Im Media-Vertrag der Bilateralen II wurde die volle Teilnahme der Schweiz an den Filmförderungsprogrammen der EU vereinbart. Schweizer Filmschaffende sowie Produzenten und Verleiher erhalten dieselben Rechte wie ihre europäischen Kollegen. Sie können Unterstützung bei der Produktion und beim Verleih beantragen und erhalten gleichberechtigten Zugang zu allen europäischen Filmschulen. Die Schweiz zahlt pro Jahr CHF 3.75 Mio. an die Kosten der Förderungsprogramme; sie verspricht sich davon mehr Beachtung für das Schweizer Filmschaffen.
- Schlagworte
- Datum
- 19. Mai 2004
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Quellen
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- Presse vom 20.5. und 26.11.04
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 12.11.2019
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