Die Schweiz hatte die UNO-Kinderrechtskonvention nur mit mehreren Vorbehalten ratifiziert. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind gehalten, die Möglichkeit des Rückzugs von Vorbehalten zu prüfen und gegenstandslos gewordene Vorbehalte zurückzuziehen. Dieses Vorhaben kündigte der Bundesrat im April für zwei Bestimmungen an. Aufgrund der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht, das vorsieht, dass Jugendliche getrennt von den Erwachsenen inhaftiert werden, wurde der Vorbehalt betreffend Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen in der Untersuchungshaft gegenstandslos. Zudem können seit dem Inkrafttreten der Änderungen des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts staatenlose Kinder unabhängig vom Ort ihrer Geburt nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, weshalb auch dieser Vorbehalt zurückgezogen werden kann.