Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1997

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Angesichts der hohen Verschuldung des Bundes kündigte der neue EFD-Vorsteher Kaspar Villiger einen «Kurswechsel in der Finanzpolitik» an und beschloss für den Voranschlag 1997, die Ausgaben nominell auf dem Stand des Vorjahresbudgets einzufrieren. Aufgrund erster Eingaben der Departemente hätte das Budgetdefizit 1997 aber CHF 7.5 Mrd. betragen, was einem Ausgabenanstieg von 3,6% entsprochen hätte. Die Departemente wurden deshalb beauftragt, Kürzungen von CHF 1.6 Mrd. vorzunehmen, nach der Sommerpause blieb aber immer noch ein Kürzungsbedarf von CHF 1.3 Mrd. übrig. Das EFD einigte sich deshalb auf ein zweiteiliges Konzept, das einerseits gezielte Sparmassnahmen vorsieht, von denen nur gerade die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und die bundeseigenen Bauten ausgeklammert wurden. Andererseits schlug es die Einführung einer vorsorglichen Kreditsperre vor, die bereits für das Budget 1997 greifen soll. Gemäss dieser werden bei sämtlichen Ausgabenrubriken maximal 2% des Kreditbetrages nicht zur Auszahlung freigegeben, wobei der Bundesrat in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit hat, den gesperrten Beitrag bei einem verzögerten konjunkturellen Aufschwung teilweise oder ganz freizugeben. Das neuartige Instrument hat damit den Charakter eines Eventualhaushaltes. Von der Sperre ausgenommen bleiben einzig die Passivzinsen, die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen, die Beiträge an Sozialversicherungen und die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen. Das Sparkonzept des Bundesrates wurde unterschiedlich aufgenommen. Während FDP und CVP die Vorschläge begrüssten, warf die SP dem Bundesrat «Sparhysterie» vor. Die SVP lehnte die Kreditsperre ab und forderte dafür höhere gezielte Einsparungen.

Ende September verabschiedete der Bundesrat den Voranschlag 1997 zuhanden der eidgenössischen Räte. Das veranschlagte Defizit konnte auf CHF 5.5 Mrd. reduziert werden und erreichte damit im wesentlichen das Ziel einer Ausgabeneinfrierung auf dem Vorjahresstand. Unterstellt wurde ein reales Wirtschaftswachstum von 1,5%, was EFD-Vorsteher Kaspar Villiger jedoch selbst als sehr optimistische Annahme bezeichnete. Erstmals sind im Budget die SBB-Darlehen als Ausgaben, die Gewinne der Pensionskasse des Bundes (PKB) aber nicht mehr unter den Einnahmen verbucht, womit dem Haushalt fast CHF 2 Mrd. verloren gingen. Insgesamt stellte der Bundesrat gezielte Ausgabenkürzungen von CHF 730 Mio. vor, die in zwei Fällen bis auf Ende 2002 befristete dringliche Bundesbeschlüsse erforderten. Der erste dringliche Sparbeschluss betraf den AHV-Bereich und forderte den Verzicht auf den vorgesehenen Sonderbeitrag des Bundes für die Flexibilisierung des Rentenalters, was den Bundeshaushalt um jährlich CHF 170 Mio. entlastet. Auf einen wenige Wochen zuvor in der Öffentlichkeit gemachten Voschlag, den Bundesbeitrag an die AHV einzufrieren, verzichtete der Bundesrat, da die Verfassungsmässigkeit umstritten war. Auch im Bereich der ALV buchstabierte er zurück und reduzierte zuvor erwogene Leistungskürzungen von 10% stark. Mit einem dringlichen Bundesbeschluss schlug er vor, Taggelder von unter CHF 130 um 1% und jene von über CHF 130 um 3% zu kürzen. Zusammen mit der Abschaffung der Schlechtwetterentschädigung sowie verschiedenen Einzelmassnahmen sollte dieser ALV-Sparvorschlag den Bundeshaushalt jährlich um CHF 214 Mio. entlasten. Weil die gezielten Kürzungen für ein Konstanthalten der Ausgaben auf dem Stand des Vorjahres nicht ausreichten, verlangte der Bundesrat mit einem dritten dringlichen Bundesbeschluss ausserdem grünes Licht für eine Kreditsperre und legte diese für 1997 auf 2% fest, was Einsparungen von CHF 530 Mio. bringen soll.

Das Budget ging somit mit einem Defizit von CHF 5.7 Mrd. in die Wintersession. Als Erstrat wurden vom Nationalrat vier Rückweisungsanträge mit verschärften Sparaufträgen klar abgelehnt. Eine SVP-Minderheit forderte die Rückweisung des Voranschlags mit dem Ziel, für 1997 rund CHF 2 Mrd. mehr zu streichen und schon 1998 den Budgetausgleich zu erzwingen. Die Fraktion der Freiheits-Partei wollte die Schraube noch härter anziehen und auf einen Schlag CHF 3 Mrd. streichen, während die LDU/EVP-Fraktion den Bundesrat dazu zwingen wollte, ein Defizit von höchstens CHF 3.5 Mrd. vorzulegen, ohne die Reserve-Fonds von AHV/IV und ALV zu belasten. Die Schweizer Demokraten schliesslich legten einen Sanierungsplan bis 2000 vor und verlangten vergebens, das Defizit für 1997 auf höchstens CHF 4 Mrd. zu begrenzen. Auch bei den drei dringlichen Bundesbeschlüssen obsiegte die Bundesratskonzeption gegen vehementen Widerstand vorab von der Linken: Mit 99 zu 63 Stimmen wurde dem befristeten Verzicht auf den Bundesbeitrag an die AHV und mit 88 zu 75 Stimmen den Einsparungen bei der ALV zugestimmt. Die Kreditsperre von 2% passierte mit 104 zu 61 Stimmen. Ein Antrag Blocher (svp, ZH), der die Arbeitslosenhilfe um CHF 1 Mrd. kürzen wollte, hatte keine Chance. Auch ein links-grüner Vorstoss, der Direktzahlungen in der Landwirtschaft nach Massgabe der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Subventionsbezüger kürzen wollte, wurde mit 92 zu 64 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat folgte weitgehend seiner Finanzkommission und beschloss nur in vergleichsweise wenigen Bereichen Abweichungen. So hiess er mit 87 zu 62 Stimmen einen Antrag Scheurer (lp, NE) gut, der in Hinblick auf die Expo 2001 zusätzliche CHF 47 Mio. für den Nationalstrassenbau forderte. Vergeblich machte Bundesrat Villiger darauf aufmerksam, dass sich die Bauprojekte N1 und N5 auch aus Kreditresten finanzieren liessen. Weiter bewilligte der Rat CHF 5 Mio. für die Förderung erneuerbarer Energien und hiess die im Budget 1996 noch gestrichenen CHF 5.1 Mio. zur Entwicklung des Fahrleistungsmessers für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe gut. Unter heftigem Sperrfeuer stand in der Detailberatung der dringliche Bundesbeschluss zur ALV: Mit 114:53 Stimmen hielt der Nationalrat an der Schlechtwetterentschädigung fest (-40 Mio.) und federte die Taggeldkürzung sozial ab (-14 Mio.), dafür strich er kurzerhand die Taggelder an die Jugendlichen bis 20 Jahre (+110 Mio.), womit sich insgesamt ein zusätzlicher Spareffekt von CHF 55 Mio. ergab. Nach dreitägiger Debatte hiess der Nationalrat den Voranschlag 1997 mit einem Defizit von unverändert CHF 5.7 Mrd. gut.

Auch im Ständerat hatten ein Antrag Weber (ldu, ZH) zur Rückweisung des Budgets und Nichteintretensanträge der SP zu den drei dringlichen Bundesbeschlüssen keine Chance. Die grösste Differenz zum Nationalrat ergab sich bei der ALV: Auch der Ständerat sprach sich für eine Weiterführung der Schlechtwetterentschädigung aus, er verwarf aber die Streichung der Taggelder für Arbeitslose unter 20 Jahren klar. Damit bringen die drei dringlichen Bundesbeschlüsse Einsparungen von CHF 865 Mio. Den vom Nationalrat bewilligten Mehrausgaben im Nationalstrassenbau und der Förderung erneuerbarer Energien sowie dem Fahrleistungsmesser stimmte die kleine Kammer zu und genehmigte schliesslich einen Voranschlag 1997 mit einem Defizit von gut CHF 5.8 Mrd., also um CHF 75 Mio. höher als jenes des Nationalrats. In der Differenzbereinigung begrub der Nationalrat die Streichung der Taggelder für unter 20jährige stillschweigend.