Da viele Heimat- oder Herkunftsstaaten von ausreisepflichtigen Personen für die Rückübernahme nach wie vor einen negativen Covid-19-Test verlangten, beschloss der Bundesrat, die entsprechende, auf Ende 2022 befristete dringliche Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), mit der eine Testpflicht und deren Durchsetzung geregelt worden waren, bis Ende Juni 2024 zu verlängern. Im Juni 2022 legte er seine Botschaft zu diesem Beratungsgegenstand vor. Die erstberatende SPK-NR empfahl ihrem Rat im Juli 2022 mit 17 zu 8 Stimmen, die vom Bundesrat «aufgrund der pandemiebedingten unsicheren Situation» beschossene Verlängerung der Geltungsdauer anzunehmen.
Dossier: Covid-19-Test bei der Ausschaffung- Schlagworte
- Datum
- 3. Juni 2022
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 22.047
- Quellen
- anzeigen
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 22.08.2022
Aktualisiert am 22.08.2022