Der Bundesrat veröffentlichte im Herbst seine Botschaft über die Genehmigung des Zusatzprotokolls über die Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin. Das Zusatzprotokoll führt die Regelungen des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates im Bereich der Transplantationsmedizin näher aus. Es geht darum, einen minimalen Schutzstandard im Bereich der Transplantation festzulegen und den Handel mit Organen zu verhindern. Die im Zusatzprotokoll geregelten Aspekte der Transplantationsmedizin und die Frage nach einer solchen Regelung auf internationaler Ebene waren mehrfach Gegenstand einer Vernehmlassung. Deswegen verzichtete der Bundesrat auf eine erneute Vernehmlassung für das Zusatzprotokoll. Unterschiede zum Transplantationsgesetz bestehen bei der Lebendspende, die im Transplantationsgesetz teilweise liberaler geregelt wird: Verzichtet wird auf den Grundsatz der Subsidiarität der Lebendspende, das heisst, es wird nicht verlangt, dass eine Lebendspende nur möglich ist, wenn keine geeigneten Organe oder Gewebe verstorbener Personen zur Verfügung stehen. Um die Gefahr des Organhandels und Druckversuche auf die Spenderin zu verhindern bedarf es für eine Lebendspende einer engen persönlichen Beziehung zwischen der empfangenden und der spendenden Person oder der Zustimmung einer unabhängigen Instanz.
- Mot-clés
- Date
- 10 septembre 2008
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 08.064
- Sources
-
Afficher
- BBl, 2008, S. 7951 f.
de Linda Rohrer
Modifié le 08.04.2016
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