Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF

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Le Conseil fédéral a présenté son message concernant le renouvellement de la participation de la Suisse aux Accords généraux d’emprunt du Fonds monétaire international.

Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des IWF um weitere fünf Jahre. Dieses Abkommen ist Teil des internationalen Sicherheitsdispositivs zur Bewältigung von gravierenden Währungs- und Zahlungsbilanzkrisen. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) als für die Schweiz teilnehmende Institution wird damit zu einer Darlehenszusage von rund CHF 1.8 Mrd. verpflichtet. Zusammen mit dem Verlängerungsbeschluss schlug der Bundesrat dem Parlament auch eine neue Kompetenzregelung vor. In Zukunft soll nicht mehr dieses, sondern die Regierung in Absprache mit der Nationalbank für die Verlängerungsbeschlüsse zuständig sein.

Das Parlament stimmte der Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des IWF um weitere fünf Jahre zu. Der Nationalrat lehnte allerdings auf Antrag seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-NR) die von der Regierung beantragte Kompetenzübertragung für zukünftige Vertragsverlängerungen ab. Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid an.