Die Spielbankenkommission bestätigte im Januar ihren Entscheid, dass die sogenannten Tactilo-Geräte nicht zu den Geschicklichkeits- sondern zu den Glücksspielen gehören und damit nicht in Restaurants, sondern nur in konzessionierten Spielbanken aufgestellt werden dürfen. Die französischsprachigen Kantone und ihre gemeinsame Lotteriegesellschaft Loterie Romande hatten diesen Entscheid schon früher mit Rekursen bekämpft und protestierten auch jetzt wieder. Die Loterie Romande war vom Entscheid besonders betroffen, erwirtschaftet sie doch mit 60 Mio Fr. rund einen Drittel ihrer Jahresgewinne mit ihren ca. 700 Tactilo-Apparaten. Ihr Pendant für die Deutschschweiz und das Tessin, die Gesellschaft Swisslos, war vom Kommissionsentscheid nicht unmittelbar betroffen, da sie keine Tactilo-Geräte betreibt. Im Jahr 2004, als sie ihre Glücksspielautomaten aufstellen wollte, hatte die Spielbankenkommission bereits ein Moratorium für das Aufstellen neuer Apparate in Restaurants erlassen. Da die Gewinne der Loterie Romande (wie auch der Swisslos) von Gesetzes wegen zur Förderung von kulturellen, sportlichen und sozialen Projekten ausgeschüttet werden, war auch bei sozialen und kulturellen Organisationen der Romandie die Solidarität mit ihrer Lotteriegesellschaft gross. Alle 26 Kantone und die beiden Lottogesellschaften zogen den Entscheid der Spielbankenkommission an das Bundesverwaltungsgericht weiter. Welsche Parlamentarier kritisierten in diesem Zusammenhang auch die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Spielbankenkommission heftig und stellten die Unabhängigkeit ihrer Mitglieder in Frage. In seinen Antworten auf diverse Interpellationen wies der Bundesrat diese Anschuldigungen als unbegründet zurück.