Regionaler Personenverkehr. Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits (BRG 20.053)

Als PDF speichern

2010 hatte das Parlament beschlossen, einen Bürgschaftsrahmenkredit in der Höhe von CHF 11 Mrd. für die Unternehmen des regionalen Personenverkehrs zu sprechen. Durch diese Bürgschaft konnten die betroffenen Unternehmen zinsgünstig Fremdkapital für die Finanzierung von Rollmaterial oder anderen Betriebsmitteln (beispielsweise Werkstätten und Depots) beschaffen. Dank der eingesparten Zinskosten wurde die öffentliche Hand als Besteller des regionalen Personenverkehrs – und damit die Steuerzahlenden – um jährlich rund CHF 10 Mio. entlastet. Um dieses Erfolgsmodell weiterzuführen, beantragte der Bundesrat im Juni 2020 die Verlängerung dieser Bürgschaft um weitere zehn Jahre, bis 2030.

In der Wintersession 2020 stimmte auch der Nationalrat der Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für den regionalen Personenverkehr um weitere zehn Jahre einstimmig zu. Damit werde dieses Instrument der Reduktion der Finanzierungskosten für den regionalen Personenverkehr weitergeführt und gleichzeitig werde weiterhin die Gleichbehandlung der betroffenen Transportunternehmen sichergestellt, wie Verkehrsministerin Sommaruga ausführte.