Im Februar unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf zum Bundesgesetz über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen auf eine bessere Abstimmung bei parallel laufenden Asyl- und Auslieferungsverfahren ab. In diesen Fällen sollen die Asylentscheide künftig beim Bundesgericht anfechtbar sein. Dies würde ein Zusammenführen der beiden Verfahren sowie eine gebührende Berücksichtigung des Non-Refoulement-Gebotes ermöglichen. Der Ständerat stimmte der Vorlage in der Sommersession diskussionslos zu. Der Nationalrat folgte ihm in der Herbstsession und hiess die Änderungen ebenfalls gut. Im Namen einer Kommissionsminderheit hatte Silvia Schenker (sp, BS) erfolglos beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. SP und Grüne sahen zum einen keinen Gesetzgebungsbedarf, da nur wenige Einzelfälle betroffen sind. Zum anderen kritisierten sie, dass dem Bundesgericht mit diesem Gesetz zusätzliche Kompetenzen übertragen würden, obwohl es gar nicht über die nötige Erfahrung im Asylbereich verfüge. Die Mehrheit des Nationalrats war jedoch der Ansicht, das Gesetz ermögliche die Koordination und Beschleunigung der Asyl- und Auslieferungsverfahren. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom Ständerat einstimmig und vom Nationalrat mit 132 zu 61 Stimmen gegen den Widerstand des links-grünen Lagers angenommen.
- Mot-clés
- Date
- 14 juin 2010
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 10.031
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- BBl, 2010, S. 1467 ff. und 6575 ff.; AB SR, 2010, S. 624 und 1011; AB NR, 2010, S. 1356 ff. und 1676; Medienmitteilung SPK-NR vom 20.8.10.
de Andrea Mosimann
Modifié le 17.05.2017
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