Der Bundesrat beantragte dem Parlament, den auf Ende 1997 auslaufenden Dringlichen Bundesbeschluss über die Sparmassnahmen im Lohnbereich des Bundespersonals für drei Jahre, das heisst bis zur Inkraftsetzung des neuen Bundespersonalgesetzes weiterzuführen. Vorbehaltlich der Genehmigung dieses Beschlusses sah er vor, für 1998 das sogenannte Kaderlohnopfer (abgestufte Lohnkürzungen von 1% bis 3% für die obersten Lohnklassen und Magistratspersonen) weiterzuführen. Neu beabsichtigte er auch eine Kürzung um 0,5% für das weniger als 115 000 Fr. verdienende Personal vorzunehmen. Mit diesen und der Fortführung von anderen Massnahmen, welche er ohne diesen Beschluss ergreifen kann (z.B. unvollständiger Ausgleich der Teuerung, Reduktion der Anfangslöhne), plante er, jährlich 50 Mio Fr. einzusparen.

Der Ständerat stimmte dem Vorschlag des Bundesrates zu, nachdem er einen Nichteintretensantrag Onken (sp, TG) mit 36 zu 5 Stimmen abgelehnt hatte. In der Detailberatung gestaltete er die Lohnkürzungsklausel etwas flexibler. Er ermächtigte den Bundesrat, in der allgemeinen Bundesverwaltung, der Post und der SBB sowie zwischen einzelnen Personalkategorien unterschiedliche Sätze anzuwenden. Im Nationalrat kam es bei der Eintretensdebatte zu einer unheiligen Allianz zwischen der Linken und der von Blocher (ZH) angeführten SVP. Die SP-Fraktion beantragte Nichteintreten, oder als Alternative dazu Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das auslaufende Kaderlohnopfer weiterzuführen, jedoch auf eine generelle Kürzung um 0,5% für das übrige Personal zu verzichten. Blocher beantragte im Namen der SVP-Fraktion einen ähnlichen Rückweisungsantrag. Allerdings nicht, um das Personal vor Lohnkürzungen zu schützen, sondern weil er die vom Bundesrat als Kompensation vorgeschlagenen zwei zusätzlichen Ferientage ablehnte, und er ohnehin einen gezielten Personalabbau dieser generellen Kürzung vorgezogen hätte. Diese unterschiedlich motivierte Koalition setzte sich mit 100 zu 75 Stimmen durch.

In der Differenzbereinigung spielte im Ständerat dieselbe Allianz zwischen SP und SVP; sie blieb aber mit 25 zu 7 Stimmen klar in der Minderheit. Im Nationalrat machte die CVP die SP vergeblich darauf aufmerksam, dass bei einem Verzicht auf die generelle Lohnkürzung - nach der inzwischen im Nationalrat erfolgten Ablehnung einer entsprechenden Aufstockung des Personalbudgetpostens - der Bundesrat gezwungen wäre, bei anderen Bezügen des Personals insgesamt 12 Mio Fr. einzusparen (z.B. bei den Ortszulagen), und auch die kompensatorischen Ferientage entfallen würden. Sowohl die SP als auch die SVP hielten an ihren ursprünglichen Anträgen fest und setzten sich durch. In etwas lockerer Interpretation der Geschäftsordnung beschloss der Nationalrat, mit einem Dringlichen Bundesbeschluss allein das Kaderlohnopfer zu verlängern. Mit einigen Protesten gegen dieses eigenmächtige Vorgehen der grossen Kammer schloss sich der Ständerat diesem Entscheid an. Der Bundesrat kündigte anschliessend an, dass er die erforderlichen Einsparungen vor allem durch eine stärkere Beteiligung des Personals an den Prämienbeiträgen für die Nichtberufsunfallversicherung erzielen wolle, und auf die ursprünglich vorgesehene Kürzung der Ortszulagen verzichten werde.