Das System der Pauschalbesteuerung war in den vergangenen Jahren unter zunehmenden Druck geraten. Die Schweiz zählte 2010 etwas über 5445 Personen, die nicht nach Einkommen, sondern nach Aufwand besteuert wurden. Diese Ausländerinnen und Ausländer, die hierzulande keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, lieferten dem Fiskus insgesamt 668 Mio. Franken ab. Als Reaktion auf die lauter werdende Kritik an der Pauschalbesteuerung leitete der Bundesrat eine Gesetzesrevision in die Wege, um die Akzeptanz dieses Steuerregimes zu erhöhen. Ende Juni legte die Landesregierung dem Parlament eine Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Besteuerung nach dem Aufwand vor. Die Eckpunkte entsprachen weitgehend den Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz (FDK). Der Bundesrat schlug vor, die Bemessungsgrundlage für Bund und Kantone vom Fünffachen auf das Siebenfache des Eigenmietwertes bzw. des jährlichen Mietzinses anzuheben. Auf Bundesebene beantragte die Landesregierung, dass diese Bemessungsgrundlage mindestens 400'000 Franken zu betragen habe. Ausserdem sah die Botschaft vor, dass Verheiratete nur dann in den Genuss der Pauschalbesteuerung kommen, wenn beide Ehepartner Ausländer ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz sind. 

Das Parlament beschloss eine Verschärfung der Bemessungsgrundlagen der Pauschalbesteuerung. Als Erstrat setzte sich der Ständerat in der Frühjahrssession mit der Revision des Bundesgesetzes über die Besteuerung nach dem Aufwand auseinander. Das Hauptziel der Vorlage bestand darin, bei den Bürgerinnen und Bürgern die Akzeptanz der in Verruf geratenen Pauschalbesteuerung zu erhöhen. Von der Besteuerung nach Aufwand konnten vermögende ausländische Personen profitieren, die zwar in der Schweiz ansässig waren, jedoch hierzulande keiner Erwerbstätigkeit nachgingen. Die kleine Kammer übernahm die vom Bundesrat im Vorjahr vorgeschlagenen Eckwerte. Die Bemessungsgrundlage wurde vom Fünffachen auf das Siebenfache des Eigenmietwertes bzw. des jährlichen Mietzinses erhöht und musste bei den direkten Bundessteuern mindestens 400'000 Franken betragen. Die von der Ratslinken vorgebrachten Minderheitsanträge, die eine Anhebung dieser Schwellenwerte auf das Zehnfache der Wohnkosten und auf mindestens 500'000 Franken verlangten, wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Vorlage einstimmig zu. Nach Ansicht der Kantonsvertreter stellte die Revision einen gelungenen Kompromiss zwischen Standort- und Steuergerechtigkeitsüberlegungen dar. In der Herbstsession schloss sich der Nationalrat in Bezug auf die beiden zentralen Bemessungskriterien dem Entscheid des Ständerats an. Hingegen schuf die grosse Kammer zwei Differenzen. Der Nationalrat erhöhte die Übergangsbestimmungen von fünf auf zehn Jahre und legte fest, dass für über 65-jährige Pauschalbesteuerte das geltende Recht auf unbestimmte Zeit fortbestehen konnte. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 116 zu 54 Stimmen angenommen. Während die bürgerlichen Parteien der Vorlage zustimmten, wurde sie durch die SP einstimmig und durch die Grünen grossmehrheitlich abgelehnt. Das Geschäft ging zurück in den Ständerat. Nachdem dieser an seiner ursprünglichen Fassung festhielt, verzichtete der Nationalrat sowohl auf die Verlängerung der Übergangsbestimmungen als auch auf die Ausnahmeregelung für über 65-Jährige. Die Schlussabstimmungen zur Revision des Bundesgesetzes über die Besteuerung nach dem Aufwand fanden in der Herbstsession statt. Im Nationalrat wurde die Vorlage mit 120 zu 41 Stimmen und im Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen gutgeheissen.