Das Bundesgericht hatte Ende 1999 ein für die Wettbewerbspolitik wichtiges Urteil in bezug auf Parallelimporte gefällt (Fall Kodak). Es verbot derartige Parallelimporte für Produkte mit noch laufendem Patentschutz. Falls dieses Verbot zu Monopolpreisen führen sollte, müsste die Weko intervenieren. Bei der Beratung des neuen Heilmittelgesetzes beschloss der Nationalrat gegen den Widerstand des Bundesrates, der SVP und der FDP die Zulassung von Parallelimporten, falls diese Medikamente im Herkunftsland nicht stark subventioniert werden. Nachdem die kleine Kammer diese Liberalisierung abgelehnt hatte, krebste der Nationalrat zurück; Parallelimporte sind demnach auch im Heilmittelbereich lediglich für nicht patentgeschützte Produkte zulässig. Die WAK des Nationalrats reichte im Sommer eine Motion ein, welche via Revision des Kartellgesetzes die Weko ermächtigen will, gegen die Verhinderung von Parallelimporte einzuschreiten, sofern das Importgut aus einem Land mit ähnlichen Zulassungsbedingungen stammt.