Die SPK-SR habe sich bei der Beratung der Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) verschiedene Fragen gestellt, leitete Heidi Z'graggen (mitte, UR) ihre Berichterstattung für ebendiese Kommission in der Sommersession 2025 ein. Es seien die jeweils erhaltenen Antworten gewesen, die die SPK-SR überzeugt hätten, auf die Vorlage einzutreten und sie zur Annahme zu empfehlen.
Die Kommission habe sich etwa gefragt, weshalb der Bundesrat nur noch über die Regeln der Finanzierung der beruflichen Vorsorge des Bundespersonals entscheiden wolle, aber nicht mehr über die Leistungsbestimmungen. Damit ein bestehender Rechtskonflikt gelöst werden könne – öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen nicht über beide Regeln bestimmen – sei im neuen BPG vorgesehen, dass die Kassenkommission Publica die Leistungsbestimmungen regle, der Bundesrat aber mindestens indirekt eingebunden bleibe.
Auf die Frage, ob es sich hier um eine «Mini-Revision» handle, habe der Bundesrat überzeugend aufgezeigt, dass die Revision alle dringend zu regelnden Punkte aufnehme, Anpassungen an die Bundespersonalverordnung aber wohl jährlich nötig seien. Auch die Angst, dass aufgrund der Anpassung bezüglich Whistleblowing Bundesstellen Verbrechen nicht mehr melden würden, sei genommen worden. Um das Vertrauen in diese Stellen zu stärken, gebe es zwar keine Meldepflicht mehr, bei «Gefahr für Leib und Leben» sei eine Meldung aber nach wie vor vorgesehen.
Schliesslich sei auch die Frage zu den neu für den Bund möglichen Personalleihverträgen zufriedenstellend beantwortet worden: Die auf die Mo. 19.4382 zurückgehende Anpassung sehe vor, dass temporäre Anstellungen von externen Personen nur dann möglich seien, wenn kein bereits bei der Bundesverwaltung angestelltes Personal für die geplante Tätigkeit verfügbar sei. Ziel bleibe also nach wie vor, Aufgaben vermehrt intern zu vergeben.
Insgesamt – so Heidi Z'graggen abschliessend – sei die Kommission überzeugt, dass die Revision «eine moderne, digitalisierte und effiziente Verwaltung», einen stärkeren Datenschutz und flexiblere Anstellungsbedingungen mit sich bringe. Sie empfehle deshalb Eintreten und beantrage die vom Nationalrat eingebrachten Änderungen mit einer Ausnahme zur Übernahme.
Ohne Gegenantrag trat die kleine Kammer auf das Geschäft ein. Es lagen vier Minderheitsanträge vor, über die in der Folge diskutiert wurde. Die drei Minderheitsanträge von links wurden von Pierre-Yves Maillard (sp, VD) verteidigt. Die Ratslinke wollte eine aus ihrer Perspektive zu weit gehende Aufweichung des Kündigungsschutzes rückgängig machen, stand aber mit einem Stimmenverhältnis von 1:3 jeweils auf verlorenem Posten. Erfolgreicher war die Ratsrechte: Eine Kommissionsminderheit Pirmin Schwander (svp, SZ) erreichte mit 29 zu 14 Stimmen, dass bei ungerechtfertigten Kündigungen eine Entschädigung von null bis acht Monatslöhnen bezahlt wird. Dies entsprach dem Vorschlag des Bundesrats. Die SPK-SR-Mehrheit hatte hingegen erfolglos empfohlen, beim geltenden Recht zu bleiben und sechs bis zwölf Monatsgehälter vorzusehen.
Die in der Gesamtabstimmung einstimmig (40 Stimmen, 2 Enthaltungen) angenommene Vorlage entsprach damit dem vom Nationalrat verabschiedeten Entwurf, was eine Differenzbereinigung unnötig machte. Gleichzeitig schrieb die kleine Kammer die Motion 19.4382 ab.
Am Ende der Sommersession sprachen sich beide Kammern in den Schlussabstimmungen praktisch einstimmig für das neue Bundespersonalgesetz aus. Im Nationalrat gab es eine Gegenstimme (Christian Dandrès, sp, GE) und 2 Enthaltungen (Katharina Prelicz-Huber, gp, ZH und Manuela Weichelt, al, ZG). Im Ständerat passierte das neue Gesetz mit 41 Stimmen und 2 Enthaltungen (Pierre-Yves Maillard, sp, VD, und Carlo Sommaruga, sp, GE).
Loi sur le personnel de la Confédération. Modification (OCF 24.068)