Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes

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Im Oktober schickte der Bundesrat eine Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes in die Vernehmlassung. Mit dem neuen Erlass sollen die Präventions- und Integrationswirkungen der Fördermassnahmen verbessert und eine effektivere Steuerung der Bundesgelder ermöglicht werden. Während bisher nur Dachorganisationen und Verbände wie Jungschar, Blauring oder Jungparteien von den Bundessubventionen profitieren können, will die Landesregierung künftig auch die offene Jugendarbeit – das heisst die professionelle Tätigkeit abseits von Vereinen und Verbänden – finanziell unterstützen. Schliesslich sollen auch die Beiträge an die Eidgenössische Jugendsession gesetzlich verankert werden. 

Im September verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes. Er hielt dabei weitgehend an der Vernehmlassungsvorlage fest, obwohl diese auf erhebliche Kritik gestossen war. Den Kantonen griff der Entwurf zu stark in ihre Kompetenzen ein. Die Linken und die Jugendverbände bemängelten, der Bund investiere zu wenig Geld in die Jugendarbeit, und den Rechten ging das Gesetz schlicht zu weit. Die Vorlage, welche der Bundesrat nun dem Parlament unterbreitet, sieht eine Ausweitung der Zielgruppe auf Kinder ab dem Kindergartenalter vor und will insbesondere die Koordination und Vernetzung aller jugendpolitischen Akteure verbessern. Bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen will der Bundesrat die Akzente weg von der traditionellen, an eine Mitgliedschaft gebundene ausserschulische Jugendarbeit hin zur offenen Jugendarbeit verschieben. Traditionelle Verbände wie Pfadfinder, Jungwacht oder Cevi müssen Beitragskürzungen hinnehmen. Bei der Vergabe von Bundesgeldern sollen Projekte, welche die Partizipationsmöglichkeiten der Jugendlichen beziehungsweise die Gleichstellung der Geschlechter fördern oder Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf berücksichtigen, bevorzugt werden. Der Bundesrat rechnet damit, dass sich der Förderbeitrag des Bundes in den ersten drei Jahren nach der geplanten Inkraftsetzung von 7 auf 10 Mio Fr. erhöhen und sich mittelfristig bei 8,4 Mio Fr. einpendeln wird. Grund für den kurzfristigen Anstieg sind die befristeten Anschubfinanzierungen zugunsten der Kantone.