Der Konflikt in der Ukraine beschäftigte die offizielle Schweiz im Jahr 2025 auch ausserhalb der Debatten im Parlament. Die Schweiz schloss sich 2025 insbesondere mehrmals den Sanktionen der EU gegenüber russischen und belarussischen Personen, Unternehmen und Organisationen an. Diese betrafen beispielsweise die Verstärkung von Exportbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-use-Güter) und Güter zur militärischen, technologischen oder industriellen Stärkung. Auch wurden zahlreiche Schiffe, welche Erdöl transportieren, umfassenden Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverboten unterstellt. In Rahmen des Nachvollzugs der Sanktionen beschloss der Bundesrat ebenfalls, die Massnahmen der EU bezüglich einiger Gerichtsentscheide Russlands zu übernehmen. Demnach ist es in der Schweiz neu verboten, Gerichtsentscheide Russlands anzuerkennen und zu vollstrecken, bei denen Russland die «ausschliessliche Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen russischen und Schweizer Unternehmen» beansprucht. Schliesslich wurden auch Massnahmen im Finanzbereich übernommen. Im November eröffnete der Bundesrat zudem eine Vernehmlassung, um die Sanktionen zukünftig auf der Basis einer ordentlichen Gesetzesgrundlage zu erlassen; bislang fussten die Massnahmen auf Notrecht.
Die Schweiz setzte sich trotz der anhaltenden Kampfhandlungen auch für den Wiederaufbau der Ukraine ein. Im Februar wurde das Länderprogramm 2025–2028 für die Ukraine verabschiedet. Mit diesem Länderprogramm lancierte der Bundesrat den auf zwölf Jahre angelegten Unterstützungsprozess des Bundes für Wiederaufbau, Reformen und nachhaltige Entwicklung in der Ukraine. Dafür sind bis 2028 CHF 1.5 Mrd. aus dem IZA-Budget vorgesehen. Der Bundesrat hiess sodann im Juni 2025 den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und der Ukraine betreffend die Zusammenarbeit beim Wiederaufbau der Ukraine gut. Dieses Abkommen soll die rechtliche Grundlage für eine verstärkte Integration des Schweizer Privatsektors bilden. Der Staatsvertrag ging im September in die Vernehmlassung; das Parlament wird sich voraussichtlich 2026 damit befassen, wobei der Ständerat aber bereits einer Motion zugestimmt hat, welche sich für ein Spezialgesetz anstelle eines Staatsvertrags ausspricht.
Im Oktober 2025 wurde bekannt, dass die Schweiz gegen den Entscheid der Ukraine, das Ottawa-Abkommen zu suspendieren, offiziell Einspruch erheben werde. Dieses Abkommen verbietet den Einsatz, die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe von Personenminen; dessen Suspendierung erachtete der Bundesrat als völkerrechtswidrig.
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten
Dossier: Definition der Schweizer Neutralität
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)