Bei der eidgenössischen Denkmalpflege konnte der beträchtliche Überhang an unerledigten Subventionsgesuchen weiter abgebaut werden. Der Bundesrat bekräftigte sein Ziel, die vom Parlament immer wieder kritisierte Dringlichkeitsordnung auf Ende 1989 aufzuheben. Der Entwurf für neue rechtliche Grundlagen im Bereich der Denkmalpflege ist nach gründlichen Diskussionen nunmehr vernehmlassungsreif.