Vorlage betreffend die Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum wird zurückgewiesen (BRG 02.088)

Ende November verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum (SLM). Heute gehört das SLM, das acht Museen in allen Landesteilen umfasst und dessen Hauptsitz in Zürich ist, zum BAK. Der Bundesrat will die Museumsgruppe nun als Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit verankern. Von der neuen Rechtsform und der strategischen Führung über einen Leistungsauftrag verspricht sich der Bund eine Effizienzsteigerung. Als Stiftung hat es das SLM aus Sicht des Bundesrates einfacher, Drittmittel zu erwirtschaften und mögliche Mäzene auf sich aufmerksam zu machen. Wichtigste Finanzquelle bleiben aber weiterhin die Beiträge, mit denen der Bund die Leistungen des SLM abgilt. Der Zahlungsrahmen unterliegt einem parlamentarischen Beschluss. Die Liegenschaften und Museen bleiben im Eigentum des Bundes, ebenso die Sammlungsgegenstände.

Mit 20:15 Stimmen wies der Ständerat im Einverständnis mit Bundesrat Couchepin eine Vorlage betreffend die Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum an die Regierung zurück mit dem Auftrag, dem Parlament bis 2007 eine überarbeitete Botschaft vorzulegen, die der künftigen neuen Museumspolitik Rechnung trägt. Vor drei Jahren hatte der Bundesrat den Räten beantragt, die Musée Suisse Gruppe aus der Bundesverwaltung auszugliedern und in eine selbständige Stiftung überzuführen. Ziel war es, den Museen mehr Autonomie zu verschaffen, auch finanziell, beispielsweise durch Sponsoring. Diese Zielsetzung war in der kleinen Kammer unbestritten. Bezüglich Führung und Strategie seien jedoch zu viele Fragen offen, die der Stiftung gleichsam weitervererbt würden. Die Zusammensetzung der Museums-Gruppe und ihre Rechtsform könnten erst bestimmt werden, wenn der Bund die neue Museumspolitik festgelegt habe; Einrichtungen wie das Verkehrshaus in Luzern, das nicht zur Gruppe gehört und nahezu ohne Finanzhilfe des Bundes auskommen muss, fühlten sich benachteiligt. Unbestritten war die Rennovation des Landesmuseums; Zürcher Ständevertreter befürchteten jedoch, der Rückweisungsentscheid wirke sich negativ auf den Erweiterungsbau aus, indem er die Suche nach privaten Sponsoren erschwere, weil das Museum noch nicht über volle Autonomie verfüge.

Im Vorjahr hatte sich der Ständerat mit Zustimmung von Bundesrat Couchepin für eine Rückweisung der Vorlage über die Schaffung einer Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum ausgesprochen, da bezüglich Führung und Strategie noch zu viele Fragen offen seien. Gleichzeitig hatte die kleine Kammer dem Bundesrat den Auftrag erteilt, dem Parlament bis 2007 eine überarbeitete Botschaft vorzulegen, die der künftigen neuen Museumspolitik Rechnung trägt. Diese Stossrichtung übernahm der Nationalrat in seiner Frühjahrssession voll und ganz; sämtliche Bundesratsfraktionen sprachen sich für die Rückweisung aus. Die Kommissionssprecherin betonte insbesondere, aus der neuen Botschaft müsse klar hervorgehen, wie viele Museen zur Musée-Suisse-Gruppe gehören sollen.

Umfassende Museumspolitik mit dem Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (07.075)

2002 hatte der Bundesrat einen ersten Anlauf genommen, die Musée Suisse Gruppe in eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit umzuwandeln. Das Parlament hatte diese Botschaft zur Überarbeitung an den Absender zurückgewiesen, weil es eine umfassende und kohärente Museumspolitik des Bundes vermisste. Der im September 2007 vorgelegte Entwurf trug dieser Kritik Rechnung. Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz, MSG) verpflichtet die bundeseigenen Institutionen auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Neben der erstmaligen Festlegung einer kohärenten Zielsetzung enthält die Vorlage wichtige strukturelle Neuerungen. Die bisherige Musée Suisse Gruppe, bestehend aus dem Landesmuseum Zürich, dem Schloss Prangins (VD) und sechs weiteren Museen, soll redimensioniert und in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbständigt werden. Die neue Institution, die den Namen Schweizerisches Nationalmuseum (SNM) tragen soll, wird über drei Museumsstandorte (Zürich, Prangins und Schwyz) sowie ein Sammlungszentrum in Affoltern am Albis (ZH) verfügen. Das SNM soll insbesondere die Geschichte der Schweiz und ihrer Beziehungen zum Ausland vermitteln, sich mit der Identität des Landes auseinandersetzen und seine Kompetenzen anderen Museen zur Verfügung stellen. Im Weiteren sollen die Führungsstruktur des SNM sowie seine Steuerung und Beaufsichtigung durch den Bund modernisiert und an die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes angepasst werden. Der Direktor des Landesmuseums begrüsste den Entwurf des Bundesrates.

2007 hatte der Bundesrat dem Parlament einen neuen Vorschlag für ein Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes zugestellt, nachdem ein erster Entwurf vom Parlament zurückgewiesen worden war, weil eine eigentliche Strategie vermisst wurde. Das neue Gesetz verpflichtet einerseits sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen andererseits einen verbindlichen Grundauftrag. Zudem bildet es die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum. Der Ständerat trat ohne Gegenstimme auf die neue Vorlage ein. Allgemein begrüsst wurde die mit diesem Entwurf angestrebte einheitliche Organisation. Der Antrag einer Minderheit Maissen (cvp, GR), wonach der Bund sich auch an öffentlichen oder privaten Einrichtungen von landesweitem Interesse beteiligen kann, wurde mit 25 zu 11 Stimmen verworfen, ebenso mit 13 zu 13 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten ein Antrag Luginbühl (svp, BE), der verlangte, dass die verschiedenen Landesteile im Museumsrat ausgewogen vertreten sein müssen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig an.

Im Frühjahr ging die Vorlage für ein Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (MSG) zur Detailberatung an den Zweitrat. Das MSG verpflichtet sämtliche Museen und Sammlungen zu gemeinsamen Zielen und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Es bildet zudem die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum (SNM). Wie im Vorjahr der Ständerat trat auch der Nationalrat ohne Gegenstimme auf das Geschäft ein und begrüsste den Entwurf als ausgewogen. Der Nationalrat folgte in mehreren Punkten diskussionslos seiner Kommission und schuf dabei vier Differenzen zum Ständerat. Eine erste entstand, indem er die Aufgabe der Museen und Sammlungen neben dem materiellen auf die Pflege des immateriellen Gedächtnisgutes ausdehnte, so wie es ebenfalls in den vorjährig ratifizierten UNESCO-Konventionen festgehalten ist. Zwei weitere Differenzen betrafen die Finanzierung der Museen und Sammlungen. Für das SNM wollte der Nationalrat einen mehrjährigen Zahlungsrahmen vorsehen und zur zweckgebundenen Finanzierung von anderen Museen und Sammlungen plante er die Einrichtung eines Museumsfonds. Die vierte Differenz schuf der Nationalrat mit einer Ergänzung zum Artikel über den Museumsrat. Dieser soll eine angemessene Vertretung der Sprachregionen gewährleisten. Der Ständerat gab bei allen Differenzen diskussionslos nach. Das Geschäft wurde in der Schlussabstimmung im Ständerat ohne Gegenstimme und im Nationalrat mit einer einzigen Gegenstimme angenommen.