2010 hatte das Parlament beschlossen, einen Bürgschaftsrahmenkredit in der Höhe von CHF 11 Mrd. für die Unternehmen des regionalen Personenverkehrs zu sprechen. Durch diese Bürgschaft konnten die betroffenen Unternehmen zinsgünstig Fremdkapital für die Finanzierung von Rollmaterial oder anderen Betriebsmitteln (beispielsweise Werkstätten und Depots) beschaffen. Dank der eingesparten Zinskosten wurde die öffentliche Hand als Besteller des regionalen Personenverkehrs – und damit die Steuerzahlenden – um jährlich rund CHF 10 Mio. entlastet. Um dieses Erfolgsmodell weiterzuführen, beantragte der Bundesrat im Juni 2020 die Verlängerung dieser Bürgschaft um weitere zehn Jahre, bis 2030.
- Schlagworte
- Datum
- 5. Juni 2020
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 20.053
- Quellen
- anzeigen
von Bernadette Flückiger
Aktualisiert am 26.08.2020
Aktualisiert am 26.08.2020