Das Bundesgericht (BGer) taxierte die Praxis des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), Asylsuchende ohne gültige Ausweispapiere an den Empfangsstellen abzuweisen, als gesetzeswidrig und bestimmte, dass auf jeden Fall ein Asylverfahren aufgenommen werden muss. Es verwies in diesem Zusammenhang auf Art. 13 des Asylgesetzes (AsylG), der festhält, dass ein gültiges Asylgesuch vorliegt, sobald ein Ausländer schriftlich, mündlich oder auf andere Weise zu erkennen gibt, dass er die Schweiz um Schutz vor Verfolgung ersucht. Das BFF hob daraufhin die umstrittene Weisung auf. Die Praxis des BFF war im Vorjahr bereits von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-NR) kritisiert worden.
- Mot-clés
- Date
- 4 mai 1995
- Type
- Procédure judiciaire
- Sources
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Afficher
- AB NR, 1995, S. 2695 ff.
- Asyl, 1995, Nr. 2, S. 48 ff.
- Presse vom 3.5. und 4.5.95.
- Schweiz. Zentralblatt für Staat- und Verwaltungsrecht, 1995, S. 293 ff.
de Marianne Benteli
Modifié le 04.02.2025
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