Revision des Gesetz über die Volkszählung (2007)

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Der im Sommer bekannt gegebene Plan des BFS, die Volkszählung 2010 mittels Registerdaten und ergänzenden Repräsentativbefragungen, aber ohne die bisher üblichen Fragebogen für alle Einwohner und Einwohnerinnen durchzuführen, führte zu einiger Aufregung namentlich bei der Wissenschaft und den Beratungs- und Planungsbüros. Da in den Einwohnerregistern nur einige Grunddaten wie Alter, Geschlecht, Nationalität und Zivilstand, jedoch keine Angaben zu Sprache, Verkehrsverhalten, Bildung etc. vorhanden sind, verliere die politische Planung (z.B. für Verkehrs- oder Gesundheitsinfrastrukturen) unentbehrliche Informationen. Die vorgesehenen Repräsentativbefragungen seien dafür kein Ersatz, da diese keine statistisch zuverlässigen Aussagen über die Verhältnisse im kleinräumlichen Bereich (Gemeinden oder Stadtquartiere) machen können. Im Nationalrat reichte der Freisinnige Gutzwiller (ZH) eine Motion ein, welche verlangt, dass der Bundesrat dem Parlament die Beibehaltung der Vollerhebung mit Fragebogen als gleichwertig entwickelte Alternative zur geplanten neuen Erhebung mit Registerdaten und zusätzlicher Stichprobe vorlegen soll.

Die beiden neuen Gesetze über die Sozialversicherungsnummer und die Registerharmonisierung schufen die technischen Voraussetzungen für die angestrebte Reform der Volkszählung. Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung. Wie bereits im Vorjahr vom Bundesamt für Statistik angekündigt, soll die Volkszählung in Zukunft nicht mehr mittels einer Vollerhebung mit Fragebogen, sondern auf der Grundlage der bei den Behörden (vor allem den kommunalen Einwohnermeldeämtern) vorliegenden Registerdaten durchgeführt werden. Als Ergänzung dazu kommen Repräsentativbefragungen zur Erfassung von Strukturdaten, welche in den Registern nicht enthalten sind (z.B. Sprache, Bildung, Verkehrsverhalten). Die Stichproben in diesen jährlichen Repräsentativbefragungen sollen derart umfangreich sein, dass ihre über einige Jahre kumulierten Ergebnisse auch Aussagen zu kleinräumigen Gebieten ermöglichen. Das würde den im Vorjahr vorgebrachten Haupteinwand gegen das neue System entkräften. Die neue Methode bringt nicht nur grosse Kosteneinsparungen. Die Volkszählungsdaten werden dank den im Jahresrhythmus gewonnenen Informationen aus den Registern und den Repräsentativbefragungen auch wesentlich aktueller sein als diejenigen der bisherigen, alle zehn Jahre durchgeführten Erhebung. Für die nach diesem neuen System durchzuführende nächste Volkszählung beantragte der Bundesrat einen Kredit von 69 Mio Fr. Das ist nur etwa halb soviel wie die in der Botschaft als Alternative ebenfalls präsentierte Variante der Kantone, welche die Registerdaten nicht mit Repräsentativbefragungen, sondern mit Vollerhebungen zu Strukturdaten kombinieren wollten.

Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Totalrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung gut. Es beschloss damit, dass die alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung nicht mehr mittels einer Vollerhebung mit Fragebogen durchgeführt wird, sondern auf der Grundlage der bei den lokalen Behörden vorliegenden Registerdaten. Diese werden ergänzt durch umfangreiche Repräsentativbefragungen zur Erfassung von wichtigen Strukturdaten, welche in den Registern nicht enthalten sind (z.B. Sprache, Bildung, Berufstätigkeit, Verkehrsverhalten). Im Ständerat stellte Maissen (cvp, GR) zuerst einen Rückweisungsantrag, mit dem Auftrag, eine detaillierte Variante mit der Beibehaltung der traditionellen Vollerhebung auszuarbeiten. Nur diese und nicht die neuen Repräsentativerhebungen würde gemäss Maissen auch weiterhin Aussagen über die Verhältnisse in kleinen oder bevölkerungsschwachen Räumen erlauben. Angesichts der diesbezüglich negativen Stimmung im Rat zog er seinen Antrag zurück. Der Nationalrat lehnte mit 107 zu 27 Stimmen einen Rückweisungsantrag Beck (lp, VD) ab, der ebenfalls das alte System beibehalten wollte. In der Schlussabstimmung im Nationalrat votierten je rund ein Drittel der SP- und der SVP-Fraktion gegen die neue Volkszählung, die aber mit insgesamt 138 zu 34 Stimmen deutlich angenommen wurde. Das Parlament hiess gleichzeitig einen Rahmenkredit von 69 Mio Fr. für die Durchführung der ersten Erhebung nach dem neuen System gut.