Mit Blick auf die Beziehungen der Schweiz zur EU nach dem Scheitern des Rahmenabkommens gaben die Regierungen der Ostschweizer Kantone im März 2023 bekannt, den Bundesrat bei der Fortsetzung der Sondierungsgespräche mit Brüssel zu unterstützen. Wie aus einer Mitteilung der Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK) hervorging, legten die Ostschweizer Kantone aufgrund ihrer grenznahen Lage und den daraus entstehenden Verflechtungen mit den Nachbarländern grossen Wert auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie seien deshalb besonders daran interessiert, eine rechtlich geordnete und zukunftsfähige Lösung zwischen der Schweiz und der EU zu erreichen. Mit ihrer Position standen die Ostschweizer Kantone auf einer Linie mit den restlichen Schweizer Kantonen, unter welchen sich in grosser Einigkeit eine Zustimmung zeigte, die so beim Abkommens-Entwurf von 2019 noch nicht vorgelegen hatte und damit gemäss 24H einem «véritable changement de paradigme» gleichkam. Bisher hätten sich eine Reihe von Kantonen, darunter das Tessin und Schwyz, einem Rahmenabkommen unter diesen Bedingungen entgegengestellt, machte die NZZ ihre Verblüffung laut. So verabschiede die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in ihrer Plenarversammlung Ende März 2023 einstimmig eine europapolitische Standortbestimmung, stärkte dadurch dem «Bundesrat bei Gesprächen mit [der] EU den Rücken» und förderte somit deren innenpolitische Akzeptanz, berichtete etwa die NZZ. In ihrer Einigkeit darin, dass die Schweiz und die EU stabile und langfristige Beziehungen bräuchten, positionierten sich die Schweizer Kantonsregierungen im verabschiedeten Text sodann zu einzelnen Streitpunkten der Verhandlungen – wenn auch relativ allgemein formuliert. Betreffend eine dynamische Übernahme von europäischem Recht zeigten sich die Kantone dazu bereit, dieser zuzustimmen, «sofern sie nicht automatisch ist und auf sektorielle Marktzugangsabkommen beschränkt bleibt» und vom Bundesrat, dem Parlament und der Stimmbevölkerung abgesegnet werde, so KdK-Präsident Markus Dieth (AG, mitte). Die Kantonsregierungen befürworteten grundsätzlich auch einen vertraglich festgelegten Mechanismus zur Streitbeilegung bei Marktzugangsabkommen mit der EU, wie sie in einer Medienmitteilung schrieben. Sie sprachen sich dabei ausdrücklich für diejenige Lösung aus, bei welcher der EuGH die Aufgabe erhalte, bei Streitigkeiten betreffend das von der Schweiz übernommene EU-Recht eine kohärente Auslegung vorzunehmen, wobei sie der EU im grössten Streitpunkt entgegenkam. Eine supranationale Überwachung der Einhaltung der EU-Abkommen durch die Schweiz lehnten die Kantone hingegen ab und sprachen sich damit auch gegen das Andocken der Schweiz an die EFTA-Institutionen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) aus. Bei der Überwachung der staatlichen Beihilfen, wie diese die EU für ihre Mitgliedstaaten vornehme, soll in Bereichen mit Marktzugangsabkommen ein Schweizer Verfahren zur Anwendung kommen, so die Position der KdK.