Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler (seit 1848)

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Zusammenfassung
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Dossier: Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler

Zwischen 1848 und 2023 standen der Bundeskanzlei insgesamt zwölf Männer und zwei Frauen vor. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler werden vom Parlament gewählt und müssen alle vier Jahre bestätigt werden. Sie werden mitunter als «achte Bundesrätin bzw. achter Bundesrat» bezeichnet. Auch wenn die Gestaltungs- und Beratungskompetenzen des Amtes gross sind und die Bundeskanzlerin und der Bundeskanzler rechtlich als «Magistratspersonen» und damit als Teil der Regierung gelten, sind sie als «oberste Beamte», wie sich der derzeitige Bundeskanzler, Walter Thurnherr, in der Regel beschrieb, Teil der Verwaltung.

Eigentlich wurde die Bundeskanzlei bereits 1803 von Napoleon mittels Mediationsakte eingesetzt, verlor dann aber mit der Gründung des Bundesstaates 1848 an Bedeutung. Bis in die 1960er Jahre war die Geschäftsstelle des Bundesrates und des Parlaments verantwortlich für die Sitzungsprotokolle, die Veröffentlichung der Gesetzestexte im Bundesblatt sowie die Organisation der Volksabstimmungen und des Bundesarchivs. 1968 wurde die Bundeskanzlei zur Stabsstelle aufgewertet und mit der Aufgabe der Unterstützung der Regierung betraut. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat seither ein Antragsrecht im Bundesrat und steht der Sektion «Politische Rechte» vor. Zwei Vizekanzlerinnen oder Vizekanzler, die für den Bereich «Kommunikation und Strategie» (verantwortlich für Kommunikations- und strategische Führungsunterstützung sowie für den Präsidialdienst) bzw. «Bundesrat» (Bundesratsgeschäfte, Amtliche Veröffentlichungen und Sprachdienste) zuständig sind, sind der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzler unterstellt. Zur Geschäftsleitung der Bundeskanzlei gehören zudem Verantwortliche in den Bereichen «Ressourcen» (z.B. Sicherheit, Digitale Dienste, Personal) und «Digitale Transformation und IKT-Lenkung». In der Bundeskanzlei arbeiteten im Jahr 2023 rund 350 Mitarbeitende.

Bisher waren die Wahlen an die Spitze der Bundeskanzlei meistens umstritten; die Mehrheit der bisher 13 Ersatzwahlen waren Kampfwahlen. Häufig ging es dabei auch um Kompensationsgeschäfte: So erhoben etwa die Katholisch Konservativen, also die spätere CVP, Anfang der 1930er Jahre Anspruch auf den Posten des Bundeskanzlers, weil sie sich mit zwei Sitzen gegenüber der FDP untervertreten fühlten – gewählt wurde freilich der FDP-Vertreter George Bovet. Die Konservative Volkspartei, wie die spätere CVP in der Zwischenzeit hiess, erhielt bei der nächsten Vakanz 1943 den Bundeskanzlerposten (Oskar Leimgruber), weil die FDP freiwillig darauf verzichtete, um nach dem Wahlerfolg der SP die Unterstützung der Konservativen und die Wiederwahl ihres Bundesrates zu sichern. Die Nichtwahl des von den Konservativen 1951 vorgeschlagenen Kandidierenden Josef Plattner – gewählt wurde stattdessen der damalige Vizekanzler Charles Oser von der FDP – führte letztlich zur Zauberformel: Der Ärger der Konservativen war mitverantwortlich dafür, dass sie der SP auf Kosten der FDP einen zweiten Bundesratssitz verschafften.

Seit Gründung des Bundesstaates gehörten neun Bundeskanzlerinnen oder Bundeskanzler der FDP an, vier der Mitte (bzw. der CVP / den Katholisch-Konservativen) und einer der SP. Die SVP versuchte bisher bei drei Wahlen erfolglos, eigene Kandidierende an die Spitze der Bundeskanzlei zu setzen (1981; 1991 und 2007); keine andere Partei trat bisher zu Bundeskanzlerinnen- und Bundeskanzlerwahlen an.


Chronologie - Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler
Schiess, Johann Ulrich (fdp, AR; 1813-1883); im Amt von 1848 bis 1881 (bisher längste Amtsdauer mit 33 Jahren)
Ringier, Gottlieb (fdp, BE; 1837-1929); im Amt von 1881 bis 1909
Schatzmann, Hans (fdp, AG; 1848-1923); im Amt von 1909 bis 1918
von Steiger, Adolf (fdp, BE; 1859-1925); im Amt von 1918 bis 1925 (im Amt verstorben)
Käslin, Robert (fdp, NW; 1871-1934); im Amt von 1925 bis 1934
Bovet, George (fdp, NE; 1874-1946); im Amt von 1934 bis 1943 (erster französischsprachiger Bundeskanzler)
Leimgruber, Oskar (cvp, FR; 1886-1976); im Amt von 1943 bis 1951 (erster Bundeskanzler der CVP; damals noch Katholisch-Konservative)
Oser, Charles (fdp, VD; 1902-1994); im Amt von 1951 bis 1967
Huber, Karl (cvp, SG; 1915-2002); im Amt von 1967 bis 1981
Buser, Walter (sp, BL; 1926-2019); im Amt von 1981 bis 1991 (erster Bundeskanzler der SP)
Couchepin, François (fdp, VS; 1935-2023); im Amt von 1991 bis 1999 (erst im sechsten Wahlgang gewählt)
Huber-Hotz, Annemarie (fdp, ZG; 1948-2019); im Amt von 1999 bis 2007 (erste Bundeskanzlerin)
Casanova, Corina (cvp, GR; 1956); im Amt von 2007 bis 2015 (zweite Bundeskanzlerin)
Thurnherr, Walter (cvp, AG; 1963); im Amt von 2015 bis 2023 (bestätigt am 11.12.2019)

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Projets de réforme des institutions (1967)

Les institutions aussi ont été l'objet de projets de réforme. C'est tout d'abord le Conseil fédéral dont la réorganisation était la plus urgente. Le Parlement avait réagi en 1965 contre le manque de coordination au sein du Conseil fédéral et demandé l'étude d'une réorganisation (Postulats Borel (rad., GE) au CE, Chevallaz (rad., VD) au CN, tendant à porter le nombre des conseillers fédéraux de 7 à 11, et repoussée par le Conseil fédéral). La commission d'experts Hongler fut chargée par la suite de faire des propositions touchant à l'amélioration de la fonction gouvernementale et de la direction de l'administration. Elle proposa entre autres de donner au chancelier de la Confédération le rôle d'un coordinateur. Son rapport fut remis le 4 novembre au Conseil fédéral, au sein duquel il semble s'être heurté à des réticences certaines. On reprocha au Conseil fédéral de faire traîner l'affaire assez pour que le nouveau chancelier à élire ne puisse prendre connaissance du cahier des charges avant son élection et soit ainsi contraint de monter dans un bateau inconnu. Répondant à l'exigence formulée par les bureaux des Chambres le 22 novembre, le Conseil fédéral formula le 4 décembre une déclaration sur ce qu'il entendait tirer de ce point du rapport Hongler. Il approuva le principe de l'aménagement de la Chancellerie en un état-major supérieur. L'élection du chancelier eut lieu le 12 décembre déjà. On créa en outre un second poste de vice-chancelier, qui avait existé autrefois. Les trois postes furent répartis proportionnellement entre les trois grands partis gouvernementaux (les partis représentés au Conseil fédéral furent à cette occasion comparés aux familles patriciennes régnantes de l'ancienne Berne). Karl Huber (ccs, SG), un haut fonctionnaire fédéral, fut élu chancelier par l'Assemblée fédérale; peu après, le Conseil fédéral nomma vice-chanceliers Walter Buser (soc., BL) et Jean-Marc Sauvant (rad., NE).

La répartition, peu satisfaisante, des départements entre les conseillers fédéraux, a été par ailleurs l'objet de critiques; on y a vu la cause de décisions discutables. En fait, cette affaire a donné lieu à l'une des controverses les plus larges de cette année d'élections. Alors que l'impasse financière se révélait indéniablement, on s'attendait à voir désigner l'homme d'affaires Celio, nouvellement élu, au poste décisif. Ses collègues préférèrent lui attribuer, au début de 1967, la responsabilité peu recherchée du Département militaire. Même les défenseurs de cette solution qualifièrent celle-ci de peu idéale et de provisoire. Les commentaires des autres organes furent durement critiques. L'Alliance des Indépendants proposa de confier la répartition des départements aux Chambres fédérales. Aussi bien la presse que le Parlement lui-même déclinèrent cependant cette réforme (l'Alliance des Indépendants fit usage de ce sujet dans la campagne électorale). Mais, au moment de la réélection du Conseil fédéral en décembre, celui-ci fut soumis à des pressions considérables. Tout d'abord, avant le scrutin, les porte-parole des groupes radical et indépendant émirent des réserves expresses touchant à la répartition des départements. Puis, M. Celio fut réélu avec le nombre de voix le plus élevé, alors que MM. Bonvin et Gnägi obtenaient les plus faibles. Enfin, un conflit sévère se déroula au sein du Conseil fédéral, qui aboutit le 30 décembre seulement à une nouvelle répartition. La roquade qu'on attendait fut décidée: M. Celio au Département des finances, M. Bonvin au Département de l'énergie, des transports et communications, M. Gnägi au Département militaire. Cette nouvelle répartition ne devait prendre effet qu'au ler juillet 1968. Le fait que ce changement n'eut lieu qu'après que le Parlement ait exercé des pressions, devrait certainement, comme la remarque en fut faite, amoindrir l'autorité du Conseil fédéral.

1981: Auf Bundeskanzler Karl Huber folgt Walter Buser

Personenfragen spielen auch in der Verwaltung eine Rolle. Im Vordergrund des Interesses stand 1981 der Wechsel in der Bundeskanzlei. Karl Huber, der als umsichtiger Vollzieher des Reformwillens der späten 60er Jahre sein Amt zur zentralen Stabsstelle der Bundesverwaltung entwickelt hatte, trat mitten in der Legislaturperiode zurück. Seine Partei, die CVP, die bereits im Vorjahr den Generalsekretär der Bundesversammlung verloren hatte, versuchte die Leitung der Bundeskanzlei zu behalten, wozu sie sich wegen ihrer Scharnierstellung in der Regierungskoalition legitimiert glaubte; ihr Kandidat war der um die Totalrevision der Bundesverfassung wie um die Lösung der Jurafrage verdiente Chef des Bundesamtes für Justiz, J. Voyame. Doch gestützt auf die Tatsache, dass sie noch nie einen Bundeskanzler gestellt hatten, erhoben auch die SP und die SVP Anspruch auf die Nachfolge. Dabei kam der ersteren zustatten, dass sie in Vizekanzler W. Buser einen mit der zu übernehmenden Aufgabe bereits eng vertrauten Kandidaten besass. Die SVP nominierte H.-U. Ernst, Direktor der Eidg. Militärverwaltung. Die übrigen Fraktionen bezogen nicht Stellung. Der FDP war ihre Vertretung in der Bundeskanzlei durch die Wahl F. Couchepins zum Vizekanzler kurz zuvor bestätigt worden (im Januar hatte der BR den 1980 zum Generalsekretär der Bundesversammlung gewählten freisinnigen Vizekanzler J.-M. Sauvant durch seinen Parteigenossen F. Couchepin ersetzt). Bei einem namhaften Teil der Freisinnigen überwog die Neigung zu einer Geste gegenüber dem linken Gegenspieler. So erreichte Buser in der Vereinigten Bundesversammlung nach vier Wahlgängen das absolute Mehr (im 4. Wahlgang erhielt Buser 124, Voyame 104 Stimmen). Die CVP wurde bei der Ersetzung Busers als Vizekanzler nur bedingt entschädigt. Im Vordergrund stand das Bestreben, den Kontakt zwischen Regierung und Medien zu verstärken; ausserdem sollte auch die dritte Sprachregion des Landes in der Bundeskanzlei vertreten sein. So wählte der Bundesrat den Tessiner Journalisten A. Casanova, welcher der CVP bloss nahestand.
Infolge einer Neuverteilung der Aufgaben zwischen den beiden Vizekanzlern erhielt Casanova zum Informationsdienst noch den Sprach- und Übersetzungsdienst, während der Jurist Couchepin den Rechtsdienst übernahm.

1991: Auf Bundeskanzler Walter Buser folgt François Couchepin

Nach zehnjähriger Amtszeit trat auf Ende Juni Bundeskanzler Walter Buser (sp) in den Ruhestand. Alle vier Bundesratsparteien stellten einen eigenen Kandidaten für die Nachfolge: die beiden Vizekanzler Couchepin (VS) und Casanova (TI) waren von der FDP resp. der CVP vorgeschlagen worden, der Berner Staatsschreiber Kurt Nuspliger von der SP; die SVP schickte ihren Parteisekretär Max Friedli ins Rennen. Als von keiner Fraktion vorgeschlagener Kandidat tauchte zudem der ebenfalls der SVP angehörende Generalsekretär des EVED, Fritz Mühlemann auf, der im ersten Wahlgang dreizehn Stimmen auf sich vereinigte. In einer spannenden Ausmarchung, zu der nicht weniger als sechs Durchgänge erforderlich waren, wählte die Bundesversammlung am 12. Juni Vizekanzler François Couchepin (cvp, VS) zu Busers Nachfolger. Bei einem absoluten Mehr von 117 Stimmen erhielt er im letzten Durchgang 122 Stimmen, auf seinen härtesten Konkurrenten Mühlemann entfielen deren 110. Der Sieg des als tüchtig, aber eher öffentlichkeitsscheu geltenden Wallisers wurde vor allem auf parteipolitisches Kalkül zurückgeführt: bei der Wahl eines SVP-Mitglieds wären die Sozialdemokraten aus der Spitze der Bundeskanzlei verdrängt worden. Zur Nachfolgerin Couchepins als Vizebundeskanzler wählte der Bundesrat Hanna Muralt (sp). Die bisherige Leiterin des Direktionssekretariats der Bundeskanzlei ist die erste Frau in diesem Amt.

1999: Die erste Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz (Nachfolge François Couchepin)

Dossier: Die Pionierinnen der Schweizer Politik

Unmittelbar nach der Wahl des Bundesrates erkor das Parlament eine Nachfolgerin für den altershalber zurücktretenden Bundeskanzler François Couchepin (fdp). Die FDP-Fraktion hatte dafür die Chefin der Parlamentsdienste, Annemarie Huber-Hotz, vorgeschlagen, die Fraktionen der SP und der CVP portierten Vizekanzlerin Hanna Muralt Müller (sp) resp. Vizekanzler Achille Casanova (cvp). Gewählt wurde im vierten Wahlgang Annemarie Huber-Hotz mit 152 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 120. Auf Casanova entfielen deren 86; Hanna Muralt war nach dem dritten Wahlgang mit 50 Stimmen ausgeschieden.

2007: Auf Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz folgt Corina Casanova

Auf Ende Jahr trat Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz (fdp) zurück. Sie hatte diese Funktion seit Anfang 2000 ausgeübt und war die erste Frau in diesem Amt gewesen. Vorher hatte sie, ebenfalls als erste Frau, während sieben Jahren das Generalsekretariat der Bundesversammlung geleitet. Für ihre Nachfolge standen der Vereinigten Bundesversammlung drei Personen zur Auswahl: Nathalie Falcone-Goumaz von der SVP, Markus Seiler von der FDP und die auch von der SP und der GP unterstützte Vizekanzlerin Corina Casanova von der CVP. Bei einem absoluten Mehr von 123 wurde Casanova im ersten Wahlgang mit 124 Stimmen gewählt. Auf Falcone entfielen 64 Stimmen, auf Seiler deren 52. Die Nachfolgerin von Casanova als Vizekanzlerin hat der dafür zuständige Bundesrat im Berichtsjahr noch nicht bestimmt.

2015: Auf Bundeskanzlerin Corina Casanova folgt Walther Thurnheer

Nach zwei Legislaturen kündigte Corina Casanova Ende Juni etwas überraschend ihren Rücktritt als Bundeskanzlerin an. Casanova hatte sich 2007 gegen zwei weitere Kandidierende durchgesetzt und der CVP damit den Posten des so genannten "achten Bundesrats" gesichert, wollte aber für eine dritte Amtszeit nicht mehr kandidieren. Die Bündnerin hatte sich während ihrer Zeit allerdings weniger stark als ihre Vorgängerin und ihre Vorgänger aktiv in politische Geschäfte eingemischt. Vielmehr wurde sie für ihre Bemühungen einer konsequenten Digitalisierung und die effiziente Abwicklung der Regierungsgeschäfte gelobt – die Zeitung La Liberté bezeichnete sie gar als "Madame Digitalisation". In der Öffentlichkeit war Casanova kaum aufgefallen, obwohl sie stark hinter dem Aufbau von E-Voting oder der Einführung des Primates der elektronischen Version der Amtsschriften stand.
Anders als 2007 kam es 2015 nicht zu einer Kampfwahl um die Bundeskanzlei. Offiziell spielt zwar die Parteifarbe der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers keine Rolle, bei der Zusammensetzung des Bundesrates wurde der Posten des achten Bundesrates in der Vergangenheit auch schon als Argument in der Absprache um die Verteilung der Regierungssitze angeführt. Obwohl die SVP noch nie einen Bundeskanzler gestellt hatte, nominierte sie keinen Kandidaten. Man wolle sich vielmehr auf die Eroberung eines zweiten Bundesratssitzes konzentrieren. Dass auch die anderen Parteien keinen Anspruch erhoben, lag wohl daran, dass die CVP Anfang Oktober mit dem amtierenden Generalsekretär des UVEK, Walter Thurnherr, einen äusserst starken Kandidaten ins Rennen schickte. Thurnherr war früher persönlicher Mitarbeiter von Flavio Cotti, Generalsekretär im EDA und im EVD (heute WBF) unter Jospeh Deiss und Doris Leuthard, die ihn bei ihrem Departementswechesl ins UVEK mitgenommen hatte. Die SP liebäugelte zwar eine Weile mit einer eigenen Kandidatur – gehandelt wurden der aktuelle Vizekanzler André Simonazzi oder die stellvertretende Generalsekretärin der Bundesversammlung Martina Buol – steckte ihre Ambitionen nach den eidgenössischen Wahlen aber wieder zurück, weil ein Angriff auf die CVP das Mitte-Links-Lager schwächen würde und deshalb wenig sinnvoll sei. Weil seit Beginn des 20. Jahrhunderts mit zwei Ausnahmen immer Vizekanzler ins Kanzleramt gewählt wurden, sprach die Presse auch dem zweiten Vizekanzler, Thomas Helbling von der FDP, gute Chancen zu.
Für die Wahl zum neuen Bundeskanzler blieb Walter Thurnherr dann allerdings der einzige Kandidat. Dies wurde in den Kommentarspalten nicht dem Bedeutungsverlust des Bundeskanzleramtes zugeschrieben, das sich zwar immer mehr zu einer Dienstleistungsstelle gewandelt habe, aber nach wie vor einen grossen Gestaltungsspielraum zulasse, sondern vielmehr mit den Qualitäten des Bewerbers erklärt. Dass Thurnherr als Idealbesetzung gilt, widerspiegelte sich auch im Glanzresultat bei seiner Wahl unmittelbar nach den Bundesratserneuerungswahlen: 230 der anwesenden 245 Parlamentarierinnen und Parlamentarier schrieben seinen Namen auf den Wahlzettel. Thurnherr erklärte, dass er sich nicht als achten Bundesrat sehe, dass er sich aber bei Bedarf durchaus kritisch in einzelne Bundesratsgeschäfte einbringen werde. In den Kommentarspalten wurde die Erwartung geäussert, dass der studierte Physiker das Amt weniger diskret und technokratisch interpretieren werde als seine Vorgängerin.

Tod von alt-Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz

Zu Beginn der Herbstsession 2019 gedachte der Ständerat der Anfang August unerwartet an Herzversagen verstorbenen ehemaligen Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz. Jean-René Fournier (cvp, VS) würdigte die 1948 geborene Baarerin, die nach einem sozialwissenschaftlichen Studium mit 30 Jahren zu den Parlamentsdiensten gestossen und von 1981 bis 1992 als Ständeratssekretärin geamtet hatte. Dort habe sie eine zentrale Rolle bei der Reorganisation der Parlamentsdienste gehabt. Auch als erste Generalsekretärin der Bundesversammlung – dieses Amt hatte sie von 1992 bis 1999 inne – habe Annemarie Huber-Hotz die Professionalisierung der Parlamentsdienste vorangetrieben. Sie sei treibende Kraft für die Schaffung permanenter Kommissionen im Rahmen der Parlamentsreform zu Beginn der 1990er Jahre gewesen. Fournier zitierte aus der Rede des damaligen Nationalratspräsidenten Hanspeter Seiler (svp, BE), der bei der Wahl von Annemarie Huber-Hotz zur ersten Bundeskanzlerin der Schweiz im Jahr 1999 ihr Engagement und ihre Umgänglichkeit als «eine wahre Wohltat» bezeichnet hatte. Sie verstehe es, in der Ausübung ihres Amtes über den Parteien zu stehen. Die damals als Nachfolgerin von François Couchepin (fdp) von der FDP vorgeschlagene Huber-Hotz setzte sich im vierten Wahlgang gegen die Konkurrentin der SP, Hanna Muralt Müller, und den Konkurrenten der CVP, Vizekanzler Achille Casanova, durch. In ihren acht Jahren als Bundeskanzlerin – so Fournier weiter – habe sie es verstanden, Konsens mittels konstruktivem Dialog zu suchen. Dabei habe ihr eine ihrer wertvollen Qualitäten geholfen: «Elle savait ecouter». Nach zwei Amtsperioden hatte Annemarie Huber-Hotz 2007 ihren Rücktritt eingereicht. Sie habe – Fournier zitierte aus der Abschiedsrede des damaligen Nationalratspräsidenten André Bugnon (svp, VD) – nicht nur die Bundeskanzlei geführt, sondern auch die Debatten der Regierung aufgeklärt, ja gar gecoacht («éclairé [...] même 'coaché'»). Im Tages-Anzeiger wurde ihre Bescheidenheit hervorgehoben. Sie habe stets betont, dass sie kein politisches Amt ausübe, und sei als Managerin im Hintergrund geblieben. Die Zeitung zitierte den damaligen SP-Präsidenten Hans-Jürg Fehr (sp, SH), der die parteiübergreifend geschätzte Bundeskanzlerin als «effiziente Unscheinbarkeit» bezeichnet hatte. Nach ihrem Ausscheiden aus der Verwaltung hatte Annemarie Huber-Hotz die Präsidentschaften der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) sowie des Schweizerischen Roten Kreuzes übernommen.

Tod von alt-Bundekanzler Walter Buser

«Walter Buser galt als vorsichtig und besonnen [...], ein Schaffer im Hintergrund, ehrgeizig und zuverlässig», war im Nachruf über den ersten und einzigen Bundeskanzler der SP im Tages-Anzeiger zu lesen. 1926 geboren, studierte Buser Rechtswissenschaften und war nebenher für sozialdemokratische Tageszeitungen als Redaktor tätig – später war er Chefredaktor der «Sozialdemokratischen Bundeshauskorrespondenz». Nach einer ausserordentlichen Professur an der Universität Basel trat er 1965 in die Bundesverwaltung ein und leitete dort den Rechts- und Informationsdienst des EDI. 1968 wurde er Vizekanzler und 1981 wurde er in einer Kampfwahl gegen Konkurrenten aus der CVP und der SVP zum Bundeskanzler gewählt. Ursächlich dafür, dass er im vierten Wahlgang vor allem auch von der FDP unterstützt wurde, waren die guten Kontakte Busers zu den Medien. In seiner 10-jährigen Amtszeit führte Walter Buser denn auch ein, dass die Regierung regelmässig Pressekonferenzen abhielt, und war federführend bei der Broschüre «Der Bund – kurz erklärt», die in einfacher Sprache das politische System der Schweiz erklärt und auch heute noch regelmässig neu verfasst wird. Buser war zudem treibende Kraft bei der Reform des Abstimmungsverfahrens für Volksinitiativen mit Gegenentwurf.
Fast wäre Walter Buser auch Bundesrat geworden. Er spielte nämlich eine Nebenrolle bei der Nichtwahl von Lilian Uchtenhagen (sp, ZH). Weil die designierte Sozialdemokratin den Bürgerlichen nicht genehm war, streckten diese ihre Fühler nach einem Sprengkandidaten aus und fragten dabei auch den amtierenden Bundeskanzler an. Dieser soll aber nach einem Gespräch mit dem damaligen SP-Parteipräsidenten Helmut Hubacher (sp, BS) abgesagt haben. Buser ging 1991 in Pension und übernahm 1993 die Präsidentschaft des Forum Helveticum. Mitte August 2019 verstarb der gebürtige Baselbieter im Alter von 93 Jahren.

Bundeskanzler Walther Thurnheer für die neue Amtsdauer bestätigt

Neben den Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates gerät die Wahl des Bundeskanzlers für die neue Amtsdauer in der Regel ein wenig in Vergessenheit, obwohl dieser immer wieder als «achter Bundesrat» bezeichnet wird. Der amtierende Bundeskanzler Walter Thurnherr war denn im Vorfeld der Ersatzwahlen 2018 auch immer wieder als Geheimfavorit für die Nachfolge von Doris Leuthard gehandelt worden, wäre damals also sozusagen vom achten zum siebten Bundesrat aufgestiegen. Thurnherr hatte freilich stets deutlich gemacht, dass er eine allfällige Wahl nicht annehmen würde. Die Bestätigung als Bundeskanzler bei den Gesamterneuerungswahlen 2019 nahm er dann allerdings sehr wohl an, was er – zusammen mit den bestätigten Bundesrätinnen und Bundesräten – mittels Vereidigung auch kenntlich machte. Thurnherr hatte 219 von 224 gültigen Stimmen erhalten. Von den 241 eingelangten Wahlzetteln blieben 14 leer, drei waren ungültig und fünf entfielen auf Diverse. Die 219 Stimmen waren zwar nicht mehr das Glanzresultat wie vor vier Jahren, als das CVP-Mitglied ganze 230 von 234 gültigen (und 245 eingelangten) Stimmen erhalten hatte, sie lagen aber immer noch weit über dem Durchschnitt der letzten fünf Bundeskanzlerwahlen (179).

Tod von alt-Bundeskanzler François Couchepin

Am 23. Februar 2023 musste das Ableben von alt Bundeskanzler François Couchepin vermeldet werden. Der Walliser FDP-Politiker amtete von 1991 bis 1999 als «achter Bundesrat», wie die Rolle des Bundeskanzlers ab und zu bezeichnet wird. In den Nachrufen wurde daran erinnert, dass François Couchepin 1965 als Anwalt ins Walliser Kantonsparlament gewählt worden war, ab 1980 bei den Sprachdiensten in der Bundeskanzlei gearbeitet und 1981 zum Vizekanzler ernannt worden war. 1991 hatte sich François Couchepin gegen nicht weniger als vier Mitbewerber (Achille Casanova, cvp; Max Friedli, svp; Fritz Mühlemann, svp; Kurt Nuspliger, sp) im sechsten Wahlgang für das Amt des zurücktretenden Bundeskanzlers Walter Buser durchgesetzt. In die Amtszeit Couchepins fallen Reformen des Nationalratswahlrechts, des Initiativ- und Abstimmungsrechts sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes. Auch die elektronische Infrastruktur – etwa die Verbreitung der Amtlichen Sammlung oder des Amtsblattes via Internet – sei dank des Wallisers vorangetrieben worden, so die offizielle Medienmitteilung. Der Sonntags-Blick würdigte den alt-Bundeskanzler entsprechend mit der Überschrift: «Er digitalisierte die Schweizer Gesetze». 1999 war der laut NZZ am Sonntag «entfernte Cousin von alt Bundesrat Pascal Couchepin» mit Erreichen des Pensionsalters zurückgetreten. Er verstarb 88-jährig.