Voranschlag 2014 (BRG 13.041)

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Der im Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2014 wies bei Einnahmen und Ausgaben von je 66,0 Milliarden Franken ein Defizit von rund 30 Millionen Franken aus. Die Vorgaben der Schuldenbremse konnten problemlos eingehalten werden. Aufgrund der anhaltenden Unterauslastung der Schweizer Wirtschaft liess die Schuldenbremse für das Jahr 2014 Ausgaben in der Höhe von 66,3 Milliarden zu. Somit resultierte ein struktureller Überschuss von rund 300 Millionen Franken.

In der Wintersession nahm der Ständerat als Erstrat die parlamentarischen Beratungen zum Voranschlag 2014 auf. Die kleine Kammer genehmigte die Budgetvorlage des Bundesrates einstimmig ohne daran eine einzige Änderung vorgenommen zu haben. Der Nationalrat zeigte sich dagegen weit weniger kulant. Auf Initiative der bürgerlichen Ratsmehrheit beschlossen die Volksvertreter, im Voranschlag globale Kürzungen im Betrag von 200 Millionen Franken. 150 Millionen sollten beim Sach- und Betriebsaufwand und 50 Millionen beim Bundespersonal eingespart werden. Diese Beträge entsprachen 3,4% bzw. 0,9% der jeweiligen Kostenpositionen. Darüber hinaus nahm der Nationalrat einen Vorstoss an, der nach dem Nein zur Volksabstimmung über die Preiserhöhung der Autobahnvignette Einsparungen im Strassenbereich von 89 Millionen beantragte. Weitere Sparvorschläge blieben chancenlos. Hingegen sprach sich die grosse Kammer für eine Budgeterhöhung von 70 auf 78 Millionen Franken zu Gunsten des sogenannten „Schoggi-Gesetzes“ aus. Mit diesem Subventionsmechanismus wurden verarbeitete Nahrungsmittelprodukte, die Schweizer Rohstoffe enthielten, finanziell unterstützt, damit die preislichen Wettbewerbsnachteile gegenüber dem angrenzenden Ausland ausgeglichen werden konnten. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das modifizierte Budget mit grosser Mehrheit an. Einzig die Abgeordneten der SP und der Grünen verweigerten die Zustimmung, da sie die Kürzungen von 200 Millionen Franken nicht goutierten. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seinen Entscheiden fest und verwarf sämtliche vom Nationalrat beschlossenen Änderungen. Dieser verzichtete in der Folge auf die Einsparungen von 50 Millionen Franken beim Bundespersonal, womit er auf die Linie des Ständerates einschwenkte. Die grosse Kammer bestand jedoch weiterhin auf ihrem Kürzungsvorschlag von 150 Millionen Franken in Bezug auf den Sach- und Betriebsaufwand. Somit musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Gemäss dem ausgehandelten Kompromissvorschlag sollte auf die lineare Kürzung von 150 Millionen Franken verzichtet und gleichzeitig der Erhöhung der Exportsubventionen um 8 Millionen Franken für die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte („Schoggi-Gesetz“) zugestimmt werden. Als Erstrat stimmte der Ständerat dieser Lösung zu. Der Nationalrat lehnte den Kompromiss jedoch knapp mit 95 gegen 93 Stimmen ab. Nach dem Parlamentsgesetz galt bei Uneinigkeit in Budgetfragen pro Ausgabenposition der jeweils tiefere Betrag. Somit trat die Einsparung beim Sach- und Betriebsaufwand in Kraft, nicht jedoch die Aufstockung der Mittel im Zusammenhang mit dem „Schoggi-Gesetz“. Dadurch resultierte für 2014 ein budgetierter Überschuss von 121 Millionen Franken.

Den Nachtrag I zum Voranschlag 2014 hiess das Parlament im Juni 2014 einstimmig gut. Der Bundesrat hatte dem Parlament 17 Nachtragskredite in einem finanzierungswirksamen Umfang von CHF 131 Mio. vorgelegt, wobei es sich mehrheitlich um Investitionen handelte. Neben einer Aufstockung des Unterhaltsbudgets der Immobilien der Armee um CHF 38 Mio. fielen die CHF 50 Mio. an Mehrbedarf für Investitionsbeiträge an die Fachhochschulen ins Gewicht. Die mit dem Nachtrag I beantragten Mehrausgaben entsprachen 0,1% der bewilligten Gesamtausgaben für die Staatsrechnung 2014 und lagen damit deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 0,2%.

In der Wintersession 2014 hiess das Parlament den Nachtrag II zum Voranschlag 2014 gut. Der Bundesrat hatte dem Parlament 17 Nachtragskredite von insgesamt CHF 201,9 Mio. unterbreitet. Den Löwenanteil machten die CHF 94 Mio. zur Aufstockung für die Übergangsmassnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Schweiz am europäischen Forschungsrahmen­programm Horizon 2020 aus, die nach der Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 und dem vorübergehenden Ausschluss der Schweiz aus dem Forschungsprogramm kompensiert werden mussten. Des Weiteren kamen CHF 29,1 Mio. an Mehrbedarf für die Beiträge an die europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und Egnos sowie je CHF 10 Mio. für die Beschaffung von Munition und den Immobilienunterhalt der Armee hinzu. Unter Berücksichtigung der erbrachten Kompensationen im Umfang von CHF 138 Mio. resultierten somit effektive Mehrausgaben von CHF 64 Mio. Diese Erhöhung entsprach 0,1% der mit dem Voranschlag 2014 bewilligten Ausgaben, womit auch der zweite Nachtrag deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 0,3% lag.