Das System der Pauschalbesteuerung war in den vergangenen Jahren unter zunehmenden Druck geraten. Die Schweiz zählte 2010 etwas über 5445 Personen, die nicht nach Einkommen, sondern nach Aufwand besteuert wurden. Diese Ausländerinnen und Ausländer, die hierzulande keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, lieferten dem Fiskus insgesamt 668 Mio. Franken ab. Als Reaktion auf die lauter werdende Kritik an der Pauschalbesteuerung leitete der Bundesrat eine Gesetzesrevision in die Wege, um die Akzeptanz dieses Steuerregimes zu erhöhen. Ende Juni legte die Landesregierung dem Parlament eine Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Besteuerung nach dem Aufwand vor. Die Eckpunkte entsprachen weitgehend den Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz (FDK). Der Bundesrat schlug vor, die Bemessungsgrundlage für Bund und Kantone vom Fünffachen auf das Siebenfache des Eigenmietwertes bzw. des jährlichen Mietzinses anzuheben. Auf Bundesebene beantragte die Landesregierung, dass diese Bemessungsgrundlage mindestens 400'000 Franken zu betragen habe. Ausserdem sah die Botschaft vor, dass Verheiratete nur dann in den Genuss der Pauschalbesteuerung kommen, wenn beide Ehepartner Ausländer ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz sind.
- Date
- 1 juillet 2011
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 11.043
- Sources
-
Afficher
- BBl, 2011, S. 6021 ff.; NZZ, 1.7.11.
de Laurent Bernhard
Modifié le 26.05.2016
Modifié le 26.05.2016