Die von den Atomkraftwerkgegnern im Vorjahr lancierte eidgenössische Volksinitiative «zur Wahrung der Volksrechte und der Sicherheit beim Bau und Betrieb von Atomanlagen» wurde im Mai mit über 120'000 Unterschriften eingereicht. Dieser Vorstoss soll nach seinen Initianten eine Demokratisierung der energiepolitischen Entscheidungsprozesse gestatten; Befürworter des Atomkraftwerkbaus befürchten von dem vorgeschlagenen Abstimmungsprozedere ein de facto-Verbot für die Errichtung weiterer atomarer Anlagen. Auf kantonaler Ebene kam es in Neuenburg und in Schaffhausen zur Einreichung von Volksinitiativen, welche eine Volksabstimmung vor der Errichtung von Kernkraftwerken (NE) resp. ein generelles Verbot derartiger Anlagen (SH) auf dem Kantonsgebiet fordern. Zwei ähnliche, im Vorjahr im Kanton St. Gallen eingereichte Initiativen wurden vom Bundesgericht wegen Unvereinbarkeit mit dem kantonalen Recht für ungültig erklärt. Gegen die 1974 zustandegekommene Kernkraftwerksverbotinitiative im Kanton Baselstadt wurde kurz vor der Volksabstimmung Rekurs mit aufschiebender Wirkung beim Bundesgericht eingereicht; die von den Initianten durchgeführte inoffizielle Konsultativabstimmung brachte ein überwältigendes Mehr für die Vorlage. Im Nationalrat reichte B. Meizoz (sp, VD) im Sinne eines Beschlusses des SP-Parteitags von 1976 eine Einzelinitiative (Pa.Iv. 76.228) ein, welche einen Baustop für Atomanlagen bis 1981 verlangt.
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- Date
- 31 décembre 1976
- Type
- Autre
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- 24 heures, 9.1.76; Presse vom 5.2., 21.5. und 22.5.76; NZ, 15.4, 25.8., 3.9., 13.9. und 27.9.76; TLM, 12.5.76; Ostschw., 15.5.76; VO, 20.5. und 17.6.76; NZZ, 10.6., 2.7. und 27.9.76; SZ, 6.7.76; JdG, 5.8.76; TW, 23.12.76; TA, 2.2.77.
- BBI, II, 1976, S. 1126 ff.
- Babaiantz (1976). Quelques considérations sur la législation suisse relative à l'énergie nucléaire.
- SPS, Parteitag 76, Beschlussprotokoll, Bern 1976, S. 42 f.
- Verhandl. B. vers., IV, 1976, S. 9
de Hans Hirter
Modifié le 11.03.2022
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