Im Berichtsjahr verabschiedeten die eidgenössischen Räte eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zur Verbesserung der Oberaufsicht, mit der eine Prüflücke in der Finanzaufsicht geschlossen werden sollte. Bis dato waren die Kantone, welche im Auftrag des Bundes die direkte Bundessteuer erhoben, nicht dazu verpflichtet, die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Erhebung und der Ablieferung durch eine unabhängige Stelle prüfen zu lassen. Der Bundesrat schlug vor, dass diese Aufgabe jährlich einem unabhängigen kantonalen Finanzaufsichtsorgan zukommen sollte. Beide Parlamentskammern stimmten dem bundesrätlichen Entwurf zu. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft im Nationalrat mit 188 zu 5 und im Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.
- Date
- 14 décembre 2012
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 12.049
- Sources
-
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- AB SR, 2012, S. 793ff.; AB NR, 2012, S. 1837ff.
de Laurent Bernhard
Modifié le 24.05.2016
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