behandelt
[77]
.
Die 2013 vom Ständerat überwiesene Motion Martin Schmid (fdp, GR), die eine
Live-Stream-Übertragung öffentlicher Urteilsberatungen des Bundesgerichtes verlangt hätte, wurde in der Frühlingssession von der grossen Kammer abgelehnt. Die Kommission für Rechtsfragen, deren Mehrheit die Motion auch entsprechend der Empfehlung des Bundesrates ablehnte, machte geltend, dass die Transparenz, die mit dem Vorstoss gefordert werde, bereits ausreichend vorhanden sei. Grundsatzentscheide würden digital veröffentlicht und alle Urteile könnten im Internet abgerufen werden. Eine systematische Internetübertragung von sehr komplexen Sachverhalten würde eher zu Problemen führen. Der Mediatisierungsdruck könnte etwa auch die Unabhängigkeit des Gerichtes gefährden. Zudem würden lediglich ein Prozent aller Urteile überhaupt öffentlich diskutiert. Die Minderheit, angeführt von Daniel Jositsch (sp, ZH) versuchte vergeblich geltend zu machen, dass das Interesse und das Vertrauen in die Justiz durch die wenigen Live-Auftritte der Bundesrichter erhöht werden könnte. Der Nationalrat versenkte die Motion mit 130 zu 38 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
[78]
Der
zunehmende Druck der Öffentlichkeit gegen die Judikative manifestierte sich Ende 2013 in einem erst Mitte März 2014 bekannt gemachten tätlichen Angriff gegen einen Richter der sozialrechtlichen Abteilung. Der Richter war dem Täter bekannt. Dieser wollte sich offenbar für einen wenige Tage zuvor gefällten Richterentscheid rächen. Der Richter wurde auf offener Strasse angegriffen und leicht verletzt - ein Vorfall, wie er sich zuvor in der Schweiz noch nie ereignet hatte, obwohl Bundesgerichtspräsident Gilbert Kolly von mehreren Fällen offener Drohung berichtete. Um dem anscheinend zunehmenden Misstrauen zu begegnen, setzte die Vereinigung der Richterinnen und Richter eine Ethikkommission ein, die in Form einer Dialogplattform Empfehlungen für adäquates Verhalten von Justiz-Personen abgeben soll. Dabei sollen Themen wie Unabhängigkeit (Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaft und Richterrolle; öffentliche Stellungnahmen zu politischen Geschäften), Unparteilichkeit - vor allem in Kantonen kann es zwischen Staatsanwälten, Verteidigern, Polizeibeamten und Richtern zu problematischen persönlichen Bindungen kommen - oder Umgang mit Druck seitens der Öffentlichkeit (z.B. auch via Medien), diskutiert werden. Ein vorbildliches Verhalten könne helfen, Vertrauen zu schaffen.
[79]
Für das
Bundesverwaltungsgericht wurden aufgrund des Rücktritts von Bruno Huber (cvp) und Jean-Daniel Dubey (parteilos) zwei neue Mitglieder gewählt. Yannick Antoniazza-Hafner (bdp) erhielt 213 Stimmen und David Wenger (svp) erhielt 220 Stimmen. Die Gerichtskommission machte geltend, dass sowohl die BDP als auch die SVP im Bundesverwaltungsgericht untervertreten sei.
[80]
In der Sommersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung turnusgemäss das Präsidium und das Vizepräsidium des
Bundesverwaltungsgerichtes für 2015/2016. Der amtierende Vizepräsident, Jean-Luc Baechler (svp) wurde mit 152 von 159 gültigen Stimmen zum Präsidenten gewählt. Die 39 leeren und 10 ungültigen Stimmen stammten wahrscheinlich zu einem Grossteil aus der CVP/EVP-Fraktion, welche die Wahl von Baechler im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen nicht unterstützt hatte. Baechler war 2004 von der CVP zur SVP übergetreten. Zur Vizepräsidentin wurde die amtierende Richterin Marianne Ryter (sp) bestimmt. Sie erhielt 205 der 205 gültigen Stimmen.
[81]
2013 hatte das Parlament die gesetzliche Grundlage für die Wahl von höchstens drei Richterinnen oder Richtern im Nebenamt für das
Bundesstrafgericht geschaffen. Die erste dieser Stellen wurde 2014 besetzt. Das neue Mitglied soll insbesondere bei italienischsprachigen Verfahren zum Einsatz kommen und die lediglich zwei italienischsprachigen vollamtlichen Richter bei Ausstandsproblemen ersetzen. Das Parlament wählte Claudia Solcà (cvp) mit 170 von 209 eingelangten Wahlzetteln in dieses Amt. 33 Zettel blieben leer und 6 Stimmen fielen auf Verschiedene. Parteipolitische Überlegungen hätten laut der Gerichtskommission bei der Besetzung keine Rolle gespielt, da die neue Richterin auch nur selten zum Einsatz kommen werde. Auf die Ausschreibung hatten sich lediglich zwei Personen gemeldet.
[82]
Bundesanwaltschaft
Mit der 2010 beschlossenen Änderung der Organisation der Strafbehörden hatte das Parlament bestimmt, dass nicht nur der Bundesanwalt, sondern auch ein Aufsichtsgremium vom Parlament zu wählen sei. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) besteht aus je einem Richter des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei praktizierenden Anwälten und drei Fachpersonen, die weder Richter noch Anwälte sind. In der Sommersession stand erstmals die
Gesamterneuerung der AB-BA für die Amtsdauer von 2015 bis 2018 an. Drei Mitglieder stellten sich nicht mehr zur Verfügung. Während Niklaus Oberholzer, der den zurücktretenden Bundesrichter Hansjörg Seiler ersetzte, zusammen mit den Bisherigen in der Sommersession gewählt wurde, konnten die beiden neuen Anwältinnen und Anwälte, Veronica Hälg-Büchi und François A. Bernath, mangels valabler Kandidierender erst in der Herbstsession bestimmt werden. Anders als bei Wahlen zu den Gerichten spielen bei der Ernennung der Mitglieder der AB-BA parteipolitische Überlegungen keine Rolle.
[83]
Der
Jahresbericht der Aufsichtsbehörde (AB-BA) über die Bundesanwaltschaft für das Jahr 2013 wurde Mitte April 2014 veröffentlicht. Er attestierte der Bundesanwaltschaft, gut zu funktionieren und ihre Aufgaben professionell und kompetent wahrzunehmen. Mit Hilfe eines von Bundesanwalt Michael Lauber eingeführten Verfahrenscontrollings konnten die Pendenzen verringert werden. Die Kontrolle habe zu einem internen Druck geführt, Fälle speditiver zu erledigen. Der Bericht machte auch auf die hohen und steigenden Personalkosten aufmerksam.
[84]
Eine von Andrea Caroni (fdp, AR) eingereichte Motion mit dem Ziel, die Bundesanwaltschaft zu entlasten, fand im Nationalrat keine Gnade. Caroni monierte, dass die Bundesanwaltschaft bei der ihr von Rechts wegen zustehenden Verfolgung von Sprengstoffdelikten mit zu vielen
Bagatellfällen beschäftigt sei. So müssten nicht nur schwere Anschläge verfolgt werden, sondern auch die Zerstörung von Robidog-Behältern oder ähnlichen mit pyrotechnischen Materialien beschädigten Einrichtungen. Die grosse Kammer folgte der Argumentation des Bundesrates, der geltend machte, dass die Bundesanwaltschaft Bagatellfälle bereits an die Kantone delegieren könne und die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung schon anderweitig überprüft werde. Die Motion wurde ohne Diskussion abgelehnt.
[85]
Volksrechte
Nutzung der Volksrechte
2014 fanden vier
eidgenössische Urnengänge zu insgesamt zwölf verschiedenen Vorlagen statt, darunter nicht weniger als acht Volksinitiativen, von denen gleich zwei angenommen wurden: die Masseneinwanderungsinitiative und die Pädophileninitiative. Insgesamt wurden damit seit Einführung des Volksbegehrens 1891 total 22 von 198 oder insgesamt jede neunte Initiative angenommen. Seit 1990 hat sich die Erfolgswahrscheinlichkeit von Volksinitiativen somit noch weiter verbessert (vgl. Übersicht Volksinitiativen 2014
[TAB_APS2014_I_1c].Wurden vor 1990 neun Prozent aller Bürgerbegehren angenommen (9 von 98), verschob sich die Erfolgsquote seit 1990 auf 13 von 100. Die restlichen sieben Initiativen, über die 2014 abgestimmt wurde, hatten allerdings allesamt keine Chance. Nur die Abschaffung der Pauschalbesteuerung erreichte mehr als 40% Ja-Stimmenanteil. Während die beiden obligatorischen Referenden behördenkonform angenommen wurden, war das fakultative Referendum gegen den Kauf des Kampfflugzeuges Gripen entgegen den Wünschen von Bundesrat und Parlament erfolgreich. Von den total bis Ende 2014 eingereichten 177 fakultativen Referenden waren damit neu insgesamt 96 erfolgreich (54%); bei den obligatorischen Referenden liegt der Anteil der angenommenen Vorlagen bei 75% (146 von 195). Die mittlere Stimmbeteiligung an den vier Abstimmungssonntagen lag bei 52,6%, was im langjährigen Vergleich ein sehr hoher Wert ist. Stark mobilisiert haben insbesondere die Masseneinwanderungsinitiative im Februar (56,6% Stimmbeteiligung) und das Gripen-Referendum im Mai (56,3% Stimmbeteiligung.
[86]
Die vor allem medial ausgetragene, gesellschaftliche Debatte um Reformen der
Volksinitiative, die sich etwa im Begriff ,Initiativenflut' manifestierte, lässt sich mit Zahlen aus dem Berichtsjahr unterfüttern (vgl. Tabelle anbei). Nachdem 2013 etwas weniger Initiativen (9) lanciert worden waren als 2012 (11) waren 2014 für insgesamt zwölf neue Begehren Unterschriftensammlungen gestartet worden. Gleich vier davon behandeln Ernährungs- und Landwirtschaftsfragen, wobei die vom Bauernverband und der SVP getragene Initiative "für Ernährungssicherheit" innerhalb von knapp fünf Monaten mit fast 150'000 gültigen Unterschriften die Sammelhürde sehr rasch übersprang. Zwei der zwölf lancierten Begehren stammen aus der Feder von Anita Chaaban, die mit der Verwahrungsinitiative 2004 einen Erfolg an der Urne gefeiert hatte. Sie fordert ein Zentralregister für Sexualstraftäter und eine Haftung für Vollzugsbehörden bei Rückfällen fälschlicherweise entlassener Straftäter. Unterschriften werden zudem für die Wiedergutmachung an Verdingkinder gesammelt, für die Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h auf Autobahnen, für Vollgeld und die Abschaffung der Billag-Gebühren. Neue Dimensionen erreichen die restlichen beiden Initiativbegehren, die Ende Jahr lanciert wurden. Die Initiative "zur Ausschaffung krimineller Männer" verwendet exakt den gleichen Initiativtext wie die 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative der SVP mit der Ausnahme, dass sie "Ausländer" durch "Männer" ersetzt. Das Komitee "Männer raus" will nach eigenen Angaben ein Zeichen setzten gegen den latenten Rassismus in der Schweiz. Auch die so genannte Rasa-Initiative (Raus aus der Sackgasse) bestreitet neue Wege. Sie fordert die Streichung der Artikel 121a und 197 Ziff. 11 a aus der Bundesverfassung. Dabei handelt es sich um jene Paragraphen, die mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in die Verfassung Eingang gefunden hatten. Eine Streichungsinitiative war zuvor schon von der Gewerkschaft VPOD angeregt worden.
Die zwölf Begehren entsprechen lediglich der Hälfte der im Jahr 2011 lancierten Begehren, die Ausgangspunkt der Debatte um die Initiativenflut waren. Damals wurden zahlreiche Initiativen vor allem als Wahlvehikel lanciert. Dies scheint für die Wahlen 2015 eher kein Thema mehr zu sein. Von den 2014 lancierten Initiativen stammt einzig die "Fair Food-Initiative" von einer Partei, nämlich der GP. Was in der Diskussion um (zu) viele Volksbegehren häufig zu kurz kommt, ist eine Relativierung mit nicht zustande gekommenen Initiativen. Ein Überblick über die letzten rund 35 Jahre zeigt, dass im Schnitt rund ein Drittel aller lancierten Initiativen an der Unterschriftenhürde gescheitert oder ein Volksanliegen zurückgezogen worden ist. Im Berichtjahr mussten total sechs Begehren als gescheitert klassiert werden. Aufgeteilt nach Lancierungsjahren zeigt sich folgendes Bild: Von den elf im Jahr 2012 lancierten Initiativen scheiterten deren fünf und von den neun im Jahr 2013 lancierten Volksbegehren brachten bisher deren fünf die 100'000 Unterschriften nicht zusammen (eine der 2013 lancierten Initiativen war 2014 noch im Sammelstadium und drei waren erfolgreich eingereicht).
Die Rekordzahl aus dem Jahr 2011, in dem 24 Begehren lanciert wurden - von diesen schafften übrigens elf die Unterschriftenhürde nicht - machte sich 2014 im Parlamentsbetrieb bemerkbar. So wurde im Berichtjahr über neun Initiativen abgestimmt, von denen sechs 2011 lanciert worden waren (2013 waren über 5 Initiativen Urnenentscheide gefällt worden). Neben den sechs im Berichtjahr zustande gekommenen Begehren (2013: 8) waren elf noch hängig (2013: 12). Darunter immer noch sechs, die im Spitzenjahr 2011 eingereicht worden waren. Insgesamt wurde der von Volksinitiativen verursachte Pendenzenberg im Berichtjahr aber langsam abgebaut.
Für 2015 waren Ende 2014 bereits einige weitere Volksbegehren angekündigt worden. Viel Staub wirbelte das noch vor Ende Jahr der Bundeskanzlei zur Prüfung vorgelegte Begehren der SVP auf, das unter dem Namen Selbstbestimmungsinitiative die Bundesverfassung über das Völkerrecht stellen will. Die Volkspartei wird wohl versuchen, mit diesem Anliegen im Wahljahr zu punkten. Zudem kündigte der Verband "Pro Velo Schweiz" eine Initiative an, mit der die Förderung des Velofahrens in die Verfassung geschrieben werden soll. Ähnlich wie Wanderwege soll ein Velowegnetz erstellt und gepflegt werden. VCS und WWF sagten ihre Unterstützung zu. Die PdA beschloss im Dezember die Lancierung eines Begehrens, mit der eine AHV-Rente von CHF 4'000 angestrebt wird, wofür die Pensionskassengelder in die AHV überführt werden sollen. Schliesslich beschloss die Junge GP eine Volksinitiative zur Förderung des verdichteten Bauens zu lancieren.
[87]
Bereits 2013 waren die Unterschriftensammlungen gegen den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen und gegen das FATCA-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA lanciert worden. Während das
Referendum gegen die Gripen-Beschaffung Ende Januar mit 65'384 gültigen, vom Bündnis gegen neue Kampfflugzeuge und vom Liberalen Komitee "Nein zum Gripen" gesammelten Unterschriften zustande kam, scheiterte die Unterschriftensammlung gegen FATCA. Nach der 100-tägigen Frist konnten lediglich 35'264 Unterschriften eingereicht werden. Auch das vom Kanton Wallis angestrengte Kantonsreferendum gegen FATCA wurde nur vom genannten Kanton unterstützt - nötig gewesen wären aber insgesamt acht Kantone. Im Berichtsjahr selber kündigten das Komitee "Nein zur Billag-Mediensteuer" und der Verein "Aktion stopBillag.ch" an, ein Referendum gegen das neue Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) zu ergreifen. Bereits Mitte Dezember hatte das Komitee laut eigener Aussage die nötigen Unterschriften gesammelt, bis Ende 2014 aber noch nicht eingereicht. Auch gegen den Bau einer zweiten Gotthard-Strassenröhre zur Sanierung des Tunnels wurde ein Referendum lanciert. Federführend war hier der Verein "Nein zur zweiten Gotthardröhre, hinter dem der VCS und die Alpeninitiative stehen. Auch dieses Komitee war rasch erfolgreich und hatte Ende Jahr nach eigenen Angaben bereits über 100'000 Unterschriften gesammelt. Die EVP kündigte vorsorglich an, gegen das noch nicht zu Ende debattierte Fortpflanzungsmedizingesetz das Referendum ergreifen zu wollen. Allerdings ist vorgängig ein obligatorisches Referendum nötig, um die heute verbotene Präimplantationsdiagnostik (PID) zu ermöglichen. Auch der atomfreundliche Verein "Kettenreaktion" kündigte an, gegen jegliche Verbote von AKW das Referendum zu ergreifen.
[88]
Das Postulat von Karl Vogler (csp, OW), das vom Bundesrat einen Bericht fordert, mit dem Möglichkeiten für eine
Erhöhung der Hürden für das Einreichen von Volksinitiativen aufgezeigt werden sollen, wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Vogler schlug neben der Erhöhung der Unterschriftenzahl und der Verkürzung der Sammelfristen - Forderungen, die im Berichtjahr von zahlreichen Kommentatoren unterstützt wurden - auch vor, dass Unterschriften künftig nur noch im Gemeindebüro abgegeben werden sollen. Allerdings beeilte sich die Regierung in ihrer Stellungnahme zu betonen, dass die bundesrätliche Empfehlung der Annahme des Begehrens nicht gleichzusetzen sei mit der Annahme von Forderungen zur Errichtung von höheren Hürden. Vielmehr könne mit dem Bericht das Initiativrecht analysiert und optimiert werden. Dies würde auch die aktuellen Diskussionen über Umsetzung, Ungültigkeit und Funktion der Volksinitiative allgemein bedienen. Die befürwortende Haltung des Bundesrates zu einem Postulat führt normalerweise zu dessen stillschweigender Annahme im Parlament. Allerdings wurde das Begehren von Toni Brunner (svp, SG) bekämpft, was bedeutet, dass es im Rat noch diskutiert werden muss. Diese Diskussion fand allerdings 2014 nicht mehr statt. Ein weiterer Vorschlag zur Eindämmung der Über-Nutzung des Instrumentes "Volksinitiative" wurde Anfang November von Alt-Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz vorgebracht. Sie schlug vor, Volksbegehren Interessengruppen vorzubehalten, die nicht in der Regierung vertreten sind. Die ursprüngliche Idee der Volksinitiative sei es, einen Kanal für Minderheitenanliegen zu gewährleisten, die sich sonst kein Gehör verschaffen können. Dies sei für Regierungsparteien, die Volksbegehren immer mehr auch als Wahlvehikel missbrauchen würden, sicher nicht der Fall.
[89]
Die Diskussion um die Gültigkeit der Durchsetzungs- sowie der Ecopopinitiative wurde 2014 fortgeführt. Einzelne Ständeräte - unter anderen Urs Schwaller (cvp, FR), Verena Diener (glp, ZH) oder Hans Stöckli (sp, BE) - wollten eine grundsätzliche Debatte über eine strengere Handhabe der
Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen (Verletzung von Einheit der Form, Einheit der Materie oder zwingender Bestimmungen des Völkerrechts, oder offensichtliche Undurchführbarkeit). Der Bundesrat hatte für die Ecopop-Initiative Gültigkeit und bei der Durchsetzungsinitiative Teilungültigkeit beantragt. Die Kammern folgten letztlich beiden Vorschlägen, allerdings nicht ohne längere Diskussionen. Der Wunsch nach einer verbindlicheren Liste mit Kriterien zur Beurteilung von Volksinitiativen wurde Anfang Juni bei der Beratung der Erbschaftssteuerinitiative im Ständerat noch einmal laut geäussert. Die kleine Kammer wies die Botschaft für das Volksbegehren zurück an ihre Kommission, um die Frage der Gültigkeit erneut zu klären: Es wurde moniert, dass die Initiative die Einheit der Materie verletze, weil sie Erbschaften besteuern und die AHV finanzieren wolle. Zudem verlange sie eine rückwirkende Besteuerung, was gegen den Vertrauensgrundsatz verstosse. Ende September beurteilte die kleine Kammer die Initiative dann zwar als gültig, die Diskussionen im Ständerat fachten die gesellschaftliche Debatte zum Thema aber weiter an. Auf der einen Seite wurde ein 'in dubio pro popolo' vertreten, das auch bisher vom Parlament angewandt worden sei. Die Volksinitiative müsse ihre Funktion als Korrektiv von unten ohne Einschränkungen wahren. Auf der anderen Seite wurde kritisiert, dass die politisch handelnde Bundesversammlung nicht der geeignete Akteur sei, um die Gültigkeit von Initiativen zu prüfen. Dies müsse von einem juristisch geschulten Gremium oder von einem Verfassungsgericht geleistet werden. Die Debatte berührte auch die Frage nach Einschränkung der so bezeichneten 'Initiativenflut'. Mit der Verschärfung oder dem Ausbau von Ungültigkeitsgründen solle radikalen Initiativen, die nur schwer umsetzbar seien, zum Vornherein die Zähne gezogen werden. Vorschläge für einen solchen Ausbau von Ungültigkeitsgründen umfassten etwa die Idee eines Verbots des Verstosses gegen die Grundwerte des demokratischen Rechtsstaates, ein Gebot der Verhältnismässigkeit oder ein Rückwirkungsverbot.
[90]
Die
Diskussion um die Umsetzung von Volksinitiativen nahm mit der Durchsetzungsinitiative der SVP eine neue Dimension an. Das Begehren, das 2014 in den Räten diskutiert wurde, ist nichts anderes als ein Umsetzungskatalog für die 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative. War der Nationalrat dem SVP-Kalkül aus Angst vor einer Annahme der Durchsetzungsinitiative an der Urne noch gefolgt und hatte sich für die Übernahme deren Textes für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ausgesprochen, wandte sich der Ständerat gegen diese Idee. Es gelte, Augenmass zu bewahren, so das Argument der SPK-SR. Das neue Phänomen, dass mit einer Initiative Druck auf die Umsetzung einer anderen Initiative ausgeübt werde, ritze an der Gewaltenteilung und müsse verhindert werden. Die Umsetzung einer angenommenen Initiative und deren Konkretisierung in einen Gesetzestext sei Aufgabe von Bundesrat und Parlament. Wer mit dem ausgearbeiteten Entwurf nicht einverstanden sei, könne nachträglich das Referendum ergreifen, aber nicht während dieses Findungsprozesses Druck ausüben. Eine substantielle Minderheit der SPK wollte die Durchsetzungsinitiative aus diesem - verfassungsmässig nicht vorgesehenen - Grund für ungültig erklären.
[91]
Mitte Juni traf sich eine Gruppe aus Initianten, die mit der
Umsetzung ihrer Begehren nicht zufrieden waren. Neben Thomas Minder (parteilos, SH), dem Vater der Abzockerinitiative, der die Gruppe ins Leben gerufen hatte, fanden sich Vertreterinnen und Vertreter der Zweitwohnungs-, der Verwahrungs-, der Unverjährbarkeits-, der Ausschaffungs- und der Alpenschutzinitiative. Minder ärgerte sich darüber, dass das Parlament die Umsetzung von angenommenen Initiativen hinauszögere und die Volksanliegen verwässere. So gehe die direkte Demokratie kaputt. Resultate des Treffens wurden keine bekannt gegeben.
[92]
Für einige Polemik sorgte im Berichtjahr die
vermeintlich geringe Partizipation von Jugendlichen. Den Reigen eröffnete der Befund der VOX-Nachabstimmungsanalyse der eidgenössischen Abstimmungen vom Februar 2014. Die Verfasser der Studie analysierten eine bedenklich geringe Beteiligung der unter 30-jährigen von lediglich 17%, während 66% der Befragten über 30 Jahre sich am Urnengang beteiligt hätten. Der Generationengraben war freilich kein neues Phänomen, in dieser Stärke und insbesondere in Bezug auf den Abstimmungsausgang bei der Masseneinwanderungsinitiative bewegte er allerdings die Gemüter. Auch wenn das Ausmass später relativiert wurde, blieb die geringe politische Partizipation Jugendlicher ein breit diskutiertes Thema. In der Partizipationsforschung ist allerdings bekannt, dass sich die politische Partizipation Jugendlicher eher auf unkonventionelle Formen konzentriert und sich weniger bei Wahlen oder Abstimmungen manifestiert. Hinzu kommt, dass sich Jugendliche mit herkömmlichen Umfragemethoden (Befragung via Festnetzanschlüsse) immer weniger fassen lassen. Die ungleiche konventionelle Partizipation bei Abstimmungen und Wahlen bleibt allerdings ein repräsentativ-demokratisches Problem - umso mehr, weil mit den Baby-Boomern die ältere Generation noch stärker vertreten ist. Gefordert wurden im Berichtsjahr unter anderem eine bessere politische Bildung in der Schule und eine aktive Förderung des politischen Interesses junger Menschen via soziale Netzwerke. Bundespräsident Didier Burkhalter brachte auch die Idee einer Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre ins Gespräch. Ein entsprechendes Postulat Reynard (sp, VS) hiess der Bundesrat gut, es wurde allerdings von Gregor Rutz (svp, ZH) bekämpft. Wahlrechtsalter 16 kennen bisher Österreich und der Kanton Glarus.
[93]
Easyvote, ein Projekt des Dachverbandes Schweizer Jugendparlamente (DSJ) war Gegenstand zweier Postulate. Die an Jugendliche gerichtete Broschüre vermittelt politisch objektiv jeweils die Inhalte anstehender Volksabstimmungen. Insgesamt hat die Broschüre eine Auflage von 59'000 Exemplaren. Das noch nicht behandelte Postulat Amaudruz (svp, GE) will prüfen lassen, ob mit den Abstimmungsunterlagen auf die Internetseite von Easyvote hingewiesen werden könnte. Das im Nationalrat abgelehnte Postulat Reynard (sp, VS) hätte eine Prüfung einer möglichen finanziellen Unterstützung von Gemeinden verlangt, damit diese ihren Jungbürgerinnen und -bürgern die Abstimmungshilfe gratis abgeben können. Der Bundesrat informierte in seinen jeweiligen Stellungnahmen, dass er das Projekt bereits seit 2013 im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes mit insgesamt CHF 300'000 unterstütze und jeweils die elektronische Version der Abstimmungserläuterungen zur Verfügung stelle, die Easyvote als primäre Quelle für eigene, zur Verfügung gestellte Informationen verwende. Zum Postulat Reynard fügte die Regierung an, dass die Organisation von Abstimmungen und Wahlen den Kantonen obliege und sich der Bund auch aus grundsätzlichen Überlegungen nicht an Informationsprodukten beteiligen wolle. Würden dort nämlich fehlerhafte oder widersprüchliche Informationen verbreitet, so könnte dies negative Folgen für den Bund haben. Der Bund konzentriere seine Information deshalb auf das Bundesbüchlein.
[94]
Reform der Volksrechte
In seiner Botschaft zum revidierten
Bundesgesetz über die politischen Rechte schlug der Bundesrat fünf hauptsächliche Neuerungen vor, die insbesondere die Organisation der Nationalratswahlen betreffen, die aufgrund der zunehmenden Kandidierenden- und Listenzahl sowie der wachsenden Zahl an Wahlberechtigten immer komplexer geworden sei: (1) Unzulässige Doppelkandidaturen sollen auch nach der Meldefrist noch gestrichen werden können. (2) Diese Meldefrist wird auf den August des Wahljahres konzentriert, damit das Wahlmaterial spätestens vier Wochen vor dem Wahltag verteilt werden kann. (3) Für die Erstellung einer Panaschierstatistik, die auf hohes Interesse stösst, soll eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden. (4) Ein weiterer Revisionsvorschlag betraf die Nachzählung bei Volksabstimmungen, die auch bei sehr knappen Ergebnissen nur dann angewendet werden soll, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden können. Dieser Vorschlag war die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Rudolf Joder (svp, BE). (5) Zudem war eine Gesetzesgrundlage vorgesehen, mit der Stimmberechtigte Urnengänge beobachten sollten, um solche Unregelmässigkeiten zu melden. Weil die weiteren Vorschläge (Differenzierung von Sammelfristen bei fakultativen Referenden zwischen Sammlung und Stimmrechtsbescheinigung, gehashte (verschlüsselte) AHV-Nummern für Nationalratskandidierende, Streichen der Berufsangabe von Kandidierenden) in der Vernehmlassung auf Widerstand gestossen waren, nahm sie der Bundesrat in seiner Botschaft nicht weiter auf.
Als Erstrat beugte sich der Nationalrat über die Revision. Eintreten war unbestritten. Zu diskutieren gab hingegen ein Antrag einer links-grünen Minderheit für einen Automatismus für Nachzählungen - ein Punkt, der auch vom Bundesgericht so angeregt worden war: Eine Nachzählung solle immer dann stattfinden, wenn die gesamteidgenössische Differenz weniger als 0,1 Prozent betrage und das Ständemehr durch Kantone mit deutlichen Entscheiden nicht bereits erreicht sei. Bisherige Lesart des Bundesgerichtes war, dass ein sehr knappes Resultat immer auch eine Unregelmässigkeit darstelle; allerdings sei vom Gesetzgeber zu präzisieren, was 'knapp' sei. Die bürgerliche Ratsmehrheit liess sich allerdings nicht überzeugen und stimmte für den bundesrätlichen Vorschlag und gegen einen Automatismus. Auf mehr Unterstützung stiess ein Einzelantrag Marianne Streiff (evp, BE), der verlangte, dass auch Unterlisten einer bei der Bundeskanzlei registrierten Partei von der Pflicht befreit werden, mit der Einreichung des Wahlvorschlages auch noch Unterschriften von Stimmberechtigten beilegen zu müssen. Zu diskutieren gab schliesslich, wie mit überzähligen Namen auf einer Liste umgegangen werden soll. Der Antrag der Kommissionsmehrheit, die lediglich mit Stichentscheid zustande gekommen war, wollte in jenem Fall, in dem auf einer Liste mehr Namen vermerkt wurden als der Kanton Sitze hat, die handschriftlich hinzugefügten Namen streichen, um die Kandidierenden auf den hinteren Listenplätzen nicht zu bestrafen. Die Minderheit, die dem Vorschlag des Bundesrates folgen wollte und sich letztlich durchsetzte, pochte hingegen auf die Überlegung, dass der Wählerwille handschriftlich eher hervortrete und deshalb die untersten gedruckten Namen auf einer Liste gestrichen werden sollen. Obwohl der Bundesrat die Idee der Differenzierung der Sammelfristen nicht mehr in die Botschaft aufgenommen hatte, plädierte eine Ratsminderheit für die Gültigkeit von Unterschriften, die während der Sammelfrist eingereicht, aber erst nach der Sammelfrist beglaubigt bei der Bundeskanzlei eintreffen. Das Hauptargument, das auf der vorjährigen Diskussion um die Versäumnisse einzelner Gemeinden bei den letztlich nicht zustande gekommenen Referenden gegen Doppelbesteuerungsabkommen beruhte, war die Einschränkung des Referendumsrechts, wenn eine Unterschrift zwar fristgerecht zustande käme, die Post oder eine Gemeinde aber zu langsam arbeite. Jene Parteien, die mit Unterschriftensammeln Erfahrungen haben, stimmten diesem Minderheitsantrag mehrheitlich zu: die SVP, die SP und die GP sagten mit 110 zu 76 Stimmen Ja. Gestrichen wurde dafür der Vorschlag des Bundesrates für eine Beobachtung von Urnengängen durch Stimmberechtigte. Der so doch recht stark abgeänderte Entwurf wurde mit 175 Stimmen einstimmig gutgeheissen.
Der Ständerat beriet das Geschäft in der Sommersession. Wie die Mehrheit des Nationalrates wollte auch die kleine Kammer keinen Automatismus für Nachzählungen bei knappen Volksentscheiden. Nur ganz knapp verzichtete die kleine Kammer darauf, wie ursprünglich vorgesehen die Berufsangaben der Kandidierenden bei den Nationalratswahlen zu streichen. Die Kommissionsmehrheit argumentierte vergeblich, dass es praktisch unmöglich sei, zu überprüfen, ob die Angaben auch wirklich stimmten. Auch den Antrag Streiff (evp, BE) und den Vorschlag, die vorgedruckten und nicht die handschriftlichen Namen auf einer Liste mit zu vielen Kandidierenden zu streichen, hiess die kleine Kammer entsprechend den Vorschlägen der Volksvertreterinnen und Volksvertreter gut. Sie schuf allerdings auch einige Differenzen. So wurde ein Einzelantrag Ivo Bischofberger (cvp, AI) angenommen, der die Voranmeldepflicht der Kandidierenden für Majorzkantone streichen wollte. Die Pflicht zu Voranmeldungen mache in Einerwahlkreisen keinen Sinn. Zudem stellte sich der Ständerat gegen die Differenzierung von Sammel- und Einreichefrist bei Volksbegehren. Die kleine Kammer wollte vielmehr die Komitees in die Pflicht nehmen, die genügend Zeit für die Einholung der Beglaubigungen einplanen müssten. Der in der Zwischenzeit von der Bundeskanzlei ausgearbeitete Leitfaden für die Gemeinden und der Vorschlag des Bundesrates, die Komitees gesetzlich zu verpflichten, die Unterschriftenlisten laufend und nicht erst kurz vor Ablauf der Sammelfrist einzureichen, wurden begrüsst. Damit lag die gleiche Differenz zwischen den Räten vor wie bei der 2012 von der SPK-NR eingereichten Motion, die ebenfalls eine Differenzierung der Fristen gefordert hätte und vom Nationalrat angenommen, vom Ständerat aber abgelehnt worden war. Weiter schuf der Ständerat einen neuen Absatz, mit dem die im Nationalrat unbestrittene Verlängerung der Fristen für die Ansetzung von Volksinitiativen nicht generell, sondern nur in Wahljahren, dann aber um sechs Monate möglich sein soll. Schliesslich setzte sich der Ständerat für die im Nationalrat abgelehnte Idee der Beobachtung von Urnengängen ein. Auch der Ständerat hiess den so veränderten Entwurf einstimmig gut.
In der ersten Runde der Differenzbereinigung gab der Nationalrat zumindest teilweise nach. Er lenkte ein bei der Diskussion um die Differenzierung der Sammelfristen, die letztlich auf eine Verlängerung der bisherigen Referendumsfrist von 100 Tagen hinausgelaufen wäre. Die grosse Kammer unterstützte auch die Idee der Verpflichtung der Komitees, gesammelte Unterschriften laufend für die Beglaubigung in den Gemeinden einzureichen. Umgeschwenkt war hier die SVP, bei der die Mehrheit nun für den Vorschlag des Ständerates stimmte. Zustimmung gab es in der grossen Kammer auch für die Berücksichtigung der Besonderheiten der Einerwahlkreise und die Fristverlängerung für die Behandlung von Volksinitiativen in Wahljahren. Allerdings beharrte der Nationalrat auf seiner Ablehnung gegen die Beobachtung von Urnengängen. Diese Differenz wurde dann im Ständerat knapp mit 23 zu 21 Stimmen ausgeräumt. Die Ratsmehrheit folgte dabei der Kommissionsminderheit, die argumentierte, dass die Beobachtung weiterhin möglich sei, aber nicht im Gesetz verankert werden müsse. Es wäre ein Armutszeugnis, wenn die Vorlage aufgrund dieser geringen Differenz noch scheitern würde. In den Schlussabstimmungen wurde das neue Bundesgesetz im Nationalrat mit 172 zu 0 (bei 26 Enthaltungen aus der SP- und der GP-Fraktion) und im Ständerat mit 38 zu 4 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) angenommen.
[95]
An Fahrt gewann 2014 die Diskussion um das
Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht. Die Debatte war vor allem von der SVP lanciert worden, weil sie befürchtete, dass Initiativen aufgrund übergeordneter internationaler Verträge und Vereinbarungen nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Nicht nur die Ausschaffungs-, die Verjährungs- und die Pädophileninitiative, deren Umsetzung aufgrund von übergeordnetem Völkerrecht zumindest schwierig war, resp. ist, sondern auch die im Berichtjahr angenommene Masseneinwanderungsinitiative, mit der die bilateralen Verträge mit der EU gefährdet scheinen, machten laut SVP die stärkere Berücksichtigung von Landesrecht über Völkerrecht zwingend. Die Volkspartei war denn auch mit mehreren parlamentarischen Vorstössen aktiv geworden (nachfolgend) und kündigte Mitte August eine Volksinitiative an, mit der der Vorrang von Landesrecht in der Verfassung verankert werden soll. Die Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)" wurde kurz vor Ende Jahr zur Vorprüfung eingereicht. Die Debatte nahm teilweise skurrile Formen an. Während die SVP, angeführt von Hans-Ueli Vogt (ZH, svp), Zürcher Kantonsrat und Nachwuchshoffnung der SVP, und sekundiert von der Weltwoche, der Gegenseite vorwarf, Volksrechte zu verdrehen und der Entmachtung der Bevölkerung Vorschub zu leisten, warnten die Verfechter von supranationalen Kontrollorganen die SVP vor einem gefährlichen Spiel mit dem Feuer: Das Volk könne nicht allmächtig sein, auch direktdemokratisch entschiedenes Unrecht bleibe Unrecht. Auch die FDP mischte sich mit einem Postulat in die Diskussion ein (vgl. nachfolgend). Der Antrag des Bundesrates auf Abschreibung zweier SPK-Motionen zum Thema wurde abgelehnt.
[96]
Mit einer parlamentarischen Initiative strebte Heinz Brand (svp, GR) die
Superiorität der Verfassung über Völkerrecht an. Stein des Anstosses waren die Diskussionen um die Umsetzung von Volksinitiativen. Die SVP forderte - auch in zwei weiteren ähnlichen Vorstössen - vehement, dass Initiativen, die von der Stimmbevölkerung und den Ständen angenommen wurden auch dann umgesetzt werden sollen, wenn sie nicht-zwingendem Völkerrecht widersprechen. Zudem forderte Brand mit seinem Begehren, dass der Bundesrat keine völkerrechtlichen Verträge mehr abschliessen dürfe, wenn diese der Bundesverfassung widersprechen. Ziel seines Vorstosses sei nicht die Nichtbeachtung des Völkerrechts, machte der Initiant deutlich, sondern die Klärung des Vorranges bei Widersprüchen zwischen Völkerrecht und Landesrecht. Die SPK-NR hatte für die Initiative mit 16 zu 7 Stimmen Ablehnung beantragt mit der Begründung, dass im Falle eines Konfliktes zwischen Landesrecht und Völkerrecht ohne Verfassungsregelung pragmatische Lösungen möglich seien, weil so von Fall zu Fall abgewogen werden könne. Eine starre Lösung, wie sie von der Initiative Brand vorgeschlagen werde, hätte hingegen beachtliche negative Auswirkungen auf die Schweiz, die als kleines Land an einem funktionierenden internationalen Rechtssystem interessiert sein müsse und sich nicht isolieren dürfe. Mit einer Umsetzung der Initiative müssten aber einmal abgeschlossene internationale Verträge bei Annahme von Initiativbegehren immer wieder umgestossen werden, was zu grosser Rechtsunsicherheit auch und vor allem für die Wirtschaft führen könnte. In der Ratsdebatte standen verschiedene SVP-Redner als Befürworter des Vorstosses auf verlorenem Posten. Die 52 SVP-Stimmen standen 127 Stimmen aus allen anderen Lagern (bei einer Enthaltung aus der CVP-Fraktion) gegenüber.
[97]
Ein weiteres Begehren aus den Reihen der SVP, mit dem die Beziehung zwischen Landesrecht und Völkerrecht geregelt werden sollte, wurde mit einer parlamentarischen Initiative Rutz (svp, ZH) vorgebracht. Gregor Rutz argumentierte, dass immer mehr
Rechtsbestimmungen aus dem Ausland ins Schweizerische Rechtssystem Eingang fänden und forderte deshalb in seinem Vorstoss, dass die Angleichung von Landesrecht an Völkerrecht, an bindende internationale Verträge oder an ausländisches Recht und an Normen internationaler Organisationen nur dann vorgenommen werden darf, wenn dies in einem dem Referendum unterstehenden Erlass so vorgesehen ist. Die SPK-NR, die den Vorstoss mit 14 zu 7 Stimmen ablehnte, machte geltend, dass die Forderung der Initiative eigentlich bereits erfüllt sei, weil die Anpassung an Landesrecht an abgeschlossene völkerrechtliche Verträge nur bei einer Verfassungs- oder Gesetzesänderung vorgenommen werde; zudem unterstünden völkerrechtliche Verträge, die rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder bei der Umsetzung einen Erlass von Bundesgesetzen erforderlich machen, bereits dem fakultativen Referendum. Rutz forderte zusätzlich eine Angleichung der Auslegung völkerrechtlicher Verträge. Hier hielt die SPK fest, dass dies eine fallweise Aufgabe der Judikative sein müsse. Die Legislative könne hier nicht alle Einzelfälle pauschal regeln. Die geschlossene SVP-Fraktion - unterstützt von Petra Gössi (fdp, SZ) - brachte den Vorstoss mit den total 55 Stimmen gegen die 126 Stimmen aus den anderen Fraktionen nicht durch.
[98]
Die Diskussion um die Umsetzung von Volksinitiativen, bzw. um das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, hatte 2013 zu einiger Aktivität in den Reihen der SVP geführt. Mit seiner parlamentarischen Initiative forderte Luzi Stamm (svp, AG) eine
Regelung des Verhältnisses zwischen Bundesgesetzen und Staatsverträgen. Stamms Vorschlag sah vor, dass in einem Konflikt das neuere Recht dem älteren vorgeht. Sollte also ein neues Bundesgesetz oder ein neuer Verfassungsgrundsatz geschaffen werden, so müsste ein älterer, völkerrechtlicher Vertrag neu ausgehandelt oder aber gekündigt werden. Damit einher ging die Forderung, dass keine rechtlich oder faktisch unkündbaren Staatsverträge mehr abgeschlossen werden dürften. Sollte ein neuer referendumspflichtiger Staatsvertrag im Konflikt mit bestehendem Gesetz geraten, so müsste das Gesetz angepasst werden. Mit dem Vorschlag wäre die so genannte Schubert-Praxis verändert worden, die vorsieht, dass ein völkerrechtlicher Vertrag einem Bundesgesetz vorgeht, wenn der Gesetzgeber sich nicht ausdrücklich über den Vertrag hinwegsetzt. Die SPK-NR lehnte die parlamentarische Initiative mit 16 zu 7 Stimmen ab und erachtete es als sinnvoller, die bisherige Praxis beizubehalten, mit der Konflikte zwischen Rechtsnormen bereits beim Erlass zu vermeiden versucht werden und bei der Umsetzung von Initiativen auf Konformität mit dem Völkerrecht geachtet wird. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner SPK und gab der Initiative mit 129 zu 54 Stimmen keine Folge, wobei die Ja-Stimmen allesamt aus der geschlossenen SVP-Fraktion stammten.
[99]
In einem Bericht beantragte der Bundesrat die Abschreibung der beiden Motionen beider SPK, mit denen die
Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit dem Völkerrecht gefordert worden wäre. Die Vorschläge des Bundesrates, vor der Unterschriftensammlung eine Vorprüfung vorzunehmen, die Ungültigkeitsgründe auszuweiten oder Warnhinweise auf den Unterschriftenbögen anzubringen, falls eine geplante Initiative potentiell mit dem Völkerrecht in Konflikt gerät, wurden in der Vernehmlassung derart zerzaust, dass die Regierung das Vorhaben auf Eis legen wollte. Die SPK-NR lehnte den Antrag des Bundesrates auf Abschreibung allerdings ab. Zumindest soll der Bericht zu einem Postulat der FDP abgewartet werden, mit dem das Problem der Vereinbarkeit von durch Initiativen geschaffenen Verfassungsartikeln mit dem Völkerrecht beleuchtet werden soll.
[100]
Das Postulat der FDP, mit dem Grundlagen für ein
klareres Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht geschaffen werden sollen, wurde im Nationalrat in der Frühjahrssession stillschweigend angenommen. Es verlangt eine Prüfung der Idee eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter und der Idee einer Hierarchie völkerrechtlicher Normen nach demokratischer Legitimation: Verträge (und Verfassungsartikel) mit obligatorischem Referendum würden gegenüber Verträgen (bzw. Gesetzen) mit fakultativen bzw. keinem Referendum höher gewichtet. Mit dem obligatorischen Referendum würde also ein Parallelismus geschaffen und Konfliktfälle zwischen Normen des Landesrechts und des Völkerrechts könnten entsprechend der Normstufe besser gelöst werden. Der Bundesrat war bereit, den Auftrag anzunehmen, und verwies in seiner Antwort auf seine Botschaft zur Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk", wo er einen vom Parlament allerdings abgelehnten Gegenvorschlag unterbreitet hatte, der das obligatorische Referendum für verfassungsändernde völkerrechtliche Verträge vorgesehen hätte.
[101]
Ein altes, immer wieder vorgebrachtes Begehren, die
Einführung einer Gesetzesinitiative, war Gegenstand einer parlamentarischen Initiative Hiltpold (fdp, GE). Bereits 1987, 2004 und 2009 waren ähnliche Vorstösse eingereicht worden. Der Genfer Nationalrat machte geltend, dass die Volksinitiative als immer beliebteres Instrument nicht geeignet sei für Anliegen, die eine Gesetzesänderung anregen möchten: Detailbestimmungen hätten in der Verfassung nichts zu suchen, das Prozedere von Annahme einer Initiative bis hin zu einer Gesetzesvorlage sei lang und die Umsetzung häufig schwierig. Das könne aber nicht den Initianten angelastet werden, weil sie ja gar keine andere Möglichkeit hätten, als via Verfassungsinitiative Einfluss zu nehmen. Zudem existiere die Gesetzesinitiative auf kantonaler Ebene und werde dort geschätzt und ohne Probleme genutzt. Die SPK-NR lehnte das Begehren ab. Die Umsetzung wäre noch komplizierter als bei der 2009 wieder abgeschafften allgemeinen Volksinitiative. Zudem könnte die Bundesversammlung nicht mehr autonom entscheiden, auf welcher Stufe ein Begehren umgesetzt werden soll. Die Ausarbeitung von Gesetzestexten, die mit übergeordnetem Recht kompatibel sind, und vor allem die Überprüfung dieser Kompatibilität wären zu grosse Anforderungen an die Initiativkomitees und das Parlament. Ein weiteres in der Debatte vorgebrachtes Argument war die Schwächung der Kantone, weil eine Gesetzesinitiative kein Ständemehr bedingen würde. Der Nationalrat gab, seiner Kommission folgend, der Initiative mit 116 zu 61 Stimmen keine Folge. Obwohl das Anliegen von einem FDP-Parlamentarier stammte, wurde es nur von den geschlossenen Fraktionen der SP und der GP, sowie von drei FDP-Abgeordneten unterstützt. Acht Mitglieder der FDP-Fraktion enthielten sich der Stimme.
[102]
Ein Indiz für die Bedeutung und die starke Verankerung der direkten Demokratie in den Köpfen einerseits und ein Lehrspiel für das Funktionieren der Medien andererseits stellte der Medienrummel um die so betitelte "geheime Denkgruppe"
Democrazia Vivainta dar. Die Abteilung politische Rechte der Bundeskanzlei hatte verschiedene Personen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis zu einer Denkrunde eingeladen, bei der anhand von Thesenpapieren mögliche Reformen der direkten Demokratie erörtert wurden. Die Ergebnisse der unverbindlichen Gespräche sollten in verwaltungsinterne Diskussionen um mögliche Revisionen des politischen Systems einfliessen. Die Sonntagszeitung verkaufte die Diskussionsgruppe Mitte Juni als Geheimgruppe, die von der Bundeskanzlei beauftragt worden sei, das politische System zu ändern und die direkte Demokratie abzuschaffen. Das Sonntagsblatt zitierte die Thesenpapiere als Protokolle. Da die Mitglieder der Gruppe nicht sofort bekannt gemacht wurden, verstieg sich das Blatt in die Vermutung, es müsse sich hier um eine streng geheime Veranstaltung gehandelt haben. Praktisch alle Medien sprangen sofort auf die Geschichte an. In der Online-Ausgabe des Blick wurde gar im Stile von Wildwestplakaten eine Suchaktion nach den "geheimen" Mitgliedern gestartet. Nationale Politiker beklagten sich, nicht über die Übung informiert gewesen zu sein und forderten volle Transparenz über Kosten, Auftrag und Resultate. Der ganze Hype beruhigte sich ein wenig, als sich die geringe Bedeutung der Gespräche zeigte. Die Bundeskanzlei versuchte, via Internet deutlich zu machen, dass sie sicher nicht die Volksrechte beschneiden wolle, sondern lediglich darüber nachzudenken gedenke und sich dabei externe Meinungen einholen wolle. Allerdings schossen sich einzelne Medien - darunter etwa die BaZ oder die Weltwoche - auf die vermeintlich Verantwortlichen der Übung ein: Bundeskanzlerin Corina Casanova und Barbara Perriard, die Verantwortliche der Sektion "politische Rechte". Die Bundeskanzlei wurde gar als Totengräberin der Demokratie betitelt. Die zahlreichen Stellungnahmen und die Kommentare in den Online-Medien und den Leserspalten zeigten deutlich, dass die Beschneidung direktdemokratischer Rechte auf grossen Widerstand stossen würde, und dass alleine schon das Nachdenken über mögliche Reformen des politischen Systems Verschwörungstheorien Vorschub leistet.
[103]
Abstimmungen und Wahlen
Die Kommunikation des Bundesrates vor Abstimmungen stand auch 2014 in der Kritik. Die SVP sprach im Vorfeld ihrer Masseneinwanderungsinitiative von einer "neuen Dimension", warf der Regierung "einseitige
Behördenpropaganda" vor und klagte darüber, dass sich die Exekutive von den Abstimmungskomitees - hier konkret von den Wirtschaftsverbänden - vor den Karren spannen lasse. Der Bundesrat hat in der Tat eine Informationspflicht. Ob und wie ausgewogen, umfassend und transparent er Informationen zu Abstimmungsvorlagen gibt, wie er sich das selber in entsprechenden Leitlinien auferlegt, bleibt freilich Interpretationssache. Gegen ein generelles Informationsverbot für die Regierung hatte sich die Bevölkerung 2008 an der Urne mit grosser Mehrheit ausgesprochen: die Maulkorbinitiative wurde damals mit 75,2% Nein-Stimmenanteil abgelehnt.
[104]
Die 2013 von Thomas Minder (parteilos, SH) eingereichte parlamentarische Initiative, die ein
Verbot für Stellungnahmen durch den Bundesrat zu Volksinitiativen in jenen Fällen forderte, in denen sich Stände- und Nationalrat in ihrer Empfehlung uneinig sind, fand in der kleinen Kammer keinen Anklang. Die Mehrheit der Kantonsvertreter, nämlich 31, stimmte gegen Folge geben und hielt sich dabei an die Empfehlung ihrer SPK, die darauf hinwies, dass bei einem Patt die Regierung sogar die Pflicht habe, die Bevölkerung umfassend zu informieren. Minder vermochte nur drei Ratsmitglieder zu überzeugen. 2012 und 2013 war es bei den beiden Bauspar-Initiativen, und der Abzockerinitiative zu uneinheitlichen Parolen zwischen den Kammern gekommen.
[105]
Weil sich die SPK-NR gegen die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH) ausgesprochen hatte, kam der Vorstoss in den Nationalrat. Rutz forderte, dass
ausserparlamentarische Kommissionen, die Bundesrat und Verwaltung beratend zur Seite stehen, nur intern kommunizieren dürfen. Vor allem vor Volksabstimmungen und vor Parlamentsdebatten seien Verlautbarungen dieser Kommissionen zu verbieten. In der Debatte verwies Rutz etwa auf die Intervention der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention, die sich im Dezember 2011 wenige Tage vor der entsprechenden Parlamentsberatung in den Medien für die Annahme eines radikalen Rauchverbots ausgesprochen habe oder auf die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus, die im Mai 2013 gegen die Asylgesetzrevision Stellung bezogen habe, obwohl der Bundesrat, der von dieser Kommission ja eigentlich beraten werden soll, die Revision gutgeheissen hatte. Die knappe Kommissionsmehrheit machte vergeblich geltend, dass der Bundesrat für die Regelung der ausserparlamentarischen Kommissionen zuständig sei und dass diese zum Meinungsbildungsprozess beitragen sollen. Die Mehrheit des Nationalrates folgte nämlich den Argumenten des Initianten, der sekundiert von Parteigenossen darauf pochte, dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit nicht Aufgabe dieser Kommissionen sei. Die grosse Kammer gab der Initiative entsprechend mit 95 zu 86 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge. Neben der geschlossenen SVP stimmte auch fast die ganze CVP und die BDP und rund ein Drittel der FDP für Folge geben.
[106]
Viel Druckerschwärze wurde 2014 zum Thema
Abstimmungsprognosen und -analysen verbraucht. Auch hier spielte die im Berichtjahr vieles überschattende Masseneinwanderungsinitiative eine wichtige Rolle. Bereits im Vorfeld der Abstimmung wurde über die Präzision der Demoskopie diskutiert, als im Januar eine Nein-Mehrheit gegen die Initiative der SVP prognostiziert wurde. Erinnerungen an die Minarett-Initiative wurden wach, bei der sich die vor der Abstimmung prognostizierte deutliche Ablehnung am Abstimmungssonntag ins Gegenteil kehrten. Im Fokus stand dabei auch 2014 Claude Longchamp, Direktor des GfS-Meinungsforschungsinstituts, der Umfragen für die SRG nicht nur durchführt, sondern auch kommentiert. Bei der Masseneinwanderungsinitiative war Longchamp vorsichtiger und sagte lange Zeit einen sehr knappen Ausgang voraus. In die Schlagzeilen geriet der GfS-Direktor dann allerdings mit der VOX-Analyse zum Urnengang im Februar. Dort wurde eine Beteiligung von Jugendlichen von lediglich 17% analysiert. Alternative Analysen aus Städten und dem Kanton Genf, bei denen die Stimmrechtsausweise und nicht Umfragen als Basis dienten, kamen jedoch auf höhere Zahlen, mit denen die VOX-Analysen in Frage gestellt wurden. Longchamp kündigte an, ein neues Gewichtungsverfahren testen zu wollen. Im Parlament reichte Aline Trede (gp, BE) eine noch nicht behandelte Motion ein, mit der eine gesamtschweizerische Erhebung aller Stimmzettel analog zum Kanton Genf und zur Stadt St. Gallen angeregt wird. Die VOX-Analysen, die bisher von Claude Longchamp zusammen mit Politikwissenschaftlern aus Bern, Genf und Zürich durchgeführt wurden, gerieten in der Folge in ein relativ schiefes Licht und der Bund prüfte Alternativen. Entschieden wurde, dass die Abstimmungsanalysen künftig ausgeschrieben werden sollen, um durch Konkurrenz die Analysequalität zu steigern. Ende Jahr griff Christoph Mörgeli (svp, ZH), für den Longchamp seit langem ein rotes Tuch zu sein scheint, zum Zweihänder und reichte eine parlamentarische Initiative ein, mit der Abstimmungsprognosen verboten werden sollen. Zudem müsse sich die SRG von Claude Longchamp trennen. Mörgeli sah es als erwiesen an, dass Umfragen vor Urnengängen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf unzulässige Weise beeinflussten. Die Wissenschaft vertritt hier eine differenziertere Meinung. Nachweise von tatsächlicher Beeinflussung konnten bisher nicht stichhaltig erbracht werden. Bei aller gesellschaftspolitischer Diskussion um Abstimmungsprognosen und -analysen ging ab und an diese wissenschaftlich-methodische Position etwas unter. Umfragen sind nicht mehr - aber auch nicht weniger - als eine relativ wackelige Momentaufnahme, die ein Stimmungsbild bei Befragten abbildet, das sich nur mit sehr grosser Sorgfalt und Zurückhaltung auf die gesamte Bevölkerung hochrechnen lässt.
[107]
Nachdem der Nationalrat bereits 2013 die Standesinitiative des Kantons Bern verworfen hatte, tat es ihm auch die Ständekammer gleich. In Bern war es zu Unbehagen gekommen, weil der französischsprachige Teil des Kantons erstmals nicht mehr im nationalen Parlament vertreten war. Der Berner Vorschlag hätte für zweisprachige Kantone eine
Sitzreservation für die jeweiligen sprachlichen Minderheiten vorgesehen. Im Ständerat wurde der Umstand, dass rund 8% der Berner Bevölkerung nicht vertreten sei, zwar als unbefriedigend betrachtet, die kleine Kammer folgte allerdings der Argumentation des Nationalrates, dass dies eine Sache der Kantone und nicht des Bundes sei.
[108]
Eine Studie der Universität Genf und der ETH Zürich untersuchte für die Kantonsratswahlen in Genf und Zürich die
Auswirkungen von Familiennamen auf die Wahlchancen von Kandidierenden. Ausgangslage der Studie war die Annahme, dass sich Wählende bei mangelnder Information an einfachen Angaben wie Bisherigenstatus, Geschlecht, Beruf oder eben Namen orientieren. Die interessierende Frage war, ob ausländisch klingende Nachnamen häufiger gestrichen und seltener kumuliert oder panaschiert werden. Der Anteil an Kandidierenden mit nichtschweizerischen Namen lag im Kanton Zürich bei fünf und im Kanton Genf bei zwölf Prozent. Die Studie zeigte auf, dass in der Tat ein Malus beobachtet werden kann: im Kanton Zürich werden in erster Linie Namen aus dem ex-jugoslawischen Raum, aber auch türkische Namen gestrichen, während im Kanton Genf hauptsächlich Personen mit nordafrikanischen Wurzeln eine signifikant und systematisch geringere Chance haben, gewählt zu werden als Personen mit einem traditionellen Schweizer Familiennamen.
[109]
Jean Christophe Schwaab (sp, VD) zog seine 2013 eingereichte Motion, in der er sich sehr skeptisch gegenüber
E-Voting gezeigt hatte, im Sommer 2014 zurück. Allerdings forderte er, dass die Kantone ihre E-Voting-Systeme im Rahmen einer Konferenz von Hackern auf ihre Sicherheit testen lassen sollten.
[110]
Eine 2013 eingereichte Motion Glättli (gp, ZH) wollte die in der Bundeskanzlei recht starke
Euphorie zu E-Voting etwas
dämpfen. Balthasar Glättli argumentierte, dass die Systeme der ersten Generation fehleranfällig seien und es Hackern gelungen sei, diese Systeme zu überlisten. Dies stelle ein Risiko für die Demokratie dar. In seinem Vorstoss wollte er den Bundesrat deshalb dazu verpflichten, Versuche mit E-Voting-Systemen der ersten Generation zu stoppen und nur noch Systeme zuzulassen, mit denen die Überprüfung der korrekten Übertragung durch die Stimmberechtigten selber möglich sei. Zudem müsse der Quellcode sämtlicher Systeme offengelegt sein (Open Source), um mögliche Schwachstellen überprüfen zu können. Der Bundesrat stellte richtig, dass es keinen Hackerangriff gegeben habe, sondern dass lediglich unter Laborbedingungen gezeigt worden sei, dass ein solcher Angriff möglich sei. Die Regierung betonte zudem, dass bei der Umsetzung von E-Voting nach wie vor "Sicherheit vor Tempo" als Strategie gelte. Die Beschwichtigung der Bundeskanzlei vermochte die Mehrheit des Nationalrates zu überzeugen. Die Motion wurde mit 107 zu 70 Stimmen abgelehnt. Glättli erhielt dabei nicht nur von seiner geschlossenen GP-Fraktion Unterstützung, sondern auch von rund einem Drittel der SP-Fraktion und 44 SVP-Abgeordneten.
[111]
Trotz zunehmender Kritik aus dem Parlament hiess der Bundesrat die Gesuche von zwölf Kantonen gut, E-Voting während zwei Jahren weiter testen zu dürfen. Während in den Kantonen Genf und Neuenburg der elektronische Partizipationskanal einem Teil der kantonalen Bevölkerung auf Anfrage offen steht (maximal 71'000 in Genf und maximal 21'000 in Neuenburg), können in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen und Thurgau lediglich die Auslandschweizerinnen und -schweizer mit E-Voting ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen. Insgesamt können mit den neuen
Grundbewilligungen für E-Voting total rund 3,3% der Wahlberechtigten elektronisch abstimmen. Die Obergrenze, welche der Bundesrat festlegt, läge bei 10% der gesamtschweizerischen und 30% der kantonalen Stimmbevölkerung. In der Regel nehmen rund 50% der teilnehmenden Berechtigten das elektronische Angebot wahr. Bei den Abstimmungen im September verzeichnete der Kanton Aargau eine hohe Nutzung des elektronischen Kanals: 65% der Auslandschweizer, die sich beteiligten, taten dies via E-Voting. Ab 2015 werden auch die Kantone Zürich und Glarus für ihre Auslandschweizerinnen und -schweizer E-Voting einrichten. Ab 2016 dürfen neben den Pionierkantonen Genf und Neuenburg neu auch Aargau, Graubünden, St. Gallen, Solothurn und Thurgau elektronische Partizipationseinrichtungen für Inländer erstellen.
[112]
Weiterführende Literatur
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[1] PAG 14.219: AB NR, 2014, S. 2397 f.; Mo. 14.3233 (Borer); NZZ, 3.1.14; WW, 20.3.14; AZ und LT, 21.3.14; AZ, 3.5.14; Blick, 8.5.14; WW, 14.5.14; LT, 12.6.14; SO, 2.11.14; Lib, 15.11.14; SO, 23.11.14; BZ, 24.11.14; BaZ, 25.11.14; LT, 29.11.14; NZZ und CdT, 3.12.14; LZ und NZZ, 4.12.14; NZZ, BaZ und BZ, 17.12.14; NZZ, 23.12.14; zu den Diskussionen um die Steueroptimierung der Ammann-Gruppe als Basis für die Kritik an den FDP-Bundesrat vgl. Kapitel IIIa. [2] LT, 19.9.14; Blick, 20.9.14. [3] Pa.Iv. 13.443; Medienmitteilung SPK-S vom 29.1.14; CdT und BaZ, 30.1.14; AZ, 3.10.14; vgl. SPJ 2013, S. 52. [4] So-Bli, 14.12.14; NZZ, 15.12.14; vgl. SPJ 2012, S. 41 f. [5] BRG 14.001: AB NR, 2014, S. 971 ff.; AB SR, 2014, S. 479 ff.; BBl. 2014, S. 2005 f.; Medienmitteilung BR vom 10.3.14; Medienmitteilung GPK vom 26.5.14; NWZ, 24.6.14. [6] Pa.Iv. 12.427: AB NR, 2014, S. 2288 ff.; NZZ, 11.12.14; vgl. SPJ 2013, S. 53. [7] Pa.Iv. 10.511: AB SR 2014, S. 6ff., 518; AB NR 2014, S. 775ff.; Pa.Iv. 10.511 (Binder); Pa.Iv. 10.517 (Leutenegger Oberholzer); Aide-Mémoire Bundesrat; NZZ, 30.1.14; TA, 1.3.14; Presse vom 4.3.14; vgl. SPJ 2013, S. 53 f. [8] Medienmitteilung BR vom 7.4.14; BU, 21.3. und 8.4.14; SoZ, 20.4.14; vgl. SPJ 2013, S. 54. [9] Medienmitteilung BR vom 14.2.14, vom 16.5.14, vom 29.8.14 und vom 7.4.14; vgl. SPJ 2013, S. 54f. [10] BU, 8.4.14; AZ und Exp, 4.7.14; So-Bli, 6.7.14; WW, 1.10.14; NZZ, 18.10.14; LZ und SGT, 31.10.14; BZ, 14.11.14; SoZ, 21.12.14. [11] BRG 13.088: AB SR, 2014, S. 2 ff., 742 f. 982; AB NR, 2014, S. 1513 ff., 1867, 780 ff.; BBl. 2013, S. 8875 ff.; abgeschriebene Postulate: 12.3649, 12.3650 und 12.3651; vgl. SPJ 2013, S. 55. [12] Mo. 12.3759: AB SR, 2014, S. 6; vgl. SPJ 2013, S. 55. [13] TA, 6.1.14; LT, 27.1.14; LZ, 29.1.14; NZZ, 3.4.14. [14] NZZ, 20.9.14; LT, 20.9.14. [15] BZ und LT, 1.5.14; NZZ, 2.5.14; WW, 7.5.14; So-Bli, 10.8.14; BZ, 15.11.14. [16] Medienbericht BR vom 2.7.14; TZ, 19.7.14. [17] Medienbericht BR vom 24.11.14. [18] Medienmitteilung WBF vom 14.3.14; BaZ, 21.2.14; NZZ, 14.3.14. [19] TA, 30.1.14; Presse vom 31.1.14; WW, 6.2.14; TA, 22.2., 21.3. und 25.6.14; SGT und BZ, 22.8.14. [20] TA, 6.3.14; NZZ und AZ, 7.3.14; TA, 8.3., 15.3. und 27.5.14; NZZ, 4.7.14; TA, 11.8.14. [21] NZZ, 3.4.14; TA, 5.4.14. [22] Zum Instrument der aktuellen Debatte vgl. SPJ 2013, S. 64 f. [23] Mo. 13.3971: AB NR, 2014, S. 406 ff.; AB SR, 2014, S. 838; AZ, 7.3.14; TG, 8.3.14; LT, 19.3.14; BaZ und NZZ, 20.3.14. [24] Mo. 12.4152: AB NR, 2014, S. 406 ff.; AB SR, 2014, S. 838 f. [25] Po. 12.4240: AB NR, 2014, S. 406 ff. [26] Po. 13.4141: AB NR, 2014, S. 406 ff. [27] Po. 13.4062: AB SR, 2014, S. 263 f. [28] Po. 13.4141; Bericht BR vom 19.11.14. [29] PAG 14.057: AB NR, 2014, S. 2316 ff.; AB SR, 2014, S. 1067 ff.; Bericht Arbeitsgruppe Insieme vom 21.11.14; Blick, 21.11.14; Presse vom 22.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 57 f. [30] Mo. 14.3018: AB NR, 2014, S. 893 f.; Mo. 14.3289: AB SR, 2014, S. 606 f.; NZZ, 4.3. und 31.5.14; für einen Überblick über die Ereignisse zu Insieme 2013 vgl. SPJ 2013, S. 57 f. [31] Mo. 14.3045: AB NR, 2014, S. 1275; AB SR, 2014, S. 1209 f. [32] Mo. 12.3914: AB NR, 2014, S. 1540 f.; AB SR, 2014, S. 1202; Kommissionsbericht WBK vom 6.11.14. [33] Mo. 12.3567: AB NR, 2014, S. 208. [34] Mo. 11.3871: AB SR, 2014, S. 536 f.; LT, 17.4.14; vgl. SPJ 2013, S. 56 f. [35] Mo. 14.3423: AB NR, 2014, S. 1826; Lit. GPC 2014-Genève internationale. [36] BRG 13.069: AB NR, 2014, S. 659 ff., 1866; AB SR, 2014, S. 744 f., 981; BBl, 2014, S. 7255 ff. vgl. SPJ 2013, S. 57. [37] Po. 14.3532: AB NR, 2014, S. 1831. [38] BRG 13.092: AB NR, 2014, S. 1020 ff., 1674 ff., 1867; AB SR, 2014, S. 745 ff., 982; BBl 2014, S. 767 ff., 883 ff., 7311 ff.; BZ, 12.6.14; BaZ und Blick 13.6.14; NZZ, 14.6. und 11.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 58 f. [39] Mo. 12.4066: AB NR, 2014, S. 1548. [40] Mo 14.3492: AB NR, 2014, S. 1828. [41] Po. 12.4050 (Romano): AB NR, 2014, S. 1547 ; Po. 12.4265 (Cassis): AB NR, 2014, S. 1814; Medienbericht BR vom 27.8.14; CdT, 28.8.14; TA, 29.8.14; AZ, 19.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 60. [43] Presse vom 11.10.14; NZZ, 14.10.14; Blick, 23.10.14. [44] Po. 12.3801: AB NR, 2014, S. 1080 f. [45] Mo. 13.4040: AB NR, 2014, S. 539. [46] Po. 13.4081: AB NR, 2014, S. 541. [47] Po. 13.3358: AB NR, 2014, S. 1549 f.; Mo. 12.4120; Bericht BR vom 19.9.14; AZ, 15.5.14; vgl. SPJ 2013, S. 61. [48] Po. 14.3498: AB NR, 2014, S. 1831; Blick, 12.7.14. [49] Medienmitteilung PD vom 1.9.14; NZZ und Blick, 7.8.14; AZ, 8.8.14; Blick, 2.9.14. [50] PAG 14.217: AB NR, 2014, S. 1885 ff.; NZZ, 11.9. und 21.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 61 f. [51] PAG 14.218: AB SR, 2014, S. 990 ff.; NZZ und SN 21.11.14; QJ, 25.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 61 f. [52] Mo. 14.3917: AB SR, 2014, S. 1294 ff.; AZ, 5.9.14; BaZ, 19.9.14. [53] PAG 14.203 (Hefti): AB SR, 2014, S. 2; PAG 14.205 (Merlini): AB NR, 2014, S. 148; PAG 14.206 (Hösli): AB SR, 2014, S. 571; PAG 14.209 (Schibli, Portmann): AB NR, 2014, S. 585, 672; PAG 14.210 (Ruiz, Walti, Matter): AB NR, 2014, S. 774 f.; PAG 14.212 (Monnard) AB NR, 2014, S. 2161; PAG 14.215 (Miesch): AB NR, 2014, S. 1315; PAG 14.215 (Siegenthaler): AB NR, 2014, S. 1883 f.; www.parlament.ch; SGL, 4.3.14; LT, 3.4.14; So-Bli, 6.4., 20.4. und 27.4.14; BaZ, 5.5.14; LT, 8.5.14; LT, LZ und Blick, 10.5.14; LT, 13.5.14; TG und NZZ, 3.6.14; SGL, 17.6.14; Blick und BLZ 24.7.14; BLZ, 25.7.14; SOGL, 16.11.14; SGL, 17.11. und 22.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 62. [54] NZZ, LT und LT, 25.11.14; CdT, 26.11.14; So-Bli, 30.11.14. [55] Pa.Iv. 13.450: AB SR, 2014, S. 39 ff.; AB NR, 2014, S. 1253 f.; LT und Lib, 5.3.14; LT, 30.5. und 20.6.14. [56] Eigene Berechnungen auf der Basis von Curia Vista; vgl. SPJ 2013, S. 63 f. [57] LT, NZZ und AZ, 19.2.14; BZ, 25.2.14; BaZ, 1.3.14; NZZ, 4.3.14; LT, 20.3.14; NZZ, 22.3.14; vgl. SPJ 2013, S. 63. [58] Po. 13.4304: AB NR, 2014, S. 540. [59] Pa.Iv. 13.483: AB NR, 2014, S. 1887 f., 2388; BBl 2014, S. 9413 ff. (Bericht Büro); Vgl. SPJ 2013, S. 64 f. [60] Pa.Iv. 12.460: AB NR, 2014, S. 534 f.; vgl. SPJ 2013, S. 65. [62] Pa.Iv. 13.410: AB NR, 2014, S. 665; Kommissionsbericht SPK-N vom 30.8.13; vgl. SPJ 2013, S. 65 f. [63] Po. 13.3691: AB NR, 2014, S. 331 f. [64] Pa.Iv. 13.446: AB NR, 2014, S. 1515 ff., 1868. [65] Pa.Iv. 13.412: Medienmitteilung SPK-NR vom 17.1.14; LZ, 3.2.14; SGT, 6.2.14; vgl. SPJ 2013, S. 66 f. [66] Pa.Iv. 13.402: AB NR, 2014, S. 146 f., 574; AB SR, 2014, S. 378; BZ, 7.3.14; vgl. SPJ 2013, S. 66. [67] Pa.Iv. 12.423: AB NR, 2014, S. 796 f.; vgl. SPJ 2013, S. 66 f. [68] SO, 5.1.14; NZZ, 6.1.14; BU, 8.1.14; WW, 9.1.14; vgl. SPJ 2013, S. 68. [69] LZ, 4.2.14; LT, 13.2.14; So-Bli, 23.3.14; AZ, 12.5.14; BaZ, 13.5. und 17.5.14; SO, 18.5.14; Blick, 17.6.14; SoZ, 7.12.14; LM, 9.12.14; BZ, 23.12.14; Lit. Bütikofer und Hug (2010); Lit. Pilotti (2012); zum Rücktritt Blochers siehe auch Kapitel IIIa. [70] Pa.Iv. 12.430: AB NR, 2014, S. 797 ff.; BZ, 13.2.14; BaZ, 1.3.14; NZZ, 4.3.14; LT, 12.3., 21.3. und 3.6.14; AZ, 7.8.14; vgl. SPJ 2013, S. 67. [73] PAG 14.208: AB NR, 2014, S. 1879 f., 2400; NZZ, 15.5., 12.6. und 11.9.14; TG und Blick, 24.9.14; BZ und NZZ 25.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 69. [74] NZZ, 11.9.14; LT, 13.9.14. [75] PAG 14.216: AB NR, 2014, S. 2399 f. [76] BRG 14.002: AB NR, 2014, S. 969 ff.; AB SR, 2014, S. 477 f.; vgl. SPJ 2013, S. 69. [77] BRG 13.075: AB SR, 2014, S. 1288 f.; Mo. 10.3138 (Janiak): vgl. SPJ 2010, S 70. [78] Mo. 13.3660: AB NR, 2013, S. 233 ff.; NZZ, 5.3. und 12.3.14; vgl. SPJ 2013, S. 70. [79] So-Bli, 23.3.14; TA und LT, 25.3.14; LT, 4.4.14; NZZ, 16.7.14. [80] PAG 14.213: AB NR, 2013, S. 1880; BZ, 2.8.14. [81] PAG 14.211: AB NR, 2014, S. 1312. [82] PAG 14.207: AB NR, 2014, S. 1312; vgl. SPJ 2013, S. 71. [83] PAG 14.204; AB NR, 2014, S. 1311, 1881; NZZ, 18.6. und 18.9.14; vgl. SPJ 2010, S. 71. [84] NZZ, 12.4.14; SoZ, 7.9.14. [85] Mo. 13.3441: AB NR, 2014, S. 1828. [86] Zu den einzelnen Vorlagen, Abstimmungskampagnen und -resultaten vgl. die jeweiligen Kapitel und die Tabelle im Anhang. [87] NZZ, 11.3., 24.4., 25.4., 29.4., 30.4., 12.6., 23.6. und 28.6.14; AZ, 1.9.14; NZZ, 26.9., 1.10., 28.10., 10.11., 19.11., 24.11., 3.12. und 20.12.14; Lib, 29.12.14; NZZ, 31.12.14; www.maenner-raus.ch; www.initiative-rasa.ch; zu den einzelnen Vorlagen vgl. auch die Ausführungen in den entsprechenden Kapiteln; vgl. SPJ 2013, S. 72 ff. [88] BBl, 2014, S. 1641 f.; 1651 ff. (FATCA); BBl, 2014, S. 967 f. (Gripen); NZZ, 19.9., 8.10., 11.12. und 20.12.14; zu den einzelnen Vorlagen vgl. auch die Ausführungen in den entsprechenden Kapiteln; vgl. SPJ 2013, S. 77. [89] Po. 13.4155: AB NR, 2104, S. 1832; BZ, 8.7.14; LZ und NZZ, 17.9.14; NZZ, 3.11.14; AZ und CdT, 3.11.14; vgl. SPJ 2013, S. 78 ff. [90] SGT, 4.2.14; SGT, 7.2. und 4.6.14; LT, 4.6.14; SGT, 6.6.14; WW, 18.6.14; NZZ, 25.6.14; So-Bli, 6.7.14; BZ, 8.7.14; WW, 9.7.14; BZ, 5.8.14; LT, 25.9.14; SO, 5.10.14; TG, 6.10.14; NZZ, 5.12.14; vgl. SPJ 2013, S. 77 f.; zu den einzelnen Vorlagen vgl. die entsprechenden Kapitel. [91] NZZ, 25.6.14; vgl. SPJ 2013, S. 78. [92] TA, 19.6.14; vgl. SPJ 2013, S. 78. [93] Po. 14.3470 (Reynard); SoZ, 2.2.14; AZ, 5.4. und 8.4.14; LT, 10.4.14; BZ, 12.4.14; TG, 14.4.14; NZZ, 12.6., 25.7., 5.8. und 29.8.14; AZ, 15.10.14; LZ, 25.10.14; Lit. Sciarini et al. [94] Po. 14.3469 (Reynard): AB NR, 2014, S. 2357; Po. 14.3104 (Amaudruz); Lib, 1.2.14; NZZ, 12.11.14. [95] BRG 13.103: AB NR, 2014, S. 428 ff., 1506 ff., 1868; AB SR, 2014, S. 467 ff., 899 ff., 983; BBl 2013, S. 9271 ff., 7387 ff.; SGT, 5.3.14; NZZ und SGT, 20.3.14; NZZ, 11.6. und 16.9.14; vgl. SPJ 2013, S. 80. [96] WW, 2.7.14; TG, 12.8.14; Presse vom 13.8.14; NZZ, 14.8., 16.8., 29.9., 7.10. und 21.10.14; BaZ, 27.10.14; NZZ, 27.10.14; Blick, 18.11.14; WW, 3.12.14; NZZ, 31.12.14. [97] Pa.Iv. 13.452: AB NR, 2014, S. 1341 ff. [98] Pa.Iv. 13.456: AB NR, 2014, S. 1615 ff. [99] Pa.Iv. 13.458: AB NR, 2014, S. 1620 ff. [100] BRG 14.024; Point de presse SPK-N vom 12.8.14. [101] Po. 13.3805: AB NR, 2014, S. 540. [102] Pa.Iv. 13.464: AB NR, 2014, S. 2346 ff.; TG, 12.12.14. [103] SoZ, 22.6.14; Presse vom 23.6., 24.6. und 25.6.14; BaZ, 28.6.14; SoZ, 29.6.14; BZ, 8.7.14; BaZ, 26.7.14. [104] Leitbild Kommunikation (KID); NZZ, 11.1.14; vgl. SPJ 2008, S. 42 f. [105] Pa.Iv. 13.431: AB SR, 2014, S. 369 f. [106] Pa.Iv. 13.439: AB NR, 2014, S. 804 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 82. [107] Mo. 14.3369 (Trede); Pa.Iv. 14.464 (Mörgeli); SO, 12.1.14; NZZ, 1.2.14; WW, 6.2.14; AZ, 14.4.14; Bund, 22.4.14; LT, 30.6.14; AZ, 3.7.14; NZZ, 17.10.14; zur MEI vgl. Kapitel 7d. [108] Kt.Iv. 12.314: AB SR, 2014, S. 368; vgl. SPJ 2013, S. 83. [109] NZZ, 7.1.14; Lit. Lanz/Hunziker. [110] Mo. 13.3808: AB NR, 2014, S. 790 f. NZZ, 27.2. und 17.3.14. [111] Mo. 13.3812: AB NR, 2014, S. 791 ff.; NZZ, 27.2., 17.3. und 29.7.14; vgl. SPJ 2013, S. 83 f. [112] NZZ, 27.2. und 15.8.14; AZ, 30.9.14; NZZ, 18.12.14; Vgl. SPJ 2013, S. 83 f.