Der Bundesrat gab bekannt, dass er nach der Annahme des Schengen-Abkommens in der Volksabstimmung zwei Vorlagen zur Revision des Waffenrechts vorlegen werde. Davon soll sich die eine mit dem infolge des Schengen-Vertrags Notwendigen (Registrierung der Schusswaffen), die andere mit übrigen Anliegen (z.B. Regeln für den Erwerb von Soft-air-guns und Imitationen) befassen. Der ursprünglich für das Berichtsjahr geplante Entscheid des Bundesrates über die beiden Vorlagen verzögerte sich.
- Schlagworte
- Datum
- 28. Dezember 2005
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
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- LT, 12.3. und 28.12.05.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 14.05.2019
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