Im Frühjahr gab der Bundesrat ein neues Gesetz über die Produktsicherheit in die Vernehmlassung. Der Schutz soll mit den neuen Bestimmungen durchwegs auf das Niveau der entsprechenden EU-Richtlinie erhöht werden. Neu geschaffen würde unter anderem die Kompetenz für die Bundesbehörden, fehlerhafte und gefährliche Geräte und Apparate vom Markt zurück zu rufen.
- Mot-clés
- Date
- 2 mars 2006
- Type
- Objet du conseil fédéral
- Sources
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- NLZ, 2.3.06.
de Hans Hirter
Modifié le 27.09.2016
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