Die Kulturinstitute mit überregionaler Ausstrahlung in Zürich und Luzern sollen von den Nachbarkantonen eine finanzielle Abgeltung erhalten. Eine von Zürich, Luzern, Zug und Schwyz erarbeitete Vereinbarung will dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Einbezogen werden in Zürich das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus, in Luzern das KKL, das Theater und das Sinfonieorchester. Diese Liste kann mit Zustimmung der beteiligten Kantone abgeändert werden. Die Kantone zahlen die Beiträge an die Standortkantone und nicht mehr, wie bisher der Kanton Zug, an einzelne Institute.
- Schlagworte
- Datum
- 4. Juni 2004
- Prozesstyp
- Interkantonale Zusammenarbeit
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- NZZ, 4.6.04
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 12.11.2019
Aktualisiert am 12.11.2019