Im November wurde der bereits vor Jahresfrist abgeschlossene Bericht über «Die Mitwirkung der Frau in der Gesamtverteidigung» veröffentlicht. Die im Auftrag des EMD von der ehemaligen Leiterin des Frauenhilfsdienstes (FHD), Andrée Weitzel, verfasste Studie weist auf die veränderte gesellschaftliche Stellung der Frau hin und hebt deren Mitverantwortung auch in der Gesamtverteidigung hervor. Es werden daher verschiedene denkbare Lösungen dargestellt, die grundsätzliche Frage eines allfälligen Obligatoriums bleibt jedoch einem politischen Entscheid überlassen. Da nach Frau Andrée Weitzel die geltenden Rechtsgrundlagen nicht mehr ausreichen, um eine zweckmässige Mitarbeit der Frau in möglichen Krisenlagen sicherzustellen, regt sie die Schaffung eines neuen Verfassungsartikels an. Ohne die Totalrevision der Bundesverfassung (BV) abzuwarten, seien in einem solchen Artikel die Rechte und Pflichten sowie die Ausbildung der Frau im Bereich der Gesamtverteidigung zu regeln. Die bereits vor der Veröffentlichung des «Weitzel-Berichtes» einsetzende Diskussionsphase zeitigte unterschiedliche Positionen. So bezeichnete der Direktor der Zentralstelle für Gesamtverteidigung, Alfred Wyser, einen Dienst der Frau an der Waffe als absurd. In Frauenkreisen schienen die Befürworterinnen einer freiwilligen und nicht in den Militärapparat eingegliederten Lösung zu dominieren. Das Meinungsspektrum reichte aber trotzdem von der Ablehnung jeglichen Einsatzes in der Gesamtverteidigung über differenzierte Vorschläge bis zur Forderung nach Chancengleichheit der Frau auch für die höchsten Armeechargen. Eine engagierte Frauenorganisation kritisierte darüberhinaus bestimmte, gegen die Würde der Frau gerichtete Schiessausbildungspraktiken in einer Truppeneinheit, die auf bedenkliche Vorstellungen von den Geschlechterrollen schliessen lassen (vgl. Interpellation Ruth Mascarin, poch/BS; Ip. 80.570).
- Mot-clés
- Date
- 1 décembre 1980
- Type
- Débat public
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- BaZ, 9.1., 10.5., 6.8, 7.8., 15.8., 11.10. und 20.10.80; Vr, 18.2.80; 24 Heures, 14.4.80; TW. 17.4., 19.6. und 6.12.80; Presse vom 12.5. und 26.11.80; Bund, 24.6., 30.10. und 19.12.80; LNN, 3.10.80; Suisse, 22.10.80; NZZ, 29.11., 11.12. und 17.12.80; Ww, 3.12.80.
- Verhandl. B. vers., 1980, IV, S. 60
de François Da Pozzo
Modifié le 14.09.2024
Modifié le 14.09.2024