Dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe

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Mit dem 1995 verabschiedeten Börsengesetz können künftig auch ausländische Effektenhändler am elektronischen System der Schweizer Börse (SWX) teilnehmen. Allerdings würden sie gegenüber den inländischen Effektenhändler bevorzugt, da sie keine Umsatzabgabe zu entrichten hätten. Um zu verhindern, dass Schweizer Banken den Handel über eine Tochtergesellschaft im Ausland abwickeln, schlug der Bundesrat Ende Jahr mittels Dringlichem Bundesbeschluss im Einvernehmen mit den Banken vor, den Börsenumsatz-Stempel auf ausländische Effektenhändler auszudehnen und damit eine Benachteiligung der einheimischen Broker aufzuheben. Die Abschaffung dieser Umsatzabgabe wurde vom Bundesrat vorerst mangels Kompensationsmöglichkeiten im Finanzbereich verworfen. In der gleichen Botschaft schlug er vor, den Handel mit Euro-Obligationen vom Umsatzstempel zu befreien in der Hoffnung, Eurobondgeschäfte für den Finanzplatz Schweiz zurückzugewinnen. Gemäss Rechnung des EFD würde ein Marktanteil von 10% des gesamten Eurobondhandels einem Umsatzvolumen von CHF 1200 Mrd. entsprechen und den Umsatz der Schweizer Börse mehr als verdoppeln. Schliesslich beantragte er, Optionsgeschäfte zu entlasten, die über die in Deutschland domilizierten Börse Eurex abgewickelt werden, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Mit der Vorlage, die zu Steuerausfällen von rund CHF 20 Mio. führen würden, erhofft sich der Bundesrat die Stärkung des Finanzplatzes Schweiz sowie die Erhaltung des heutigen Steuersubstrats.

Der Ständerat beriet in seiner Frühjahressession als Erstrat den im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagenen Dringlichen Bundesbeschluss im Bereich der Umsatzabgabe im Finanzmarkt. Eintreten und Anträge der Kommission waren unbestritten. Da im Nationalrat auch SP und GP mit der Vorlage einverstanden waren – mit dem Vorbehalt, dass sie eine weitere Steuerbefreiung der Börsengeschäfte nicht gutheissen werden – wurde der Entwurf auch im Nationalrat deutlich verabschiedet.