Ende November verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum (SLM). Heute gehört das SLM, das acht Museen in allen Landesteilen umfasst und dessen Hauptsitz in Zürich ist, zum BAK. Der Bundesrat will die Museumsgruppe nun als Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit verankern. Von der neuen Rechtsform und der strategischen Führung über einen Leistungsauftrag verspricht sich der Bund eine Effizienzsteigerung. Als Stiftung hat es das SLM aus Sicht des Bundesrates einfacher, Drittmittel zu erwirtschaften und mögliche Mäzene auf sich aufmerksam zu machen. Wichtigste Finanzquelle bleiben aber weiterhin die Beiträge, mit denen der Bund die Leistungen des SLM abgilt. Der Zahlungsrahmen unterliegt einem parlamentarischen Beschluss. Die Liegenschaften und Museen bleiben im Eigentum des Bundes, ebenso die Sammlungsgegenstände.
- Schlagworte
- Datum
- 29. November 2002
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 02.088
- Quellen
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- BBl, 2003, S. 535 ff.
- LT, 25.6.02; NZZ, 30.8.02
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 08.11.2019
Aktualisiert am 08.11.2019