Anlässlich einer ersten nationalen Armutskonferenz trafen sich im November Bund, Kantone, Gemeinden und Städte, um über Armut zu debattieren. Basierend auf der gesamtschweizerischen Strategie zur Armutsbekämpfung standen zwei konkrete Anliegen auf der Traktandenliste: die verbesserte Eingliederung von armutsbetroffenen oder –gefährdeten Menschen in den Arbeitsmarkt und die Ergänzungsleistungen für Familien. Die staatlichen Akteure unterzeichneten eine Erklärung, welche eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, der Sozialhilfe, der öffentlichen Berufsberatung und anderen Institutionen forderte.