Der IWF hatte im Frühjahr 2009 entschieden, mittels zeitlich befristeter bilateraler Kreditvereinbarungen seine Mittel zur Deckung eines möglichen unmittelbaren Kreditbedarfs aufgrund der sich verschärfenden Wirtschaftskrise um USD 250 Mrd. aufzustocken. Die entsprechende Massnahme wurde auf maximal zwei Jahre oder bis zum Inkrafttreten der Neuen Kreditvereinbarung (NKV) beschränkt. Um zu signalisieren, dass die Schweiz einen Beitrag an die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu leisten bereit sei, wollte der Bundesrat einen Anteil von vier Prozent (USD 10 Mrd.) an der geplanten Aufstockung übernehmen. Diese bilaterale Kreditlinie, die im Ziehungsfall durch die SNB gesprochen würde, muss vom Bund mit einem Rahmenkredit von CHF 12.5 Mrd. garantiert werden. Im Ständerat war eine entsprechende Garantie zugunsten der SNB bereits 2009, gegen den Widerstand einiger SVP-Abgeordneter, angenommen worden. Der Nationalrat behandelte das Geschäft in der Frühjahrssession 2011. Der Minderheitsantrag der Grünen Partei, der die Rückweisung an den Bundesrat forderte, scheiterte – trotz Unterstützung durch die SVP, die dem Rückweisungsantrag aus taktischen Gründen ebenfalls zustimmte – klar (67 zu 111 Stimmen). Die GPS verlangte vom Bundesrat eine direkte Verknüpfung der Vorlage mit einer Mittelerhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0.5 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Ebenso wurde der Antrag der SVP abgelehnt, wonach der IWF bei Beanspruchung den Kredit mit in der Schweiz domiziliertem Gold absichern soll. Als Pro-Argumente für die Beteiligung an der Mittelerhöhung wurde die Schweizer Verpflichtung gegenüber dem internationalen Finanzsystem und dessen Bedeutung für die Schweiz angeführt. Weiter wurde argumentiert, dass eine Annahme der Vorlage die Verhandlungsposition für die Verteidigung des Schweizer Sitzes im IWF-Exekutivrat stärken würde. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 93 zu 68 Stimmen angenommen.