40772 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Le député centriste Andreas Meier (AG) veut diminuer les obstacles auxquels sont confrontées les banques pour obtenir des liquidités auprès de la BNS lors de situations de crise. Il juge en effet qu'actuellement, les travaux préliminaires que les banques doivent effectuer – insérer des clauses de transferts dans tous leurs contrats de crédit par exemple – prennent trop de temps et engendrent des coûts considérables. La BNS souhaite que le plus grand nombre de banques possible participent à son dispositif d'aide en liquidités au secteur bancaire («Emergency Liquidity Assistance», ELA) afin de renforcer la stabilité de la place financière helvétique. C'est donc dans son intérêt de réduire l'obstacle des travaux préliminaires et de permettre aux banques de se préparer plus rapidement au processus d'échange de liquidités contre des garanties, assure l'Argovien, qui propose de s'inspirer de la Loi sur l'émission de lettres de gage (LLG) pour élaborer de nouvelles dispositions légales.
S'appuyant sur la volonté du Conseil fédéral d'améliorer l'approvisionnement en liquidités des banques par l'intermédiaire de la BNS – annoncée dans le rapport sur la stabilité des banques et les lignes directrices de la révision du dispositif «too-big-to-fail» –, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a donné suite à l'initiative par 16 voix contre 5 (2 abstentions). La commission souhaite soutenir les efforts déployés par l'initiative, en attendant le message de l'exécutif présentant des dispositions précises.

Verbesserung der Finanzmarktstabilität durch klare Regeln bei der Übertragung von Sicherheiten an die SNB (Pa. Iv. 25.411)

Ernst Wandfluh (svp, BE) forderte den Bundesrat mittels Postulat auf, zu untersuchen, anhand welcher Kriterien den Kantonen eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten ermöglicht werden sollte. Da sich Gefahrengebiete oftmals über mehrere Kantone erstreckten, bedürfe es diesbezüglich raumplanerischer Grundlagen, welche gemeinsam von Bund und Kantonen erarbeitet werden sollten. Konkret sollte im resultierenden Bericht unter anderem näher beleuchtet werden, mithilfe welcher Instrumente und Kriterien eine angemessene Planung für die Kantone ermöglicht werden könnte und ob Anpassungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene bestehe. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats, das vom Nationalrat in der Herbstsession 2025 denn auch stillschweigend überwiesen wurde.

Naturgefahren. Kriterien für eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten (Po. 25.3489)

In der Herbstsession 2025 befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit dem Entwurf zur Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im ZGB. Die kleine Kammer hatte dabei über eine Minderheit Schwander (svp, SZ) zu befinden, die neben den Eltern auch weitere sorge- und obhutsberechtigte Personen in die Pflicht nehmen wollte. Die Kommissionsmehrheit empfahl ihrem Rat jedoch, auf die Ausweitung zu verzichten, da die Rolle der Stief- und Pflegeeltern bereits anderswo im ZGB geregelt sei. Der Ständerat folgte in dieser Frage mit 34 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) der Kommissionsmehrheit. In der darauffolgenden Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer den somit unveränderten Entwurf mit 33 zu 4 Stimmen (7 Enthaltungen) an. Während alle ablehnenden Stimmen von Mitgliedern der SVP stammten, enthielten sich auch einige Mitglieder weiterer bürgerlichen Parteien der Stimme.

In den Schlussabstimmungen passierte der Entwurf den Nationalrat unter Opposition der SVP-Fraktion mit 131 zu 63 Stimmen (2 Enthaltungen) und den Ständerat mit 33 zu 4 Stimmen (8 Enthaltungen). Von Kinderschutz Schweiz und anderen Interessenorganisationen wurde die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung als Meilenstein gefeiert.

Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung; BRG 24.077)
Dossier: Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch

Lors du vote final sur l'initiative populaire «200 francs ça suffit!», le Conseil national a accepté la proposition du Conseil fédéral, c'est-à-dire de proposer le rejet de l'initiative à la population, par 115 voix contre 76 et 5 abstentions. Outre le camp UDC, duquel provient l'initiative, une petite moitié de la fraction PLR s'est opposée à la proposition de l'exécutif.
Le Conseil des Etats a également accepté la proposition du Conseil fédéral par 37 voix contre 7 et une abstention. Le rejet de l'initiative sera donc recommandé par les institutions fédérales lors du vote populaire.

Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Zeitgleich mit der Behandlung der parlamentarischen Initiative Pfister (mitte, ZG) «Grundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz» (Pa. Iv. 22.451) befasste sich der Ständerat in der Herbstsession 2025 mit einem Postulat seiner UREK zur selben Thematik. Die Kommission hatte dieses eingereicht, um die Forderungen Pfisters in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Konkret verfolgte die UREK-SR damit das Ziel, insbesondere die wirtschaftlichen Folgen eines CO2-Gesetzes, welches eine Abgabe auf alle im Inland produzierten oder in die Schweiz importierten Treibhausgase erhebt, zu analysieren. Die Regierung beantragte sowohl aus prozeduralen als auch aus inhaltlichen Gründen die Ablehnung des Postulates. Wie Albert Rösti im Rat ausführte, werde der Bundesrat im Sommer 2026 die Vorlage für das CO2-Gesetz post 2030 vorlegen. Der Bundesrat wolle darin ein Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Verkehr vorschlagen. Er ziehe dieses System einer Lenkungsabgabe vor. Letztere sei zwar zugegebenermassen sehr effizient bezüglich der Vermeidung von Emissionen respektive der Umstellung auf nachhaltige Energien, sie sei jedoch aus sozialpolitischen Gründen umstritten, da sich Personen mit geringem Einkommen hohe Leistungsabgaben nicht leisten können. Die Worte des Umweltministers schienen im Rat nicht zu verfangen; der Ständerat nahm das Postulat einstimmig an.

Grundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz (Po. 25.3951)

Die Motion der RK-NR für eine Harmonisierung der Fristenberechnung wurde von beiden Räten im Rahmen der Behandlung des Bundesgesetzes über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen (BRG 25.023) als erfüllt betrachtet und stillschweigend abgeschrieben.

Harmonisierung der Fristenberechnung (Mo. 22.3381)

Die in der Herbstsession 2025 im Nationalrat durchgeführte Debatte zur SVP-Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ging als historisches Ereignis in die Parlamentsgeschichte ein. Nicht aufgrund des Ausgangs der Debatte – der Nationalrat lehnte die Initiative wie erwartet ohne Gegenvorschlag ab – sondern wegen des überaus grossen «Dichtestresses» («Republik») vor dem Rednerpult: Im Vorfeld der Sitzung hatten sich bereits 115 Nationalratsmitglieder – so viele wie noch nie – in die Redeliste eintragen lassen, wie die NZZ mit Rückgriff auf die seit 2000 vorliegenden Zahlen der Parlamentsdienste zu berichten wusste.

Inwiefern solche «Monster-Debatten» die bereits gefassten Meinungen der Parlamentsmitglieder zur Initiative noch beeinflussen können, sei dahingestellt. In weiten Teilen der Debatte sei die Zahl der Ratsmitglieder auf der Warteliste «grösser [gewesen] als jene der im Saal anwesenden Volksvertreter», konstatierte die NZZ nach dem ersten Behandlungstag. Insgesamt dauerte die nationalrätliche Debatte zum Geschäft zehn Stunden, verteilt über zwei Behandlungstage. Die Medien berichteten bereits vor der Debatte aufgrund der bekannt gewordenen Redeliste ausführlich über die Volksinitiative und verfolgten im Anschluss intensiv den Ausgang der Beratungen. Somit eröffneten die Nationalratsmitglieder mit besagter Debatte faktisch bereits den Abstimmungskampf zur Initiative, über die – aufgrund der bislang sehr klaren Ausgangslage im Parlament – bereits im Juni 2026 an der Urne befunden werden könnte.

Dass Rhetorik in besagter Debatte eine wichtige Rolle spielte, zeigte sich nicht zuletzt darin, dass Mitglieder der Fraktionen der SP, GLP und der FDP der Volksinitiative den Übernamen «Kündigungs-Initiative» verpassten – eingeschlossen Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (fdp, BE): Gemäss Initiativtext werde die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens zwei Jahre nach Überschreitung des Grenzwertes von 10 Millionen Bewohnenden Tatsache, sollten bis dahin keine effektiven Gegenmassnahmen gefunden worden sein, erläuterte der Kommissionssprecher im Rat. Auch das neue Vertragspaket mit der EU wäre durch Annahme der Initiative in Gefahr. Ebenso bedienten sich die Mitglieder der SVP-Fraktion – 58 von 66 Fraktionsmitgliedern hatten im Vorfeld eine Wortmeldung angekündigt – rhetorischer Mittel, ihrerseits zur Bewerbung der Initiative. Nicht zuletzt war ein Stakkato an Zwischenfragen an die Adresse der Kommissionssprechenden Teil des rhetorischen Repertoires, gefolgt von Anschuldigungen an den Bundesrat, der mit dem «neuen EU-Unterwerfungsvertrag», offiziell als Paket Schweiz-EU betitelt, nach der inkonsequenten Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative erneut zu einem «Gremium von Verfassungsbrechern» werde und einen Zuwanderungsschub evoziere (Thomas Matter, svp, ZH). Nicht zuletzt gaben diverse Rednerinnen und Redner der SVP dem Begriff der «Nachhaltigkeit» Gewicht, indem sie die Initiative als Mittel gegen übermässige Überbauung, horrende Mieten, überlasteten Verkehr und sinkenden Wohlstand präsentierten, welche sie als Folgeerscheinungen der Zuwanderung sahen.

Anders sahen dies die übrigen Fraktionen, denen der von der Initiative präsentierte Lösungsweg nicht nachhaltig erschien. Sowohl die Kommissionssprecher Christian Wasserfallen und Jean Tschopp (sp, VD) als auch zahlreiche nachfolgende Rednerinnen und Redner warnten vor den ernsten wirtschaftlichen Folgen, die eine Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens sowie der damit verbundene Wegfall der gesamten Bilateralen I für die Schweiz hätten. So befürchteten die Gegnerinnen und Gegner der Initiative aufgrund der Abhängigkeit von Fachkräften aus EU-Staaten eine abnehmende Qualität der Gesundheitsversorgung sowie generell eine sinkende Produktivität, rückläufigen Wohlstand und eine stärkere Belastung der Sozialwerke, da generell weniger Personen, vor allem aber weniger jüngere Personen, in diese einzahlen würden. Nicht zuletzt wurden auch Befürchtungen über eine Zunahme der grenzüberschreitenden Kriminalität oder bei den Asylgesuchen laut, da die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens durch die Schweiz wahrscheinlich eine Aufkündigung von Schengen/Dublin vonseiten der EU zur Folge haben würde. Weit weniger virulent diskutierte das Parlament hingegen über in der Initiative enthaltene Massnahmen im Asylbereich und beim Familiennachzug, die bereits beim Erreichen des Schwellenwerts von 9.5 Mio. getroffen werden müssten. Nach 10 Stunden Debatte beschloss der Nationalrat mit 121 zu 64 Stimmen (6 Enthaltungen), die Volksinitiative der Stimmbevölkerung zur Ablehnung zu empfehlen. Die befürwortenden Stimmen stammten ausschliesslich aus der SVP-Fraktion. Sechs Ratsmitglieder der Mitte-Fraktion enthielten sich der Stimme.

Parteimitglieder der Mitte, allen voran der ehemalige Parteipräsident Gerhard Pfister (mitte, ZG), waren es denn auch, die der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen wollten, um die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs der Initiative an der Urne zu verringern. Konkret sah der Gegenentwurf vor, die Bevölkerungszahl von 10 Mio. als «Zielgrösse» in der Verfassung zu verankern. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Wohlbevölkerung die Grösse von 9.5 Mio. überschritten haben würde, sollte der Bundesrat migrationsmildernde Massnahmen ergreifen können, die nicht primär die Arbeitsmigration beträfen und die humanitären Verpflichtungen ernst nähmen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit bot dieser Gegenentwurf indes keinen konkreten Mehrwert zu den vorhandenen Verfassungsbestimmungen, zu bereits beschlossenen Massnahmen wie denjenigen, die der Bundesrat in seiner Botschaft erläutert hatte, oder zum eingeschlagenen Weg beim EU-Paket mit der darin enthaltenen Schutzklausel. Die Kommissionsmehrheit empfahl daher mit 19 zu 6 Stimmen, nicht auf den Gegenentwurf einzutreten. Auch im Ratsplenum mochte der Gegenentwurf keine weiteren Mitglieder ausserhalb der Mitte-Fraktion zu überzeugen; der Nationalrat verwarf ihn mit 161 zu 30 Stimmen (ohne Enthaltungen).

Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (BRG 25.026)

In der Herbstsession 2025 nahm sich der Nationalrat als Zweitrat einer Standesinitiative des Kantons Solothurn an. Der Nordwestschweizer Kanton forderte, dass bei Vorhaben mit kantonsübergreifenden Auswirkungen auf Wunsch eines Nachbarkantons ein kantonales Richtplanverfahren durchgeführt werden muss. Die Mehrheit der UREK-NR erachtete die bereits existierenden Verfahren im Raumplanungsrecht als ausreichend für die Interessenswahrung von Nachbarskantonen bei kantonsübergreifenden Vorhaben und beantragte mit 14 zu 8 Stimmen (bei einer Enthaltung), der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Müller-Altermatt (mitte, SO) plädierte stattdessen auf Folgegeben. So weise das aktuell vorgesehene Verfahren im Raumplanungsrecht einen «blinden Fleck» auf, da Kantone unterschiedliche Schwellenwerte bei raumwirksamen Vorhaben erfüllen müssten. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und gab der Standesinitiative mit 121 zu 64 Stimmen (bei einer Enthaltung) keine Folge. Für den Minderheitsantrag votierten die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen sowie einzelne Mitglieder der FDP- und der Mitte-Fraktion. Da Folgegeben auch bereits im Ständerat abgelehnt worden war, ist das Geschäft damit erledigt.

Keine kantonsübergreifenden Vorhaben ohne Mitsprache (Kt.Iv. 24.302)

La Commission de rédaction (CdR) a trouvé une erreur dans le texte de l'initiative populaire «200 francs, ça suffit !». En effet, un article de loi a été référencé de manière erronée dans la version française du texte législatif. Avec l'accord des deux commissions compétentes (CTT-CE et CTT-CN), de la Chancellerie fédérale et du comité d'initiative, l'erreur a été corrigée dans le texte soumis au vote final.

Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Im Rahmen der Beratung des bundesrätlichen Berichts über die Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2024 schrieben in der Herbstsession 2025 beide Kammern die Motion der UREK-SR für eine Schweizer Strategie für Wassersstoff stillschweigend ab. Das Anliegen war mit der im Dezember 2024 verabschiedeten nationalen Wasserstoffstrategie erfüllt worden.

Strategie für Wasserstoff in der Schweiz (Mo. 22.3376)
Dossier: Die Schweiz erhält eine nationale Wasserstoffstrategie

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2024 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats Egger (gp, TG) mit der Begründung, das Anliegen mit dem Postulatsbericht «Energieverschwendung beim Betrieb ohne Nutzen» erfüllt zu haben. Diesem Antrag folgte der Nationalrat in der Herbstsession 2025 stillschweigend.

Energieverschwendung beim Betrieb ohne Nutzen (Po. 21.4561)

In der Herbstsession 2025 schrieb der Nationalrat das Postulat Suter (sp, AG) für eine Beteiligung der Schweiz am Aufbau einer europäischen Solarindustrie stillschweigend ab. Die Abschreibung geschah im Rahmen der Beratung des bundesrätlichen Berichts über die Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2024, nachdem das Anliegen mit einem Postulatsbericht erfüllt worden war.

Beteiligung der Schweiz am Aufbau einer europäischen Solarindustrie (Po. 21.3870)

Mit der Veröffentlichung des Berichts in Erfüllung des Postulats Cattaneo (fdp, TI) betreffend die Nutzung von Wasserkraftwerken und Stauseen für die Fotovoltaik wurde der Vorstoss aus Sicht des Bundesrats erfüllt. In seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2024 beantragte er daher dessen Abschreibung. Der Nationalrat stimmte dieser in der Herbstsession 2025 stillschweigend zu.

Wasserkraftwerke und Stauseen für die Fotovoltaik nutzen (Po. 20.4561)
Dossier: Vorstösse und Diskussionen zum Ausbau der Solarenergie nach Annahme der Energiestrategie 2050

Im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2024 beantragte der Bundesrat die Abschreibung eines Postulats Nantermod (fdp, VS), das eine Überprüfung der Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs gefordert hatte. Der Bundesrat hatte im Mai 2024 einen Postulatsbericht vorgelegt, der das aktuelle Gebührenwesen aufzeigte und mögliche Anpassungen präsentierte. Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2025 daher dem Antrag des Bundesrates und schrieb das Postulat als erfüllt ab.

Zu hohe Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs? (Po. 18.3080)

In der Herbstession 2025 genehmigte der Nationalrat stillschweigend die Abschreibung eines Postulats Schneider-Schneiter (mitte, BL), welches vom Bundesrat einen Zusatzbericht zur Sicherung der langfristigen Versorgung der Schweizer Industrie mit seltenen Erden verlangte. Der Bundesrat hatte im Dezember 2024 einen Bericht in Antwort auf das Postulat veröffentlicht und im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2024 die Abschreibung des Postulats beantragt.

Versorgungssicherheit. Metalle der seltenen Erden. Ressourcenstrategie (Po. 20.3950)

Im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2024 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats Brenzikofer (grüne, BL). Die Nationalrätin hatte einen Bericht dazu gefordert, wie absichtliche Verkürzungen der Lebensdauer von Produkten rechtlich unterbunden werden könnten. Der Bundesrat hatte im Juni 2024 einen entsprechenden Bericht veröffentlicht. Der Nationalrat folgte dem Abschreibungsantrag in der Herbstsession 2025 stillschweigend.

Rechtliche Konsequenzen bei absichtlicher Verkürzung der Produktlebensdauer (Po. 21.4224)
Dossier: Geplante Obsoleszenz und Bestrebungen zur Kreislaufwirtschaft

In der Herbstession 2025 schrieb der Nationalrat stillschweigend ein Postulat Silberschmidt (fdp, ZH) ab, das die Prüfung einer Modernisierung der GmbH gefordert hatte. Nachdem der Bundesrat im April 2024 einen entsprechenden Bericht vorgelegt hatte, beantragte er in seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2024 die Abschreibung des Postulats.

Prüfung einer Modernisierung der GmbH (Po. 21.4422)

In der Herbstession 2025 schrieb der Nationalrat das Postulat Michaud Gigon (grüne, VD) ab. Die Nationalrätin hatte einen Bericht über sogenannte «Dark Patterns» im Internet sowie über die Handhabung dieser Designmuster in der Schweiz gefordert. Der Bundesrat hatte im Juni 2024 einen diesbezüglichen Bericht veröffentlicht und anschliessend die Abschreibung des Postulats beantragt.

Dark Patterns. Das Unbekannte dokumentieren (Po. 22.3190)

Der Nationalrat schrieb in der Herbstsession 2025 stillschweigend ein Postulat Marti (sp, BL) ab, das einen Zusatzbericht zur systematischen Versorgungsstrategie der Schweiz für essenzielle und kritisch-strategische Güter forderte. Der Bundesrat hatte den Zusatzbericht im Rahmen eines Berichts zu Handelsabhängigkeiten der Schweiz veröffentlicht und anschliessend die Abschreibung des Postulats beantragt.

Systematische Versorgungsstrategie für essenzielle und kritisch-strategische Güter (Po. 23.3543)

In der Herbstsession 2025 schrieb der Nationalrat stillschweigend ein Postulat der WAK-NR ab, welches vom Bundesrat einen Bericht über die jeweiligen Konsequenzen der Anwendung der Dreieckstheorie und der Direktbegünstigungstheorie für Schweizer Unternehmen verlangte. In seinem Bericht über die Motionen und Postulate 2024 hatte der Bundesrat festgehalten, dass er das Anliegen des Postulats durch die Publikation des Postulatsberichts als erfüllt erachte und die Abschreibung des Geschäfts beantrage.

Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden (Po. 22.3396)

In der Herbstsession 2025 schrieb der Nationalrat stillschweigend ein Postulat der WAK-NR ab, das vom Bundesrat einen Bericht über die Vor- und Nachteile einer Teilnahme der Schweiz am EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der Mehrwertsteuer bei elektronischen Gütern und Dienstleistungen verlangte. In seinem Bericht über die Motionen und Postulate 2024 hatte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats beantragt, da er dessen Forderung mit der Publikation des Postulatsberichts als erfüllt erachtete.

Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der MWST prüfen (Po. 22.3384)

In der Herbstsession 2025 beschloss der Nationalrat stillschweigend, ein Postulat der FK-NR abzuschreiben, welches vom Bundesrat Massnahmen für eine Verlangsamung des Wachstums der gebundenen Ausgaben verlangt hatte. Der Bundesrat hatte in seinem Bericht über die Motionen und Postulate 2024 die Abschreibung des Postulats gefordert, da er dessen Anliegen mit der Publikation des Postulatsberichts als erfüllt erachtete.

Langfristiges Management der gebundenen Ausgaben (Po. 21.4337)

Anfang April 2025 hatte der Bundesrat in seinem Bericht über die Motionen und Postulate 2024 ein Postulat Feller (fdp, VD) zur Abschreibung empfohlen, das vom Bundesrat Kriterien verlangt hatte, nach welchen verwaltungsexterne Träger öffentlicher Aufgaben der Prüfung durch die EFK unterstellt sind. Der Bundesrat erachtete das Postulat durch die Veröffentlichung des Postulatsberichts als erfüllt. Der Nationalrat kam dieser Forderung in der Herbstsession 2025 stillschweigend nach.

Prüfung der Kriterien für die EFK-Unterstellung von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung (Po. 15.4112)

In der Herbstsession 2025 schrieb der Nationalrat auf Antrag des Bundesrats stillschweigend ein Postulat Stadler (mitte, UR) ab, welches einen Bericht zum Verkehrsmanagement und zum Umgang mit Ausweichverkehr im alpenquerenden Verkehr gefordert hatte. Der Bundesrat hatte im Mai 2024 einen entsprechenden Bericht veröffentlicht.

Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr (Po. 22.4044)

Im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2024 beantragte der Bundesrat die Abschreibung eines Postulats Christ (glp, BS), das einen Statusbericht über die Entwicklung und Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz gefordert hatte. Der Bundesrat hatte im Dezember 2024 einen entsprechenden Bericht veröffentlicht und eine Strategie für den sicheren Drohnenbetrieb im Schweizer Luftraum angekündigt. Der Nationalrat folgte dem Abschreibungsantrag in der Herbstsession 2025 stillschweigend.

Entwicklung und Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz (Po. 22.4580)
Dossier: Drohnen und die Sicherheit im Luftraum