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Der Konflikt in der Ukraine beschäftigte die offizielle Schweiz im Jahr 2025 auch ausserhalb der Debatten im Parlament. Die Schweiz schloss sich 2025 insbesondere mehrmals den Sanktionen der EU gegenüber russischen und belarussischen Personen, Unternehmen und Organisationen an. Diese betrafen beispielsweise die Verstärkung von Exportbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-use-Güter) und Güter zur militärischen, technologischen oder industriellen Stärkung. Auch wurden zahlreiche Schiffe, welche Erdöl transportieren, umfassenden Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverboten unterstellt. In Rahmen des Nachvollzugs der Sanktionen beschloss der Bundesrat ebenfalls, die Massnahmen der EU bezüglich einiger Gerichtsentscheide Russlands zu übernehmen. Demnach ist es in der Schweiz neu verboten, Gerichtsentscheide Russlands anzuerkennen und zu vollstrecken, bei denen Russland die «ausschliessliche Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen russischen und Schweizer Unternehmen» beansprucht. Schliesslich wurden auch Massnahmen im Finanzbereich übernommen. Im November eröffnete der Bundesrat zudem eine Vernehmlassung, um die Sanktionen zukünftig auf der Basis einer ordentlichen Gesetzesgrundlage zu erlassen; bislang fussten die Massnahmen auf Notrecht.
Die Schweiz setzte sich trotz der anhaltenden Kampfhandlungen auch für den Wiederaufbau der Ukraine ein. Im Februar wurde das Länderprogramm 2025–2028 für die Ukraine verabschiedet. Mit diesem Länderprogramm lancierte der Bundesrat den auf zwölf Jahre angelegten Unterstützungsprozess des Bundes für Wiederaufbau, Reformen und nachhaltige Entwicklung in der Ukraine. Dafür sind bis 2028 CHF 1.5 Mrd. aus dem IZA-Budget vorgesehen. Der Bundesrat hiess sodann im Juni 2025 den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und der Ukraine betreffend die Zusammenarbeit beim Wiederaufbau der Ukraine gut. Dieses Abkommen soll die rechtliche Grundlage für eine verstärkte Integration des Schweizer Privatsektors bilden. Der Staatsvertrag ging im September in die Vernehmlassung; das Parlament wird sich voraussichtlich 2026 damit befassen, wobei der Ständerat aber bereits einer Motion zugestimmt hat, welche sich für ein Spezialgesetz anstelle eines Staatsvertrags ausspricht.
Im Oktober 2025 wurde bekannt, dass die Schweiz gegen den Entscheid der Ukraine, das Ottawa-Abkommen zu suspendieren, offiziell Einspruch erheben werde. Dieses Abkommen verbietet den Einsatz, die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe von Personenminen; dessen Suspendierung erachtete der Bundesrat als völkerrechtswidrig.

Reaktionen der Schweiz auf den Konflikt in der Ukraine
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten
Dossier: Definition der Schweizer Neutralität
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

La commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE) s'est prononcée à l'unanimité contre l'initiative parlementaire de Raphaël Mahaim (vert-e-s, VD) qui propose de rendre les prix de référence dans le secteur agricole plus contraignants. Elle estime, en effet, que l'objet va trop loin et que sa mise en œuvre serait trop complexe.

A la suite de la décision de la CER-CE, sa commission sœur, la CER-CN s'est à nouveau penchée sur ce texte qu'elle avait soutenu une première fois. Après une nouvelle analyse, et considérant l'acceptation par le Parlement de l'initiative parlementaire 22.477 sur la transparence des prix, elle propose finalement à sa chambre de ne pas donner suite au texte de Raphaël Mahaim.

Referenzpreise zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion (Pa. iv. 24.414)

La CER-CN a décidé à l'unanimité moins deux abstentions de ne pas donner suite à l'initiative du canton de Genève en raison des travaux sur la PA30+.

Die Anliegen der Schweizer Landwirtinnen und Landwirte ernst nehmen (Kt. iv. 24.303)
Dossier: Die Bauernaufstände von 2024, in den Feldern und im Parlament

A la suite d'une procédure de consultation, la Commission de la politique de sécurité du Conseil des Etats (CPS-CE) a proposé à son conseil d'approuver la motion de la Commission de la politique de sécurité du Conseil national (CPS-CN) demandant d'encadrer légalement l'action des fournisseurs d'hébergement et d'informatique en nuage. Pour justifier cette décision, la commission a estimé que les fournisseurs de cloud sont utilisés pour orchestrer des cyberattaques. La commission propose que cette mesure soit prise dans le cadre de la Loi sur la sécurité de l'information (LSI). La minorité de la commission a souhaité qu'une étude soit réalisée pour déterminer s'il était nécessaire de procéder à l'encadrement des fournisseurs de cloud en nuage législativement, avant de déterminer quel cadre légal serait concerné par ces changements.

Die Rolle von Hosting- und Cloud-Anbietern bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen stärken (Mo. 25.3011)

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Thomas Burgherr (svp, AG), dass die Schweizer Industriepolitik in der Verfassung verankert wird. Konkret sollen der Industriepolitik dabei sehr enge Grenzen gesetzt werden oder gänzlich verboten werden. Burgherr begründete seine Initiative damit, dass eine staatliche Industriepolitik im Widerspruch zu einer liberalen Wirtschaftsordnung stehe. Die Förderung einer spezifischen Branche sei teuer, löse schlussendlich keine strukturellen Probleme und diskriminiere andere Wirtschaftszweige und Unternehmen. Auch würden wirtschaftspolitische Massnahmen oftmals zu langsam greifen, um in Krisensituationen zeitnah Lösungen zu bieten. Die Schweiz verfüge bereits über ausreichend wirksame Instrumente wie die Kurzarbeit, welche in akut bedrohten Branchen eingesetzt werden könnten.
Die WAK-NR beriet die parlamentarische Initiative im Oktober 2025 und beschloss mit 15 zu 8 Stimmen (2 Enthaltungen), ihr keine Folge zu geben. Die Industriepolitik der Schweiz sei in der Verfassung bereits ausreichend klar definiert, wobei die Kommission mit einer weiteren Einschränkung den Erfolg der bestehenden wirtschaftspolitischen Massnahmen gefährdet sah.

Industriepolitik in der Verfassung verankern (Pa.Iv. 24.469)

Le député centriste Andreas Meier (AG) veut diminuer les obstacles auxquels sont confrontées les banques pour obtenir des liquidités auprès de la BNS lors de situations de crise. Il juge en effet qu'actuellement, les travaux préliminaires que les banques doivent effectuer – insérer des clauses de transferts dans tous leurs contrats de crédit par exemple – prennent trop de temps et engendrent des coûts considérables. La BNS souhaite que le plus grand nombre de banques possible participent à son dispositif d'aide en liquidités au secteur bancaire («Emergency Liquidity Assistance», ELA) afin de renforcer la stabilité de la place financière helvétique. C'est donc dans son intérêt de réduire l'obstacle des travaux préliminaires et de permettre aux banques de se préparer plus rapidement au processus d'échange de liquidités contre des garanties, assure l'Argovien, qui propose de s'inspirer de la Loi sur l'émission de lettres de gage (LLG) pour élaborer de nouvelles dispositions légales.
S'appuyant sur la volonté du Conseil fédéral d'améliorer l'approvisionnement en liquidités des banques par l'intermédiaire de la BNS – annoncée dans le rapport sur la stabilité des banques et les lignes directrices de la révision du dispositif «too-big-to-fail» –, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a donné suite à l'initiative par 16 voix contre 5 (2 abstentions). La commission souhaite soutenir les efforts déployés par l'initiative, en attendant le message de l'exécutif présentant des dispositions précises.

Verbesserung der Finanzmarktstabilität durch klare Regeln bei der Übertragung von Sicherheiten an die SNB (Pa. Iv. 25.411)

Im Oktober 2025 startete die Unterschriftensammlung zur Volksinitiative für die Anerkennung des Staates Palästina durch die Schweiz. Dem Initiativkomitee gehörten unter anderem Vertretende von NGOs sowie Politikerinnen und Politiker der SP und der Grünen an, so etwa Fabian Molina (sp, ZH), Carlo Sommaruga (sp, GE), Lisa Mazzone (gp, GE) und Greta Gysin (gp, TI). Die Sammelfrist für die notwendigen 100'000 gültigen Unterschriften wurde auf den 14. April 2027 festgesetzt.
Das Initiativkomitee erklärte, dass die Anerkennung Palästinas durch die Weltgemeinschaft der einzige Weg sei, um die derzeitige, fragile Waffenruhe zu sichern. Die Anerkennung sei ein starkes Signal für das Recht der Palästinenserinnen und Palästinenser auf Selbstbestimmung mit klar festgelegten Grenzen und einer legitimen Führung. Das Komitee kritisierte auch die Haltung des Bundesrates und des Parlaments, welche eine Anerkennung bislang als nicht sinnvoll erachtet hätten; die Schweiz verhalte sich dadurch weder neutral noch völkerrechtskonform. Laurent Wehrli (fdp, VD), Philippe Nantermod (fdp, VS) sowie Pierre-André Page (svp, FR) argumentierten demgegenüber, dass die Aussenpolitik primär Aufgabe des Bundesrates und nicht der Stimmbevölkerung sei. Zudem sei die Ausübung von Aussenpolitik mittels einer Änderung der Bundesverfassung nicht sinnvoll. Auch wurde das Timing der Initiative bemängelt; der derzeitige Waffenstillstand ermögliche den Austausch von Geiseln und die Durchführung humanitärer Aktionen. Zudem könnten nun Friedensgespräche geführt werden. Daher sei momentan nicht der richtige Zeitpunkt, um Druck auf den Bundesrat auszuüben.

Eidgenössische Volksinitiative: Für die Anerkennung des Staates Palästina
Dossier: Reaktionen der Schweiz auf den Nahost-Konflikt seit 2023

Nach der Annahme im Nationalrat sprach sich Ende August 2025 auch die WAK-SR für die AVEG-Revision aus, welche einem GAV unterstehenden Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden ein Einsichtsrecht in die Jahresrechnung der paritätischen Kommissionen gewähren will. In der Herbstsession 2025 tat es der Ständerat seiner Kommission gleich und nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig an.
In den Schlussabstimmungen hiessen beide Kammern den Entwurf ebenfalls einstimmig gut.

Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe. Änderung (BRG 24.097)
Dossier Mindestlohn: Vorrang Gesamtarbeitsverträge oder kantonale Bestimmungen

Ernst Wandfluh (svp, BE) forderte den Bundesrat mittels Postulat auf, zu untersuchen, anhand welcher Kriterien den Kantonen eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten ermöglicht werden sollte. Da sich Gefahrengebiete oftmals über mehrere Kantone erstreckten, bedürfe es diesbezüglich raumplanerischer Grundlagen, welche gemeinsam von Bund und Kantonen erarbeitet werden sollten. Konkret sollte im resultierenden Bericht unter anderem näher beleuchtet werden, mithilfe welcher Instrumente und Kriterien eine angemessene Planung für die Kantone ermöglicht werden könnte und ob Anpassungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene bestehe. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats, das vom Nationalrat in der Herbstsession 2025 denn auch stillschweigend überwiesen wurde.

Naturgefahren. Kriterien für eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten (Po. 25.3489)

In der Herbstsession 2025 befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit dem Entwurf zur Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im ZGB. Die kleine Kammer hatte dabei über eine Minderheit Schwander (svp, SZ) zu befinden, die neben den Eltern auch weitere sorge- und obhutsberechtigte Personen in die Pflicht nehmen wollte. Die Kommissionsmehrheit empfahl ihrem Rat jedoch, auf die Ausweitung zu verzichten, da die Rolle der Stief- und Pflegeeltern bereits anderswo im ZGB geregelt sei. Der Ständerat folgte in dieser Frage mit 34 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) der Kommissionsmehrheit. In der darauffolgenden Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer den somit unveränderten Entwurf mit 33 zu 4 Stimmen (7 Enthaltungen) an. Während alle ablehnenden Stimmen von Mitgliedern der SVP stammten, enthielten sich auch einige Mitglieder weiterer bürgerlichen Parteien der Stimme.

In den Schlussabstimmungen passierte der Entwurf den Nationalrat unter Opposition der SVP-Fraktion mit 131 zu 63 Stimmen (2 Enthaltungen) und den Ständerat mit 33 zu 4 Stimmen (8 Enthaltungen). Von Kinderschutz Schweiz und anderen Interessenorganisationen wurde die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung als Meilenstein gefeiert.

Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung; BRG 24.077)
Dossier: Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch

Lors du vote final sur l'initiative populaire «200 francs ça suffit!», le Conseil national a accepté la proposition du Conseil fédéral, c'est-à-dire de proposer le rejet de l'initiative à la population, par 115 voix contre 76 et 5 abstentions. Outre le camp UDC, duquel provient l'initiative, une petite moitié de la fraction PLR s'est opposée à la proposition de l'exécutif.
Le Conseil des Etats a également accepté la proposition du Conseil fédéral par 37 voix contre 7 et une abstention. Le rejet de l'initiative sera donc recommandé par les institutions fédérales lors du vote populaire.

Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

In der darauffolgenden Herbstsession hatte auch der Ständerat zuerst über einen Nichteintretensantrag Germann (svp, SH) zu befinden. Nachdem der Minderheitssprecher ähnliche Argumente vorgebracht hatte, wie sie zuvor im Nationalrat geäussert worden waren, blieb der Antrag auch in der kleinen Kammer erfolglos: Mit 34 zu 9 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Ständerat für Eintreten aus und verabschiedete den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 35 zu 9 Stimmen (bei 1 Enthaltung).

Am Ende der Herbstsession übersprang die Gesetzesänderung auch die Hürde der Schlussabstimmungen: Mit 130 zu 66 Stimmen (Nationalrat) respektive 38 zu 6 Stimmen (Ständerat) hiess das Parlament sie gut.

Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (BRG 24.056)

Zeitgleich mit der Behandlung der parlamentarischen Initiative Pfister (mitte, ZG) «Grundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz» (Pa. Iv. 22.451) befasste sich der Ständerat in der Herbstsession 2025 mit einem Postulat seiner UREK zur selben Thematik. Die Kommission hatte dieses eingereicht, um die Forderungen Pfisters in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Konkret verfolgte die UREK-SR damit das Ziel, insbesondere die wirtschaftlichen Folgen eines CO2-Gesetzes, welches eine Abgabe auf alle im Inland produzierten oder in die Schweiz importierten Treibhausgase erhebt, zu analysieren. Die Regierung beantragte sowohl aus prozeduralen als auch aus inhaltlichen Gründen die Ablehnung des Postulates. Wie Albert Rösti im Rat ausführte, werde der Bundesrat im Sommer 2026 die Vorlage für das CO2-Gesetz post 2030 vorlegen. Der Bundesrat wolle darin ein Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Verkehr vorschlagen. Er ziehe dieses System einer Lenkungsabgabe vor. Letztere sei zwar zugegebenermassen sehr effizient bezüglich der Vermeidung von Emissionen respektive der Umstellung auf nachhaltige Energien, sie sei jedoch aus sozialpolitischen Gründen umstritten, da sich Personen mit geringem Einkommen hohe Leistungsabgaben nicht leisten können. Die Worte des Umweltministers schienen im Rat nicht zu verfangen; der Ständerat nahm das Postulat einstimmig an.

Grundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz (Po. 25.3951)

Die Motion der RK-NR für eine Harmonisierung der Fristenberechnung wurde von beiden Räten im Rahmen der Behandlung des Bundesgesetzes über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen (BRG 25.023) als erfüllt betrachtet und stillschweigend abgeschrieben.

Harmonisierung der Fristenberechnung (Mo. 22.3381)

Die in der Herbstsession 2025 im Nationalrat durchgeführte Debatte zur SVP-Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ging als historisches Ereignis in die Parlamentsgeschichte ein. Nicht aufgrund des Ausgangs der Debatte – der Nationalrat lehnte die Initiative wie erwartet ohne Gegenvorschlag ab – sondern wegen des überaus grossen «Dichtestresses» («Republik») vor dem Rednerpult: Im Vorfeld der Sitzung hatten sich bereits 115 Nationalratsmitglieder – so viele wie noch nie – in die Redeliste eintragen lassen, wie die NZZ mit Rückgriff auf die seit 2000 vorliegenden Zahlen der Parlamentsdienste zu berichten wusste.

Inwiefern solche «Monster-Debatten» die bereits gefassten Meinungen der Parlamentsmitglieder zur Initiative noch beeinflussen können, sei dahingestellt. In weiten Teilen der Debatte sei die Zahl der Ratsmitglieder auf der Warteliste «grösser [gewesen] als jene der im Saal anwesenden Volksvertreter», konstatierte die NZZ nach dem ersten Behandlungstag. Insgesamt dauerte die nationalrätliche Debatte zum Geschäft zehn Stunden, verteilt über zwei Behandlungstage. Die Medien berichteten bereits vor der Debatte aufgrund der bekannt gewordenen Redeliste ausführlich über die Volksinitiative und verfolgten im Anschluss intensiv den Ausgang der Beratungen. Somit eröffneten die Nationalratsmitglieder mit besagter Debatte faktisch bereits den Abstimmungskampf zur Initiative, über die – aufgrund der bislang sehr klaren Ausgangslage im Parlament – bereits im Juni 2026 an der Urne befunden werden könnte.

Dass Rhetorik in besagter Debatte eine wichtige Rolle spielte, zeigte sich nicht zuletzt darin, dass Mitglieder der Fraktionen der SP, GLP und der FDP der Volksinitiative den Übernamen «Kündigungs-Initiative» verpassten – eingeschlossen Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (fdp, BE): Gemäss Initiativtext werde die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens zwei Jahre nach Überschreitung des Grenzwertes von 10 Millionen Bewohnenden Tatsache, sollten bis dahin keine effektiven Gegenmassnahmen gefunden worden sein, erläuterte der Kommissionssprecher im Rat. Auch das neue Vertragspaket mit der EU wäre durch Annahme der Initiative in Gefahr. Ebenso bedienten sich die Mitglieder der SVP-Fraktion – 58 von 66 Fraktionsmitgliedern hatten im Vorfeld eine Wortmeldung angekündigt – rhetorischer Mittel, ihrerseits zur Bewerbung der Initiative. Nicht zuletzt war ein Stakkato an Zwischenfragen an die Adresse der Kommissionssprechenden Teil des rhetorischen Repertoires, gefolgt von Anschuldigungen an den Bundesrat, der mit dem «neuen EU-Unterwerfungsvertrag», offiziell als Paket Schweiz-EU betitelt, nach der inkonsequenten Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative erneut zu einem «Gremium von Verfassungsbrechern» werde und einen Zuwanderungsschub evoziere (Thomas Matter, svp, ZH). Nicht zuletzt gaben diverse Rednerinnen und Redner der SVP dem Begriff der «Nachhaltigkeit» Gewicht, indem sie die Initiative als Mittel gegen übermässige Überbauung, horrende Mieten, überlasteten Verkehr und sinkenden Wohlstand präsentierten, welche sie als Folgeerscheinungen der Zuwanderung sahen.

Anders sahen dies die übrigen Fraktionen, denen der von der Initiative präsentierte Lösungsweg nicht nachhaltig erschien. Sowohl die Kommissionssprecher Christian Wasserfallen und Jean Tschopp (sp, VD) als auch zahlreiche nachfolgende Rednerinnen und Redner warnten vor den ernsten wirtschaftlichen Folgen, die eine Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens sowie der damit verbundene Wegfall der gesamten Bilateralen I für die Schweiz hätten. So befürchteten die Gegnerinnen und Gegner der Initiative aufgrund der Abhängigkeit von Fachkräften aus EU-Staaten eine abnehmende Qualität der Gesundheitsversorgung sowie generell eine sinkende Produktivität, rückläufigen Wohlstand und eine stärkere Belastung der Sozialwerke, da generell weniger Personen, vor allem aber weniger jüngere Personen, in diese einzahlen würden. Nicht zuletzt wurden auch Befürchtungen über eine Zunahme der grenzüberschreitenden Kriminalität oder bei den Asylgesuchen laut, da die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens durch die Schweiz wahrscheinlich eine Aufkündigung von Schengen/Dublin vonseiten der EU zur Folge haben würde. Weit weniger virulent diskutierte das Parlament hingegen über in der Initiative enthaltene Massnahmen im Asylbereich und beim Familiennachzug, die bereits beim Erreichen des Schwellenwerts von 9.5 Mio. getroffen werden müssten. Nach 10 Stunden Debatte beschloss der Nationalrat mit 121 zu 64 Stimmen (6 Enthaltungen), die Volksinitiative der Stimmbevölkerung zur Ablehnung zu empfehlen. Die befürwortenden Stimmen stammten ausschliesslich aus der SVP-Fraktion. Sechs Ratsmitglieder der Mitte-Fraktion enthielten sich der Stimme.

Parteimitglieder der Mitte, allen voran der ehemalige Parteipräsident Gerhard Pfister (mitte, ZG), waren es denn auch, die der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen wollten, um die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs der Initiative an der Urne zu verringern. Konkret sah der Gegenentwurf vor, die Bevölkerungszahl von 10 Mio. als «Zielgrösse» in der Verfassung zu verankern. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Wohlbevölkerung die Grösse von 9.5 Mio. überschritten haben würde, sollte der Bundesrat migrationsmildernde Massnahmen ergreifen können, die nicht primär die Arbeitsmigration beträfen und die humanitären Verpflichtungen ernst nähmen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit bot dieser Gegenentwurf indes keinen konkreten Mehrwert zu den vorhandenen Verfassungsbestimmungen, zu bereits beschlossenen Massnahmen wie denjenigen, die der Bundesrat in seiner Botschaft erläutert hatte, oder zum eingeschlagenen Weg beim EU-Paket mit der darin enthaltenen Schutzklausel. Die Kommissionsmehrheit empfahl daher mit 19 zu 6 Stimmen, nicht auf den Gegenentwurf einzutreten. Auch im Ratsplenum mochte der Gegenentwurf keine weiteren Mitglieder ausserhalb der Mitte-Fraktion zu überzeugen; der Nationalrat verwarf ihn mit 161 zu 30 Stimmen (ohne Enthaltungen).

Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (BRG 25.026)

Auch der Ständerat führte in der Herbstsession 2025 eine ausserordentliche Session zum Thema PFAS durch. Dabei wurden die fünf im Ständerat eingereichten Vorstösse (Mo. 25.3746; Mo. 25.3866; Mo. 25.3868; Mo. 25.3865 und Mo. 25.3855) der UREK-SR zur vertieften Beratung zugewiesen.

Ausserordentliche Session. PFAS (25.9016)

In der Herbstsession 2025 nahm sich der Nationalrat als Zweitrat einer Standesinitiative des Kantons Solothurn an. Der Nordwestschweizer Kanton forderte, dass bei Vorhaben mit kantonsübergreifenden Auswirkungen auf Wunsch eines Nachbarkantons ein kantonales Richtplanverfahren durchgeführt werden muss. Die Mehrheit der UREK-NR erachtete die bereits existierenden Verfahren im Raumplanungsrecht als ausreichend für die Interessenswahrung von Nachbarskantonen bei kantonsübergreifenden Vorhaben und beantragte mit 14 zu 8 Stimmen (bei einer Enthaltung), der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Müller-Altermatt (mitte, SO) plädierte stattdessen auf Folgegeben. So weise das aktuell vorgesehene Verfahren im Raumplanungsrecht einen «blinden Fleck» auf, da Kantone unterschiedliche Schwellenwerte bei raumwirksamen Vorhaben erfüllen müssten. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und gab der Standesinitiative mit 121 zu 64 Stimmen (bei einer Enthaltung) keine Folge. Für den Minderheitsantrag votierten die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen sowie einzelne Mitglieder der FDP- und der Mitte-Fraktion. Da Folgegeben auch bereits im Ständerat abgelehnt worden war, ist das Geschäft damit erledigt.

Keine kantonsübergreifenden Vorhaben ohne Mitsprache (Kt.Iv. 24.302)

In der Herbstsession 2025 nahm der Ständerat stillschweigend ein Postulat Würth (mitte, SG) an, das vom Bundesrat einen Bericht zur Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten im Verkehrsmanagement forderte. Gemäss Würth könnten neue Technologien wie die automatische Kameraerfassung, die Nummernschilderkennung oder die künstliche Intelligenz im Bereich des Verkehrsmanagements – insbesondere in der effizienteren Bewirtschaftung der bestehenden Verkehrskapazitäten – vermehrt genutzt werden. Der Bericht solle darum die Anwendungsbereiche dieser Technologien aufzeigen, aber auch Überlegungen betreffend Datenschutz und Persönlichkeitsrechte anstellen. Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats empfohlen.

Neue technologische Möglichkeiten für das Verkehrsmanagement nutzbar machen (Po. 25.3548)

Mit einem im Juni 2025 eingereichten Postulat forderte der Glarner Ständerat Matthias Zopfi (gp) den Bundesrat auf, eine effizientere Nutzung der Mittel des BIF zu suchen. Angesichts der drohenden Engpässe im BIF stellten die Prüfung von Effizienzmassnahmen sowie die Reduktion von Fehlanreizen ein dringendes Anliegen dar. Der Bundesrat solle darum in einem Bericht konkret fünf Aspekte überprüfen: Erstens soll er darlegen, wie die Digitalisierung und Innovation bei Unterhalt und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur gefördert werden können. Zweitens soll eine Mitfinanzierung der Kantone bei national weniger relevanten Projekten geprüft werden. Drittens müsse die aktuelle Anwendung von Normen im Bahnbereich kontrolliert und viertens Fehlanreize reduziert werden. Schliesslich solle der Bericht auch auf die Nutzung von Ersatzmassnahmen wie den Ausbau von Bus oder Tram statt Bahnstecken in Regionen und Agglomerationen eingehen. Der Bundesrat empfahl die Annahme der Motion, da die Mittel des BIF «so effizient und effektiv wie möglich» genutzt werden sollten. Zudem könne der Bericht an zwei weitere überwiesene Postulate (Po. 23.3703 und Po. 22.3261) anschliessen und diese ergänzen.
Der Ständerat nahm das Postulat in der Herbstession 2025 stillschweigend an.

Optimierung des Bahninfrastrukturfonds. Aus weniger mehr herausholen (Po. 25.3710)

Lors de la session d'automne 2025, le Conseil des Etats s'est replongé dans la question de la nécessité d'un système de contrôle des investissements étrangers dans les entreprises helvétiques. En effet, après l'entrée en matière de la chambre haute sur le projet de Loi sur l'examen des investissements étrangers (LEIE) contre la volonté de sa commission au printemps 2025, la CER-CE a procédé à un nouvel examen détaillé du dossier. Cette dernière a toutefois recommandé à son conseil de rejeter le projet au vote sur l’ensemble, par 5 voix contre 4 et 2 abstentions.
En plénum, les sénatrices et sénateurs ont procédé à une discussion par article, qui a donné lieu à une quarantaine d'interventions. Thierry Burkart (plr, AG), représentant la majorité de la commission, a souhaité limiter le projet et défendu le rejet de la plupart des amendements du Conseil national. Plusieurs minorités de gauche et du centre ont cependant été déposées, afin de maintenir, voire renforcer le champ d'application de la loi.

Premièrement, une minorité Sommaruga (ps, GE) a proposé d'étendre le champ d'application de la loi aux entreprises assurant l'approvisionnement en biens et services essentiels, tel que prévu par la décision du Conseil national (art. 1, al. 1). Beat Rieder (centre, VS) – auteur de la motion dont découle projet de loi – est intervenu en faveur de la CER-CE, estimant que la clause générale du Conseil fédéral sur la menace à l’ordre et à la sécurité publics couvre déjà la question de l’approvisionnement en biens et services essentiels. Convaincu par cette argumentation, Carlo Sommaruga a alors retiré sa proposition minoritaire et la version de la commission a été adoptée tacitement.

Ensuite, l'élargissement du champ d'application aux investisseurs privés étrangers – au lieu des seuls investisseurs étatiques – prévue par le Conseil national a été discutée (art. 1, al. 2). La commission estime que cet ajout est excessif et nuirait à l'attractivité de la Suisse pour les investissements, tandis que la minorité Sommaruga estime que l’inclusion des investisseurs privés est essentielle pour éviter les contournements et garantir une protection efficace de la souveraineté économique suisse. Cette proposition minoritaire a été refusée lors du vote par 34 voix contre 9.

Le débat s'est poursuivi avec la question des seuils à partir desquels les acquisitions doivent êtres soumises à autorisation (art. 3, al. 1). La commission a préconisé de relever les seuils de 50 à 250 employés, ainsi que de CHF 10 à 100 millions de chiffre d'affaires. Une minorité Hegglin (centre, ZG) a mis en garde contre l'augmentation des seuils qui pourrait conduire à l'absence de contrôle effectif. Le sénateur centriste a donc recommandé de s'en tenir à la version du Conseil fédéral. Sa proposition minoritaire a été adoptée par 28 voix contre 16.

La question de l'acquisition des infrastructures stratégiques (art. 3, al. 2), telles que les aéroports, les hôpitaux ou les banques d'importance systémique, a également été abordée. La majorité de la commission a souhaité exclure ces institutions du contrôle. Une minorité, menée par Peter Hegglin (centre, ZG) et soutenue par le Conseil fédéral, a estimé qu'un contrôle étatique dans ce domaine était particulièrement judicieux, faute de quoi la loi raterait son objectif. La majorité des sénateurs et sénatrices a approuvé cette mesure et la proposition minoritaire a été adoptée par 27 voix contre 17.

Finalement, lors du vote sur l'ensemble, Thierry Burkart a recommandé à son conseil de rejeter le dossier. Toutefois, la chambre des cantons a approuvé le projet de Loi sur l'examen des investissements étrangers par 27 voix contre 11 et 3 abstentions. Le Conseil des Etats ayant suivi la version du Conseil fédéral sur presque tous les points délicats – s'écartant ainsi des positions jugées plus extrêmes de l'autre chambre – le dossier retourne au Conseil national pour la procédure d'élimination des divergences.

Investitionsprüfgesetz (BRG 23.086)
Dossier: Ausländische Investitionen in Schweizer Unternehmen

La Commission de rédaction (CdR) a trouvé une erreur dans le texte de l'initiative populaire «200 francs, ça suffit !». En effet, un article de loi a été référencé de manière erronée dans la version française du texte législatif. Avec l'accord des deux commissions compétentes (CTT-CE et CTT-CN), de la Chancellerie fédérale et du comité d'initiative, l'erreur a été corrigée dans le texte soumis au vote final.

Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Im Ständerat fiel die Debatte zur Klimafonds-Initiative im Vergleich zur Volkskammer um einiges kürzer aus. UREK-SR-Sprecher Beat Rieder (mitte, VS) wiederholte in der Herbstsession 2025 im Wesentlichen die Argumente, welche bereits im Schwesterrat gegen die Initiative ins Feld geführt worden waren, und erklärte, dass die Kommission die Initiative mit 8 zu 3 Stimmen zur Ablehnung empfehlen wolle. Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) wies im Namen ihrer Minderheit darauf hin, dass es angesichts der Kürzungen im BFI-Bereich (vgl. BRG 24.031) sowie des von ihr erwarteten Konjunkturrückgangs aufgrund der von den USA verhängten Zölle umso wichtiger sei, mit dem vorgesehenen Klimafonds Innovationen in den Schlüsselbereichen Energie und Bauwesen zu stärken. Die Initiative bringe auch soziale und generationenübergreifende Gerechtigkeit, indem mit heutigen Investitionen in der Klimapolitik verhindert wird, dass künftige Generationen noch tiefer in die Tasche greifen müssten. Abschliessend warb Umweltminister Rösti dafür, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und verwies darauf, dass auf Anfang 2025 die Revision des CO2-Gesetzes, das Stromversorgungsgesetz sowie das Klima- und Innovationsgesetz in Kraft getreten seien und dass 2026 bereits die Vernehmlassung für die Klimapolitik post 2030 stattfinden werde. Es sei also keineswegs so, dass der Bundesrat in Sachen Treibhausgasemissionen untätig sei.
In der Gesamtabstimmung folgte der Ständerat seiner Kommission und empfahl die Initiative mit 34 zu 11 Stimmen zur Ablehnung. Unterstützung fand die Initiative bei den Mitgliedern der SP und der Grünen.

In den Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession 2025 beschloss der Nationalrat mit 127 zu 69 Stimmen und der Ständerat mit 33 zu 11 Stimmen, die Initiative Stimmbevölkerung und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative fand über die Fraktionen der SP und der Grünen hinaus kaum Unterstützung.

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» (BRG 25.022)

Im Rahmen der Beratung des bundesrätlichen Berichts über die Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2024 schrieben in der Herbstsession 2025 beide Kammern die Motion der UREK-SR für eine Schweizer Strategie für Wassersstoff stillschweigend ab. Das Anliegen war mit der im Dezember 2024 verabschiedeten nationalen Wasserstoffstrategie erfüllt worden.

Strategie für Wasserstoff in der Schweiz (Mo. 22.3376)
Dossier: Die Schweiz erhält eine nationale Wasserstoffstrategie

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2024 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats Egger (gp, TG) mit der Begründung, das Anliegen mit dem Postulatsbericht «Energieverschwendung beim Betrieb ohne Nutzen» erfüllt zu haben. Diesem Antrag folgte der Nationalrat in der Herbstsession 2025 stillschweigend.

Energieverschwendung beim Betrieb ohne Nutzen (Po. 21.4561)

Das Postulat der UREK-NR für eine Analyse des Wasserkraftpotenzials der Gletscherschmelze wurde vom Nationalrat in der Herbstsession 2025 stillschweigend abgeschrieben. Der Antrag zur Abschreibung stammte aus der Feder des Bundesrats, der in seinem Bericht über die Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2024 auf den Postulatsbericht verwies, mit dem das Anliegen erfüllt worden sei.

Analyse des Wasserkraftpotenzials der Gletscherschmelze (Po. 21.3974)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit