An einer Konferenz der Rheinanliegerstaaten im Haag verpflichtete sich die Schweiz, sich an den Kosten von Massnahmen zu beteiligen, welche die Verschmutzung des Rheins durch Abfälle der elsässischen Kaligruben eindämmen sollen. Mit Italien wurde ein Abkommen über den Schutz der Grenzgewässer unterzeichnet, das nach dem Beispiel der bereits mit den anderen Nachbarstaaten getroffenen Vereinbarungen die Einsetzung einer zwischenstaatlichen Kommission vorsieht.
- Schlagworte
- Datum
- 3. November 1972
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Akteure
- Quellen
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- BBI, 1972, II, S. 1197 ff.
- NZZ, 31.10.72.
von Peter Gilg
Aktualisiert am 17.03.2021
Aktualisiert am 17.03.2021