Was bei der Beratung des Rüstungsprogramms in den eidgenössischen Räten als Militärdebatte begann, entwickelte sich immer mehr zu einer finanzpolitischen Kontroverse. Die bürgerlichen Votanten begründeten vorab die Notwendigkeit eines ausreichenden Flabschutzes für die Panzertruppe. Obschon die neuen Materialvorhaben auch von den Sozialdemokraten nicht grundsätzlich in Frage gestellt wurden, lehnten diese Rüstungskredite in der beantragten Höhe unter Verweis auf die fehlende bürgerliche, insbesondere freisinnige Bereitschaft zu Mehreinnahmen ab. Wollten die bürgerlichen Fraktionen zusätzliche Einnahmen bis zum Entscheid über die Verlängerung der geltenden Finanzordnung des Bundes zurückstellen, so war die SP nicht bereit, Rüstungspolitik «auf Pump» zu betreiben. Trotz dem Vorwurf von Bundespräsident Georges-André Chevallaz, die Sozialdemokraten begäben sich in Bezug auf die Landesverteidigung an die äusserste Grenze ihrer Glaubwürdigkeit, beharrten diese auf ihrem Protest, den sie nicht als armeefeindlich, sondern als Kritik an der bürgerlichen Finanzpolitik verstanden wissen wollten. Sie enthielten sich der Stimme, wodurch die Vorlage freilich nicht gefährdet wurde; aus der SP stimmte einzig der Thuner Stadtpräsident Ernst Eggenberg zu. Sie passierte im Nationalrat unter dem von freisinniger Seite verlangten Namensaufruf mit 125 gegen 6 Stimmen der äussersten Linken, im Ständerat mit 31 gegen 0.
- Mot-clés
- Date
- 30 décembre 1980
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 80.037
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 1980, S. 1184 ff.
- AB SR, 1980, S. 622 ff.
- BBL, 1980, III, S. 1445 f.
- Presse vom 8.10., 9.10., 4.12. und 5.12.80; TW, 10.12.80; NZZ 11.12.80; Vr, 16.12.80.
de François Da Pozzo
Modifié le 14.09.2024
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